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ID0303701500

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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
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    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obgleich es wirklich nicht reizvoll ist, in der Mittagsstunde vor so leerem Hause zu sprechen, will ich doch einige Anmerkungen vom Standpunkt der Opposition aus machen.
    Herr Kollege Niederalt sagte heute morgen: Dieser Haushalt drückt unsere Politik aus, und unsere Politik ist anders als Ihre Politik. Das ist ein richtiger Satz. Er gilt aber für weite Gebiete des Haushalts nicht. In sehr weiten Gebieten des Haushalts bestehen ja keine Differenzen, und vor allen Dingen: das Einmaleins, das Haushaltsrecht und die ökonomischen Gesetze gelten sowohl für die Koalition wie für die Opposition.
    Der Vorgänger des Herrn Bundesfinanzministers Etzel, Herr Minister Schäffer, pflegte jedem Haushalt eine bestimmte Kennzeichnung zu geben. So gab er dem Haushalt 1957 das Signum, es sei der
    Haushalt der Sicherheit und der Stabilität. In Wirklichkeit — ich habe damals darauf hingewiesen — war dieser Haushalt so unsolide und so unstabil, wie er nur eben sein konnte. Herr Bundesfinanzminister Etzel hat Gott sei Dank diese Praxis nicht fortgesetzt. Ich wüßte auch wirklich nicht, wie er diesen „Rocher de bronze" des Haushalts 1958 als Steigerung zu den Schäfferschen Bezeichnungen benennen würde.
    Über folgende Tatsachen sind wir uns einig. Obgleich das Ist-Aufkommen an Steuern im Haushalt 1957 um 540 Millionen DM geringer war als das Soll, ist beim Ansatz 1958 wieder die Annahme zugrunde gelegt, daß wir eine etwa 7%ige Steigerung des Sozialprodukts zu erwarten hätten. Diese Annahme wird sich als unrichtig erweisen. Wenn man die Ansätze der Steuern im einzelnen betrachtet, so sieht man, verglichen mit den Ist-Ergebnissen von 1957 und mit der mutmaßlichen Entwicklung — man braucht dann noch gar nicht schwarz zu sehen —, daß die Ansätze 1958 in den meisten Fällen nicht erreicht werden können.
    Nun hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf zu den bereits überschätzten Steuerziffern noch einen sogenannten Optimismuszuschlag von 300 Millionen DM eingesetzt, der in Wirklichkeit ein Unsoliditätszuschlag war. Diese 300 Millionen DM haben wir nun im Haushaltsausschuß einmütig in der Einnahme beseitigt, wodurch das Dekkungsproblem natürlich schwieriger geworden ist, Sie werden es mir als Mitglied der Opposition, der ich seit Jahren hier immer mit dem Minister Schäffer diskutiert habe, nicht verargen, wenn ich in wenigen Sätzen auf einiges aus der Entwicklung hinweise.
    Der Bundeshaushalt ist seit Jahren gekennzeichnet durch Unstabilität und Unsolidität. Das ist lediglich in den Jahren 1952 bis 1956 etwas verdeckt worden durch die Mehreinnahmen, also die Kassenüberschüsse, unid die Ausgabenreste. Die Mehreinnahmen entstanden dadurch, weil immer zuwenig geschätzt wurde, und die Wenigerausgaben, weil auf vielen Gebieten die Ausgaben gar nicht geleistet werden konnten. Sie erinnern sich, wie oft der frühere Bundesfinanzminister von dieser Stelle aus in bewegten Worten das haushaltsmäßige Defizit dargelegt hat. Aber er hat immer vergessen, auf die Kassenlage hinzuweisen, und erst die Haushaltslage und die Kassenlage zusammen ergeben das richtige Bild. Die Haushaltslage war immer schlecht, die Kassenlage war immer vorzüglich. Der höchste Stand der Kassenüberschüsse war im Herbst 1956 mit rund 8 Milliarden DM erreicht. Am Beginn des Rechnungsjahres 1957 waren es 7 Milliarden DM; davon waren 6,1 Milliarden DM sofort verfügbar, der Rest war kurzfristig angelegt.
    Nun ,sind —das gibt ,der Entwicklung des Haushalts in den letzten Jahren die besonders schlechte Note und nötigt uns leiste zu Überlegungen, wie wir aus dem Dilemma herauskommen — im Jahre 1956 aus diesen hohen Kassenbeständen, die auf einem Rückstellungskonto bei der Bank deutscher



    Dr. Gülich
    Länder — heute Deutsche Bundesbank — angelegt waren, 1738 Millionen DM, im Jahre 1957 4020 Millionen DM und in dem Haushalt 1958, den wir jetzt zu verabschieden haben, 3000 Millionen DM als Deckungsmittel in den ordentlichen Haushalt getan worden; das sind also zusammen 8758 Millionen DM Einnahmen, idle aus Kassenüberschüssen herrühren und für Mehrausgaben verwendet worden sind, für die in der Zukunft Einnahmen nicht vorhanden sind.
    Wir stehen also finanzpolitisch in der Tat vor einer Wende. Ich habe in den letzten Jahren immer wieder auf die vom Bundesfinanzminister falsch beurteilte Situation hingewiesen. Ich bitte, mir zu glauben, wenn ich Ihnen sage, ich wollte, ich hätte mit meiner Kritik unrecht gehabt; denn wenn ich mit meiner Kritik unrecht gehabt hätte, stünden wir heute besser da.
    Abg. Dr. Bucerius: Ihr Wunsch ist
    erfüllt; Sie haben unrecht behalten!)
    — Ich hätte unrecht behalten? Ach, Herr Bucerius, dann kommen Sie mal nachher hierher und legen Sie uns dar, inwiefern ich unrecht behalten habe. Darauf bin ich gespannt!


Rede von Dr. Gerd Bucerius
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Professor Gülich, Sie sagten, die Haushaltsgebarung sei leichtfertig gewesen. Halten Sie wirklich Ansätze für leichtfertig, wenn die Einnahmen höher und die Ausgaben geringer sind, als man im vorhinein geschätzt hat? Kaufleute pflegen anders zu denken.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es wäre nicht leichtfertig, wenn diese falsche Schätzung auf einem normalen Irrtum beruhte, wie er jedem Menschen zustoßen kann. Wenn aber ein Finanzminister die Einnahmen niedriger schätzt, als sie sein müssen, und höhere Ausgaben einsetzt, als geleistet werden können?! Und beides hat sich gezeigt, sonst hätten wir heute nicht beinahe 8,5 Milliarden Ausgabereste!

    (Abg. Dr. Bucerius: Ich würde es Vorsicht, nicht Leichtfertigkeit nennen!)

    — Auch ich würde es zunächst Vorsicht nennen, wenn es sich nicht als dauernd unrichtig erwiesen hätte. Aber, daß die Ausgaben nicht stimmen konnten, trat sehr bald zutage, und daß die Einnahmen nicht richtig waren, hat man immer spätestens nach einem Jahr deutlich bemerkt. Für den, der die Einnahmen monatlich kontrolliert hat, war es auch monatlich bemerkbar, Herr Bucerius. Sie haben sich da eben ein bißchen zu weit vorgewagt.

    (Heiterkeit.)

    Sie sollten es vielleicht nachher noch einmal erklären!
    Es ist doch wirklich so, daß wir immer wieder auf den finanzpolitischen Fehler der hohen Ausgabereste und der Bindungsermächtigungen hingewiesen haben. Die Rechtfertigung der Bundesregierung, daß die bis zum Herbst 1956 erfolgte Stillegung von Umlaufsmitteln wesentlich konjunkturdämpfend gewirkt habe, ist doch eine nachträgliche Konstruktion. Diese Wirkung hat sie unbeabsichtigt gehabt, wenn sich die Richtigkeit dieser Argumente überhaupt beweisen läßt. Aber nach den Monatsberichten der Bank deutscher Länder dieser Jahre haben wir allein an kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Krediten einen Anstieg um 11 bis 12 Milliarden, ein Beweis, wie notwendig die Wirtschaft Mittel benötigte. Also selbst, wenn man unterstellt, daß die Bildung von Reserven in den öffentlichen Kassen aus etatpolitischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erwünscht gewesen wäre, etwa weil der Bundesfinanzminister zunächst mit dem baldigen Abruf der vollen Beträge aus dem Verteidigungshaushalt hätte rechnen können, hätte man doch das Steuer herumwerfen müssen, nachdem sich die Wirklichkeitsferne dieser Haushaltsplanung klar erwiesen hatte.
    Das aber war doch für jeden allerspätestens im Jahre 1956 feststellbar. Man hätte z. B. für eine durchgreifende Finanz- und Steuerreform eine gewisse Manövriermasse in die Fondsbildungen der Privatwirtschaft legen müssen, man hätte den Sparwillen anregen müssen, man hätte alles tun müssen, um die Bildung eines Kapitalmarkts in der Bundesrepublik zu ermöglichen, und man hätte in diesen Jahren aus der Fülle heraus auch die Bundesbahn sanieren und die Bundespost modernisieren können. Der Bundesfinanzminister hat sich ja oft — und es ist wahr, das ist heute weitgehend seine Funktion — als Hüter der Währung bezeichnet. Aber er hat diese Funktion eines Hüters der Währung bei der Auflösung der Kassenreserven außer acht gelassen.
    Ich habe schon darauf hingewiesen, wieviel Mehrausgaben bewilligt worden sind, denen nur einmalige Einnahmen aus den Kassenreserven gegenüberstanden. Auch die Übernahme von 3000 Millionen DM aus dem „Juliusturm" in den Haushalt 1958 bedeutet, daß die auf den Haushalt 1958 übertragenen Ausgabereste von 7,8 Milliarden DM haushalts-
    und kassenmäßig ungedeckt sind. Davon entfallen allein auf den Verteidigungshaushalt — Einzelplan 14 —, den wir heute morgen besprochen haben, 5,4 Milliarden DM, die also als Ausgabebewilligung aus früheren Jahren zur Verfügung stehen und früher ja auch einmal gedeckt waren.
    Das Problem der Ausgabereste ist damit aber nicht gelöst. Es wird nötig sein, diese ungedeckten Verpflichtungen abzubauen. Das könnte dadurch geschehen, wie es der Haushaltsausschuß für die Ausgabereste im Verteidigungshaushalt vorschlägt, daß in den Haushalten der nächsten beiden Jahre diese Haushaltsreste allmählich beseitigt werden, was natürlich eine Wiederholung der Deckung für bereits bewilligte Mittel bedeutet. Ich bin sehr dankbar, daß der Kollege Lenz in seinem Bericht die Frage der Haushaltsreste und die Frage der Bindungsermächtigungen so klar herausgestellt hat. Man muß die Ausgabereste überprüfen, und man muß sie streichen, soweit sie ihren Sinn überhaupt verloren haben. Dazu wird es auch nötig sein, daß man im nächsten Haushalt die Haushaltsreste offen auswirft; denn wenn man nicht fortgesetzt nach den IstZahlen und nicht bei allen einmaligen und den allgemeinen Ausgaben, die durch das Haushaltsgesetz übertragbar gemacht worden sind, nach den Resten fragt, kann man aus dem Haushaltsplan ja nicht ersehen, was tatsächlich an Ausgabeermächtigungen



    Dr. Gülich
    bereits vorliegt. Diese Klarheit sollten wir unter allen Umständen haben.
    Ich habe vorhin noch vergessen, zu sagen, daß außer den klar aus dem „Juliusturm" genommenen Beträgen, die in den Haushalt eingesetzt worden sind, auch noch andere Beträge daraus genommen wurden. Es waren 1,9 Milliarden DM für den außerordentlichen Haushalt vorgesehen, von denen 1,5 Milliarden DM aus dem „Juliusturm" genommen worden sind. Das verschärft also die Situation. Wir haben auch jetzt bei dem fragwürdigen Deckungsmanöver eine Reihe von Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt gestellt, die unter allen Umständen bedient werden müssen, z. B. die Ausgaben für das Saarland, die Ausgaben für Berlin und andere. Es ist also damit zu rechnen, daß ein Kassenbestand, der sich im Laufe dieses Jahres bilden mag, restlos zur Bedienung des außerordentlichen Haushalts verwendet werden muß. Wie hoch der Kassenbestand sein wird, läßt sich natürlich angesichts der Unsicherheit der Lage nicht sagen.
    Neben dieser außerordentlich schwierigen Haushaltslage mit den hohen Ausgaberesten von beinahe 8 1/2 Milliarden DM, die Ausgabeermächtigungen darstellen, haben wir noch das Problem der Bindungsermächtigungen von 16 1/2 Milliarden DM, von denen allein 15,2 Milliarden DM Bindungsermächtigungen im Einzelplan 14, dem Verteidigungshaushalt, stehen und die eine ungeheure Vorbelastung künftiger Rechnungsjahre bedeuten, da der Bundesfinanzminister gezwungen ist, die erforderlichen Mittel fristgerecht bereitzustellen.
    Wir sind uns also, Koalition wie Opposition, in der Beurteilung der schwierigen Finanzlage einig. Wir sollten den Weg gehen, den der Haushaltsausschuß vorgeschlagen hat; denn das Problem muß angefaßt werden.
    Es würde uns natürlich sehr interessieren, zu hören, wie die Regierung Adenauer sich die weitere finanzpolitische Entwicklung über 1958 hinaus vorstellt, und dazu werden Sie, Herr Bundesfinanzminister Etzel, wohl das Wort ergreifen müssen. Ihr Herr Vorgänger hat im vergangenen Jahr gesagt, wenn Gottes Zorn ihm noch einmal das Amt übertrüge, dann wolle er eine Wallfahrt machen und Gott bitten, daß er ihm den nötigen Verstand und die Nerven gebe, das Problem zu meistern. So sehr ich davon überzeugt bin, daß ohne Gottes Segen nichts gelingt, glaube ich doch, daß Sie mehr tun müssen und daß Gott seinen Segen nur dem gibt, der die ihm geschenkten Kräfte richtig anwendet. Wir möchten also gerne hören, was Sie vorhaben.
    Im Jahre 1959 werden die schweren Probleme jedermann sichtbar werden. Ich habe mir erlaubt, wiederholt auf diese Entwicklung hinzuweisen. Heute sind wir durch die Politik der Bundesregierung in eine finanzpolitisch außerordentlich schwierige Lage geraten. In dieser aber sitzen wir alle in einem Boot! Ich habe deshalb auch nur auf die Probleme hingewiesen und keine unfreundliche Kritik geübt. Was an uns liegt, so werden wir alles in unseren Kräften Liegende tun, um zur Behebung der Misere beizutragen; denn die Finanzmisere, in der wir stehen, ist groß.

    (Beifall bei der SPD.)