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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
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    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung und Beschlußfassung über den Bundeshaushaltsplan ist eines der wesentlichsten Rechte des Bundestages. Dieses Recht auszuüben ist aber nur möglich, wenn der Entwurf von der Bundesregierung rechtzeitig vorgelegt wird. Die jetzige Beratung steht, wie es hier vorhin von einem Mitglied der Regierungskoalition gesagt wurde, unter dem Zwang eines mörderischen Tempos. Unter solchen Umständen kann man wohl kaum mit Gewicht davon reden, daß dieses wesentlichste Recht des Bundestages in der rechten Form gewahrt werden könne.
    Nun haben Sie, Herr Bundesfinanzminister Etzel, in Ihrer Haushaltsrede am 16. April dieses Jahres zwar versichert, daß es künftig eine verspätete Fertigstellung des Haushaltsentwurfs nicht mehr geben solle. Wir hoffen, daß dieser Versicherung im nächsten Jahr, möglichst gar noch in diesem Jahre die Tat folgen kann, damit der Bundestag in der Lage ist, seine Entschlüsse rechtzeitig zu fassen. Mir scheint aber auch, daß die jetzige verspätete Vorlage Ihrem Grundsatz, die Einheit von Steuerpolitik und Haushaltspolitik herbeizuführen, außerordentlich hinderlich im Wege steht. Ich möchte gerade auch aus diesem Grunde bitten, dafür zu sorgen, daß der Haushaltsentwurf dieser
    Einheit von Steuerpolitik und Haushaltspolitik künftig mehr gerecht wird, damit wir in dem vorläufigen Staatsgebilde Bundesrepublik im Interesse der gesamten deutschen Bevölkerung zu handeln vermögen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die verspätete Verabschiedung dieses Haushaltsplans in dieser Woche wird auch ein wesentliches Hemmnis für den gesamten Ablauf der öffentlichen Verwaltung nicht nur beim Bund, sondern ebenso bei den Ländern und vor allem bei den deutschen Städten und Gemeinden sein. Die Gemeinden und Städte sind ohnehin in ihrer finanziellen Gebarung hart bedrängt. Es liegt mir deshalb sehr am Herzen, auf diese Sorgen und Nöte im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltsplans hier einzugehen. Der gute alte Grundsatz, der in früheren Zeiten vor allem in Deutschland gepflegt wurde, der darüber hinaus aber ein internationaler Grundsatz ist, nämlich daß öffentliche Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Träger gleichrangig seien, scheint mir in der Bundesrepublik keine oder nur noch eine sehr geringe Geltung zu haben. Die Rangunterschiede beherrschen weitgehend das Feld nicht nur im Leben des einzelnen in unserer Bundesrepublik, sondern noch viel mehr auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Ja, es gilt fast als unfein, den Ländern in ihren Aufgaben gleiche Bedeutung wie dem Bund zusprechen zu wollen. Aber gar den Sorgen der Städte und Gemeinden gleiches Gewicht wie denen des Bundes einzuräumen, das scheint für manche, ich möchte sogar sagen, für viele Menschen an Vermessenheit zu grenzen. Dabei ist jeder Abgeordnete dieses Hohen Hauses, jeder Abgeordnete eines Landtags, jeder Minister und jeder Beamte und Angestellte der öffentlichen Verwaltung Bürger einer Gemeinde, Bürger einer Stadt. Bundes- oder landesunmittelbare Bürger gibt es nicht und wird es hoffentlich auch nie geben.
    Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß trotz dieser Tatsache das Wissen um die kommunalen Nöte in der Bundesrepublik sehr gering ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir müssen doch von der Aufgabenstellung ausgehen!)

    — Ja, wir sprechen von der Aufgabenstellung; sie ist in den Artikeln 106 und 107 des Grundgesetzes eindeutig niedergelegt. Erfreulicherweise hat dieses Hohe Haus in der letzten Legislaturperiode die Ergänzung vorgenommen. Aber mir scheint, daß das allein nicht genügt. Man darf diese Fragen nicht nur deklamatorisch behandeln, sondern man muß den Deklamationen mehr als bisher auch praktische Folgerungen folgen lassen. Das ist keine Frage der Parteipolitik, sondern eine Angelegenheit der gemeinsamen Staatspolitik. Wir brauchen hier daher keinerlei Fraktions- oder Parteiegoismus an den Tag zu legen.
    Die bisherige Entwicklung der kommunalen Finanzen und ihre Behandlung im Bundestag und in den Ländern lassen jedenfalls berechtigte Zweifel daran aufkommen, ob überall die richtige Erkennt-



    Eilers (Oldenburg)

    nis waltet. Das ist deshalb so besonders bedauerlich, meine Herren Minister der Bundesregierung, weil lebensfähige Gemeinden den Grundpfeiler jedes Staates ausmachen. Wenn die Finanzen der Gemeinden auf tönernen Füßen stehen, so ist das eine schlechte Grundlage für den Staatsorganismus in Bund und Ländern.
    Die Gemeinden und die Städte sind immer mehr zu finanziellen Kostgängern von Ländern, Reich und Bund geworden. Wir dürfen uns deshalb nicht wundern, daß diese Fragen so stark im Vordergrund des allgemeinen Interesses stehen. Wir in diesem Hohen Hause dürfen uns den harten Tatsachen und den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten nicht verschließen.
    Der Anteil der eigenen Steuerquellen der Gemeinden und Städte an den Gesamteinnahmen aller öffentlichen Haushalte betrug im Jahre 1913/14 noch 37 %, 1928 immerhin noch 33 %; 1955 waren es noch ganze 11 %. So sieht also die so viel gepriesene kommunale Selbstverwaltung unter finanziellen Gesichtspunkten aus.
    Von den früher, nach dem ersten Weltkrieg, vorhandenen drei Steuerquellen, nämlich den Zuschlägen zur Einkommensteuer, der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, die seinerzeit wohl ausgewogen waren und sein mußten, um eine übermäßige Belastung einer Steuergruppe zu vermeiden, ist im organischen Aufbau nur sehr wenig übrig geblieben. Sie werden wissen, daß die Erzbergersche Steuerreform die Selbstverwaltung noch mehr einengte, indem . sie keine Zuschläge zur Einkommensteuer mehr zuließ, dafür aber den Anteil an großen Reichssteuern vermehrte, der dann mit gewissen Auflagen hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel verbunden war und auch in dieser Weise die Selbstverwaltung einengte. Damals erhielten die Gemeinden und Städte wenigstens auf dem Umweg über die Länder noch einen Teil der 75 % ausmachenden Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Gemeinden hatten damals — und das ist außerordentlich interessant — einen Anteil von 5 % an der Umsatzsteuer. Das ist auch deshalb interessant, weil man sich neuerdings wieder der Forderung zuwendet, ähnlich etwa in Zukunft den Gemeinden eine Verbesserung ihrer Finanzen zuzugestehen. Wichtig aber war, daß auch damals dieser Anteil an der Umsatzsteuer schon vorhanden war und daß durch die Erzbergersche Steuerreform der Steuerverbund verbessert wurde. Damals, als Auswirkung der Krisenerscheinungen nach dem ersten Weltkriege, erhielten die Gemeinden das Recht, eine Bürgersteuer, im Volksmund die sogenannte Negersteuer, zu erheben. Sie ist überall noch in sehr schlechter Erinnerung. Es ist gar nicht verwunderlich, daß dann im Dritten Reich der Steuerverbund zu bestehen aufhörte und das Dritte Reich den Anteil an den großen Steuern blockierte. Es war nur noch ein kleiner Schritt zu den Finanzzuweisungen, die als Ersatz für die Steueranteile den Gemeinden zuflossen. Auch die Rückerstattung der Körperschaftsteuer fiel weg. Die Bürgersteuer wurde aufgehoben, so daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, dazu überhaupt Stellung zu nehmen, wie erhoben und wie hoch erhoben werden sollte. Dafür gab es die Bürgersteuerausgleichsbeträge. Das sind alles Tatsachen, die dazu führten, daß eine umfassende eigene Finanzgebarung den Gemeinden verwehrt wurde. Die Selbstverwaltung stand also nur noch auf dem Papier.
    So gingen wir in das Jahr 1945, in das Jahr des größten staatlichen Zusammenbruchs in der deutschen Geschichte. Alle Reichs- und Staatsgewalt war versunken; nur die Gemeinden waren noch in der Lage, das staatliche Leben zu erhalten. Sie waren der letzte Wall gegen das Chaos. Die Selbstlosigkeit der Bürger wird wohl erst in den nächsten Jahren, vielleicht gar erst in den nächsten Jahrzehnten richtig gewürdigt werden können.
    Herr Dr. Vogel hat vorhin schon darauf aufmerksam gemacht, wie groß der Nachholbedarf auf allen Gebieten in Deutschland, d. h. bei den Gemeinden und Städten vor allem, heute in Erscheinung tritt. Wir sollten das nicht vergessen, meine Damen und Herren! Zwar haben wir als Menschen ja die Fähigkeit, sehr schnell zu vergessen. Mir will aber scheinen, daß wir manche harten Umstände zu schnell vergessen, nämlich daß die Bundesrepublik mehr als 9 Millionen Vertriebene und Flüchtlinge aufnahm, d. h. sie wurden aufgenommen von den Gemeinden und Städten. Damit entstand eine ungeheure Vermehrung der Aufgaben in der Wasserversorgung, im Bau von Wohnungen, von dem hier schon mehrfach gesprochen wurde, und gleichzeitig im Ausbau der Straßen und, was für die Erhaltung unseres Volkes noch viel wesentlicher ist, im Ausbau der Schulen und im Ausbau der Krankenanstalten für die Gesundheitspflege.
    Herr Vogel hat davon gesprochen, daß der Hauptteil dieser Aufgaben in den nächsten Jahren die Bundesfinanzen arg belasten werde. Er hat aber leider mit keinem Wort davon gesprochen, daß die Hauptträger dieser Last die Gemeinden und die Städte sind. Die Großstädte wurden zerstört, und über Nacht wurden unzerstörte Städte zu Großstädten. Bei allen diesen riesigen Aufgaben — ich muß das heute einmal in dieser Öffentlichkeit vor diesem Hohen Hause sagen — ist es bei Gott kein Wunder, daß sich die Gemeinden und Städte in Deutschland außerordentlich stark verschulden mußten. Trotzdem begegnet man in der Öffentlichkeit nicht selten Vorwürfen gerade gegen die Tatsache, daß die Gemeinden bereit waren, diese Aufgabe zu übernehmen, und sich nicht scheuten, diese Schulden auf sich zu nehmen. Warum? Sie konnten nicht ausweichen; sie mußten helfen, und zwar unverzüglich; sie mußten helfen vor allem bei Anlagen und Investitionen, die unrentierlich sind. So gesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Bund allen Anlaß, bei der künftigen Gestaltung der Haushaltspläne über die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs nach Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes auf die finanzielle Grundlage, auf eine verbesserte Finanzgebarung bei den Gemeinden und Städten einzuwirken.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Wir alle wissen, daß die Grundsteuer durch die Gesetzgebung des Bundes eingefroren ist, um dem sozialen Wohnungsbau eine Hilfe zu gewährleisten.



    Eilers (Oldenburg)

    Die Ausfälle hat aber nicht der Bund, sondern die Städte und Gemeinden müssen sie tragen. Es ist deshalb für einen Bundesgesetzgeber leicht, solche Bestimmungen zu erlassen, wenn er sich nicht gleichzeitig und im gleichen Rahmen darum kümmert, den Gemeinden für diesen Ausfall einen Ersatz zu geben.
    Mehrfach ist in diesem Hause und auch sonst in der Öffentlichkeit auf das krasse Mißverhältnis zu der Gewerbesteuer — der einzigen Kommunalsteuer, die an der Steigerung des Sozialprodukts teilgenommen hat - hingewiesen worden. Wir sind uns doch wohl völlig darüber klar, daß ohne die konjunkturell gestiegenen Einnahmen durch die Gewerbesteuer die Gemeinden und Städte überhaupt nicht in der Lage gewesen wären, ihre Aufgaben zu erfüllen. Man kann natürlich darüber streiten, ob es gerecht oder richtig ist, einen begrenzten Teil der Bevölkerung mit der Gewerbesteuer in der Weise zu belasten, wie es gegenwärtig der Fall ist.
    Ich bin auch der Meinung, daß die Gesetzgebung hinsichtlich der Gewerbesteuer geändert werden sollte. Wenn aber der Bundesgesetzgeber wie in der letzten Legislaturperiode diese Gesetzgebung zuungunsten der Finanzeinnahmen der Gemeinden und Städte ändert, dann hat er die Verpflichtung, für einen Ersatz dieser Ausfälle zu sorgen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Solange der Bund nicht dazu bereit ist und solange e diesen Ersatz nicht zu leisten in der Lage sein mag, darf der Bundesgesetzgeber diese Steuerquellen der Gemeinden nicht noch mehr beeinträchtigen, weil er sonst die Grundlagen unseres staatlichen Lebens in Gefahr bringt.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und SPD.)

    Ich darf diese Feststellungen mit Nachdruck und Bedacht unterstreichen, und ich darf als objektiven Zeugen für diese Behauptung den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 1958 zitieren. Dort wird auf Seite 29 festgestellt, daß die Kreditmarktverschuldung allein der Gemeinden Ende 1957 - schon damals! — mit 6,2 Milliarden DM doppelt so hoch war wie die der deutschen Länder. Dabei ist die Verschuldung der Stadtstaaten — oder Länder, wie Sie wollen — West-Berlin, Hamburg und Bremen noch in die Verschuldung der Länder einbezogen, ist also nicht etwa bei der Verschuldung der Städte berücksichtigt.
    Der Deutsche Städtetag hat in den letzten Tagen der vergangenen Woche in Hannover getagt und hat bei dieser Tagung noch einmal das Interesse der Öffentlichkeit auf die Tatsache gelenkt, daß sich die Gesamtverschuldung der deutschen Städte inzwischen der 10-Milliarden-Grenze nähert. Diese Verschuldung muß zu der Feststellung führen, daß es so auf gar keinen Fall weitergehen kann. Diese Tatsache muß uns vor Augen führen und klarwerden lassen, daß möglichst bald eine grundsätzliche Neuverteilung der Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgen muß. Wenn das nicht geschieht — Herr Bundesfinanzminister, ich richte diesen Appell ganz bewußt an Sie-, dann wird der Tag nicht mehr fern sein, wo die Gemeinden überhaupt nicht mehr investieren können.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das würde aber bedeuten, daß die Erfüllung wesentlicher Gemeinschaftsaufgaben wie des Baues von Schulen — in denen heute noch weitgehend Schichtunterricht erteilt wird — unterbleibt, des Baues der Schulen, in denen die kommende Generation unseres Volkes erzogen und gebildet wird. Wir werden nicht in der Lage sein, die Krankenhäuser auszubauen, geschweige denn zusätzlich zu den Mitteln des Bundes und der Länder den Bau von Wohnungen zu finanzieren oder Straßen zu bauen. Wenn aber diese Möglichkeiten für die Gemeinden nicht bestehen, dann bedeutet das, daß ein öffentlicher Notstand heraufbeschworen wird. Die Gemeinden würden dann nicht in der Lage sein, diesen Notstand ohne fremde Hilfe zu überwinden. So weit aber darf die Bundesregierung die Entwicklung gar nicht erst kommen lassen.
    Die deutsche kommunale Selbstverwaltung ist in der Tat in ernster Gefahr. Die jetzigen finanziellen Grundlagen, die tönernen Füße dieser Selbstverwaltung der Gemeinden in der Bundesrepublik drohen unter der schweren Last, die gegenwärtig auf ihnen ruht, zu zerbrechen. Ein solcher Bruch rührt nach meiner festen Überzeugung auch an die Grundfesten unseres gesamten vorläufigen Staatswesens, ja, ein solcher Bruch könnte dieses Staatswesen verhängnisvoll erschüttern.
    Deshalb ist die baldige Schaffung eines neuen kommunalen Steuersystems im Rahmen der Gesamtsteuerverteilung unbedingt erforderlich. Neue Einnahmequellen müssen erschlossen werden, wenn die Selbstverwaltung gesunden soll. Ob es zu einer Anhebung der Grundsteuer kommen kann, wird im Rahmen der gesamten Überlegungen erwogen werden müssen. Auf jeden Fall scheint es mir notwendig zu sein, daß das Bewertungsgesetz aus dein dreißiger Jahren, die Grundlage der Einheitswerte, endlich den tatsächlichen Verhältnissen angepaßt wird und daß die Gemeinden und Städte einen Anteil an den Kraftverkehrsteuern, also an der Kraftfahrzeugsteuer und an der Mineralölsteuer, erhalten.
    Meine Damen und Herren, die größte Zahl der Unfälle wird seit Jahren in den Städten und Gemeinden, nicht auf der Autobahn, nicht auf den Bundesstraßen erster und zweiter Ordnung gezählt. In den Städten und Gemeinden ereignen sich die meisten Unfälle. Dort muß etwas geschehen.
    Ich halte die mehrfach erörterte Personensteuer im Vergleich etwa zu der früheren „Negersteuer" nicht für eine geeignete Maßnahme, den Städten und Gemeinden entscheidend zu helfen, es sei denn, Herr Finanzminister Etzel, Sie wären bereit, für diese Personensteuer einen Teil der Einkommensteuer frei zu machen, um auf diese Weise eine zusätzliche Belastung der Bürger in den Gemeinden zu verhüten. Nur unter dieser Voraussetzung hielte ich es überhaupt für möglich, daß eine solche Maßnahme erfolgte.
    Herr Dr. Vogel, Sie haben vorhin die Notstände der Schulen apostrophiert. Auch ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß das Kriegsnotstände sind, die die Gemeinden und Städte nicht allein bewältigen können, und daß der Bund dafür zusätzliche Mittel



    Eilers (Oldenburg)

    in ausreichendem Umfange zur Verfügung stellen sollte. Die Schulen sind die Stätte, in der die Zukunft unseres Volkes ruht. Wir sollten alles tun, um hier eine Verbesserung zu erreichen. Nur auf diese Weise können die staatliche Einheit und die Gleichheit von Bund, Ländern und Gemeinden ¡von Bestand und auch entwicklungsfähig sein.
    Während der vorhergehenden Aussprache wurde immer wieder betont, daß wir sparen müssen. Mir scheint aber, daß mit den bisherigen Wegen und Methoden eine wirkliche Ersparnis kaum zu erzielen sein wind. Wir müssen neue Wege beschreiten. Einer dieser neuen Wege scheint mir zu sein, daß man das Rechnungsjahr, ,das antiquiert immer noch vom 1. April bis 31. März läuft, endlich auf das Kalenderjahr abstellt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Meine Herren Minister, meine Damen und Herren dieses Hohen Hauses, ich darf mir gestatten, wegen der großen volkswirtschaftlichen Auswirkung dieser Maßnahme, die durchaus nicht nur eine administrative Angelegenheit ist, noch auf einiges Wesentliche hinzuweisen. Es ist erstaunlich, daß Bundesregierung, Bundestag und auch die Länderregierungen die Angleichung ides Haushaltsjahres an idas Kalenderjahr schon oft diskutiert haben, ohne jemals zu einem Entschluß gekommen zu sein. Gerade wir in diesem Hohen Hause sollten es uns angelegen sein lassen, endlich zu einem so wesentlichen Entschlusse zu gelangen. Daß wir bis jetzt noch nicht dazu gekommen sind, ist um so verwunderlicher, als im Jahre 1951 — damals stellte der Herr Bundesfinanzminister Schäffer eine Untersuchung an — alle Bundesminister bis auf den Herrn Bundeswirtschaftsminister einer solchen Angleichung zustimmten. Es ist schade, daß der Herr Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister nicht mehr da ist. Angesichts seiner Vitalität und seiner Aufgeschlossenheit gegenüber allen Problemen bin ich doch sehr darüber verwundert, daß gerade er sich dagegen wandte mit der Begründung, eine pünktlichere Verabschiedung des Haushaltsplans müsse genügen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
    Interessant ist auch, daß die Finanzminister der Länder 1951 die Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr für unzweckmäßig hielten. Nur der Finanzminister von Rheinland-Pfalz hat sich damals dafür ausgesprochen. Immerhin hat die damalige Bank deutscher Länder aus geldmarktpolitischen Erwägungen zugestimmt. Ich darf wegen der Bedeutung dieser Frage die Erklärung der damaligen Bank deutscher Länder mit Genehmigung des Herrn Präsidenten kurz zitieren:
    Würde das Rechnungsjahr in Zukunft ab 1. Januar beginnen, so könnte der Bund, der im Januar über besonders hohe Steuereinnahmen verfügt, die mit dem Beginn des Rechnungsjahres zusammenfallenden erhöhten Ausgaben voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln finanzieren. Ein eventuell erhöhter Kreditbedarf der Länder könnte bei der im Januar üblichen Verflüssigung des
    Geldmarktes leichter befriedigt werden, als dies im April" der Fall ist.
    Mir scheint, daß allein diese Begründung für die Verlegung auf das Kalenderjahr ausreicht. Dennoch waren damals alle Bemühungen umsonst, und sie sind es bisher geblieben. Auch als im Jahre 1954 im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform vom Bundesfinanzminister Schäffer ein erneuter Versuch unternommen wurde, änderte sich nichts. Die Finanzminister der Länder erörterten abermals diese Fragen; einige zeigten Neigung, einige nicht. Eigenartigerweise waren die Länder der Meinung — das wird Sie, meine Damen und Herren, und vor allem die Öffentlichkeit interessieren —, daß sie eine solche Verlegung des Haushaltsjahres deshalb nicht billigen könnten, weil die Haushaltspraxis der Länder auf lokale Verhältnisse zugeschnitten sei und deshalb nicht geändert werden dürfe. Man kann darüber deshalb besonders erstaunt sein, weil die Spitzenorganisationen der Körperschaften, die den lokalen Verhältnissen am nächsten stehen, nämlich die Städte und Gemeinden, dieser Änderung der Haushaltspraxis zugestimmt haben.
    Die Verwunderung über das Verhalten der Länder wird alber noch größer, wenn man einen kurzen Blick in die Geschichte wirft. — Keine Sorge, ich will das mit zwei Sätzen tun und nicht etwa ein großes Band aufrollen. 1871 hat das Deutsche Reich für das Haushaltsjahr bereits das Kalenderjahr bestimmt. Erst 1877 wurde die jetzige Form eingeführt. Aber siehe da, bei den Ländern war es schon damals schwierig. Ich weiß nicht, woran das liegt. In Bayern ist das anscheinend besonders ausgeprägt; denn das Land Bayern hat erst im Jahre 1920 das Haushaltsjahr auf die jetzige Form gebracht; bis zum Jahre 1920 galt in Bayern das Kalenderjahr als Haushaltsjahr.

    (Abg. Niederalt: Wir sind immer vorbildlich!)

    — Natürlich, ich habe das auch mit Freude unterstrichen und glaube, daß Sie sich auch in dieser Beziehung nicht ändern werden. Bis zum Jahre 1920 standen die Länder vielleicht den lokalen Verhältnissen weniger nahe als später.
    Wie sieht es im übrigen in der Bundesrepublik aus? Seit 30 Jahren arbeitet die Bundesbahn erfolgreich nach dem Kalenderjahr, die Bundespost seit zwei Jahren. Auch die deutsche Sozialversicherung macht seit Jahren mit 'dem Kalenderjahr als Haushaltsjahr die besten Erfahrungen. Hinzu kommt, daß viele wichtige Steuern auch jetzt schon nach dem Kalenderjahr veranlagt werden. Die Verzahnung dieser Einrichtungen bzw. Institutionen mit dem Bundeshaushalt ist aber aus all diesen Gründen gegenwärtig erheblich erschwert. Überschneidungen und zusätzliche Arbeiten verursachen ständig Mehrkosten und - was viel schlimmer ist — Mißverständnisse und Unrichtigkeiten. Schauen Sie sich einmal die Statistiken an; sie zu vergleichen, ist außerordentlich schwer.
    Ich glaube aber, meine Damen und Herren, in der gegenwärtigen Weltsituation ist auch ein Blick in



    Eilers (Oldenburg)

    Europa hinein richtig: Die Montanunion und der Gemeinsame Markt rechnen mit dem Kalenderjahr. In Frankreich, in Belgien und in den Niederlanden in das Kalenderjahr das Haushaltsjahr. Auch ein internationaler Vergleich ist uns Deutschen also aus diesen Gründen erschwert, neben den Erschwernissen, die wir ohnehin im innerdeutschen Gebiet haben.
    Welche anderen Gründe sprechen nun für die Verlegung? Die öffentlichen Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden geben der deutschen Volkswirtschaft in jedem Jahre Aufträge von vielen Milliarden D-Mark. Dies trifft besonders für die Bauwirtschaft als Schlüsselwirtschaft zu. Durch die Einführung des Kalenderjahres als Haushaltsjahr werden ein besserer Wettbewerb und eine rechtzeitige Ausschreibung und Vergabe der Aufträge der gesamten öffentlichen Hand ermöglicht. Die öffentliche Hand kann günstigere Preise erzielen und dadurch erhebliche Ersparnisse machen. Wir wollen doch sparen, nicht wahr? Vorhin ist hier immer wieder davon gesprochen worden. Eine bessere und breitere Verteilung der Arbeiten auf baugünstigere Monate ist durch diese Maßnahme möglich. Das ist auch lohnpolitisch sehr wertvoll. Es werden weniger Überstunden, weniger Sonntags- und Nachtarbeit erforderlich. Auch aus diesem Grunde sind die Arbeiten billiger. Die Betriebe brauchen geringere Betriebsmittel bei den Kreditinstituten anzufordern. Eine bessere Ausnutzung der Baumaschinen und Baueinrichtungen, eine günstigere Arbeitsverteilung auf allen Gebieten ist möglich. In der Wirtschaft werden weniger unproduktive Zeiten auftreten.
    Meine Damen und Herren! Der Haushaltsplan 1958 wird jetzt Anfang Juli verabschiedet. Die Folge ist, daß die einzelnen Ministerien frühestens Ende Juli oder Anfang August Aufträge erteilen können. Es ist gar nicht daran zu denken, daß vor August oder September in den einzelnen Betrieben der Bauwirtschaft, im Hochbau oder im Tiefbau, der Start für eine praktische Arbeit in diesem Zweig der deutschen Volkswirtschaft gegeben werden kann.

    (Abg. Dr. Gülich: Es sind ja schon so viele Vorwegbewilligungen erfolgt!)

    — Lieber Herr Professor Gülich, diese Haushaltsermächtigungen führen doch zu einer Unsicherheit in der öffentlichen Verwaltung, die auf die Dauer untragbar ist und die kein Ersatz dafür ist. — Hochbauten und auch Straßen werden — und Sie werden daran denken, meine Damen und Herren, wenn wir in den Dezember kommen — wieder bis zum Wintereinbruch nicht fertig. Verkehrsstockungen sind wieder unausbleiblich, weil auch in den langen Wintermonaten Baustellen auf den Straßen nicht zu vermeiden sein werden. Das Kapital für diese Arbeiten liegt fest und ist wieder ohne rechten Ertrag.
    Wenn das Rechnungsjahr mit dem 1. Januar beginnt, ist sowohl in der Bundesregierung wie bei den Länderregierungen und den Gemeinden ausreichend Zeit für Arbeitsvorbereitungen bis zum Eintritt besserer, baugünstigerer Witterung.
    Neben fiskalischen Vorteilen stehen allgemeine günstige volkswirtschaftliche Auswirkungen. Ich glaube, der Gesichtspunkt, den ich jetzt vortrage, hat besonderes Gewicht: Die winterliche Spitze der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik würde bei rechtzeitigem Einsetzen der Mittel der öffentlichen Hand etwa in der zweiten Hälfte des Monats März, spätestens im Monat April schneller abgebaut werden können. Millionen D-Mark Unterstützung für Arbeitslose würden wahrscheinlich gespart und für produktive Zwecke frei gemacht werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ein letztes Argument, das sehr wichtig ist und das ich kurz ansprechen muß: Die Länder behaupten, ein Hindernis für die Umstellung des Rechnungsjahres auf das Kalenderjahr sei das jetzige Schuljahr, das mit dem Haushaltsjahr übereinstimmt. Der Schuletat sei der größte Etat im Länderhaushalt. — Nach unserer Auffassung ist diese Begründung absolut nicht durchschlagend. Notfalls wäre sogar zu überlegen, das Schuljahr ebenfalls mit dem Kalenderjahr Bleichlaufen zu lassen. Dann würde wenigstens eines erreicht: daß unsere Kinder rechtzeitig im Silvesterrausch mit den Eltern gemeinsam ihre Sorgen über die schlechten Zeugnisse ertränken könnten — falls sie solche erhalten haben. Auf keinen Fall dürfte man natürlich die Schulzeugnisse vor Weihnachten erteilen.

    (Heiterkeit.)

    Als weiterer Einwand wird vorgebracht, daß die rechtzeitige Verabschiedung des Haushaltsplans im Rahmen des Kalenderjahres wegen des Sommerurlaubs der mit dem Haushalt befaßten Volksvertreter oder der Ministerialvertreter zweifelhaft sei. Ich glaube, meine Damen und Herren, keine Begründung ist verwunderlicher als diese. Denn sind bei der Bundesbahn oder bei der Bundespost bisher Urlaubswünsche unerfüllt geblieben? Fahren weniger Züge? Werden Briefe durch die Post weniger pünktlich zugestellt; oder werden Renten in den Urlaubsmonaten nicht pünktlich ausgezahlt? Es geht bei der Bundesbahn, es geht bei der Sozialversicherung, es geht im Ausland; warum denn nicht bei uns? Das Kalenderjahr ist ein natürlicherer Rhythmus, menschlich und auch wirtschaftlich gesehen.
    Alles in allem: Schneiden wir, meine Damen und Herren, endlich diesen alten Zopf ab, in den Ländern und in den Gemeinden, und schaffen wir gemeinsam mit dem Bund eine moderne Frisur. Ich glaube, sie ist nicht nur schöner, sondern auch praktischer. Meine Fraktion wird zur Schlußabstimmung einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen.
    Noch einige Worte zu einer anderen Maßnahme, die Einsparungen zur Folge haben würde. Ich glaube, wir sollten alles tun, Herr Bundesfinanzminister, gemeinsam mit den Ländern dahin zu gelangen, daß endlich eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung geschaffen wird, die in der Lage wäre, auch sparsamer zu wirtschaften. Ich darf nur darauf aufmerksam machen, daß der jetzt geänderte § 7 c des Einkommensteuergesetzes 150 Ländererlasse veranlaßt hat — 150 Erlasse, die veröffentlicht worden sind; von denen, die nicht ver-



    Eilers (Oldenburg)

    öffentlicht sind, gar nicht zu reden. — Ein anderes. Die Steuerfahndung ist zweifellos nicht beliebt. Bei einheitlicher Durchführung im Rahmen einer Bundesfinanzverwaltung könnten örtliche Übergriffe besser vermieden werden als bei der gegenwärtigen Verwaltung durch die Länder. Die Steuerfahndung würde auch wirksamer sein. — Die Betriebsprüfung hat, wie wir alle wissen, mit der Steuerfahndung nichts zu tun. Dennoch kann man sich gegenwärtig des Eindrucks nicht erwehren, als würde die Betriebsprüfung manchmal zu einer Art Steuerfahndung benutzt, — nein, besser gesagt: mißbraucht,

    (Beifall bei der FDP.)

    Es kann kein Zweifel darüber sein, daß alle sachverständigen Persönlichkeiten eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung als das Gebot der Stunde ansehen. Deshalb sollte sich der Bundestag endlich bereitfinden, den Artikel 108 des Grundgesetzes zu ändern und die Errichtung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung zu beschließen.
    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, daß ich wegen der Wichtigkeit dieser Umstände die Mittagspause um eine Viertelstunde hinausgezögert habe. Ich verspreche, mich in Zukunft zu bessern.

    (Beifall bei der FDP. — Heiterkeit.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus nimmt diese Erklärung des Redners mit Zuversicht entgegen.

(Heiterkeit.)

Wir wollen uns aber die Mittagspause nicht verkürzen lassen. Deshalb unterbreche ich bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.20 Uhr bis 14.45 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf.
    In der Fortsetzung der Generaldebatte der dritten Lesung des Bundeshaushalts hat der Abgeordnete Gülich das Wort.