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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Karl Arnold . . . . 2107 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 482) 2108 C Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Schwefelkohlenstoff, Strohpappe usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 487, 491) . . 2108 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere Fragen (Drucksache 315); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 486) — Zweite und dritte Beratung — . 2108 D Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484) — Erste Beratung — 2109 A Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksachen 300, 354, 357, 362 bis 365, 378, 400 bis 404, 408, 412, 413, 440 bis 444, 447, 460 bis 468); Beschlüsse zweiter Beratung (Drucksache 490) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Vogel (CDU/CSU) 2109 B Ritzel (SPD) 2118 A, 2164 A Niederalt (CDU/CSU) 2125 A Lenz (Trossingen) (FDP) 2128 B Dr. Schild (DP) 2132 C Eilers (Oldenburg) (FDP) 2137 B Dr. Gülich (SPD) 2142 B, 2162 D Etzel, Bundesminister 2144 C Erler (SPD) 2149 A Dr. Krone (CDU/CSU) 2158 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 2161 A, 2165 B Dr. Arndt (SPD) 2164 C Merten (SPD) 2165 D Weiterberatung vertagt 2171 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 2171 A Nächste Sitzung 2171 C Anlagen 2173 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2107 37. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 7. 7. Frau Albertz 5. 7. Altmaier* 5. 7. Dr. Atzenroth 1. 7. Dr. Barzel 5. 7. Bauer (Würzburg)* 5. 7. Birkelbach* 5. 7. Fürst von Bismarck* 5. 7. Blachstein* 5. 7. Dr. Burgbacher 1. 7. Burgemeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Döring (Düsseldorf) 5. 7. Dr. Eckhardt 2. 7. Erik 1. 7. Euler 4. 7. Franke 12. 7. Frau Friese-Korn 1. 7. Gaßmann 5. 7. Gern? 5. 7. Dr. Greve 1. 7. Heye* 5. 7. Höfler* 5. 7. Frau Dr. Hubert* 5. 7. Jacobs* 5. 7. Jahn (Frankfurt) 1. 7. Kiesinger* 5. 7. Dr. Königswarter 5. 7. Dr. Kopf* 5. 7. Kühlthau 2. 7. Kühn (Köln)* 5. 7. Leber 4. 7. Lücker (München)* 5. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Frau Dr. Maxsein* 5. 7. Dr. Menzel 1. 7. Metzger* 5. 7. Dr. Meyer (Frankfurt)* 5. 7. Frau Meyer-Laule 1. 7. Murr 1. 7. Neumann 1. 7. Frau Niggemeyer 12. 7. Frau Dr. Pannhoff 1. 7. Paul* 5. 7. Dr. Preiß 5. 7. Pusch 5. 7. Ruf 5. 7. Scheel 5. 7. Schmidt (Hamburg) 1. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 5. 7. Schoettle 19. 7. Schreiner 1. 7. Schütz (München)* 5. 7. Seidl (Dorfen)* 5. 7. Dr. Serres 1. 7. Spies (Brücken) 4. 7. *) für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Struve 5. 7. Dr. Wahl* 5. 7. Frau Dr. h. ç. Weber (Essen)* 5. 7. Wehking 1. 7. Dr. Will 5. 7. Dr. Zimmer* 5. 7. b) Urlaubsanträge D. Dr. Gerstenmaier 2. 8. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehr (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundesatomministerium dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die amtlich ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen? Was hat das Bundesatomministerium veranlaßt, falls diese Tatsache richtig ist, ein solches Verbot zu erlassen? Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft dem Technischen Überwachungsverein Hamburg untersagt hat, die von diesem Verein im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein im Bereich der Reaktorstation Geesthacht bei Hamburg ermittelten Meßzahlen über die Radioaktivität im Regenwasser und in der Luft zu veröffentlichen. Gegenteilige Behauptungen in einigen deutschen Tageszeitungen, die sich auf eine angebliche telefonische Äußerung des Direktors des Technischen Überwachungsvereins Hamburg stützten, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich habe daher die Falschmeldungen richtigstellen lassen und darf in diesem Zusammenhang auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Nr. 76 vom 24. 4. 1958 auf Seite 744 abgedruckte Erklärung hinweisen. Bad Godesberg, ,den 28. Juni 1958 Dr. Balke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 31): Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, anzuerkennen, daß sich für eine Gemeinde - wie die Gemeinde Boostedt im Kreise Segeberg mit etwa 1800 Einwohnern -, die sich durch die Garnison um dieselbe Zahl von Neubürgern vermehrt, besondere Schwierigkeiten ergeben? Kann diese Gemeinde damit rechnen, daß ihr durch die im Verhältnis zur Einwohnerzahl ungewöhnlich hohe Belastung in den kommunalwirtschaftlichen Folgemaßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zuteil wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierbei vorgesehen? 2174 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Im Bezirk der Gemeinde Boostedt ist ein Kasernen-Neubau errichtet und seit April 1958 belegt worden. Nach den von meinem Hause erlassenen „Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfanges bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen" besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gemeinden zur Durchführung von kommunalen Aufgaben eine Bundesfinanzhilfe zu gewähren. Ich habe die Gemeinde Boostedt auf ihre Denkschrift bereits dahingehend unterrichtet, daß für die Prüfung derartiger Anträge die Wehrbereichsverwaltung in Kiel zuständig ist, und empfohlen, ihr Anliegen dort weiter zu verfolgen. Es ist jetzt schon zu übersehen, daß im vorliegenden Fall eine finanzielle Hilfe durch mein Haus in Betracht kommt. Über die Höhe der zu gewährenden Bundesfinanzhilfe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Eckernförde) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 33) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die ,,Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimünde eine Dauererscheinung der nächsten Jahre sein wird? Welche Pläne des Bundesverteidigungsministeriums werden in den Gemeinden Olpenitz und Ellenberg verwirklicht? Sind besondere Vorhaben der Bundeswehr in Gammelby und Surendorf geplant? Zu welchem Ergebnis haben die Entschädigungsverhandlungen mit Eckernförder Fischern geführt? Ich erlaube mir, die Anfrage wie folgt zu beantworten: Ich darf zur besseren Ubersicht auf die gestellte Frage entsprechend ihren einzelnen Sätzen wie folgt eingehen: Zu Satz 1: Eine „Sieben-Meilen-Sperrzone" um Schleimlinde ist nicht geplant. In den „Nachrichten für Seefahrer" sind Artillerie-Schießgebiete und ein U-Boot-Tauchgebiet veröffentlicht worden, die längs der SchleswigHolsteinischen Ostküste liegen und von der Küste bis etwa 4 Seemeilen Abstand reichen. Die Angaben wurden in den „Nachrichten für Seefahrer" (NfS) Nr. 3565/57 und Nr. 78/58 veröffentlicht. Die Durchfahrt durch diese Gebiete und die Ausübung der Fischerei werden nicht behindert. Schiffahrt und Fischerei werden jedoch gebeten, ausreichende Rücksicht auf die Übungen der Streitkräfte zu nehmen. Diese Artillerie-Schießgebiete und das Tauchgebiet werden eine Dauererscheinung bleiben. Zu Satz 2: Die Bundesmarine beabsichtigt, bei Olpenitz den Neubau eines Hafens und bei Ellenberg den Neubau einer Marine-Artillerieschule durchzuführen. Zu Olpenitz: Die nach der Teilung Deutschlands noch in der BRD verbliebenen ehern. Kriegshäfen im Ostseebereich reichen nicht aus, um die für die Durchführung der Aufgaben der Bundesmarine erforderlichen Kampf-, Schul- und Troßschiffe aufzunehmen. Als Ersatz für die verlorengegangenen Häfen und zugleich zur Auflockerung der in der Ostsee zu stationierenden Seestreitkräfte wird der Hafenneubau erforderlich. Nach eingehenden Untersuchungen des Bundesministers für Verkehr wurde von diesem ein unbewohntes Gelände bei Olpenitz an der Schlei vorgeschlagen, wo mit relativ geringem Aufwand ein geeigneter Hafengeschaffen werden kann. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat Kenntnis von diesen Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Zustimmung zu geben. Zu Ellenberg: Dort steht eine Liegenschaft zur Verfügung, die durch zusätzlichen Erwerb weiteren Geländes um ca. 5 ha vergrößert wird. Das Land Schleswig-Holstein hat Kenntnis von den Plänen und ist bereit, ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Teil der Anlagen der Artillerieschule soll auf der Landzunge zwischen der Schlei und der Ostsee bei dem geplanten Hafen Olpenitz ein Feuerleithaus gebaut werden, von dem aus vorwiegend Zielübungen auf fahrende Seeziele und im begrenzten Umfange Klingscheibenschießen für die aufgestellten Geschütze durchgeführt werden sollen. Zu Satz 3: Die bisher verfolgte Absicht, in Gammelby Anlagen der Bundeswehr zu errichten, ist inzwischen zweifelhaft geworden. Die Planung Surendorf wird dagegen weiterhin bearbeitet. Zu Gammelby: Es handelt sich hierbei zunächst nur um eine Planung. Es. ist u. U. vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf dem der Gemeinde Gammelby gehörenden Erweiterungsgelände der Kaserne Carlshöhe, Eckernförde, Anlagen für höchstens 300 Soldaten zu errichten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 2175 Zu Surendorf: Das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung beabsichtigt, auf der Liegenschaft der ehem. Torpedo-Versuchsanstalt Surendorf an der Eckernförder Bucht eine Erprobungsstelle für .Sdidfsartillerie einzurichten, mit der eine Artillerievers i teile der Bundesmarine verbunden werden soll. Zu Satz 4: Die Entschädigungsverhandlungen mit den Eckernförder Fischern schweben noch. Es kann davon ausgegangen werden, daß den Fischern eine Entschädigung zugesprochen wird. Über Einzelheiten wird zur Zeit noch zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der WBV I in Kiel verhandelt. Bonn, den 30. Juni 1958 Strauß Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 24): Was gedenkt der Herr Bundesarbeitsminister zu tun, um die Pflichtbeiträge der Meistersöhne zur Arbeitslosenversicherung zurückzuerstatten, nachdem die vom Bundessozialgericht am 5. April 1956 ausgesprochene Versicherungspflicht dieses Personenkreises durch § 65 Abs. 2 AVAVG ab 1. April 1957 wieder aufgehoben wurde? Ist dem Herrn Bundesminister bekannt, daß Meistersöhne, die auf Grund der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichtes Pflichtbeiträge gelistet haben, in den seltensten Fällen damit rechnen können, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenunterstützung zu erhalten? . Auf die Frage teile ich folgendes mit: Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. April 1956 wurde die Versicherungspflicht derjenigen Meistersöhne, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei ihren Eltern standen, nicht für die Zukunft begründet, sondern für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt. Beiträge wurden auf Grund der durch das Urteil festgestellten Rechtslage jedoch nur für Beschäftigungszeiten nach Rechtskraft des Urteils erhoben. Da die Erfüllung der Anwartschaftszeit nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig ist, können auch die Zeiten, für die Beiträge nicht entrichtet worden waren, zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Die Versicherungsfreiheit für Abkömmlinge, die am 1. April 1957 in Kraft getreten ist, beseitigt für Meistersöhne also nicht eine Versicherungspflicht, die nur eine kurze Zeit bestanden hätte. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nach der derzeitigen Rechtslage nur möglich, wenn sie irrtümlich entrichtet worden sind. Der Fall liegt hier nicht vor. Die Tatsache, daß vor dem Urteil des Bundessozialgerichts keine Beiträge erhoben wurden, rechtfertigt es also nicht, die nach dem Urteil zu Recht erhobenen Beiträge zu erstatten. Ich habe nicht die Absicht, eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen. Es trifft im übrigen nicht zu, daß Meistersöhne im Falle der Arbeitslosigkeit nur in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld erhalten können. Wie bereits dargelegt, war die Zeit einer Beschäftigung als Meistersohn bis zum 31. März 1957 ungeachtet der Entrichtung von Beiträgen versicherungspflichtig und kann damit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Ein Anspruch auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses als Meistersohn, das bis zum 31. März 1957 versicherungspflichtig war, kann noch bei einer Arbeitslosmeldung bis zum 1. Oktober 1958 geltend gemacht werden. Daß Meistersöhne nur selten arbeitslos werden, rechtfertigt eine Sonderregelung für die Zeit vor dem 1. April 1957 nicht, da das gleiche auch für Angehörige zahlreicher anderer Personenkreise zutrifft und das Wesen jeder Versicherung im Ausgleich des Risikos liegt. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinrich (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand nicht mehr den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, und ist sie bereit, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen? Wenn ja, bis wann wird ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werden? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Die Frage, ob und inwieweit die Lehrlingsausbildung nach dem heutigen Stand den veränderten Bedingungen von Technik und Wirtschaft Rechnung trägt, wird in Fachkreisen und Veröffentlichungen lebhaft diskutiert; die dabei zum Ausdruck kommenden Auffassungen sind sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung verfolgt die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Heranbildung des jungen Nachwuchses ständig und ist an den darüber geführten Diskussionen beteiligt. Sie befaßt sich auch seit längerem mit der Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung der Berufsausbildung notwendig ist. Bereits unter meinem Amtsvorgänger, Herrn Bundesarbeitsminister Storch, sind vor etwa zwei Jahren Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern geführt und Grundzüge für ein Rahmengesetz vorbereitet worden. Gegenwärtig ist diese Frage Gegenstand von Verhandlungen, die ich vor einiger Zeit mit dem Bundeswirtschaftsminister wieder aufgenommen habe. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank 2176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 1. Juli 1958 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf ,die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Geiger (Aalen) (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 30) : Billigt der Herr Bundesarbeitsminister die Auslegung des § 124 Abs. 1 AVAVG durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, nach der nur derjenige arbeitsunfähig Erkrankte Krankengeld nach seinem vor der Kurzarbeit bezogenen Grundlohn erhält, bei dem zwischen Kurzarbeit und arbeitsunfähiger Erkrankung kein zeitlicher Zwischenraum lag? Auf die Frage teile ich folgendes mit: Krankenversicherungspflichtige Personen erhalten die Barleistungen der Krankenversicherung nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Satzung der Krankenkasse, deren Mitglied sie sind. Dies gilt auch für solche Versicherte, deren Arbeitsentgelt vor der Erkrankung gemindert war. Daraus können sich im Einzelfall Härten ergeben. Durch § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind diese im System der Krankenversicherung liegenden Härten für solche Versicherte beseitigt worden, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Pesonen erhalten Barleistungen der Krankenversicherung nach dem Grundlohn vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Die Mehraufwendungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung getragen. Die Auffassung der Bundesanstalt, daß diese Rechtsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn die mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung sich unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, entspricht § 124 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bei der bevorstehenden Neuregelung der Krankenversicherung wird geprüft werden, wie Härten für solche Versicherte, die kein Kurzarbeitergeld beziehen, oder deren Erkrankung sich nicht unmittelbar an ,den Bezug von Kurzarbeitergeld anschließt, beseitigt werden können. Bonn, den 1. Juli 1958 Blank Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobs (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958, Drucksache 473, Frage 26) : Hat der Beamte der örtlichen Polizeidirektion in Trier, der von der Verwaltung des Geburtshauses von Karl Marx Auskunft über Geschenke verlangte, die Vertreter der Sowjetischen Botschaft in Bonn aus Anlaß eines Besuches machten, im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen der Kontrolle der Bundesregierung unterstehenden Organisation gehandelt? Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Beamte der Polizeidirektion in Trier hat nicht im Auftrage des Auswärtigen Amtes oder einer sonstigen Bundesbehörde gehandelt. Schröder
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      Rede von Alois Niederalt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei der CDU/CSU)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Zustimmung bei CDU/CSU.)


      (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)





      (Beifall bei der CSU.)


      (Zuruf von der SPD: Aha!)


      (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU:)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)





      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Heiterkeit.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Hans Lenz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Beifall.)


      (Abg. Dr. Bucerius: Sehr gut!)


      (Sehr richtig! bei der FDP.)


      (Beifall bei der FDP und der SPD.)

      Wie Sie alle wissen und wie es auch heute schon zur Sprache gekommen ist, wurde der Regierungs-



      Lenz (Trossingen)

      voranschlag, der ja der Entwurf eines neuen Ministers ist, im Geschwindschritt beraten. Die einmaligen Vorteile eines solchen Verfahrens für diejenigen, die den Haushalt eingebracht haben, liegen auf der Hand. Aber solche Vorteile sind unser vielleicht nicht ganz würdig.

      (Beifall bei der SPD.)

      Ich darf das doch einmal sagen.
      Herr Kollege Vogel, auch ich habe jenen Aufsatz von dem ehemaligen bayerischen Minister Zorn über Autorität und Regierung gelesen. Aber so sehr ich Ihnen zustimme, daß eine Regierung Autorität braucht, so sehr glaube ich, daß auch das Parlament ein Attribut braucht, eine Würde, die nicht verletzt werden darf. Sie ist durch die Eile, mit der wir diesen Haushalt beraten haben, verletzt worden.

      (Beifall bei der FDP und der SPD.)

      Überall war große Freude, daß es uns gelang, wenigstens ein paar Kleinigkeiten umzustellen. Aber insgesamt war es nicht anders als bei der zweiten Lesung, wo Änderungen von nicht ganz 6 Millionen DM im ordentlichen Haushalt heraussprangen. 6 Millionen DM sind etwas mehr als ein hunderstel Prozent des ganzen Budgets. In der dritten Lesung wird es nicht anders sein. Man kann wohl ohne weiteres die Prophezeiung wagen, daß der Haushalt nicht mehr geändert werden wird. Wir haben weder die Neigung noch die Macht, daran etwas zu ändern, und das letztere ist betrüblich.
      Nur in den letzten Stunden ,der Ausschußberatungen gab es die übliche Überraschung — üblich, weil sie uns nun von Jahr zu Jahr wieder beschert wird —, als nämlich der Bundesfinanzminister seinen Voranschlag korrigieren ließ. Dies ist das erste Thema, das wirklich allgemeines Interesse verdient. Bei dieser Gelegenheit wurde nämlich der bisher schon ausgeglichene Entwurf des Bundeshaushaltsplans noch mehr ausgeglichen.

      (Hört! Hört! bei der SPD.)

      Bekanntlich fordert die Verfassung den Haushaltsausgleich. Die Finanzexperten streiten sich seit langem darum, ob es sich hier nur um einen sogenannten formellen oder um einen materiellen Ausgleich handelt. Ich meine, es wäre eine Art Verschleierung, wenn man nur die Zahlen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite einander anpaßte, wirtschaftlich aber den Haushalt nicht ausbalancierte.
      Erstmals seit Jahren, ja beinahe einem Jahrzehnt, stieg die Regierung von ihren Einnahmeschätzungen herunter und offenbarte einen zusätzlichen ungedeckten Bedarf von mehreren hundert Millionen DM. Zusammen mit den Auswirkungen der Steuergesetze der letzten Woche, auf die ich noch zu sprechen komme, waren es insgesamt 947,7 Millionen DM, für die eine Deckung neu gesucht werden mußte. Aber — und damit stelle ich gleich eine weitere wichtige Tatsache fest — es fehlte der Mut, ganz Ian die Wirklichkeit und ganz an die Wahrheit heranzugehen. Noch heute stecken in den Steuerschätzungen echte Risiken, die wahrscheinlich zwischen 300 und 600 Millionen DM liegen. Das eine Prozent, um das man bei 'der erhofften Zuwachsrate des Sozialprodukts zurückgegangen ist, reicht schon deshalb nicht aus, weil die Basis zu hoch liegt. Bekanntlich hat der Bund im vergangenen Rechnungsjahr eine halbe Milliarde DM weniger eingenommen, als er erhofft hatte. Die neuen Einnahmeschätzungen gehen von der alten Schätzung einschließlich dieser halben 'Milliarde DM aus, müssen also von vornherein unrichtig sein.
      Es mag vielen recht bedeutungslos erscheinen, ob diese 300 bis 600 Millionen DM aufgenommen werden oder nicht. Für uns begründen sie — neben vielem anderen — den Eindruck, daß dieser Haushalt an zahlreichen Stellen unsolide ist und daß die „Gemütlichkeit" nicht berechtigt ist, mit der man ihm allenthalben gegenübersteht.

      (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

      Wir sind heute in der glücklichen Lage, das erste Vierteljahr des neuen Rechnungsjahres hinter uns zu haben. Der Herr Kollege Dr. Vogel hat in aller Offenheit die neuen Aufkommenszahlen genannt. Man wird keinen wirklichen Finanzsachverständigen finden, der die Steuerschätzungen, wie sie diesem Haushalt zugrunde liegen, für realistisch hält.
      Die genannten 947 Millionen DM Einnahmeverlust, die zu unser aller Glück das Volumen dieses Haushalts wieder etwas von der 40-MilliardenGrenze entfernen, welche auf uns einen beängstigenden Eindruck gemacht hat, sind nach den Vorschlägen der Regierung in erster Linie durch jene 6 % Kürzungen aufgefangen worden, mit denen sich der Finanzminister in den Fußstapfen seines Vorgängers bewegt. Runde 660 Millionen DM sollen mit dieser Kürzung aufgebracht werden, eine Summe, die nach früheren Erklärungen der Regierung zur Ergiebigkeit von Prozent-Kürzungen geradezu sensationell erscheinen muß. Man muß sie sehr kritisch untersuchen.
      Da stellt sich überraschenderweise heraus, daß von diesen 660 Millionen DM rund 500 Millionen DM vom Haushalt für Verteidigung aufgebracht werden, während der übrige Haushalt nur rund 160 Millionen DM zu leisten hat. Soll man seinen Ohren trauen? Dieselbe Verteidigung, die wegen ihres angeblich so dringenden und riesigen Finanzbedarfs den ersten Finanzminister zur Strecke gebracht hat, weil er die Ausgabenreste streitig machte und immer wieder erklärte, man brauche diese Reste bis zum letzten Pfennig, kann nach der heutigen Auffassung der Regierung nicht nur die Stationierungskosten tragen, sondern dazu noch eine halbe Milliarde DM für den Haushaltsausgleich opfern. Ich habe den Eindruck, daß man uns hier jahrelang an der Nase herumgeführt hat, wenn das, was man hier vorsieht, möglich sein soll.

      (Beifall bei der FDP und der SPD.)

      Ich will gleich sagen, daß ich den Herrn Finanzminister nicht anklage; er und sein Vorgänger sind hier Opfer. Aber das hat es in der Finanzgeschichte noch nicht gegeben, daß Jahr für Jahr Milliardenbeträge ungenutzt und besseren Zwecken vorenthalten bleiben. Wie weit könnten wir heute sein,



      Lenz (Trossingen)

      sei es im Straßenbau, in der Atomwirtschaft, in der allgemeinen Forschung, im Wohnungsbau oder bei der Bundesbahn, wenn man nicht immer wieder diese Summen in Anspruch genommen hätte, ohne sie auszugeben. Einmal hat er nur ganze 2 % seiner Haushaltsansätze abgerufen, und immer noch sind es bis zum heutigen Tage Milliardenbeträge, die in der Kasse liegen bleiben und die das Ansehen unserer Finanzpolitiker so diskreditiert haben. Und nun wird erneut und sozusagen amtlich dokumentiert, daß der Verteidigungshaushalt von 10 Milliarden DM weit übersetzt und daß man heute schon neben den 1,2 Milliarden DM Stationierungsverpflichtungen weitere 500 Millionen DM abstreichen kann.

      (Hört! Hört! bei der SPD.)

      Der dritte trübe Punkt des neuen Haushaltsausgleichs ist die Einstellung weiterer 285 Millionen DM in den außerordentlichen Haushalt, der damit auf rund 1,8 Milliarden DM ansteigt. Ich möchte ganz formell fragen, wer dies verantworten kann und verantworten will. Mit einem solchen Verfahren der Belastung des außerordentlichen Haushalts in den blauen Himmel hinein

      (Beifall bei der FDP und der SPD)

      wird nicht nur der fatale Charakter dieses Haushalts noch deutlicher und seine Wirklichkeit noch unwirklicher, sondern es werden auch ganz einfach die Grundlagen anständigen finanziellen Verhaltens beseitigt. Glaubt jemand, meine Damen und Herren, daß wir bis zum 31. März nächsten Jahres fast 2 Milliarden DM Anleihe aufnehmen werden?

      (Abg. Dr. Gülich: Nein!)

      Oder hat die Regierung die Absicht, der deutschen Wirtschaft, den schwerringenden Gemeinden und den Ländern wiederum den Kapitalmarkt zuzumauern und damit die günstige Entwicklung der letzten Zeit abzuschließen? Die Regierung denkt ja wohl in Wirklichkeit auch nicht daran, den außerordentlichen Haushalt durch Anleihen zu finanzieren, sondern sie hofft, daß der Verteidigungshaushalt noch über die von mir vorhin genannten 2 Milliarden DM hinaus weitere Kassenmittel zurückläßt, die dann für die außerordentlichen Vorhaben verwendet werden können. Ist das aber nicht so, dann ist es wirklich ein Spiel mit dem Feuer, das hier beginnt und das unweigerlich bei einer kurzfristigen Verschuldung bei der Bundesbank enden muß. Ich denke, daß ich verstanden werde, wenn ich diesen Punkt nicht noch deutlicher herausstelle.
      Herr Kollege Dr. Vogel hat einen beachtenswerten Katalog von aufzugreifenden Aufgaben vor uns ausgebreitet. Ich stimme ihm zu, wenn er sagt, wir werden in der Zukunft schwere Opfer bringen müssen, weil wir es nicht verstanden haben, in einem wirklich geeigneten Augenblick unser Ausgabenkostüm wesentlich enger zu schneidern.
      Ein weiterer Kernpunkt des jetzt zu verabschiedenden Haushaltsplanes ist jener Haushaltsvermerk, der dem Verteidigungsminister die Inanspruchnahme früherer Ausgabeermächtigungen nur gestattet, wenn er die Mittel kassenmäßig aus den jetzigen 58er Ansätzen einspart. Haushaltsrechtlich scheint diese Lösung des alten und schweren Problems nach der Meinung der Haushaltsexperten unzulässig zu sein, aber sie ist, wie so oft, ein Kompromiß; sie ist unzulässig deshalb, weil man, was die neuen Ansätze angeht, nicht veranschlagen darf, was man nicht braucht — der neue Finanzminister begeht hier dieselbe schwere Sünde wie der alte —, unzulässig aber auch, weil man nicht ältere Ermächtigungen aufrechterhalten und die Ausgaben aber dann aus den neuen Mitteln bestreiten darf. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig: entweder veranschlagt man ganz neu und streicht die Reste, oder man setzt für die Bedienung der Reste einen ausreichenden Betrag ein und vermindert die Ansätze für die Neuausgaben. Das scheint mir so klar zu sein, daß es sich nicht verlohnt, noch mehr als dieses eine Wort darüber zu sprechen. Der Kernfrage, ob die Einsparungen in den neuen Ansätzen wieder Reste werden können — ich muß mich hier etwas der Sprache des Haushalts bedienen; sie mag schwer verständlich sein —, gehen Regierung und Haushaltsausschuß aus dem Wege. Diese Frage ist aber, so scheint mir, für unsere Finanzwirtschaft die Kernfrage, eine Lebensfrage, und Sie werden dieses pompöse Wort erst ganz verstehen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß von diesen Resten, die Ermächtigungen, aber keine Mittel sind, rund 8,3 Milliarden DM — die Zahl ist heute auch schon genannt worden — vorhanden sind.
      Wie Sie sich noch erinnern, übernahm der jetzige Finanzminister von seinem Vorgänger 3 Milliarden DM Kassenmittel, die er als außerordentliche Dekkungshilfe in diesem Bundeshaushalt für 1958 einstellte. Wir haben damals gleich erklärt, daß man damit die Dinge auf den Kopf stellt, weil gerade die Verwendung von Kassenmitteln für den laufenden Verwaltungsbedarf dem Vorgänger des jetzigen Finanzministers dick angekreidet worden ist. Die 3 Milliarden DM sind natürlich auch während der Haushaltsberatungen im Haushalt geblieben und bilden also neben den eben genannten zweifelhaften Posten den Haushaltsausgleich.
      In der Öffentlichkeit ist die Erklärung des Finanzministers, daß er die 3 Milliarden ausgeben müßte, um hart am Rande des Defizits zu bleiben, mit Wohlwollen aufgenommen worden, allerdings nur von denen, die sich über das, was nun folgen muß, nicht den Kopf zerbrochen haben. Wir wissen inzwischen, daß die 3 Milliarden nur der Ermöglichung weiterer Ausgaben — öffentlicher Ausgaben — dienen und daß die Öffentlichkeit in ihrer Annahme, das Defizit und der Verzicht auf Ausgaben würden eine Senkung von Steuern näherrücken, enttäuscht worden ist. Vielleicht sollte man diesen 3 Milliarden nicht allzusehr nachtrauern. Sie sollten ja einmal Verteidigungsausgaben decken, die schon seit Jahren ausgeblieben sind. Aber ich möchte doch dringend davor warnen, sich auf Grund von Kassenresten auf die Dauer einen Ausgabenluxus zu leisten, der unserem tatsächlichen derzeitigen finanziellen Leistungsvermögen widerspricht.



      Lenz (Trossingen)

      Ich habe mir erlaubt, anläßlich der ersten Lesung auf eine gefährliche Entwicklung hinzuweisen, und ich habe auch den Ausführungen meiner drei Vorredner entnommen, daß sie sich sehr ernste Gedanken darüber machen. Verstehen Sie recht, meine Damen und Herren — ich weiß nicht, ob das schon zum allgemeinen Wissen jedes einzelnen von uns gehört —, die beteiligten Ressorts können außer dem Haushalt von 1958, außer dem Haushalt, den wir in den nächsten Tagen beschließen werden, für 8 oder über 8 Milliarden DM Ausgaben tätigen, ohne daß dafür eine Deckung vorhanden wäre oder geschaffen würde.
      Natürlich — das weiß auch wieder jeder von uns — rollen diese 8 Milliarden DM nicht in einem Monat oder in einem Jahr auf uns zu, aber ein paar Milliarden werden es in diesem Jahre sein. Wie gut wäre es da gewesen, die 3 Milliarden zur Bedienung der Reste aufzuheben und sie nicht zur Erhaltung oder gar Vergrößerung unserer bisherigen Ausgabenbreite zu verwenden.
      Diese 8,3 Milliarden sind, wie mir scheint, der kardinale Mittelpunkt unserer Haushaltswirtschaft. Ihre Bedienung ist schlechterdings ausgeschlossen, da über alle vorhandenen und künftigen flüssigen Mittel mit diesem Haushalt verfügt ist.
      Man kann es aus diesem Grunde meinen Freunden und mir schwerlich verübeln, wenn ich sage, daß dieser Haushaltsplan ein Übermaß von kaum Vertretbarem enthält. Zum mindesten müßten schlechterdings — und dazu scheint eine gewisse Geneigtheit auf allen Seiten des Hauses vorhanden zu sein — die rund 3,5 Milliarden DM Verteidigungsreste aus den Jahren 1955 und 1956 formell beseitigt werden. Die Reste aus dem Jahre 1957 sind schon groß genug.
      Mit vielen Fragen, die zwar auch wichtig sind, aber hinter diesen Kernproblemen etwas zurücktreten, will ich Sie nicht aufhalten. Nur noch ein paar Bemerkungen zu gewissen Entwicklungstendenzen! Was gerade den Verteidigungshaushalt angeht, wehren wir uns heute schon ganz entschieden dagegen, daß für 1959 wiederum ein höherer Betrag in Aussicht ,genommen wird, der dann doch nichtgebraucht und an die Stationierungsmächte abgegeben wird. Gerade wegen dieses Zustands ist die Politik, die im Verteidigungshaushalt und in dem Gesamthaushalt ides Jahres 1958 zum Ausdruck kommt, so denkbar unglücklich.
      Um nicht irgendwelches Porzellan zu beschädigen, will ich mich im Augenblick zu dem neuen Abkommen über die Stationierungskosten nicht äußern. Aber man kann natürlich nicht hoffen, daß eine weitere halbe Milliarde an Verteidigungsausgaben eingespart werden kann und daß sich daraufhin die Verhandlungspositionen in der NATO bessern. Das halte ich nicht für möglich.

      (Sehr richtig! bei der FDP.)

      Hier empfinden wir eben immer wieder, wie wenig durchdacht all diese Dinge sind und welchen Zufallscharakter sie haben.
      Zu dem dunklen Finanzfirmament gehören auch die Bindungsermächtigungen, die immer noch in der Größenordnung von 15 Milliarden herumgeistern. Sie sind schon von den Vorrednern behandelt worden. In diesen Bindungsermächtigungen liegt die ganze Manövrierunfähigkeit der nächsten Haushalte. Das bedeutet, daß wir sehr wahrscheinlich in einen Engpaß hineingeraten werden, wenn wir diese Dinge nicht angehen. Auch hier sind heute Töne- iangeklungen, als ob man dieses Problem ernsthaft in Angriff nehmen wollte und als ob die volle Bereitschaft dazu vorhanden wäre, diesen für mein Empfinden großen, schweren Fehler zu korrigieren, daß man das Parlament gezwungen hat, im Geschwindschritt Weichen auf Wege zu stellen, deren Ende nicht abzusehen ist.
      Anläßlich der großen Geschenke an die Länder
      — ich weiß nicht, ob der Kollege Niederalt es hört
      — durch 'die Beseitigung des Notopfers Berlin ist vielleicht von einer sgewissen Entspannung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und den Ländern zu 'sprechen. Die Kosten für dieses Geschenk haben wir 'in .diesem Haushalt zu honorieren. Sie stecken in 'den 947 Millionen DM, von denen ich eingangs sprach.
      Es gehört vielleicht nicht ganz zum Thema, aber es scheint mir doch so bedeutungsvoll zu sein, daß ich es hier zum Ausdruck bringen möchte: Auch in der Finanzpolitik gibt es gewisse Imponderabilien, die man nicht vergessen soll. Da scheint mir die jüngste Linie doch recht bedenklich, in der man mit der Beseitigung des Notopfers, d. h. mit der Einarbeitung des Notopfers in die Körperschaftsteuer, das letzte Berlin-Memorial im öffentlichen Finanzbewußtsein gestrichen hat. Ich bedauere das sehr, weil ich glaube, daß damit eine bestimmte Qualität verlorengegangen ist, deren sich dieses Haus in all den letzten Jahren bewußt war.
      Zweitens scheint mir auch die gleichzeitige Entlassung von fast 3 Millionen Steuerpflichtiger aus der Lohnsteuer nach den Steuergesetzen recht bedenklich. Hier bahnen sich Entwicklungen an, die bei aller Freude an der steuerlichen Entlastung doch sehr kritisch stimmen.
      Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß alle diese Erwägungen — aber auch wirklich alle —, die einen solchen Niederschlag haben, wieder in der lieben, guten Tagespolitik ihren Urgrund haben, so war es der Beschluß, die steuerliche Entlastung noch mit Rückwirkung zum 1. Januar dieses Jahres zu vollziehen. Meine Damen und Herren, ich sage es ganz leise, aber es ist sehr hart: Ohne die Angst vor den Landtagswahlen in diesem Jahr wäre dieses Geschenk nicht gemacht worden. Ursprünglich wehrte sich nämlich der Bundesfinanzminister mit Armen und Füßen gegen diese Rückwirkung, weil er sie haushaltsmäßig nicht verantworten wollte, aber die Länder wollten sie. Jetzt haben sich plötzlich die Fronten völlig umgekehrt. Der Finanzminister des Bundes mußte die Länder bedrängen, die neue Ordnung schon ab 1. Januar 1958 in Kraft zu setzen. Kurios, kurios, wenn ich es recht bedenke!



      Lenz (Trossingen)

      Das sogenannte Überrollen des Personalhaushalts des Bundes, also die Vertagung der Entscheidung über die Neuanforderungen in das nächste Haushaltsjahr — das versteht man ja wohl unter „Überrollen" —, hat dem Haushaltsausschuß in der Öffentlichkeit großen, bei den Beteiligten geringen Beifall eingetragen. In der Tat kann man diese Dinge mit einem lächelnden und einem weinenden Auge betrachten. Aber leider ist es uns, meine sehr verehrten Herren Kollegen vom Haushaltsausschuß, doch wiederum nicht richtig geglückt, und leider sind trotz des Überrollungsversuchs auch in diesem Jahr wieder fast 1500 Stellen bewilligt worden.

      (Zuruf von der FDP: 1451 Stellen!)

      — Genau 1451 Stellen. Was uns leider gar nicht gelingt, ist die Freimachung des Personals, das für längst zurückliegende Aufgaben eingestellt war, für neue Aufgaben. Hier hält sich das Alte mit einer Zähigkeit, die einer besseren Sache würdig wäre.
      Es wäre noch viel zu sagen über die Leistungen für Berlin, die Bundeshilfe für die Saar, die Lage unserer großen Betriebsverwaltungen, wie Bahn und Post, die neuen Anstrengungen zugunsten der Landwirtschaft, des Wohnungsbaus, der Straßen und der Autobahnen. Ich will mich, was alle diese Brennpunkte des Finanzbedarfs angeht, damit begnügen, hier mein Bedauern darüber auszudrücken, daß wir weder im Ausschuß noch im Plenum zu einer echten Diskussion all dieser schwierigen Probleme gekommen sind. Ich muß die Übernahme des Regierungsentwurfs en bloc eben doch als eine sachlich und finanzpolitisch bescheidene Leistung des Hauses ansehen. Von Jahr zu Jahr fällt die Unbeweglichkeit der parlamentarischen Haushaltspolitik auf. Ich begrüße außerordentlich bestimmte Initiativen, die in diesem Jahr sichtbar waren. Alle guten Kräfte sollten sich diesen Initiativen anschließen.
      So gern ich Ihnen zustimmen würde, Herr Kollege Dr. Vogel —, aber ich glaube nicht, daß wir einen Haushalt der Stabilität vor uns haben.

      (Abg. Dr. Gülich: Einen Haushalt der Stabilität? — Abg. Dr. Vogel: Habe ich nicht gesagt!)

      Ich bedaure, daß ich diesem Haushalt Tendenzen entnehmen kann, die leider zu großen Enttäuschungen führen werden. Sosehr auch uns an der Erfüllung der Aufgabe gelegen ist, der kommenden Generation etwas zu hinterlassen, nach dem sie sich richten und an dem sie sich aufrichten kann, so wenig glaube ich, daß es gerade dieser Haushalt sein wird.
      Bei der Schlußabstimmung über diesen Haushaltsplan werden wir der Enttäuschung über die Entwicklung des parlamentarischen Budgetrechts Ausdruck geben müssen. In dieser unserer Haltung steckt aber zugleich die schwere Besorgnis, daß die vielen großen Risiken des Haushalts zu einer echten Bedrohung unseres Finanzgefüges werden können.

      (Beifall bei der FDP, der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)