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    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1958 Inhalt: Gesetz über die Preisstatistik; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 456) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 1941 A Vertretung des Deutschen Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht in der Streitsache: Bundesregierung gegen das Land Hessen . . . . . . . . . . 2007 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300); Berichte des Haushaltsausschusses— Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 357, zu 357) Bading (SPD) . . . . . . . . . 1942 B Logemann (DP) . . . . . . . . 1943 A Kriedemann (SPD) . 1944 A, 1947 C, 1948 B, 1948 D Diekmann (SPD) 1944 D Gibbert (CDU/CSU) 1945 D Dr. Wolff (Denzlingen) (CDU/CSU) 1946 C Bauknecht (CDU/CSU) . . 1947 A, 1949 A Köhler (FDP) 1949 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 1950 D Ruhnke (SPD) 1951 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 1553 A Abstimmungen 1951 D, 1953 A b) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 462) Abstimmung . . . . . . . . . 1953 D c) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 408) Abstimmungen 1953 D d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich ides Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 461, zu 461) Giencke (CDU/CSU) 1954 B Kühn (Köln) (SPD) 1955 D, 1962 B, 1989 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1960 B, 1962 D, 1973 B, 1974 C, 1975 C von Eckardt, Ministerialdirektor . . 1963 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1966 C, 1974 D Erler (SPD) . . . . . . . 1974 B, 1983 D Lenz (Trossingen) (FDP) 1976 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) 1977 B Neumann (SPD) 1981 A Lohmar (SPD) . . . . . . . . 1986 B Heiland (SPD) . . . . . . . 1992 A Abstimmungen . . . . . . . . 1992 B Schreiben des Bundeskanzlers an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Vertretung des Haushalts des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag Erler (SPD) . . . . . . . . 1955 B Rasner (CDU/CSU) 1955 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 e) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 401, zu 401) Rohde (SPD) . . . . . . . . . 1992 D Blank, Bundesminister . . t996 C, 2004 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 1998 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . . 1998 C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 1999 C Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2000 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 2002 A, 2006 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2005 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2006 A Bazille (SPD) . . . . . . . . . 2006 C f) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 402) Jürgensen (SPD) . . . . . . . . 2007 D g) Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 442) Behrisch (SPD) . . . . . . . . 2008 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 2008 D h) Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 413) 2009 A i) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 441, zu 441) . . . . 2009 B j) Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 363, zu 363) . . . . 2009 C k) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 443) 2009 C 1) Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache 466) . . . . . . . . . . 2009 D m) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 378) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2010 A Dewald (SPD) 2010 C Mick (CDU/CSU) 2011 C Stierle (SPD) . . . . . . . . . 2011 D Leukert (CDU/CSU) 2012 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 2013 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 2013 D Dr. Brecht (SPD) 2014 D Weiterberatung vertagt 2016 B Fragestunde (Drucksache 473) Frage 1 des Abg. Memmel: Versorgung der ostvertriebenen ehemaligen Kirchenbediensteten Dr. Anders, Staatssekretär . . . 2016 B Frage 2 des Abg. Ritzel: Überfliegen der Stadt Bonn durch Düsenflugzeuge Strauß, Bundesminister . . . . . 2016 C Frage 3 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Versorgung der Angestellten der ehemaligen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 2017 C Frage 4 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gültigkeit der Schülerzeitkarten an Sonntagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2018 A Frage 5 des Abg. Rademacher: Liberalisierung auf dem Gebiet der See-Kaskoversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2018 C Frage 6 des Abg. Mick: Bundeseigene Wohnungsbaugesellschaf ten Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 2018 D Frage 7 des Abg. Matthes: Übertragung von Gerichtsverhandlungen durch Fernsehen und Rundfunk Schäffer, Bundesminister 2019 C Frage 8 des Abg. Baier (Mosbach) : Ersatz von Eisenbahnschranken durch Blinklichtanlage Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2019 D Frage 9 des Abg. Baier (Mosbach) : Wiederaufbau der Neckar-Eisenbahnbrücke bei Obrigheim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2021 A Frage 10 des Abg. Baier (Mosbach) : Verschandelung der Stadt- und Landschaftsbilder durch Reklame Ritter von Lex, Staatssekretär . . 2021 C Frage 13 des Abg. Bucher: Straßensperre anläßlich der Reise des Bundeskanzlers zur Jahresversammlung der Max-Planck-Gesellschaft, in Verbindung mit Frage 29 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) Ritter von Lex, Staatssekretär . . 2021 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 III Frage 14 des Abg. Rademacher: Einführung des Fahrtschreibers gemäß § 57 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Strauß, Bundesminister 2023 A Frage 15 des Abg. Rademacher: Antworten in den Fragestunden Schäffer, Bundesminister 2023 C Frage 17 des Abg. Wienand: Verschmutzung der Sieg Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 2023 D Frage 18 des Abg. Wienand: Verkehrsverhältnisse auf der Siegtalstraße Hennef—Wissen Dr. Sauermann, Staatssekretär . . 2024 C Frage 19 des Abg. Dr. Brecht: Auswahl der Bauherren im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Wandersleb, Staatssekretär . . 2025 A Frage 20 des Abg. Draeger: Grubenschäden im Raum der Warndtgemeinde Großrosseln Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2025 D Frage 21 des Abg. Draeger: Verschmutzung der Rossel Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 2026 C Frage 22 des Abg. Dr. Becker (Hersfeld) : Finanzielle Forderungen eines Kreisausschusses an den Bundesgrenzschutz bei den Verhandlungen über die Errichtung einer Garnison Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 2027 B Frage 23 des Abg. Riedel: Defa-Filme im deutschen Fernsehen Dr. Westrik, Staatssekretär . . . 2027 C Nächste Sitzung 2028 C Anlagen 2029 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 1941 35. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 26.6. Graf Adelmann 30. 6. Frau Albertz 5. 7. Dr. Atzenroth 27. 6. Dr. Baade 28. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann* 28. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 28. 6. Birkelbach' 28. 6. Dr. Birrenbach* 28.6. Dr. Burgbacher* 28.6. Burgemeister 3. 7. Conrad* 28. 6. Dr. Deist* 28.6. Deringer` 28. 6. Dr. Dittrich 28.6. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Engelbrecht-Greve' 28. 6. Euler 28. 6. Even (Köln) 26.6. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg' 28.6. Dr. Furler' 28.6. Gaßmann 5. 7. Geiger (Aalen) 26.6. Geiger (München)* 28. 6. Dr. Greve 28. 6. Hahn* 28. 6. Häussler 30. 6. Dr. Hoven 28.6. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Kopf* 28.6. Dr. Kreyssig* 28.6. Kroll 26. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28.6. Dr. Leverkuehn* 28.6. Dr. Lindenberg* 28.6. Lücker (München)* 28.6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Margulies* 28. 6. Mensing 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann` 28. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Oesterle' 28. 6. Pelster 28. 6. Dr. Preiß 5. 7. Frau Dr. Probst* 28.6. Ramms 26. 6. Dr. Ratzel* 28.6. Frau Dr. Rehling 26. 6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30.6. Dr. Rüdel (Kiel) 30.6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ruf 5. 7. Scheel* 28. 6. Scheppmann 26.6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28.6. Schmidt (Hamburg)* 28.6. Schoettle 19. 7. Dr. Starke* 28.6. Storch' 28. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel* 28.6. Struve 5. 7. Walpert 26. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 6. Dr. Will 5. 7. Dr. Willeke 26.6. Anlage 2 Umdruck 81 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kinat, Frehsee, Frau Dr. Hubert, Dr. Gülich und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 613 Zuschüsse zur Förderung der Zucht des Warmblutpferdes Trakehner Abstammung - (Drucksache 300 Anlage S. 40) wird der Ansatz von 92 000 DM auf 98 000 DM erhöht und der Mehrbetrag von 6000 DM in der Erläuterung zu b) ausgebracht. Bonn, den 24. Juni 1958 Rehs Kinat Frehsee Frau Dr. Hubert Dr. Gülich Franke Kriedemann Matzner Merten Dr. Mommer Pohle Reitzner Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 3 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378). 2030 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1953 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 Förderung des Wohnungsbaues - ist folgender Titel neu einzurichten: „Tit. 536 (neu) Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnlagern und Wohnbaracken — DM Der Bundesminister der Finanzen ist ermächtigt, für das Rechnungsjahr 1959 Verpflichtungen bis zur Höhe von 14 000 000 DM einzugehen." Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 536 Zur Räumung von Wohnlagern und Wohnbaracken werden von den Ländern pauschalierte Kriegsfolgenhilfemittel des Bundes sowie eigene Mittel und allgemeine Bundesmittel verwendet. Um vornehmlich die Auflösung der sogenannten Altwohnlager bzw. die wohnliche Unterbringung der Bewohner dieser Lager zu beschleunigen, werden zusätzlich 14 000 000 DM zur Durchführung von Lagerauflösungsprogammen der Länder eingesetzt." Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 608 — Förderung ,der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — (Drucksache 300 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 50 000 DM um 100 000 DM auf 150 000 DM erhöht. b) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die Mittel sind bestimmt zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Beratungsstellen, durch welche die Verbraucher, besonders ,die Hausfrauen, über ,die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiete der Deckung des täglichen Lebensbedarfs, der Verbesserung der Lebenshaltung und der rationellen Einkommensverwendung aufgeklärt und beraten werden sollen. Mehr für neue Beratungsstellen. Aus diesem Betrag sollen auch für die laufenden Kosten von Hauswirtschaftsberatungsstellen Zuschüsse gegeben werden. Bei Gewährung von Bundeszuschüssen sollen sich Länder oder Gemeinden im angemessenen Verhältnis an den Einrichtungs- und laufenden Kosten für hauswirtschaftliche Beratungsstellen beteiligen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die Länder." 2. a) In Tit. 615 - Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: „und Aufklärung über Qualitäts- und Gütemerkmale gewerblicher Erzeugnisse im Bereich der Hauswirtschaft. Förderung der Rationalisierung ,des städtischen Haushaltes." b) Der Ansatz wird von 250 000 DM um 250 000 DM auf 500 000 DM erhöht. c) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die wirtschaftliche Entwicklung macht es notwendig, die Konsumenten stärker als bisher über Markt- und Preisvorgänge und marktgerechtes Verhalten zu unterrichten. — Das soll u. a. über Rundfunk, durch den Film und Lehrmaterial für Schulen und Organisationen wie durch Ausstellungen erfolgen. Durch populäre Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse von Forschungsinstituten für Hauswirtschaft und für Qualitätsprüfungen gewerblicher Erzeugnisse und Förderung solcher Einrichtungen soll eine objektive Qualitätsübersicht und Kenntnis auf dem Gebiet der Haushaltsgeräte und -gegenstände vermittelt und die Rationalisierung auch des städtischen Haushalts gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit soll überwiegend im Zusammenhang mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung erfolgen." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 91 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 01 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1. In Tit. 602 — Förderung der sozialwissenschaftlichen Forschung durch Erteilung von Forschungsaufträgen — (Drucksache 300 Anlage S. 17) wird a) der Ansatz von 200 000 DM um 100 000 DM auf 300 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für die Ziffer c — Forschungsaufträge auf den Ge- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 2031 bieten der Sozial- und Arbeitsmedizin — von 80 000 DM um 100 000 DM auf 180 000 DM erhöht. Zu Kap. 11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen 2. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 300 Anlage S. 66) wird a) der Ansatz von 3 309 800 000 DM um 20 000 000 DM auf 3 329 800 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für Kapitalabfindungen von 100 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 302 — Einmalige Unterstützungen — (Drucksache 300 Anlage S. 63) wird a) der Ansatz von 11 000 000 DM um 1 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der zweite Satz gestrichen. Zu Kap. 11 13 Sozialversicherung 4. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze - (Drucksache 300 Anlage S. 90) wird a) der Ansatz von 1 000 000 DM um 159 000 000 DM auf 160 000 000 DM (1. Teilbetrag) erhöht; b) in den Erläuterungen der letzte Satz am Ende wie folgt gefaßt: ,,... geregelt worden sind, ist mit einem geschätzten Betrag von 1 600 000 000 DM zu rechnen. Die Erstattung an die Rentenversicherungsträger soll in 10 Teilbeträgen erfolgen; es ist ein 1. Teilbetrag von 160 000 000 DM vorgesehen." Bonn, den 26. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 95 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 300 Anlage, 461). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 461 S. 4) mit einem Ansatz von 12 200 000 DM wird gestrichen. 2. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk (Drucksache 300 Anlage S. 21) folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — Drucksache 300 Anlage S. 21) mit einem Ansatz von 1 180 000 DM wird gestrichen. 4. Tit. 309 - Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen - (Drucksache 461 S. 4) mit einem Ansatz von 8 322 700 DM wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) . Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen der planmäßigen Beamten (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 300 Anlage S. 7) wird bei den Planstellen unter Besoldungsgruppe B 8 die Stelle eines Ministerialdirektors gestrichen. Der Ansatz ist entsprechend zu kürzen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 98 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 572 Förderung der Umlegung (Flurbereinigung) b) Zuschüsse 2. Verstärkung der Mit. tel zu 1. auf Grund des „Grünen Plans 1958" — 2032 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 60 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 574 — Ausbau der Wirtschaftswege (Grüner Plan 1958) b) Zuschüsse — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 75 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 580 — Förderung des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues sowie des Kartoffelbaues — (Drucksache 357 S. 4) a) erhält unter b) Zuschüsse die Zweckbestimmung der Nr. 2 folgende Fassung: „2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen, Kartoffeln und Tabak (Grüner Plan 1958) " b) wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 13 500 000 DM erhöht. 4. In Tit. 604 — Zuschüsse zur Förderung von Naturparken und Landschaftsschutzmaßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 38) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 1 000 000 DM erhöht auf 2 000 000 DM. 5. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft (Drucksache 300 Anlage S. 46) wird a) bei b) Förderung von Qualität und Absatz (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 30 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) bei c) Durchführung von Schulmilchspeisungen (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 6 000 000 DM um 44 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 650 - Verbraucherberatung, Ernährungsaufklärung, Absatzförderung — (Drucksache 300 Anlage S. 51) wird der Ansatz von 750 000 DM um 750 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. 7. In Tit. 670 - Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 Anlage S. 53) wird der Ansatz von 2 534 500 DM um 275 000 DM auf 2 809 500 DM erhöht. 8. Absatz 1 der Erläuterung zu Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — (Drucksache 300 Anlage S. 57) erhält folgende Fassung: „Für die Betriebe der großen Heringsfischerei und der kleinen Küsten- sowie der kleinen und großen Hochseefischerei soll angesichts der Preisentwicklung für Dieselkraftstoffe für eine Übergangszeit eine Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit gewährt werden. Als Bemessungsgrundlage für die Beihilfe soll der beim Fischfang verbrauchte nachgewiesene Brenn- und Treibstoff dienen." 9. In den Erläuterungen zu Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) bisherige Maßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 59) werden in Nr. 7 unter a) die Worte „bei hilfsbedürftigen, besonders förderungsbedürftigen Betrieben" gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 101 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen 300 Anlage, 442) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 01 Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen 1. In Tit. 300 — Zuschüsse an Forschungsinstitute für kultur- und volkspolitische Zwecke und ähnliche Einrichtungen sowie für allgemeine kulturelle Zwecke — (Drucksache 300 Anlage S. 9) wird der Ansatz von 47 456 000 DM um 12 320 000 DM gekürzt auf 35 136 000 DM. 2. In Tit. 302 — Kulturelle Maßnahmen in gefährdeten Grenzgebieten und im Zonenrandgebiet — (Drucksache 300 Anlage S. 10) wird a) bei Buchstabe a) — Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten — der Ansatz von 9 320 000 DM um 9 320 000 DM auf 18 640 000 DM erhöht und b) im Buchstaben b) — Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet — der Ansatz von 3 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 607 - Zuschüsse zur Förderung des Weinbaues — (Drucksache 300 Anlage S. 39) a) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Zuschüsse zur Förderung des Anbaues und des Absatzes von Wein" Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 2033 b) wird der Ansatz von 1 000 000 DM urn 3 000 000 DM auf 4 000 000 DM erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden insbesondere zur Schaffung und zum Ausbau von Winzergenossenschaften und Zentralkellereien zur Verfügung gestellt. 2. Zur Deckung wird in Tit. 629 — Zuschüsse zur Förderung von Qualität und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse — (Drucksache 357 S. 5) der Ansatz von 45 500 000 DM um 2 000 000 DM auf 43 500 000 DM gekürzt.*) Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 629 — Zuschüsse zur Förderung von Qualität und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse („Grüner Plan 1958") — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 46) sind die Erläuterungen dahingehend zu ergänzen, daß für Tabaktrocken-schuppen 1 000 000 DM zur Verfügung gestellt werden. 3. In Tit. 670 — Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 53) ist aus Mitteln des „Grünen Plans" der Ansatz um. 275 000 DM anzuheben, um die Prämien für nichtbuchführungspflichtige Betriebe für die Erstellung des „Grünen Berichts" von 50 DM auf 100 DM erhöhen und dadurch eine korrekte Erstellung des „Grünen Berichts" 'sicherstellen zu können. 4. In Tit. 950 — Zuschüsse zur Förderung der Verwertung von Magermilchpulver und Nährkasein — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 57) wird zur Stützung der Magermilchüberschüsse der Ansatz von 2 500 000 DM auf 4 000 000 DM erhöht. *) Die Deckung des Restbetrages von 1 000 000 DM liegt bereits in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Kürzung des Tit. 580 b) 2. — Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen und Kartoffeln („Grüner Plan 1958") — von 13 500 000 DM auf 12 500 000 DM (Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 357 S. 4). 5. In Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) Bisherige Maßnahmen — (Drucksache 357 S. 5) wird der Ansatz um 200 000 DM erhöht und bei den Erläuterungen (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 59) unter Nr. 5 das Wort „Molkereiwirtschaft" durch das Wort „Milchwirtschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 585 — Förderung der Fischerei — (Drucksache 357 S. 4) wird bei „a) Darlehen" der Ansatz von 1 300 000 DM um 200 000 DM erhöht auf 1 500 000 DM. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — Folgender neuer Titel wird eingefügt: „Tit. 957 Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung arbeitssparender Einrichtungen im Haushalt und Umbauten von Küchen und Heizungsanlagen landwirtschaftlicher Betriebe 15 000 000 DM" Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 957 Die Kredite sollen mittelfristig sein. Sie sind mit 21/2 v. H. zu verzinsen und nach einer Schonfrist von zwei Jahren mit 10 v. H. jährlich zu tilgen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Nachweise über die getätigten Investitionen." Bonn, den 25. Juni 1958 Köhler Dr. Mende und Fraktion Anlage 14 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 1. In Tit. 532 Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen —(Drucksache 378 S. 4) wird der Ansatz von 304 403 100 DM um 316 000 000 DM erhöht auf 620 403 100 DM. 2. In Tit. 620 Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz - (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 26) wird der Ansatz von 100 000 000 DM uni 135 000 000 DM erhöht auf 235 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 620 wird Satz 2 gestrichen. Zu Kap. A 25 03 - Förderung des Wohnungsbaues —3. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) — (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 31) wird der Ansatz von 630 000 000 DM um 70 000 000 DM erhöht auf 700 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 530 Buchstabe a wird Abs. 3 gestrichen. 3. In Tit. 534 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Evakuierten - (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 32) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. 535 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau zugunsten der Umsiedler von Land zu Land — (Drucksache 300 —Epl. 25 - S. 32) wird der Ansatz von 35 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 95 000 000 DM erhöht. 5. Es wird ein neuer Tit. 536 - Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnbaracken und Wohnlagern — eingefügt mit einem Ansatz von 30 000 000 DM. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 615 — Unterrichtung .der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 — Epl. 09 — S. 28) wird der Ansatz um 100 000 DM erhöht. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. Conring Niederalt Dr. Stoltenberg Dr. Krone und Fraktion Anlage 16 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — In ,den Erläuterungen zu Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 300 Anlage S. 67) wird, soweit diese sich auf die Kapitalabfindungen beziehen, ,der aus den Minderausgaben zu entnehmende Betrag von 10 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Bonn, den 26. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958) (Drucksache 473) Frage 12: Warum legt das Statistische Jahrbuch für 1957 bei dem Nachweis über die Stellung der Erwerbspersonen (Selbständige, Beamte, Angestellte, Arbeiter) noch immer die Ergebnisse der Berufszählung aus dem Jahre 1950 zugrunde, so daß die auf Seite 177 ff. des Statistischen Jahrbuchs 1957 enthaltenen Angaben veraltet und nicht mehr brauchbar sind? Besteht die Möglichkeit, zwischen den allgemeinen Berufszählungen wenigstens die Zahl der zu der Invalidenversicherung, Angestelltenversicherung und Knappschaftlichen Rentenversicherung angemeldeten Versicherten anzugeben? Zum ersten Teil der Anfrage bemerke ich folgendes: Für das Statistische Jahrbuch gilt der Grundsatz, daß die Ergebnisse einer Statistik solange veröffentlicht werden, als noch keine neuen Ergebnisse vorliegen. Die Erfassung aller Erwerbspersonen in ihrer beruflichen und sozialen Gliederung ist bisher nur in einer allgemeinen Berufszählung möglich gewesen. Die letzte Berufszählung wurde in Verbindung mit der Volkszählung am 13. September 1950 durchgeführt. Die nächste Volkszählung, die etwa 100 Mio DM kosten wird, wird für 1960 vorbereitet. Bis dahin können also im Statistischen Jahrbuch nur die Zahlen für 1950 gebracht werden. Uni die vieljährige Lücke zwischen den Volks- und Berufszählungen zu überbrücken und die Ergebnisse über das Berufs-und Erwerbsleben auf dem neuesten Stand zu halten, ist das Programm für eine laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) entwickelt worden. Die erste Mikrozensusbefragung (1 v. H.) konnte erst im Oktober 1957 stattfinden. Ihre Ergebnisse werden in Kürze fertiggestellt sein und dann auch in den Statistischen Jahrbüchern erscheinen. Zum zweiten Teil der Anfrage darf ich im Einververnehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung folgendes bemerken: Eine statistische Erfassung der Versicherten ist technisch kaum durchführbar, wenn man den Begriff „Versicherte" als „Anspruchsberechtigte" auffaßt. Nach der Neuregelung der Rentenversicherungen können auch noch Personen Ansprüche geltend machen, die seit Jahrzehnten keine Beiträge gezahlt haben. Demnach käme nur eine statistische Erfassung der Beitragszahler in Betracht. Sie wird in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit langem durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht vierteljährlich in den „Arbeits- und Sozialstatistischen Mitteilungen" hierüber Zahlen. Im Statistischen Jahrbuch für 1957 sind auf Seite 402 Jahreszahlen ausgewiesen. Für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten existieren derartige Angaben nicht. Die Versicherungsträger sind zu ihrer Feststellung nicht in der Lage, da sie die Beiträge nicht selbst einziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung untersucht zur Zeit die Möglichkeiten einer statistischen Erfassung auf anderem Wege. Bonn, den 26. Juni 1958 In Vertretung Anders Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Rehling (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958) (Drucksache 473) Frage 11: Wann ist mit der Ratifizierung der von der Bundesregierung unterzeichneten Konvention der UNESCO aber den Schutz von Kulturgütern im Kriege zu rechnen? Ich beantworte die Frage wie folgt: Bei den beteiligten Bundesressorts besteht Übereinstimmung darüber, daß die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten so schnell wie möglich ratifiziert werden soll, zumal sie von den meisten Staaten des Ostblocks und auch von einigen Staaten der westlichen Hemisphäre, darunter Frankreich, bereits ratifiziert worden ist. Die Ratifizierung hat sich verzögert, weil die umfangreichen Ermittlungen der Länder, welches bewegliche und unbewegliche Kulturgut in ihrem jeweiligen Bereich dem Schutz der Konvention unterstellt werden soll und kann, noch nicht abgeschlossen sind. Innerhalb der Bundesressorts ist die Frage nach den technischen Möglichkeiten zur Sicherung des Kulturgutes unter Berücksichtigung der Erfahrungen geprüft worden, die bei amerikanischen Experimenten auf dem Versuchsgelände in Nevada gesammelt wurden. Die zuständigen Bundesressorts sind gegenwärtig mit der Ausarbeitung entsprechender technischer Richtlinien befaßt. Ferner erschien es den beteiligten Ressorts erforderlich, zunächst einen Überblick zu erhalten, was von denjenigen Staaten zum Schutz von Kulturgut bereits veranlaßt worden ist, die die Konvention ratifiziert haben oder ihr beigetreten sind. Das Auswärtige Amt hat Umfrage bei den deutschen Auslandsvertretungen in den in Betracht kommenden Staaten eingeleitet. Schließlich wird geprüft, ob eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ihr benachbarten NATO-Staaten bei Durchführung der Konvention möglich erscheint und welche Maßnahmen nach deren Auffassung binnen sechs Monaten nach der Ratifikation getroffen sein müssen. Die Auffassung insbesondere der europäischen NATOStaaten ist für die in der Bundesrepublik zu treffenden Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Ratifizierung der Konvention wird eingeleitet werden, sobald die genannten Voraussetzungen erfüllt sind." Bonn, den 26. Juni 1958 Dr. v. Brentano
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gehört auch das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Die Geschäftslage dieses Bundesgerichts ist leider sehr unbefriedigend. Die Bundesregierung hatte deshalb in ihrem Entwurf für ,den Haushaltsplan vorgesehen, ,daß die Zahl der Bundesrichter am Bundesarbeitsgericht um zwei vermehrt werden sollte. Der Haushaltsausschuß hat diese beiden Stellen gestrichen. Auch die im Rechtsausschuß vereinigten Bundestagsabgeordneten haben sich nicht in der Lage gesehen, im Wege eines interfraktionellen Initiativantrages sich dieses Anliegen der Bundesregierung zu eigen zu machen. Es liegt mir daran, kurz die Erwägungen zu Protokoll zu geben, die hierbei die im Rechtsausschuß vereinigten Mitglieder des Hauses geleitet haben.
    Unser Grund war der, daß wir nicht durch die Bewilligung von zwei neuen Bundesrichterstellen dazu beitragen wollen und können, daß das Problem der Überbesetzung der Senate beim Bundesarbeitsgericht noch verschärft wird. Man kann sich der Einsicht nicht verschließen, daß bei dem einen oder anderen Bundesgericht auch eine Überbesetzung notwendig ist. — Man spricht von Überbesetzung dann, wenn einem Senat mehr als die zwei beisitzenden Bundesrichter angehören, die beim Bundesarbeitsgericht nach dem Gesetz erforderlich sind, um zusammen mit ,den zwei ehrenamtlichen Bundesarbeitsrichtern den erkennenden Senat zu bilden.
    Der Bundestag hat seinerzeit auf einen Initiativantrag der im Rechtsausschuß vereinigten Abgeordneten einen dritten und vierten Senat beim Bundesarbeitsgericht eingerichtet, gerade um den Fragwürdigkeiten ,der Überbesetzung zu begegnen. Leider ist unser Ziel nicht erreicht worden. Denn nach dem Besetzungsplan des Bundesarbeitsgerichts in der seit ,dem 15. Februar 1958 geltenden Fassung sind zwar der dritte und der vierte Senat nicht überbesetzt, sondern haben jeder nur die beiden Bundesrichter, die gesetzlich dazugehören müssen. Dagegen sind der erste und der zweite Senat nach wie vor in der bedenklichsten Weise überbesetzt, und zwar der erste Senat anstatt mit zwei hauptamtlichen Bundesrichtern mit vier Bundesrichtern und der zweite Senat anstatt mit zwei hauptamtlichen Bundesrichtern mit fünf Bundesrichtern.
    Wahrend des zweiten Bundestages hatten der
    Herr Kollege Hoogen als Vorsitzender des Rechtsausschusses und ich als sein damaliger Stellvertreter eine Besprechung mit dem Herrn Bundesarbeitsminister — damals der Herr Kollege Storch — im Beisein des Herrn Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Herrn Professor Nipperdey, wobei wir die



    Dr. Arndt
    einhellige Sorge des Rechtsausschusses wegen der Überbesetzung und wegen der Art der Auswahl der beisitzenden hauptamtlichen Richter vorgetragen haben. Das ist, wie wir feststellen müssen, ungehört verhallt. Die Zustände beim Bundesarbeitsgericht geben angesichts dieses eigenartigen Besetzungsplanes nach wie vor zu den schwersten Bedenken Veranlassung. Das ist um so mehr der Fall, als bei den überbesetzten Senaten die jeweils beisitzenden hauptamtlichen Bundesrichter nicht nach irgendeinem abstrakten Turnus bestimmt werden, sondern von Fall zu Fall im konkreten Prozeß der Senatspräsident oder der Vorsitzende bestimmt, nicht nur, wer der Berichterstatter ist, sondern auch, wer der andere beisitzende hauptamtliche Bundesrichter ist. Ich habe hier das Formular einer solchen Verfügung. Sie lautet: „1. Termin wird bestimmt . . . 2. Berichterstatter Herr Bundesrichter . . ." — offengelassen, wer —, „3. beisitzender Richter Herr Bundesrichter . . ." — wiederum offengelassen, wer —. Es steht somit allein im freiesten Ermessen, wenn nicht gar Belieben des Senatsvorsitzenden, welche beiden Richter er aus der Überzahl der seinem Senat nach dem Besetzungsplan zugeordneten hauptamtlichen Bundesrichter jeweils zu einem bestimmten Verfahren heranzieht. Nach der, wie ich wohl sagen darf, einmütigen Meinung im Rechtsausschuß ist ein solches Verfahren mit dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nicht vereinbar. Denn der gesetzliche Richter muß zu ermitteln sein und feststehen unabhängig von einer konkreten Willensentscheidung eines Vorsitzenden für den bestimmten Prozeß. Wir halten also diese Art der Besetzung und der Geschäftsverteilung am Bundesarbeitsgericht für verfassungswidrig, und wir möchten — ich jedenfalls möchte den Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung darauf hinweisen und mit allem Nachdruck darum bitten, daß, unbeschadet der Unabhängigkeit des Gerichts, auf geeignete Weise im Benehmen mit dem Gericht für Abhilfe gesorgt wird — falls nicht durch ein Gesetz hier eine Änderung geschaffen werden muß —, weil diese Zustände so nicht andauern können.
    Zum Schluß noch eine Bemerkung zu dem Bericht des Herrn Dr. Götz für den Haushaltsausschuß. Es findet sich im Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses die Bemerkung: „Es wurde die Auffassung vertreten, daß die eigentliche Ursache der Überlastung fin den allzu umfangreichen Revisionsmöglichkeiten liegt.". Ich habe Bedenken — und ich glaube, sie werden auch sonst im Rechtsausschuß geteilt —, ob eine rechtspolitische Sachfrage dieser Art — wie die Rechtsmittel rechtsstaatlich zu gestalten sind — vom Haushaltsausschuß entschieden und beurteilt werden kann.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich habe nicht die Absicht, dem nicht guten Beispiel des Kollegen Rohde von der SPD zu folgen und hier namens der Fraktion der Deutschen Partei eine Rede vorwegzunehmen, die in die dritte Lesung gehört. Ich möchte nur noch zu den Anträgen der SPD, soweit zu ihnen nicht schon von meinen Koalitionsfreunden und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Stellung genommen worden ist, einiges feststellen.
    Der erste Antrag zum Kap. 11 01 betrifft die Förderung der sozialwissenschaftlichen Forschung; er spricht ein Anliegen an, das wir alle haben. Ich habe die sehr ernsten Ausführungen der Frau Kollegin Nadig mit Freude gehört. Sie bestätigen die Berechtigung dessen, was wir in der Koalition und was die Fraktion der Deutschen Partei in diesem Hause seit drei Legislaturperioden immer wieder vertreten hat. Es geht hier um das Schicksal der berufstätigen Frauen und der mitarbeitenden Ehefrauen. Wir haben dieses Schicksal bei der Rentenreform durch Einführung der Altersgrenze von 60 Jahren berücksichtigt, und wir haben auch in der vorigen Woche anläßlich der Beratung der Steuerreform darauf Rücksicht genommen.
    Ich meine, sowohl das Arbeitsministerium wie das Familienministerium wie die für den Bundesjugendplan zuständige Stelle sollten Überlegungen darüber anstellen, wie statistische Ergebnisse auszuwerten sind und ob ein Forschungsauftrag für alle noch offenen Fragen zu erteilen ist. Zu diesen noch offenen Fragen gehört viel mehr, als hier angeführt worden ist. Dazu gehören das Problem der Arbeitsplätze für Halbtagskräfte, das Problem der Rehabilitation, um nur einige zu nennen. Ich will die kurze Zeit hier nicht etwa dazu benutzen, das zu vertiefen. Aber ich möchte sagen, Frau Kollegin Nadig, daß Sie hier offene Türen einrennen. Wir freuen uns, daß Sie hier ein altes Anliegen von uns aufgreifen, und wir werden sehr gern bereit sein, gemeinsam mit Ihnen darauf zu sehen, daß die zuständigen Ministerien im Rahmen der im Haushalt gegebenen Mittel und Möglichkeiten das Notwendige tun.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    Ich glaube, daß vor der Krankenversicherungsreform noch eine ganze Reihe von Untersuchungen notwendig sein werden, die gerade diese Fragen der Frauen angehen. Ich will keineswegs — um auf Ihren Zuruf zu antworten, Herr Schellenberg — auf Anträge eingehen, die so wenig gut begründet sind wie der, den der Kollege Rohde heute hier vertreten hat. Ich glaube, es ist für uns beide eine Zumutung, auf solche Ausführungen einzugehen, mit denen so ganz allgemein, „quer durch den Gemüsegarten" soziale Probleme behandelt werden.
    Ich will mich darauf beschränken, zum zweiten Punkt Ihres Antrages folgendes zu sagen. Wir sind sehr wohl der Meinung, daß wir über die Novelle zum Bundesversorgungsgesetz reden müssen. Aber solche Anträge, die Positionen zu erhöhen, können doch nicht einfach ohne Rücksicht auf das gestellt werden — der Bundesminister hat es schon ausgeführt —, was im einzelnen wirklich notwendig und möglich ist. Deshalb können wir auch diesem Antrag hier und heute nicht zustimmen.
    Nun aber zu den verschiedenen Ausführungen, die der Herr Kollege Rohde zum Haushalt gemacht hat. Da hat er z. B. die Frage des Beirates ange-



    Frau Kalinke
    sprochen, eine Frage, die meine Freunde in der Deutschen Partei sehr interessiert, weil auch wir mit der Zusammensetzung des Beirates keineswegs einverstanden und mit seiner Arbeitsmethode nicht immer zufrieden sind. Aber Herr Kollege Rohde hat gar keine Anträge gestellt, und deshalb kann ich dazu heute nicht Stellung nehmen; vielleicht in der dritten Lesung. Sollen nun noch mehr Stellen für den Beirat geschaffen werden, oder sollen. noch höhere Beträge für die Stellen bewilligt werden, die die Reform vorbereiten, oder nicht? Darüber hat Herr Kollege Rohde nichts gesagt. Das wäre doch ein Anliegen, das wir hier bei der Haushaltsberatung zu besprechen hätten.
    Dann hat der Herr Kollege Rohde zur Frage der deutschen Krankenhäuser Stellung genommen. Ich habe nicht gehört, daß er einen Antrag betreffend ein Krankenhausgesetz gestellt hat. Oder auf der Grundlage welchen Gesetzes soll hier eine Position eingesetzt werden? Ich kann das aus diesem Sammelantrag nicht ersehen. Ich bin auch der Meinung, daß wir über ein solches außerordentlich wichtiges Problem anläßlich der Krankenversicherungsreform sehr eingehend zu diskutieren haben werden. Die Fraktion der Deutschen Partei hat im 1. und im 2. Bundestag wiederholt auf diese bedeutsame Frage hingewiesen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage der Pflegesätze. Alle diese Probleme werden wir bei der Krankenversicherungsreform erörtern müssen. Ich verhehle nicht, daß meine Freunde durchaus nicht der Meinung sind, daß das, was der Herr Bundeskanzler beim Deutschen Krankenhaustag gesagt hat, nun das Ziel der Reform sei. Ich glaube, das wird so einfach nicht zu verwirklichen sein. Aber so einfach, wie es sich der Herr Kollege Rohde vorgestellt hat, dürfte es auch nicht sein. Deswegen wollen wir diese Frage nicht jetzt beim Haushalt, sondern a) bei der Krankenversicherungsreform und b) bei der Diskussion eines Krankenhausgesetzes, das mir unerläßlich scheint, erörtern.

    (Sehr gut! bei der DP.)

    Schließlich lassen Sie mich auf eine der wichtigsten Fragen eingehen, die heute erwähnt worden sind, weil sie von grundsätzlicher Bedeutung ist, nämlich auf Ihren Antrag unter Ziffer 4 auf Einsetzung einer immensen Summe von 1,6 Milliarden DM in den Haushalt als geschätzten Betrag für Erstattungen an die Rentenversicherungsträger. Sie haben zur Begründung gesagt, die Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern nach § 90 und die Stellungnahme des Verbandes der Rentenversicherungsträger veranlaßten Sie, diesen Betrag von 1,6 Milliarden DM zu beantragen, den Sie in Teilen über den Haushalt erstatten wollen. Ich bin vielleicht diejenige, die am deutlichsten in all den Jahren immer wieder dazu Stellung genommen hat, daß für Auftragsangelegenheiten grundsätzlich auch die notwendigen Erstattungen im Haushalt dasein müssen. Aber ich habe hier, während Sie gesprochen haben, sämtliche Protokolle nachgelesen und verzweifelt einen Antrag der SPD bei den Beratungen der Rentenreform gesucht, der das deutlich machte. Ich habe nur einen Antrag der SPD auf
    Erstattung von 40 % der Aufwendungen für Altersruhegeld und Berufsunfähigkeitsrenten gefunden. Ich habe nur festgestellt, daß die von der Fraktion der Deutschen Partei gestellten Anträge seinerzeit leider auch von der SPD mit abgelehnt worden sind, nämlich jene Anträge zu § 1389 und § 116 a, die in die Rentenreformgesetze eingefügt werden sollten und nach denen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowohl für die Pflichtversicherung nach dem Gesetz über die Altersversorgung für das Handwerk wie für die Ersatzzeiten nach § 90 des Bundesversorgungsgesetzes, des Bundesergänzungsgesetzes, des Bundesentschädigungsgesetzes, des Heimkehrergesetzes, des Häftlingshilfegesetzes, des Bundesvertriebenengesetzes und des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes die notwendigen Ersatzleistungen gegeben werden sollten.
    Ich habe Ihnen bei den Beratungen im Ausschuß und hier mehrmals vorgeschlagen, die Rentenversicherungsträger möchten doch endlich anordnen, daß der notwendige Nachweis — denn um den ging es erbracht wird; denn mir auf Grund nachgewiesener Forderungen kann man in den Haushalt Betrage einsetzen, nicht auf Grund von Vermutungen oder über den Daumen gepeilter Zahlen, die nun als Zuschüsse angenommen werden sollen. Ich glaube, das ist keine Methode, in der man über Haushaltspositionen diskutieren kann. So einfach sollte man es sich nicht machen.
    Ich wäre glücklich, wenn wir uns in der dritten Lesung darüber verständigen könnten, die Anträge der Deutschen Partei, die Sie bei der Rentenreform abgelehnt haben und deren Richtigkeit sich jetzt wie in so vielen anderen Fällen herausstellt, erneut zu diskutieren und anzunehmen. Sie können eine cute Grundlage für die künftige Aufgabe des Arbeitsministeriums sein, sich mit dem Finanzministerium darüber zu verständigen, daß nicht mit einer Pauschalabfindung, wie sie seinerzeit als Lösung zwischen dem Bundesminister für Arbeit und dem Bundesfinanzminister vereinbart worden ist — eine Lösung. über deren Erfolg auch ich eine Auffassung habe, die der Ihren sehr gleichkommt —, eine nicht ausreichende Erstattung erfolgt. Diese Summe kann aber doch nur dann mit gutem Gewissen von uns verteidigt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für den Nachweis schaffen, daß die Versicherungsträger vom Bundesfinanzminister durch eine solche Pauschallösung ein wenig über den Kopf gehauen worden sind. was besser sachlich hätte errechnet werden sollen. Aus diesem Grunde können wir diesem seltsamen Antrag von Ihnen heute nicht zustimmen.
    Wenn Sie aber in der dritten Lesung einen Antrag stellen, der die Voraussetzungen für einen wirklichen Nachweis der zu erstattenden Beträge schafft - und wir werden das mittun —, dann werden Sie gleichzeitig damit der künftigen Reform der
    Rentenreform dienen, auch der Reform der Beitragsgestaltung und all der Maßnahmen, die von so grundsätzlicher Bedeutung sind. Wer Aufträge erteilt, muß nämlich auch die Kosten für die Durchführung dieser Aufträge tragen. Ich meine aber die wirklichen Kosten.



    Frau Kalinke
    Schließlich haben Sie noch von der Gesundheitssicherung gesprochen, Herr Kollege Rohde. Ich habe keinen Antrag von Ihnen für irgendwelche Maßnahmen staatlicher Gesundheitspolitik gefunden. Sie haben verschiedene weitere Probleme angerührt, bei denen ich auch vergebens in Ihrem Antrag nach einer Position gesucht habe, wodurch die von Ihnen ausgesprochenen Forderungen verwirklicht werden könnten. Sollten solche Anträge in absehbarer Zeit bei der Reform der Krankenversicherung oder schon vorher von Ihnen gestellt werden, werden wir mit Ihnen darüber sachlich diskutieren und Ihnen unseren Rat nicht versagen.

    (Abg. Pohle: Danke schön! — Beifall bei der DP.)