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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1958 Inhalt: Gesetz über die Preisstatistik; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 456) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 1941 A Vertretung des Deutschen Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht in der Streitsache: Bundesregierung gegen das Land Hessen . . . . . . . . . . 2007 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300); Berichte des Haushaltsausschusses— Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 357, zu 357) Bading (SPD) . . . . . . . . . 1942 B Logemann (DP) . . . . . . . . 1943 A Kriedemann (SPD) . 1944 A, 1947 C, 1948 B, 1948 D Diekmann (SPD) 1944 D Gibbert (CDU/CSU) 1945 D Dr. Wolff (Denzlingen) (CDU/CSU) 1946 C Bauknecht (CDU/CSU) . . 1947 A, 1949 A Köhler (FDP) 1949 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 1950 D Ruhnke (SPD) 1951 C Erler (SPD) . . . . . . . . . 1553 A Abstimmungen 1951 D, 1953 A b) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 462) Abstimmung . . . . . . . . . 1953 D c) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 408) Abstimmungen 1953 D d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich ides Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 461, zu 461) Giencke (CDU/CSU) 1954 B Kühn (Köln) (SPD) 1955 D, 1962 B, 1989 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1960 B, 1962 D, 1973 B, 1974 C, 1975 C von Eckardt, Ministerialdirektor . . 1963 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1966 C, 1974 D Erler (SPD) . . . . . . . 1974 B, 1983 D Lenz (Trossingen) (FDP) 1976 A Dr. Bucerius (CDU/CSU) 1977 B Neumann (SPD) 1981 A Lohmar (SPD) . . . . . . . . 1986 B Heiland (SPD) . . . . . . . 1992 A Abstimmungen . . . . . . . . 1992 B Schreiben des Bundeskanzlers an den Präsidenten des Deutschen Bundestages betr. Vertretung des Haushalts des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag Erler (SPD) . . . . . . . . 1955 B Rasner (CDU/CSU) 1955 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 e) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 401, zu 401) Rohde (SPD) . . . . . . . . . 1992 D Blank, Bundesminister . . t996 C, 2004 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 1998 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . . 1998 C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 1999 C Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 2000 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 2002 A, 2006 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2005 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 2006 A Bazille (SPD) . . . . . . . . . 2006 C f) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 402) Jürgensen (SPD) . . . . . . . . 2007 D g) Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 442) Behrisch (SPD) . . . . . . . . 2008 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 2008 D h) Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 413) 2009 A i) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 441, zu 441) . . . . 2009 B j) Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 363, zu 363) . . . . 2009 C k) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 443) 2009 C 1) Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache 466) . . . . . . . . . . 2009 D m) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 378) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 2010 A Dewald (SPD) 2010 C Mick (CDU/CSU) 2011 C Stierle (SPD) . . . . . . . . . 2011 D Leukert (CDU/CSU) 2012 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 2013 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 2013 D Dr. Brecht (SPD) 2014 D Weiterberatung vertagt 2016 B Fragestunde (Drucksache 473) Frage 1 des Abg. Memmel: Versorgung der ostvertriebenen ehemaligen Kirchenbediensteten Dr. Anders, Staatssekretär . . . 2016 B Frage 2 des Abg. Ritzel: Überfliegen der Stadt Bonn durch Düsenflugzeuge Strauß, Bundesminister . . . . . 2016 C Frage 3 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Versorgung der Angestellten der ehemaligen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 2017 C Frage 4 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gültigkeit der Schülerzeitkarten an Sonntagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2018 A Frage 5 des Abg. Rademacher: Liberalisierung auf dem Gebiet der See-Kaskoversicherung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2018 C Frage 6 des Abg. Mick: Bundeseigene Wohnungsbaugesellschaf ten Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 2018 D Frage 7 des Abg. Matthes: Übertragung von Gerichtsverhandlungen durch Fernsehen und Rundfunk Schäffer, Bundesminister 2019 C Frage 8 des Abg. Baier (Mosbach) : Ersatz von Eisenbahnschranken durch Blinklichtanlage Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2019 D Frage 9 des Abg. Baier (Mosbach) : Wiederaufbau der Neckar-Eisenbahnbrücke bei Obrigheim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2021 A Frage 10 des Abg. Baier (Mosbach) : Verschandelung der Stadt- und Landschaftsbilder durch Reklame Ritter von Lex, Staatssekretär . . 2021 C Frage 13 des Abg. Bucher: Straßensperre anläßlich der Reise des Bundeskanzlers zur Jahresversammlung der Max-Planck-Gesellschaft, in Verbindung mit Frage 29 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) Ritter von Lex, Staatssekretär . . 2021 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 III Frage 14 des Abg. Rademacher: Einführung des Fahrtschreibers gemäß § 57 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Strauß, Bundesminister 2023 A Frage 15 des Abg. Rademacher: Antworten in den Fragestunden Schäffer, Bundesminister 2023 C Frage 17 des Abg. Wienand: Verschmutzung der Sieg Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 2023 D Frage 18 des Abg. Wienand: Verkehrsverhältnisse auf der Siegtalstraße Hennef—Wissen Dr. Sauermann, Staatssekretär . . 2024 C Frage 19 des Abg. Dr. Brecht: Auswahl der Bauherren im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Wandersleb, Staatssekretär . . 2025 A Frage 20 des Abg. Draeger: Grubenschäden im Raum der Warndtgemeinde Großrosseln Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2025 D Frage 21 des Abg. Draeger: Verschmutzung der Rossel Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 2026 C Frage 22 des Abg. Dr. Becker (Hersfeld) : Finanzielle Forderungen eines Kreisausschusses an den Bundesgrenzschutz bei den Verhandlungen über die Errichtung einer Garnison Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 2027 B Frage 23 des Abg. Riedel: Defa-Filme im deutschen Fernsehen Dr. Westrik, Staatssekretär . . . 2027 C Nächste Sitzung 2028 C Anlagen 2029 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 1941 35. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 26.6. Graf Adelmann 30. 6. Frau Albertz 5. 7. Dr. Atzenroth 27. 6. Dr. Baade 28. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann* 28. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 28. 6. Birkelbach' 28. 6. Dr. Birrenbach* 28.6. Dr. Burgbacher* 28.6. Burgemeister 3. 7. Conrad* 28. 6. Dr. Deist* 28.6. Deringer` 28. 6. Dr. Dittrich 28.6. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Engelbrecht-Greve' 28. 6. Euler 28. 6. Even (Köln) 26.6. Franke 12. 7. Dr. Friedensburg' 28.6. Dr. Furler' 28.6. Gaßmann 5. 7. Geiger (Aalen) 26.6. Geiger (München)* 28. 6. Dr. Greve 28. 6. Hahn* 28. 6. Häussler 30. 6. Dr. Hoven 28.6. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Kopf* 28.6. Dr. Kreyssig* 28.6. Kroll 26. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28.6. Dr. Leverkuehn* 28.6. Dr. Lindenberg* 28.6. Lücker (München)* 28.6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Margulies* 28. 6. Mensing 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann` 28. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Oesterle' 28. 6. Pelster 28. 6. Dr. Preiß 5. 7. Frau Dr. Probst* 28.6. Ramms 26. 6. Dr. Ratzel* 28.6. Frau Dr. Rehling 26. 6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30.6. Dr. Rüdel (Kiel) 30.6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ruf 5. 7. Scheel* 28. 6. Scheppmann 26.6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28.6. Schmidt (Hamburg)* 28.6. Schoettle 19. 7. Dr. Starke* 28.6. Storch' 28. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel* 28.6. Struve 5. 7. Walpert 26. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 6. Dr. Will 5. 7. Dr. Willeke 26.6. Anlage 2 Umdruck 81 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kinat, Frehsee, Frau Dr. Hubert, Dr. Gülich und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 613 Zuschüsse zur Förderung der Zucht des Warmblutpferdes Trakehner Abstammung - (Drucksache 300 Anlage S. 40) wird der Ansatz von 92 000 DM auf 98 000 DM erhöht und der Mehrbetrag von 6000 DM in der Erläuterung zu b) ausgebracht. Bonn, den 24. Juni 1958 Rehs Kinat Frehsee Frau Dr. Hubert Dr. Gülich Franke Kriedemann Matzner Merten Dr. Mommer Pohle Reitzner Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 3 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378). 2030 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1953 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 Förderung des Wohnungsbaues - ist folgender Titel neu einzurichten: „Tit. 536 (neu) Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnlagern und Wohnbaracken — DM Der Bundesminister der Finanzen ist ermächtigt, für das Rechnungsjahr 1959 Verpflichtungen bis zur Höhe von 14 000 000 DM einzugehen." Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 536 Zur Räumung von Wohnlagern und Wohnbaracken werden von den Ländern pauschalierte Kriegsfolgenhilfemittel des Bundes sowie eigene Mittel und allgemeine Bundesmittel verwendet. Um vornehmlich die Auflösung der sogenannten Altwohnlager bzw. die wohnliche Unterbringung der Bewohner dieser Lager zu beschleunigen, werden zusätzlich 14 000 000 DM zur Durchführung von Lagerauflösungsprogammen der Länder eingesetzt." Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 608 — Förderung ,der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — (Drucksache 300 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 50 000 DM um 100 000 DM auf 150 000 DM erhöht. b) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die Mittel sind bestimmt zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Beratungsstellen, durch welche die Verbraucher, besonders ,die Hausfrauen, über ,die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiete der Deckung des täglichen Lebensbedarfs, der Verbesserung der Lebenshaltung und der rationellen Einkommensverwendung aufgeklärt und beraten werden sollen. Mehr für neue Beratungsstellen. Aus diesem Betrag sollen auch für die laufenden Kosten von Hauswirtschaftsberatungsstellen Zuschüsse gegeben werden. Bei Gewährung von Bundeszuschüssen sollen sich Länder oder Gemeinden im angemessenen Verhältnis an den Einrichtungs- und laufenden Kosten für hauswirtschaftliche Beratungsstellen beteiligen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die Länder." 2. a) In Tit. 615 - Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: „und Aufklärung über Qualitäts- und Gütemerkmale gewerblicher Erzeugnisse im Bereich der Hauswirtschaft. Förderung der Rationalisierung ,des städtischen Haushaltes." b) Der Ansatz wird von 250 000 DM um 250 000 DM auf 500 000 DM erhöht. c) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die wirtschaftliche Entwicklung macht es notwendig, die Konsumenten stärker als bisher über Markt- und Preisvorgänge und marktgerechtes Verhalten zu unterrichten. — Das soll u. a. über Rundfunk, durch den Film und Lehrmaterial für Schulen und Organisationen wie durch Ausstellungen erfolgen. Durch populäre Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse von Forschungsinstituten für Hauswirtschaft und für Qualitätsprüfungen gewerblicher Erzeugnisse und Förderung solcher Einrichtungen soll eine objektive Qualitätsübersicht und Kenntnis auf dem Gebiet der Haushaltsgeräte und -gegenstände vermittelt und die Rationalisierung auch des städtischen Haushalts gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit soll überwiegend im Zusammenhang mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung erfolgen." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 91 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 01 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1. In Tit. 602 — Förderung der sozialwissenschaftlichen Forschung durch Erteilung von Forschungsaufträgen — (Drucksache 300 Anlage S. 17) wird a) der Ansatz von 200 000 DM um 100 000 DM auf 300 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für die Ziffer c — Forschungsaufträge auf den Ge- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 2031 bieten der Sozial- und Arbeitsmedizin — von 80 000 DM um 100 000 DM auf 180 000 DM erhöht. Zu Kap. 11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen 2. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 300 Anlage S. 66) wird a) der Ansatz von 3 309 800 000 DM um 20 000 000 DM auf 3 329 800 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der Ansatz für Kapitalabfindungen von 100 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 302 — Einmalige Unterstützungen — (Drucksache 300 Anlage S. 63) wird a) der Ansatz von 11 000 000 DM um 1 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht; b) in den Erläuterungen der zweite Satz gestrichen. Zu Kap. 11 13 Sozialversicherung 4. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze - (Drucksache 300 Anlage S. 90) wird a) der Ansatz von 1 000 000 DM um 159 000 000 DM auf 160 000 000 DM (1. Teilbetrag) erhöht; b) in den Erläuterungen der letzte Satz am Ende wie folgt gefaßt: ,,... geregelt worden sind, ist mit einem geschätzten Betrag von 1 600 000 000 DM zu rechnen. Die Erstattung an die Rentenversicherungsträger soll in 10 Teilbeträgen erfolgen; es ist ein 1. Teilbetrag von 160 000 000 DM vorgesehen." Bonn, den 26. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 95 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 300 Anlage, 461). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 461 S. 4) mit einem Ansatz von 12 200 000 DM wird gestrichen. 2. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — erhält der Haushaltsvermerk (Drucksache 300 Anlage S. 21) folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — Drucksache 300 Anlage S. 21) mit einem Ansatz von 1 180 000 DM wird gestrichen. 4. Tit. 309 - Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen - (Drucksache 461 S. 4) mit einem Ansatz von 8 322 700 DM wird gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) . Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen der planmäßigen Beamten (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 300 Anlage S. 7) wird bei den Planstellen unter Besoldungsgruppe B 8 die Stelle eines Ministerialdirektors gestrichen. Der Ansatz ist entsprechend zu kürzen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 98 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 572 Förderung der Umlegung (Flurbereinigung) b) Zuschüsse 2. Verstärkung der Mit. tel zu 1. auf Grund des „Grünen Plans 1958" — 2032 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 60 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 574 — Ausbau der Wirtschaftswege (Grüner Plan 1958) b) Zuschüsse — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 75 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 580 — Förderung des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues sowie des Kartoffelbaues — (Drucksache 357 S. 4) a) erhält unter b) Zuschüsse die Zweckbestimmung der Nr. 2 folgende Fassung: „2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen, Kartoffeln und Tabak (Grüner Plan 1958) " b) wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 13 500 000 DM erhöht. 4. In Tit. 604 — Zuschüsse zur Förderung von Naturparken und Landschaftsschutzmaßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 38) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 1 000 000 DM erhöht auf 2 000 000 DM. 5. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft (Drucksache 300 Anlage S. 46) wird a) bei b) Förderung von Qualität und Absatz (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 30 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) bei c) Durchführung von Schulmilchspeisungen (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 6 000 000 DM um 44 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 650 - Verbraucherberatung, Ernährungsaufklärung, Absatzförderung — (Drucksache 300 Anlage S. 51) wird der Ansatz von 750 000 DM um 750 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. 7. In Tit. 670 - Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 Anlage S. 53) wird der Ansatz von 2 534 500 DM um 275 000 DM auf 2 809 500 DM erhöht. 8. Absatz 1 der Erläuterung zu Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — (Drucksache 300 Anlage S. 57) erhält folgende Fassung: „Für die Betriebe der großen Heringsfischerei und der kleinen Küsten- sowie der kleinen und großen Hochseefischerei soll angesichts der Preisentwicklung für Dieselkraftstoffe für eine Übergangszeit eine Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit gewährt werden. Als Bemessungsgrundlage für die Beihilfe soll der beim Fischfang verbrauchte nachgewiesene Brenn- und Treibstoff dienen." 9. In den Erläuterungen zu Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) bisherige Maßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 59) werden in Nr. 7 unter a) die Worte „bei hilfsbedürftigen, besonders förderungsbedürftigen Betrieben" gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 101 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen 300 Anlage, 442) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 27 01 Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen 1. In Tit. 300 — Zuschüsse an Forschungsinstitute für kultur- und volkspolitische Zwecke und ähnliche Einrichtungen sowie für allgemeine kulturelle Zwecke — (Drucksache 300 Anlage S. 9) wird der Ansatz von 47 456 000 DM um 12 320 000 DM gekürzt auf 35 136 000 DM. 2. In Tit. 302 — Kulturelle Maßnahmen in gefährdeten Grenzgebieten und im Zonenrandgebiet — (Drucksache 300 Anlage S. 10) wird a) bei Buchstabe a) — Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten — der Ansatz von 9 320 000 DM um 9 320 000 DM auf 18 640 000 DM erhöht und b) im Buchstaben b) — Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet — der Ansatz von 3 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 607 - Zuschüsse zur Förderung des Weinbaues — (Drucksache 300 Anlage S. 39) a) erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Zuschüsse zur Förderung des Anbaues und des Absatzes von Wein" Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1958 2033 b) wird der Ansatz von 1 000 000 DM urn 3 000 000 DM auf 4 000 000 DM erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden insbesondere zur Schaffung und zum Ausbau von Winzergenossenschaften und Zentralkellereien zur Verfügung gestellt. 2. Zur Deckung wird in Tit. 629 — Zuschüsse zur Förderung von Qualität und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse — (Drucksache 357 S. 5) der Ansatz von 45 500 000 DM um 2 000 000 DM auf 43 500 000 DM gekürzt.*) Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 629 — Zuschüsse zur Förderung von Qualität und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse („Grüner Plan 1958") — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 46) sind die Erläuterungen dahingehend zu ergänzen, daß für Tabaktrocken-schuppen 1 000 000 DM zur Verfügung gestellt werden. 3. In Tit. 670 — Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 53) ist aus Mitteln des „Grünen Plans" der Ansatz um. 275 000 DM anzuheben, um die Prämien für nichtbuchführungspflichtige Betriebe für die Erstellung des „Grünen Berichts" von 50 DM auf 100 DM erhöhen und dadurch eine korrekte Erstellung des „Grünen Berichts" 'sicherstellen zu können. 4. In Tit. 950 — Zuschüsse zur Förderung der Verwertung von Magermilchpulver und Nährkasein — (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 57) wird zur Stützung der Magermilchüberschüsse der Ansatz von 2 500 000 DM auf 4 000 000 DM erhöht. *) Die Deckung des Restbetrages von 1 000 000 DM liegt bereits in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Kürzung des Tit. 580 b) 2. — Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen und Kartoffeln („Grüner Plan 1958") — von 13 500 000 DM auf 12 500 000 DM (Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 357 S. 4). 5. In Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) Bisherige Maßnahmen — (Drucksache 357 S. 5) wird der Ansatz um 200 000 DM erhöht und bei den Erläuterungen (Drucksache 300 — Epl. 10 — S. 59) unter Nr. 5 das Wort „Molkereiwirtschaft" durch das Wort „Milchwirtschaft" ersetzt. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 585 — Förderung der Fischerei — (Drucksache 357 S. 4) wird bei „a) Darlehen" der Ansatz von 1 300 000 DM um 200 000 DM erhöht auf 1 500 000 DM. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 116 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — Folgender neuer Titel wird eingefügt: „Tit. 957 Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung arbeitssparender Einrichtungen im Haushalt und Umbauten von Küchen und Heizungsanlagen landwirtschaftlicher Betriebe 15 000 000 DM" Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 957 Die Kredite sollen mittelfristig sein. Sie sind mit 21/2 v. H. zu verzinsen und nach einer Schonfrist von zwei Jahren mit 10 v. H. jährlich zu tilgen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Nachweise über die getätigten Investitionen." Bonn, den 25. Juni 1958 Köhler Dr. Mende und Fraktion Anlage 14 Umdruck 118 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 300 Anlage, 378) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 1. In Tit. 532 Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen —(Drucksache 378 S. 4) wird der Ansatz von 304 403 100 DM um 316 000 000 DM erhöht auf 620 403 100 DM. 2. In Tit. 620 Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz - (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 26) wird der Ansatz von 100 000 000 DM uni 135 000 000 DM erhöht auf 235 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 620 wird Satz 2 gestrichen. Zu Kap. A 25 03 - Förderung des Wohnungsbaues —3. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) — (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 31) wird der Ansatz von 630 000 000 DM um 70 000 000 DM erhöht auf 700 000 000 DM. In den Erläuterungen zu Tit. 530 Buchstabe a wird Abs. 3 gestrichen. 3. In Tit. 534 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Evakuierten - (Drucksache 300 — Epl. 25 — S. 32) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. 535 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau zugunsten der Umsiedler von Land zu Land — (Drucksache 300 —Epl. 25 - S. 32) wird der Ansatz von 35 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 95 000 000 DM erhöht. 5. Es wird ein neuer Tit. 536 - Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Bewohner von Wohnbaracken und Wohnlagern — eingefügt mit einem Ansatz von 30 000 000 DM. Bonn, den 25. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 120 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 615 — Unterrichtung .der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 — Epl. 09 — S. 28) wird der Ansatz um 100 000 DM erhöht. Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. Conring Niederalt Dr. Stoltenberg Dr. Krone und Fraktion Anlage 16 Umdruck 121 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 300 Anlage, 401). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — In ,den Erläuterungen zu Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 300 Anlage S. 67) wird, soweit diese sich auf die Kapitalabfindungen beziehen, ,der aus den Minderausgaben zu entnehmende Betrag von 10 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Bonn, den 26. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958) (Drucksache 473) Frage 12: Warum legt das Statistische Jahrbuch für 1957 bei dem Nachweis über die Stellung der Erwerbspersonen (Selbständige, Beamte, Angestellte, Arbeiter) noch immer die Ergebnisse der Berufszählung aus dem Jahre 1950 zugrunde, so daß die auf Seite 177 ff. des Statistischen Jahrbuchs 1957 enthaltenen Angaben veraltet und nicht mehr brauchbar sind? Besteht die Möglichkeit, zwischen den allgemeinen Berufszählungen wenigstens die Zahl der zu der Invalidenversicherung, Angestelltenversicherung und Knappschaftlichen Rentenversicherung angemeldeten Versicherten anzugeben? Zum ersten Teil der Anfrage bemerke ich folgendes: Für das Statistische Jahrbuch gilt der Grundsatz, daß die Ergebnisse einer Statistik solange veröffentlicht werden, als noch keine neuen Ergebnisse vorliegen. Die Erfassung aller Erwerbspersonen in ihrer beruflichen und sozialen Gliederung ist bisher nur in einer allgemeinen Berufszählung möglich gewesen. Die letzte Berufszählung wurde in Verbindung mit der Volkszählung am 13. September 1950 durchgeführt. Die nächste Volkszählung, die etwa 100 Mio DM kosten wird, wird für 1960 vorbereitet. Bis dahin können also im Statistischen Jahrbuch nur die Zahlen für 1950 gebracht werden. Uni die vieljährige Lücke zwischen den Volks- und Berufszählungen zu überbrücken und die Ergebnisse über das Berufs-und Erwerbsleben auf dem neuesten Stand zu halten, ist das Programm für eine laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) entwickelt worden. Die erste Mikrozensusbefragung (1 v. H.) konnte erst im Oktober 1957 stattfinden. Ihre Ergebnisse werden in Kürze fertiggestellt sein und dann auch in den Statistischen Jahrbüchern erscheinen. Zum zweiten Teil der Anfrage darf ich im Einververnehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung folgendes bemerken: Eine statistische Erfassung der Versicherten ist technisch kaum durchführbar, wenn man den Begriff „Versicherte" als „Anspruchsberechtigte" auffaßt. Nach der Neuregelung der Rentenversicherungen können auch noch Personen Ansprüche geltend machen, die seit Jahrzehnten keine Beiträge gezahlt haben. Demnach käme nur eine statistische Erfassung der Beitragszahler in Betracht. Sie wird in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit langem durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht vierteljährlich in den „Arbeits- und Sozialstatistischen Mitteilungen" hierüber Zahlen. Im Statistischen Jahrbuch für 1957 sind auf Seite 402 Jahreszahlen ausgewiesen. Für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten existieren derartige Angaben nicht. Die Versicherungsträger sind zu ihrer Feststellung nicht in der Lage, da sie die Beiträge nicht selbst einziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung untersucht zur Zeit die Möglichkeiten einer statistischen Erfassung auf anderem Wege. Bonn, den 26. Juni 1958 In Vertretung Anders Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Rehling (Fragestunde der 35. Sitzung am 26. Juni 1958) (Drucksache 473) Frage 11: Wann ist mit der Ratifizierung der von der Bundesregierung unterzeichneten Konvention der UNESCO aber den Schutz von Kulturgütern im Kriege zu rechnen? Ich beantworte die Frage wie folgt: Bei den beteiligten Bundesressorts besteht Übereinstimmung darüber, daß die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten so schnell wie möglich ratifiziert werden soll, zumal sie von den meisten Staaten des Ostblocks und auch von einigen Staaten der westlichen Hemisphäre, darunter Frankreich, bereits ratifiziert worden ist. Die Ratifizierung hat sich verzögert, weil die umfangreichen Ermittlungen der Länder, welches bewegliche und unbewegliche Kulturgut in ihrem jeweiligen Bereich dem Schutz der Konvention unterstellt werden soll und kann, noch nicht abgeschlossen sind. Innerhalb der Bundesressorts ist die Frage nach den technischen Möglichkeiten zur Sicherung des Kulturgutes unter Berücksichtigung der Erfahrungen geprüft worden, die bei amerikanischen Experimenten auf dem Versuchsgelände in Nevada gesammelt wurden. Die zuständigen Bundesressorts sind gegenwärtig mit der Ausarbeitung entsprechender technischer Richtlinien befaßt. Ferner erschien es den beteiligten Ressorts erforderlich, zunächst einen Überblick zu erhalten, was von denjenigen Staaten zum Schutz von Kulturgut bereits veranlaßt worden ist, die die Konvention ratifiziert haben oder ihr beigetreten sind. Das Auswärtige Amt hat Umfrage bei den deutschen Auslandsvertretungen in den in Betracht kommenden Staaten eingeleitet. Schließlich wird geprüft, ob eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ihr benachbarten NATO-Staaten bei Durchführung der Konvention möglich erscheint und welche Maßnahmen nach deren Auffassung binnen sechs Monaten nach der Ratifikation getroffen sein müssen. Die Auffassung insbesondere der europäischen NATOStaaten ist für die in der Bundesrepublik zu treffenden Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Ratifizierung der Konvention wird eingeleitet werden, sobald die genannten Voraussetzungen erfüllt sind." Bonn, den 26. Juni 1958 Dr. v. Brentano

Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ebenso ist die Behauptung, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion und die Sozialdemokratische Partei hätten insbesondere im Bundestag ein Berufsheer abgelehnt mit der Begründung, wir wären als Partei und Fraktion für die allgemeine Wehrpflicht, schlicht unwahr.

(Zustimmung bei der SPD. — Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU.)

Mehr sage ich nicht dazu. Sie können sich selber überlegen, was Sie von einem Herrn Bundeskanzler zu halten haben, der mit einer solchen Rücksichtslosigkeit über die Wahrheit hinweggeht.

(Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Dr. Hellwig: Wir wissen, was wir von Ihnen zu halten haben!)

— Nun, weisen Sie mir ein einziges Wort in ,den Verhandlungen des Bundestages nach, wo sich meine Fraktion oder einer ihrer Sprecher für ,die allgemeine Wehrpflicht ausgesprochen hat! Das



Dr. Arndt
sind doch einfach geisteskranke Behauptungen, die Sie aufstellen.

(Beifall bei der SPD.)

Man weiß nicht, ob das Albernheiten sind oder ob es verbrecherisch ist, einen solchen Unfug zu behaupten.

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Rufe von der CDU/CSU: Unerhört! Pfui! — Der ist hysterisch!)

Ich habe es nicht nötig, weiter auf einen solchen Unsinn einzugehen. Ich beschränke mich darauf, diese Feststellungen zu treffen.

(Abg. Rasner: Glaubt Ihnen sowieso keiner! — Abg. Erler: Sie wissen doch selbst, daß die Zitate von Ihnen hier in diesem Hause nicht vorgelegt werden können!)

Ich will nun ganz kurz etwas zu den Ausführungen des mit den Aufgaben eines Staatssekretärs beauftragten Herrn von Eckardt sagen. Wenn das alles zutrifft, was Herr von Eckardt uns hier über die Verwendung des Tit. 300 vorgetragen hat, ist es mir unverständlich, warum dieser Titel der Kontrolle und der Prüfung des Bundestages entzogen wird.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wenn nicht nur der Präsident des Bundesrechnungshofes, sondern die ganze Präsidialabteilung — also eine Mehrzahl von Beamten — die Möglichkeit hat, in die Ausgaben Einblick zu nehmen, so ist doch wirklich nicht einzusehen, warum hier der Bundestag in seinen Rechten verkürzt wird, — falls Sie nicht einen anderen, zu verbergenden Grund dabei im Hinterhalt haben.

(Sehr wahr! bei der SPD.) Das ist in gar keiner Weise überzeugend.

Im übrigen würde ich doch empfehlen, auch in dieser Frage einmal einen Blick in das Grundgesetz zu werfen. Denn dort werden Sie finden, daß sowohl die hier beabsichtigte und bisher geübte Einschränkung der Zuständigkeit des Bundesrechnungshofes als einer verfassungsmäßigen Institution als auch der Ausschluß der Prüfung und Entlastung durch den Bundestag mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

Und, Herr von Eckardt, noch ein Letztes. Es ist auf Frankfurt und auf die Bewilligung der 100 000 DM zur Veröffentlichung eines Berichtes über den Besuch in Hiroshima und zur Aufklärung der Bevölkerung über atomare und Strahlungsgefahren hingewiesen worden. Ich will hier den Beschluß gar nicht verteidigen. Aber ich will eines sagen: Wenn böse Beispiele im Bund sich auswirken und auch sonst bessere Sitten verderben, ist das weiß Gott keine Entschuldigung für das Verfahren, das Sie hier seit Jahren üben.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Conring: Das ist sehr schwach!)

Ich komme nun in Ergänzung der Ausführungen meines Freundes Kühn auf zwei besondere Sachverhalte zu sprechen, die zur Begründung unseres
Antrages in erheblichem Maße beitragen. Wir haben schon immer die Sorge gehabt, daß an den Nachrichtenhändler Stephan zur Beschaffung von Berichten über sozialdemokratische Politiker Gelder aus dem Verfügungsfonds des Bundeskanzleramtes gezahlt worden sind. Wir haben deshalb erwartet, daß der Herr Bundeskanzler sein Versprechen wahrmachen und den in der 208. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 9. Mai 1957 in Aussicht gestellten schriftlichen Bericht an den Bundestag vorlegen würde.
Ich bedauere sehr, dem Herrn Bundeskanzler nicht folgen zu können, wenn er behauptet, dieser Bericht sei vorgelegt. Richtig ist nur, daß der Herr Bundeskanzler am 23. Juli 1957 einen Brief an den Herrn Präsidenten des Bundestages in dieser Frage geschrieben hat. Aber der Herr Präsident des Bundestages kann offensichtlich seinerseits diesen Brief nicht als einen solchen Bericht angesehen haben; denn sonst hätte er ihn dem Hause als Drucksache vorlegen müssen und vorgelegt.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Das ist nicht geschehen. Keiner von Ihnen hat diesen Brief des Bundeskanzlers als Drucksache vorgelegt bekommen. Daß wir diesen Brief des Kanzlers an den Bundestagspräsidenten nicht als einen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag ansehen können, haben wir auch in unserer Kleinen Anfrage vom 31. Januar dieses Jahres eindringlich geltend gemacht. Aber gut! Der Brief ist da.

(Abg. Dr. Conring: Die Beantwortung der Anfrage auch!)

— Und die Beantwortung der Anfrage auch. Alles, Herr Conring, was in dem Brief und in der Beantwortung steht, sind nichts als Fortentwicklungen der Wahrheit, weil sie sich dokumentarisch als falsch und, ich sage, als wissentlich falsch erweisen lassen.

(Hört! Hört! von der SPD.)

In dem Brief heißt es z. B. zunächst:
Die Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion haben sich im wesentlichen auf Angaben gestützt, die Stephan in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren gemacht hat.
Bereits dieser Satz ist unwahr, denn es kann dem Herrn Bundeskanzler nicht unbekannt sein, daß sich die Erörterungen in der Bundestagssitzung vom 9. Mai 1957 im wesentlichen auf das amtliche Ermittlungsergebnis des Herrn Generalbundesanwalts gestützt haben, wie es schriftlich vorlag. Aber man diskriminiert eben von vornherein so leichter Hand; dann ist alles schon abgewertet.
Weiter heißt es in dem Schreiben des Herrn Bundeskanzlers an den Herrn Bundestagspräsidenten vom 23. Juli:
Keine Stelle der Bundesregierung hat Stephan
direkt oder indirekt den Auftrag erteilt, Material über den Bundestagsabgeordneten Wehner oder andere Persönlichkeiten der SPD zu liefern.
Das wird in einer gewissen Weise eingeschränkt, indem es heißt:

Dr. Arndt
Stephan ist allerdings ersucht worden, seine Angaben über die Herren Schroth und Scharley näher zu belegen, nachdem Zweifel an seinen zunächst glaubwürdig vorgetragenen und mit angeblichen Originalbelegen versehenen Nachrichten aufgetaucht waren.
Diese Behauptungen können wir alle gleich mit gerichtlichen Feststellungen konfrontieren, denn es hat ja inzwischen in Berlin ein Strafverfahren vor dem Landgericht stattgefunden, das öffentlich durchgeführt wurde und dessen Urteil auch öffentlich verkündet ist. Das Gericht hat auf Grund seiner Beweisaufnahme zu diesen Fragen Stellung genommen. Ich sehe mich genötigt, daraus nunmehr einiges zu zitieren, und hoffe auf die freundliche Erlaubnis des Herrn Präsidenten. Die Beziehungen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Nachrichtenhändler Stephan wurden von Stephan aus aufgenommen. Stephan — ich zitiere jetzt wörtlich —
schrieb am 1. August 1953 einen vertraulichen Brief an den damaligen Staatssekretär des Bundeskanzleramts, den inzwischen verstorbenen Zeugen Dr. Lenz.
Dieser Brief lautet nach dem Urteil:
Nach Rücksprache mit dem Landesgeschäftsführer der CDU, Landesverband Berlin, Herrn Hampel, gestatte ich mir, Ihnen folgendes zu unterbreiten.
Auf Grund gewisser glänzender Verbindungen über mit mir befreundete Mittelsmänner — sie stehen dem Ostzonenregime feindlich gegenüber, arbeiten aber an leitenden Stellen dort zu den höchsten Funktionären der Ostzonenkarteien — erhalte ich laufend mehrmals in der Woche erstklassiges Ostzonenmaterial aus erster Hand.
Es kommt dann einiges, was wohl nicht wesentlich ist: daß er das Zeitungen angeboten habe, daß die Zeitungen das nicht genommen hätten oder ähnliches mehr. Er wolle es auch nicht an Westberliner Stellen geben, und er sagt dann weiter, der Herr Stephan:
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Lenz! Ich bitte Sie sehr, den Inhalt meines Schreibens mit dem sehr verehrten Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer zu besprechen und mir mitzuteilen, ob von seiten der CDU Interesse besteht, dieses außerordentlich wichtige Material laufend von mir zu erwerben, von dem auch der oben genannte Herr Hampel überzeugt ist, daß dieses Material sehr wichtig ist.
Der Herr Stephan hat auf diesen Brief hin zunächst von Herrn Staatssekretär Lenz keine Antwort bekommen. Daraufhin machte er unaufgefordert folgendes. Erst am 10. August 1953 — die Daten sind wichtig —, d. h. fünf Tage, bevor Herr Dr. Adenauer auf der Wahlversammlung in Frankfurt am Main die Sozialdemokraten bezichtigte, Gelder aus der Sowjetzone zu bekommen, schrieb der Nachrichtenhändler Stephan von sich aus folgendes an den Staatssekretär im Bundeskanzleramt; und das muß ich nun schon wörtlich verlesen.
Leider bin ich auf mein obiges Schreiben an Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, bis heute ohne Antwort geblieben. Ich bat Sie u. a. darin, den Inhalt meines Schreibens Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer zu unterbreiten. Da ich nicht annehmen kann, daß ich überhaupt ohne Antwort bleibe, da auf der andern Seite gerade für einiges des Materials die Zeit drängt — siehe Wahlkampf —, gebe ich Ihnen aus dem reichhaltigen Material zunächst einiges bekannt mit der Bitte, dieses zu verwerten und eventuell Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Meine Materialübermittler kann ich selbstverständlich nicht nennen. Ich versichere aber, daß dieses Ihnen heute übersandte Material aus erster Quelle stammt, die überaus zuverlässig ist. Vielleicht haben Sie die große Freundlichkeit und tragen Sie das Herrn Bundeskanzler auch in seiner Eigenschaft .als Leiter der CDU vor, und vielleicht haben Sie die Güte, mir recht bald eine Antwort geben zu wollen.
Und dann sagt das Gericht:
Der Angeklagte übersandte als Anlage drei erfundene Einzelberichte im Umfang von 21/2 Schreibmaschinenseiten und möglicherweise — jedenfalls befindet sich in den bei ihm beschlagnahmten Unterlagen ein entsprechender Durchschlag — noch ein besonderes Blatt mit dem Text:
— Dieser Text ist von erheblicher Wichtigkeit —
Beifolgende Einzelmeldungen können von Bonn aus meines Erachtens am besten bearbeitet werden, da Ihnen die gesamte Exekutive zur Verfügung steht, um ,die Materialien verifizieren zu können. Urkunden und Dokumente darüber können nicht beigebracht werden, da dadurch die Informanten erheblich gefährdet werden könnten.
In dem einen der beigefügten Einzelberichte steht dann die Behauptung, daß ein Kurier, Walter Morgenstern, dem DGB-Ortsvorsitzenden Hugo Scharley und dem SPD-Ortsvorsitzenden Heinrich Schroth je 10 000 D-Mark West aus der Ostzone überbracht habe. Das war alles, was das Bundeskanzleramt und der Bundeskanzler besaß, als am 15. August 1953 vor der Weltöffentlichkeit die Behauptung aufgestellt wurde, daß die Sozialdemokratie Wahlgelder aus der Ostzone annehme, und anschließend erklärt wurde, es handle sich insbesondere um die Bundestagskandidaten Schroth und Scharley.
Nun bitte ich Sie, einmal selber miteinander zu vergleichen, was das Gericht feststellt und was der Herr Bundeskanzler in seinem Brief vom 23. Juli an den Herrn Bundestagspräsidenten geschrieben hat. Der Herr Bundeskanzler schreibt, daß Zweifel an Stephans zunächst glaubwürdig vorgetragenen und mit angeblichen Originalbelegen versehenen Nachrichten erst hinterher aufgetaucht seien. Diese Berichte konnten auch nicht zunächst glaubwürdig sein, weil es sich um Schreibereien eines völlig unbekannten Mannes handelte, von dem der Herr Bundeskanzler am 15. August noch gar nicht mal wußte, ob der Mann überhaupt existierte, ob er



Dr. Arndt
überhaupt Stephan heißt, und Originalbelege waren weder in der Mehrzahl noch in der Einzahl beigefügt. Sie sind überhaupt niemals von dem Nachrichtenhändler Stephan vorgelegt worden. Das darf man ja wohl in aller Vorsicht eine Fortentwicklung der Wahrheit nennen.

(Zuruf von der SPD: Sehr wohl!)

Das Landgericht Berlin fügt nämlich auch seinerseits folgenden sehr bezeichnenden Satz an:
Nunmehr traten Ereignisse ein, die der Angeklagte nicht vorausgesehen hatte.
Der Staatssekretär Dr. Lenz gab dem Bundeskanzler Dr. Adenauer die „Einzelberichte" des Angeklagten bekannt, und Dr. Adenauer richtete, als er am 15. August 1953 auf einer Wahlversammlung der CDU in Frankfurt am Main eine Rede hielt, an die SPD die Frage, ob sie eigentlich wisse, daß einige ihrer Funktionäre Wahlgelder aus der sowjetischen Besatzungszone erhielten.
Das Gericht fügt hinzu, daß Herr Dr. Adenauer am 19. August Schroth und Scharley der Entgegennahme von Geldern von je 10 000 DM ganz speziell bezichtigt hat. Da sagt das Landgericht Berlin, es sei selbst für einen solchen Angeklagten nicht voraussehbar gewesen, daß man in einer solchen Weise — die ich überhaupt nicht qualifizieren kann — mit dem Brief eines Unbekannten umgeht, einem Brief, dem außerdem noch dieser Zettel beilag:
Beifolgende Einzelmeldungen können von Bonn aus meines Erachtens am besten bearbeitet werden, da Ihnen die gesamte Exekutive zur Verfügung steht, um die Materialien verifizieren zu können.
Das heißt: auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen zu können. —
Urkunden und Dokumente darüber können nicht beigebracht werden.
Das sind also die schlichten Tatsachen, wenn Sie sich den Brief des Herrn Bundeskanzlers auf der einen Seite und den Text der gerichtlichen Feststellungen auf der anderen Seite ansehen.
Das Gericht fährt fort, daß es zum Widerruf des Herrn Dr. Adenauer am 4. Februar 1954 erst gekommen sei, nachdem die Versuche des Staatssekretärs Dr. Lenz fehlgeschlagen seien, von dem Angeklagten weiteres Material zu erhalten, aus dem sich die Richtigkeit der Behauptung, Schroth und Scharley hätten aus der sowjetischen Besatzungszone Geldbeträge für Wahlkampfzwecke erhalten, hätte ergeben können. Es führt dann etwas aus, was vorher liegt. Dr. Lenz schrieb am 17. August 1953 an den Angeklagten — also kaum hat er den Brief bekommen, da schreibt er —:
Infolge der außerordentlichen Belastung durch den ganzen Wahlkampf bin ich nur noch nicht dazu gekommen, Ihnen für das wertvolle Material zu danken. Ich habe Ihr Material beschleunigt an alle interessierten Stellen weitergegeben. Ich verlasse mich dabei darauf, daß das Material auch wirklich zuverlässig ist.
Andernfalls könnte es recht unangenehme Folgen haben.

(Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

Für Stephan hat es vier Jahre Zuchthaus zur Folge gehabt.
Ich bin Ihnen jedoch für Ihre freundliche Unterstützung sehr verbunden.
Nun kommt der wesentliche zweite Punkt. Das Gericht stellt fest:
Am 18. August 1953 setzte sich der Pressereferent des Bundesbevollmächtigten in Berlin, der Zeuge Wrasmann, auf Veranlassung des Staatssekretärs Dr. Lenz mit dem Angeklagten in Verbindung. Wrasmann hatte den Auftrag, von dem Angeklagten einen Originalbeleg über die angebliche Auszahlung der Wahlkampfgelder an Schroth und Scharley zu beschaffen und herauszufinden, von wem der Angeklagte eigentlich seine Information beziehe.
Dieser Auftrag ist von dem Pressereferenten des Bundesbevollmächtigten in Berlin so ausgeübt worden und zwar doch wohl kaum ohne Kenntnis und Billigung seiner vorgesetzten Dienststellen —, daß sich eine wochenlange enge Beziehung entwikkelte, in welcher der Pressereferent beim Bundesbevollmächtigten in Berlin gegen fortgesetzte Geldzahlungen angebliches Material nicht nur über Schroth und Scharley, sondern auch über den damaligen Präsidenten des Abgeordnetenhauses des freien Berlin und jetzigen Regierenden Bürgermeister von Berlin, über die Mitglieder dieser Hauses I Herrn Wehner, Herrn Mommer, Herrn Schröter und andere gegen Bezahlung aus der Kloake entgegengenommen hat.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Sehen Sie, wenn es dann heißt: „Keine Stelle der Bundesregierung hat Stephan direkt oder indirekt den Auftrag erteilt, Material über den Bundestagsabgeordneten Wehner oder andere Persönlichkeiten der SPD zu liefern", so ist das ebenfalls eine solche Fortentwicklung der Wahrheit.

(Abg. Dr. Menzel: Rückentwicklung!)

Ich wäre bereit, wenn Sie es wünschen, Ihnen weiter zu sagen — das ist alles hier im Wortlaut enthalten —, was sich der Herr Pressereferent des Bundesbevollmächtigten in Berlin gegen Zahlungen, die ja zweifelsfrei nicht aus seiner privaten Tasche gekommen sind, an unglaublichen Verleumdungen und Schriftstücken von dem Nachrichtenhändler Stephan hat liefern lassen, und zwar gerade über die von mir genannten Sozialdemokraten und noch andere. Das Gericht stellt dazu fest, bereits bei einer der ersten Zusammenkünfte zahlte Wrasmann 300 DM an den Angeklagten. Im ganzen wurde an Barzahlungen ein Betrag von etwa 1200 DM festgestellt. Erst im Verlaufe dieser dann den öffentlichen Behauptungen des Herrn Bundeskanzlers nachfolgenden, ich muß schon sagen: Geschäftsbeziehungen zwischen einem Verwaltungsangehörigen des Bundes und dem Nachrichtenhändler Stephan hat dann erstmals und einmalig



Dr. Arndt
am 26. August 1953 der Nachrichtenhändler kurzfristig dem Herrn Wrasmann eine sogenannte Urkunde überlassen, nämlich den Auszahlungsbeleg Nr. 731 vom 7. August 1953 des Kuriers Morgenstern über die Zahlung von je 10 000 Deutsche Mark an Schroth und Scharley, unterzeichnet mit Morgenstern. Nun, es" hätte genausogut anstatt mit „Morgenstern" mit „Nachtmütze" oder irgend etwas Ähnlichem unterzeichnet sein können. Das hätte daran nichts geändert. Das Gericht stellte fest, daß dieser Herrn Wrasmann für einen Tag überreichte sogenannte Originalbeleg von dem Nachrichtenhändler zu diesem Zweck selbst angefertigt worden ist, denn Morgenstern — sagt das Gericht — ist eine freie Erfindung.
Das Gericht sagt weiter: Das Dokument war allerdings „nicht gerade ein vollgültiger Beweis" für die Behauptung, Schroth und Scharley hätten Wahlkampfgelder aus der sowjetischen Besatzungszone bekommen. Denn die Unterschriften dieser beiden Personen befanden sich auf dem Beleg nicht.
Das ist alles. Da sagt uns der Herr Bundesminister des Innern, das seien so vertrauliche Sachen — diese Dinge, die ein Gericht in öffentlicher Verhandlung erörtert hat, die in einem öffentlich verkündeten Urteil stehen —, daß er darüber nur die beiden Vorsitzenden des Ausschusses für innere Angelegenheiten ins Bild setzen könne; darüber könne man keinen Bericht geben. Nein, daran ist nichts vertraulich als das einzige, wie blamabel die ganze Angelegenheit war.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)

Obgleich gerichtlich feststeht, daß dieser Nachrichtenhändler ein einziges Mal einen, wie das Gericht ironisch sagt, „nicht gerade glaubwürdigen" Originalbeleg produzierte, der mit dem erfundenen Namen Morgenstern unterschrieben und ersichtlich selbst angefertigt war, spricht der Herr Bundeskanzler am 23. Juli 1957 in seinem Brief an den Herrn Bundestagspräsidenten immer noch von Informationen, die der Nachrichtenhändler zunächst glaubwürdig vorgetragen und mit angeblichen Originalbelegen — also in der Mehrzahl — versehen hätte. Ich muß immer wieder festnageln, daß dieser Brief des Herrn Bundeskanzlers an den Herrn Bundestagspräsidenten aber auch wirklich nicht in einem einzigen Satz mit der Wahrheit zu vereinbaren ist,

(Hört! Hört! bei der SPD)

wenn man davon ausgeht, daß die Strafkammer des Landgerichts Berlin in einer langen und öffentlichen Beweisaufnahme zu Feststellungen der Wahrheit gekommen ist. Im übrigen hätte auch die Bundesregierung dort Möglichkeiten gehabt. Aber ungeachtet dieser Tatsache, daß der Herr Stephan ein einziges Mal diesen ulkigen Originalbeleg Morgenstern produziert hat, hat der Herr Bundeskanzler damals — die Produktion erfolgte
am 27. August — wenige Tage später, am 1. September 1953, ein von ihm veröffentlichtes Telegramm an Schroth und Scharley gerichtet, daß es zu der einstweiligen Verfügung nicht gekommen wäre und in der Zukunft nicht kommen würde, wenn er, der Herr Bundeskanzler, sein Material erst einmal dem Gericht vorlegen könne, wozu er, da er zu einer mündlichen Verhandlung keine Gelegenheit gehabt habe, bisher nicht imstande gewesen sei.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Hinsichtlich der Zahlungen das ist nun der
letzte Punkt — sagt das Landgericht Berlin:
Bis Ende Dezember 1953 lieferte der Angeklagte weiteres Material an Wrasmann, der ihm dafür insgesamt einschließlich der bereits erwähnten 300 Mark etwa 1000 bis 1200 Deutsche Mark zahlte. Ob diese Gelder aus dem Verfügungsfonds des Bundeskanzlers oder aus dem Wahlfonds der CDU stammten, ist nicht geklärt.
Das Gericht geht also mindestens von der Möglichkeit aus, daß die Gelder aus dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzlers stammen. Es hat das am Schluß noch einmal festgestellt. Denn es hat zur Frage des Betrugs und des Vermögensschadens, der zum Betrug gehört, ausdrücklich gesagt:
Auf Grund des von ihm
— dem Stephan —
erregten Irrtums verfügte der Zeuge Wrasmann
— das ist der Bundesverwaltungsangehörige —
über fremdes Vermögen, indem er an den Angeklagten 1000 bis 1200 Mark zahlte, die ihm dann aus dem Verfügungsfonds des Bundeskanzlers oder aus dem Wahlfonds der CDU erstattet wurden. Der Bundesrepublik Deutschland oder der CDU ist hierdurch ein Vermögensschaden entstanden.
Nun, ich würde es als eine Verpflichtung einer Bundesregierung ansehen, doch wenigstens dem. Gericht gegenüber klarzustellen, ob hier der Staat einen Schaden erlitten hat oder eine Partei. Nur wenn Sie der Meinung sind, daß Bund und CDU eine gemeinsame Kasse haben, kann Ihnen diese Frage allerdings nicht von Bedeutung sein.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Es hätte schon im öffentlichen Interesse liegen müssen, das in dieser öffentlichen Gerichtsverhandlung zu klären.
Es gab jemand, der es hätte klären können. Das war der Zeuge Wrasmann, der Pressereferent des Bundesbevollmächtigten in Berlin. Herr Wrasmann hat vor Gericht geäußert, er habe zu der Frage, ob das Geld von der CDU oder aus dem Bundeskanzleramt gekommen sei, keine Genehmigung zur Aussage.

(Hört! Hört! und Zurufe von der SPD.)

Das ist einer der vielen Fälle — die noch beim Justizetat zu erörtern sein werden — einer Sabotage der Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung,

(Zuruf von der SPD: Scheinheiliges Pack! — Weitere Zurufe von der SPD.)




Dr. Arndt
indem sie Aussagegenehmigungen entweder jahrelang hinauszögert oder nicht erteilt.
Im übrigen ist ein Zeuge nach meiner Meinung nicht befugt, sich bei der Zahlung aus einer Parteikasse auf sein Dienstgeheimnis und seine Verschwiegenheitspflicht zu berufen.

(Beifall bei der SPD.)

Für mein persönliches Judiz geht aus der Aussageverweigerung eindeutig hervor, daß der Zeuge Wrasmann aus keinen anderen Mitteln gezahlt hat als aus denen des Bundeskanzleramts oder des Bundes. Denn sonst hätte er die Aussage über die Herkunft des Geldes gar nicht unter Berufung auf sein amtliches Dienstgeheimnis und seine Verschwiegenheitspflicht verweigern dürfen.
Entgegen dieser hier jetzt wiederholten Erklärung und der heute von dem Herrn Bundeskanzler mit Emphase aufgestellten Behauptung ist also festzustellen, daß aus Mitteln dieser Fonds diese Silberlinge an einen Nachrichtenhändler gezahlt wurden, um solche falschen Behauptungen nicht nur über Schroth und Scharley, sondern, ich wiederhole, über Herbert Wehner, über Willy Brandt, über Karl Mommer, über Richard Schröter und über andere Sozialdemokraten durch Verhandlungen mit Pankow — denn etwas anderes war das gar nicht, das waren ja Verhandlungen mit Pankow! — zu bekommen.

(Beifall bei der SPD.)

Da hat man solche Gelder gezahlt, und da werden Sie verstehen,

(Zuruf von der CDU/CSU)

daß wir nun wirklich keine Neigung haben, solche Mittel zu bewilligen.

(Abg. Niederalt: Übelstes Winkeladvokatentum)!

— Was heißt „SPD-Advokatentum"?

(Abg. Niederalt: „Winkeladvokatentum" habe ich gesagt!)

- Ach, schämen Sie sich doch, so etwas zu sagen!
Wenn hier einer gewinkelt hat, dann ist das Ihr Parteivorsitzender, Ihr Bundeskanzler gewesen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Der läßt sich mit einem Manne ein, der ihm sagt: Ich beschaffe Ihnen aus Pankow Informationen schmutzigster Art über Ihre innenpolitischen demokratischen Gegner, damit Sie die dann öffentlich verleumden können. Damit wird Bundesgeld vertan.

(Beifall bei 'der SPD. — Pfui-Rufe von der CDU/CSU.)

Und da haben Sie die Stirn zu behaupten: „Winkeladvokaten"! Ihnen sind überhaupt sämtliche sittlichen Begriffe abhanden gekommen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.—Pfui-Rufe von der CDU/CSU.)

Nein, Sie stecken bis zum Hals im Unrat, das will
ich Ihnen hier einmal vor der Öffentlichkeit sagen.

(Erneuter lebhafter Beifall bei der SPD.)

Wenn Sie mir solche Zwischenrufe machen, Sie bekommen auf jeden Zwischenruf eine Antwort, daß Ihnen Hören und Sehen vergeht;

(lebhafter Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

denn das hier ist eine der größten Schmutzigkeiten, die jemals in der deutschen Geschichte geschehen sind.

(Stürmischer Beifall bei der SPD.) Aber fast noch schlimmer ist es,


(Zuruf von der CDU/CSU: Agartz!)

daß ein Bundeskanzler einem Bundestagspräsidenten einen Brief schreibt, in dem nach den gerichtlichen Feststellungen nahezu jedes Wort eine Unwahrheit ist.

(Pfui-Rufe von der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Unverschämt! — Abg. Dr. Mommer: Stimmt es oder stimmt es nicht?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, bitte keine Unterhaltungen über 'die Bänke hinweg!

    (Abg. Dr. Mommer: Jede Methode ist bei Ihnen und Ihrem Kanzler recht! — Weiterer Zuruf von der SPD: Und Idas nennen Sie noch christlich!)

    Fahren Sie fort!