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ID0303307400

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    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
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    3. Kriedemann!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Inhalt: Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Mende (FDP) 1815 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht. (Drucksachen 450, zu 450) — Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung —Stierle (SPD) . . . . . . . . . 1815 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 1817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (.Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457, 472) —Dritte Beratung — Dr. Brecht (SPD) 1819B, 1820 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1820 A Mauk (FDP) . . . . . . 1820 D, 1825 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 1821 A, 1824 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1822 A 1825 A, 1826 B Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 1822 B Seuffert (SPD) . . . 1822 C, 1824 B, 1828 B Frau Kalinke (DP) 1823 A, D, 1827 A, 1830 A Neuburger (CDU/CSU) . . 1823 B, 1824 C Dr. Dahlgrün (FDP) . . . 1825 C, 1829 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1825 D Dr, Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1827 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 1827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261, zu 261, 449, 457) — Dritte Beratung — 1831 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1958/59 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1958/59) (Drucksache 379); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 470) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) . . . . 1831 C, 1837 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 1832 D Mauk (FDP) 1833 B Logemann (DP) . . . . . . . 1833 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) 1834 C Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 1835 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 1836 B Entwurf eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 336) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken, die Beschränkung von Grundeigentum und die Entziehung und Beschränkung anderer Rechte (Huth, Höcherl, Matthes u. Gen.) (Drucksache 436) — Erste Beratung —Lücke, Bundesminister . . . . . 1839 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . 1841 D, 1850 B Jacobi (SPD) 1844 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . 1848 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 1849 D, 1850 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 1850 A Nächste Sitzung 1851 C Anlagen 1853 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1815 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30.6. Frau Albertz 20. 6. Bals 20.6. Dr. Bärsch 22.6. Bauer (Würzburg) 21. 6. Frau Berger-Heise 30.6. Fürst von Bismarck 20. 6. Blöcker 20. 6. Burgmeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Euler 20. 6. Gaßmann 21.6. Dr. Greve 21.6. Häussler 30. 6. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 6. Hoogen 20. 6. Hübner 20. 6. Dr. Jaeger 20. 6. Jahn (Frankfurt) 21.6. Dr. Jordan 20. 6. Kiesinger 20. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 20. 6. Dr. Martin 23. 6. Mattick 20. 6. Maucher 20. 6. Mensing 28. 6. Müller (Erbendorf) 20. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Preiß 5. 7. Rademacher 20. 6. Ramms 21.6. Rasch 25. 6. Dr. Reinhard 20. 6. Rüdel (Kiel) 30. 6. Ruf 5. 7. Sander 20. 6. Scharnowski 20.6. Dr. Schmid (Frankfurt) 20. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 6. Schoettle 19. 7. Siebel 20.6. Stenger 20.6. Frau Dr. Steinbiß 20. 6. Stiller 21. 6. Dr. Stoltenberg 20. 6. Sträter 30. 6. Struve 5. 7. Dr. Wahl 20. 6. Walpert 20.6. Frau Welter (Aachen) 20.6. Wieninger 20. 6. Dr. Willeke 20. 6. Dr. Zimmermann 24. 6. Zoglmann 21. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bergmann* 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach* 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Dr. Deist* 28. 6. Deringer* 28. 6. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Dr. Friedensburg* 28. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger (München)* 28. 6. Hahn* 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Kopf* 28. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Dr. Leverkuehn* 28. 6. Dr. Lindenberg* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann* 28. 6. Dr. Oesterle* 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Dr. Ratzel* 28.6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28. 6. Schmidt (Hamburg)* 28.6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Es wird folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 erhält folgende Fassung: „4. Beiträge auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder Organen der staatlichen Wohnungspolitik auf die Dauer von mindestens drei Jahren als allgemeine Sparverträge oder nach der Art von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten auf die Dauer von mindestens drei Jahren mit dem Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen sind, wenn die 1854 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 eingezahlten Beträge und die Prämien zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung, eines Eigenheims oder eines Kaufeigenheims, einer Eigentums- oder Kaufeigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung mit Dauernutzungsrecht oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden." ' 2. Es wird folgende neue Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 7 erhält folgende Fassung: „§7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden vom Rechnungsjahr 1958 an in voller Höhe jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt." ' Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 72 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Folgende neue Nummer vor 1 wird eingefügt: „vor 1. In § 2 Abs. 1 Ziff. 4 werden hinter den Worten ,zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung die Worte ,oder eines Eigenheims' eingefügt." Bonn, den 19. Juni 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 58 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der BunDesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, zu 448) Der Bundestag wolle beschließen: Bei der Anwendung des § 7 EStG werden die Betriebsvorrichtungen wie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt. Die Betriebsvorrichtungen können deshalb degressiv abgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird ersucht, bei den bevorstehenden Erörterungen über ¡die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden mit den Finanzministern der Länder darauf hinzuwirken, daß der Begriff der Betriebsvorrichtungen möglichst nicht ausgeweitet, daß insbesondere aber eine gleichmäßige Anwendung dieses Begriffs auf Klein-, Mittel- und Großbetriebe gewährleistet wird. Bonn, den 18. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Dr. Dollinger, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Aufwendungen zur Erhaltung alten Kunst- und Kulturbesitzes, soweit er unter Denkmalschutz steht, bei der Einkommensteuer als voll abzugsfähig anerkannt werden. Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Eckhardt Dr. Dollinger Höcherl Dr. Aigner Dr. Besold Dr. Dittrich Drachsler Dr. Franz Frau Geisendörfer Dr. Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Kempfler Dr. Knorr Kramel Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Dr. Oesterle Frau Dr. Probst Ruland Schlee Schütz (München) Stiller Sühler Unertl Vogt Wacher Weinkamm Wientiger Dr. Winter Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1855 Anlage 6 Umdruck 77 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb werden in Ziffer 3 Buchstabe c Satz 2 die Worte „ , wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 15 000 Deutsche Mark nicht übersteigt," gestrichen. 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32 a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1680 Deutsche Mark, aber nicht 8000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 -I- 382 y + 1,572 • y" — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 'Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 wenden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, ,daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a,"; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen ides Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für 'die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 77 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nummer 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb erhält Ziffer 3 folgende Fassung: „3. Für Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 gilt das Folgende: a) Sie können bis zu 1 100 Deutsche Mark, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 2 200 Deutsche Mark im Kalenderjahr in voller Höhe abgezogen werden. Für jedes Kind, für das nach § 32 Abs. 2 ein Kinderfreibetrag zusteht oder gewährt wird, erhöhen sich diese Beträge um je 500 Deutsche Mark; b) hat der Steuerpflichtige oder im Fall der Zusammenveranlagung einer der Ehegatten mindestens vier Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraums das 50. Lebensjahr vollendet, so erhöhen sich die in Buchstabe a bezeichneten Beträge auf das Doppelte. Das gilt nicht bei Steuerpflichtigen, die nach dem 31. Dezember 1963 das 50. Lebensjahr vollenden; c) übersteigen die Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 die in den Buchstaben a und b bezeichneten Beträge, so kann der darüber hinausgehende Betrag zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 50 vom Hundert der in Buchstaben a und b bezeichneten Beträge abgezogen werden. Darüber hinaus können die folgenden Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 900 Deutsche Mark abgezogen werden: aa) Die gesetzlichen Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, sofern der Versicherte sie allein aufzubringen hat, bb) die freiwilligen Beiträge zu den gesetzlichen Krank en- und Rentenversicherungen, cc) die Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit sie nicht unter Doppelbuchstaben aa und bb fallen, und die Beiträge zu den in Absatz 1 Ziff. 2 Buchstabe b bezeichneten Versicherungen; 1856 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 der Betrag von 900 Deutsche Mark vermindert sich, wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitragsanteil zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen." 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1 680 Deutsche Mark, aber nicht 8 000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8 000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8 001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 + 382 • y + 1,532 y2 — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 werden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a," ; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen des Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion I Anlage 8 Umdruck 78 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Umdruck 77 Nr. 2 wolle der Bundestag beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) Unter Nr. 11 wird § 10 a wie folgt geändert: „§ 10 a Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns (1) Steuerpflichtige, die ihre Gewinne aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 ermitteln, können auf Antrag bis zu 50 vom Hundert der Summe der nicht entnommenen Gewinne, höchstens aber 10 000 Deutsche Mark als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Der als steuerbegünstigt in Anspruch genommene Teil der Summe der Gewinne ist bei der Veranlagung besonders festzustellen. (2) Übersteigen in einem der auf die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung (Absatz 1) folgenden drei Jahre bei dem Steuerpflichtigen oder seinem Gesamtrechtsnachfolger die Entnahmen aus dem Betrieb die Summe der bei der Veranlagung zu berücksichtigenden Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, so ist der übersteigende Betrag (Mehrentnahme) bis zur Höhe des besonders festgestellten Betrags (Absatz 1 letzter Satz) dem Einkommen im Jahr der Mehrentnahme zum Zweck der Nachversteuerung hinzuzurechnen. Soweit Entnahmen zur Zahlung von Erbschaftsteuer auf den Erwerb des Betriebsvermögens von Todes wegen oder auf den Übergang des Betriebsvermögens an Personen der Steuerklasse I des § 9 des Erbschaftsteuergesetzes verwendet werden oder soweit sich Entnahmen durch Veräußerung des Betriebs (§§ 14 und 16) ergeben, unterliegen sie einer Nachversteuerung mit den Sätzen des § 34 Abs. 1; das gilt nicht für die Veräußerung eines Teilbetriebs und im Fall der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist eine Nachversteuerung auch dann vorzunehmen, wenn in dem in Betracht kommenden Jahr eine Mehrentnahme nicht vorliegt." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1857 Anlage 9 Umdruck 79 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 6 (§ 7 c) Buchstabe c wird der Doppelbuchstabe cc gestrichen. 2. Unter Nr. 22 (§ 32) erhält Absatz 3 Ziff. 1 folgende Fassung: „1. Bei Steuerpflichtigen, auf die § 32 a Abs. 2 und 3 keine Anwendung findet und die nicht nach § 26 a getrennt veranlagt werden, ist ein Sonderfreibetrag a) von 900 Deutsche Mark abzuziehen, wenn sie mindestens vier Monate vor Ende des Veranlagungszeitraumes das 55. Lebensjahr vollendet hatten, oder b) von 1200 Deutsche Mark abzuziehen, wenn bei ihnen mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu der abgelaufenen Diskussion einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Das Wesentliche, was gesagt worden ist, ist einmal der Vorwurf von Herrn Kollegen Kriedemann, daß es zu lange gedauert hat, bis der Gesetzentwurf vorgelegt worden ist. Das ist eine Krankheit, die schon seit längerer Zeit besteht. In diesem Jahr konnten wir mit der Arbeit an der Vorlage erst beginnen, nachdem der Grüne Plan in seinen Richtlinien feststand und hier beschlossen war, und zwar weil die Roggenprämie zunächst hat abgebaut werden sollen, später aber Übereinstimmung dahin erzielt wurde, daß man nur mit der Hälfte vorgehen solle. Diese Frage hat nachher auch bei den Beratungen im zuständigen Ausschuß so viel Aufruhr verursacht, daß wir damit heute noch nicht zum Abschluß gekommen sind. Nur die erfreuliche Tatsache, daß das Gesetz bis zum 1. Juli verabschiedet sein muß, hat die Veranlassung dazu gegeben,
    daß wir heute darüber beraten; sonst würden wir wahrscheinlich noch mehr Wochen dazu brauchen. Infolgedessen ist es eigentlich gleichgültig, ob wir im Oktober anfangen und im März oder April fertig sind oder ob wir im Februar März anfangen, wie es in diesem Falle gewesen ist, und vor Juli fertig sind. Wir hatten uns allerdings einmal vorgenommen, die Getreidepreise für zwei Jahre festzulegen, was die Arbeit etwas erleichtert hätte.
    Was die Fragen des Futtergetreidepreises und des Preises der Veredelungsprodukte angeht, so möchte ich dazu folgendes sagen. Herr Dr. Baade hat mit Recht darauf hingewiesen, daß wir durch die Unterschrift unter den Vertrag von Rom geradezu verpflichtet sind, uns darum zu bekümmern, welche gemeinsame Getreidepolitik bzw. Preispolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EWG angestrebt wird. Ich bin ständig bei den Besprechungen mit der EWG zugegen und darf Ihnen versichern: vorläufig besteht darüber, und zwar auch über die Grundsätze, keine Klarheit. Wir erleben heute in Europa einen starken Preisabfall für Veredelungsprodukte. Sie brauchen sich nur einmal den Milchkrieg in Europa anzusehen, dann werden Sie feststellen, daß es da nur sehr wenig Gemeinsames gibt, was von der Kommission gesteuert werden könnte. Deshalb müssen wir darauf achten, daß die auf die Landwirtschaft zukommenden Verluste nicht noch durch die Verluste bei der Bodenproduktion erhöht werden. Das ist ganz eindeutig das einzige, was wir im Augenblick tun können. Sollten sich durch den gemeinsamen europäischen Markt die Dinge etwa so entwickeln, wie es hier angedeutet worden ist, dann ergibt sich für uns von selber die entsprechende Einstellung. Daran können wir dann auch nichts mehr ändern. Alles, was z. B. hinsichtlich der Geflügelproduktion gesagt worden ist, ist völlig richtig. Aber wir können bei einer steigenden Produktion auf diesem Gebiet auch noch andere Wege gehen als den, die gesamte Futtergetreideproduktion auf ein erheblich niedrigeres Niveau zu senken.
    Im übrigen ist es so, daß man z. B. den Roggenpreis — der auch beanstandet worden ist — im Wirtschaftsjahr senkt. Auch die Erhöhung des Roggenpreises im vorigen Jahr ist im Laufe des Wirtschaftsjahrs erfolgt, und wiederum mit Rücksicht auf das Wirtschaftsjahr hat man ihn in diesem Jahr nicht weiter heruntergesetzt, als er im vorigen Jahr heraufgesetzt worden war. Für diejenigen Böden, die auf Roggenanbau angewiesen sind, wird die Bundesregierung dem Bundestag noch eine in den Bundestagsausschüssen zu beratende Vorlage darüber machen, wie denen geholfen werden kann, die auf den Roggenanbau dringend angewiesen sind. Ich darf nur betonen, daß in sehr vielen Gegenden, auch reinen Roggenanbaugegenden, eine Ablieferung größeren Umfangs an die Einfuhr- und Vorratsstelle nicht stattgefunden hat. Wir haben eine Ernte von 3,8 Millionen t gehabt, und 1,7 Millionen t sind an die Einfuhr- und Vorratsstelle abgeliefert worden. Wir haben am 1. Juli dieses Jahres bei der Einfuhr- und Vorratsstelle einen Überschuß von mehr als 220 000 t. Da, wo es sich um große oder mittlere oder kleinere Betriebe handelt, ist es unmöglich, durch Ablieferungsprämien den Anbau



    Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
    eines Produkts zu forcieren, das am Markt eine Aufnahme in dem notwendigen Umfang nicht mehr findet. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig, deshalb hat auch der Ausschuß dem zugestimmt.
    Einer weiteren Erhöhung für Futtergetreide hatten wir nicht zugestimmt. Der Ernährungsausschuß hat da die Bis-Preise noch einmal um 10 DM angehoben. Ob das sehr zweckmäßig ist und ob idas in der Praxis draußen ankommt, weiß ich nicht. Ich glaube, im Augenblick hat das nicht die Bedeutung für das laufende Jahr, die man ihm gibt. Jedenfalls ist die Heranziehung der Futtergetreidepreise an die Brotgetreidepreise schon deshalb notwendig, weil sonst eine stärkere Verfütterung von Roggen nicht eintritt. Dann verfüttert man nämlich idas billige Futtergetreide und legt uns den Roggen in die Einfuhr- und Vorratsstellen. Das kann aus finanziellen Gründen, aber auch aus rein agrarpolitischen Gründen nicht der Zweck der Übung sein.
    Diese grundsätzlichen Bemerkungen wollte ich dazu machen. Ich möchte bitten, bei der Beratung der Frage der Roggenprämie nicht dazu überzugehen, Mittel, über die im Haushalt des Ernährungsministeriums schon verfügt worden ist, noch als frei anzubieten. Eine solche Planung muß in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium geschehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Kriedemann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesernährungsminister weiß, daß er für mich und meine Freunde nicht in dem Sinne ein rotes Tuch ist wie die meisten oder, ich will lieber sagen, alle seine Kollegen, und daß wir gern mit ihm diskutieren, weil wir in vielen Fragen mit ihm einig sind. Wr sind nicht erst durch ihn belehrt worden, manches hat sich bei uns schon früh herumgesprochen, etwa in ,den Fragen der Agrarstruktur oder der Perspektiven der Agrarpolitik. Aber darum dreht es sich auch gar nicht. Es bleibt trotzdem so, daß wir mit ihm einig sind.
    Aber ich möchte ihm doch einiges sagen. Als neulich einer meiner Kollegen im Ernährungsausschuß dasselbe gesagt hat, was er eben gesagt hat: wir müßten uns etwas für diejenigen einfallen lassen, die von ihrem Boden her auf Roggenbau angewiesen sind, und wir müßten für diese eine andere Lösung finden, als sie im allgemeinen — nämlich für die Leute, die jetzt an der Produzierung des Roggenberges aus spekulativen Gründen interessiert sind — gefunden werden kann, da ist das im Ernährungsausschuß auf Spott und Hohn gestoßen. Da hat man uns klargemacht, daß das so nicht geht. Ich möchte im Interesse dieser Leute hoffen — die gehören ja zu den ärmsten der deutschen Landwirtschaft —, daß es dem Minister mit der Unterstützung der Opposition gelingt, hier wirklich zu einer Lösung zu kommen. Es wäre nicht das erste Mal, daß eine solche Lösung gegen die Mehrheit, d. h. gegen die Partei des Ministers, gefunden wird; die vernünftigen Lösungen sind immer in dieser Richtung gefunden worden.
    Nun noch etwas zu den Sprechern .der Mehrheit. Es gehört nun mal zu dem mehr oder weniger traurigen Geschäft der Regierungspartei, zu versuchen, das letzte Wort zu haben, und bei der Gelegenheit dann zu versuchen, zu beweisen, daß sie natürlich auch recht hat. Deswegen habe ich mich hier noch einmal zu Wort gemeldet. All das Lamentieren von Ihrer Seite über den Zeitdruck sollte wirklich lieber unterbleiben. Sie haben es völlig in der Hand, das Getreidepreisgesetz so früh durch Ihre Regierung vorlegen zu lassen, daß es anständig und ordentlich diskutiert werden kann und es uns erspart bleibt, so zu verfahren, wie wir auch dieses Jahr wieder verfahren sind. Aus den verschiedenen Versuchen allzu kurzsichtiger Interessentenvertreter resultiert dann der Zeitdruck, der jetzt so beklagt worden ist.
    Ein anderes! In der Agrarpolitik gibt es einen ganzen Bereich, den man eigentlich nur mit Aberglauben bezeichnen kann. Da gibt es sogenannte alte Erkenntnisse und Faustregeln, die jeder schon gelernt hat und die doch längst überholt sind. Dazu gehört auch die Meinung, daß man mit dem Futtergetreidepreis die Preise für die anderen Produkte festsetze. Der Herr Minister hat eben noch einmal gesagt, was er schon gelegentlich der Debatten über den Grünen Plan ausgeführt hat: Diejenigen, die ,auf Roggenanbau angewiesen sind, sind gar nicht die, die ,den Roggenüberfluß produzieren; das sind idie anderen, die nicht darauf angewiesen sind. Diejenigen, die auf Roggenanbau angewiesen sind, erfahren ,den Preis für ihren Roggen, den Preis für ihre Kartoffeln, für dieses berühmte wirtschaftseigene Futter, dann, wenn sie ihre Schweine verkaufen. Weil sie ihren Roggen nicht abliefern und auch nicht abliefern können, sondern ihn verfüttern, ist ihnen 'der Roggenpreis verhältnismäßig gleichgültig, und er wird im Interesse einer ganz anderen Schicht in der deutschen Landwirtschaft festgesetzt. Wir haben ja neulich gehört, wer an den Roggenpreisen am meisten interessiert ist; das sind die Zuckerrübenanbaubetriebe, in deren Bilanz der Roggenpreis die größte Rolle spielt. Kein Mensch, selbst nicht der landwirtschaftliche Laie, wird glauben, daß die Leute, die Zuckerrüben anbauen, die Inhaber von typischen Roggenböden sind.
    Abgesehen davon gibt es dann noch die andere Kategorie von Leuten, deren Betrieb zu klein ist, als daß sie aus dem hier immer wieder in den Vordergrund geschobenen wirtschaftseigenen Futter ihre Veredelungsproduktion, auf die sie im Interesse der Erzielung von Einnahmen angewiesen sind, aufbauen können; diese müssen zukaufen. Daran geht ganz einfach kein Weg vorbei. Es wäre ein Streit gegen das kleine Einmaleins, wenn man nicht zugeben wollte, daß mit der Erhöhung der Futtergetreidepreise diesen Leuten eine Schwierigkeit bereitet wird, die sie bisher nicht gehabt haben. Wir bereiten sie ihnen hier so „aus der la main" ; wir machen das sozusagen aus Spaß. Die Verantwortung dafür nimmt Ihnen keiner ab.
    Man kann sich auf den Standpunkt stellen, den der Minister soeben eingenommen hat: Noch sind



    Kriedemann
    wir ja nicht im Gemeinsamen Markt, wir wissen auch nicht, was die andern tun, also deswegen laden wir uns einmal hier einiges auf, damit wir nachher auch einiges nachzugeben haben. Trotzdem glaube ich, daß das richtig ist, was mein Freund und Kollege Baade gesagt hat, was er uns hier als Ausblick auf eine Zeit eröffnet hat, der wir alle mit großer Sorge entgegensehen müssen. Ich gehöre zum Unterschied von Ihnen — denn in der Sozialdemokratischen Partei gibt es den immer wieder zitierten Fraktionszwang nicht, wo alle dasselbe machen müssen, — —

    (Lachen und Zurufe von der Mitte.)

    — Lachen Sie doch nicht so!

    (Abg. Dr. Dresbach: Wir freuen uns!)

    — Na, dann freuen Sie sich darüber, wie gut es uns geht und wie schlecht es Ihnen geht!
    Der Minister hat soeben gesagt, er habe den römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt nicht zugestimmt. Ich habe zugestimmt; aber wir sind uns einig in der Sorge um die Lösung der Probleme, die der Vertrag über den Gemeinsamen Markt insbesondere für die deutsche Landwirtschaft heraufbeschwort, und wir sind uns auch einig in der Überzeugung, daß wir ohne Not mit diesem Gesetz — und das veranstalten wir einstweilen noch aus eigener Souveränität; in dieser Bundesrepublik muß ja öfter von „Souveränität" gesprochen werden — die Probleme für die deutsche Landwirtschaft noch schwieriger machen. Deswegen, weil ) wir uns nicht unnötigerweise etwas aufladen wollen, was wir uns ersparen können, werden wir Sozialdemokraten unsere Zustimmung zu diesem Gesetz versagen.
    Wir haben niemals einen Zweifel an unserem Bekenntnis zur Marktordnung gelassen, niemals! Wir haben die Marktordnung nicht nur gemacht, weil sie halt optisch nett wirkte. Viele von Ihnen — aber es sitzen jetzt nicht viele von ihnen da; das ist bei der Beratung landwirtschaftlicher Gesetze in diesem Hause meistens so — haben, als die Marktordnungsgesetze beschlossen wurden, das mit ihrem „wirtschaftspolitischen Gewissen", mit ihrem oft dargelegten Bekenntnis zur Freiheit in der Wirtschaft nur mit Mühe vereinbaren können. Wir haben zur Marktordnung immer ja gesagt, weil sie, wie wir glauben, für die Landwirtschaft unverzichtbar ist. Weil wir die Marktordnung verteidigen wollen, haben wir uns auch immer als erste gegen jeden Mißbrauch der Marktordnung gewendet. Und es wird ja mit der Marktordnung, auch mit der Getreidemarktordnung, an allen Ecken und Kanten Mißbrauch getrieben. Wir haben oft den Tag prophezeit, an dem einmal jemand, so wie es dann der Bundesfinanzminister im Frühjahr dieses Jahres getan hat, etwas Kritisches über die Marktordnung sagen würde, weil sie dann zu teuer oder teilweise allzu sinnlos wird. Wir haben, und zwar nicht nur in allgemeinen Proklamationen, sondern mit konkreten Gesetzentwürfen, versucht, die Marktordnung vor Mißbrauch und auch vor den Angriffen zu schützen, die infolge des Mißbrauchs auf die
    Marktordnung zukommen müssen. Wir sind dabei leider allein geblieben.
    Wenn wir dieses Gesetz ablehnen, tun wir es auch, weil wir glauben, daß die Marktordnung damit überfordert und dann jenen, die die Marktordnung nicht wollen, ein neues Argument gegen die Marktordnung zugeführt wird; und die Marktordner, die Agrarpolitiker provozieren — jedenfalls auf Ihrer Seite — unglückseligerweise selber dieses Argument. Auch aus diesem Grunde lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

    (Beifall bei der SPD.)