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    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Inhalt: Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Mende (FDP) 1815 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht. (Drucksachen 450, zu 450) — Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung —Stierle (SPD) . . . . . . . . . 1815 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 1817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (.Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457, 472) —Dritte Beratung — Dr. Brecht (SPD) 1819B, 1820 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1820 A Mauk (FDP) . . . . . . 1820 D, 1825 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 1821 A, 1824 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1822 A 1825 A, 1826 B Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 1822 B Seuffert (SPD) . . . 1822 C, 1824 B, 1828 B Frau Kalinke (DP) 1823 A, D, 1827 A, 1830 A Neuburger (CDU/CSU) . . 1823 B, 1824 C Dr. Dahlgrün (FDP) . . . 1825 C, 1829 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1825 D Dr, Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1827 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 1827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261, zu 261, 449, 457) — Dritte Beratung — 1831 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1958/59 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1958/59) (Drucksache 379); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 470) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) . . . . 1831 C, 1837 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 1832 D Mauk (FDP) 1833 B Logemann (DP) . . . . . . . 1833 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) 1834 C Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 1835 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 1836 B Entwurf eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 336) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken, die Beschränkung von Grundeigentum und die Entziehung und Beschränkung anderer Rechte (Huth, Höcherl, Matthes u. Gen.) (Drucksache 436) — Erste Beratung —Lücke, Bundesminister . . . . . 1839 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . 1841 D, 1850 B Jacobi (SPD) 1844 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . 1848 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 1849 D, 1850 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 1850 A Nächste Sitzung 1851 C Anlagen 1853 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1815 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30.6. Frau Albertz 20. 6. Bals 20.6. Dr. Bärsch 22.6. Bauer (Würzburg) 21. 6. Frau Berger-Heise 30.6. Fürst von Bismarck 20. 6. Blöcker 20. 6. Burgmeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Euler 20. 6. Gaßmann 21.6. Dr. Greve 21.6. Häussler 30. 6. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 6. Hoogen 20. 6. Hübner 20. 6. Dr. Jaeger 20. 6. Jahn (Frankfurt) 21.6. Dr. Jordan 20. 6. Kiesinger 20. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 20. 6. Dr. Martin 23. 6. Mattick 20. 6. Maucher 20. 6. Mensing 28. 6. Müller (Erbendorf) 20. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Preiß 5. 7. Rademacher 20. 6. Ramms 21.6. Rasch 25. 6. Dr. Reinhard 20. 6. Rüdel (Kiel) 30. 6. Ruf 5. 7. Sander 20. 6. Scharnowski 20.6. Dr. Schmid (Frankfurt) 20. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 6. Schoettle 19. 7. Siebel 20.6. Stenger 20.6. Frau Dr. Steinbiß 20. 6. Stiller 21. 6. Dr. Stoltenberg 20. 6. Sträter 30. 6. Struve 5. 7. Dr. Wahl 20. 6. Walpert 20.6. Frau Welter (Aachen) 20.6. Wieninger 20. 6. Dr. Willeke 20. 6. Dr. Zimmermann 24. 6. Zoglmann 21. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bergmann* 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach* 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Dr. Deist* 28. 6. Deringer* 28. 6. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Dr. Friedensburg* 28. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger (München)* 28. 6. Hahn* 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Kopf* 28. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Dr. Leverkuehn* 28. 6. Dr. Lindenberg* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann* 28. 6. Dr. Oesterle* 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Dr. Ratzel* 28.6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28. 6. Schmidt (Hamburg)* 28.6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Es wird folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 erhält folgende Fassung: „4. Beiträge auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder Organen der staatlichen Wohnungspolitik auf die Dauer von mindestens drei Jahren als allgemeine Sparverträge oder nach der Art von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten auf die Dauer von mindestens drei Jahren mit dem Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen sind, wenn die 1854 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 eingezahlten Beträge und die Prämien zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung, eines Eigenheims oder eines Kaufeigenheims, einer Eigentums- oder Kaufeigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung mit Dauernutzungsrecht oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden." ' 2. Es wird folgende neue Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 7 erhält folgende Fassung: „§7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden vom Rechnungsjahr 1958 an in voller Höhe jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt." ' Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 72 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Folgende neue Nummer vor 1 wird eingefügt: „vor 1. In § 2 Abs. 1 Ziff. 4 werden hinter den Worten ,zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung die Worte ,oder eines Eigenheims' eingefügt." Bonn, den 19. Juni 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 58 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der BunDesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, zu 448) Der Bundestag wolle beschließen: Bei der Anwendung des § 7 EStG werden die Betriebsvorrichtungen wie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt. Die Betriebsvorrichtungen können deshalb degressiv abgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird ersucht, bei den bevorstehenden Erörterungen über ¡die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden mit den Finanzministern der Länder darauf hinzuwirken, daß der Begriff der Betriebsvorrichtungen möglichst nicht ausgeweitet, daß insbesondere aber eine gleichmäßige Anwendung dieses Begriffs auf Klein-, Mittel- und Großbetriebe gewährleistet wird. Bonn, den 18. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Dr. Dollinger, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Aufwendungen zur Erhaltung alten Kunst- und Kulturbesitzes, soweit er unter Denkmalschutz steht, bei der Einkommensteuer als voll abzugsfähig anerkannt werden. Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Eckhardt Dr. Dollinger Höcherl Dr. Aigner Dr. Besold Dr. Dittrich Drachsler Dr. Franz Frau Geisendörfer Dr. Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Kempfler Dr. Knorr Kramel Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Dr. Oesterle Frau Dr. Probst Ruland Schlee Schütz (München) Stiller Sühler Unertl Vogt Wacher Weinkamm Wientiger Dr. Winter Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1855 Anlage 6 Umdruck 77 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb werden in Ziffer 3 Buchstabe c Satz 2 die Worte „ , wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 15 000 Deutsche Mark nicht übersteigt," gestrichen. 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32 a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1680 Deutsche Mark, aber nicht 8000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 -I- 382 y + 1,572 • y" — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 'Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 wenden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, ,daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a,"; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen ides Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für 'die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 77 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nummer 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb erhält Ziffer 3 folgende Fassung: „3. Für Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 gilt das Folgende: a) Sie können bis zu 1 100 Deutsche Mark, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 2 200 Deutsche Mark im Kalenderjahr in voller Höhe abgezogen werden. Für jedes Kind, für das nach § 32 Abs. 2 ein Kinderfreibetrag zusteht oder gewährt wird, erhöhen sich diese Beträge um je 500 Deutsche Mark; b) hat der Steuerpflichtige oder im Fall der Zusammenveranlagung einer der Ehegatten mindestens vier Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraums das 50. Lebensjahr vollendet, so erhöhen sich die in Buchstabe a bezeichneten Beträge auf das Doppelte. Das gilt nicht bei Steuerpflichtigen, die nach dem 31. Dezember 1963 das 50. Lebensjahr vollenden; c) übersteigen die Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 die in den Buchstaben a und b bezeichneten Beträge, so kann der darüber hinausgehende Betrag zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 50 vom Hundert der in Buchstaben a und b bezeichneten Beträge abgezogen werden. Darüber hinaus können die folgenden Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 900 Deutsche Mark abgezogen werden: aa) Die gesetzlichen Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, sofern der Versicherte sie allein aufzubringen hat, bb) die freiwilligen Beiträge zu den gesetzlichen Krank en- und Rentenversicherungen, cc) die Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit sie nicht unter Doppelbuchstaben aa und bb fallen, und die Beiträge zu den in Absatz 1 Ziff. 2 Buchstabe b bezeichneten Versicherungen; 1856 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 der Betrag von 900 Deutsche Mark vermindert sich, wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitragsanteil zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen." 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1 680 Deutsche Mark, aber nicht 8 000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8 000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8 001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 + 382 • y + 1,532 y2 — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 werden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a," ; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen des Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion I Anlage 8 Umdruck 78 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Umdruck 77 Nr. 2 wolle der Bundestag beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) Unter Nr. 11 wird § 10 a wie folgt geändert: „§ 10 a Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns (1) Steuerpflichtige, die ihre Gewinne aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 ermitteln, können auf Antrag bis zu 50 vom Hundert der Summe der nicht entnommenen Gewinne, höchstens aber 10 000 Deutsche Mark als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Der als steuerbegünstigt in Anspruch genommene Teil der Summe der Gewinne ist bei der Veranlagung besonders festzustellen. (2) Übersteigen in einem der auf die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung (Absatz 1) folgenden drei Jahre bei dem Steuerpflichtigen oder seinem Gesamtrechtsnachfolger die Entnahmen aus dem Betrieb die Summe der bei der Veranlagung zu berücksichtigenden Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, so ist der übersteigende Betrag (Mehrentnahme) bis zur Höhe des besonders festgestellten Betrags (Absatz 1 letzter Satz) dem Einkommen im Jahr der Mehrentnahme zum Zweck der Nachversteuerung hinzuzurechnen. Soweit Entnahmen zur Zahlung von Erbschaftsteuer auf den Erwerb des Betriebsvermögens von Todes wegen oder auf den Übergang des Betriebsvermögens an Personen der Steuerklasse I des § 9 des Erbschaftsteuergesetzes verwendet werden oder soweit sich Entnahmen durch Veräußerung des Betriebs (§§ 14 und 16) ergeben, unterliegen sie einer Nachversteuerung mit den Sätzen des § 34 Abs. 1; das gilt nicht für die Veräußerung eines Teilbetriebs und im Fall der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist eine Nachversteuerung auch dann vorzunehmen, wenn in dem in Betracht kommenden Jahr eine Mehrentnahme nicht vorliegt." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1857 Anlage 9 Umdruck 79 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 6 (§ 7 c) Buchstabe c wird der Doppelbuchstabe cc gestrichen. 2. Unter Nr. 22 (§ 32) erhält Absatz 3 Ziff. 1 folgende Fassung: „1. Bei Steuerpflichtigen, auf die § 32 a Abs. 2 und 3 keine Anwendung findet und die nicht nach § 26 a getrennt veranlagt werden, ist ein Sonderfreibetrag a) von 900 Deutsche Mark abzuziehen, wenn sie mindestens vier Monate vor Ende des Veranlagungszeitraumes das 55. Lebensjahr vollendet hatten, oder b) von 1200 Deutsche Mark abzuziehen, wenn bei ihnen mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung in dritter Lesung geschlossen. Ich darf allen Damen und Herren, die bei dieser schwierigen Materie die Geduld bewahrt haben und mitgeholfen haben, daß wir zu diesem guten Ende gekommen sind, recht herzlich danken.
    Ich darf nunmehr die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-



    Vizepräsident Dr. Preusker
    men und Ertrag und des Verfahrensrechts auf Grund der Drucksache 448 in der Fassung der Beschlüsse zweiter Lesung — Drucksache 472 — mit den Änderungen in dritter Lesung, die heute beschlossen worden sind, zuzustimmen wünschen, bitten, sich zu erheben. — Ich darf um die Gegenprobe bitten. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe nun die Entschließungen auf, deren Annahme vom Ausschuß in Drucksache 448 vorgeschlagen wird. Ich lasse zunächst über die Entschließungen unter II abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, sind diese Entschließungen auch einstimmig angenommen.
    Ich lasse nun über den Entschließungsantrag auf Umdruck 58 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, auch einstimmig angenommen.
    Dann ist Ihnen auf Umdruck 65 ein Entschließungsentwurf der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Dr. Dollinger, Höcherl und Genossen vorgelegt worden. Wer diesem Entschließungsentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ebenfalls angenommen. Damit ist Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261, zu 261, 449, 457). (Erste Beratung 17. Sitzung, zweite Beratung 32. Sitzung.)
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die dritte Beratung.
    Wer dem Gesetz zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 261, zu 261, 449, 457 — zuzustimmen wünscht, den darf ich bitten, sich zu erheben. — Ich darf um die Gegenprobe bitten. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, einstimmig angenommen.
    Dann rufe ich entsprechend der interfraktionellen Vereinbarung Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1958/59 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1958/59) (Drucksache 379);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache 470).

    (Erste Beratung 30. Sitzung.)

    Ich frage den Herrn Berichterstatter, den Abgeordneten Dr. Pflaumbaum, ob er das Wort noch wünscht. — Das ist nicht der Fall. Wird sonst noch das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Kriedemann, bitte.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)



Rede von Herbert Kriedemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei wind dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. Das ist das erstemal in all den Jahren, in denen wir hier über ein Getreidepreisgesetz zu beschließen haben. Wir haben für unser Verhalten, für unsere Ablehnung dieses Gesetzes schwerwiegende Gründe. Ich will Ihnen diese Gründe in aller Kürze vortragen und dabei vermeiden, eine Debatte über die Getreidepolitik einzuleiten, obwohl es nach meinem Gefühl und nach der Meinung meiner Freunde durchaus an der Zeit wäre, eine solche Grundsatzdebatte über unsere Getreidepolitik zu führen, nicht zuletzt unter Berufung auf die Ausführungen, die ¡der Herr Bundesfinanzminister anläßlich der Einbringung des Haushalts gemacht hat.
Unsere Gründe für die Ablehnung sind folgende.
Erstens halten wir es für absolut unzumutbar und für unerträglich, daß gegenüber den Leuten, die von der Qualität ihres Bodens, von der Struktur ihres Betriebes her gezwungen sind, Roggen anzubauen, der Roggenpreis in dem Augenblick um 10 DM herabgesetzt wird, in dem sie dabei sind, den Roggen zu ernten. Im Ernährungsausschuß ist gestern eine Entschließung angenommen worden, die dahin geht, die Regierung aufzufordern, von nun an Idas Getreidepreisgesetz schon im Herbst des ablaufenden Getreidewirtschaftsjahres vorzulegen. Sie werden es mir nicht übelnehmen, wenn ich über eine solche Entschließung alles an Hohn und Spott ausschütte, was mir zur Verfügung steht. Schließlich hat die Sozialdemokratische Partei vor Jahren einmal hier in aller Form beantragt, das Getreidepreisgesetz zu einem Zeitpunkt einzubringen, in dem sich der Erzeuger bei seinem Anbauplan noch nach der Getreidepolitik orientieren könnte. Dieser Antrag ist von der Mehrheit in aller Form abgelehnt worden. Wenn jetzt plötzlich in einer 'sehr peinlichen Situation dieselbe Mehrheit — es ist praktisch immer die CDU; alles, was schiefgeht, ist auf ihr Konto zu schreiben — eine Entschließung faßt, anstatt ihre Regierung endlich dahin zu bringen, sich so zu verhalten, wie es sich nach dem Sinn der Getreidemarktordnung eigentlich von selbst verstehen sollte, dann ist das mehr als weiße Salbe, dann ist das peinlich, und hoffentlich haben alle, die der Entschließung zugestimmt haben, diese Peinlichkeit selber gefühlt. Wie gesagt, Sie haben dasselbe vor ein paar Jahren in aller Form abgelehnt, als eis die Sozialdemokraten in einen kompletten Gesetzentwurf eingebaut hatten.
Noch einmal: Wir halten es für unmöglich, die Getreidepreise jetzt im Augenblick der Ernte für den Teil der Landwirtschaft zu senken, der auf Anbau von Roggen angewiesen ist. Wir haben inzwischen gehört, daß wir einen großen Berg von un-



Kriedemann
absetzbarem Roggen haben und daß wir mittlerweile zu der Praxis übergehen, Getreide mit Steuergeldern wieder so billig zu machen, daß man es exportieren kann, nachdem wir es mit unserer Getreidepolitik vorher auf einen Preis heraufgebracht haben, der für ,den Export überhaupt nicht in Frage kommt. Und wir haben im gleichen Augenblick gehört, daß dieser Berg im wesentlichen von den Leuten zusammengebracht worden ist, die von sich nicht sagen können, ,daß sie auf die Erzeugung von Roggen ,angewiesen sind, für ,die also ,die Produktion dieses Überschusses eine reine Spekulation war, hervorgerufen durch einen Roggenpreis, der in keinem Verhältnis zu anderen Getreidepreisen stand. Wenn der Regierung nun nichts anderes einfällt, als hier das Kind mit dem Bade auszuschütten, d. h. den Roggenpreis für alle zu senken, ohne Rücksicht auf die, die gar nicht ausweichen können, dann ist das sicher eine sehr einfache Maßnahme, aber nach Ansicht ,der Sozialdemokraten eine unlogische Maßnahme und, wenn Sie so wollen, eine Bankrotterklärung einer Getreidepolitik, die wir uns schon seit Jahren zu ändern bemüht haben, ohne daß wir hierbei auf irgendein Verständnis gestoßen sind.
Im Interesse der Landwirte, die von der Qualität ihres Bodens her gezwungen sind, Roggen zu bauen, halten wir es einfach für zu billig — was die Beteiligten betrifft, für zu teuer —, daß man nun kurzerhand den Roggenpreis für alle senkt, ohne Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen Verhältnisse in unserer Landwirtschaft. Globale Maßnahmen — das erweist sich hier, und wir haben es früher schon bei der globalen Milchsubvention und bei der globalen Düngersubvention gesagt — taugen einfach nicht in einen Bereich, in dem die Verhältnisse zu unterschiedlich sind, als daß man alles über einen Kamm scheren könnte.
Der zweite Grund für die Ablehnung dieses Getreidepreisgesetzes ist für uns die Erhöhung der Futtergetreidepreise. Die Mehrheit hält es offenbar für sehr klug, jetzt, unmittelbar vor dem Gemeinsamen Markt, noch einmal schnell die Futtergetreidepreise zu erhöhen. Sie übersieht, was mit dieser Erhöhung eigentlich getan wird. Es gibt bei uns Hunderttausende von landwirtschaftlichen Betrieben, die so klein und von so unglücklicher Struktur sind, daß sie nicht davon leben können, ihren Boden zu bebauen und einen normalen landwirtschaftlichen Betrieb in Gang zu halten, sondern in die Veredelungswirtschaft gehen, z. B. Eier und Geflügel produzieren müssen. Wir wissen seit vielen Jahren, daß Eier und Geflügel noch die Produkte sind, in die die Landwirtschaft ausweichen kann. Wir haben einen großen Zuwachs des Verbrauchs dieser Produkte. Wir sehen aber — und das wird immer wieder beklagt und mit lauten Lamentationen, mit Forderungen, die Grenzen dicht zu machen, und ähnlichem begleitet —, daß der Zuwachs an Verbrauch auf diesem Gebiet ausschließlich der Einfuhr zugute kommt, d. h. den Produzenten in den uns benachbarten Ländern. Immer wieder wird unserer Landwirtschaft der Rat gegeben: „Weicht doch in diese Produkte aus; produziert nicht das, was wir eh schon zuviel haben, produziert das, was wir offensichtlich noch gebrauchen können!" Im gleichen Augenblick aber wird dann das Produktionsmittel, das Futtergetreide nämlich, noch teurer gemacht, als es bisher schon war. Die Landwirtschaft hatte bisher keine Möglichkeit, einen Teil des Mehrverbrauchs an Geflügel und Eiern an sich zu ziehen, weil ihre Produktionskosten zu hoch waren, d. h. das Futtergetreide — dessen Preis von uns hier festgesetzt wird — zu teuer war. Und nun fällt denen, die dem Gesetz zustimmen wollen, nichts anderes ein, als diese Produktionsmittelkosten noch höher zu setzen. Das bedeutet, daß mit absoluter Sicherheit ein noch größerer Teil dieser Produktion ins Ausland abwandern wird. Es bedeutet, daß soundso viele Betriebe, die bisher mit Veredelungswirtschaft noch recht und schlecht am Leben bleiben konnten, in ihren Lebenschancen weiter beeinträchtigt werden. Das halten wir für unzumutbar und unerträglich in einem Augenblick, in dem wir auch unter dem Gesichtspunkt des Gemeinsamen Marktes und unter dein Gesichtspunkt der sich verändernden Wettbewerbsverhältnisse um die Existenz eines jeden einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes und in erster Linie um die Existenz der kleinen, der zu kleinen Betriebe kämpfen müssen.
Die Erhöhung der Futtergetreidepreise erscheint uns am Beginn des Gemeinsamen Marktes ganz besonders töricht zu sein. Jeder Mensch muß wissen, daß sich im Gemeinsamen Markt ein anderes Getreidepreisniveau durchsetzen wird und daß wir insbesondere unsere überhöhten Futtergetreidepreise nicht werden aufrechterhalten können.
Ist das nun wirklich eine redliche Behandlung der Landwirtschaft, ist das nun wirklich ein vernünftiges Verhalten gegenüber Hunderttausenden von kleinen Leuten, die hart und schwer arbeiten müssen, um am Leben zu bleiben, wenn man ihnen in einem Augenblick scheinbar die Einnahmen erhöht, in dem man selber schon weiß, daß in ganz kurzer Frist im Gemeinsamen Markt diese Preise und die damit verbundenen Einnahmen sehr grob gesenkt werden? Wir halten das für einen zu billigen Trost und für keine redliche Behandlung dieser Menschen. Auch aus diesem Grunde lehnen wir Sozialdemokraten dieses Gesetz ab.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Pflaumbaum. Als Berichterstatter oder als Fraktionssprecher?

    (Abg. Dr. Pflaumbaum: Als Fraktionssprecher!)

    — Als Fraktionssprecher, nicht als Berichterstatter. Bitte sehr!