Rede:
ID0303300700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 338
    1. und: 20
    2. die: 17
    3. der: 14
    4. für: 12
    5. in: 11
    6. daß: 10
    7. Sie: 9
    8. 7: 8
    9. von: 8
    10. auch: 7
    11. zu: 7
    12. §: 7
    13. hat: 6
    14. das: 6
    15. den: 6
    16. Wir: 5
    17. nicht: 5
    18. Dr.: 5
    19. haben: 5
    20. ich: 5
    21. gestern: 5
    22. Damen: 4
    23. c: 4
    24. diesen: 4
    25. auf: 4
    26. es: 4
    27. eine: 4
    28. gegeben: 4
    29. diese: 4
    30. —: 4
    31. dem: 4
    32. Herr: 3
    33. Meine: 3
    34. Lesung: 3
    35. er: 3
    36. noch: 3
    37. was: 3
    38. zur: 3
    39. Hergabe: 3
    40. Darlehen: 3
    41. Das: 3
    42. ist: 3
    43. kann: 3
    44. Herren,: 3
    45. an: 3
    46. über: 3
    47. Ihnen: 3
    48. nach: 3
    49. b: 3
    50. nur: 2
    51. wie: 2
    52. Arbeitnehmermiet-: 2
    53. werden.: 2
    54. einem: 2
    55. Opposition: 2
    56. Nach: 2
    57. wir: 2
    58. konstruktiven: 2
    59. uns: 2
    60. Arbeitnehmermietwohnungen: 2
    61. Ich: 2
    62. darf: 2
    63. aber: 2
    64. Hesberg: 2
    65. immer: 2
    66. Begünstigung: 2
    67. werden: 2
    68. längst: 2
    69. bevor: 2
    70. werden,: 2
    71. Eigenheime: 2
    72. gleicher: 2
    73. Weise: 2
    74. bei: 2
    75. des: 2
    76. DM: 2
    77. einmal: 2
    78. sehr: 2
    79. sind,: 2
    80. wenn: 2
    81. etwa: 2
    82. Hälfte: 2
    83. dann: 2
    84. im: 2
    85. man: 2
    86. um: 2
    87. mit: 2
    88. nun: 2
    89. großer: 2
    90. Präsident!: 1
    91. Herren!: 1
    92. bringen: 1
    93. dritten: 1
    94. unseren: 1
    95. Antrag: 1
    96. ein.: 1
    97. wünschen,: 1
    98. zeitlich: 1
    99. verlängert: 1
    100. wird,: 1
    101. sondern: 1
    102. sachlich: 1
    103. bisher: 1
    104. erhalten: 1
    105. bleibt,: 1
    106. so: 1
    107. künftig: 1
    108. Arbeitnehmergenossenschaftswohnungen: 1
    109. bedacht: 1
    110. Czaja: 1
    111. soeben: 1
    112. anderen: 1
    113. Punkt: 1
    114. Tagesordnung: 1
    115. Erklärung: 1
    116. abgegeben,: 1
    117. Koalition: 1
    118. durchaus: 1
    119. bereit: 1
    120. seien,: 1
    121. konstruktive: 1
    122. Vorschläge: 1
    123. entgegenzunehmen: 1
    124. prüfen.: 1
    125. Darlegungen: 1
    126. Hoffnung,: 1
    127. Vorschlag,: 1
    128. erhalten,: 1
    129. dritter: 1
    130. annehmen: 1
    131. werden.Wir: 1
    132. können: 1
    133. Begründung: 1
    134. berufen,: 1
    135. zweiten: 1
    136. Beibehaltung: 1
    137. Steuerbegünstigungen: 1
    138. gesagt: 1
    139. habe.: 1
    140. ergänzend: 1
    141. folgende: 1
    142. wenige: 1
    143. Bemerkungen: 1
    144. anschließen.Herr: 1
    145. entgegnet,: 1
    146. liege: 1
    147. darin,: 1
    148. derartige: 1
    149. Arbeitgebern: 1
    150. abgezinst: 1
    151. könnten.: 1
    152. völlig: 1
    153. richtig: 1
    154. wird: 1
    155. bestritten.: 1
    156. schon: 1
    157. geltendes: 1
    158. Recht: 1
    159. gewesen,: 1
    160. SiebenerGruppe: 1
    161. Vergünstigung: 1
    162. dagewesen: 1
    163. ist.: 1
    164. also: 1
    165. als: 1
    166. Grund: 1
    167. dafür: 1
    168. angeführt: 1
    169. steuerlichen: 1
    170. Vergünstigungen,: 1
    171. 7c-Darlehen: 1
    172. Wiederaufbauten: 1
    173. gelten,: 1
    174. anzuwenden.Herr: 1
    175. weiter: 1
    176. gefragt,: 1
    177. woher: 1
    178. Annahme: 1
    179. stamme,: 1
    180. nunmehr: 1
    181. Finanzierung: 1
    182. Genossenschaftswohnungsbaues: 1
    183. ein: 1
    184. Betrag: 1
    185. 200: 1
    186. bis: 1
    187. 250: 1
    188. Millionen: 1
    189. ausfallen: 1
    190. würde.: 1
    191. große: 1
    192. Bedeutung: 1
    193. gehabt.: 1
    194. Die: 1
    195. Beträge,: 1
    196. c-Darlehen: 1
    197. worden: 1
    198. allerdings: 1
    199. Jahr,: 1
    200. 1,2: 1
    201. Milliarden: 1
    202. hinausgegangen.: 1
    203. Änderungen: 1
    204. dieser: 1
    205. Bestimmung: 1
    206. sind: 1
    207. sie: 1
    208. etwas: 1
    209. zurückgegangen.: 1
    210. Aber: 1
    211. Aufkommen: 1
    212. vergangenen: 1
    213. Jahres: 1
    214. zugrunde: 1
    215. legen: 1
    216. unterstellen,: 1
    217. Bundesrepublik: 1
    218. Mietwohnungen: 1
    219. bauen,: 1
    220. kommen: 1
    221. aus: 1
    222. meinen: 1
    223. beruflichen: 1
    224. Erfahrungen: 1
    225. sagen: 1
    226. Betrag,: 1
    227. würde: 1
    228. sicherlich: 1
    229. Jahre: 1
    230. 1958: 1
    231. Hesberg,: 1
    232. steuerliche: 1
    233. Arbeitnehtnermiet-: 1
    234. Genossenschaftswohnungsbau: 1
    235. aufrechterhalten: 1
    236. würde.Sie: 1
    237. erklärt,: 1
    238. könne: 1
    239. ja: 1
    240. Kapitalmarktfinanzierung: 1
    241. ausweichen.: 1
    242. verehrten: 1
    243. gerade: 1
    244. Mitteln: 1
    245. nicht;: 1
    246. denn: 1
    247. handelt: 1
    248. sich,: 1
    249. darlegte,: 1
    250. Mittel,: 1
    251. Restfinanzierung: 1
    252. Kein: 1
    253. Kapitalgeber: 1
    254. ,auf: 1
    255. Kapitalmarkt: 1
    256. seinen: 1
    257. Satzungsbestimmungen: 1
    258. Lage,: 1
    259. Restfinanzierungsmittel: 1
    260. geben.: 1
    261. Auch: 1
    262. vorgeschlagene: 1
    263. Ausweg: 1
    264. Zinszuschüsse: 1
    265. nützt: 1
    266. diesem: 1
    267. Bereich: 1
    268. tatsächlich: 1
    269. nichts.: 1
    270. all: 1
    271. verweisen,: 1
    272. dazu: 1
    273. ausgeführt: 1
    274. habe,: 1
    275. nochmals: 1
    276. bestätigen,: 1
    277. sich: 1
    278. privatwirtschaftlich: 1
    279. beste: 1
    280. Finanzierungsform: 1
    281. handelt.: 1
    282. Gerade: 1
    283. beeinträchtigen: 1
    284. hier.Zum: 1
    285. Schluß: 1
    286. möchte: 1
    287. Ihre: 1
    288. Überlegungen,: 1
    289. meine: 1
    290. Ihr: 1
    291. Bemühen,: 1
    292. Vorschlägen: 1
    293. Prüfung: 1
    294. gerecht: 1
    295. auf\n: 1
    296. Brechtden: 1
    297. engen: 1
    298. Sachzusammenhang: 1
    299. hinweisen.: 1
    300. weitgehende: 1
    301. Steuerbegünstigung: 1
    302. Vermögensbildung: 1
    303. Investitionen: 1
    304. Großvillenbau: 1
    305. zugestanden.: 1
    306. unsere: 1
    307. starken: 1
    308. Bedenken: 1
    309. gegen: 1
    310. zurückgestellt.: 1
    311. Bitte,: 1
    312. ohne: 1
    313. Dogmatismus: 1
    314. Dinge: 1
    315. heranzugehen: 1
    316. Ihrerseits: 1
    317. Einsicht: 1
    318. aufzubringen,: 1
    319. das,: 1
    320. Beziehern: 1
    321. Einkommen: 1
    322. Bildung: 1
    323. Vermögen: 1
    324. steuerlich: 1
    325. zukommen: 1
    326. lassen,: 1
    327. Arbeitnehmer-Mietwohnungsbau: 1
    328. Arbeitnehmer-Genossenschaftswohnungsbau: 1
    329. versagen: 1
    330. sollten.\n: 1
    331. Versagen: 1
    332. es,: 1
    333. unserer: 1
    334. Meinung: 1
    335. sozialer: 1
    336. Gerechtigkeit: 1
    337. nichts: 1
    338. tun.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Inhalt: Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Mende (FDP) 1815 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht. (Drucksachen 450, zu 450) — Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung —Stierle (SPD) . . . . . . . . . 1815 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 1817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (.Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457, 472) —Dritte Beratung — Dr. Brecht (SPD) 1819B, 1820 C Dr. Hesberg (CDU/CSU) 1820 A Mauk (FDP) . . . . . . 1820 D, 1825 A Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) 1821 A, 1824 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1822 A 1825 A, 1826 B Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 1822 B Seuffert (SPD) . . . 1822 C, 1824 B, 1828 B Frau Kalinke (DP) 1823 A, D, 1827 A, 1830 A Neuburger (CDU/CSU) . . 1823 B, 1824 C Dr. Dahlgrün (FDP) . . . 1825 C, 1829 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1825 D Dr, Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1827 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . . 1827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261, zu 261, 449, 457) — Dritte Beratung — 1831 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1958/59 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1958/59) (Drucksache 379); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 470) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) . . . . 1831 C, 1837 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 1832 D Mauk (FDP) 1833 B Logemann (DP) . . . . . . . 1833 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) 1834 C Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 1835 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 1836 B Entwurf eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 336) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken, die Beschränkung von Grundeigentum und die Entziehung und Beschränkung anderer Rechte (Huth, Höcherl, Matthes u. Gen.) (Drucksache 436) — Erste Beratung —Lücke, Bundesminister . . . . . 1839 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . 1841 D, 1850 B Jacobi (SPD) 1844 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . 1848 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 1849 D, 1850 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 1850 A Nächste Sitzung 1851 C Anlagen 1853 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1815 33. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30.6. Frau Albertz 20. 6. Bals 20.6. Dr. Bärsch 22.6. Bauer (Würzburg) 21. 6. Frau Berger-Heise 30.6. Fürst von Bismarck 20. 6. Blöcker 20. 6. Burgmeister 3. 7. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Euler 20. 6. Gaßmann 21.6. Dr. Greve 21.6. Häussler 30. 6. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 6. Hoogen 20. 6. Hübner 20. 6. Dr. Jaeger 20. 6. Jahn (Frankfurt) 21.6. Dr. Jordan 20. 6. Kiesinger 20. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 20. 6. Dr. Martin 23. 6. Mattick 20. 6. Maucher 20. 6. Mensing 28. 6. Müller (Erbendorf) 20. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Preiß 5. 7. Rademacher 20. 6. Ramms 21.6. Rasch 25. 6. Dr. Reinhard 20. 6. Rüdel (Kiel) 30. 6. Ruf 5. 7. Sander 20. 6. Scharnowski 20.6. Dr. Schmid (Frankfurt) 20. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 6. Schoettle 19. 7. Siebel 20.6. Stenger 20.6. Frau Dr. Steinbiß 20. 6. Stiller 21. 6. Dr. Stoltenberg 20. 6. Sträter 30. 6. Struve 5. 7. Dr. Wahl 20. 6. Walpert 20.6. Frau Welter (Aachen) 20.6. Wieninger 20. 6. Dr. Willeke 20. 6. Dr. Zimmermann 24. 6. Zoglmann 21. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bergmann* 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach* 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Dr. Deist* 28. 6. Deringer* 28. 6. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Dr. Friedensburg* 28. 6. Dr. Furler* 28. 6. Geiger (München)* 28. 6. Hahn* 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Kalbitzer* 28. 6. Dr. Kopf* 28. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Dr. Leverkuehn* 28. 6. Dr. Lindenberg* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Margulies* 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann* 28. 6. Dr. Oesterle* 28. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Dr. Ratzel* 28.6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28. 6. Schmidt (Hamburg)* 28.6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Frau Strobel* 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Es wird folgende neue Nummer vor 1 eingefügt: ,vor 1. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 erhält folgende Fassung: „4. Beiträge auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder Organen der staatlichen Wohnungspolitik auf die Dauer von mindestens drei Jahren als allgemeine Sparverträge oder nach der Art von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten auf die Dauer von mindestens drei Jahren mit dem Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen sind, wenn die 1854 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 eingezahlten Beträge und die Prämien zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung, eines Eigenheims oder eines Kaufeigenheims, einer Eigentums- oder Kaufeigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung mit Dauernutzungsrecht oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden." ' 2. Es wird folgende neue Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 7 erhält folgende Fassung: „§7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden vom Rechnungsjahr 1958 an in voller Höhe jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt." ' Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 72 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Drucksachen 264, 450). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Folgende neue Nummer vor 1 wird eingefügt: „vor 1. In § 2 Abs. 1 Ziff. 4 werden hinter den Worten ,zum Bau oder Erwerb einer Kleinsiedlung die Worte ,oder eines Eigenheims' eingefügt." Bonn, den 19. Juni 1958 Cillien und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 58 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der BunDesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, zu 448) Der Bundestag wolle beschließen: Bei der Anwendung des § 7 EStG werden die Betriebsvorrichtungen wie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt. Die Betriebsvorrichtungen können deshalb degressiv abgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird ersucht, bei den bevorstehenden Erörterungen über ¡die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden mit den Finanzministern der Länder darauf hinzuwirken, daß der Begriff der Betriebsvorrichtungen möglichst nicht ausgeweitet, daß insbesondere aber eine gleichmäßige Anwendung dieses Begriffs auf Klein-, Mittel- und Großbetriebe gewährleistet wird. Bonn, den 18. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Dr. Dollinger, Höcherl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Aufwendungen zur Erhaltung alten Kunst- und Kulturbesitzes, soweit er unter Denkmalschutz steht, bei der Einkommensteuer als voll abzugsfähig anerkannt werden. Bonn, den 19. Juni 1958 Dr. Eckhardt Dr. Dollinger Höcherl Dr. Aigner Dr. Besold Dr. Dittrich Drachsler Dr. Franz Frau Geisendörfer Dr. Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. Kempfler Dr. Knorr Kramel Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Dr. Baron Manteuffel-Szoege Memmel Dr. Oesterle Frau Dr. Probst Ruland Schlee Schütz (München) Stiller Sühler Unertl Vogt Wacher Weinkamm Wientiger Dr. Winter Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1855 Anlage 6 Umdruck 77 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb werden in Ziffer 3 Buchstabe c Satz 2 die Worte „ , wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 15 000 Deutsche Mark nicht übersteigt," gestrichen. 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32 a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1680 Deutsche Mark, aber nicht 8000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 -I- 382 y + 1,572 • y" — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 'Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 wenden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, ,daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a,"; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen ides Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für 'die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 77 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nummer 10 (§ 10) Buchstabe c Doppelbuchstabe bb erhält Ziffer 3 folgende Fassung: „3. Für Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 gilt das Folgende: a) Sie können bis zu 1 100 Deutsche Mark, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 2 200 Deutsche Mark im Kalenderjahr in voller Höhe abgezogen werden. Für jedes Kind, für das nach § 32 Abs. 2 ein Kinderfreibetrag zusteht oder gewährt wird, erhöhen sich diese Beträge um je 500 Deutsche Mark; b) hat der Steuerpflichtige oder im Fall der Zusammenveranlagung einer der Ehegatten mindestens vier Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraums das 50. Lebensjahr vollendet, so erhöhen sich die in Buchstabe a bezeichneten Beträge auf das Doppelte. Das gilt nicht bei Steuerpflichtigen, die nach dem 31. Dezember 1963 das 50. Lebensjahr vollenden; c) übersteigen die Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 und 3 die in den Buchstaben a und b bezeichneten Beträge, so kann der darüber hinausgehende Betrag zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 50 vom Hundert der in Buchstaben a und b bezeichneten Beträge abgezogen werden. Darüber hinaus können die folgenden Sonderausgaben im Sinn des Absatzes 1 Ziff. 2 zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 900 Deutsche Mark abgezogen werden: aa) Die gesetzlichen Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, sofern der Versicherte sie allein aufzubringen hat, bb) die freiwilligen Beiträge zu den gesetzlichen Krank en- und Rentenversicherungen, cc) die Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit sie nicht unter Doppelbuchstaben aa und bb fallen, und die Beiträge zu den in Absatz 1 Ziff. 2 Buchstabe b bezeichneten Versicherungen; 1856 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 der Betrag von 900 Deutsche Mark vermindert sich, wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, um den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitragsanteil zu den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen." 2. Unter Nr. 34 wird die Anlage (zu § 32a) durch eine Tabelle ersetzt, die sich wie folgt errechnet: I. Die Einkommensteuer beträgt für den Teil des zu besteuernden Einkommensbetrages, der 1 680 Deutsche Mark, aber nicht 8 000 Deutsche Mark übersteigt, 20 vom Hundert. II. Die Einkommensteuer beträgt, wenn der zu besteuernde Einkommensbetrag 8 000 Deutsche Mark übersteigt, a) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 8 001 Deutsche Mark bis zu 45 500 Deutsche Mark: 0,000004x2 + 0,136x : 80 b) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 45 501 Deutsche Mark bis zu 62 200 Deutsche Mark: 0,5x — 8361 c) für zu besteuernde Einkommensbeträge von 62 201 bis zu 110 000 Deutsche Mark: 6358 + 382 • y + 1,532 y2 — 0,006 • y3 d) für zu versteuernde Einkommensbeträge über 110 000 Deutsche Mark beläuft sich die Einkommensteuer auf den um 11 311 Deutsche Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des zu versteuernden Einkommensbetrags. Zu Artikel 6 (Körperschaftsteuer) 3. In Nr. 3 werden a) § 19 Abs. 1 bis 4 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß § 19 Abs. 1 wie folgt beginnt: „(1) Die Körperschaftsteuer beträgt, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 a," ; b) folgender neuer Absatz 4 a angefügt: „ (4 a) Die Körperschaftsteuer beträgt in den Fällen des Absatzes 1 Ziff. 1 für die ersten angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 35 vom Hundert, für die weiteren angefangenen oder vollen 40 000 Deutsche Mark des Einkommens 40 vom Hundert, für alle weiteren Beträge des Einkommens verbleibt es bei der Bestimmung des Absatzes 1 Ziff. 1." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion I Anlage 8 Umdruck 78 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Umdruck 77 Nr. 2 wolle der Bundestag beschließen: Zu Ar t i k e 1 1 (Einkommensteuergesetz) Unter Nr. 11 wird § 10 a wie folgt geändert: „§ 10 a Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns (1) Steuerpflichtige, die ihre Gewinne aus Land-und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 ermitteln, können auf Antrag bis zu 50 vom Hundert der Summe der nicht entnommenen Gewinne, höchstens aber 10 000 Deutsche Mark als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. Der als steuerbegünstigt in Anspruch genommene Teil der Summe der Gewinne ist bei der Veranlagung besonders festzustellen. (2) Übersteigen in einem der auf die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung (Absatz 1) folgenden drei Jahre bei dem Steuerpflichtigen oder seinem Gesamtrechtsnachfolger die Entnahmen aus dem Betrieb die Summe der bei der Veranlagung zu berücksichtigenden Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, so ist der übersteigende Betrag (Mehrentnahme) bis zur Höhe des besonders festgestellten Betrags (Absatz 1 letzter Satz) dem Einkommen im Jahr der Mehrentnahme zum Zweck der Nachversteuerung hinzuzurechnen. Soweit Entnahmen zur Zahlung von Erbschaftsteuer auf den Erwerb des Betriebsvermögens von Todes wegen oder auf den Übergang des Betriebsvermögens an Personen der Steuerklasse I des § 9 des Erbschaftsteuergesetzes verwendet werden oder soweit sich Entnahmen durch Veräußerung des Betriebs (§§ 14 und 16) ergeben, unterliegen sie einer Nachversteuerung mit den Sätzen des § 34 Abs. 1; das gilt nicht für die Veräußerung eines Teilbetriebs und im Fall der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist eine Nachversteuerung auch dann vorzunehmen, wenn in dem in Betracht kommenden Jahr eine Mehrentnahme nicht vorliegt." Bonn, den 20. Juni 1958 Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1958 1857 Anlage 9 Umdruck 79 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, 448, 472) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuergesetz) 1. Unter Nr. 6 (§ 7 c) Buchstabe c wird der Doppelbuchstabe cc gestrichen. 2. Unter Nr. 22 (§ 32) erhält Absatz 3 Ziff. 1 folgende Fassung: „1. Bei Steuerpflichtigen, auf die § 32 a Abs. 2 und 3 keine Anwendung findet und die nicht nach § 26 a getrennt veranlagt werden, ist ein Sonderfreibetrag a) von 900 Deutsche Mark abzuziehen, wenn sie mindestens vier Monate vor Ende des Veranlagungszeitraumes das 55. Lebensjahr vollendet hatten, oder b) von 1200 Deutsche Mark abzuziehen, wenn bei ihnen mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird." Bonn, den 19. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
    Ich rufe dann zunächst den Antrag Umdruck 70 Ziffer 1 auf, in der Ausschußfassung eine neue Ziffer 1 einzufügen, wie von dem Herrn Abgeordneten Stierle begründet worden ist. Wer für diese Einfügung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. -
    Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
    Abgelehnt.
    Dann rufe ich den Antrag Umdruck 72 auf, vor der Ziffer 1 nur einzufügen „oder eines Eigenheims", wie von Herrn Abgeordneten Czaja begründet worden ist. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe: einstimmig angenommen.
    Nunmehr rufe ich Art. 1 Ziffer 1 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
    Weiter liegt auf Umdruck 70 unter Ziffer 2 der Antrag vor, eine neue Ziffer 1 a einzufügen, betref-



    Vizepräsident Dr. Preusker
    fend § 7. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Abgelehnt.
    Dann rufe ich Art. 1 Ziffer 2 in der vom Ausschuß nicht geänderten Fassung der Regierungsvorlage auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Art. 5, — Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer geschlossen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung
    und eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
    Wer dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer in der in der zweiten Lesung angenommenen Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist das Gesetz einstimmig angenommen.
    Ehe ich Punkt 2 der Tagesordnung aufrufe, darf ich die interfraktionelle Vereinbarung bekanntgeben, daß der Punkt 5, die zweite und dritte Beratung des Getreidepreisgesetzes, nach dem Punkt 3 vor Punkt 4 behandelt werden soll.
    Ich rufe dann auf Punkt 2:
    Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457),
    Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache 472).
    Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Brecht das Wort zur Begründung des ersten Antrags seiner Fraktion.


Rede von Dr. Julius Brecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen auch in der dritten Lesung unseren Antrag zu § 7 c ein. Wir wünschen, daß er nicht nur zeitlich verlängert wird, sondern daß er auch sachlich wie bisher erhalten bleibt, so daß auch künftig Arbeitnehmermiet- und Arbeitnehmergenossenschaftswohnungen bedacht werden. Herr Dr. Czaja hat soeben zu einem anderen Punkt der Tagesordnung die Erklärung abgegeben, daß Sie von der Koalition durchaus bereit seien, konstruktive Vorschläge der Opposition entgegenzunehmen und zu prüfen. Nach diesen Darlegungen haben wir die Hoffnung, daß Sie auch diesen konstruktiven Vorschlag, § 7 c zu erhalten, noch in dritter Lesung annehmen werden.
Wir können uns in der Begründung auf das berufen, was ich gestern in der zweiten Lesung zur Beibehaltung der Steuerbegünstigungen für die Hergabe von Darlehen für Arbeitnehmermietwohnungen gesagt habe. Ich darf aber ergänzend folgende wenige Bemerkungen anschließen.
Herr Dr. Hesberg hat gestern entgegnet, es liege immer noch eine Begünstigung darin, daß derartige Darlehen von den Arbeitgebern abgezinst werden könnten. Das ist völlig richtig und wird von uns nicht bestritten. Das ist aber schon immer geltendes Recht gewesen, längst bevor es eine SiebenerGruppe gegeben hat und längst bevor diese Vergünstigung dagewesen ist. Das kann also nicht als Grund dafür angeführt werden, die steuerlichen Vergünstigungen, die für die Hergabe von 7c-Darlehen für Wiederaufbauten und für Eigenheime gelten, nicht in gleicher Weise auch bei der Hergabe von Darlehen für Arbeitnehmermietwohnungen anzuwenden.
Herr Dr. Hesberg hat weiter gefragt, woher die Annahme stamme, daß nunmehr in der Finanzierung des Arbeitnehmermiet- und Genossenschaftswohnungsbaues ein Betrag von 200 bis 250 Millionen DM ausfallen würde. Meine Damen und Herren, § 7 c hat einmal eine sehr große Bedeutung gehabt. Die Beträge, die an 7 c-Darlehen gegeben worden sind, sind, allerdings nur in einem Jahr, über 1,2 Milliarden DM hinausgegangen. Nach den Änderungen dieser Bestimmung sind sie etwas zurückgegangen. Aber wenn Sie etwa das Aufkommen des vergangenen Jahres zugrunde legen und unterstellen, daß wir in der Bundesrepublik etwa zur Hälfte Mietwohnungen und zur Hälfte Eigenheime bauen, dann kommen Sie — das kann ich Ihnen aus meinen beruflichen Erfahrungen sagen — auf diesen Betrag, und er würde sicherlich auch im Jahre 1958 gegeben werden, Herr Dr. Hesberg, wenn diese steuerliche Begünstigung in gleicher Weise für den Arbeitnehtnermiet- und Genossenschaftswohnungsbau aufrechterhalten würde.
Sie haben gestern erklärt, man könne ja auf die Kapitalmarktfinanzierung ausweichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann man gerade bei diesen Mitteln nicht; denn es handelt sich, wie ich Ihnen gestern darlegte, um Mittel, die für die Restfinanzierung gegeben werden. Kein Kapitalgeber ,auf dem Kapitalmarkt ist nach seinen Satzungsbestimmungen in der Lage, diese Restfinanzierungsmittel zu geben. Auch der von Ihnen vorgeschlagene Ausweg über Zinszuschüsse nützt in diesem Bereich tatsächlich nichts. Ich darf auf all das verweisen, was ich gestern dazu ausgeführt habe, und nochmals bestätigen, daß es sich um die privatwirtschaftlich beste Finanzierungsform handelt. Gerade diese beeinträchtigen Sie hier.
Zum Schluß möchte ich noch einmal — für Ihre Überlegungen, meine Damen und Herren, und für Ihr Bemühen, konstruktiven Vorschlägen der Opposition nach Prüfung gerecht zu werden — auf



Dr. Brecht
den engen Sachzusammenhang mit § 7 b hinweisen. Wir haben eine weitgehende Steuerbegünstigung für die Vermögensbildung und für die Investitionen auch dem Großvillenbau zugestanden. Wir haben unsere starken Bedenken gegen den § 7 b zurückgestellt. Wir haben nun an Sie die Bitte, ohne Dogmatismus an die Dinge heranzugehen und nun Ihrerseits die Einsicht aufzubringen, daß Sie das, was Sie den Beziehern großer Einkommen und der Bildung großer Vermögen über den § 7 b steuerlich zukommen lassen, dem Arbeitnehmer-Mietwohnungsbau und dem Arbeitnehmer-Genossenschaftswohnungsbau im § 7 c nicht versagen sollten.

(Beifall bei der SPD.)

Versagen Sie es, dann hat das nach unserer Meinung mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.