Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3028

  • date_rangeDatum: 8. Mai 1958

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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn es nicht unsere Absicht ist, schon heute in der zweiten Lesung, die uns so überraschend gekommen ist, die ausführliche Justizdebatte zu führen, die wir für unbedingt notwendig halten, so kann ich doch einige Ausführungen des Herrn Kollegen Benda nicht unwidersprochen lassen.
    Herr Kollege Benda, wenn Sie aufmerksam gefolgt wären, hätten Sie bemerkt, daß Herr Kollege Wittrock von zwei verschiedenen Dingen gesprochen hat. Er hat einmal allgemein von bedenklichen Beobachtungen im deutschen Rechtsleben geredet und sich vorbehalten, darauf in der dritten Lesung einzugehen. Dazu gehört etwa der Fall, den Sie erwähnt haben: Brettenheim, Simon-Prozeß. — Er hat zweitens über einen besonderen Fall gesprochen, die Münchner Haussuchungsaktion, und für diesen besonderen Fall hat Herr Kollege Wittrock die Bundesregierung politisch und moralisch verantwortlich gemacht. Das bitte ich auseinanderzuhalten.

    (Zuruf des Abg. Benda.)

    - Es mag ein Mißverständnis vorliegen; mir schien es jedenfalls klar.
    Über Stilfragen zu streiten, ist schwierig; namentlich die acht oder neun Jahre in diesem Hause war es schwierig, über Stilfragen zu streiten. Aber ich finde, daß es jedenfalls ein sehr schlechter Stil gewesen ist, was man jetzt in München an polizeilicher Durchsuchungsaktion

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Polizeilicher!)

    — ja, polizeilicher, mit richterlichem Befehl; ich komme gleich noch darauf — gegen den Dichter Hans Werner Richter und das Aktionskomitee durchgeführt hat. Es besteht vielerlei Verbindung zu dem, was hier seitens der Bundesregierung ausgeführt wird und wie sich der Herr Bundesminister des Innern geäußert hat. Lesen Sie die Ausführungen des Herrn Bundesministers des Innern nach! Sie laufen doch letzten Endes darauf hinaus, daß die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion gewissermaßen etwas sei, was schon außerhalb des Gesetzes stehe.

    (Abg. Dr. Conring: Die Kirchen auch?!)

    Daher kommen dann solche Aktionen, wie wir sie in München erlebt haben. — Kommen Sie nicht mit der Retourkutsche Kassel. Erstens hat in Kassel bei dem Geistlichen keine Haussuchung stattgefunden.

    (Zuruf von CDU/CSU: Doch, bei dem Dekan!)

    Nein! Ich habe mich für die Sache sehr interessiert. In Kassel hat keine Haussuchung stattgefunden. Im übrigen denke ich über die Kasseler Vorgänge nicht anders als über die Münchener. Ich
    habe — das haben Sie in der Presse lesen können
    in zahlreichen sozialdemokratischen öffentlichen Versammlungen gegen die Aktion, die in Kassel stattgefunden hat, protestiert. Ich habe telegraphisch bei der hessischen Landesregierung protestiert. Ich habe telegraphisch bei meiner befreundeten Fraktion im hessischen Landtag protestiert, denn ich vertrete nicht zweierlei Meinung je nach dem, ob das auf der einen oder anderen Seite ist.'

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe bisher als einziger die Angelegenheit, und zwar unter deutlicher Anspielung auf diese Strafverfahren gegen katholische Geistliche, in den Bundestag gebracht. Wenn Sie nachlesen, werden Sie in einer Fragestunde im 2. Bundestag meine Frage finden, was die Bundesregierung zu tun gedenkt. Denn nach meiner Auffassung ist das NS-Sammlungsgesetz aus dem Jahre 1934, wenn es überhaupt je gültig zustande kam, unvereinbar mit den Grundrechten auf Glaubensfreiheit, auf freie Parteibildung und auf freie Meinungsäußerung.

    (Abg. Dr. Greve: Sehr richtig!)

    Bedauerlicherweise hat allerdings die katholische Kirche in den beiden Fällen, die dort zur Aburteilung gekommen sind, die Urteile rechtskräftig werden lassen und hat nicht das Bundesverfassungsgericht angerufen, was ich im Falle des NS-Sammlungsgesetzes für dringend erforderlich halte. Damals hat mir Herr Staatssekretär Ritter von Lex erwidert, der Bund habe gar keine Gesetzgebungszuständigkeit in der Frage des Sammlungsgesetzes, und das scheint mir leider auch richtig zu sein. Aber die Länder halten bedauerlicherweise daran fest und namentlich die von Ihrer Partei in dem Innenressort und auch sonst geführten und regierten Länder. Wir können also von Bundes wegen nichts machen, es sei denn, daß endlich einmal das Bundesverfassungsgericht über die Sache entscheidet.
    Es hat aber auch Herrn Kollegen Wittrock durchaus fern gelegen, dem Amtsrichter den Vorwurf zu machen. Es gibt immerhin Entscheidungen, wenn ich sie auch für sehr irrig halte, die das NS-Sammlungsgesetz für gültig ansehen, obgleich es doch ein typisch nationalsozialistisches Gesetz ist. Ich persönlich vertrete überhaupt die Auffassung, daß Herr Hitler niemals in der Lage war, auch nur irgendein Gesetz wirksam zu erlassen, soweit es nicht durch allgemeine Billigung seitens der Bevölkerung Gewohnheitsrecht geworden ist. Der Vorwurf trifft nicht den Amtsrichter, der dort eventuell im Rechtsirrtum gehandelt hat, sondern das, worum es geht, ist etwas ganz anderes. Das ist die Tatsache, wie man hier einen Richter und justizielle Einrichtungen mißbraucht hat; denn man konnte ja seitens der zuständigen Verwaltungsbehörden in der Sache auch anders verfahren.
    Wir wissen aber, daß am Vorabend jener üblen Münchener Aktion der gegenwärtige Herr Bundesminister der Justiz sich in München aufgehalten hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es gibt auch Anhaltspunkte dafür, daß sehr viel
    mehr das Bundesamt für Verfassungsschutz dahin-



    Dr. Arndt
    tersteht; denn man hat sich doch nicht für die armseligen 2000 DM interessiert, die das Aktionskomitee an Spenden bekommen hat. Die Bundesregierung, die 2 Millionen DM veruntreut, um Plakate anzuschlagen

    (Beifall bei der SPD — Erregte Zurufe von der Mitte: Unerhört! Pfui!)

    — veruntreut, habe ich gesagt, Herr Vogel —, hat es nicht nötig, das Aktionskomitee um 2000 DM zu beneiden,

    (Unruhe bei der CDU/CSU)

    sondern man möchte die Namenslisten haben. Diese Namenslisten möchte das Bundesamt für Verfassungsschutz haben, um Terror auszuüben. Das ist das, was wir kritisieren.

    (Beifall bei der SPD. — Anhaltende Unruhe bei der CDU/CSU.)

    Es ist ein Mißbrauch der Justiz, so etwas zu treiben, und dagegen legen wir auch an dieser Stelle feierlich Verwahrung ein.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: „Veruntreut"!? — Abg. Becker [Pirmasens] : Wo bleibt die Rüge des Präsidenten? — Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Ich meine, er müßte einen Ordnungsruf bekommen! — Abg. Niederalt: Das ist der neue Stil! — Weitere Zurufe von der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorredner war so liebenswürdig, zu erwähnen, daß ich an den Tagen der wirklichen oder angeblichen Beschlagnahme dieser Gelder bei diesem Aktionskomitee in München gewesen sei.

    (Abg. Wittrock: Was heißt hier ,,angebliche Beschlagnahme"! Lesen Sie keine Zeitung?)

    Möglich, meine Damen und Herren, daß ich in München gewesen bin. Aber ich kann Ihnen ehrlich versichern: weder der Bundesminister der Justiz noch der Bundestagsabgeordnete Schäffer noch etwa das Mitglied des Landesparteivorstandes der CDU Friedrich Schäffer ist irgendwie von der ganzen Aktion verständigt worden. Es war gar kein Anlaß, ihn zu verständigen; denn hier handelt es sich um eine Aktion, die außerhalb der Justiz im Bereich des bayerischen Innenministers Otto Bezold geschehen ist, von diesem angeordnet worden ist und die allein das Sammlungsgesetz betrifft, dieses Gesetz, von dem gerade vorhin gesagt wurde, daß es heute in Gesetzgebung und Vollzug eine reine Landesangelegenheit sei. Mir ist also unverständlich, wie der Bundesjustizminister hier verantwortlich gemacht werden soll für eine Aktion, die rein in Landeszuständigkeit erfolgt ist, ohne daß er gehört zu werden brauchte, ohne daß er gehört wurde. Ich freue mich, wenn dem Bundesjustizminister mehr Gewalt und mehr Zuständigkeit zugeschrieben
    werden, als er hat. Aber leider kann er nur die ausüben und verantworten, die er hat. Ich würde sehr dankbar sein, wenn künftig in den Reden auf die Zuständigkeit und Verantwortung des einzelnen angegriffenen Mitgliedes des Bundeskabinetts mehr Rücksicht genommen würde als bisher.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)