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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Herr Kollege Wittrock, ich bitte, sich in Ihren Ausdrücken zu mäßigen, die haarscharf an der Beleidigung vorbeigehen.


Rede von Karl Wittrock
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Hier wird eine Mentalität erzeugt, die allein die Münchner Vorgänge, jene skandalöse Beschlagnahmeaktion, erklären. Jene Beschlagnahmeaktion in München ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man die Möglichkeiten, welche der Justiz zur Verfügung stehen, politisch, parteipolitisch, CDU-politisch mißbraucht.

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Bis vor kurzem wart ihr noch in München maßgebend! Wahrscheinlich ist dieser damals gezeugte Geist in der kurzen Zeit noch nicht ausgetrieben!)

— Herr Kollege Dr. Weber, Sie kennen offensichtlich die Vorgänge nicht, die sich in München abgespielt haben, sonst würden Sie nicht derartige Bemerkungen machen.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Ich kenne sie!)

— Dann möchte ich Ihnen und dem Hause in die Erinnerung rufen, was sich in München ereignet hat. Am 2. April hat sich dort ein Komitee gegen die Atomrüstung der Presse vorgestellt. Es handelt sich um ein Komitee, welchem namhafte Persönlichkeiten aus den verschiedensten Lebensbereichen angehören. Der Sprecher dieses Komitees, Herr Hans Werner Richter, hat am 2. April vor der Presse zunächst einmal darauf hingewiesen, daß die Gründung dieses Komitees „Kampf gegen die Atomrüstung" erfolgt ist, und er hat weiterhin bei der Pressebesprechung ausgeführt, daß das Komitee auf die finanzielle Unterstützung all derer, die sein Anliegen auch als ihr Anliegen ansehen, angewiesen ist. Diesem Komitee stehen nämlich nicht die Fonds und Mittel der Bundesregierung zur Verfügung.

(Zurufe von der Mitte.)

Aus diesem Grunde ist das Komitee auf die freiwillige Mithilfe und finanzielle Unterstützung all derer angewiesen, die das gleiche Anliegen vertreten.
Am nächsten Tage, also am 3. April, hat dann die „Süddeutsche Zeitung" einen Bericht über den Ablauf der Pressekonferenz gebracht und in diesem Bericht auch die Bitte um Spenden erwähnt. Sie hat ebenfalls das Postscheckkonto des Komitees, das auf den Namen des Vorsitzenden ausgestellt war, angeführt. Noch am gleichen Tage hat der Vorsitzende des Komitees auf Grund eines ihm gegebenen Hinweises einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Sammlungsgesetz gestellt.
Es ist dann einige Zeit vergangen. Jedermann hielt die Angelegenheit für eine Formsache. Der Antrag lief. Ohne daß es zu irgendwelchen weiteren Schritten und Ankündigungen gekommen war, erschienen bei dem Vorsitzenden des Komitees am 30. April morgens um 8 Uhr vier Kriminalbeamte, um eine Haussuchung vorzunehmen. Im Zuge der Haussuchung wurden sämtliche Unterlagen de:' Komitees beschlagnahmt. Es wurde die Privatpost beschlagnahmt, und man hat sogar den Durchschlag des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Sammlungsgesetz beschlagnahmt.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Das hat man in Hessen auch getan!)




Wittrock
Man hat dem Vorsitzenden des Komitees verboten, mit seinem Anwalt zu telefonieren.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Gehen Sie nach Kassel! Da ist genau dasselbe passiert!)

Man hat ihm das Telefon aus der Hand gerissen und ihn darauf aufmerksam gemacht, daß er, solange die Haussuchung durchgeführt werde, nicht zu telefonieren habe.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Die hessische Polizei und Justiz haben doch das gleiche getan! — Abg. Seidl [Dorfen]: Dafür kann der Bundesjustizminister nichts! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Aber, verehrte Herren Kollegen von der CDU/ CSU, weshalb sind Sie so nervös?

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Gar nicht!)

Ihre Nervosität offenbart das ungute Gefühl,

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

welches Sie selbst hier im Grunde genommen haben, Herr Justizrat Dr. Weber!

(Beifall bei der SPD.) Denn Sie müßten wissen, — —


(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Daß in Kassel ähnlich skandalöse Vorfälle vorgekommen sind, das wissen wir!)

— Ich kenne den Fall nicht, den Sie hier anführen.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Wenn zwei dasselbe tun, . . . ! — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Aber es ist interessant — und es zeigt die Schwäche Ihrer Position —, daß Sie mir nichts anderes zurufen können als eine Retourkutsche.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Das gehört nicht hierher! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

— Gerade Sie, der Sie das Sammlungsgesetz und die Praxis, nach der dieses Gesetz angewandt wird, kennen, müßten wissen, daß es der Praxis entspricht, in all den Fällen, in denen es zu einem Verstoß gegen dieses Gesetz kommt, zunächst den Beschuldigten vorzuladen, ihn zu vernehmen und überhaupt erst einmal dem Sachverhalt auf diese Weise, so wie es eigentlich auch nur dem Wesen des Falles entspricht, auf den Grund zu gehen.

(Abg. Dr. Conring: Der gehört hier aber gar nicht her!)

Hier ist man nicht in dieser Weise vorgegangen, sondern hat unter glatter Mißachtung auch des § 102 der Strafprozeßordnung das gröbste Geschütz aufgefahren, nur mit dem Ziel, dadurch einen politischen Effekt zu erzielen. Es kam entscheidend darauf an, einer politischen Aktion, die man als unbequem empfindet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die finanziellen Grundlagen zu entziehen.

(Zuruf von der Mitte: Und worauf kommt es Ihnen jetzt an?)

Das ist ein Beispiel, welches zeigt, in welchem Ausmaß Sie und Ihre Freunde die Mittel und Möglichkeiten, die es nun einmal in der Justizpraxis gibt, mißbrauchen.

(Sehr wahr! bei der SPD. – Abg. Dr. Weber [Koblenz] : In Bayern vier Jahre lang von der SPD erzogen!)

Meine Damen und Herren, damit will ich auf die Zwischenfrage des Herrn Kollegen Vogel, der zu Beginn nicht hier gewesen ist, was das hier mit der Justizdebatte zu tun habe, noch einmal antworten. Verehrter Herr Kollege Vogel,

(Zuruf von der CDU/CSU: Effekthascherei!)

das ist eines der Symptome für die Justizpolitik,

(Abg. Dr. Conring: ... die Sie bisher in Bayern gemacht haben!)

die ihren Ausgangspunkt hier in Bonn hat und die Sie im politischen Raum zu vertreten haben.

(Abg. Dr. Vogel: Das nimmt Ihnen doch kein Mensch ab!)

Es ist nicht nur das legitime Recht, sondern es ist die Pflicht des Parlaments,

(Abg. Dr. Vogel: Auch noch!)

hier Mißstände aufzuzeigen und Erscheinungen, welche schon korruptiven Charakter haben, niedriger zu hängen. Wir können sie in einer wirksamen Weise nur in diesem obersten politischen Organ der Bundesrepublik Deutschland niedriger hängen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wo sie nicht hingehören!)

Dieses Recht und diese Pflicht, niedriger zu hängen, werden Sie, verehrte Damen und Herren von der CDU, dem Deutschen Bundestag hoffentlich nicht bestreiten. Denn wenn Sie es bestritten, würden Sie selbst das Haus politisch entmachten.
Das ist eines der Beispiele, welche uns veranlassen, mit aller Eindringlichkeit das Anliegen anzumelden, daß es in der dritten Lesung zu einer grundsätzlichen Justizdebatte anläßlich der Beratung des Einzelplans 07 kommt.

(Beifall bei der SPD.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Benda.