Rede:
ID0302802400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3028

  • date_rangeDatum: 8. Mai 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Haushaltsausschusses zu Einzelplan 07 darf ich auf die Drucksache 354 Bezug nehmen und zu den wichtigsten Posten folgendes vortragen:
    Zu Kap 07 01 — Bundesministerium der Justiz —: Der Haushaltsausschuß hat die Personalanforderungen eingehend geprüft. Er kommt zu der Empfehlung, für die Arbeiten der Strafrechtsreform und für die Arbeiten des Referats Patentrecht je zwei Hilfskräfte der Besoldungsgruppe A 14 zu genehmigen, aber alle weiteren Personalanforderungen beim Bundesministerium der Justiz abzulehnen.
    Hinsichtlich der sächlichen Ausgaben ist besonders erwähnenswert: Bei Tit. 308 beträgt der Ansatz 250 000 DM gegenüber 130 000 DM im Vorjahr. Damit sollen die Arbeiten an der Großen Strafrechtsreform so weit fortgeführt werden, daß der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches möglichst noch in diesem Haushaltsjahr dem Bundestag zugeleitet werden kann. Der Ausschuß schlägt vor, den neuen Ansatz von 250 000 DM zu genehmigen.
    Bei Tit. 950 ist ein Betrag von 220 000 DM gegenüber 200 000 DM im Vorjahr ausgebracht. Die Mittel dienen der Sammlung und Sichtung des als Bundesrecht fortgeltenden Rechts. Die Sammlung soll fortlaufend in Teilabschnitten als Teil III des Bundesgesetzblatts veröffentlicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist dem Bundestag bereits zugegangen. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag zu entsprechen.
    Neu ist Tit. 954 mit einem Betrag von 127 400 DM zur Deckung der Kosten des deutsch-französischen Gemischten Gerichtshofs in Saarbrücken gemäß Art. 42 des Vertrags zur Regelung der Saarfrage. Die französische Regierung hat am Ende des Rechnungsjahres den auf sie entfallenden Anteil zu erstatten. Dafür sind 45 000 DM bei Tit. 96 veranschlagt. Es wird vorgeschlagen, den Tit. 954 zu genehmigen.
    Zu Kap. 07 04 — Bundesgerichtshof in Karlsruhe —: In Durchführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll beim Bundesgerichtshof ein Kartellsenat eingerichtet werden. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach § 73 des angeführten Gesetzes. Der Senat soll mit einem Präsidenten und 6 Richtern besetzt werden. Der Ausschuß hat geprüft, ob jetzt schon die Einrichtung dieses Senats notwendig ist. Das Kartellamt in Berlin hat seine Tätigkeit erst am 1. Januar dieses Jahres aufgenommen. Der Ausschuß war deshalb der Auffassung, daß die sofortige Einrichtung des Kartellsenats nicht notwendig ist. Da andererseits die Gewinnung von geeigneten Kräften einige Zeit in Anspruch nehmen wird, schlagen wir vor, daß die Einrichtung des Senats genehmigt wird, die Stellen jedoch mit einem qualifizierten Sperrvermerk versehen werden, der erst aufzuheben wäre, wenn die Notwendigkeit der Errichtung des Senats unabweisbar geworden ist. Außerdem wird vorgeschlagen, für den Senat Stellen für zwei Hilfskräfte zu genehmigen, die ebenfalls vorläufig gesperrt wären.
    Die Beschleunigung der Bearbeitung politischer Strafsachen beim Generalbundesanwalt erfordert einen weiteren Oberstaatsanwalt. Nach eingehender Prüfung schlägt der Haushaltsausschuß vor, eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 zu genehmigen, jedoch mit dem Vermerk, daß diese Stelle am 31. Dezember 1960 wieder wegfallen soll.
    Zur ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeiten am Bundesstrafregister schlägt der Ausschuß die Genehmigung von zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 11 und von fünf Stellen der Besoldungsgruppe A 7 vor.
    Kap. 07 05, Deutsches Patentamt in München. Der Ausschuß prüfte die Frage, ob ein neuer technischer Beschwerdesenat in der Besetzung von einem Senatspräsidenten und sechs Senatsräten eingerichtet werden sollte und ob darüber hinaus dem Antrag des Bundesministers der Justiz entsprochen werden sollte, die vorhandenen elf Beschwerdesenate um je einen Senatsrat zu verstärken. Nach eingehender Aussprache und unter besonderer Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs kam der Ausschuß zu dem Ergebnis, daß eine rasche und zuverlässige Bearbeitung der Patentangelegenheiten durch die Errichtung eines weiteren Beschwerdesenats erreicht werden könne, die vorhandenen Beschwerdesenate aber nicht unbedingt verstärkt werden müßten. Der Ausschuß schlägt deshalb vor, dem Antrag des Ministeriums, bei Kap. 07 05 Tit. 101 die Zahl der Senatsräte von 68 auf 85 zu erhöhen, nicht zu folgen, sondern nur auf 73 zu erhöhen.
    Dabei darf ich noch folgendes vermerken. Das Deutsche Patentamt ist seit 1949 in Mieträumen des Deutschen Museums in München untergebracht. Zur Freimachung des Deutschen Museums wurde ein Neubau errichtet, für den insgesamt 26,5 Millionen DM ausgegeben wurden. Der Restbetrag von 636 000 DM ist im vorliegenden Haushalt veranschlagt. Damit in Zusammenhang stehen die Kosten



    Dr. Schäfer
    für die erstmalige Anschaffung von Einrichtungsgegenständen in Höhe von 342 000 DM, die Einrichtung einer Kantine mit 135 800 DM und die Kosten der Verlegung in das neue Dienstgebäude mit 350 000 DM. Der Ausschuß schlägt die Annahme der Titel vor.
    Der Haushalt des Deutschen Patentamts schließt mit einem Überschuß von 940 000 DM ab.
    Zu Kap. 07 06, Oberstes Rückerstattungsgericht in Herford. Das Oberste Rückerstattungsgericht ist auf Grund des Art. 6 des Dritten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen gebildet worden. Das Gericht entscheidet als oberste Rechtsmittelinstanz, als Revisionsinstanz über Streitigkeiten bei Anträgen auf Rückerstattung entzogener Vermögenswerte an Opfer nationalsozialistischer Verfolgung auf Grund der in Kraft gebliebenen für die ehemals britische, amerikanische und französische Besatzungszone geltenden Rechtsvorschriften. Das Gericht hat seinen Sitz in Herford. In jeder der früheren Besatzungszonen ist ein Senat eingerichtet, der erste in Rastatt, der zweite in Herford und der dritte in Nürnberg. Der Ausschuß hat sich mit der, Frage befaßt, ob im Zuge der Aufhebung von Vorschriften der ehemaligen Besatzungsmächte die Aufhebung des Rückerstattungsgerichts angestrebt werden sollte. Der Ausschuß schlägt vor, die Bundesregierung zu ersuchen, sich in Verhandlungen mit den Vertragspartnern um die Auflösung des Obersten Rückerstattungsgerichts in Herford und um die Überleitung seiner Zuständigkeiten auf die deutsche Gerichtsbarkeit zu bemühen.

    (Beifall.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es liegt ein Änderungsantrag — Umdruck 51 — vor, Ich schlage vor, daß zunächst dieser Antrag begründet und dann gleich in die Aussprache zu dem Einzelplan 07 einbezogen wird.
Ich gebe dem Herrn Abgeordneten Dr. Arndt das Wort.

(Abg. Ritzel: Wo ist der Herr Bundesjustizminister?)

- Der Herr Justizminister soll auf dem Wege sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den von Mitgliedern aller Fraktionen unterzeichneten Änderungsantrag auf Umdruck 51 zu begründen. Es handelt sich dabei um einen Bundeszuschuß für die Tagung der International Bar Association - abgekürzt: IBA —, die im Juli dieses Jahr in Köln stattfinden soll. Im Haushaltsplan sind unter Titel 956 15 000 DM als Bundeszuschuß vorgesehen. Diese 15 000 DM werden jedoch nicht ausreichen, weil sich die ursprünglichen Finanzierungspläne leider nicht haben durchführen lassen. Die Finanzierungspläne werden allerdings auch von anderer Seite erleichtert werden; heute morgen habe ich die erfreuliche Mitteilung bekommen, daß der Herr Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn ihm auch Mittel aus dem Landeshaushalt nicht zur Verfügung stehen, aus den Mitteln, die dem Ministerpräsidenten persönlich anvertraut sind, einen Zuschuß von 10 000 DM zur Durchführung dieser Veranstaltung geben wird.
    Die IBA ist, wie aus der Vorlage hervorgeht, eine Organisation, die aus 57 Vereinigungen besteht, Vereinigungen, die in 48 Staaten beheimatet sind. Die IBA beschäftigt sich überwiegend mit Problemen des Völkerrechts und des zwischenstaatlichen Rechts. Ihre Referenten sind international anerkannte Juristen. Die Resolutionen ihrer Kongresse werden den Vereinten Nationen übermittelt, mit denen die IBA in enger Fühlungnahme steht. Sie übt einen bedeutenden Einfluß auf internationale Abkommen und auf die innerstaatliche Gesetzgebung aus.
    Bei dieser Organisation handelt es sich also nicht nur um eine, die für die juristische Fachwelt bedeutsam ist, sondern die Tagungen dieser Organisation sind von hochpolitischer Bedeutsamkeit. Das geht auch rein äußerlich daraus hervor, daß es international üblich ist, bei Veranstaltungen der International Bar Association Empfänge durch das Staatsoberhaupt zu veranstalten. So hat gelegentlich der Tagung 1950 in London die Königin von Großbritannien und Nordirland einen Empfang geneben und hat gelegentlich der Tagung 1956 in Oslo der König von Norwegen einen Empfang gegeben. Auch für die Bundesrepublik Deutschland ist beabsichtigt, daß der Herr Bundespräsident einen Empfang in Schloß Brühl veranstaltet. Also keine bloße Angelegenheit der juristischen Fachwelt, sondern eine politisch international bedeutsame Veranstaltung; für uns um so bemerkenswerter, weil diese Organisation seit Jahrzehnten nicht mehr einen deutschen Ort für ihre Zusammenkünfte gewählt hat. Die erfreuliche Tatsache, daß für dieses Jahr ein Ort in der Bundesrepublik Deutschland ausersehen ist, die Organisation bei sich zu beherbergen, ist deshalb — wie auch im Haushaltsplan hervorgehoben ist — für das deutsche Ansehen in der Welt von großer Tragweite.
    Aus diesen Gründen darf ich Sie bitten, den Zuschuß entsprechend zu erhöhen, damit keine irgendwelchen Finanzierungsschwierigkeiten eintreten.