Rede:
ID0302801400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. van: 1
    7. Scherpenberg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, daß die Hauptfragen, die zu regeln sind, in den Ausschüssen, im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und im Ausschuß für Verteidigung, zu erörtern sein werden.

    (Abg. Dr. Gülich: Zu regeln ist nichts mehr, Herr Kollege Becker! Es darf nur noch zugestimmt werden!)

    Es scheint mir auch aus bestimmten Gründen der auswärtigen Politik zweckmäßig zu sein, die Fragen, die wir sehr intensiv erörtern möchten, zunächst im Ausschuß zu behandeln. Aber ich möchte in kurzen Worten heute schon einiges vorausschicken: Eine offizielle Rechtsgrundlage, die uns expressis verbis verpflichtet, derartige Stationierungskosten oder einen Ersatz für solche zu zahlen, existiert nach unserer Auffassung nicht.

    (Beifall bei der FDP.)

    Auch durch eine Interpretation des berühmten Art. 3, den die Herren Vorredner schon zitiert haben, läßt sich eine solche Verpflichtung nicht irgendwie konstruieren. Jedenfalls warne ich dringend vor einer solchen Interpretation, denn ihre Konsequenzen, die Schaffung einer sogenannten neuen Rechtsgrundlage, sind zeitlich und finanziell unübersehbar.

    (Erneuter Beifall bei der FDP.)

    Was uns hier vorliegt, ist praktisch doch nur der Versuch, eine neue Vereinbarung, eine Vereinbarung sui generis, zu schaffen, und hier ist wahrscheinlich der Gedanke der Kulanz, sind vielleicht auch einige Erwägungen auswärtiger Politik der treibende Teil gewesen. Hierüber werden wir besonders in den Ausschüssen eingehend sprechen müssen. Dabei wird dann auch die Gegenfrage zu stellen sein: Ist bei dieser aus dem Motiv einer Kulanz entstandenen neuen Vereinbarung nun auch das berücksichtigt, was das deutsche Volk seinerseits an ganz speziellen Opfern schon freiwillig auf sich genommen hat? Ich denke da an die Unterstützung Berlins, ich denke an die Ostzonenflüchtlinge, und ich denke an vieles andere, was der Herr Kollege Gülich schon angedeutet hat. Das sind Fragen, die im Auswärtigen Ausschuß zu erörtern sind.
    Aber für heute hätte ich drei Fragen zu stellen, die die Öffentlichkeit wohl interessieren dürften.



    Dr. Becker (Hersfeld)

    Die erste Frage: Sind die 1,2 Milliarden schon bezahlt? Ich glaube, die Auguren lächeln, wenn ich diese Frage stelle.

    (Abg. Dr. Gülich: Ich habe schon gesagt: Sie sind bezahlt!)

    — Ich weiß es, aber die Öffentlichkeit wird es interessieren, eine klare Antwort zu haben, ob sie schon bezahlt sind, ehe das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Wir wollen also auch wissen, mit welcher sonstigen Ermächtigung diese 1,2 Milliarden gezahlt sind und aus welchem Etattitel.
    Dann die zweite Frage. Sehen wir uns die Daten der Vereinbarung an! Das früheste Datum ist der 7. Juni 1957 und das jüngste der 10. Juli 1957. Sie liegen also zehn bis elf Monate zurück. Ich frage: Welche Motive gibt es für die „übertriebene Hast", mit der uns das Auswärtige Amt und die Regierung diese Vorlage zehn bis elf Monate nach der Vereinbarung und nach der Erfüllung dieser Vereinbarung schon vorlegen? Ist das besondere Hochachtung vor dem Parlament, oder was ist es?

    (Beifall bei der FDP und der SPD. — Abg. Dr. Gülich: Das habe ich bereits angedeutet!)

    Die letzte Frage hat Herr Kollege Berendsen schon angedeutet. Wir wollen für das Jahr 1958 hier im Parlament gefragt werden, ehe ratifiziert und ehe bezahlt wird.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Staatssekretär van Scherpenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, ich will versuchen, Ihnen in Kürze auf die wesentlichen Gesichtspunkte zu antworten, die in dieser Aussprache vorgebracht worden sind.
    Zunächst zum allgemeinen. Aus zwei Gründen habe ich vor Ihnen nicht über die zur Zeit schwebenden Verhandlungen wegen gewisser Zahlungen nach 1958 berichten können; einmal weil diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Es ist, glaube ich, nicht üblich, im Plenum über laufende Verhandlungen zu sprechen,

    (Zuruf von der SPD: Es ist schon gezahlt worden!)

    — Nein, es ist fürs kommende Jahr nichts gezahlt worden, meine Herren! Ich kann Ihnen aber sagen, daß diese Verhandlungen in sehr kurzer Zeit so weit gediehen sind, daß im Auswärtigen Ausschuß oder in einem sonstigen Ausschuß, der sich dafür interessiert, darüber berichtet werden kann. Im übrigen kann ich wenigstens negativ so viel sagen, daß die von dem Herrn Abgeordneten Gülich angezogenen Pressemitteilungen über den Inhalt dieser Vereinbarungen samt und sonders unrichtig sind. In diesem Fall hat die Presse tatsächlich nicht alles gehört, und ihre Mitteilungen gehen zum Teil auf völlig falsche Nachrichten, zum Teil auf längst überholte Verhandlungsstadien zurück.
    Ich glaube also, daß in diesem Punkt, wenn wir einmal in einem vertraulichen Kreise diese Dinge besprechen können, auch die Bedenken des Herrn Abgeordneten Dr. Gülich sicher zu einem erheblichen Teil ausgeräumt werden könnten.

    (Abg. Dr. Bucerius: Hört! Hört!) — Ja, meine Damen und Herren.

    Der Bundesregierung ist hier sehr nachdrücklich der Vorwurf gemacht worden, sie habe das Haus in diesen Dingen nicht genügend ins Vertrauen gezogen.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

    Ich bitte aber doch um etwas mehr Verständnis für die Schwierigkeiten, in der sich die Bundesregierung in einer solchen Angelegenheit befindet, die immerhin erhebliche finanzielle Konsequenzen hat. Wenn wir hier vor Sie hintreten und sagen: „Meine Herren, wir sind fest überzeugt, es wird gezahlt werden müssen, und wir werden auch künftig zahlen müssen", dann präjudizieren wir unsere Stellung völlig gegenüber unseren Verhandlungspartnern. Dann können wir doch nicht mehr hingehen und sagen: Wir wollen nicht zahlen. Ich glaube, hierin sollte man den Verhandlungsmöglichkeiten und Verhandlungsnotwendigkeiten wirklich etwas Rechnung tragen. Ich bin überzeugt, daß auch hierüber in den dafür zuständigen Ausschüssen ohne Schwierigkeit eine Verständigung erzielt werden kann.
    Die wichtigsten Überlegungen, die hier angestellt worden sind, betrafen die Tragweite des Art. 3 des NATO-Vertrages. Die Bundesregierung ist sich natürlich über die Bedenken klar, die sich jede: rechtlichen Begründung dieser Zahlungen entgegenstellen. Von unserem Standpunkt aus bietet Art. 3 des NATO-Vertrages im ganzen genommen aber doch eine günstige Ausgangsposition. Art. 3 des NATO-Vertrages — das ist in einem der Briefwechsel ausdrücklich noch einmal festgelegt worden — statuiert eine allgemeine Unterstützungs- und Hilfeleistungspflicht. Er besagt aber in keiner Weise, in welcher Form diese Hilfeleistung erbracht werden soll.
    Hier ist vom Heiligen Geist gesprochen worden. Ich habe gegen diese Bezeichnung als „HeiligerGeist-Artikel" keine Bedenken, solange man ihn nicht als den „Christkind-" oder WeihnachtsmannArtikel" bezeichnen will; das würde ich ablehnen.
    Immerhin sollte man bedenken, daß gerade diejenigen großen NATO-Partner, die die großen finanziellen Leistungen erbringen, z. B. die USA und Kanada, diese Leistungen immer wieder auf Art. 3 stützen, nicht indem sie darin unbedingt eine Verpflichtung erblicken, wohl aber indem sie sagen: Dies sind Leistungen, die wir uns auf unsere Gesamterfüllung anrechnen lassen müssen. In diesem Sinne ist auch unsere Bezugnahme auf den Art. 3 aufzufassen. Wir sagen aber bewußt nicht etwa, Art. 3 involviere die Verpflichtung der Bundesregierung zur Zahlung von soundso viel Millionen oder 100 Millionen DM; das ist in keiner Weise der



    Staatssekretär Dr. van Scherpenberg
    Fall. Im Gegenteil, das wird auch in den Briefwechseln durch den besonderen Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Leistungen abgebogen. Wohl aber bedeutet die Bezugnahme auf Art. 3, daß wir einen Anspruch darauf erheben können, daß diese Zahlungen nun nicht etwa als nachträgliche Besatzungskosten angesehen, sondern daß sie uns als ein Teil der Erfüllung unserer gesamtpolitischen Verpflichtung innerhalb des NATO-Bündnisvertrages angerechnet werden.
    Vielleicht noch eine kurze Antwort auf die hier aufgeworfene Frage der sonst üblichen Behandlung von Vorlagen, auch hinsichtlich des Wortlauts. Ich glaube, auch der Herr Abgeordnete Professor Gülich meinte es wohl nicht ganz ernst, als er sagte, die Herren Beamten und Unterhändler hätten es gar nicht gemerkt, daß der 7. Juni — —

    (Abg. Dr. Gülich: Das habe ich ernst gemeint!)

    — Sie haben es ernst gemeint?

    (Abg. Dr. Gülich: Warum haben Sie es denn nicht geändert?)

    — Weil wir dann sämtliche Texte mit sämtlichen verhandelnden Regierungen wieder hätten ändern müssen, Texte, die zum Teil schon unterschrieben waren, und weil es, Herr Abgeordneter, auch sachlich völlig belanglos war. Wir werden nicht hergehen und eine Verhandlung neu eröffnen, wenn sachlich nichts dafür steht. Ich bitte hier vielleicht doch auch etwas aus der Erfahrung des Unterhändlers sprechen zu dürfen. Wenn Sie eine Vereinbarung einmal paraphiert und unterzeichnet haben — paraphiert worden sind diese ganzen Vereinbarungen ja zum Teil schon im März -,

    (Abg. Dr. Gülich: Gewiß, aber noch nicht unterzeichnet!)

    dann hüten Sie sich, selbst um den Preis kleiner Unebenheiten in der Formulierung, daran nachher wieder etwas zu ändern. Denn das bedeutet die Wiedereröffnung der Verhandlung.

    (Abg. Dr. Kohut: Wozu sind wir eigentlich da, Herr vdn Scherpenberg, wenn wir nichts ändern dürfen?)

    — Verzeihen Sie, ich spreche jetzt von der Stellung eines Unterhändlers gegenüber den anderen Unterhändlern. Ich spreche nicht von der Stellung der Regierung gegenüber Ihnen. Das ist doch bekannt: Verträge werden verhandelt und dann in der verhandelten Form dem Parlament vorgelegt. Das Parlament verhandelt ja die Verträge nicht. Deswegen kann es auch an dem Wortlaut der Verträge im einzelnen nichts ändern. Es kann nur an der Gesetzesvorlage der Regierung etwas ändern.
    Ich wollte nur sagen: das ist nicht etwa übersehen worden, sondern es ist mit vollem Bewußtsein so belassen worden, weil man nicht die Gefahr laufen wollte, in dieser außerordentlich delikaten Sache plötzlich eine nun glücklich abgeschlossene Verhandlung wieder neu zu eröffnen.
    Schließlich glaube ich noch eines sagen zu müssen. Hier ist, und zwar von sehr wohlunterrichteter Seite, die Frage der Nachtragsforderungen aufgeworfen worden, denn es gibt ja solche Nachtragsforderungen. Sie sind vor allem von den Vereinigten Staaten gestellt worden. Die Bundesregierung sieht aber keinerlei Möglichkeit, diesem Wunsch zu entsprechen. Eine andere Frage ist, in welcher Form der amerikanischen Regierung gegenüber unter Umständen auf anderem Gebiet ein gewisses Entgegenkommen gezeigt werden könnte. Denn die Schwierigkeit liegt darin — und ich glaube, meine Damen und Herren, Sie werden dafür vielleicht Verständnis haben —, daß der amerikanische Kongreß, also das Parlament dort, entgegen dem Votum der Administration der Meinung ist, Deutschland tue viel zuwenig und die deutsche Haltung in dieser Sache sei völlig unkooperativ.
    Wie gesagt, irgendwelche laufenden Zahlungen oder Nachtragszahlungen in diesem Sinne zu machen, hat die Bundesregierung nicht die Absicht. Die Möglichkeit aber, daß z. B. auch hier eine vorzeitige Rückzahlung von Schulden angeboten werden könnte — als ein Zeichen des guten Willens —, ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist aber noch nicht so weit.
    Ich glaube, ich habe nun, im ganzen genommen, zu den Punkten Stellung genommen, die hier in der Aussprache geltend gemacht worden sind. Ich möchte abschließend sagen: ich gebe Ihnen hier nicht die Erklärung ab, es sei die letzte oder die vorletzte oder die drittletzte Zahlung, aber ich gebe die Erklärung ab, daß sich die Bundesregierung bei der weiteren Behandlung dieses Problems ausschließlich von unseren Interessen leiten lassen wird, unseren Interessen sowohl was die Zurverfügungstellung ausreichender Mittel für unsere eigene Rüstung betrifft, als auch was die Vermeidung von irgendwelchen Zahlungen anlangt, die nicht politisch und auch hinsichtlich ihrer moralischen Grundlage in jeder Beziehung — auch vor Ihnen — gerechtfertigt werden können.