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ID0302801200

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    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Fritz Berendsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen damit beginnen, daß ich dein Herrn Staatssekretär van Scherpenberg namens der CDU/CSU-Fraktion zustimme. Er hat betont, wir sollten zunächst bei der Behandlung gerade dieses schwierigen Stoffes nicht vergessen, daß wir von unseren Freunden im Laufe der letzten Jahre eine große Hilfe personeller und materieller Art bekommen haben und sie auch weiterhin erhalten, daß also ein Aufrechnen von Mark und Pfennig hier ganz sicher nicht richtig ist.
    Andererseits, Herr Kollege Gülich, möchte ich auch das betonen, was Sie sagten. Wir wollen uns keineswegs unseren Verpflichtungen entziehen; wir wünschen aber als Parlament rechtzeitig zu erfahren, was gespielt wird. Wir wünschen nicht Vorlagen zu bekommen, mit deren Annahme wir lediglich das billigen, was schon — wie Sie ganz richtig sagten — zu 90 % erfüllt ist, sondern möchten nun wirklich erfahren, was los ist.
    Heute, bei der ersten Lesung, sollten wir uns infolgedessen darauf beschränken, das anzumelden. was wir in den Ausschußberatungen von der Bundesregierung, vom Auswärtigen Amt und vom Finanzministerium fordern werden, so wie Sie es eben schon getan haben. Ich möchte diese Forderungen kurz noch einmal konkretisieren.
    Ohne Zweifel ist es richtig, daß, wie Sie eingangs sagten, vom Rechtsstandpunkt aus die Verpflichtungen aus den Pariser Verträgen, aus dem Finanzvertrag zur Leistung von Stationierungskosten mit Ablauf des ersten Verteidigungsjahres erledigt sind. Genauso ist aber sicher, daß wir gemäß Artikel 3 des NATO-Vertrages zu gemeinsamen Überlegungen angehalten sind für den Fall, daß innerhalb des Bündnisses gewisse Schwierigkeiten materieller und personeller Art auftreten.
    Sie führten vorhin aus der Vorlage Drucksache 47 einen Satz an, den ich vielleicht noch einmal zitieren darf:
    Es hätte mit dem Sinn des Artikels 3 des Nordatlantik-Paktes nicht im Einklang gestanden, eine Wiederholung der Zahlungen ausdrücklich auszuschließen. Die Bundesregierung hat sich daher auch, einer amerikanischen Bitte entsprechend, bereit gefunden, die sich aus Artikel 3 ergebende Möglichkeit späterer Gespräche zu bestätigen.
    Dann geht es aber weiter:
    Wenn jedoch die deutsche Wiederbewaffnung die vorgesehene Entwicklung nimmt, werden die Überlegungen, die jetzt zur Bejahung einer beschränkten deutschen Zahlungsfähigkeit geführt haben, später zu einer negativen Feststellung führen.
    Ich hoffe, daß die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, das, was hier in dieser Vorlage gesagt ist, dann auch in die Tat umsetzt.
    Nun lassen Sie mich — damit ich Sie nicht unnötig lange aufhalte und nicht wiederhole, was meine Herren Vorredner schon gesagt haben — folgende konkrete Forderungen für die Beratung in den Ausschüssen stellen.
    Einmal möchten wir die Zusicherung, daß keine Nachforderungen zu dem, was in der Vorlage steht, an uns herankommen, daß also das, was in der Vorlage steht, nun wirklich der Schluß für 1957 ist.
    Zweitens möchten wir — auch das ließ, glaube ich, Herr Kollege Dr. Gülich anklingen —, daß, wenn wir auch nicht eine Koppelung des Truppenvertrages mit der abschließenden Behandlung dieser Vorlage erreichen können, doch die Bundesregierung zum mindesten klar zum Ausdruck bringt, daß der Truppenvertrag nunmehr — ich möchte sagen, bis zur dritten Lesung der Vorlage Drucksache 47 — wirklich endgültig abgeschlossen werden wird. Das ist ein Wunsch des Parlaments, und ich glaube, daß wir der Bundesregierung diesen Wunsch vortragen können.
    Sie haben darauf hingewiesen, Herr Dr. Gülich — Sie haben Pressestimmen des Auslandes erwähnt --, daß gewisse Forderungen für 1958 anstehen. Sie haben die „Times" erwähnt und haben Zahlen genannt. Ich nehme an, daß der Herr Bundesfinanzminister und Herr Staatssekretär Scherpenbeg hierauf noch antworten werden, so daß es mir, der ich nicht Mitglied des Haushaltsausschusses bin, erspart bleibt, diese rein finanziellen Dinge noch



    Berendsen
    einmal zu wiederholen. Grundsätzlich aber, ich glaube das sagen zu können, möchten auch wir vom Verteidigungsausschuß aus wissen, was 1958 kommt.
    Ich glaube auch, es wäre eine gute Anregung, wenn wir sagten, daß Spannungen, wie sie sich bisher in jedem Jahre vor allem zwischen Großbritannien und der Bundesrepublik ergeben haben, in Zukunft durch derartige Verhandlungen vermieden werden sollten, damit wir nicht immer wieder erneut mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sondern jetzt zu einem wirklichen Abschluß dieses Themas kommen. Ich habe aus dem Studium auch der deutschen Presse den Eindruck gewonnen, daß manche Entsendungsmächte noch ein wenig in Besatzungskategorien denken, vor allem in der Ausgabe der Mittel, die ihnen zugestanden werden

    (Abg. Eschmann: Etwas mehr als „ein wenig"! — Abg. Dr. Gülich: Und in der Verwendung der Mittel!)

    - ich glaube, wir sind da einer Meinung —, und es ist durchaus notwendig, darauf hinzuweisen, daß die in unserm Lande stationierten Verbände nicht besser stehen sollen als in ihrem eigenen Lande. Ein etwa noch vorhandener Überhang eines Besatzungsdenkens sollte beseitigt werden. Ich möchte also stark betonen, daß wir den Grundsatz der Sparsamkeit hier besonders beachtet wissen möchten.
    Schließlich erwähnten Sie, daß — auch nach Pressemeldungen — gewisse Verhandlungsansätze für eine weitere Reduzierung der englischer Truppen auf deutschem Boden festzustellen seien. Vom Standpunkt der Verteidigung aus müssen wir die Forderung erheben, und so ist hier immer wieder gesagt worden, daß die Aufrechterhaltung der Kampfkraft - in Verbindung mit den hier geleisteten Zahlungen - als selbstverständlich angesehen wird.
    Das wären die Forderungen, die von meinem Standpunkt aus vorzutragen wären; ich möchte glauben, daß sie sich mit den Ihren im wesentlichen decken. Deshalb möchte ich nicht unnötig lange all das wiederholen, was Sie schon gesagt haben, möchte vielmehr bitten, daß die Bundesregierung uns in den Ausschüssen die Auskünfte gibt, um die ich soeben gebeten habe. Wir von der Koalition sind uns darüber im klaren, daß Opfer gebracht werden müssen, und wir wollen diesen Opfern nicht ausweichen. Wir möchten aber betonen, daß wir das keineswegs und in jedem Falle freudig tun. Vielmehr erwarten wir, daß die Bundesregierung
    — um noch einmal zu konkretisieren, was ich im Verlauf meiner Ausführungen gesagt habe — Nachforderungen für 1957 ablehnt, die Truppenvertragskonferenz bald zu einem Abschluß bringt und für die Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen die soeben geforderten Auskünfte gibt.

    (Abg. Dr. Gülich: Für 1957 gibt es natürlich keine Nachforderungen mehr!)

    — Wollen wir hoffen!

    (Abg. Dr. Gülich: 1958 sind ja offensichtlich schon Zahlungen vereinbart!)

    Die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs sollte erst stattfinden, wenn wir wissen, welche Gespräche gemäß Art. 3 des NATO-Vertrages stattgefunden haben — und mit welchen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 1958 — oder geplant sind. Als Leistungen gemäß Art. 3 des NATO-Vertrages können von Deutschland auf die Dauer gesehen nicht Geldleistungen u n d gleichzeitiger Aufbau der Bundeswehr gefordert werden. Entweder das eine oder das andere!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, daß die Hauptfragen, die zu regeln sind, in den Ausschüssen, im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und im Ausschuß für Verteidigung, zu erörtern sein werden.

    (Abg. Dr. Gülich: Zu regeln ist nichts mehr, Herr Kollege Becker! Es darf nur noch zugestimmt werden!)

    Es scheint mir auch aus bestimmten Gründen der auswärtigen Politik zweckmäßig zu sein, die Fragen, die wir sehr intensiv erörtern möchten, zunächst im Ausschuß zu behandeln. Aber ich möchte in kurzen Worten heute schon einiges vorausschicken: Eine offizielle Rechtsgrundlage, die uns expressis verbis verpflichtet, derartige Stationierungskosten oder einen Ersatz für solche zu zahlen, existiert nach unserer Auffassung nicht.

    (Beifall bei der FDP.)

    Auch durch eine Interpretation des berühmten Art. 3, den die Herren Vorredner schon zitiert haben, läßt sich eine solche Verpflichtung nicht irgendwie konstruieren. Jedenfalls warne ich dringend vor einer solchen Interpretation, denn ihre Konsequenzen, die Schaffung einer sogenannten neuen Rechtsgrundlage, sind zeitlich und finanziell unübersehbar.

    (Erneuter Beifall bei der FDP.)

    Was uns hier vorliegt, ist praktisch doch nur der Versuch, eine neue Vereinbarung, eine Vereinbarung sui generis, zu schaffen, und hier ist wahrscheinlich der Gedanke der Kulanz, sind vielleicht auch einige Erwägungen auswärtiger Politik der treibende Teil gewesen. Hierüber werden wir besonders in den Ausschüssen eingehend sprechen müssen. Dabei wird dann auch die Gegenfrage zu stellen sein: Ist bei dieser aus dem Motiv einer Kulanz entstandenen neuen Vereinbarung nun auch das berücksichtigt, was das deutsche Volk seinerseits an ganz speziellen Opfern schon freiwillig auf sich genommen hat? Ich denke da an die Unterstützung Berlins, ich denke an die Ostzonenflüchtlinge, und ich denke an vieles andere, was der Herr Kollege Gülich schon angedeutet hat. Das sind Fragen, die im Auswärtigen Ausschuß zu erörtern sind.
    Aber für heute hätte ich drei Fragen zu stellen, die die Öffentlichkeit wohl interessieren dürften.



    Dr. Becker (Hersfeld)

    Die erste Frage: Sind die 1,2 Milliarden schon bezahlt? Ich glaube, die Auguren lächeln, wenn ich diese Frage stelle.

    (Abg. Dr. Gülich: Ich habe schon gesagt: Sie sind bezahlt!)

    — Ich weiß es, aber die Öffentlichkeit wird es interessieren, eine klare Antwort zu haben, ob sie schon bezahlt sind, ehe das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Wir wollen also auch wissen, mit welcher sonstigen Ermächtigung diese 1,2 Milliarden gezahlt sind und aus welchem Etattitel.
    Dann die zweite Frage. Sehen wir uns die Daten der Vereinbarung an! Das früheste Datum ist der 7. Juni 1957 und das jüngste der 10. Juli 1957. Sie liegen also zehn bis elf Monate zurück. Ich frage: Welche Motive gibt es für die „übertriebene Hast", mit der uns das Auswärtige Amt und die Regierung diese Vorlage zehn bis elf Monate nach der Vereinbarung und nach der Erfüllung dieser Vereinbarung schon vorlegen? Ist das besondere Hochachtung vor dem Parlament, oder was ist es?

    (Beifall bei der FDP und der SPD. — Abg. Dr. Gülich: Das habe ich bereits angedeutet!)

    Die letzte Frage hat Herr Kollege Berendsen schon angedeutet. Wir wollen für das Jahr 1958 hier im Parlament gefragt werden, ehe ratifiziert und ehe bezahlt wird.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD.)