Deutscher Bundestag
28. Sitzung
Bonn, den 8. Mai 1958
Inhalt:
Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A
Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356)
Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C
Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung —
Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D,
1567 B, 1571 A
Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B
Berendsen (CDU/CSU) 1565 B
Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C
Etzel, Bundesminister 1568 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C
Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C
Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C
Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —,
a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354);
b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ;
c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364)
Dr. Schäfer (SPD) 1572 A
Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C
Jürgensen (SPD) 1580 A
Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C
Nächste Sitzung 1580 D
Anlagen 1581 A
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557
28. Sitzung
Bonn, den 8. Mai 1958
Stenographischer Bericht
Beginn: 14 Uhr.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht
Frau Ackermann 8. 5.
Frau Albrecht 31. 5.
Bading 9. 5.
Baier (Mosbach) 8. 5.
Bauknecht 10. 5.
Bazille 9. 5.
Dr. Bechert 9. 5.
Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5.
Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5.
Dr. Birrenbach 13. 6.
Blachstein 9. 5.
Frau Dr. Bleyler 8. 5.
Frau Brauksiepe 10. 5.
Dr. Brecht 9. 5.
Dr. Bucher 10. 5.
Caspers 8. 5.
Diel (Horressen) 31. 5.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5.
Dopatka 17. 5.
Erler 8. 5.
Euler 8. 5.
Dr. Frey 10. 5.
Frau Friese-Korn 31. 5.
Dr. Furler 9. 5.
Gaßmann 10. 5.
Gehring 10. 5.
Frau Geisendörfer 23. 5.
Glahn 10. 5.
Graaff 8. 5.
Günther 10. 5.
Hamacher 25. 5.
Dr. Heck (Rottweil) 9. 5.
Heiland 8. 5.
Hellenbrock 8. 5.
Heinrich 15. 5.
Höcherl 10. 5.
Höcker 10. 5.
Dr. Hoven 9. 5.
Frau Dr. Hubert 17. 5.
Illerhaus 14. 5.
Jacobs 9. 5.
Dr. Jaeger 17. 5.
Jahn (Marburg) 8. 5.
Junghans 31. 5.
Kalbitzer 9. 5.
Frau Kettig 10. 5.
Keuning 8. 5.
Dr. Kopf 10. 5.
Kunze 15. 6.
Kurlbaum 9. 5.
Leber 8. 5.
Dr. Leiske 13. 5.
Dr. Löhr 8. 5.
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6.
Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5.
Mellies 23. 5.
Dr. Meyers (Aachen) 10. 5.
Muckermann 9. 5.
Müller-Hermann 8. 5.
Murr 8. 5.
Frau Nadig 8. 5.
Frau Niggemeyer 31. 5.
Dr. Pferdmenges 31. 5.
Frau Pitz-Savelsberg 31. 5.
Frau Dr. Probst 8. 5.
Ramms 10. 5.
Rasch 25. 6.
Rasner 25. 5.
Frau Dr. Rehling 10. 5.
Frau Renger 10. 6.
Frau Rösch 8. 5.
Frau Rudoll 8. 5.
Ruland 9. 5.
Scheppmann 8. 5.
Schmücker 14. 5.
Schultz 9. 5.
Schütz (München) 8. 5.
Seither 9. 5.
Stahl 9. 5.
Dr. Starke 10. 5.
Sträter 31. 5.
Frau Strobel 9. 5.
Struve 1. 6.
Unertl 10. 5.
Weimer 31. 5.
Frau Welter (Aachen) 8. 5.
Dr. Will (Berlin) 10. 5.
Frau Wolff (Berlin) 1. 6.
Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5.
Dr. Zimmer 10. 5.
Anlage 2 Umdruck 51
Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht.
Bonn, den 7. Mai 1958
Hoogen
Dr. Bartels
Benda Deringer
Frau Hamelbeck Schlee
Seidl (Dorfen)
Frau Dr. Kuchtner
Dr. Weber (Koblenz)
Dr. Wilhelmi
Dr. Winter
Dr. Arndt
Bauer (Würzburg)
Frau Nadig
Schröter (Berlin)
Wagner
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958
Anlage 3 Drucksache 364
Schriftlicher Bericht
des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung
Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth)
Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275).
Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt.
Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben.
Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert.
Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen.
Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von
Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen.
Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen.
Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt.
Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen.
Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen.
Bonn, den 7. Mai 1958
Seidel (Fürth)
Berichterstatter