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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Inhalt: Änderungen der Tagesordnung . . . . . 1557 A Nachtrag zur Fragestunde vom 7. 5. 1958 (Drucksache 356) Frage 7 des Abg. Lenz (Trossingen) : Amtsantritt des deutschen Botschafters bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 C Vereinbarungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Regierungen des Nordatlantik-Vertrags über gegenseitige Hilfe gemäß Artikel 3 dieses Vertrags (Drucksache 47) — Erste Beratung — Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 1557 D, 1567 B, 1571 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . 1561 A, 1570 B Berendsen (CDU/CSU) 1565 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1566 C Etzel, Bundesminister 1568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (FDP) (Drucksache 329) — Erste Beratung —; 1571 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Ausdehnung der Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn auf Geschädigte im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (Drucksache 330) ; . . 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz (Drucksache 361) 1571 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Junge Deutsche in der Fremdenlegion (Drucksache 288) 1571 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) — Zweite Beratung —, a) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 354); b) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 362) ; c) Einzelplan 33, Versorgung; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 364) Dr. Schäfer (SPD) 1572 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 1573 B, 1578 A Wittrock (SPD) 1573 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1575 D Schäffer, Bundesminister . . . . . 1579 B Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 1579 C Jürgensen (SPD) 1580 A Seidel (Fürth) (SPD) 1580 C Nächste Sitzung 1580 D Anlagen 1581 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 1557 28. Sitzung Bonn, den 8. Mai 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Ackermann 8. 5. Frau Albrecht 31. 5. Bading 9. 5. Baier (Mosbach) 8. 5. Bauknecht 10. 5. Bazille 9. 5. Dr. Bechert 9. 5. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 9. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 5. Dr. Birrenbach 13. 6. Blachstein 9. 5. Frau Dr. Bleyler 8. 5. Frau Brauksiepe 10. 5. Dr. Brecht 9. 5. Dr. Bucher 10. 5. Caspers 8. 5. Diel (Horressen) 31. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 5. Dopatka 17. 5. Erler 8. 5. Euler 8. 5. Dr. Frey 10. 5. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Furler 9. 5. Gaßmann 10. 5. Gehring 10. 5. Frau Geisendörfer 23. 5. Glahn 10. 5. Graaff 8. 5. Günther 10. 5. Hamacher 25. 5. Dr. Heck (Rottweil) 9. 5. Heiland 8. 5. Hellenbrock 8. 5. Heinrich 15. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 10. 5. Dr. Hoven 9. 5. Frau Dr. Hubert 17. 5. Illerhaus 14. 5. Jacobs 9. 5. Dr. Jaeger 17. 5. Jahn (Marburg) 8. 5. Junghans 31. 5. Kalbitzer 9. 5. Frau Kettig 10. 5. Keuning 8. 5. Dr. Kopf 10. 5. Kunze 15. 6. Kurlbaum 9. 5. Leber 8. 5. Dr. Leiske 13. 5. Dr. Löhr 8. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 17. 5. Mellies 23. 5. Dr. Meyers (Aachen) 10. 5. Muckermann 9. 5. Müller-Hermann 8. 5. Murr 8. 5. Frau Nadig 8. 5. Frau Niggemeyer 31. 5. Dr. Pferdmenges 31. 5. Frau Pitz-Savelsberg 31. 5. Frau Dr. Probst 8. 5. Ramms 10. 5. Rasch 25. 6. Rasner 25. 5. Frau Dr. Rehling 10. 5. Frau Renger 10. 6. Frau Rösch 8. 5. Frau Rudoll 8. 5. Ruland 9. 5. Scheppmann 8. 5. Schmücker 14. 5. Schultz 9. 5. Schütz (München) 8. 5. Seither 9. 5. Stahl 9. 5. Dr. Starke 10. 5. Sträter 31. 5. Frau Strobel 9. 5. Struve 1. 6. Unertl 10. 5. Weimer 31. 5. Frau Welter (Aachen) 8. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Frau Wolff (Berlin) 1. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 5. Dr. Zimmer 10. 5. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 300, 354). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 01 Tit. 956 - Anteil an den Kosten des Kongresses der International Bar Association - wird der Ansatz von 15 000 DM um 30 000 DM auf 45 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Frau Nadig Schröter (Berlin) Wagner Frau Dr. Diemer-Nicolaus 1582 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 28 Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1958 Anlage 3 Drucksache 364 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) hier Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 821 954 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 329 233 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Mehrbedarf ergibt sich infolge der Erhöhung der Versorgungsbezüge durch das Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 und infolge der Erweiterung des Personenkreises und Erhöhung der Bezüge durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275). Infolge Wegfalls der bisherigen Ausgleichsbeträge durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG sind die Einnahmen mit 29 849 000 DM um 10 351 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1957 angesetzt. Bei Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ausgaben im Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — in Höhe von 14 497 000 DM werden aus dem Verteidigungshaushalt (Kap. 14 04 Tit. 222) erstattet. Im laufenden Haushaltsjahr wird für Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorgesehen sind, der Betrag von 10 163 000 DM erforderlich. Die angesetzten Ausgabepositionen des Kap. 33 04 blieben unverändert. Das gleiche gilt für die Ansätze im Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben —, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 759) vom Bund übernommen worden sind. Obwohl die Empfängerzahl von 17 639 sich um 213 auf 17 426 verringert hat, sind die Ausgaben von 82 424 000 DM auf 90 350 000 DM infolge des neuen Bundesbesoldungsgesetzes gestiegen. Im Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen — steht die Frage im Vordergrund des Interesses, in welchem Ausmaß es gelungen ist, den Personenkreis, für den Übergangsgehalt gezahlt wird, unterzubringen. Die Anlage 4 zu Kap. 33 07 weist eine Verringerung von 2206 Personen nach. Im Jahre 1958 werden 20 328 Personen gegenüber 22 534 des Vorjahres ausgewiesen. Das Tempo der Abnahme hat leider nachgelassen, denn von 1956 zu 1957 konnte ein Rückgang von 6681 Empfängern, die Übergangsgehalt erhielten, festgestellt werden. Der Haushaltsausschuß hofft, daß trotz des erweiterten Personenkreises, den das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG brachte, gerade die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die verstärkten Bemühungen der Bundesverwaltung es ermöglichen, die Unterbringung mit größerem Erfolg als bisher vorzunehmen. Die im Kap. 33 07 und im Kap. 33 08 vorgesehenen Einnahmen- und Ausgabenansätze wurden ohne Veränderung angenommen. Auch im Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — konzentriert sich das Interesse auf die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt. Gegenüber dem Rechnungsjahr 1957, das 20 420 Personen für Übergangsgehalt auswies, sind es für 1958 noch 19 749 Personen. Die Abnahme von 671 Personen ist sehr gering. Hat der Personenkreis durch das Zweite Gesetz nach Artikel 131 GG auch zugenommen, so erwartet doch der Haushaltsausschuß, daß bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr die Unterbringung im Rechnungsjahr 1958 rascher und zahlenmäßig erheblich größer erfolgt. Die in Kap. 33 07 und 33 08 ausgewiesene Gesamtzahl von 40 077 Empfängern von Übergangsgehalt ist nach Meinung des Haushaltsausschusses die dringende Mahnung, alles daranzusetzen, die Unterbringung endlich zu einem Abschluß zu bringen. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplanes 33 — Versorgung — gemäß dem Ausschußantrag unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 7. Mai 1958 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zu den Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs, Dänemarks, der Niederlande und Belgiens über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantikvertrages, der Ihnen heute zur ersten Lesung vorliegt, betrifft eine Frage, die seit Jahr und Tag in der Öffentlichkeit des In- und Auslandes Gegenstand lebhafter Erörterungen und Kontroversen ist. Es handelt sich um die Frage, ob und in welcher Form die Bundesrepublik auch nach der Wiedergewinnung der Souveränität einen Anteil an den Unterhaltskosten der Streitkräfte tragen solle, die unsere Verbündeten auf dem Gebiet der Bundesrepublik stationiert haben. Viele sehen in solchen Zahlungen nur die Fortsetzung von Verpflichtungen aus der Besatzungszeit, die uns durch mehr oder minder einseitige Anordnung der Sieger auferlegt



    Dr. van Scherpenberg
    waren. Sie sehen als Aufgabe der bei uns stehenden fremden Truppen nur den Schutz der Entsendestaaten selbst und ziehen daraus den Schluß, daß diese daher auch allein für die Kosten aufkommen müßten.
    Meine Damen und Herren! Ich glaube zwar, daß die Einseitigkeit einer solchen Argumentation klar auf der Hand liegt. Ich halte es aber doch für notwendig, die ganze Entwicklung der Frage bis zum gegenwärtigen Stand der Dinge noch einmal darzulegen.
    Schon die Bestimmungen des Finanzvertrags in der Fassung der Pariser Verträge, der noch eine ausdrückliche juristische Verpflichtung der Bundesrepublik zur Zahlung von Stationierungskosten enthielt, lassen den Gedanken der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung für eine gemeinsame Sache erkennen. Die hier für das erste Jahr der Souveränität vereinbarten deutschen Zahlungen hatten eine von Monat zu Monat sinkende Tendenz, und die Bestimmung, welche die Möglichkeit nochmaliger Verhandlungen für ein weiteres Jahr vorsah, stand unter dem Vorbehalt, daß bei der Bemessung etwaiger neuer deutscher Leistungen der Bedarf unserer Streitkräfte zu berücksichtigen war. In dieser Tendenz spiegelt sich die gemeinschaftlich zu lösende Aufgabe der Verteidigung der westlichen Welt wider. Solange es noch keine oder keine nennenswerten eigenen Beiträge der Bundesrepublik zu dieser Aufgabe gab, sollte sie sich an den Kosten des gemeinsamen Schutzes durch einen Zuschuß zu den Aufwendungen der Bündnispartner beteiligen, die im allseitigen Interesse aufgebracht werden müssen. Der Beitrag läuft mit dem Anwachsen der eigenen Leistung und damit des eigenen unmittelbaren Beitrags zur gemeinschaftlichen Verteidigungsaufgabe aus.
    Als wir uns im vorigen Jahr neuen Wünschen der Entsendestaaten gegenübersahen, bestand Übereinstimmung mit unseren Verbündeten, daß als rechtliche Grundlage für die erbetenen deutschen Leistungen der Finanzvertrag nicht mehr herangezogen werden konnte. Schon die Vereinbarungen des Jahres 1956 enthalten die Feststellung, daß mit ihrem Abschluß die Bindungen des Finanzvertrages insoweit konsumiert seien.
    Wenn sich die Bundesregierung trotzdem im Vorjahr entschloß, neuen Leistungen zuzustimmen, so tat sie dies in der Überzeugung, einer Bündnispflicht zu genügen, auch auf die Gefahr hin, daß ihre Handlungsweise von der einen oder anderen Seite als Nachgiebigkeit gegenüber alten Besatzungstraditionen mißdeutet werden würde. Ich glaube, daß man der Bundesrepublik andernfalls mit Recht beim damaligen Stande des Aufbaues der Bundeswehr hätte zum Vorwurf machen können, dem Geist und den Grundsätzen des atlantischen Bündnisvertrages entgegen zu handeln, die in seinem Artikel 3 die Verpflichtung der Vertragspartner zum Ausdruck bringen, „einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und geureinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe zu erhalten und fortzuentwickeln".
    Der Aufbau der Bundeswehr war aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zeitlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben, und das Argument war nicht unberechtigt, daß die sich hieraus ergebende Verringerung der finanziellen Belastung der Bundesrepublik einen gewissen Ausgleich zugunsten der Länder finden sollte, die im damaligen Augenblick noch die Hauptlast der gemeinsamen Verteidigung einschließlich der der Bundesrepublik trugen.
    Lassen Sie mich hier einige Bemerkungen zu der Frage einschalten, welche Bedeutung nach Auffassung der Bundesregierung dem Verbleib verbündeter Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik beizumessen ist. Die Stationierung von Truppen unserer Bündnispartner in der Bundesrepublik im Rahmen der Atlantischen Allianz hat in allererster Linie der Aufrechterhaltung des Friedens gedient. Für die Vergangenheit ergibt sich dies daraus, daß seit Gründung der NATO im April 1949, die den politischen und militärischen Rahmen für diese gemeinsame Verteidigungsstreitmacht darstellt, ein weiteres Vordringen der Sowjetunion verhindert werden konnte. Die Aufhebung der sowjetischen Blockade Berlins hat nicht nur einen zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluß des Nordatlantikvertrages.
    Die Anwesenheit von Truppen unserer Verbündeten in der Bundesrepublik wird auch weiterhin der Bewahrung des Friedens dienen. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Abschreckung dar, die einen Gegner davor warnt, irgendwelche Aktionen mit begrenzten oder größeren Zielen zu beginnen. Sie veranschaulichen täglich durch ihre Anwesenheit die Tatsache, daß jegliche Aggression unweigerlich zum bewaffneten Konflikt mit unseren Verbündeten und damit zu einem Kriege führen müsse, den zu vermeiden auch den Absichten der Sowjetunion entsprechen muß. So haben denn die alliierten Streitkräfte — in letzter Zeit in zunehmendem Maße gemeinsam mit der deutschen Bundeswehr — den unentbehrlichen Schild gebildet, durch dessen Schutz nicht nur der Friede und unsere Freiheit erhalten bleiben, sondern auch die fortschreitende Einigung des freien Europas sich, geschützt vor äußerer Einwirkung, fortentwickeln konnte und weiter entwickeln wird.
    Hieraus folgt aber zugleich die entscheidende Bedeutung der Anwesenheit von Truppen unserer Verbündeten in der Bundesrepublik für unsere eigene Sicherheit. Ich brauche wohl nur darauf hinzuweisen, daß im Zuge des Aufbaus des deutschen Verteidigungsbeitrags mit der Aufstellung von Truppen praktisch erst 1956 begonnen werden konnte. Wenn diese Aufstellung nun auch im zügigeren Fortschreiten ist, so kann unser Ziel doch erst in einigen Jahren erfüllt sein. Am 1. Juli 1957 hat die Bundesregierung der NATO an großen Heeresverbänden drei Grenadierdivisionen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Ihnen ja bekannten Aufstellungsprogramms folgten am 1. Januar 1958 zwei



    Dr. van Scherpenberg
    Panzerdivisionen und am 1. April dieses Jahres an Heeresverbänden eine Gebirgsdivision und eine Luftlandekampfgruppe. Doch ist damit das endgültige Ziel noch nicht erreicht.
    Nun sind diese deutschen Verbände aber keinesfalls dazu bestimmt, etwa nach und nach die bei uns stationierten fremden Truppen zu ersetzen. Der deutsche Verteidigungsbeitrag wird von NATO vielmehr voll und ganz zusätzlich benötigt, um das strategische Konzept für die Verteidigung Mitteleuropas in vollem Umfang, d. h. unter Einschluß ganz Westdeutschlands, zu verwirklichen, wenn dies eines Tages nötig sein sollte. Hierzu hält der NATO-Oberbefehlshaber für Europa bekanntlich etwa 30 Divisionen für erforderlich. Erst diese 30 Divisionen versetzen NATO in die Lage, die Verteidigung des europäischen Raumes an seinen vordersten Grenzen zu führen. Das besondere Interesse gerade der Bundesrepublik daran, daß dieses Ziel nicht aus den Augen verloren wird und die Voraussetzungen dafür erhalten bleiben, liegt auf der Hand. Wenn die in der Bundesrepublik eingesetzten Verteidigungsstreitkräfte zu schwach wären, einen Angriffsstoß so nahe wie möglich an unserer Ostgrenze aufzufangen, bliebe uns nur die Hoffnung auf eine spätere Befreiung, und was das praktisch bedeuten würde, brauche ich nicht auszumalen. Wir berauben uns aber der hierzu erforderlichen Voraussetzungen, wenn die in der Bundesrepublik stationierten Einheiten unserer Verbündeten abziehen würden.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang mit dankbarer Genugtuung kurz erwähnen, daß der jetzige Stand der Aufstellung der Bundeswehr sich nicht hätte erreichen lassen ohne die bedeutende Hilfe, die uns dabei von unseren Verbündeten auch in materieller Hinsicht zuteil geworden ist. So haben uns in großzügigster Weise die Vereinigten Staaten und Kanada zum erheblichen Teil kostenlos nicht nur Waffen und Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Beide Länder und andere unserer Verbündeten leisten unter Einschaltung ihrer bei uns stationierten Truppenteile auch eine umfangreiche technische Hilfe und beteiligen sich fortlaufend an der Ausbildung unserer Soldaten, teils hier in der Bundesrepublik, teils bei sich zu Hause. Diese Hilfen, für die wir allen beteiligten Staaten dankbar sein müssen, werden uns auch bei dem weiteren Aufbau der Bundeswehr unentbehrlich sein. Wir sollten eine Hilfe nicht als etwas Selbstverständliches hinnehmen, sondern die Verpflichtung empfinden, auch unsererseits diejenige Hilfe zu gewähren, die in unseren Kräften liegt.
    Wie sehr der Verbleib verbündeter Truppen in der Bundesrepublik auch für unsere eigene Sicherheit notwendig ist, erhellt, wenn man sich das Ausmaß der Bedrohung vergegenwärtigt, der wir gegenüberstehen. Dies gilt ganz besonders auch für die zurückliegenden Jahre, in denen wir völlig oder fast völlig ohne Waffen dastanden. Vergegenwärtigen Sie sich, daß die Sowjetunion noch heute für sich allein, d. h. ohne die durch den Warschauer Vertrag militärisch zusammengefaßten Staaten, über jederzeit einsatzbereite Streitkräfte in einer Stärke verfügt, die die der Streitkräfte jedes anderen Landes der freien Welt einschließlich der USA bei weitem übersteigt. In der sowjetischen Besatzungszone unterhält die Sowjetunion u. a. eine vollmotorisierte Angriffsarmee von reichlich 20 Divisionen, die in kürzester Frist auf dem Landwege durch Verbände aus Polen und der Sowjetunion selbst verstärkt werden könnte.
    Ich habe den Eindruck, daß die nackte Zahl nicht mit der notwendigen Deutlichkeit zeigt, welcher Bedrohung wir uns gegenübersehen. Die sowjetischen Streitkräfte in der sowjetischen Besatzungszone sind in ihrer Struktur in letzter Zeit den Anforderungen einer atomaren Kriegführung angepaßt und auf den neuesten Stand der modernsten Waffentechnik gebracht worden. Zu den Divisionen gehören insbesondere sehr starke Panzer- und Artillerieeinheiten. Unsere Schätzung, daß sie über 7000 bis 8000 Panzer verfügen, ist mit aller Vorsicht vorgenommen worden.
    Vergessen wir auch nicht die sogenannte Volksarmee der sowjetischen Besatzungszone, zu der noch systematisch im Bürgerkrieg geschulte Industriebrigaden und ähnliche Verbände treten. Die Volksarmee umfaßt 7 Divisionen mit 1200 Panzern. Die Zusammenballung von unter sowjetischem Kommando stehenden Streitkräften aller Art in der SBZ gegenüber der Zonengrenze und rund um Berlin stellt eine ständige Bedrohung unserer Sicherheit dar, die wohl von niemandem bestritten werden kann.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, darf ich einen Augenblick unterbrechen. Es scheint, daß es für das Haus schwer ist, Sie zu verstehen. Ich habe an der Lautsprecheranlage bereits die größte Lautstärke einstellen lassen und darf Sie bitten, zu versuchen, etwas lauter zu sprechen.

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    Es ist natürlich schwierig, am Mikrophon genau zu beurteilen, wie die Stimme am anderen Ende ankommt.