Rede:
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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 25. April 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (Drucksache 303) — Fortsetzung der Ersten Beratung — Dr. Greve (SPD) 14F° B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1467 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 1476 D Dr. Schröder, Bundesminister 1480 D, 1503 A, 1506 C Dr. Arndt (SPD) 1489 A Heiland (SPD) 1505 A Ollenhauer (SPD) 1506 D Dr. Mommer (SPD) 1508 B Hoogen (CDU/CSU) 1508 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksache 298) — Erste Beratung — 1509 B Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksache 323) —Erste Beratung— 1509 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301) — Erste Beratung — 1509 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) — Erste Beratung — . . . . 1509 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Drucksache 317) — Erste Beratung — 1510 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. 9. 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutschbelgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen (Drucksache 315) — Erste Beratung — 1510 B Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 324) — Erste Beratung — 1510 B Schreiben des RA Josef Jösch, Frankfurt am Main betr. Genehmigung des Strafverfahrens gegen den Abg. Vogt; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 286) und Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Dr. Fritz Rauhut, Würzburg; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 176) Jahn (Marburg) (SPD), Berichterstatter 1510 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. von Brentano; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 287) Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1511 C Nächste Sitzung 1511 D Anlage 1512 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1459 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 31. 5. Altmaier 26. 4. Bauer (Wasserburg) 26. 4. Bauereisen 26. 4. Bauknecht 10. 5. Dr. Bechert 26. 4. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 25. 4. Frau Berger-Heise 3. 5. Birkelbach 25. 4. Dr. Birrenbach 25. 4. Frau Bleyler 26. 4. Blöcker 25. 4. Dr. Böhm 26. 4. Brese 25. 4. Frau Dr. Brökelschen 26. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dehler 25. 4. Dr. Deist 25. 4. Diel (Horressen) 5. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 30. 4. Dr. Dittrich 26. 4. Dr. Eckhardt 30. 4. Eichelbaum 3. 5. Eilers (Oldenburg) 25. 4. Dr. Elbrächter 25. 4. Engelbrecht-Greve 26. 4. Erler 25. 4. Felder 30. 4. Dr. Frey 26. 4. Dr. Friedensburg 30. 4. Frau Friese-Korn 31. 5. Gaßmann 26. 4. Geiger (München) 26. 4. Frau Geisendörfer 23. 5. Geritzmann 25. 4. Gontrum 25. 4. Dr. Gülich 26. 4. Hahn 25. 4. Hamacher 25. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 26. 4. Häussler 30. 4. Heinrich 15. 5. Heix 25. 4. Frau Herklotz 1. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 25. 4. Dr. Hoven 25. 4. Frau Dr. Hubert 17. 5. Hufnagel 26. 4. Iven (Düren) 26. 4. Jacobs 25. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Keuning 25. 4. Frau Kipp-Kaule 26. 4. Frau Korspeter 26. 4. Dr. Kreyssig 25. 4. Kriedemann 25. 4. Kunze 15. 5. Kurlbaum 25. 4. Leber 25. 4. Dr. Leverkuehn 25. 4. Dr. Lindenberg 25. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Ludwig 25. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 26. 4. Margulies 25. 4. Mattick 26. 4. Frau Dr. Maxsein 25. 4. Mellies 23. 5. Memmel 25. 4. Meyer (Oppertshofen) 26. 4. Neuburger 25. 4. Frau Niggemeyer 30. 4. Priebe 25. 4. Frau Dr. Probst 25. 4. Rademacher 25. 4. Rasch 25. 4. Frau Renger 10. 6. Richarts 25. 4. Frau Rösch 26. 4. Ruf 25. 4. Scharnberg 26. 4. Scharnowski 26. 4. Scheel 25. 4. Scheppmann 2. 5. Schlee 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 4. Schneider (Hamburg) 25. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 25. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Dr. Seume 25. 4. Dr. Starke 25. 4. Storch 25. 4. Sträter 31. 5. Frau Strobel 25. 4. Struve 7. 5. Dr. Wahl 15. 5. Wegener 25. 4. Weimer 31. 5. Dr. Zimmer 26. 4. b) Urlaubsanträge Rasner 25. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Meinung meiner Freunde verrät die Erklärung, daß ein Antrag auf Überweisung an einen Ausschuß, wie das sonst bei Gesetzentwürfen üblich ist, nicht gestellt werde, keinen besonders großen Glauben an die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs bei der sozialdemokratischen Fraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ein Überweisungsantrag ist nicht gestellt.

    (Zuruf von der SPD: Sie müssen schon Farbe bekennen!)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1509
    Hoogen
    — Wir werden keinen Überweisungsantrag stellen, Herr Welke, wir denken nicht daran.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Denn wir haben kein Interesse daran, diesen Ihren Gesetzentwurf durchzubringen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Für den Fall, daß heute der Antrag auf Durchführung der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs gestellt werden sollte, also eventualiter, darf ich schon jetzt den Widerspruch unserer Fraktion dagegen anmelden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, Anträge auf Überweisung sind nicht gestellt. Nach § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden andere Abstimmungen am Schluß der ersten Lesung nicht statt. Die erste Lesung ist damit beendet. Ich frage, ob Sie damit einverstanden sind, daß die zweite Lesung erfolgt. Wir haben soeben schon Widerspruch gehört. Wird er von fünf Mitgliedern unterstützt? — Gut; dann fällt die zweite Beratung flach. Der Punkt ist jetzt erledigt.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Ich frage weiter: Sind Sie damit einverstanden — nachdem wir den Zeitpunkt 14 Uhr doch schon überschritten haben —, vielleicht noch acht bis zehn Minuten zusammenzubleiben und diejenigen Gesetzentwürfe, deren erste Lesung auf der Tagesordnung steht, im Wege der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu erledigen?

(Anhaltende Unruhe.)

— Ich bitte, einen Augenblick auf die Führung der
Verhandlung doch Rücksicht zu nehmen.
Um ein Mißverständnis aufzuklären: Der Herr Kollege Ritzel fragt, ob ich mit dem Ausdruck: „Die zweite Beratung fällt flach" gemeint hätte, für heute. Selbstverständlich für heute; im übrigen findet sie statt.
Ich darf wohl Ihr Einverständnis annehmen, daß wir im Interesse der Sache und im Interesse der Beschäftigung der Ausschüsse die Überweisungen noch erledigen. Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung aufzunehmen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksache 298).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Eine Aussprache findet also nicht statt.

(Anhaltende Unruhe.) Meine Damen und Herren, ein bißchen zuhören müssen Sie schon. Es gibt nicht nur eine Kunst der Rede, sondern es gibt auch eine Kunst des Zuhörens. —


(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 298 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksache 323).
Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge beantragt. Federführend soll der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein.
Ich bitte diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. -- Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich bitte diejenigen, die für die gleichzeitige Über-Weisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge sind, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 301).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen — als federführenden Ausschuß — und an den Wirtschaftsausschuß beantragt. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen, und zwar als federführenden Ausschuß, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer der Überweisung auch an den Wirtschaftsausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung beantragt an den Wirtschaftsausschuß als federführenden Ausschuß und weiterhin an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge. Wer der Überweisung an den Wirtschaftsausschuß, und zwar als federführenden Ausschuß, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzei-
1510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958
Vizepräsident Dr. Becker
chen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enhaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer zugleich der Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 317).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit, und zwar federführend, und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen und an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Wer der Überweisung an den Ausschuß für Arbeit, und zwar als federführenden Ausschuß, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer zugleich der Überweisung an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das ist auch beschlossen. Wer der Überweisung der Vorlage an den Rechtsausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch das ist beschlossen.
Ich rufe auf zu Punkt 14 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen (Drucksache 315).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten als federführenden Ausschuß und an den Finanzausschuß beantragt. Wer der Überweisung an den auswärtigen Ausschuß als federführenden Ausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer zugleich der Überweisung an den Finanzausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch das ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (9. ÄndG LAG) (Drucksache 324).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich vorgeschlagen. Wer diesem Überweisungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Es ist weiter vorgeschlagen, aus der gedruckten Tagesordnung noch die Punkte 6, 7 und 8 — das sind Berichte des Ausschußes für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — zu erledigen. Ich darf wohl annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich rufe auf Punkt 6:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Genehmigung des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Vogt gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Josef Jösch, Frankfurt/Main, vom 21. November 1957 (Drucksache 286).
' Zugleich rufe ich Punkt 8 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betreffend Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Dr. Fritz Rauhut, Würzburg, gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 4. Juli 1957 und 28. November 1957 (Drucksache 176) .
Das Wort hat der Berichterstatter, Abgeordneter Jahn (Marburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst mit Punkt 8, Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Professor Rauhut, Würzburg, beginnen. Am 1. Dezember 1956 hat in Obernburg eine Versammlung der Internationale der Kriegsdienstverweigerer stattgefunden, in der Professor Rauhut angeblich eine Reihe von Bewertungen des Bundestags vorgenommen hat, die dazu geführt haben, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In diesem Ermittlungsverfahren wurde dann über den Herrn Bundesminister der Justiz der Antrag gestellt, der Bundestag möge die Ermächtigung zum Strafverfahren erteilen.
    Der Immunitätsausschuß hat sich eingehend mit dieser Frage befaßt, ist aber zu dem Ergebnis gekommen, daß die gefallenen Äußerungen nicht den Tatbestand einer verleumderischen Beleidigung erfüllen und deshalb nach den Grundsätzen der Arbeit im Immunitätsausschuß insoweit die Ermächtigung nicht gegeben werden sollte. Er folgt damit im übrigen dem gleichen Verhalten des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundespräsidenten, die ebenfalls Gegenstand der Kritik des Versammlungsredners gewesen sind.
    Auf dieser selben Versammlung ist auch der jetzige Abgeordnete Vogt anwesend gewesen. Er ist offenbar in der allgemein hitzigen Atmosphäre nicht recht zu Wort gekommen und hat dann anschließend in einem Leserbrief an eine Zeitung ebenfalls einige Worte harter Kritik an den Versammlungsredner gefunden. Dieserhalb ist dann von dem Bevollmächtigten des Professors Rauhut ein Privatklageverfahren eingeleitet worden und in diesem
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1511
    Jahn (Marburg)

    Privatklageverfahren jetzt der Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt worden.
    Der Ausschuß ist auch hier nach sehr langer, sorgfältiger Prüfung — wir haben noch die Strafakten beigezogen — zu dem Ergebnis gekommen, daß auch das, was der jetzige Kollege Vogt gesagt hat, nach den Grundsätzen des Immunitätsausschusses nicht ausreicht, um als verleumderische Beleidigung die Aufhebung der Immunität zu rechtfertigen.
    Es wird deshalb beantragt, dem Antrag auf Aufhebung der Immunität nicht zu entsprechen.