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ID0302603500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (Drucksache 303) — Fortsetzung der Ersten Beratung — Dr. Greve (SPD) 14F° B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1467 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 1476 D Dr. Schröder, Bundesminister 1480 D, 1503 A, 1506 C Dr. Arndt (SPD) 1489 A Heiland (SPD) 1505 A Ollenhauer (SPD) 1506 D Dr. Mommer (SPD) 1508 B Hoogen (CDU/CSU) 1508 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehzählungsgesetzes (Drucksache 298) — Erste Beratung — 1509 B Entwurf eines Gesetzes über Bodenbenutzungserhebung und Ernteberichterstattung (Drucksache 323) —Erste Beratung— 1509 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301) — Erste Beratung — 1509 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) — Erste Beratung — . . . . 1509 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Drucksache 317) — Erste Beratung — 1510 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. 9. 1956 mit dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutschbelgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen (Drucksache 315) — Erste Beratung — 1510 B Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 324) — Erste Beratung — 1510 B Schreiben des RA Josef Jösch, Frankfurt am Main betr. Genehmigung des Strafverfahrens gegen den Abg. Vogt; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 286) und Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Dr. Fritz Rauhut, Würzburg; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 176) Jahn (Marburg) (SPD), Berichterstatter 1510 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. von Brentano; Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses (Drucksache 287) Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1511 C Nächste Sitzung 1511 D Anlage 1512 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1459 26. Sitzung Bonn, den 25. April 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 31. 5. Altmaier 26. 4. Bauer (Wasserburg) 26. 4. Bauereisen 26. 4. Bauknecht 10. 5. Dr. Bechert 26. 4. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 25. 4. Frau Berger-Heise 3. 5. Birkelbach 25. 4. Dr. Birrenbach 25. 4. Frau Bleyler 26. 4. Blöcker 25. 4. Dr. Böhm 26. 4. Brese 25. 4. Frau Dr. Brökelschen 26. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dehler 25. 4. Dr. Deist 25. 4. Diel (Horressen) 5. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 30. 4. Dr. Dittrich 26. 4. Dr. Eckhardt 30. 4. Eichelbaum 3. 5. Eilers (Oldenburg) 25. 4. Dr. Elbrächter 25. 4. Engelbrecht-Greve 26. 4. Erler 25. 4. Felder 30. 4. Dr. Frey 26. 4. Dr. Friedensburg 30. 4. Frau Friese-Korn 31. 5. Gaßmann 26. 4. Geiger (München) 26. 4. Frau Geisendörfer 23. 5. Geritzmann 25. 4. Gontrum 25. 4. Dr. Gülich 26. 4. Hahn 25. 4. Hamacher 25. 5. Dr. von Haniel-Niethammer 26. 4. Häussler 30. 4. Heinrich 15. 5. Heix 25. 4. Frau Herklotz 1. 5. Höcherl 10. 5. Höcker 25. 4. Dr. Hoven 25. 4. Frau Dr. Hubert 17. 5. Hufnagel 26. 4. Iven (Düren) 26. 4. Jacobs 25. 4. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Keuning 25. 4. Frau Kipp-Kaule 26. 4. Frau Korspeter 26. 4. Dr. Kreyssig 25. 4. Kriedemann 25. 4. Kunze 15. 5. Kurlbaum 25. 4. Leber 25. 4. Dr. Leverkuehn 25. 4. Dr. Lindenberg 25. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Ludwig 25. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 26. 4. Margulies 25. 4. Mattick 26. 4. Frau Dr. Maxsein 25. 4. Mellies 23. 5. Memmel 25. 4. Meyer (Oppertshofen) 26. 4. Neuburger 25. 4. Frau Niggemeyer 30. 4. Priebe 25. 4. Frau Dr. Probst 25. 4. Rademacher 25. 4. Rasch 25. 4. Frau Renger 10. 6. Richarts 25. 4. Frau Rösch 26. 4. Ruf 25. 4. Scharnberg 26. 4. Scharnowski 26. 4. Scheel 25. 4. Scheppmann 2. 5. Schlee 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 4. Schneider (Hamburg) 25. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 25. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Dr. Seume 25. 4. Dr. Starke 25. 4. Storch 25. 4. Sträter 31. 5. Frau Strobel 25. 4. Struve 7. 5. Dr. Wahl 15. 5. Wegener 25. 4. Weimer 31. 5. Dr. Zimmer 26. 4. b) Urlaubsanträge Rasner 25. 5.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich habe niemand etwas zur Verfügung gestellt, und ich sehe gar keine Bedenken, warum es nicht Ihrer Fraktion zur Verfügung gestellt werden sollte. Ich habe es ja ausdrücklich für den Ausschuß angekündigt. Ich weiß nicht, worüber Sie sich aufhalten. Ich habe Ihnen zugesagt, daß Sie das Gutachten in allerkürzester Zeit bekommen werden.


Rede von Dr. Otto Heinrich Greve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, darf ich Sie noch fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Herr Dr. Krone,
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958 1487
Dr. Greve
dieses Gutachten für so geheim gehalten hat, daß er es jeden Abend mit in seine Wohnung genommen hat?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege Greve, ich bin über Sicherheitsvorkehrungen des Herrn Kollegen Dr. Krone natürlich nicht im Bilde.

    (Abg. Metzger: Aber e r hat es gehabt!)

    — Ich weiß nichts davon, sage ich Ihnen nochmals.
    Ich kann Ihnen nur eines sagen. Sie werden sicher ein gewisses Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung, die hier in diesem Hause darauf angewiesen ist, daß sie eine Mehrheit hat und behält, bemüht sein muß, mit dieser Mehrheit auf das intensivste zusammenzuarbeiten, und daß sie — damit Sie nicht gleich wieder Zwischenrufe machen — alle verfassungsmäßigen Pflichten, die sie in einer geordneten Demokratie wie bei uns gegenüber der Opposition hat, immer in vollem Umfange berücksichtigen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber es fällt mir schwer, auf das Kapitel mit Herrn Blachstein noch zu kommen. Herr Blachstein, das Entscheidende in Ihren Ausführungen war, daß Sie uns vorwarfen, wir wollten jemandem einen Maulkorb umhängen — Maulkorb umhängen, hieß es wörtlich bei Ihnen — in dem Sinne, als ob wir die Redefreiheit und die Demonstrationsfreiheit bei uns irgendwie beschränken wollten. Davon kann gar keine Rede sein. Wie wenig wir einen Maulkorb umhängen, zeigt dieses wirklich famose Interview des Kollegen Schmidt, das Herr Dr. Jaeger gestern abend hier zum besten gegeben hat. Als ich das Interview zum erstenmal in die Hand bekam, war es in meinen Augen so, daß es mir für ein Zitat in diesem Hohen Hause gar nicht fähig erschien. Jemand, der sich davon einen Eindruck verschaffen will, braucht das nur einmal zu lesen. Ich sage Ihnen mit allem Ernst, weil es sich um jemand aus Ihren Reihen handelt: wenn man glaubt, in dieser schnodderigen Manier über Rechtsgrundlagen sprechen zu können, dann ist das ein außerordentlich trauriger Vorgang.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich komme zurück zu den Ausführungen des Kollegen Blachstein. Er hat gesagt, das Verbot der Kommunistischen Partei sei töricht gewesen.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man wohl sagen!)

    — Es ist mir sehr interessant, daß solche Zwischenrufe weiterhin kommen!

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich nehme zu der Frage Stellung. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß das Grundgesetz uns nicht etwa so die freie Auswahl läßt, welche Gruppen wir hier zulassen möchten oder nicht, sondern daß es einen sehr strikten Satz aufgestellt hat. Sie zitieren doch so gern den Art. 21. Ich darf Ihnen den Art. 21 Abs. 2 einmal vorlesen.

    (Abg. Blachstein: Wir kennen ihn!)

    — Ich habe den Eindruck, Sie kennen ihn nicht. Mindestens haben Sie ihn gestern wohl vergessen, und deswegen bringe ich ihn in Erinnerung:
    Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
    Meine Damen und Herren, offenbar ist das nun einer jener Sätze des Grundgesetzes, der nach Ihrer Meinung der weitesten und legersten Handhabung fähig ist. Sie wissen, daß wir zwei Verbotsprozesse hinter uns haben. Beide waren schon in der ersten Legislaturperiode, als ich nicht im Amte war, eingeleitet. Einer richtete sich gegen die Sozialistische Reichspartei. Diesem Verbotsprozeß haben Sie immer uneingeschränkt Beifall gezollt. Sie haben das Bundesverfassungsgericht gerühmt, daß es mit solcher Schärfe und Promptheit gegen die Sozialistische Reichspartei eingeschritten sei. Wollen Sie wirklich allen Ernstes einer auf das Grundgesetz vereidigten Bundesregierung nahelegen, andere Maßstäbe nach rechts als nach links anzuwenden?

    (Beifall in der Mitte.)

    Vielleicht stehen wir übermorgen vor der Notwendigkeit, zu irgendeiner Aktion nach rechts zu schreiten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Glauben Sie, ich würde vor das deutsche Volk treten, um eine weitere Aktion gegen rechts einzuleiten und gleichzeitig einen Naturschutzpark für Kommunisten bestehen zu lassen?

    (Erneuter Beifall in der Mitte.)

    Diese Art von Verfassungszweideutigkeit, meine Damen und Herren, mag anderswo und in anderen Köpfen möglich sein. Wir halten uns an das Grundgesetz gebunden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Metzger: Und wie steht es mit dem Parteiengesetz, Herr Minister?)

    Das hat nichts mit Opportunität zu tun. Das sind keine Fragen der politischen Opportunität, sondern sind Fragen des Verfassungsrechts, und für die kann es nur einen Maßstab geben, nämlich den in Art. 21 Abs. 2 festgelegten Maßstab.

    (Abg. Metzger: Wann ergeht das Parteiengesetz?)

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.

    (Abg. Metzger: Das hört er nicht! Warum gilt das nicht für das Parteiengesetz?)

    — Herr Kollege Metzger, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, daß ich Ihnen die Antwort auf irgendeinen Zwischenruf schuldig bleiben müßte. Das Grundgesetz sagt in Art. 21 Abs. 1, daß die Parteien bei der politischen Willensbildung des
    1488 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 26. Sitzung, Bonn, Freitag, den 25. April 1958
    Bundesminister Dr. Schröder
    Volkes mitwirken, daß ihre Gründung frei ist, daß ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muß und daß sie über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben müssen. Das wird im einzelnen im Grundgesetz nicht näher dargelegt. Es findet sich dann in Abs. 3 die Bestimmung: „Das Nähere regeln Bundesgesetze."

    (Zuruf von der SPD: Genau das!)

    — Ja, das Nähere regeln Bundesgesetze. Über den Text, meine Damen und Herren, sind wir uns offenbar einig.
    Nun kommen wir zur Sadie. Die Sache liegt so, daß ein Teil dessen, was Art. 21 Abs. 1 bestimmt, bereits durch das Wahlgesetz und damit in Verbindung stehende Vorschriften geregelt ist, daß also für die Frage des Parteiengesetzes, wenn wir nicht daran denken, gewisse andere Regelungen umzubauen, was möglich wäre, ein relativ begrenzter Raum bleibt. Da geht es praktisch um die Frage, die seit längerer Zeit im Streit ist und unter dem Stichwort der Parteifinanzierung — nicht nur der Offenlegung der Parteifinanzen — läuft. Das ist ein Kapitel. Die weitere Diskussion geht nun aber um die Frage der Parteifinanzierung. Da gehen die Meinungen sehr weit auseinander.
    Ich habe mich, um diese Sache zunächst einmal aus einem allzu emotionalen Streit herauszubringen, dazu entschlossen, ganz unabhängige Leute -natürlich mit dem entsprechenden Prozentsatz von Männern, die Ihnen nahestehen — zu einer Kommission zu bitten; diese hat einen Bericht darüber erstattet, der Ihnen allen bekannt ist. Dieser Bericht befindet sich derzeit in der Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit, in den Fraktionen, wie ich annehme, und anderswo.
    Die Bundesregierung hat schon verschiedene Entwürfe gehabt. Es befindet sich ein neuer Entwurf in Arbeit. Das Kabinett wird in absehbarer Zeit darüber entscheiden, mit welcher Priorität dieser Entwurf angesichts der Arbeitslage des Hauses hier eingebracht werden soll. Das Haus hat darüber zu befinden, wann es welche Regelung dieser Sache für richtig hält. Und auf diesem Gebiet ist wie auf allen anderen Gebieten der gesetzgeberischen Initiative nicht die geringste Schranke gesetzt, und für förderliche, sachgemäße Vorschläge auf diesem Gebiet sind wir allen nur herzlich dankbar, einschließlich Ihrer, Herr Kollege Metzger.