Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich bin selbstverständlich bereit, den Fall zu prüfen. Ich kann Ihnen aber vielleicht noch eine kurze Erläuterung geben. In einem Rundschreiben vom 29. September 1954 hatten das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium unter Hinweis auf den Tarifvertrag vom 24. September 1954 angeordnet, daß der bezahlte Hausarbeitstag grundsätzlich wieder zu gewähren sei; der Hausarbeitstag dürfe allerdings nach den Bestimmungen der Hausarbeitstagsgesetze der Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht gewährt werden, soweit in Bundesdienststellen der sogenannte umschichtig freie Samstag eingeführt worden sei.
Es sind nun mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts ergangen, die sich aber ausnahmslos auf das Land Nordrhein-Westfalen beziehen. Die Rechtslage, soweit sie Niedersachsen betrifft, ist noch nicht geklärt. Es ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover ergangen, das ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht anerkennt, aber Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Deshalb ist für uns die Rechtslage in Niedersachsen — nicht in Bremen — zur Zeit nicht so geklärt, daß eine klare Entscheidung getroffen werden kann. Die Bestimmungen des bremischen Gesetzes werden vom Ministerium in vollem Umfange anerkannt. Ich bitte Sie deshalb, mir die Abschrift, wie Sie in Aussicht gestellt haben, zu geben; dann werde ich eine Überprüfung im einzelnen veranlassen.