Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich beantworte die beiden Fragen folgendermaßen. Die Pressemeldungen beziehen sich auf eine Sendung des Westdeutschen Rundfunks am 31. Januar 1958, die als letzte Folge der Sendereihe über die Bundeswehr „Richt Euch — wonach" ein Interview mit dem Bundesverteidigungsminister brachte. Im Verlauf dieses Interviews wurde von dem Rundfunkreporter folgender Vorfall geschildert:
Bei einem Ball in Norddeutschland riet ein Kommandeur einem seiner jungen Offiziere, er möge doch etwas mehr Distanz von seiner Tanzpartnerin halten, weil sie nun, das ist also etwas grotesk, aber es ist tatsächlich so geschehen —, weil sie die Tochter eines Metzgermeisters sei.
Auf die anschließende Frage des Interviewers, wie
solchen „Anfängen" zu wehren sei, habe ich erwidert — ich zitiere aus der Sendung von damals —:
Ernster wird es schon, wenn jemand sagt, er soll sich vor einer bestimmten Tanzpartnerin hüten oder von ihr mehr Abstand halten, weil sie bürgerlichen Charakters oder weil sie bürgerlicher Herkunft sei. Ich würde gerne
— so lautete meine Antwort an den Reporter weiter —
diesen Fall nachprüfen, ob es genauso ist; denn ich habe bei vielen Behauptungen schon festgestellt, daß eine genaue Nachprüfung einen ganz anderen Sachverhalt ergeben hat.
Schließlich habe ich gesagt:
Ich würde der Tendenz, man solle keine bürgerlichen Allianzen eingehen, mit größter Schärfe entgegentreten.
Da der Interviewer — damals wie heute — nicht bereit ist, nähere Angaben zu machen, und andere Anhaltspunkte zur Ermittlung des Sachverhalts nicht vorhanden sind, besteht leider keine Möglichkeit einer Nachprüfung im einzelnen und damit auch keine Möglichkeit eines Einschreitens dagegen im Einzelfall.
Durch die wortgetreue Wiedergabe des Interviews vom 31. Januar 1958 im Heft 4/58 der „Information für die Truppe" wurden aber Vorgang und Stellungnahme des Bundesverteidigungsministers hierzu der Truppe bekanntgegeben. Es ist nun Sache der Kommandeure und Einheitsführer als der verantwortlichen Träger soldatischer Erziehung, die Wirkung dieser Stellungnahme in geeigneter Weise zu vertiefen.