Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die kulturellen Einrichtungen und Organisationen der heimatlosen Ausländer und der nichtdeutschen Flüchtlinge zu betreuen. Um jedoch diesem Personenkreis die Erhaltung der nationalen Eigenart zu erleichtern und so das Beispiel einer guten Nationalitätenpolitik zu geben, hat die Bundesregierung über die eigenen und zwischenstaatlichen Verpflichtungen hinaus seit 1956 jährlich 300 000 DM allein an materieller Unterstützung beigesteuert.
Insgesamt wurden im letzten Haushaltsjahr 21 verschiedene Nationalgruppen durch 71 Einzelzuweisungen verschiedener Größenordnung unterstützt. Vornehmlich wurden gefördert die kulturellen und sozialen Einrichtungen — Ergänzungsschulen und Bibliotheken — sowie Organisationen einschließlich ihrer Zeitschriften der Ungarn, Jugoslawen, Rumänen, Russen, Ukrainer, Tschechen, Polen und der Völker im baltischen Raum. Wesentliche Unterstützung erhielten auch die nationalen Religionsgemeinschaften der Russen, Ukrainer, Turkestaner, Kaukasier, Bosniaken und Kalmücken.
Die Organisationen dieses Personenkreises erhielten bisher von ihren Freunden in der freien Welt Zuwendungen in einem in die Millionen gehenden Umfang. Wie in den letzten Monaten bekanntgeworden ist, werden im kommenden Haushaltsjahr die Zuwendungen weitgehend wegfallen. Ob die Anforderungen der Emigrationsgruppen sowohl an die Länder als auch an den genannten Titel im Bundeshaushalt infolgedessen steigen werden, wird sich erst im Laufe des Sommers überblicken lassen.