Rede:
ID0301702000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Eckhardt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Inhalt: Sammelübersicht 3 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 245) 763 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260 zu 260) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 261. zu 261) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften (Drucksachen 262, zu 262) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen (SparPrämiengesetz) (Drucksachen 263, zu 263) — Erste Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (WohnungsbauPrämiengesetz) (Drucksachen 264, zu 264) — Erste Beratung —. Etzel, Bundesminister 763 D, 816 A Neuburger (CDU/CSU) 776 C Seuffert (SPD) 781 B Dr. Atzenroth (FDP) 793 D Dr. Preusker (DP) 798 B Dr. Eckhardt (CDU 'CSU 803 D Frau Rösch (CDU/CSU) 807 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 809 A Krammig (CDU/CSU) 812 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 815 A Überweisungen an die Ausschüsse . . . 819 A Nächste Sitzung 819 C Anlagen 821 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 17. ,Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. März 1958 763 17. Sitzung Bonn, den 13. März 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albrecht 12. 4. Altmaier 14. 3. Dr. Baade 21. 3. Bading 20. 3. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Dr. Birrenbach 15. 3. Blachstein 29. 3. Dr. Böhm 14. 3. Conrad 18. 4. Dr. Dittrich 19. 3. Dr. Dollinger 14. 3. Ehren 13. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 15. 3. Enk 14. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 31. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 13. 3. Funk 14. 3. Frau Geisendörfer 14. 3. Gottesleben 14. 3. Graaff 14. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 14. 3. Dr. Heck (Rottweil) 13. 3. Heiland 31. 3. Hellenbrock 24. 3. Hesemann 14. 3. Hilbert 14. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 3. Höcker 15. 3. Höfler 14. 3. Frau Dr. Hubert 12. 4. Jürgensen 31. 3. Frau Keilhack 13. 3. Frau Kipp-Kaule 15. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Köhler 14. 3. Kühlthau 14. 3. Kühn (Köln) 13. 3. Kunze 15. 5. Leber 13. 3. Lenz (Trossingen) 29. 3. Dr. Lindenberg 29. 3. Logemann 20. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 4. Mellies 25. 4. Mengelkamp 13. 3. Nellen 14. 3. Neumann 12. 4. Frau Niggemeyer 14. 3. Oetzel 15. 3. Paul 30. 4. Pelster 1. 4. Pietscher 14. 3. Ramms 13. 3. Frau Rudoll 15. 3. Schneider (Hamburg) 31. 3. Dr. Schranz 13. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Dr. Starke 14. 3. Stenger 15. 3. Storm (Meischenstorf) 20. 3. Sträter 13. 3. Frau Strobel 20. 3. Unertl 20. 3. Varelmann 13. 3. Vogt 12. 4. Dr. Wahl 13. 3. Wehking 20. 3. Wehr 31. 3. Weinkamm 14. 3. Dr. Wilhelmi 14. 3. Wittrock 13. 3. Frau Wolff (Berlin) 14. 3. Dr. Wolff (Denzlingen) 14. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Finanzminister hat heute mit seinen einleitenden Ausführungen zum Haushalt bereits einen wesentlichen Beitrag zu der von Herrn Kollegen Atzenroth aufgeworfenen Frage der Stabilerhaltung des Geldes geleistet. Herr Kollege Atzenroth, Sie zitierten schon den Satz, mit dem der Bundesfinanzminister erklärte, er wolle nur so viel für den Staat beanspruchen, wie für diejenigen Angelegenheiten unbedingt benötigt werde, die nicht besser oder nicht ebenso gut auch von Privaten bewältigt werden könnten. Aber er hat noch ein Zweites getan. Er hat uns in einer schwierigen Situation einen ausgeglichenen Haushalt in Aussicht gestellt, ausgeglichen allerdings — das darf ich vielleicht vorausschicken — im Augenblick um den Preis der Einstellung der letzten 3 Milliarden — mit 500 Millionen Ausleihungen dazu — aus dem Juliusturm.
    Nun würde man in einer wirtschaftlichen Situation, die noch genauso der Überbeschäftigung zustreben würde wie im Jahre 1955 oder 1956, gerade in diesem Punkt Bedenken haben müssen. Aber ich glaube, angesichts des Umstandes, daß wir heutzutage nicht mehr bis zur Besetzung auch des letzten Arbeitsplatzes voll ausgelastet sind, sondern wieder etwas Spielraum haben, liegt volkswirtschaftlich gesehen in dem Vorhaben der Bundesregierung kein Fehler. Ich betrachte es vielmehr eher als eine bereits positive Maßnahme im Rahmen der angekündigten aktiven konjunkturpolitischen Haltung, die die Bundesregierung im Rahmen der Gesamtstabilität einzunehmen gedenkt.
    Das ganze gesetzgeberische Vorhaben, das in dieser Situation von einem immerhin sehr beachtlichen Mut zeugt, darf nach meiner Meinung, abgesehen von den steuerpolitischen Fragen und Auswirkungen, den Anspruch erheben, ebenfalls ein wirtschaftlicher Beitrag zur Steigerung der Unternehmenslust in der Wirtschaft zu sein, ein Beitrag zur Hebung der Arbeits- und Leistungsfreude und des Leistungswillens in der deutschen Wirtschaft.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf für unsere Fraktion erklären, daß wir schon aus diesen Gründen dieses Vorhaben positiv aufnehmen — obwohl es in einer Zeit der „Diktatur der leeren Kassen" unternommen wird, die Steuern zu senken — und daß wir alles daransetzen werden, daß diese Gesetzentwürfe in den Ausschüssen so schnell wie möglich verabschiedet werden, damit die angenehmen Teile der Gesetze am 1. Januar 1958 in Kraft treten können.
    Allerdings sind wir natürlich nicht mit allen vorgeschlagenen Einzellösungen schon in vollem Umfang einverstanden. Es wird in den Ausschüssen noch Gelegenheit sein, vieles zu diskutieren. Ich darf aber auf einige Punkte schon hier eingehen, um unsere grundsätzlichen Ansichten zu einzelnen Fragen hervorzuheben.
    Der Kollege Seuffert, der jetzt gerade wiederkommt — ich freue mich darüber —, hat sich in längeren Ausführungen besonders mit der, wie es nach seinen Worten klingen konnte, unsozialen unterschiedlichen Entlastung auf dem steuerlichen Gebiet beschäftigt; er sagte, daß bei den kleineren Einkommen nur eine relativ geringe Entlastung um 336 DM in Frage komme — die er hier besonders ansprach —, während es bei den großen Einkommen in der Spitze bis zu 41 000 DM gehe.
    An dieser Art der Darstellung stoße ich mich, Herr Kollege Seuffert. Wenn Sie es unternommen hätten, die steuerlichen Entlastungen nicht nur an dem unmittelbar vorhergehenden Steuertarif von 1957, sondern an dem von 1953 oder gar an dem Kontrollratstarif zu exemplifizieren, dann wäre die steuerliche Entlastung bei den hohen Einkommen noch viel sinnfälliger in Erscheinung getreten. Damit läßt sich doch, wenn man die Dinge ernsthaft betrachtet, die Debatte nicht ausschließlich bestreiten! Der Tatbestand ist vielmehr, daß noch einmal eine steuerliche Entlastung in einem nicht unerheblichen Maße eintreten soll. Auch wir bedauern, daß diese steuerliche Entlastung noch nicht so weit gehen kann, daß sie in allen Stufen dem einzelnen, der da schafft, wenigstens 50 Pf von jeder Mark beläßt. Das ist für uns ein endgültig anzustrebendes Ziel. Wir wissen ganz genau, daß die uralte schöne Zeit des „Zehnten" nicht wieder zurückzugewinnen ist.
    Herr Kollege Seuffert, Sie haben in den Vordergrund gerückt, man müsse dabei immer die Zahl der Steuerfälle und die steuerliche Schichtung der Einkommen im Auge haben. Selbstverständlich,



    Dr. Preusker
    aber auch diese Betrachtung ergibt bereits, daß nach der Vorlage der Bundesregierung weitere 2,8 Millionen Steuerpflichtige aus der direkten Einkommensbesteuerung völlig ausscheiden und daß bei einem weiteren Teil der Steuerpflichtigen unterschiedliche, etwa zwischen 7 und 15 % schwankende Entlastungen eintreten. Ferner ergibt sich, daß immerhin bereits 95 % der Steuerpflichtigen sich innerhalb des proportionalen Tarifs von nur 20 % Belastung befinden.
    Natürlich wird dann dort, wo man für die restlichen 5 % mit einer stark progressiven Besteuerung beginnt, zunächst einmal der, wie soll ich sagen, Ankuppelungsprozentsatz, der erste Sprung, etwas größer. Das ergibt sich schon klar daraus, daß man die früher ansteigende Linie auf einmal durch den Proportionalsatz waagerecht gelegt hat; dadurch entsteht natürlich am oberen Ende plötzlich eine Treppenstufe, was im Wege der erhöhten Freibeträge für die Familie, für die Kinder dann wieder etwas gemildert wird.
    Aber Sie haben sich auch gar nicht dagegen gewandt, daß derjenige, der erhöht zu leisten imstande ist, auch erhöhte Steuerlasten tragen soll. Darüber werden wir uns wahrscheinlich ohnehin einig sein. Jedoch über das Maß gehen unsere Meinungen auseinander. Ich sagte Ihnen schon: ich möchte nicht eine noch höhere Belastung, sondern im Gegenteil, mir erschiene es volkswirtschaftlich viel sinnvoller, wenn wir uns endlich der Grenze der im Maximalfall hälftigen Wegsteuerung des erarbeiteten Einkommens nähern könnten.
    1 Herr Kollege Seuffert, die ganze Frage hat ja auch eine sehr wichtige volkswirtschaftliche Auswirkung, und in diesem Zusammenhang bitte ich auch noch einmal das Problem der Herausnahme der 2,8 Millionen Steuerpflichtigen aus der direkten Besteuerung zu betrachten. Wenn der Staat aus irgendwelchen Gründen der Sicherheit — sei es auf dem Gebiet der Vorbereitung der Landesverteidigung, sei es auf dem der ökonomischen Sicherheit, der Sicherung der Vollbeschäftigung — erhöhte Aufwendungen zu machen hat, dann wird er, wenn die laufenden Einnahmen aus Steuern oder Anleihen ihm dies nicht gestatten, daran denken müssen, die Steuern zu erhöhen. Nun muß man einmal überlegen, welche Konsequenzen es hat, wenn zu dieser Erhöhung der Besteuerung nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung als Steuerzahler zur Verfügung steht. Bekanntlich ist es im Augenblick doch so, daß 20 % der Steuerzahler rund 80 % des gesamten Aufkommens aus direkten Steuern aufbringen.

    (Abg. Seuffert: Weil sie auch das entsprechende Einkommen haben!)

    —Sicher, denn sonst könnten sie es nicht, Herr Kollege Seuffert, und dagegen ist ja auch von niemandem etwas eingewandt worden.
    Man muß einmal klarstellen, daß die großen Einkommen — bis auf die verschwindend wenigen Fälle überkommener großer Vermögen — in der Regel hart erarbeitete Wirtschaftseinkommen und nicht Verbrauchseinkommen im direkten Sinne darstellen. Die Teile, die davon konsumiert werden können, sind jedenfalls nur Bruchteile des gesamten erarbeiteten und zu versteuernden Einkommens. Wenn man nun bei den Wirtschaftseinkommen die Schraube überdreht, dann ist die logische Konsequenz, daß sich dieses Überdrehen auf dem Umweg über die Preise in die ganze Wirtschaft fortwälzt, und was sich als Resultat ergibt, ist erstens unsozial und zweitens völlig unkontrollierbar, weil die Wirkungen in jeder Stufe unter Umständen nicht im Anhänge-, sondern im Aufschlagsverfahren weitergegeben werden. Wenn Sie die Stabilität der gesamten Preisentwicklung sichern wollen, dann ist ein Prinzip dazu bestimmt am ehesten geeignet: den Finanzbedarf für alle Anforderungen, die staatlicherseits gestellt werden müssen, so zu decken, daß die Wirkungen endgültig in der Steuer aufgefangen werden können und nicht auf dem Umweg über die Preise weitergegeben werden. Damit würde auf alle Fälle das Sozialste und Vernünftigste geschehen.
    Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich einmal das Problem der Höchstproportional- oder Höchstprogressionssätze in der Besteuerung zu betrachten. Hier gibt es ein Optimum, bei dessen Überschreitung eine weitere Progression im Grunde genommen nur Augenpulver ist, in Wirklichkeit unsoziale Konsequenzen durch Preisauftrieb hat. Dieses Problem sollten wir ganz genau prüfen. Aus dem gleichen Grunde, Herr Kollege Seuffert, möchte ich den Gedanken der Jahressteuergesetze, die der Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen hat, bejahen. Sie geben die Möglichkeit einer viel größeren Anpassung. Ich halte es für möglich, daß man z. B. im Rahmen einer solchen Jahressteuerregelung — worüber ich mich freue — zwei, drei, vier Millionen Menschen aus der direkten Steuer herausläßt. Man muß aber die Möglichkeit behalten, dann, wenn es einmal im Gesamtinteresse notwendig ist, sie daran zu gemahnen, daß sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mitzutragen haben.
    Ich darf in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Problem anschneiden. Herr Kollege Seuffert, Sie wandten sich so gegen den Gedanken einer eventuellen kommunalen Einkommensteuer

    (Abg. Seuffert: Mit Grund!)

    in dem Bewußtsein, sie könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Man könnte das aber so regeln, daß, ebenso wie der Bund einen festen Anteil von 35 % an der Einkommen- und Körperschaftsteuer hat, auch zwischen Ländern und Gemeinden ein fester Anteil festgelegt wird.

    (Abg. Seuffert: Das ist etwas ganz anderes!)

    Das ist ein Gedanke, dem wir durchaus zuneigen. Wenn wir das sowohl beim Bund wie auf der Landesebene und der Ebene der Gemeinden mit der Jahressteuerregelung kombinieren, können die tüchtigeren Gemeinden einmal zeigen, daß sie effektiv etwas leisten, indem sie unter den jeweiligen Höchstsätzen bleiben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Jetzt zur Problematik des Splittings! Ich war etwas erstaunt, zu hören, daß Sie, Herr Kollege Seuffert, auf einmal wieder dem Gedanken der getrennten Veranlagung zuneigen. Daß das nur für



    Dr. Preusker
    die 5 % der oberen Steuerzahler zutreffe, ist wirklich keine prinzipielle Argumentation. Soweit wir eine proportionale Besteuerung haben, ist es völlig gleichgültig, wieviel der Mann und wieviel die Frau verdient. Aber nun das andere: Wenn man den Gedanken der getrennten Veranlagung weiter verfolgt, bleibt die Problematik dieses Verfahrens bei der ganzen landwirtschaftlichen Bevölkerung, dem Bauern und der Bäuerin, der ganzen handwerklichen Bevölkerung, dem Einzelhandel und den freien Berufen bestehen. Überall dort kann der Leistungsanteil der Frau nur über ganz fiktive Zurechnungen gefunden werden. In der Regel wird man sogar sagen: Jeder hat die Hälfte dazu beigetragen. Man käme so in der Praxis wahrscheinlich ohnehin auf diese günstigste Lösung, oder aber man würde in irgendeiner Weise wieder mißbräuchlichen und gekünstelten Konstruktionen Raum geben. Ausgangspunkt des ganzen Problems war immer wieder die große Zahl der Menschen mit der gemeinsamen Veranlagung in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Einzelhandel, in den freien Berufen. In diesen Gruppen wird auf alle Fälle durch das Splitting, wenn auch die Problematik der Dinge — —

    (Abg. Lange [Essen] : Die Frage wird damit nicht gelöst!)

    — Das wird niemand von uns behaupten wollen. Das behauptet noch nicht einmal die Denkschrift des Bundesfinanzministers. Aber unter allen denkbaren Lösungen scheint mir nach der gegebenen Situation die Kombination von proportionaler Besteuerung und Splitting in dem aufgesetzten Progressionsteil doch am meisten den Notwendigkeiten einer ungekünstelten gerechten Besteuerung zu entsprechen. Es kann auch nicht bestritten werden — ich glaube, das ist etwas, was wir alle bejahen sollten —, daß hierbei der familiengünstigste Steuertarif herauskommt, der überhaupt denkbar ist.
    Damit entsteht auf der anderen Seite natürlich wieder ein Problem; auch Herr Kollege Seuffert hat davon gesprochen. Es gibt nämlich unter den Alleinstehenden eine Fülle von Sonderfällen, in denen plötzlich eine Benachteiligung erfolgt, ohne daß diese Alleinstehenden etwas dafür können. Sie sprachen von der alleinstehenden Frau mit Kindern oder Pflegekindern. Ich möchte sagen, daß es hier schlechthin um die alleinstehende Frau geht.
    Wenn wir auch im Grundgesetz das Prinzip der Gleichberechtigung haben, so kann man, glaube ich. doch nicht so weit gehen, zu erwarten, daß die alleinstehende Frau in der gleichen Weise um den Mann werben sollte, wie nach der Natur und der bisherigen Sitte der Mann um die Frau wirbt, sondern es soll doch sicher so bleiben, wie es gewesen ist. Eine Ausnahme mag es dann und wann einmal geben. Aber nun Spaß beiseite!
    Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, daß wir aus zwei fürchterlichen Kriegen Millionen von Frauen haben, die beim besten Willen keinen Ehepartner gefunden haben.

    (Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Das stimmt ja gar nicht!)

    — Aber sicher in den betreffenden Altersklassen.
    Ich darf in dem Zusammenhang an einen Antrag erinnern, den die Fraktion der DP in der letzten Legislaturperiode im April 1956 auf Drucksache 2311 gestellt hat. Danach sollten für alleinstehende Frauen die Sätze der Steuerklasse II schon vom 45. Lebensjahr an gelten anstatt erst vorn 55. Lebensjahr an. Wenn man diese Regelung trifft, wird man einen wesentlichen Teil der wirklichen Härtefälle erfassen. Wir haben das dem Bundesfinanzminister kürzlich in unserer Fraktion vorgetragen, und er hat versprochen, diesen Gedanken eingehend prüfen zu lassen. Ich glaube, er hat diesmal Aussicht auf Verwirklichung.
    Aber ganz abgesehen davon, Herr Kollege Seuffert, bin auch ich der Meinung, daß wir den Gedanken, höhere Freibeträge anzusetzen — Sie haben davon gesprochen —, ernsthaft überlegen sollten. Man sollte die Möglichkeiten und die finanzielle Tragweite überprüfen. Wenn damit Härtefälle überhaupt vermieden werden können und die Steuerausfälle zu verkraften sind, dann sollte man diesen Weg gehen.
    Zur Beseitigung der Vergünstigungen und zur degressiven Abschreibung darf ich ebenfalls noch einige Bemerkungen machen. Diese Fragen sind sehr stark unter dem Gesichtspunkt nicht nur der Steuervereinfachung, sondern gleichzeitig auch der Förderung der Kapitalbildung für die mittelständischen Schichten gestellt worden. Unter diesem Blickwinkel können wir die gesetzliche Fixierung der degressiven Abschreibung mit 25 % nicht nur für die sogenanntën langlebigen, sondern auch für diejenigen Wirtschaftsgüter, deren Lebensdauer unter zehn Jahren liegt, nur begrüßen. Allerdings hängt die gute Wirkung dieses Tropfens davon ab, daß alle mittelständischen Steuerpflichtigen davon Gebrauch machen können.
    Ich weiß, daß die Forderung nach der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, wie sie § 10 a einmal vorsah, aus dem Wunsch nach der Stärkung der Eigenkapitalbasis für die Kreise entstanden ist, die nicht direkt an den Kapitalmarkt appellieren können. Wenn man ihnen jetzt die Chance der gesetzlichen degressiven Abschreibung einräumt, dann muß auch gewährleistet sein, daß die einzelnen Finanzämter die Ausführungsbestimmungen nicht so praktizieren, daß sie bei 90 % der Steuerpflichtigen die Buchführung einfach verwerfen. Im Schätzungsverfahren sind die Dinge doch nicht realisierbar. Hier muß also, glaube ich, in den Ausschußberatungen die notwendige Sicherheit geschaffen werden, daß das, was vom Gesetzgeber beabsichtigt wird, nämlich eine ausreichende Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der mittleren Betriebe und Unternehmen, auch erreicht und nicht nachher aus kleinlichen fiskalischen Gesichtspunkten, so darf ich in diesem Fall einmal sagen, eingeengt wird.
    Zu den §§ 7 b und 7 c des Einkommensteuergesetzes sind hier schon verschiedentlich Bemerkungen gemacht worden. Hier darf ich vielleicht aus besonderer Erfahrung noch etwas hinzufügen. Die Erhaltung des § 7 b in der Form, daß die in ihm



    Dr. Preusker
    vorgesehene Vergünstigung bei Einfamilienhäusern mit Kosten von über 120 000 DM wegfallen, daß sie also nur für Einfamilienhäuser mit Kosten von unter 120 000 DM gewährt werden soll, begrüße ich. Denn ich bin der Auffassung, daß die Schäden infolge der Kriegszerstörungen und der innerdeutschen Fluchtbewegungen noch lange nicht so ausgestanden sind, daß wir uns tatsächlich das, was steuerlich ideal wäre, nämlich die restlose Beseitigung von Sondervergünstigungen aller Art, schon erlauben könnten.
    Irgendwo in der Begründung des Bundesfinanzministers steht, es sei das Ziel. „wettbewerbsneutrale" Steuern zu haben. Wettbewerbsneutrale Steuern müßten aber insgesamt noch etwas niedriger sein können, als die Steuern gegenwärtig sind. Voraussetzung für die Schaffung wettbewerbsneutraler Steuern wäre weiter, daß es innerhalb der Wirtschaft und bei den arbeitenden Menschen keine durch Kriegsfolgen ganz spezieller Art einseitig orientierte Wettbewerbspositionen mehr gäbe.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)

    Zum § 7 c! Der Kollege Seuffert hat beklagt, daß hier eine Einschränkung beabsichtigt sei, nach der zwar weiterhin noch der Eigenheim- und der Eigentumswohnungsbau gefördert werden solle, durch die aber doch der Bau von Mietwohnungen für Arbeiter beeinträchtigt werde. Herr Kollege Seuffert, ich habe mir das auch lange hin und her überlegt. Ich bin bereit, meiner Fraktion zu empfehlen, dieser Einschränkung zuzustimmen. Es ist nämlich nicht so, wie Sie sagen, sondern der Wiederaufbau auch von Mietwohnungen ist ausdrücklich noch zugelassen worden, und ich kann mir vorstellen, daß der besondere Hinweis auf den Wiederaufbau in den Städten, in denen wir auch heute im Jahre 1958 noch Baulücken und Trümmer haben. dazu dienen kann. diese Lücken und Trümmer schnell endgültig verschwinden zu lassen.

    (Abg. Seuffert: Das genügt doch nicht für den Wohnungsbedarf! Sie bekommen ja ohnehin kein Bauland, geschweige denn aus den Aufbaugrundstücken!)

    — Ja, Herr Kollege Seuffert, gerade dann ist es aber doch sinnvoll, einen zusätzlichen Druck zugunsten der Bebauung der vorhandenen Baulücken und des Wiederaufbaus der Ruinen zu setzen. Denn das ist ja Bauland. Also das sollte man auf alle Fälle erst einmal machen. Wenn die letzte Trümmerlücke verschwunden ist, wenn mit dieser besonderen Konzentration auf Grund des § 7 c in unseren Städten alles wieder aufgebaut ist, dann bin ich auch bereit, über die anderen Fragen weiter zu diskutieren.

    (Abg. Seuffert: Die alten Grundstücke im Zentrum sind doch heutzutage vielfach keine Wohnlage mehr!)

    In diesem Zusammenhang darf ich schließlich auch auf die Sparprämien eingehen. Zu der nicht ganz einfachen Problematik dieser Sparprämien ist hier von den verschiedensten Seiten — teils
    positiv, teils negativ — Stellung genommen worden. Ich möchte vorausschicken, daß unsere Fraktion, vor allem gestützt auf die guten Erfahrungen mit dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, das Sparprämiengesetz für die große Zahl der kleinen Einkommensteuerpflichtigen begrüßt und eifrig daran mitarbeiten wird, Möglichkeiten zu finden, es in dieser Richtung schnell wirksam werden zu lassen. Nicht etwa, weil wir Sorge hätten, daß ohne dies die kleinen Einkommensbezieher weniger sparen würden als bisher. Auch ich kann nur sagen, daß das Sparen gerade bei kleinen Einkommensbeziehern ein ungewöhnlich gutes Ergebnis erbracht hat. Insbesondere gilt das auch für das Wohnungsbauprämiengesetz. Wer hätte vor einigen Jahren angenommen, daß hier allein pro Jahr 250 Millionen Mark an Prämien gezahlt würden, d. h. also eine Sparsumme von über 1 Milliarde von kleinen Angestellten, arbeitenden Menschen, aufgebracht würde?
    Diese Sorge habe ich also nicht; aber umgekehrt bin ich der Meinung, daß wir gerade die Eigentumsbildung, gerade die Spartätigkeit in diesen breiten Schichten unserer Bevölkerung belohnen sollten, und damit sollte wieder der Grundstein für eine allmählich eigenständige und unabhängige Entwicklung durch die Generationen hindurch gelegt werden.
    Ein Zweites! Je mehr Menschen Sparer sind, je mehr Menschen auf Eigentum zurückgreifen können, um so sicherer wird die Wand aufgerichtet werden können gegen jeden Versuch, mit der Währung Experimente zu machen.

    (Beifall rechts.)

    Ich gehe deshalb auch in einem anderen Punkte mit Ihnen einig, Herr Kollege Seuffert. Ich bin auch der Auffassung, daß überlegt werden müßte, ob der Ersterwerb von Aktien tatsächlich in diese Förderung nach dem Sparprämiengesetz hineingehört.
    Der Kollege Seuffert hat schon von der Bindung bei Aktien über fünf Jahre hinweg gesprochen. Fünf Jahre können sicher in der Gesamtkonjunktur durchaus stabil verlaufen. Aber sie können unter Umständen für eine bestimmte Branche eine ganz unterschiedliche Entwicklung aufweisen. Wir alle haben einmal erlebt, wie Strohhüte und Hosenträger — ich bitte um Entschuldigung — nicht mehr Modeartikel waren.
    Es kommt noch etwas Weiteres hinzu. Die Aktie ist doch nun einmal das Papier, das der ganzen Natur nach das Risikobeteiligungspapier sein soll. Wenn wir nun schon auf der Spitze der Konjunktur stehen, dann weiß ich nicht, ob man dem kleinen Sparer gerade den Ersterwerb einer bestimmten Aktie für 1250 DM — oder 2500 DM, wenn er verheiratet ist — empfehlen soll. Ich weiß nicht, ob das das sicherste Mittel ist, ihn für das Sparen aufgeschlossen zu machen. Etwas ganz anderes ist es, ob man ihm die von unserem Kollegen Neuburger ja immer so intensiv geförderte Idee des Investmentsparens, der Risikoverteilung, nicht besonders nahebringen sollte.



    Dr. Preusker
    Aber ich würde .sagen: Sparprämien gern für das Kontensparen, für die festverzinslichen Wertpapiere. Ich glaube jedoch, daß es sehr überlegt werden muß, den Ersterwerb der Aktien gerade für den kleinen Mann hier mit in Erwägung zu ziehen. Vorerst kann ich mich nicht dazu bereit finden. Lassen wir es erst einmal bei den anderen, wenn Sie so wollen, konventionellen und gewohnten Sparformen.

    (Abg. Dr. Becker [Mönchen-Gladbach]: Er braucht ja keine Aktien zu kaufen, das steht ihm frei!)

    — Gut, aber Herr Kollege Becker, man soll dem Kleinsparer nicht unter der Vorstellung, daß das Aktiensparen etwas ganz Besonderes sei, dann nachher zu einem sehr enttäuschten Sparer werden lassen. Die Gefahr dieser Enttäuschung bei einer Einzelanlage ist doch wohl nicht von der Hand zu weisen.
    Jetzt kommt aber die Frage: Soll man es überhaupt in dieser Form machen? Wir haben schon gehört, daß der Bund allein diese Prämien zahlen muß, daß sie allein mindestens auf 400 Millionen Mark geschätzt werden. Der Herr Kollege Seuffert hat zu meinem Schrecken noch den Vorschlag gemacht, dann möge man auch noch das Bausparen aus dem § 10 herausnehmen. Bis jetzt wird der Steuerausfall bekanntlich von Bund und Ländern getragen. Stellen Sie sich vor, daß das dann auch noch auf den Bund allein zukommt! Ich glaube, man sollte das doch lieber so lassen, wie es gegenwärtig ist.
    Wenn man schon über fünf Jahre hinweg 20 % gleich jährlich 4% als Prämie zahlen will, sollte man einmal überlegen, ob nicht vielleicht das Verfahren, das in der Schweiz und in den angelsächsischen Ländern üblich ist, zweckmäßiger ist. Dort wird dem kleinen Sparer laufend eine höhere Verzinsung im Wege der Prämie gewährt. Was dort sehr einfach möglich ist, wäre auch hier zu machen, sogar völlig unbürokratisch. Es wäre nur eine Frage der höheren Verzinsung der Ausgleichsforderungen. Mit dieser Lösung könnte man vielleicht manches an Schwierigkeiten überwinden. Denn mit einem Problem werden wir bei keiner Form von Sparförderung fertig; ich glaube, das muß man einmal ganz offen aussprechen. Ob man drei Jahre, ob man fünf Jahre oder zehn Jahre wählt, man kann nie verhindern, daß der gleiche Betrag nach dieser Zeit unter Umständen wieder festgelegt wird. Allein deswegen eine Bürokratie aufrechtzuerhalten, ist doch vielleicht ein nicht ganz angemessener Aufwand. Ich könnte mir im übrigen vorstellen, daß im Bereich der Bezieher mittlerer und großer Einkommen eine um 1 oder 2 % stärkere Senkung des Tarifs wertvoller wäre, als wenn dieses Prämiengesetz auch dort in allen Fällen praktiziert würde.
    Nun lassen Sie mich noch ein paar Worte zu einem weiteren Gesetzentwurf sagen, der einige nach meinem Dafürhalten nicht ganz leichte Probleme beinhaltet, nämlich den Vorschlag der Anhebung der Körperschaftsteuer von 45 auf 47 % und
    der Senkung der Steuer für den ausgeschütteten Gewinn von 30 auf 11 plus 4 % oder, wie der Bundesrat möchte, 15 plus 4 %. Ich glaube, daß das, was für die großen Aktienunternehmungen eine durchaus weise Beschränkung einer übermäßigen Selbstfinanzierung sein soll — was auch in Ihren Begründungen anklingt — und in diesem Sinne auch von uns begrüßt wird, nicht in gleicher Weise für die personenbezogenen oder nicht emissions- fähigen Unternehmungen gilt. Hier müssen wir uns bemühen, eine Lösung zu finden, die verhindert, daß sie in die höhere Besteuerung hineingetrieben werden, und daß nicht aus der im ganzen beabsichtigten Begünstigung der mittleren Schichten hier eventuell die Gefahr einer zusätzlichen Substanzaushöhlung wird. Es besteht wohl auch weitgehend die Bereitschaft — ich sehe es an Ihrem Kopfnikken —, das zu bedenken.
    In diesem Zusammenhang sollte man noch ein Weiteres erwägen. Wenn man schon hofft, die Kapitalmarktbelebung zu erreichen und eine stärkere Emissionsfähigkeit für Anleihen dadurch zu gewinnen, daß man die Aktienunternehmen auf die Eigenkapitalverstärkung, auf die Aktienemission hinlenkt, dann sollte man doch einmal überlegen, ob man nicht auch die Ausfallbürgschaft des Bundes, etwa über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, für mittelbare Emissionen der Mittelschichten, Sammelemissionen der mittleren Wirtschaft, einsetzen könnte. Wenn die mittelständische Wirtschaft vor Jahren bereit gewesen ist, immerhin über 1 Milliarde DM für den notwendigen Aufbau der Schwerindustrie über die Investitionshilfe aufzubringen, dann ist es, glaube ich, an der Zeit, daß — es kostet nicht mehr als die Bereitschaft zu einer Unterschrift — die Konsolidierung der mittleren Wirtschaft, der nicht emissionsfähigen Wirtschaft, hier auch einmal von Bundes wegen unterstützt wird.

    (Beifall bei der DP.)

    Ich sage das aus folgendem Grunde. Wenn sich, wie wir annehmen müssen, bei einer vollbeschäftigten Wirtschaft und bei einer gewissen Rezession auf den Weltmärkten ergibt, daß die Wirtschaft sich nicht mehr so stark weiter aufwärts entwickeln kann wie bisher — und darin liegt ja, wenn eine Wirtschaft voll beschäftigt ist, eigentlich eine natürliche Entwicklung —, dann würde doch immer die Gefahr bestehen, daß die Großen unter Umständen bei ihrer größeren Kapitalkraft auf dem Wege über günstigere Zahlungsbedingungen den Wettbewerb verschärfen können. Diesem stärkeren Wettbewerb sind die mittleren, nicht emissionsfähigen Betriebe nur dann gewachsen, wenn sie sich auch tatsächlich konsolidieren können. Das, was sie nicht direkt am Kapitalmarkt bekommen können, das, was ihnen auch die Steuerentlastung über den neuen Tarif nicht bringt, das sollte man ihnen dann wenigstens mittelbar durch eine weitere Hilfestellung bei der, sagen wir einmal, indirekten Emission gewähren.
    Lassen Sie mich dann noch ein Wort aufgreifen, das hier im Zusammenhang mit den Plänen — die wir sehr begrüßen — über die Freibeträge bei der Vermögensteuer gefallen ist. Ich möchte es ganz



    Dr. Preusker
    offen aussprechen: uns gehen diese Vermögensteuer-Freibeträge noch nicht weit genug; wir möchten gern statt der 5000 DM 10 000 DM in Anpassung an die veränderten Wertverhältnisse und zur weiteren Begünstigung der eigenständigen Spartätigkeit und Vermögensbildung in den breiten Schichten. Wir möchten aber noch ein Weiteres: wir möchten gern, daß man auch daran denkt — rechtzeitig denkt! —, den Satz der Vermögensteuer wieder zu korrigieren, mindestens, ehe man an den — hier angekündigten — Gedanken der Korrektur der Einheitswerte an den sogenannten zeitnahen Wert herangeht.
    Es ist in der Debatte das Wort von der Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefallen, die es nahelegen, auch bei der Grundsteuer auf die zeitnahen Werte umzuschalten. Ich glaube, man muß hier eine Forderung klar aufstellen: Die Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung sind erst dann wieder gerechtfertigt, wenn vorher auch der gesamte Grundbesitz und insbesondere auch der Althausbesitz nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit behandelt wird.

    (Beifall rechts.)

    Dann ein abschließendes Wort zu den Sätzen in Ihrer Rede, Herr Bundesfinanzminister, über die Reform der Umsatzsteuer. Wir dürfen Sie bitten, diese Reform der Umsatzsteuer soweit wie möglich vorzuziehen. In dieser Beziehung ist die Situation durch ein neuerliches Urteil irgendwie brenzlig geworden. Man kann zwar ohne weiteres attestieren: die Absicht zur Reform hat auch schon vorher bestanden. Ich erinnere mich hier an unsere gemeinsame Tätigkeit im Rahmen der Montanunion in ihren Anfängen. Ich glaube, seit jener Zeit ist auch bei Ihnen die Erkenntnis der Notwendigkeit einer solchen eindeutigen Reform bereits vorhanden gewesen. Aber ich glaube, gerade dieses Urteil hat gezeigt, daß man eben mit irgendwelchen Sondergesetzen bei der Umsatzsteuer nichts mehr ausrichten kann, sondern daß wir das Problem im ganzen anpacken müssen, mit einer wirklich grundlegenden Reform, die jede zukünftige Begünstigung der Mehrstufigkeit, jede Begünstigung der Kapitalkonzentration eindeutig ausschaltet und eine wirklich wettbewerbsneutrale Umsatzsteuer schafft.

    (Abg. Dr. Dresbach: Sie haben doch bei Popitz studiert; Sie kennen doch seine These: „Die beste Umsatzsteuerreform ist die Senkung des Satzes"!)

    — Das ist natürlich schon einmal etwas, Herr Kollege, was für alle Steuern generell gilt.

    (Abg. Dr. Dresbach: Speziell für die Umsatzsteuer!)

    Aber trotz alledem bleibt das eine bestehen: Auch eine Senkung meinetwegen von 4 auf 3 % würde noch immer nicht die Unterschiede, die zwischen mehrstufigen und einstufigen Betrieben, zwischen handwerklichen und mehrstufigen Betrieben bestehen, aus der Welt schaffen. Ich glaube vielmehr, das erreicht wirklich nur ein System des added value, der Mehrwertsteuer, oder was Sie sonst der Einfachheit halber für pauschalierte Sätze erfinden
    mögen, jedenfalls nicht etwas, was generell die Unterschiedlichkeit kumuliert.

    (Abg. Dr. Dresbach: Wollen Sie noch mehr Stockwerke auf die Finanzämter?)

    — Nein, ich denke gar nicht daran. Es gibt ja viel einfachere Systeme, in denen man das verwirklichen kann.

    (Abg. Dr. Becker [Mönchen-Gladbach]: Sie können sich darauf verlassen, daß wir einen Weg finden werden, die Umsatzsteuer umzubauen!)

    — Das hoffe ich eben, daß wir den jetzt gemeinsam finden. Mir liegt daran, daß das nicht erst, wie vorhin gesagt wurde, im nächsten Jahr in Angriff genommen wird, sondern daß wir es, wenn wir dieses Gesetzgebungswerk programmgemäß noch vor den Sommerferien erledigt haben, unmittelbar danach im Herbst beginnen können. Wir werden damit jedenfalls der gesamten mittleren Wirtschaft, um deren Konsolidierung es bei der Stabilisierung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung wirklich in einem ganz besonderen Maße geht, einen großen Dienst leisten.
    Ich möchte zusammenfassen. Auf viele Einzelheiten kann man in einem solchen Rahmen gar nicht eingehen; sie müssen der Behandlung in den Ausschüssen vorbehalten bleiben. Die generelle Linie, auf der hier mit dem Splitting, mit der Einführung der proportionalen Stufe auf dem Gebiete der Einkommensteuer schon eine grundlegende Reformidee verwirklicht worden ist, bejahen wir ausdrücklich. Wir ermuntern die Bundesregierung, bei der Umsatzsteuer in derselben Weise und mit demselben Mut weiterzugehen. Wir bejahen insbesondere den Mut, auf dem Wege der Förderung der Eigenständigkeit, der Eigentumsbildung, der Sparfähigkeit, der Steuersenkung, der steuerlichen Entlastung und der Zurückdrängung des Staates und der staatlichen Wirtschaft weiterzugehen, und wir bitten die Bundesregierung, auf diesem Wege fortzuschreiten.

    (Beifall bei der DP und der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Eckhardt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, sogleich an die letzten Worte meines Herrn Vorredners anknüpfen zu können. Es ist mir ein Bedürfnis, gerade anläßlich der ziemlich scharfen Kritik, die vorhin von dem Herrn Kollegen Seuffert vorgetragen worden ist und die mir ungewöhnlich erschienen ist, zu Beginn zum Ausdruck zu bringen, daß die Entwürfe des Bundesfinanzministeriums einen großen Zug tragen. Es ist angesichts der Haushaltslage und der schweren Belastungen, vor denen wir möglicherweise stehen, erfreulich, zu sehen, was hier an Reformmaßnahmen alles angepackt worden ist und in wie vielen Dingen Regelungen vorgeschlagen werden, die ohne Zweifel eine Verbesserung des bestehenden Zustandes darstellen.



    Dr. Eckhardt
    Es sind im großen und ganzen ja zwei Probleme, deren sich die geplante Steuerreform besonders annimmt. Einmal ist es eine Reform der Einkommenbesteuerung, und zum andern ist es im allgemeinen eine Förderung des Kapitalmarkts, aber über den Kapitalmarkt hinaus — und das begrüße ich besonders — etwa im Rahmen der Vermögensteuer endlich auch einmal eine Rücksichtnahme auf die Geldvermögen, die seit 1919 in Deutschland wahrhaftig schlecht genug weggekommen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der DP.)

    Erlauben Sie mir nun zunächst ein paar Worte zur Einkommenbesteuerung. Der vorhin hier in einem Zwischenruf zitierte bedeutende Finanzpolitiker und hohe Verwaltungsbeamte der Weimarer Republik hat die Einkommensteuer die Königin der Steuern genannt. Wenn wir uns dieses viel zitierten Wortes heute wieder einmal erinnern, dann will es uns scheinen, als ob diese Äußerung reichlich romantisch sei. Ich glaube, von ihrem Glanz hat die Einkommensteuer viel verloren. Aber mit den heutigen Augen gesehen waren die Steuern der Weimarer Republik nicht hoch, und tatsächlich schien die Einkommensteuer in manchen Augen das zu sein, was sie nach den sozialistischen Programmen der Zeit vor dem ersten Weltkrieg sein sollte: das Ideal sozialer Gerechtigkeit, die Verwirklichung dieser sozialen Gerechtigkeit auf dem Gebiet der Steuerpolitik.
    Das ist sie nun schon lange nicht mehr. Sie ist es — ich möchte das gleich vorausschicken — insbesondere auch nicht wegen der hohen Steuersätze, die uns durch die Entwicklung in der Zeit nach dem Kriege — ich will die Umstände hier nicht aufzählen — aufgenötigt worden sind. Hohe Steuern führen notwendig zu Ungleichmäßigkeiten aller Art, zu komplizierten Ausnahmevorschriften, zu Befreiungen und Vergünstigungen der mannigfaltigsten Art. Auch in der Einkommensteuer mußten nun Vergünstigungen vorgesehen werden, die — wir können es gar nicht leugnen — zahlreiche Mißbräuche im Gefolge gehabt haben.
    Wenn wir uns bei dem Thema hoher Einkommensteuertarif und hohe Spitzensätze einmal ansehen, wie die sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes eigentlich behandelt werden, dann müssen wir doch wohl zugeben, daß hier manches zu finden ist, was dem Ideal der Steuerpolitik, nämlich einer gleichmäßigen und sozial gerechten Besteuerung, kaum mehr entspricht. Die Forderung, daß man die Steuersätze senken solle, daß die beste Reform die Senkung von Steuersätzen sei, gilt selbstverständlich auch für die Einkommensteuer.
    Das Kernstück der Einkommensteuer, vielleicht das Kernstück unseres gesamten Steuerrechts überhaupt, ist der Tarif. Der Einkommensteuertarif hat eine wirtschaftliche, eine soziale und eine in mannigfacher Hinsicht über die sozialen und wirtschaftlichen Dinge noch hinausgehende Bedeutung, so daß er wohl wert ist, sehr genau geprüft und ausgewogen zu werden. Das werden wir selbstverständlich im Ausschuß tun. Es besteht gar kein Zweifel, daß der Entwurf der Bundesregierung die Kritik nicht ausschließen will. Vorschläge zu Änderungen und Verbesserungen sind immer aus dem ganzen Hause — keineswegs nur von der Opposition — gemacht worden.
    Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Einkommensteuertarif muß unter fünf Gesichtspunkten betrachtet werden; sie erscheinen mir besonders wichtig. Es lohnt sich, sie noch einmal kurz hervorzuheben: 1. Der Grundgedanke des Splitting, 2. die Behandlung der Familie, die Frage der Kinderermäßigung im Tarif, 3. die steuerliche Behandlung der Ledigen, 4. die Steuerspitze: der Satz von 53 % und 5. die Frage der proportionalen Besteuerung.
    Zu den Grundgedanken des Tarifs möchte ich folgendes sagen. Wir haben uns hier 1954 gemeinsam bemüht, neue Lösungen zugunsten der Familie zu finden. Wir wußten 1954 ganz genau, daß wir auf diesem Wege noch nicht weit fortgeschritten waren, und haben eine Entschließung gefaßt, in der eine Weiterarbeit seitens der Bundesregierung, selbstverständlich auch des Parlaments, gefordert wurde. Wir haben uns damals in stundenlangen Debatten — ich erinnere nur an die Nachtsitzung zwischen der zweiten und dritten Lesung im Finanzausschuß — darüber unterhalten, wie man Ehe und Familie am besten fördern könne. Ich stelle mit Interesse fest, daß das nach Erklärung von Herrn Seuffert unter der Führung der SPD geschehen ist. Ich habe nichts dagegen, daß die SPD in guten Dingen die Führung übernimmt, muß allerdings zu dieser Feststellung bemerken, daß ich mich selbst nicht geführt gefühlt habe, sondern daß wir uns alle — ob das nun Frau Ilk von der FDP oder Gräfin Finckenstein oder Kollege Neuburger oder Kollege Krammig, der sich besonders dafür interessiert hat, gewesen ist — sehr energisch und, ich möchte sagen, ohne Führung anderer Gruppen um echte und vernünftige Lösungen bemüht haben.
    Es sind im großen und ganzen drei Lösungen vorgeschlagen worden, drei Lösungen, die man als möglich ansehen kann. Die eine ist die der getrennten Besteuerung, die andere ist die der Freibeträge zugunsten der Familie, und die dritte Lösung ist das Splitting.
    Die Frage der getrennten Besteuerung haben wir jetzt exerzieren müssen, gewiß, mit einem gewissen Zwang auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957. Ich glaube, die getrennte Besteuerung läßt sich verwaltungsmäßig, d. h. praktisch, überhaupt nicht durchführen. Sie führt zu Mißbräuchen aller Art, und ich sehe schon mit großer Sorge dem Zeitpunkt entgegen, in dem die Veranlagungen für 1956 und 1957 unter den Gesichtspunkten des Übergangsgesetzes unter die Lupe genommen werden. Ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister bitten, das Seine dazu beizutragen, daß diese Übergangszeit wirklich als Übergangszeit behandelt wird und nicht die vielfachen Versuche von Mißbräuchen nun in eine Unzahl von Rechtsmittelverfahren, ja, vielleicht von Steuerstrafverfahren, von Betriebsprüfungen, von Fahndungsaktionen und dergleichen ausarten. Solche Mißbräuche sind ja die notwendige Folge einer vollständig getrennten Besteuerung.



    Dr. Eckhardt
    Wenn man es so machen könnte, daß man nur die Arbeitseinkünfte aus dem Einkommen herausnimmt und getrennt besteuert, dann ginge es ja noch. Aber sozial gerecht wäre das ganz bestimmt auch nicht; denn heute muß man ganz andere Auffassungen über die Fundierung oder Nichtfundierung von Einkünften haben, als man sie vor 1914 oder meinetwegen auch vor 1933 gehabt hat. Die Einkünfte etwa aus der Tätigkeit in den freien Berufen oder die Einkünfte auch aus Kapitalvermögen sind heute in der Regel trotz des Fundus des Vermögens in Wirklichkeit viel weniger fundiert als manche anderen Einkunftsarten. Das alles muß berücksichtigt werden. Wenn man aber eine vollständige Trennung voneinander will, dann bleibt gar nichts anderes übrig, als das Wahlrecht zu schaffen, als mit den Freibeträgen in Konflikt zu kommen und in manchen Fällen, wie das nach geltendem Recht augenblicklich noch immer der Fall ist, statt der vernünftigen zwei Freibeträge für Ehegatten drei Freibeträge zu gewähren, eine ganz unerfreuliche, aber einfach aus dem Zwang dieser komplizierten Übergangslösung folgende Regelung.
    Da muß man sich nun doch sagen, daß das Splitting gewiß allerlei gegen sich hat; man kann Einwände gegen das Splitting erheben. Aber gegen welches System nicht, Herr Seuffert? Können wir wirklich ein ideales System des Steuertarifs finden? Wir werden von unserer Erde nicht in den Platonischen Ideenhimmel hinaufsteigen können. Wir müssen das tun, was am besten ist. Das Splitting hat zunächst einmal für sich den Vorteil einer großen Einfachheit. Es hat den Vorteil, daß die Verwaltung wesentlich besser mit dem Splitting als mit jeder anderen Methode arbeiten kann, sei es die Methode der Freibeträge, sei es die Methode der getrennten Besteuerung. Und es hat noch einen anderen Vorteil; es werden nämlich jene vielen individuellen, gelegentlich zu Recht bestehenden Unterschiede hier nicht berücksichtigt; man kann sie einfach nicht berücksichtigen, ohne unser Recht überhaupt, nicht nur das Steuerrecht, aufzulösen. Ehemann und Ehefrau werden steuerlich in einer, ich möchte sagen, nahezu vollkommenen Weise gleichmäßig behandelt. Das hat uns, insbesondere auch meine Freunde von der Landesgruppe der CSU, dazu bewogen, schon 1955 immer wieder mit dem Bundesfinanzminister in Verbindung zu treten und von ihm zu fordern, daß ein Tarif mit dem Grundgedanken des Splitting eingeführt werde.
    Die Freibeträge, die uns damals einmal genannt worden sind, sollten Unterscheidungen bringen zwischen Ehegatten, die Arbeitseinkommen haben, und solchen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, solchen, bei denen die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet und dergleichen mehr. Wir wollen mehr, und das ist mit diesem Tarif erreicht, mag er im einzelnen Unvollkommenheiten zeigen; die werden wir im Ausschuß miteinander bereden müssen. Zum erstenmal ist die Hausfrau, ist die oft gleichförmige Arbeit der Hausfrau, die oft entsagungsvolle Tätigkeit der Hausfrau und die Tätigkeit der Hausfrau, die doch wohl auch besondere ethische Anforderungen stellt, in einem Steuergesetz, in einem Steuertarif zu ihrem vollen Recht gekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das halte ich als den entscheidenden Vorteil des Splitting fest.

    (Abg. Seuffert: Um so entsagungsvoller, je mehr der Mann verdient?)

    — Das ist bereits vorhin gesagt worden, daß Sie eine Progression mit der Progression bekämpfen wollen, und dann sind wir uns auch nicht ganz einig, Herr Seuffert, über die Höhe der Steuersätze. Ich komme auf diesen Punkt noch einmal zurück.
    In der Folge der Punkte, die ich Ihnen vorhin aufgeführt habe, möchte ich nur noch kurz darauf hinweisen, was dieser Tarif alles für die kinderreiche Familie, für die Familie überhaupt bringt. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich einmal die Mühe zu machen, die Tabelle auf Seite 35 der Drucksache 260 aufzuschlagen, in der in einer Gegenüberstellung der Tarife von 1949 bis 1958 dargestellt wird, von welchem Einkommen ab eine Familie nach dem neuen Tarif überhaupt erst zur Steuer herangezogen wird. Ich nehme ein Ehepaar mit zwei Kindern. Der Beginn der Steuerbelastung lag im Jahre 1949 bei einem Einkommen von 2175 DM, im Jahre 1957 bei einem Einkommen von 5987 DM. Nach dem neuen Tarif beginnt die Steuerbelastung erst bei einem Einkommen von 7231 DM.

    (Zuruf von der SPD: Das ist eine Tariffrage, keine Frage des Splitting!)

    Ich nehme einen Verheirateten mit vier Kindern. Da lag der Beginn der steuerlichen Belastung im Jahre 1949 bei einem Einkommen von 3575 DM, 1957 bei einem Einkommen von 9337 DM. 1958, also nach dem neuen Tarif, hat diese Familie mit vier Kindern Steuern erst dann zu bezahlen, wenn sie ein Einkommen von 10 831 DM erreicht; bei fünf Kindern sind es sogar 12 631 DM.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Ich meine, das sind außerordentlich erfreuliche Zahlen.

    (Abg. Seuffert: Das hat mit Freibeträgen zu tun und nichts mit dem Splitting!)

    Wir haben noch niemals so weitgehende Vergünstigungen für kinderreiche Familien gehabt, und wir sollten stolz darauf sein, daß eine Bundesregierung heute, in einer gewiß nicht leichten finanzpolitischen Lage, einen solchen Entwurf vorlegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun zur Frage der Ledigenbesteuerung. Ohne Zweifel bringt ein Splitting-Tarif — das ist einer der Einwände, die man machen kann — eine gewisse Mehrbelastung der Ledigen mit sich; das ist richtig. Aber ich halte es für sehr erfreulich, daß in diesem Tarif von einer Ledigen- oder Junggesellensteuer im alten Sinne überhaupt nicht die Rede sein kann. Sie brauchen sich dazu nur die Tabellen anzusehen und die geringen Erhöhungen, die der Ledige nach dem Entwurf in Kauf nehmen muß. Ich behaupte ja nicht, daß dieser Entwurf sakrosankt



    Dr. Eckhardt
    ist. Im Gegenteil, wir werden ihn uns gerade nach dieser Richtung genau ansehen und werden gemeinsam mit den Vertretern des Bundesfinanzministeriums versuchen, Wege zu finden, die allem gerecht werden, was man billigerweise verlangen kann.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Aber man muß es offen sagen, daß die Ledigen in manchen Gruppen ungünstiger dran sind!)

    — Jawohl, Frau Kollegin. Ich glaube auch, daß ich das hier in aller Offenheit getan habe.
    Nun zu der Spitze des Steuersatzes, zu der Spitze von 53 °/o. Ich habe vorhin einige allgemeine Bemerkungen über hohe Steuern gemacht. Hohe Steuern sind, insbesondere wenn sie einen gewissen Prozentsatz übersteigen, Gefahren für den Bestand der Wirtschaft.

    (Beifall bei der DP.)

    Das gilt insbesondere auch für hohe Personalsteuern. Meine Damen und Herren und Herr Seuffert, ich bitte Sie, mir einen Fachmann auf volks- und finanzwirtschaftlichem Gebiet, einen Volkswirt, einen Finanzwirt zu nennen, der nicht in den letzten Jahren die Überzeugung vertreten hätte, daß 50 % ein Satz sei, hinter dem nun einmal unbedingt aufgehört werden müsse,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil das — so begründen es viele — eine psychologische Grenze sei.