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ID0301203200

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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 535 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen 200, zu 200) Dr. h. c. Lücke, Bundesminister . . . 535 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (FDP) (Drucksache 83) Mischnick (FDP) 543 B, 558 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 546 A Wischnewski (SPD) 548 B Frau Kalinke (DP) 550 A Börner (SPD) 556 B Schüttler (CDU/CSU) 557 A Horn (CDU/CSU) 558 D Entschließungen der 46. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124) 559 A Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dehler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 171) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 172) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 D Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Caspers; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 173) Dewald (SPD), Berichterstatter . . . . 560 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafvollstreckung gegen den Abg. Wehr; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 174) Muckermann (CDU/CSU), Berichterstatter 560 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfolgung gegen Gustav Essig in Weiler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 175) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 561 A Schreiben der RA Dr. Keßler, Rolf Gyger, München, betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung (Drucksache 177) Dr. Bucher (FDP), Berichterstatter . 561 C Nächste Sitzung 562 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 177) . . 563 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 535 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 14. 2. Frau Albertz 14. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Birkelbach 14. 2. Blachstein 14. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Conrad 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Drachsler 14. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 14. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Franke 14. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Dr. Furler 14. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Dr. Gleissner (München) 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Häussler 14. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 14. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 14. 2. Jürgensen 28. 2. Kemmer 14. 2. Dr. Kempfler 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Köhler 14. 2. Dr. Königswarter 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 14. 2. Maucher 14. 2. Mellies 8. 3. Dr. Mende 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. 011enhauer 14. 2. Paul 28. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 14. 2. Ramms 14. 2. Frau Dr. Rehling 14. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 2. Scharnberg 14. 2. Frau Schmitt (Fulda) 14. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Schoettle 14. 2. Schütz (Berlin) 14. 2. Dr. Serres 14. 2. Seuffert 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Dr. Wilhelmi 14. 2. Zoglmann 14. 2. Anlage 2 Drucksache 177 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Immunitätsangelegenheiten - betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler, Rolf Gyger, München, vom 31. Januar 1957 (I/3) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucher. Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler und Gyger, München, haben als Prozeßbevollmächtigte des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann unter Beifügung der Privatklageschrift an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 31. Januar 1957 gebeten, eine Entscheidung des Bundestages über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger wegen Beleidigung herbeizuführen. Die Sache wurde bereits vom Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität des 2. Deutschen Bundestages behandelt und ein Schriftlicher Bericht unter zu Drucksache 3582 vorgelegt, der jedoch vom Plenum des Bundestages nicht mehr verabschiedet werden konnte. Nunmehr hat dieser Bundestag darüber zu entscheiden. In der Begründung der Privatklage wird dem Abgeordneten Dr. Jaeger vorgeworfen, er habe ausweislich des in verschiedenen Tageszeitungen, u. a. in der „Landsberger Zeitung" vom 1. und 2. November 1956, erschienenen Berichts in einer Kreisversammlung der CSU in Fürstenfeldbruck am 31. Oktober 1956 in bezug auf den Privatkläger u. a. folgende Äußerungen gebraucht: „Wenn Kahn-Ackermann bekanntgebe, wie viele Briefe er beantwortet, wie viele Versammlungen und Sprechstunden er gehalten habe, dann müßte er - Dr. Jaeger - feststellen, daß er 3 Jahre in Bonn gearbeitet habe, während Kahn-Ackermann 3 Jahre lang im Lande herumgereist sei . ..". Ferner äußerte Dr. Jaeger in diesem Zusammenhang: „Der Aktivist Kahn-Ackermann bzw. Hennecke-Ackermann hat sein Soll erfüllt ... . 564 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 Es handelt sich hier um einen Streit der beiden aus dem gleichen Wahlkreis Fürstenfeldbruck kommenden Abgeordneten Kahn-Ackermann und Dr. Jaeger, wer mehr als Abgeordneter gearbeitet habe. Diese im politischen Raum liegende Auseinandersetzung, deren Schärfe unter dem Zeichen des bereits angelaufenen Wahlkampfes gesehen werden muß, führte auch zu einem Antrag des Abgeordneten Dr. Jaeger, die Immunität des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann wegen ähnlicher Äußerungen aufzuheben. Entsprechend der ständigen Praxis des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, bei Beleidigungen politischen Charakters die Immunität nicht aufzuheben, hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1958 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger nicht zu erteilen. Bonn, den 28. Januar 1958 Dr. Bucher Berichterstatter
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    Rede von Josef Schüttler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat manches Unliebsame zutage gefördert und uns das vorige Jahr in die Erinnerung zurückgerufen, wo wir um dieses ernste Problem hier gemeinsam gerungen haben. Es ist nicht so, wie Frau Kalinke hier soeben gesagt hat, daß wir, die CDU, damals von der SPD-Fraktion erpreßt worden seien, um dieses Anliegen durchzusetzen, das wirklich nicht erst in den letzten Monaten des 2. Bundestages zur Debatte stand. Dieses Anliegen hatte uns vielmehr schon ein oder zwei Jahre vorher beschäftigt.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Drei Jahre!)

    Es war unser ureigenster Wunsch, zu einer Lösung zu kommen, die der Gerechtigkeit entsprach. Deshalb haben wir damals das Problem unter uns ernstlich beraten, ohne uns dabei von jemandem in diesem Hause erpressen zu lassen.
    Die Dinge sind nun heute vielfach auch sehr einseitig dargestellt worden. Wir waren uns doch alle bewußt, daß mit diesem Gesetz eine unerhörte Belastung auf die Wirtschaft und auf die Arbeitnehmer zukam. Wir waren uns ebenso alle bewußt, daß auch die Krankenkassen nicht achtlos würden daran vorbeigehen können, nachdem wir vor allem die Leistungen der Krankenkassen durch dieses Gesetz von 60 auf 65 bis zu 70 % heraufgesetzt haben.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Von 50 auf 65!)

    —Von 50 auf 60 und dann auf 65 bis 75! Damals waren schon die Krankenkassen und auch wir selber dabei, auszurechnen, wie hoch die Belastung der Krankenkassen sein würde. Die normale Belastung allein wurde auf 0,8 % Beitragserhöhung geschätzt. Dabei blieben aber die zusätzlichen Ausgaben für Arzneikosten, Krankenhauskosten, Ärztehonorare usw. unberücksichtigt; allein diese 0,8 % standen vor uns, dessen waren wir uns bewußt. Alle, die etwas von Sozialpolitik verstehen, haben damals sofort gesagt: Dabei bleibt es nicht; mit dieser Mehrleistung von 0,8 % werden automatisch noch weitere, neue Kosten verbunden sein.
    Nun hat Frau Kalinke soeben gesagt, Herr Minister Storch habe damals in seiner Pressekonferenz sogar angedeutet, daß auch der Krankenstand automatisch steigen werde, und sie hat eine Zahl von 20 bis 30 % genannt. Der ehemalige Minister Storch steht auch heute noch zu dieser Auffassung. Es ist doch logisch, daß ein Familienvater, der durch sein infolge Krankheit geschmälertes Einkommen bis dahin nicht wagen konnte, seine Grippe oder andere Krankheit, die er mit sich schleppte, auszuheilen, nun in die Lage versetzt wurde, das endlich ohne große Einbuße für seine Familie zu tun.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Dazu steht Herr Minister Storch, wie gesagt, auch heute noch, vor allem deshalb, weil er sich dessen bewußt ist, daß infolge der Hochkonjunktur in der Wirtschaft Hunderttausende von Menschen zusätzlich eingestellt wurden, die unter anderen Verhältnissen nicht mehr eingesetzt worden wären, weil sie mit Gebrechen belastet oder von Krankheit
    heimgesucht waren. Diesen Menschen hat man aber, weil überall Kräftemangel war, Gott sei Dank Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet. Daß solche Personengruppen Krankheiten mehr anheimfallen, ist selbstverständlich. Auch das muß berücksichtigt werden. Deswegen sollte man sich vor solchen einseitigen Stellungnahmen hüten.
    Man darf auch, wenn man richtig urteilen will, keine einzelne Betriebsgruppe herausgreifen. Die letzte Veröffentlichung der Allgemeinen Ortskrankenkassen für ganz Deutschland zeigt doch deutlich den Stand der Entwicklung; den Krankenstand vom 1. Juli 1957 bis zum Dezember 1957. Danach steigt der Krankenstand von 4,8 % im Höchstfalle auf 8,36 % im Durchschnitt in dem Grippemonat um den 1. Oktober, er fällt sofort wieder ab und hat im Dezember nur noch 5,37 %. Im Vergleich mit 1956 haben wir am Ende des Jahres eine Steigerung von genau 1 % im Durchschnitt aller Ortskrankenkassen in ganz Deutschland. Deswegen von katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetzes zu sprechen, halte ich für verfehlt. Man sollte das nicht machen.
    Die Grippeepidemie! Man sollte es nicht immer so hinstellen, als wenn sich die Menschen so leicht der Grippe unterworfen und den Weg zur Krankenkasse gesucht hätten. Wir sollten doch auch einmal dankbar sein, daß wir diese unerhörte Grippe, die sich nicht nur über Deutschland, sondern auch über andere Staaten erstreckt hat, so gut überstanden haben. Wir sollten auch daran zurückdenken, daß 1919/1920 bei der großen Grippe in Europa dreieinhalb Millionen Menschen an Grippe gestorben sind. Wir sollten schließlich auch daran denken, daß die Ärzte in dieser Zeit Unerhörtes geleistet haben, um diese Grippeepidemie mit dem gleichen Personal unter unsäglicher Mehrarbeit bei gleichbleibender Vergütung zu bekämpfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es hat doch keinen Wert, immer nur zu negieren. Man soll auch einmal das Positive einer solchen Situation betonen. Wir freuen uns, daß die Grippeepidemie überwunden ist, daß wir so wenig Todesfälle haben. Wir glauben, daß unsere Wirtschaft im neuen Jahr mit neuem Mut auch diese Korrektur an den Kassen vornehmen wird, die notwendig ist, um den Beitragssatz wieder normal zu gestalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich könnte Ihnen auch aus meinem Bezirk Beweise dafür bringen, daß es durchaus nicht in ganz Deutschland mit dem Ansturm auf die Kassen so einheitlich ausgesehen hat und daß gerade bei kleineren Ortskrankenkassen und kleineren Betriebskrankenkassen mit 3000, 4000 Mitgliedern die Verhältnisse durchaus normal geblieben sind. Wir haben noch drei Betriebskassen in meinem Bereich mit 3000, 4000 Mitgliedern, die mit den 0,8 % Beitragserhöhung ausgekommen sind und noch keine weitere vorgenommen haben. Wir haben auch noch zwei Ortskrankenkassen, die mit der gleichen Beitragserhöhung von 0,8 % ihre Aufgaben heute noch erledigen, und zwar zur vollen Zufriedenheit. Auch das sollte man einmal sagen. Es darf nicht so sein, daß man einen gewissen Stand da und dort diffa-



    Schüttler
    miert und glaubt, weil diese und jene Möglichkeit bestehe, sei dieser Stand nicht in der Lage, einzelne Mißstände, die mal vorgekommen sind, auszumerzen. Lassen wir der Entwicklung einige Monate den Lauf! Wir werden dann bestimmt erfahren, daß in der Arbeiterschaft zu 99 % so viel Moral steckt wie in jedem anderen Berufsstand.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Ja, Herr Dr. Schellenberg, wir wollen mal ein Prozent annehmen, das sich in keinem Berufsstand hält; dieser Streusand wird irgendwo angeschwemmt, der aus anderen Berufen herübergekommen ist, und dessen Haltung soll dann bei der Arbeiterschaft verantwortet werden. Das geht nicht auf Kosten der Arbeiterschaft, sondern das ist der Streusand des Lebens, der sich verliert und auf der tiefsten Stufe irgendwo mal bleibt. Die Arbeiterschaft, die Selbstverwaltung und alle Gutgesinnten, auch die Arzteschaft werden die Korrekturen vornehmen, die notwendig sind, um auch hier das Gesetz wirksam werden zu lassen, wie wir es uns damals allgemein gedacht haben.
    Sicher sind Mängel vorhanden. Das Gesetz war ein großer Kompromiß, um zunächst einmal einen Versuch, einen Start zu machen. Der Start wäre gelungen, wenn nicht die Grippeepidemie alles überspielt hätte. Wir hätten dann ein klareres Bild vor uns. Es wäre verfehlt, aus dieser Situation heraus die Sonde der Kritik an das Gesetz anzulegen und schon jetzt Reformversuche zu unternehmen, die sich dann womöglich wieder als Fehlgriff erwiesen. Lassen wir doch einmal ein Jahr vorübergehen, und versuchen wir dann mit aller Klarheit festzustellen, wie sich die Dinge entwickelt haben und was notwendig ist! Dann werden wir der gerechten Lösung nahekommen, die wir alle suchen. Das Ziel, das wir anstreben, die Beseitigung der Mängel, werden wir mit Hilfe aller Gutgesinnten erreichen. Die große Erankenvarsicherungsreform sollten wir gemeinsam mit diesem Anliegen in die Hand nehmen. Dann wird das Ergebnis so, wie wir es allgemein wünschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ein paar kurze Bemerkungen!
    Ich freue mich, im letzten Redner einen starken Unterstützer meiner Auffassung gefunden zu haben. Denn er bestätigt, daß 99 °/o anständig sind und keinen Mißbrauch treiben. Das deckt sich haargenau mit meiner Meinung, daß ein halbes oder höchstens ein Prozent der Infragekommenden Mißbrauch treibt. Wir sind uns also einig, daß nach dem Gesetz eine gewisse Möglichkeit des Mißbrauchs gegeben ist und daß wir uns gemeinsam bemühen wollen, sie zu beseitigen.
    Ich habe volles Verständnis dafür, daß der Sprecher der CSU, Herr Dr. Dittrich, es bei der Spannweite der Auffassungen in dieser Fraktion nicht ganz leicht hatte, alle Standpunkte unter einen Hut zu bringen. Wenn wir § 1 und § 2 nebeneinander betrachten, so sehen wir sehr deutlich, daß hier der Versuch gemacht wird, die nach beiden Seiten bestehenden Belastungen etwas auszugleichen.
    Wenn hier so scharf polemisiert worden ist, man solle kein Gesetz so schnell novellieren, so möchte ich dem entgegenhalten, daß in der letzten Zeit — zumindest nach Pressemeldungen — gerade bei der CSU die Absicht bestand oder noch besteht, das Ladenschlußgesetz, das auch erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in Kraft ist, zu novellieren. Ich meine, man sollte diesen Standpunkt konsequent überall vertreten oder gar nicht. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung: wenn wir einen Mißstand erkannt haben, dann ist es notwendig, ihn so schnell wie möglich unter Berücksichtigung aller Überlegungen abzustellen. Wenn wir in den Ausschußberatungen zu dem Ergebnis kommen, daß sich in dem einen oder anderen Punkt noch bessere Formulierungen finden lassen, werden Sie uns als die besten Unterstützer sehen. Das Ziel ist, zu vermeiden, daß derjenige, der verantwortungsbewußt ist, und derjenige, der sich in der letzten Zeit um der Solidarität der Arbeiterschaft willen gegen den Mißbrauch gewandt hat, den Eindruck bekommt, daß der Gesetzgeber nicht bereit ist, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

    (Beifall bei der FDP.)