Rede:
ID0301202500

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 16
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 535 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen 200, zu 200) Dr. h. c. Lücke, Bundesminister . . . 535 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (FDP) (Drucksache 83) Mischnick (FDP) 543 B, 558 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 546 A Wischnewski (SPD) 548 B Frau Kalinke (DP) 550 A Börner (SPD) 556 B Schüttler (CDU/CSU) 557 A Horn (CDU/CSU) 558 D Entschließungen der 46. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124) 559 A Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dehler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 171) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 172) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 D Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Caspers; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 173) Dewald (SPD), Berichterstatter . . . . 560 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafvollstreckung gegen den Abg. Wehr; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 174) Muckermann (CDU/CSU), Berichterstatter 560 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfolgung gegen Gustav Essig in Weiler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 175) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 561 A Schreiben der RA Dr. Keßler, Rolf Gyger, München, betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung (Drucksache 177) Dr. Bucher (FDP), Berichterstatter . 561 C Nächste Sitzung 562 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 177) . . 563 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 535 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 14. 2. Frau Albertz 14. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Birkelbach 14. 2. Blachstein 14. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Conrad 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Drachsler 14. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 14. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Franke 14. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Dr. Furler 14. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Dr. Gleissner (München) 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Häussler 14. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 14. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 14. 2. Jürgensen 28. 2. Kemmer 14. 2. Dr. Kempfler 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Köhler 14. 2. Dr. Königswarter 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 14. 2. Maucher 14. 2. Mellies 8. 3. Dr. Mende 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. 011enhauer 14. 2. Paul 28. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 14. 2. Ramms 14. 2. Frau Dr. Rehling 14. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 2. Scharnberg 14. 2. Frau Schmitt (Fulda) 14. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Schoettle 14. 2. Schütz (Berlin) 14. 2. Dr. Serres 14. 2. Seuffert 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Dr. Wilhelmi 14. 2. Zoglmann 14. 2. Anlage 2 Drucksache 177 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Immunitätsangelegenheiten - betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler, Rolf Gyger, München, vom 31. Januar 1957 (I/3) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucher. Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler und Gyger, München, haben als Prozeßbevollmächtigte des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann unter Beifügung der Privatklageschrift an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 31. Januar 1957 gebeten, eine Entscheidung des Bundestages über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger wegen Beleidigung herbeizuführen. Die Sache wurde bereits vom Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität des 2. Deutschen Bundestages behandelt und ein Schriftlicher Bericht unter zu Drucksache 3582 vorgelegt, der jedoch vom Plenum des Bundestages nicht mehr verabschiedet werden konnte. Nunmehr hat dieser Bundestag darüber zu entscheiden. In der Begründung der Privatklage wird dem Abgeordneten Dr. Jaeger vorgeworfen, er habe ausweislich des in verschiedenen Tageszeitungen, u. a. in der „Landsberger Zeitung" vom 1. und 2. November 1956, erschienenen Berichts in einer Kreisversammlung der CSU in Fürstenfeldbruck am 31. Oktober 1956 in bezug auf den Privatkläger u. a. folgende Äußerungen gebraucht: „Wenn Kahn-Ackermann bekanntgebe, wie viele Briefe er beantwortet, wie viele Versammlungen und Sprechstunden er gehalten habe, dann müßte er - Dr. Jaeger - feststellen, daß er 3 Jahre in Bonn gearbeitet habe, während Kahn-Ackermann 3 Jahre lang im Lande herumgereist sei . ..". Ferner äußerte Dr. Jaeger in diesem Zusammenhang: „Der Aktivist Kahn-Ackermann bzw. Hennecke-Ackermann hat sein Soll erfüllt ... . 564 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 Es handelt sich hier um einen Streit der beiden aus dem gleichen Wahlkreis Fürstenfeldbruck kommenden Abgeordneten Kahn-Ackermann und Dr. Jaeger, wer mehr als Abgeordneter gearbeitet habe. Diese im politischen Raum liegende Auseinandersetzung, deren Schärfe unter dem Zeichen des bereits angelaufenen Wahlkampfes gesehen werden muß, führte auch zu einem Antrag des Abgeordneten Dr. Jaeger, die Immunität des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann wegen ähnlicher Äußerungen aufzuheben. Entsprechend der ständigen Praxis des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, bei Beleidigungen politischen Charakters die Immunität nicht aufzuheben, hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1958 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger nicht zu erteilen. Bonn, den 28. Januar 1958 Dr. Bucher Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege, nachzulesen, was ich dazu in der ersten, zweiten und dritten Lesung im 2. Bundestag gesagt habe. Ich habe mich da mit dem Problem „Arbeiter und Angestellte" und Ihrer Ideologie auseinandergesetzt. Im Interesse der Kollegen, die das wissen, möchte ich mich nicht wiederholen. Ich meine, daß die Gleichstellung ad hoc nicht möglich ist, daß es bessere Wege gegeben hätte, das Niveau des Arbeiters zu dem des Angestellten, des Angestellten zu dem ganz anders gearteten Recht des Beamten emporzuheben, daß aber alle Wege, einheitliches Recht ad hoc und mit Gewalt zu schaffen, immer falsche Wege sind.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Ist Gesetz Gewalt?)

    — Ein Gesetz, das unter einem Streikdruck von außen und unter Zeitdruck, mit dem Sie damals gepreßt haben, so gemacht wird, führt zu einer gewaltsamen Lösung von Problemen, die man behutsamer besser gelöst hätte.
    Nun ist eine interessante Frage von dem Kollegen der SPD angesprochen worden, nämlich daß sich gezeigt habe, daß die Angestellten keineswegs moralischer seien als die Arbeiter. Ich möchte mich dagegen verwahren, daß hier Angestellte und Arbeiter konfrontiert werden mit der Auffassung, die einen seien moralischer als die anderen.

    (Zuruf von der SPD: Das tun Sie!)

    — Eben nicht! Das ist eine Ihrer üblichen Unterstellungen und Vereinfachungen. Sie sollten es sich nicht so einfach machen. Sie sollten nicht eine Ersatzkassenstatistik heranziehen. Sie wissen genau, daß dem Verband der Ersatzkassen Arbeiter- und Angestelltenersatzkassen angehören und daß es gar keine getrennte Statistik für die Angestelltenersatzkassen gibt, die das beweisen würde, was Sie hier behauptet haben, sondern daß natürlich die Arbeiterersatzkassen in noch stärkerem Maße als die Ortskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen dasselbe Dilemma hatten. Wer wollte das bestreiten?
    Der Herr Minister hat auf die Anfrage der CSU erklärt, es sei nichts möglich, daß der Arbeiter ein Krankengeld erhält, welches den Nettolohn übersteigt. Der Kollege von der FDP hat bei der Begründung seines Antrags schon solche Beispiele genannt, in denen es doch möglich ist, und ich bitte daher den Herrn Minister, nachprüfen zu lassen, inwieweit die Dr. Oeterschen Beispiele zutreffen. Ich meine, sie treffen weitgehend zu. Ich glaube, wir haben auch dafür Sorge zu tragen, daß kein sozialethischer Schaden entsteht und daß bei den Arbeitnehmern, die noch ein echtes Gefühl für soziale Verantwortung haben, keine Verwirrung angerichtet wird. Es besteht doch wohl gar kein Zweifel, daß in der Mehrzahl unserer Betriebe das soziale Klima viel besser ist, als es manche Funktionäre gelegentlich darzustellen wünschen.

    (Beifall rechts.)

    Es besteht auch kein Zweifel darüber, daß die Wirtschaftliche Situation der Mehrzahl aller Arbeitnehmer — und das rechnen wir in der Koalition uns als Erfolg der Wirtschaftspolitik an, die wir in diesen Jahren mit getrieben und verteidigt haben — so ist, daß man ihnen sehr wohl zumuten kann, für Bagatellschäden oder kurze Krankheitsfälle einzutreten. Das wird ein Problem der Krankenversicherungsreform sein. Es bedeutet eine Diskriminierung der Arbeiter, wenn man ihnen in einem Augenblick, in dem sie Bausparverträge abschließen oder Autos, Fernsehapparate usw. kaufen können, nicht zutraut, daß sie in der Lage wären, für kleine Krankheitsfälle selbst verantwortlich zu sein. Ich glaube, daß das bei der Krankenversicherungsreform ein Prüfstein für wahrhaft soziale Verantwortung sein wird, auf die wir uns alle besinnen müssen. Darum habe ich davor gewarnt, Gegensätze aufzureißen. Wenn Sie nun sagen, das sei doch geschehen, dann muß ich Sie an das erinnern, was die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes selber mitgeteilt haben. Die haben nämlich selbst gesagt, daß viele Befürchtungen eingetroffen sind, ja übertroffen worden sind.
    Ich wiederhole also: Die Karenztage sollten nicht außerhalb des dargestellten Zusammenhangs gesehen werden. Ich möchte wirklich darum bitten, daß wir alle uns darum bemühen, bei der Krankenversicherungsreform Wege zu finden, die es ermöglichen, dieses Problem nicht, wie es Herr Schellenberg mehrfach getan hat, als eine Frage der sozialen Diffamierung der Arbeiter zu sehen; ich verweise auf das Protokoll, das hier zitiert worden ist. Ich meine vielmehr, daß wir dieses Problem so sehen sollten, wie wir es sehen müssen: als ein echtes Reformproblem der Krankenversicherung.
    Bitte schön, Herr Schellenberg!


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin Kalinke, Sie haben sich dagegen gewandt, daß ich den Ausdruck „Diffamierung" gebraucht habe.
!rau Kalinke (DP) : Das tue ich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist es nicht eine Zurücksetzung, daß für den einen Teil der Beschäf-



    Dr. Schellenberg
    tigten keine Karenztage gelten und für den anderen Teil der Arbeitnehmer immer noch solche?