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ID0301201500

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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 535 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen 200, zu 200) Dr. h. c. Lücke, Bundesminister . . . 535 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (FDP) (Drucksache 83) Mischnick (FDP) 543 B, 558 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 546 A Wischnewski (SPD) 548 B Frau Kalinke (DP) 550 A Börner (SPD) 556 B Schüttler (CDU/CSU) 557 A Horn (CDU/CSU) 558 D Entschließungen der 46. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124) 559 A Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dehler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 171) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 172) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 D Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Caspers; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 173) Dewald (SPD), Berichterstatter . . . . 560 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafvollstreckung gegen den Abg. Wehr; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 174) Muckermann (CDU/CSU), Berichterstatter 560 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfolgung gegen Gustav Essig in Weiler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 175) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 561 A Schreiben der RA Dr. Keßler, Rolf Gyger, München, betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung (Drucksache 177) Dr. Bucher (FDP), Berichterstatter . 561 C Nächste Sitzung 562 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 177) . . 563 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 535 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 14. 2. Frau Albertz 14. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Birkelbach 14. 2. Blachstein 14. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Conrad 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Drachsler 14. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 14. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Franke 14. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Dr. Furler 14. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Dr. Gleissner (München) 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Häussler 14. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 14. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 14. 2. Jürgensen 28. 2. Kemmer 14. 2. Dr. Kempfler 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Köhler 14. 2. Dr. Königswarter 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 14. 2. Maucher 14. 2. Mellies 8. 3. Dr. Mende 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. 011enhauer 14. 2. Paul 28. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 14. 2. Ramms 14. 2. Frau Dr. Rehling 14. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 2. Scharnberg 14. 2. Frau Schmitt (Fulda) 14. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Schoettle 14. 2. Schütz (Berlin) 14. 2. Dr. Serres 14. 2. Seuffert 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Dr. Wilhelmi 14. 2. Zoglmann 14. 2. Anlage 2 Drucksache 177 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Immunitätsangelegenheiten - betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler, Rolf Gyger, München, vom 31. Januar 1957 (I/3) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucher. Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler und Gyger, München, haben als Prozeßbevollmächtigte des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann unter Beifügung der Privatklageschrift an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 31. Januar 1957 gebeten, eine Entscheidung des Bundestages über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger wegen Beleidigung herbeizuführen. Die Sache wurde bereits vom Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität des 2. Deutschen Bundestages behandelt und ein Schriftlicher Bericht unter zu Drucksache 3582 vorgelegt, der jedoch vom Plenum des Bundestages nicht mehr verabschiedet werden konnte. Nunmehr hat dieser Bundestag darüber zu entscheiden. In der Begründung der Privatklage wird dem Abgeordneten Dr. Jaeger vorgeworfen, er habe ausweislich des in verschiedenen Tageszeitungen, u. a. in der „Landsberger Zeitung" vom 1. und 2. November 1956, erschienenen Berichts in einer Kreisversammlung der CSU in Fürstenfeldbruck am 31. Oktober 1956 in bezug auf den Privatkläger u. a. folgende Äußerungen gebraucht: „Wenn Kahn-Ackermann bekanntgebe, wie viele Briefe er beantwortet, wie viele Versammlungen und Sprechstunden er gehalten habe, dann müßte er - Dr. Jaeger - feststellen, daß er 3 Jahre in Bonn gearbeitet habe, während Kahn-Ackermann 3 Jahre lang im Lande herumgereist sei . ..". Ferner äußerte Dr. Jaeger in diesem Zusammenhang: „Der Aktivist Kahn-Ackermann bzw. Hennecke-Ackermann hat sein Soll erfüllt ... . 564 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 Es handelt sich hier um einen Streit der beiden aus dem gleichen Wahlkreis Fürstenfeldbruck kommenden Abgeordneten Kahn-Ackermann und Dr. Jaeger, wer mehr als Abgeordneter gearbeitet habe. Diese im politischen Raum liegende Auseinandersetzung, deren Schärfe unter dem Zeichen des bereits angelaufenen Wahlkampfes gesehen werden muß, führte auch zu einem Antrag des Abgeordneten Dr. Jaeger, die Immunität des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann wegen ähnlicher Äußerungen aufzuheben. Entsprechend der ständigen Praxis des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, bei Beleidigungen politischen Charakters die Immunität nicht aufzuheben, hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1958 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger nicht zu erteilen. Bonn, den 28. Januar 1958 Dr. Bucher Berichterstatter
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    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kind — ich spreche von dem Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle — hat erst nach heftigen Geburtswehen das Licht der Welt erblickt und hat, als es dann auf der Welt war, von allen Seiten heftige Stöße bekommen. Selbstverständlich muß sich der Bundestag mit der Frage beschäftigen, ob eine Novellierung dieses Gesetzes, das ja erst seit 1. Juli 1957 in Kraft ist, erfolgen soll. Es ist übrigens interessant, daß sich, wie aus dem Frage- und Antwortspiel hervorging, soweit es sich um die Vierzehntagefrist handelt, nun die sozialpolitischen Auffassungen der Freien Demokratischen Partei denen der Sozialdemokratischen Partei genähert haben. Für uns ist die Frage, ob es zweckmäßig ist, schon jetzt dem Wunsche auf Änderung des Gesetzes nachzukommen.
    Man wird zunächst prüfen müssen: Hat das Gesetz, so wie wir es seinerzeit im Juni 1957 geschaffen haben, tatsächlich eine Erhöhung des Krankenstandes in der Arbeiterschaft mit sich gebracht? Meine politischen Freunde der Christlich-Sozialen Union haben auf verschiedene Anregungen hin eine Kleine Anfrage an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gestellt und darauf eine Antwort erhalten. Es ging uns vor allem darum, daß überprüft wurde, ob tatsächlich eine Erhöhung des Krankenstandes in der Arbeiterschaft zu verzeichnen ist.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat uns durch seine Antwort auf diese Frage zunächst beruhigt. Wir dürfen aber nicht übersehen, daß die Antwort schon vom Dezember 1957 stammt, also nur Ergebnisse etwa aus den Monaten September, Oktober und allenfalls November aufzeigen kann.
    Grundsätzlich kann es vom staatspolitischen Standpunkt aus nicht richtig sein, ein Gesetz, das von der Mehrheit dieses Hauses beschlossen worden ist, schon nach wenigen Wochen zu ändern.

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    Es kann grundsätzlich nicht Aufgabe dieses Hauses sein, ein kurz vorher verabschiedetes Gesetz wieder aufzurollen und umzuwerfen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wenn sich aber bei einem Gesetz tatsächlich Mängel zeigen, dann werden wir nicht zögern, es zu ändern. Um aber Fakten — wie solche Mängel — feststellen zu können, muß man erst sehr genaue statistische Unterlagen ermitteln; erst danach kann man handeln.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Es ist uns bekannt, daß vor allem mittelständische Betriebe erhebliche Sorgen haben. Ich habe bei der Beratung des Gesetzes ausgeführt, daß vor allem auf unsere mittelständischen Kreise durch die Arbeitszeitverkürzung, durch die Lohnerhöhungen, durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, durch die Erhöhung der Beiträge zu den Krankenkassen und Unfallversicherungen, durch die Erhöhung der Beiträge zu den Rentenversicherungen Belastungen zugekommen sind, die ohne Zweifel die Kapazität eines kleinen oder mittelständischen Betriebes übersteigen. Es ist uns bekannt, daß aus den Betrieben — ich habe schon davon gesprochen — und aus einzelnen Betriebskrankenkassen Beschwerden über dieses Gesetz gekommen sind. Daraufhin allein kann selbstverständlich der Gesetzgeber eine Gesetzesänderung, wie sie hier beabsichtigt ist, nicht vornehmen. Es wird notwendig sein, daß zunächst einmal Erfahrungen gesammelt werden, und das kann am besten durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen in ihrer Gesamtheit geschehen.
    Die Zahlen, die uns über den Krankenstand bei den Pflichtmitgliedern der Ortskrankenkassen zugegangen sind, sind nicht von der Hand zu weisen. Das Gesetz ist wie gesagt am 1. Juli 1957 in Kraft getreten. An diesem Tage hatten wir einen Krankenstand von 4,08 v. H., während im Vergleichsmonat des Jahres 1956 ein solcher von 4,14 v. H. zu verzeichnen war. Am 1. September 1957 hatten wir einen Krankenstand von 5,28 v. H., während das Vorjahr nur einen solchen von 4,48 v. H. aufwies. Der Monat Oktober des Jahres 1957 ist außergewöhnlich. Dort zeigte sich ein Krankenstand von 8,36 v. H., während der des Vorjahres nur 4,68 v. H. war. Ebenso ist es im Monat November 1957. Hier hatten wir einen Krankenstand von 7,75 v. H., während er im Vergleichsmonat des Vorjahres nur 4,82 v. H. betrug. Wenn wir an eine Gesetzesänderung herangehen wollen, müssen wir diese Zahlen zur Hand nehmen und sie prüfen.
    Nun wird jeder, der die Verhältnisse kennt, zugeben, daß hier die Grippewelle die Hauptursache ist; darüber gibt es gar keinen Zweifel, und das wird von uns auch nicht verkannt. Aber am 1. Dezember 1957 — damit dürfte die Grippewelle abgeklungen sein — ist ein Krankenstand von 5,29 v. H. gegenüber dem Dezember 1956 von 4,66 v. H. zu verzeichnen gewesen, und der Januar 1958 brachte einen Krankenstand von 5,37 v. H. gegenüber 4,32 v. H. im Januar 1957. Meine Damen und Herren, man wird daraus schon gewisse Rückschlüsse ziehen können. Es ist selbstverständlich ,daß diese Zahlen jedem, der sich mit sozialpolitischen Aufgaben befaßt — und das ganze Haus tut das ja —, gewisse Fingerzeige geben und daß jeder gewisse Schlußfolgerungen daraus ziehen kann.
    Die Zahlen, die uns vor allem aus den Betriebskrankenkassen, insbesondere dem Landesverband der Betriebskrankenkassen in Bayern, zugegangen sind — Sie wissen, die Tagespresse und die Fachzeitschriften haben sich in den letzten Monaten sehr sorgfältig mit diesem Gesetz beschäftigt —, zeigen ebenfalls, daß im Hinblick auf die vergleichbaren Monate des Vorjahres eine Erhöhung des Krankenstandes von annähernd 20 % zu verzeichnen ist. Wenn wir trotzdem an dem staatspolitischen Grundsatz festhalten wollen, ein Gesetz, das die Mehrheit dieses Hauses geschaffen hat, nicht von heute auf



    Dr. Dittrich
    morgen ändern zu lassen, so hindert das nicht, die Entwicklung in der Wirtschaft, auf dem sozialen Sektor sehr aufmerksam zu verfolgen.
    Sie haben sicher der Presse entnommen und aus zahlreichen Ausführungen gehört, daß die Allgemeinheit, unsere Wirtschaft, das von uns geschaffene Gesetz bemängelt hat. Ich frage mich nun, wo die Ursachen liegen. Lassen Sie mich in aller Kürze einige Kritiken vortragen.
    Zunächst einmal sagen die Kritiker: Das Gesetz, das ihr im Deutschen Bundestag zur besseren wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall geschaffen habt, reizt zum Mißbrauch. Die Frage ist, ob wirklich Mißbrauch getrieben werden kann. Wir stellen zunächst einmal fest, daß Mißbräuche in einem so großen Umfang, wie es in etwa der Sprecher der FDP dargestellt hat, innerhalb der Arbeiterschaft nicht aufgetreten sind. Die Behauptung, daß viel Mißbrauch getrieben worden sei, ist absolut falsch. Wir stellen fest, daß die Arbeiterschaft in ihrer Gesamtheit moralisch nicht weniger fest ist als die Angestellten.

    (Lebhafte Zustimmung in der Mitte, rechts und links. — Zuruf von der FDP: Etwas anderes haben wir auch nicht behauptet!)

    Das muß mit aller Deutlichkeit hervorgehoben werden.
    Man sagt also, ein Mißbrauch des Gesetzes sei möglich. Wenn man einen Mißbrauch verhindern will, gibt es verschiedene Gegenmaßnahmen. Eine Maßnahme könnte sein, daß die Vertrauensärzte straffer als bisher arbeiten. Solange es möglich ist — und hier appelliere ich einmal an unsere Ärzteschaft —, daß man beim Aufsuchen eines Arztes krank geschrieben wird, wenn man nur etwas Husten oder etwas Katarrh hat, werden wir bei jedem Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Schwierigkeiten stoßen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deshalb ist auch einmal ein Appell an unsere Ärzteschaft von dieser Stelle aus angezeigt, bei der Überprüfung der Arbeitsfähigkeit oder Nichtarbeitsfähigkeit gewissenhafter und sorgfältiger vorzugehen als bisher.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Das darf natürlich nicht verallgemeinert werden — ich sehe gerade Frau Dr. Steinbiß —; auch in diesem Berufsstand sind eben manche schwarze Schafe vorhanden, die auf diese Weise anderen Schaden zufügen.
    Eine zweite Gegenmaßnahme, die ohne eine Gesetzesänderung möglich wäre, ist die; daß wir einmal an die Solidarität unserer Arbeiterschaft appellieren und dem Handwerksgesellen und dem Fabrikarbeiter sagen: Um dein Geld geht es, wenn dein Arbeitskollege, der neben dir arbeitet, krank feiert und du erhöhte Beiträge an die Allgemeine Ortskrankenkasse zahlen mußt. Es wird deshalb nötig sein, daß auch die Arbeiterschaft einer etwaigen zu großen Ausnutzung dieses Gesetzes mehr als bisher entgegentritt.
    Nun zum Gesetzentwurf der Freien Demokratischen Partei. Er muß von uns besonders kritisch untersucht werden. Dieser Gesetzentwurf weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, und die Mißstände werden durch die darin vorgeschlagenen Änderungen nicht beseitigt. Sehen wir uns einmal den § 1 dieses Gesetzentwurfs an. Danach sollen bei der Berechnung des Nettoarbeitsentgelts der Mehrarbeitslohn einschließlich der gesetzlichen und tariflichen Zuschläge für Mehrarbeit sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie einmalige und laufende lohnsteuerpflichtige Zuschläge zum Entgelt außer Ansatz bleiben. Aber das sind gerade jene 3 bis 8 %, die der Arbeitgeber im Krankheitsfall hinzuzuzahlen hat. Das packt das Problem nicht bei der Wurzel an. Wenn wir eine solche Frage überhaupt zu lösen beabsichtigen, müssen wir bereits beim Krankengeld ansetzen, allerdings brauchte das nicht unbedingt zu geschehen. Wenn Sie § 1 des Gesetzes so durchführen wollen, wie er jetzt dasteht, werden Sie eine Verbesserung in Ihrem Sinne keineswegs erreichen; denn es ist durchaus möglich, daß bei den Sonderzulagen, die der einzelne Arbeiter bekommt, das Krankengeld schon höher ist als der Normallohn. Wenn Sie sich der Mühe unterzögen, Herr Kollege Mischnick, einmal Beispiele durchzurechnen, dann würden Sie zu dem Ergebnis kommen, wie ich es eben feststellte.
    Der § 2 dieses Gesetzes regelt die Frage, ob man nicht die Anzahl der Karenztage von zwei auf einen herabsetzen und dann die 14-Tage-Frist fallenlassen sollte. Meine Damen und Herren, hier muß kritisch vorgegangen werden. Die Frage der Karenztage stellt ein besonders wichtiges und heikles Kapitel der Reform der sozialen Krankenversicherung dar. Dieses Problem sollte nur im Zusammenhang mit den Gesamtfragen gelöst werden.

    (Abg. Ruf: Das hätte man auch damals machen sollen!)

    Wir werden uns mit der Frage der Karenztage und der Frist sorgfältig bei den Beratungen über die Krankenkassenreform beschäftigen müssen. Es ist aber unzweckmäßig, so ein einzelnes Problem im gegenwärtigen Zeitpunkt lösen zu wollen,

    (Abg. Ruf: Das gilt auch für damals!)

    ganz davon abgesehen, daß man in dieser Hinsicht absolut auch anderer Meinung sein kann.
    Wir sehen also: Der Gesetzentwurf, den die FDP und deren Sozialpolitiker vorgelegt haben, würde keine geeignete Lösung des Problems bringen können.
    Wir beobachten und prüfen die Lage sehr sorgfältig, das zeigt unsere Kleine Anfrage an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Aber wir dürfen vom staatspolitischen Standpunkt aus nicht zu dem Ergebnis kommen, daß man ein Gesetz schon nach so kurzer Zeit einer neuerlichen Prüfung unterzieht. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß sicher Mißbräuche vorgekommen sind, daß es Mißstände gegeben hat. Aber die werden wir hienieden niemals verhindern können. Ein Appell an



    Dr. Dittrich
    die Moral irgendeines Berufsstandes nützt dem Gesetzgeber im allgemeinen nicht allzuviel.

    (Abg. Ruf: Man darf die Moral auch nicht überfordern!)

    Es ist also erforderlich, daß wir Gesetze, und zwar gute Gesetze machen. Zu unserer Rechtfertigung darf ich sagen, daß manche meiner Freunde mit der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes nicht einverstanden gewesen sind und ihre Stimme dagegen erhoben haben. Trotzdem bleiben wir bei dem Grundsatz, daß man zunächst einmal abwarten, überprüfen sollte und dann erst zu einer Änderung des Gesetzes kommen dürfte. Wir bitten, den Gesetzentwurf — so ist im Ältestenrat, glaube ich, vereinbart worden — außer dem Ausschuß für Sozialpolitik, der federführend sein soll, dem Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung zu überweisen.

    (Abg. Ruf: Wozu denn Ausschuß für Arbeit? Mittelstand! — Weitere Zurufe.)

    — Meine Damen und Herren, es ist doch vorhin schon beantragt worden, diesen Gesetzentwurf dem Mittelstandsausschuß zur Mitberatung zuzuleiten.

    (Abg. Ruf: Aber nicht dem Arbeitsausschuß!)

    — Im Ältestenrat ist eine solche Entscheidung getroffen worden. Wenn Sie es anders wollen, bleibt Ihnen das vorbehalten. Es war jedenfalls ausdrücklich vereinbart, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung zuzuleiten.

    (Abg. Ruf: Wir wollen bloß einen mitberatenden Ausschuß!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wischnewski.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Wischnewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute noch einmal mit dem sehr ernsten Problem des kranken Arbeiters beschäftigen müssen, dann liegt die Schuld nicht bei unserer Fraktion. Wir haben im 2. Bundestag mit der Drucksache 1704 den Antrag eingebracht, durch eine entsprechende Änderung des § 616 BGB die Arbeiter und Angestellten völlig gleichzustellen. Nach wie vor ist das nach unserer Auffassung der richtige Weg, um dieses Problem zu meistern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn es um die Lösung großer gesellschaftlicher Probleme geht — und um ein solches handelt es sich hier —, dann sollte man kein Flickwerk und kein Stückwerk machen, sondern dann sollte man den Mut haben, die Probleme auch ganz zu lösen. Das ist leider versäumt worden.

    (Abg. Ruf: Noch größere Fehler machen?)

    Das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle hat — das muß hier auch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden — für einen nicht unbedeutenden Teil der Arbeiterschaft auch erhebliche Verschlechterungen mit sich gebracht. Ich erinnere an die betrieblichen Regelungen, die bereits eine Zahlung von 90 % und mehr vorsahen, wobei durch höhere
    Beitragszahlung oder durch Verminderung des entsprechenden Betrages Verschlechterungen eingetreten sind. Ich war neulich in einem solchen Betrieb. Dort haben die Arbeiter die Auffassung vertreten, das Gesetz müsse eigentlich heißen „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitgeber".

    (Abg. Ruf: Dann hätte man es doch beim alten belassen sollen! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Ich möchte nur feststellen, daß auch einzelne solcher Fälle vorliegen. Es geht mir darum, zu sagen, daß also nicht für alle eine Verbesserung, sondern für einen ganzen Teil auch eine erhebliche Verschlechterung eingetreten ist. In Köln gibt es einen Betrieb, in dem 15 000 Arbeiter durch dieses Gesetz eine Verschlechterung erfahren haben. Wenn ich das sage, so will ich damit natürlich keineswegs abstreiten, daß für den größten Teil der Arbeiterschaft tatsächlich eine Verbesserung eingetreten ist.

    (Abg. Ruf: Kein Betrieb wird gehindert, mehr zu tun, Herr Kollege!)

    Nun zu dem Antrag der FDP auf Drucksache 83. Es geht hier um zwei Probleme: erstens um den Begriff des Nettoarbeitsentgelts und zweitens um das Problem der Karenztage. Dem ersten können wir keineswegs zustimmen. Was degegen das Problem der Karenztage angeht, so sind wir ohne weiteres bereit, noch darüber hinauszugehen.

    (Beifall bei der SPD. — Heiterkeit in der Mitte.)

    Nettoarbeitsentgelt ist immer volles Arbeitsentgelt, d. h. Arbeitsentgelt mit allen Zuschlägen. Sie wollen die Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge und auch die Lohnzuschläge herausnehmen, die für die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden. Das würde bedeuten, daß sich für einen großen Teil der Arbeitnehmer entscheidende Minderungen ihrer Löhne ergeben würden. Ich denke hier z. B. an den Gießereiarbeiter, bei dem der Lohn zu rund 20 % immer aus Zuschlägen besteht. Ich denke auch noch an eine Reihe von anderen Gruppen, bei denen eine derartige Situation gegeben ist. Hier würden also nicht zu verantwortende Härten eintreten. Es gibt demnach keine Möglichkeit, das Problem, das Sie hier ansprechen, auf diese Art und Weise zu regeln.
    Der Herr Kollege Dr. Dittrich hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich außerdem bei einer solchen Regelung um eine sehr einseitige Entlastung, d. h. nur um die Entlastung der Arbeitgeber handeln würde. Meine Damen und Herren, wir sollten doch einmal klar und deutlich feststellen, daß im Augenblick sowieso nur Pfennigbeträge bezahlt werden. Lassen Sie mich bitte zwei Beispiele bringen: bei einem Bruttoverdienst von 300 DM bekommt der verheiratete Arbeiter mit zwei Kindern einen täglichen Ausgleich von 46 Pf, bei einem Bruttoverdienst von 400 DM eines verheirateten Arbeiters mit zwei Kindern beträgt der Ausgleich täglich 65 Pf. Das sind also nur Pfennigbeträge. Der Kollege Dr. Dittrich hat trotzdem gesagt, daß das



    Wischnewski
    Gesetz insbesondere für die mittelständische Wirtschaft eine sehr starke Belastung sei. Nun, ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß die sozialdemokratische Fraktion bei der Beratung des Gesetzes diesem Hause den Vorschlag unterbreitet hat, einen Ausgleichsstock einzuführen, um auf diese Art und Weise eventuelle Härten unter den Betrieben ausgleichen zu können. Bedauerlicherweise ist man damals auf diesen Vorschlag unserer Fraktion nicht eingegangen.

    (Abg. Dr. Dittrich: So wie beim Kindergeldgesetz?)

    — Nein, zwischen diesem Ausgleichsstock und dem anderen, Herr Kollege, besteht ein erheblicher Unterschied.

    (Abg. Ruf: Worin besteht er denn?)

    Wenn man sich die Situation einmal genau betrachtet, wird man das sehr schnell feststellen können. Hier geht es um einen Ausgleich, damit sich die Betriebe mehr untereinander helfen können.
    Zu dem Problem der Karenztage auch noch einige wenige Worte! Der Kollege Professor Schellenberg hat bei der Verabschiedung des Gesetzes vor der Schlußabstimmung gesagt: „Die Beibehaltung von Karenztagen ist eine soziale Diffamierung der Arbeiter." Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: dazu bekennen wir uns nach wie vor. Wir sind gern bereit, alles zu tun und mitzuarbeiten, damit die Karenztage überhaupt abgeschafft werden, d. h. damit dieses Problem endgültig aus der Welt geschafft wird.
    Nun auch noch einige wenige Worte zu dem in der Öffentlichkeit viel zitierten und auch hier zitierten Mißbrauch. Lassen Sie mich vorweg folgendes sagen. Ich will gar nicht bestreiten, daß in einzelnen, ganz, ganz wenigen Fällen ein Mißbrauch einmal vorkommen kann.

    (Unruhe rechts. — Abg. Ruf: Wo leben Sie denn?)

    Meine Damen und Herren, wo gibt es im Leben keinen Mißbrauch? Wenn in einem dieser seltenen Fälle ein Arbeiter Mißbrauch treibt, dann macht er krank. Es gibt Mißbräuche auf anderen Gebieten in weit stärkerem Maße, die aber niemals in dem Umfang in der Öffentlichkeit und vielleicht, auch nicht in diesem Hause diskutiert worden sind. Wogegen wir uns in aller Deutlichkeit wehren müssen — ich meine, das sollte einheitliche Auffassung in diesem Hause sein —, ist die Behauptung, daß die größte Gruppe unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik weniger Verantwortungsbewußtsein als irgendeine andere Gruppe unserer Gesellschaft habe. Die Arbeiterschaft hat in den vergangenen Jahren hohes Verantwortungsbewußtsein bewiesen. Ich denke nur an die Zeit vor der Währungsreform, wo die Arbeiter praktisch für eine Scheibe trockenen Brotes bereit waren, ihren Arbeitsplatz einzunehmen, wo sie höchstes Verantwortungsbewußtsein bewiesen haben. Ich denke auch an die Zeit nach der Währungsreform, wo die Arbeiterschaft bereit war, den entscheidenden Anteil am Zustandebringen des sogenannten Wirtschaftswunders zu übernehmen.
    Nun einige sehr konkrete Zahlen. Hier ist vorhin immer gesagt worden, in der Zeitung stehe das und das. Die Zahlen, die ich Ihnen jetzt nennen werde, erbringen den Beweis dafür, daß die Situation offensichtlich etwas anders ist. Wir sollten uns alle darüber im klaren sein, daß niemand die Grippeepidemie verniedlichen kann. Sie ist gekommen wie ein Naturereignis. Wir haben auf Grund dieser Grippeepidemie allein im Lande Nordrhein-Westfalen mehr als 200 Tote gehabt; ein Beweis dafür, daß es sich wirklich um ein Naturereignis gehandelt hat. Wenn wir zu konkreten Ergebnissen in dieser Frage kommen wollen, dann müssen wir die Unterschiede untersuchen zwischen der Situation der Gruppe, für die durch dieses Gesetz eine Änderung eingetreten ist, und der Gruppe, für die keine Änderung eingetreten ist. Hier ergibt sich folgendes. Gegenüber dem 1. August 1956 war am 1. August 1957 die Krankenzahl bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen um 17,6 % höher, bei den Ersatzkassen für Angestellte um 20,6 %. Hier ist der Beweis dafür erbracht, daß die Krankenzahl sich unabhängig von dem Gesetz entwickelt hat. Wenn wir die Situation dann noch einmal per 1. September betrachten, ergibt sich folgendes Bild. Gegenüber dem 1. September 1956 war am 1. September 1957 die Krankenzahl bei den Ortskrankenkassen um 17,9 % höher, bei den Ersatzkassen um 31,6 %. Das sind konkrete Zahlen, die den Beweis dafür erbringen, daß die Dinge unabhängig von diesem Gesetz gelaufen sind, daß man also von seiten der Arbeiterschaft mit größtem Verantwortungsbewußtsein an dieses Problem herangegangen ist.
    Wir sollten dabei auch nicht übersehen, daß die Krankenzahl in der Bundesrepublik insgesamt etwas angestiegen ist, d. h. unabhängig von diesem Gesetz; ein Beweis dafür, daß der Gesundheitszustand unserer Bevölkerung nicht der denkbar beste ist. Es ist ja gar nicht so lange her, daß der Verband deutscher Rentenversicherungsträger für das Jahr 1956 festgestellt hat, von den 206 000 neu gezahlten Renten würden nur 29,2 % wegen Erreichung der Altersgrenze und 70,8 % wegen Frühinvalidität gezahlt. Diese Zahlen sprechen nicht für einen hervorragenden Gesundheitszustand. Sie sind ein Beweis dafür, daß unabhängig von dem Gesetz die Krankenzahl in der letzten Zeit noch stärker ange- stiegen ist.
    Hier noch ein konkretes Beispiel aus dem Kölner Raum! Ich habe vorhin schon einmal von diesem Betrieb gesprochen. Er hat 15 000 Beschäftigte, für die am 1. Juli 1957 keinerlei Besserstellung eingetreten ist. Trotzdem ist in diesem Betrieb die Krankenzahl erheblich mehr gestiegen als bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse desselben Ortes, bei der für die Arbeiter eine Verbesserung eingetreten ist. Wir alle sollten uns gegen das viele Gerede vom Mißbrauch energisch wehren. Wir trauen dieser Gruppe der Gesellschaft, der Arbeiterschaft, genauso viel Verantwortungsbewußtsein zu wie jeder anderen Gruppe unserer Gesellschaft. Deswegen treten wir für die Abschaffung jeder diffamierenden Regelung ein. Wir sind nach wie vor dafür, daß Arbeiter und Angestellte gleichgestellt werden, nicht aus einer Gleichmacherei heraus, son-



    Wischnewski
    dern weil in dieser Frage für alle Arbeitnehmer gleiches Recht gelten soll. Wenn wir aber an einer entscheidenden Regelung dieser Frage interessiert sind, dann sollten wir auch alle zusammen dazu beitragen, daß dieses große gesellschaftliche Problem so schnell wie möglich gelöst werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)