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ID0301200400

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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 535 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen 200, zu 200) Dr. h. c. Lücke, Bundesminister . . . 535 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (FDP) (Drucksache 83) Mischnick (FDP) 543 B, 558 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 546 A Wischnewski (SPD) 548 B Frau Kalinke (DP) 550 A Börner (SPD) 556 B Schüttler (CDU/CSU) 557 A Horn (CDU/CSU) 558 D Entschließungen der 46. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 124) 559 A Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dehler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 171) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 172) Ritzel (SPD), Berichterstatter 559 D Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Caspers; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 173) Dewald (SPD), Berichterstatter . . . . 560 B Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafvollstreckung gegen den Abg. Wehr; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 174) Muckermann (CDU/CSU), Berichterstatter 560 C Schreiben des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfolgung gegen Gustav Essig in Weiler; Mündlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 175) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 561 A Schreiben der RA Dr. Keßler, Rolf Gyger, München, betr. Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Jaeger; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung (Drucksache 177) Dr. Bucher (FDP), Berichterstatter . 561 C Nächste Sitzung 562 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten; Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 177) . . 563 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 535 12. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 14. 2. Frau Albertz 14. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Birkelbach 14. 2. Blachstein 14. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Conrad 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Drachsler 14. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 14. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Franke 14. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Dr. Furler 14. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Dr. Gleissner (München) 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Häussler 14. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 14. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 14. 2. Jürgensen 28. 2. Kemmer 14. 2. Dr. Kempfler 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Köhler 14. 2. Dr. Königswarter 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 14. 2. Maucher 14. 2. Mellies 8. 3. Dr. Mende 14. 2. Mengelkamp 14. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. 011enhauer 14. 2. Paul 28. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pelster 14. 2. Ramms 14. 2. Frau Dr. Rehling 14. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 2. Scharnberg 14. 2. Frau Schmitt (Fulda) 14. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Schoettle 14. 2. Schütz (Berlin) 14. 2. Dr. Serres 14. 2. Seuffert 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Dr. Wilhelmi 14. 2. Zoglmann 14. 2. Anlage 2 Drucksache 177 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) - Immunitätsangelegenheiten - betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler, Rolf Gyger, München, vom 31. Januar 1957 (I/3) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucher. Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Keßler und Gyger, München, haben als Prozeßbevollmächtigte des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann unter Beifügung der Privatklageschrift an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 31. Januar 1957 gebeten, eine Entscheidung des Bundestages über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger wegen Beleidigung herbeizuführen. Die Sache wurde bereits vom Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität des 2. Deutschen Bundestages behandelt und ein Schriftlicher Bericht unter zu Drucksache 3582 vorgelegt, der jedoch vom Plenum des Bundestages nicht mehr verabschiedet werden konnte. Nunmehr hat dieser Bundestag darüber zu entscheiden. In der Begründung der Privatklage wird dem Abgeordneten Dr. Jaeger vorgeworfen, er habe ausweislich des in verschiedenen Tageszeitungen, u. a. in der „Landsberger Zeitung" vom 1. und 2. November 1956, erschienenen Berichts in einer Kreisversammlung der CSU in Fürstenfeldbruck am 31. Oktober 1956 in bezug auf den Privatkläger u. a. folgende Äußerungen gebraucht: „Wenn Kahn-Ackermann bekanntgebe, wie viele Briefe er beantwortet, wie viele Versammlungen und Sprechstunden er gehalten habe, dann müßte er - Dr. Jaeger - feststellen, daß er 3 Jahre in Bonn gearbeitet habe, während Kahn-Ackermann 3 Jahre lang im Lande herumgereist sei . ..". Ferner äußerte Dr. Jaeger in diesem Zusammenhang: „Der Aktivist Kahn-Ackermann bzw. Hennecke-Ackermann hat sein Soll erfüllt ... . 564 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1958 Es handelt sich hier um einen Streit der beiden aus dem gleichen Wahlkreis Fürstenfeldbruck kommenden Abgeordneten Kahn-Ackermann und Dr. Jaeger, wer mehr als Abgeordneter gearbeitet habe. Diese im politischen Raum liegende Auseinandersetzung, deren Schärfe unter dem Zeichen des bereits angelaufenen Wahlkampfes gesehen werden muß, führte auch zu einem Antrag des Abgeordneten Dr. Jaeger, die Immunität des früheren Abgeordneten Kahn-Ackermann wegen ähnlicher Äußerungen aufzuheben. Entsprechend der ständigen Praxis des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, bei Beleidigungen politischen Charakters die Immunität nicht aufzuheben, hat der Ausschuß in seiner Sitzung vom 17. Januar 1958 einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Jaeger nicht zu erteilen. Bonn, den 28. Januar 1958 Dr. Bucher Berichterstatter
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    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 83 legt Ihnen die Fraktion der Freien Demokraten einen Änderungsvorschlag zum Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vor.

    (Unruhe.)

    Der Herr Bundeskanzler hat schon in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung, wenn genügend Erfahrungen über die Auswirkungen des in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzes über die Lohnfortzahlung vorliegen, etwaige Mängel dieses Gesetzes beseitigen will.

    (Anhaltende Unruhe.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich darf doch bitten, dem Herrn Redner bei der Begründung des Antrages zuzuhören oder Privatgespräche außerhalb des Saales zu führen.

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    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Einige Kollegen des Hauses aus der CSU-Fraktion haben sich schon in einer Kleinen Anfrage vom 11. Dezember nach den Auswirkungen dieses Gesetzes erkundigt und in einzelnen Punkten auf Mängel hingewiesen, die zu diesem Zeitpunkt bereits offen diskutiert wurden und in der Zwischenzeit immer deutlicher zutage getreten sind.
    In der Presse, in Versammlungen der Ortskrankenkassen und in vielen Einzelgesprächen ist immer wieder zum Ausdruck gekommen, daß bei der Durchführung des Gesetzes Mängel auftreten müßten, vor allen Dingen deswegen, weil derjenige, der arbeitet, in der Gefahr steht, in mancher Hinsicht schlechter wegzukommen als derjenige, der krank ist. Ich werde das an Hand einiger Beispiele noch des näheren erläutern.
    Wenn wir insgesamt die Auswirkungen des Gesetzes betrachten, müssen wir feststellen, daß bei allen, die damals diesem Gesetz zugestimmt haben, ein gewisses Unbehagen aufgekommen ist, weil alle Mängel, auf die damals von dieser Stelle aus sowohl von meinen politischen Freunden als auch von anderen Fraktionen dieses Hauses hingewiesen worden ist, jetzt leider in Erscheinung treten.
    Nun wird oft gesagt — und in der Antwort auf die Kleine Anfrage ist das ebenfalls zum Ausdruck gekommen —, daß man vielleicht jetzt noch nicht genügend Erfahrung habe, um endgültig beurteilen zu können, ob und inwieweit dieses Gesetz reformbedürftig sei. Meine politischen Freunde und ich meinen aber, daß in zwei Punkten die Mängel, von denen in dem Änderungsantrag unserer Fraktion gesprochen wird, inzwischen so deutlich geworden sind, daß wir heute bereits darüber sprechen können und uns Gedanken darüber machen sollten, in welcher Form wir hier ändern können.
    Es hat sich gezeigt, daß selbst von den Gewerkschaften während der ersten Tage nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemahnt worden ist, in den Betrieben nun nicht in den Fehler zu verfallen, das Gesetz besonders auszunutzen und damit der gesamten Arbeiterschaft Schaden zuzufügen. Es liegen Beispiele aus großen Betrieben vor, wo in den Monaten September, Oktober und November leider die Zahl der Krankheitsfälle auch unabhängig von der Grippewelle bedeutend stieg. Bei Kontrollen mußte leider festgestellt werden, daß manche „Kranke" sich nicht im Bett befanden, wo sie laut ärztlichem Urteil sein sollten, sondern daß sie ihren Garten bestellten oder sich sonstwie beschäftigten.
    Ich will damit nicht sagen, daß grundsätzlich Mißbrauch mit diesem Gesetz getrieben worden ist. Es hat sich aber gezeigt, daß jeder einigermaßen Intelligente sehr schnell die Lücken fand, aus deren Ausnutzung man Vorteile ziehen kann.
    Die Grippewelle wird sehr oft als alleinige Ursache des Hinaufschnellens der Zahl der Krankheitsfälle nach dem 1. Juli 1957 angeführt. Natürlich hat sie eine Auswirkung gehabt, aber doch nicht in dem Umfang, wie es oftmals dargestellt wird. Heute können wir bereits übersehen, daß mindestens 1 °/o mehr Krankheitsfälle eingetreten sind als früher normalerweise. Das bedeutet aber, daß die Krankenzahl um rund 20 % gestiegen ist. Natürlich läßt sich diese Zahl nicht als bis ins letzte exakt beweisen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Aha!)




    Mischnik
    Mag es nur ein halbes Prozent oder mag es ein ganzes Prozent sein, auf jeden Fall ist sicher, daß leider etwas Mißbrauch damit getrieben wurde. Deshalb haben wir die Verpflichtung, die Bestimmungen von uns aus zu ändern.