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ID0301007200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Inhalt: Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Diehl, Auge und Geritzmann 423 A Abg. Maucher tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Brönner in den Bundestag ein . . . 423 A Zur Tagesordnung: Rösing (CDU/CSU) 423 C Fragestunde (Drucksache 187) Frage 1 des Abg. Ritzel: Streifen oder Flächen an Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 423 D Ritzel (SPD) 424 B Frage 2 des Abg. Gewandt: Bau eines Nord-Süd-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 424 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Waffenhandel der Firma Schlüter, Hamburg Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 426 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 426 B Frage 4 des Abg. Dewald: Errichtung von Radarstationen und Raketenabschußrampen im Raum Miltenberg Strauß, Bundesminister 426 D Dewald (SPD) 427 B Frage 5 des Abg. Dr. Bucher: Strafverfahren gegen den Ministerialrat a. D. Ziebell Dr. Dr. h. c. Erhard, Vizekanzler . . . 427 D Dr. Bucher (FDP) 428 B Frage 6 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Besuch des Generals Dr. Speidel im Hamburger Rathaus Strauß, Bundesminister 428 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 429 B Frage 7 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Einbau von Fernsehgeräten in Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 429 D Frage 8 des Abg. Dewald: Gültigkeit der Arbeiterwochenkarten in Verbindung damit: Frage 15 des Abg. Ritzel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 430 B Dewald (SPD) 430 C Frage 9 des Abg. Dr. Ratzel: Beschaffenheit eines entwendeten radioaktiven Kupferstabs Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 430 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Frage 10 des Abg. Dr. Ratzel: Benutzung radioaktiver Strahlenquellen in der gewerblichen Wirtschaft Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . . 431 B Frage 11 des Abg. Seither: Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Germersheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 432 C Frage 12 des Abg. Wittrock: Zulassung von Personen, die nach j 26 StGB aus der Strafhaft entlassen sind, zum Staatsexamen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 432 D Wittrock (SPD) 433 A Frage 13 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Verbesserung des deutschösterreichischen Abkommens über Sozialversicherung Blank, Bundesminister 433 B Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Rentenzahlungen an Rentnerwitwen Blank, Bundesminister 433 C Frage 16 des Abg. Riedel: Liederbuch für die Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 A Frage 17 des Abg. Regling: Ausschreibungs- und Lieferfristen bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 C Regling (SPD) 435 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anhebung der Verkehrstarife (Drucksache 136) In Verbindung damit: Antrag der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Tarife im Berufsverkehr und der Sozialtarife (Drucksache 141 (neu]), Antrag der Fraktionen CDU/CSU, DP betr. Verkehrstarife (Drucksache 185) Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 435 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 435 D, 468 D, 476 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 441 D Dr. Bleiß (SPD) 450 A, 473 C Brück (CDU/CSU) 456 A Junghans (SPD) 459 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . 462 C, 478 C Dr. Elbrächter (DP) 466 B Drachsler (CDU/CSU) 469 D Dr. Starke (FDP) 471 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 474 C Ritzel (SPD) 477 B Abstimmungen 477 D, 478 C Nächste Sitzung 478 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten, Umdrucke 10 und 11 . . . 479 A, 479 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 423 10. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 12. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Berlin 12. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 14. 2. Dopatka 15. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Gerns 14. 2. Freiherr zu Guttenberg 12. 2. Frau Herklotz 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Klausner 12. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 14. 2. Metzger 12. 2. Muckermann 14. 2. Paul 28. 2. Pohle 12. 2. Pöhler 12. 2. Dr. Preiß 12. 2. Rademacher 12. 2. Ramms 14. 2. Frau Rudoll 12. 2. Schneider (Bremerhaven) 12. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Seidl (Dorfen) 12. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 22. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Dr. Leiske 22. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Anlage 2 Umdruck 10 Antrag der Fraktion der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von der Erhöhung der Verkehrsentgelte der Deutschen Bundesbahn eine Sanierung des Unternehmens und eine Befreiung des deutschen Steuerzahlers von den seit Jahren gestiegenen Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln. Aus der Erkenntnis, daß die Erhöhung der Tarife allein nicht ausreicht, eine ausgeglichene Betriebsrechnung bei der Deutschen Bundesbahn herzustellen, erwartet der Bundestag von der Bundesregierung, daß sie eine unabhängige, dem Bundesfinanzminister und dem Bundesverkehrsminister verantwortliche Prüfungskommission einsetzt, die die Betriebsrechnung der Deutschen Bundesbahn in ihren Einnahmen und Ausgaben überprüft und deren Aufgaben sich insbesondere auf folgende Fragen erstrecken: 1. Inwieweit kann durch eigene Anstrengungen unnötiger Aufwand vermieden und eine Betriebsführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten sichergestellt werden? 2. Welche Verkehre weisen Verluste auf, welche Rationalisierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um - gegebenenfalls unter Lockerung der gemeinwirtschaftlichen Auflagen der Bundesbahn - zu einer ausgeglichenen Ertragslage zu kommen, und inwieweit kann dies Ziel durch Gemeinschaftslösungen mit anderen Verkehrsträgern erreicht werden? 3. Inwieweit bestehen politische Sonderlasten, die zu einer kaufmännischen Betriebsführung in Widerspruch stehen und einen Leistungswettbewerb der Deutschen Bundesbahn auf der Grundlage gleicher Startbedingungen beeinträchtigen? 4. Inwieweit fördern die im Bundesbahngesetz festgelegte Organisation der Bundesbahnverwaltung sowie die Zusammensetzung und Funktion des Verwaltungsrates eine kaufmännische Betriebsführung, und welche Verbesserungen erscheinen geboten? Bonn, den 12. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion 480 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Umdruck 11 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Selbstkostenvergleich zwischen der Bundesbahn, dem gewerblichen Güterkraftverkehr und der Binnenschiffahrt zu erstellen und dem Bundestag bis zum 31. März 1959 den Selbstkostenvergleich vorzulegen. Bonn, den 12. Februar 1958 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Herrn Kollegen Riedel wie folgt. Die Unterabteilung Innere Führung im Verteidigungsministerium hat sich seit langem auch mit dem von Ihnen angeführten Problem befaßt. Die Diskussion über Lieder und Singen in der Bundeswehr ist bewußt von der Schule für innere Führung aufgenommen und bearbeitet worden. Den Lehrgangsteilnehmern sollte damit insbesondere auch die politische. Bedeutung der Liederauswahl deutlich gemacht werden. Daneben haben Vorträge und Aussprachen bei verschiedenen Truppenlehrgängen und in kleinem Umfange auch bereits Singleiterlehrgänge stattgefunden. Empfehlungen oder Verbote für bestimmte Lieder sind bisher nicht ausgesprochen worden. Es hat sich gezeigt, daß die Truppenvorgesetzten genug Urteilskraft und staatsbürgerliches Verantwortungsbewußtsein besitzen, um von sich aus Lieder zu untersagen, die politisch anrüchig, aggressiv, von einem falschen Pathos getragen oder sonstwie unerwünscht sind.
    Das erwähnte Liederbuch „Fanfare" ist auf dem freien Markt erschienen und hat wie manches andere frei verkäufliche Liederbuch Eingang in die verschiedenen Truppenteile gefunden. Trotz mancher Bedenken wegen einer Reihe von Mißklängen und „falschen Fanfarenstößen" innerhalb dieser umfangreichen Stoffsammlung habe ich davon Abstand genommen, den Gebrauch dieses Liederbuches zu untersagen, unabhängig von der Tatsache, daß ein solches Verbot keine einwandfreie Rechtsgrundlage hätte.
    Ich habe inzwischen — ein entsprechender Titel ist im letzten Haushalt des Ministeriums vorgesehen und von dem Hohen Hause genehmigt worden — ein Liederbuch der Bundeswehr erarbeiten lassen, das vor etwa vierzehn Tagen fertiggestellt worden ist. Es ist frei von politisch oder ideell untragbaren Liedern. Es ist ebenso — was mir wichtig erscheint — der Anhebung des musikalischen Geschmacks in der Bundeswehr förderlich und wahrt die richtige Grenze gegenüber Schnulzen und seichten Sentimentalitäten. Dieses Liederbuch der Bundeswehr, dessen Herausgabe jetzt bevorsteht, entspricht den Anforderungen, die daran gestellt werden müssen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frage 17 — des Herrn Abgeordneten Regling — betreffend Ausschreibungs- und Lieferfristen bei Beschaffung für die Bundeswehr:
Welche Gründe hat die Bundesregierung für die große Eile, die sie erneut bei der Beschaffung von Unterkunfts- und Bürogeräten für die Bundeswehr an den Tag legt (vgl. z. B. Ausschreibungsnr. D I 1g/30/03446/007 ff.)?
Billigt es die Bundesregierung, daß bei Ausschreibungen so kurze Fristen gesetzt werden, daß die unzureichenden Ausschreibungsfristen Klein- und Mittelbetrieben eine ordnungsgemäße Kalkulation nicht ermöglichen und die zu kurzen Lieferfristen selbst von Großbetrieben allein für die Materialbeschaffung benötigt werden?
Hält es die Bundesregierung für fair, wenn außerdem im Fall der Terminüberschreitung zunächst Schadenersatzforderung, Auftragsrücktritt, Vertragsstrafe und Ausscheiden aus der Liste der „zuverlässigen Bewerber" angedroht werden mit der Wirkung, daß die Klein- und Mittelbetriebe vor Abgabe von Angeboten zurückschrecken, später aber doch die Lieferfristen verlängert werden?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verteidigung!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich beantworte die Frage 17 folgendermaßen. Die Ausschreibung D I 1 g/30/03446/007 vom 16. Dezember 1957 betrifft die Beschaffung von Schießstandgerät (Schreibertischen mit aufgesetztem Regendach zum Auftragswert von ca. 34 500 DM). Der Beschaffung lag eine Forderung der Luftwaffe bis März 1958 zugrunde. Nach Fertigung der technischen Unterlagen erfolgte im Einvernehmen mit der Verbindungsstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft am 8. Januar 1958 eine beschränkte Ausschreibung unter Beteiligung von 18 Firmen — etwa je Land zwei Firmen —, die 14 Angebote erbrachte. Angebotsschlußtermin: 27. Januar 1958. Liefertermin: 25. März 1958. Der Auftrag wird noch in dieser Woche erteilt werden.
    Für die Angebotsabgabe standen demnach den Firmen drei Wochen zur Verfügung. Das liegt im üblichen Rahmen. Da, wie schon gesagt, der Liefertermin der 25. März 1958 ist, wird die Lieferfirma für ihre Fertigung sechs Wochen Zeit haben. Diese Lieferfrist ist angesichts der einfachen Fertigungsart und des geringen Lieferumfangs angemessen und ausreichend. Die Firma, die den Auftrag erhalten soll, ist ein mittelgroßer Betrieb und bevorzugter Bewerber im Sinne der Richtlinien der Bundesregierung vom 7. April 1954.
    Die Lieferungen aller Gegenstände aus den Planbegriffen „Schießbahn" und „Schießstandgerät" — Positionen 5, 6 und 7 der Beschaffungsanweisung Nr. 3446 —, die zu dem gleichen Ausschreibungskomplex gehören, sind an Handwerksbetriebe, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe in Notstandsgebieten vergeben worden oder werden noch vergeben. Es handelt sich im einzelnen um folgendes: Anschußtische, Hocker, Kokosmatten, Sandsäcke, Regen- und Sonnenschutzdächer, für die als Angebotsfristen, soweit nicht Anschlußaufträge erteilt wurden, in jedem Fall drei Wochen vorgesehen waren.
    Beschwerden über zu kurze Fristen zur Abgabe der Angebote oder zu kurze Fristen für die Lieferung selbst liegen bei den oben erwähnten Ausschreibungen beim Amt für Wehrtechnik und Beschaffung nicht vor.
    Ausschreibungsfrist im Sinne der Anfrage unter a) ist der Zeitraum, der einem Bieter vom Zeitpunkt des Eingangs der Angebotsunterlage bis zum Angebotsschlußtermin zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung steht. Sie beträgt in der Regel drei bis vier Wochen.
    Die in b) der Anfrage genannte Lieferfrist ist der Zeitraum, der einem Bieter vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Erbringung der Leistung zur Verfügung steht. Diese Frist ist in der Regel in der Beschaffungsanweisung nach den Bedürfnissen der Truppe vorgeschrieben und je nach Art und Umfang der Leistung verschieden. Bei der zentralen Beschaffung von Unterkunfts- und Büromaterial haben die Erfahrungen gezeigt, daß weder Klagen über die Fristsetzung zur Angebotsabgabe noch über die Lieferfristen erhoben wurden. Darüber hinaus sind Lieferfristen auch nicht überschritten worden. Diese



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    Fristen sind so bemessen, daß Klein- und Mittelbetriebe sich an den Ausschreibungen beteiligen können, und sie haben sich mit Erfolg beteiligt.
    Für die Angebotseinholung kommen entweder Formblatt XI D — 14 — das ist die Regel — oder das Formblatt XI D — 15 a zur Anwendung. Nur das zuletzt genannte enthält den Hinweis, daß der Liefertermin Vertragsbestandteil ist und zur Vermeidung von Vertragsstrafen und drohenden Schadensersatzansprüchen unter allen Umständen eingehalten werden muß. Formblatt XI D — 15 a findet aber nur in Ausnahmefällen Anwendung, d. h. nur dann, wenn mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der militärischen Forderung dem Bund erkennbar durch Verzug erhebliche Nachteile erwachsen würden. Im übrigen ist eine Vereinbarung über eine Vertragsstrafe oder über den Rücktritt durchaus handelsüblich und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen.
    Anders verhält es sich mit der erwähnten Androhung des Ausschlusses aus der Liste der „zuverlässigen Bewerber". Davon kann aber das Amt für Wehrtechnik und Beschaffung schon deshalb keinen Gebrauch machen, weil eine Liste der „zuverlässigen Bewerber" nicht geführt wird. Es ist in einzelnen Fällen vorgekommen, daß Aufträge, die unter diesen Bedingungen erteilt wurden, hinsichtlich der Liefertermine abgeändert werden mußten, weil der Zuschlag nicht innerhalb der Angebotsbindefrist, also in der Regel innerhalb 30 Tagen, erteilt werden konnte. Diese Änderungen waren bedingt durch — um einen Grund zu nennen — verspätete Bereitstellung der Haushaltsmittel. In diesen Fällen wurde stets darauf geachtet, daß die Lieferfrist nicht geändert wurde, d. h., daß den Bietern ein gleich großer Lieferzeitraum wie in den Angebotsunterlagen vorgesehen eingeräumt wurde.