Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, aus der Zusatzfrage ergibt sich, daß es sich hier um eine sehr diffizile, in die Zuständigkeit der Länder gehörende Frage handelt. Sie wissen, daß wir auf die Rechtsprechung, die Strafvollstreckung und die Ausbildung außerordentlich wenig Einfluß haben. Deswegen läßt sich nicht ohne weiteres sagen, in welchem Sinn Besprechungen mit den Ländern aufgenommen werden sollen. Die Länder sind ja auf die Wahrung ihrer Zuständigkeiten sehr bedacht. Ich bin in der Tat der Meinung, daß der Spezialfall, den Sie angesprochen haben, besser auf Landesebene geklärt wird. Ich sehe keine rechtliche Möglichkeit für die Bundesregierung, sich in einem solchen Spezialfall einzuschalten.