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ID0301001700

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Inhalt: Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Diehl, Auge und Geritzmann 423 A Abg. Maucher tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Brönner in den Bundestag ein . . . 423 A Zur Tagesordnung: Rösing (CDU/CSU) 423 C Fragestunde (Drucksache 187) Frage 1 des Abg. Ritzel: Streifen oder Flächen an Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 423 D Ritzel (SPD) 424 B Frage 2 des Abg. Gewandt: Bau eines Nord-Süd-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 424 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Waffenhandel der Firma Schlüter, Hamburg Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 426 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 426 B Frage 4 des Abg. Dewald: Errichtung von Radarstationen und Raketenabschußrampen im Raum Miltenberg Strauß, Bundesminister 426 D Dewald (SPD) 427 B Frage 5 des Abg. Dr. Bucher: Strafverfahren gegen den Ministerialrat a. D. Ziebell Dr. Dr. h. c. Erhard, Vizekanzler . . . 427 D Dr. Bucher (FDP) 428 B Frage 6 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Besuch des Generals Dr. Speidel im Hamburger Rathaus Strauß, Bundesminister 428 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 429 B Frage 7 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Einbau von Fernsehgeräten in Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 429 D Frage 8 des Abg. Dewald: Gültigkeit der Arbeiterwochenkarten in Verbindung damit: Frage 15 des Abg. Ritzel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 430 B Dewald (SPD) 430 C Frage 9 des Abg. Dr. Ratzel: Beschaffenheit eines entwendeten radioaktiven Kupferstabs Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 430 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Frage 10 des Abg. Dr. Ratzel: Benutzung radioaktiver Strahlenquellen in der gewerblichen Wirtschaft Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . . 431 B Frage 11 des Abg. Seither: Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Germersheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 432 C Frage 12 des Abg. Wittrock: Zulassung von Personen, die nach j 26 StGB aus der Strafhaft entlassen sind, zum Staatsexamen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 432 D Wittrock (SPD) 433 A Frage 13 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Verbesserung des deutschösterreichischen Abkommens über Sozialversicherung Blank, Bundesminister 433 B Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Rentenzahlungen an Rentnerwitwen Blank, Bundesminister 433 C Frage 16 des Abg. Riedel: Liederbuch für die Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 A Frage 17 des Abg. Regling: Ausschreibungs- und Lieferfristen bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 C Regling (SPD) 435 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anhebung der Verkehrstarife (Drucksache 136) In Verbindung damit: Antrag der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Tarife im Berufsverkehr und der Sozialtarife (Drucksache 141 (neu]), Antrag der Fraktionen CDU/CSU, DP betr. Verkehrstarife (Drucksache 185) Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 435 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 435 D, 468 D, 476 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 441 D Dr. Bleiß (SPD) 450 A, 473 C Brück (CDU/CSU) 456 A Junghans (SPD) 459 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . 462 C, 478 C Dr. Elbrächter (DP) 466 B Drachsler (CDU/CSU) 469 D Dr. Starke (FDP) 471 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 474 C Ritzel (SPD) 477 B Abstimmungen 477 D, 478 C Nächste Sitzung 478 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten, Umdrucke 10 und 11 . . . 479 A, 479 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 423 10. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 12. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Berlin 12. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 14. 2. Dopatka 15. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Gerns 14. 2. Freiherr zu Guttenberg 12. 2. Frau Herklotz 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Klausner 12. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 14. 2. Metzger 12. 2. Muckermann 14. 2. Paul 28. 2. Pohle 12. 2. Pöhler 12. 2. Dr. Preiß 12. 2. Rademacher 12. 2. Ramms 14. 2. Frau Rudoll 12. 2. Schneider (Bremerhaven) 12. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Seidl (Dorfen) 12. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 22. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Dr. Leiske 22. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Anlage 2 Umdruck 10 Antrag der Fraktion der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von der Erhöhung der Verkehrsentgelte der Deutschen Bundesbahn eine Sanierung des Unternehmens und eine Befreiung des deutschen Steuerzahlers von den seit Jahren gestiegenen Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln. Aus der Erkenntnis, daß die Erhöhung der Tarife allein nicht ausreicht, eine ausgeglichene Betriebsrechnung bei der Deutschen Bundesbahn herzustellen, erwartet der Bundestag von der Bundesregierung, daß sie eine unabhängige, dem Bundesfinanzminister und dem Bundesverkehrsminister verantwortliche Prüfungskommission einsetzt, die die Betriebsrechnung der Deutschen Bundesbahn in ihren Einnahmen und Ausgaben überprüft und deren Aufgaben sich insbesondere auf folgende Fragen erstrecken: 1. Inwieweit kann durch eigene Anstrengungen unnötiger Aufwand vermieden und eine Betriebsführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten sichergestellt werden? 2. Welche Verkehre weisen Verluste auf, welche Rationalisierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um - gegebenenfalls unter Lockerung der gemeinwirtschaftlichen Auflagen der Bundesbahn - zu einer ausgeglichenen Ertragslage zu kommen, und inwieweit kann dies Ziel durch Gemeinschaftslösungen mit anderen Verkehrsträgern erreicht werden? 3. Inwieweit bestehen politische Sonderlasten, die zu einer kaufmännischen Betriebsführung in Widerspruch stehen und einen Leistungswettbewerb der Deutschen Bundesbahn auf der Grundlage gleicher Startbedingungen beeinträchtigen? 4. Inwieweit fördern die im Bundesbahngesetz festgelegte Organisation der Bundesbahnverwaltung sowie die Zusammensetzung und Funktion des Verwaltungsrates eine kaufmännische Betriebsführung, und welche Verbesserungen erscheinen geboten? Bonn, den 12. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion 480 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Umdruck 11 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Selbstkostenvergleich zwischen der Bundesbahn, dem gewerblichen Güterkraftverkehr und der Binnenschiffahrt zu erstellen und dem Bundestag bis zum 31. März 1959 den Selbstkostenvergleich vorzulegen. Bonn, den 12. Februar 1958 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anregung aus Kreisen der Hamburger Wirtschaft, einen Nord-Süd-Kanal zur Verbindung von Hamburg mit dem Mittellandkanal und dem Industriegebiet von Braunschweig zu bauen, ist seit längerer Zeit bekannt und Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen und Untersuchungen. Eine Reihe von Gutachten sind darüber auf Anregung des Kanalvereins, der sich gebildet hat, erstattet worden, sowohl nach der verkehrlichen als auch nach der wasserwirtschaftlichen und landeskulturellen Seite. Die Auffassungen sind jedoch in allen diesen Fragen keineswegs hinreichend geklärt und abgestimmt. Zur Zeit werden die Gutachten — wie z. B. das bekannte Gutachten, das Professor Dr. Predöhl von der Universität Münster in dieser Frage erstattet hat — auf Grund neuerer Überlegungen auch wieder überarbeitet. Alle Vorschläge und Denkschriften sind in meinem Hause geprüft worden. Aus diesen Prüfungen hat sich folgender Überblick ergeben.
    Der Anschluß des Hamburger Hafens an das mitteldeutsche Kanalsystem ist auf verschiedene Weise möglich, nämlich einmal durch den Bau eines Nord-Süd-Kanals, zum anderen durch eine Kanalisierung der Elbe bis in die Gegend von Magdeburg oder drittens durch eine Kanalverbindung von der Elbe bei Geesthacht nach der inzwischen ausgebauten Mittelweser bei Drakenburg. Auch sind Pläne bekannt, im Zuge der Oste eine Verbindung zwischen Unterweser und Unterelbe herzustellen, die dann über den ausgebauten Küstenkanal eine entsprechende Verbindung zum ausgebauten Dortmund-Ems-Kanal gewährleisten würden. Welche dieser vorgeschlagenen und je nach Interessenlage mehr oder weniger nachdrücklich vertretenen Lösungen wirtschafts- und verkehrsmäßig die günstigste ist, bedarf noch weiterer gründlicher Untersuchungen.
    Für diese Untersuchungen spielen u. a. die Frage der Energieversorgung, beim Nord-Süd-Kanal die Frage der Überquerung der neuentdeckten Erzlagerstätten im Raume Gifhorn, die Frage der Landwirtschaft und die Frage der Wasserwirtschaft eine sehr wichtige Rolle. Auch sind die Untersuchungen über die Rentabilität der neuen Wasserstraßenverbindungen und die Möglichkeit, sie zu finanzieren, noch keineswegs abgeschlossen. Entscheidend bleibt nur, daß nach der Lösung des internationalen Moselvertrages eindeutig die aufzuwendenden Wegekosten für diesen Schiffahrtsweg von der Schiffahrt selbst durch Abgaben getragen werden müssen, und zwar nicht nur die Unterhaltungskosten, sondern auch die Kosten für Amortisation und Verzinsung des aufgewendeten Kapitals. Dies ist auch im internationalen Moselvertrag so festgelegt worden. Diese Tatsache ist aber bei den verschiedenen Gutachten nicht hinreichend berücksichtigt worden.
    Die Vielfalt der hier anfallenden Fragen und ihre noch nicht abgeschlossene Vorklärung durch Gutachten und Untersuchungen machen es noch nicht möglich, zum Nord-Süd-Kanal-Projekt jetzt endgültig Stellung zu nehmen. Wir müssen uns vielmehr mit genau derselben Aufmerksamkeit auch den anderen Lösungsmöglichkeiten zuwenden. Daher ist zunächst der Ausbau der Staustufe Geesthacht in Angriff genommen worden, der bis zum Jahre 1961 abgeschlossen sein wird. Dieser Ausbau, durch den die Elbe in einen Tidefluß und in einen Mittellandfluß getrennt wird, ist Voraussetzung für die Durchführung der drei zuerst genannten Wasserstraßenprojekte, also sowohl des Nord-SüdKanals als auch der Elbekanalisierung oder auch einer etwaigen späteren Kanalverbindung von der Elbe zur kanalisierten Mittelweser. Erst nach Beendigung der sehr umfangreichen und aufwendigen Bauvorhaben im Raume von Geesthacht kann also eines dieser Projekte weiter in Angriff genommen werden.
    Bei all diesen Überlegungen bitte ich zu bedenken, daß keine der vorgeschlagenen Wasserstraßenverbindungen in der Lage ist, dem Hamburger Hafen innerhalb kurzer Zeit eine entscheidende Hilfe zu gewähren. Der Hamburger Hafen ist durch die Zonengrenzziehung von seinem organischen Hinterland und durch die Abschneidung der Elbe bei Lauenburg von seiner natürlichen Flußverbindung mit diesem Hinterland getrennt. Die Durchführung eines der genannten Kanalprojekte wird nicht nur erhebliche Zeit für die Entwicklung der Baupläne erfordern, sondern vor allem wird der Bau selber mehrere Jahre in Anspruch nehmen, selbst wenn die Finanzierung gesichert werden könnte. Der Bau des aus Kreisen der Hamburger Wirtschaft vorgeschlagenen Nord-Süd-Kanals wird — einschließlich der Vorbereitung der Baupläne — sicherlich eine Gesamtbauzeit von etwa zehn Jahren erfordern. Die dafür notwendigen Investitionen in Höhe von mehreren hundert Millionen DM können aber wohl nur verantwortet werden, wenn zuverlässig feststeht, daß auch zu dem Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten noch die gleichen wirtschaftlichen Voraussetzungen wie bei ihrer Aufnahme für die Amortisation und Verzinsung des aufgewendeten Baukapitals gegeben sein werden.
    Auf die politischen Rückwirkungen, die sich durch die Entscheidung für eines der genannten Projekte für das natürliche Hamburger Hinterland ergeben, möchte ich nur hingewiesen haben. Das gilt insbesondere auch für den Ausbau der Wasserstraßenverbindung zwischen Hamburg und Berlin, die durch den Bau des Nord-Süd-Kanals keine Verbesserung erfahren würde.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frage 3 — des Herrn Abgeordneten Schmidt (Hamburg) — betrifft den Waffenhandel von Herrn Schlüter in Hamburg:
Hat der Hamburger Waffenhändler Otto Schlüter seinen Handel mit Handgranaten, Maschinengewehren, Maschinenpistolen und der dazugehörigen Munition mit einer Genehmigung der Bundesregierung nach Artikel 26 Abs. 2 GG betrieben?
Entsprechen Zeitungsberichte den Tatsachen, wonach Schlüter für seine Geschäfte die Genehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft hatte?
Zur Antwort der Herr Bundesminister für Wirtschaft.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt.
    1. Der Hamburger Waffenhändler Otto Schlüter hat von der Bundesregierung keine Genehmigung gemäß Art. 26 Abs. 2 GG zum Handel mit Handgranaten, Maschinengewehren, Maschinenpistolen und der dazugehörigen Munition erhalten. Globale Genehmigungen zum Handel mit Kriegswaffen werden nicht erteilt. Nach Art. 26 Abs. 2 GG werden bestimmte, genau bezeichnete Einzeltatbestände genehmigt. Der Waffenhändler Otto Schlüter hat derartige Einzelgenehmigungen weder beantragt noch erhalten.
    2. Nach den bei der Bundesregierung vorhandenen Unterlagen ist der Firma Otto Schlüter GmbH am 5. September 1955 von der zuständigen Landesbehörde, dem Amt für Wirtschaft und Verkehr in Hamburg, eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vom 18. März 1938 zur Herstellung von Schußwaffen und Munition sowie zum Handel damit erteilt worden. Diese Erlaubnis gilt nicht für Kriegswaffen.
    3. Auf Grund der Devisenbewirtschaftungsgesetze hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft der Otto Schlüter GmbH Genehmigungen zur Ausfuhr folgender Waffen erteilt: a) eine Pistole, 9 mm, nach Tunesien; b) drei Pistolen, Kaliber 6,35 mm und .22, nach Peru; c) 300 000 Pistolenpatronen, 9 mm, nach Lybien. Diese Waffen sind keine Kriegswaffen.
    4. Außerdem hat die Otto Schlüter GmbH 230 Militärkarabiner, die zu Jagdbüchsen umgearbeitet waren, unter dieser Deklarierung ausgeführt. Durch Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 39/57 vom 25. Juli 1957 sind die umgearbeiteten Militärwaffen in die Rüstungsmaterialliste, Abschnitt a, aufgenommen und damit der Kontrollpflicht des Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes unterworfen worden.