Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei hat seinerzeit als einzige Fraktion dieses Hauses die Einrichtung des Personalgutachterausschusses abgelehnt. Es ist daher logisch, daß sie als einzige Fraktion dieses Hauses nunmehr die Auflösung des Ausschusses fordert.
In den bisherigen Darlegungen ist zum Teil von der Funktion eines Entnazisierungs- oder Entmilitarisierungsausschusses gesprochen worden. Jedenfalls habe ich den Vorsitzenden der Fraktion der Deutschen Partei so verstanden, als ob er immer noch diesem Ausschuß eine solche Funktion unterstellen wollte. Als der Bundestag seinerzeit den Personalgutachterausschuß als ein Hilfsorgan des Parlaments einrichtete, bewogen ihn ganz andere Vorstellungen. Wir wollten, daß die höheren Offiziere, die sich in die Schwierigkeit der Übernahme eines Führungsamtes in einer neuen Armee begaben, ein Höchstmaß an Schutz durch die demokratischen Parteien der Bundesrepublik genießen sollten. Sie sollten um der Institution willen gewissermaßen aus der politisch-polemischen Kritik der verschiedensten Richtungen herausgehalten werden. Daher setzte sich der Personalgutachterausschuß aus Vertretern aller Parteien und Fraktionen zusammen. Ich möchte betonen: auch ein Vertreter der Deutschen Partei hat in diesem Gutachterausschuß mitgearbeitet. Etwa ein Drittel der Mitglieder waren sehr achtbare ehemalige Generale und Stabsoffiziere aus dem ersten und zweiten Weltkrieg. Zwei Drittel waren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vom ehemaligen Minister und Staatssekretär bis zum Oberstudienrat. Die Schutzfunktion, die der Personalgutachterausschuß für die ausgewählten Offiziere übernehmen sollte, ist in der Tat eingetreten; denn mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, daß ausgewählte — auch mit geringer Mehrheit des Personalgutachterausschusses ausgewählte — Generale und Obersten in das Tauziehen und die Angriffe der politischen Parteien hineingezerrt wurden. Das ist der Sinn gewesen: die Offiziere aus dem Feuer des politischen Tageskampfes herauszuhalten. Niemals aber haben wir beabsichtigt, etwa eine geistige Uniformität für das Offizierskorps — oder gar eine parteipolitische oder konfessionelle Uniformität — zu deklarieren. Die Meinungsfreiheit der Offiziere der Bundeswehr ist genauso unangefochten — auch durch den Personalgutachterausschuß unangefochten — wie die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz für alle Staatsbürger schlechthin.
Wenn Herr Kollege Schneider bedauert, daß der Ausschuß sich nicht selber auflöse, so muß ich erklären, daß er gar nicht in der Lage ist, sich aufzulösen. Er hat kein Recht, sich selbst aufzulösen. Der Ausschuß ist durch ein Gesetz geschaffen und muß daher auch durch ein Gesetz aufgelöst werden. Man kann ihm selber aber nicht den Vorwurf machen, daß er sich nicht von sich aus auflöse.
Zu der Frage der Etatisierung! Auch hier irrt Herr Kollege Schneider. Soweit mir bekannt ist, ist im neuen Haushalt ein Etat für den Personalgutachterausschuß überhaupt nicht mehr vorgesehen; die Tätigkeit des Ausschusses läuft ohnehin aus.
Wir glauben, daß dieser Ausschuß dem Bundesverteidigungsministerium, aber auch dem Parlament wertvolle Hilfe geleistet hat, ohne daß ich verhehlen möchte, daß auch wir nicht über jede Entscheidung glücklich waren. Aber warum soll ein Personalgutachterausschuß unfehlbar sein? Er besteht ja genauso wie unser Parlament nur aus Menschen, die sich irren können.
Wir stimmen der Überweisung dieses Entwurfs an den Verteidigungsausschuß und an den Haushaltsausschuß zu. Denn, Herr Kollege Merten, es ist eine schlechte Sache, einen Gesetzentwurf — von welcher Fraktion er auch immer kommen möge —a limine schon hier im Plenum abzulehnen. Man sollte mindestens im Ausschuß noch Gelegenheit nehmen, das ganze Problem der Tätigkeit, aber auch der Beendigung der Tätigkeit des Personalgutachterausschusses zu prüfen. Daher widersprechen wir der Ablehnung hier im Hause und stimmen der Überweisung an die von dem Vertreter der CDU/ CSU vorgeschlagenen Ausschüsse zu.