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    Deutscher Bundestag 7. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1958 Inhalt: Wünsche des Präsidenten und des Bundespräsidenten zum Neuen Jahr 223 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg Dr. Dehler, Stierle, Rademacher, Kühn (Bonn), Dr. Adenauer, Matzner 223 A Abg. Dr. Eckhardt (CDU/CSU) tritt als Nachfolger des Abg. Freiherr von Feury in den Bundestag ein 223 B Ergänzung der Tagesordnung 223 D Amtliche Mitteilungen 223 D Wahl von Mitgliedern des Bundestags in den Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost (Drucksache 140) 224 C Übersicht 1 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen (Drucksache 80) 224 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtspflege (Drucksache 16) — Erste Beratung Dr. Menzel (SPD) 224 D Rasner (CDU/CSU) 225 B Dr. Bucher (FDP) 225 D Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 120) — Erste Beratung . . . . 226 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß - Gesetzes (DP) (Drucksache 53) — Erste Beratung Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 226 B Merten (SPD) 227 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 228 C Dr. Mende (FDP) 229 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 110) — Erste Beratung 229 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 100) —Erste Beratung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 230 A, 233 1) Schmidt (Hamburg) (SPD) 232 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanzgerichtsbarkeit (Drucksache 127) — Erste Beratung 234 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. 6. 1956 mit der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter zwischen dem 1. 7. 1956 und dem 30. 6. 1957 (Drucksache 114) 234 D Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 86, 12) 235 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 7. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1958 Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für 1954 (Drucksache 84) 235 A Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der früheren Muna Espelkamp an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 98) 235 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des kriegszerstörten Grundstücks in Berlin, Kurfürstenstr. 63/69 an das Land Berlin (Drucksache 69) . . . . 235 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955, Einzelplan 20 (Drucksache 63) 235 C Antrag der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen (Drucksache 95) . . . 235 C Antrag der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Dr. Mommer u. Gen. betr. gemeinsame europäische Sozialpolitik (Drucksache 96) 235 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) 235 D Entwurf eines Gesetzes über die Beseitigung von Preisbindungen (FDP) (Drucksache 13) 235 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Drucksache 119) — Erste Beratung 236 A Nächste Sitzung 236 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten, Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 86) . . . 237 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 7. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1958 223 7. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 16. 1. Altmaier *) 17. 1. Bauer (Würzburg) *) 17. 1. Bettgenhäuser 16. 1. Birkelbach *) 17. 1. Fürst von Bismarck *) 17. 1. Blachstein *) 17. 1. Dr. Brönner 28. 2. Dr. Bucerius 16. 1. Corterier 16. 1. Dr. Deist 16. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 1. Döring (Düsseldorf) 16. 1. Eichelbaum 16. 1. Erler *) 17. 1. Even (Köln) *) 17. 1. Fritz (Welzheim) 16. 1. Dr. Furler *) 17. 1. Geiger (München) 16. 1. Gerns *) 17. 1. Dr. Gleissner (München) 16. 1. Dr. Gülich 16. 1. Häussler 16. 1. Hellenbrock 16. 1. Dr. Hellwig 16. 1. Höfler *) 17. 1. Holla 16. 1. Frau Dr. Hubert *) 17. 1. Hufnagel 16. 1. Jacobs *) 17. 1. Kalbitzer *) 17. 1. Kiesinger *) 17. 1. Klausner 16. 1. Dr. Kopf *) 17. 1. Dr. Krone 16. 1. Kühlthau 16. 1. Kühn (Köln) *) 17. 1. Kurlbaum *) 16. 1. Leber 16. 1. Dr. Leiske 16. 1. Dr. Leverkuehn *) 17. 1. Lücker (München) *) 17. 1. Frau Dr. Maxsein *) 17. 1. Mellies 16. 1. Dr. Mende *) 17. 1. Metzger *) 17. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 17. 1. Meyer (Wanne-Eickel) 18. 1. Dr. Meyers (Aachen) *) 17. 1. Mischnick 16. 1. Frau Niggemeyer 20. 1. Pelster 16. 1. Dr.-Ing. Philipp 16. 1. Frau Pitz-Savelsberg 16. 1. Pöhler 16. 1. Frau Dr. Rehling *) 17. 1. *) für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scharnberg 21. 1. Scharnowski 18. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 1. Schneider (Hamburg) 20. 1. Schütz (München) *) 17. 1. Seidl (Dorfen) *) 17. 1. Dr. Starke 18. 1. Sträter 16. 1. Wagner 16. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 17. 1. Wullenhaupt 16. 1. Dr. Zimmer *) 17. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Baade 24. 1. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 25. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 1. Berendsen 31. 1. Faller 7. 2. Felder 31. 1. Graaff 23. 1. Heye 31. 1. Dr. Jaeger 8. 2. Dr. Jordan 23. 1. Josten 31. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 1. Majonica 15. 2. Müller-Hermann 15. 2. Paul 31. 1. Dr. Preiß 31. 1. Probst (Freiburg) 5. 2. Rehs 27. 1. Schröder (Osterode) 31. 1. Dr. Serres 31. 1. Stierle 31. 1. Wacher 3. 2. Dr. Wahl 10. 2. Anlage 2 Drucksache 86 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 12). Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Außenhandelsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1957 mit dem Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Drucksache 12 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 11. Dezember 1957 Wehr Berichterstatter
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    Rede von Herbert Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Wenn der Personalgutachterausschuß heute für einen kurzen Augenblick erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird, so geschieht das deshalb, weil wir vernommen haben, daß entgegen einer Mitteilung im amtlichen Bulletin der Bundesregierung vom 23. November 1957 — in der mitgeteilt war, daß der Auftrag erfüllt sei und daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit beendet habe — von einer Beendigung dieser Tätigkeit in Wirklichkeit nicht die Rede ist.
    Ich möchte mich darauf beschränken, nur noch einmal ganz kurz an die sachlichen Bedenken zu erinnern, die meine Fraktion damals zum Gesetz über den Personalgutachterausschuß vorgetragen hat. Einmal war es die Tatsache, daß damit ein Gremium geschaffen war, das außerhalb der Exekutive und der Legislative stand, eine Tatsache übrigens, die damals auch bei den Beratungen des Rechtsausschusses eine entscheidende Rolle gespielt und diesen bewogen hatte, Bedenken zu äußern. Ich darf daran erinnern, daß vor kurzem auch der sozialdemokratische Bürgermeister von Bremen, Kaisen, in einem ähnlich gelagerten Falle vor dem bremischen Landtag diesbezügliche Verfassungsbedenken zum Ausdruck gebracht hat.
    Wir haben außerdem damals festgestellt, daß das Verfahren bei der Auslese der höheren Offiziere, das der Personalgutachterausschuß anwenden sollte, mit den demokratischen Spielregeln nicht zu vereinbaren sei, da der Ausschuß über die Art und Weise der Erlangung von Unterlagen keine Auskunft an die Bewerber selbst zu geben brauche.
    Dann haben wir uns damals dagegen gewandt, daß der Ausschuß die persönliche Eignung der Bewerber überprüfen sollte, eine Tatsache, die ich als ein Relikt aus dem Jahre 1945 bezeichnet habe.
    Schließlich und letztlich — und das ist der springende Punkt für die heutige Debatte — haben wir Bedenken dagegen geäußert, daß kein Zeitpunkt für die Beendigung der Tätigkeit des Personalgutachterausschusses im Gesetz festgelegt worden ist. Gerade diese letzte Befürchtung ist angesichts der Mitteilung, daß der Ausschuß weiterzubestehen gedenke, eingetroffen, ganz abgesehen davon, daß auch die anderen von uns geäußerten Befürchtungen leider — muß ich sagen — teilweise Wirklichkeit geworden sind, u. a. dadurch, daß der Personalgutachterausschuß im Laufe seiner Tätigkeit, wie Ihnen allen bekannt ist, oftmals seine Kompetenzen überschritten hat, indem er beispielsweise nicht nur die im Gesetz vorgesehene persönliche Eignung der Bewerber feststellte, sondern auch ihre fachliche Eignung statuierte, ein Umstand, der zu erheblichen Spannungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem Ausschuß geführt hat.
    Ich darf dann noch daran erinnern, daß der Personalgutachterausschuß außerdem die Forderung erhoben hat, auch diejenigen Offiziere zu überprüfen, die aus dem Bundesgrenzschutz in die Bundeswehr übernommen worden sind. Auch diese Tatsache war nicht dazu angetan, den Glauben zu erwecken, daß der Personalgutachterausschuß sich nun ausschließlich auf die ihm zugewiesene Aufgabe beschränken würde. Wir haben darin stets eine Desavouierung derjenigen Stellen gesehen, die vorher damit befaßt waren, die höheren Offiziere, die zum Bundesgrenzschutz gingen, zu überprüfen.
    Ich will nur am Rande erwähnen, daß auch die Waffen-SS, die sich ja nicht gerade einer großen Beliebtheit erfreut, Federn lassen mußte und daß dem Verteidigungsausschuß noch heute ein unerledigter Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vorliegt, der sich mit dieser Frage befaßt.
    Es entbehrt außerdem nicht einer gewissen Pikanterie, wenn man die Zielsetzung des Personalgutachterausschusses betrachtet, wie sie hier von allen Fraktionen in gutem Glauben und mit löblicher Absicht umrissen worden ist, und damit die Vorkommnisse in den vergangenen anderthalb Jahren mit verschiedenen höheren Offizieren vergleicht, die, mochten sie in Worten und in Handlungen auch nicht immer Anklang in diesem Hause und in der Öffentlichkeit finden, immerhin den Mut hatten, ihre eigene Meinung zu sagen oder in die Tat umzusetzen. Auch das ist ein Punkt, an dem sich die Geister einfach scheiden. Jedenfalls begrüßen wir es, daß diese Offiziere in diesem oder jenem Fall — ich will hier keine Beispiele anführen, um nicht einzelne Namen nennen zu müssen — überhaupt eine eigene Meinung zum Ausdruck gebracht haben.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 7, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1958 227
    Schneider (Bremerhaven)

    Daß dies in der verflossenen Wehrmacht nicht der Fall war, ist ja auch in diesem Hause oftmals kritisiert worden.
    Wir haben bei der Beratung des Gesetzes der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit, wenn wir ihm nicht ein Limit setzen, fortsetzen und weitere Aufgaben an sich ziehen werde. Dieser Tatbestand ist nunmehr eingetreten; denn es ist bekanntgeworden, daß der Personalgutachterausschuß tatsächlich nicht daran denkt, seine Aufgabe als erledigt zu betrachten und sich somit aufzulösen.
    Ich stelle fest, daß die Aufgabe des Personalgutachterausschusses effektiv erfüllt ist, wie es auch im Bulletin der Bundesregierung vom 23. November festgestellt wird. Das heißt, die höheren Offiziere, die die Bundeswehr für ihren Aufbau brauchte, sind inzwischen vom Personalgutachterausschuß ausgewählt; auch die Richtlinien für die Einstellung aller Soldaten der Bundeswehr sind festgelegt. Somit besteht nach Auffassung der Fraktion der Deutschen Partei keine sachliche Berechtigung mehr für das Weiterbestehen des Ausschusses und schon gar nicht für eine weitere Etatisierung so hoher Mittel für diesen Ausschuß.
    Auch das Argument, daß der Personalgutachterausschuß inzwischen verklagt worden sei und daß nun das Urteil des hohen Gerichts abgewartet werden müsse, bietet keinen ausreichenden Grund dafür, daß dieser Ausschuß weiterbesteht. Wir bitten Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, der fordert, daß der Personalgutachterausschuß nunmehr seine Tätigkeit einstellt.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Merten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Merten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Meine Fraktion kann die Ausführungen des Kollegen Schneider nicht unwidersprochen lassen. Der Personalgutachterausschuß hat in den vergangenen Jahren eine außerordentlich verantwortungsvolle und sehr undankbare Tätigkeit ausüben müssen. Herr Kollege Schneider hat sich schon im Jahre 1955 gegen die Einsetzung dieses Ausschusses gewandt, und in der ganzen Zeit seiner Tätigkeit ist es dem Ausschuß nicht gelungen, ihn davon zu überzeugen, wie recht der Bundestag hatte, diesen Ausschuß einzusetzen.
    Wenn man das Protokoll von 1955 nachliest, stößt man in den damaligen Ausführungen des Vertreters der Deutschen Partei auf Sätze wie diesen: die Einsetzung des Personalgutachterausschusses sei nichts anderes als der Ausdruck einer Psychose; — wobei natürlich eine antinazistische Psychose gemeint gewesen ist. Man findet die sehr merkwürdige Einstellung, daß ein Kollektiv niemals eine Verantwortung übernehmen könne. Auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Mende, ob denn auch das Parlament keine Verantwortung übernehmen könne, ist der Herr Kollege Schneider damals und heute die Antwort schuldig geblieben. Man findet in seinen damaligen Ausführungen die Auffassung, daß der Personalgutachterausschuß einer so diffizilen Aufgabe wie der Auswahl der höheren Offiziere niemals gewachsen sein könne und daß er zwangsläufig bei allen seinen Entscheidungen durch die parteipolitische Brille sehe. Was Herr Kollege Schneider heute hier gesagt hat, unterstreicht nur das, was er auch damals gesagt hat.
    Wenn man als Unbefangener das hört, was er hier soeben ausgeführt hat, muß man zu der Überzeugung kommen: „Dieser Ausschuß hat sich nicht bewährt, also weg mit ihm!" Das Gegenteil ist richtig: der Ausschuß hat sich bei der Behandlung der 600 Fälle, die ihm vorgelegt worden sind und die er in 436 Sitzungen behandelt hat, außerordentlich bewährt. Obwohl es im In- und Ausland kein Vorbild für den Ausschuß gegeben hat und noch heute keines gibt, ist es ihm gelungen, wesentlich zu einem innerlich gesunden Aufbau unserer Bundeswehr beizutragen. Angesehene Staatsbürger haben hier eine Aufgabe übernommen, von der uns allen klar war, wie undankbar und heikel sie sein würde. Diese Männer und Frauen haben ihre staatsbürgerliche und ihre demokratische Verantwortung vor die persönliche Bequemlichkeit und vor den Anspruch auf Dankbarkeit gestellt. Sie haben mit ihrer Tätigkeit eigentlich nur bei denjenigen Anstoß erregt, denen die Bundeswehr als Organ eines demokratischen Staates von vornherein und sowieso ein Dorn im Auge gewesen ist. Sie sind in der ganzen Zeit ihrer Tätigkeit den wüstesten Beschimpfungen, schriftlich und mündlich, ausgesetzt gewesen. Es wäre interessant, einmal die Akte einzusehen - sie ist ziemte h dick —, in der all die anonymen 'und nichtanonymen Schmähbriefe 'zusammengeheftet sind, die diesem Ausschuß während der Zeit seiner Tätigkeit von ganz bestimmter Seite zugegangen sind.
    Der Herr Kollege Schneider hat gesagt, der Ausschuß denke nicht daran, sich aufzulösen. Herr Kollege Schneider, ich muß Sie berichtigen. Genau das Gegenteil ist der Fall.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die zahlreichen Mitglieder des Ausschusses haben zum allergrößten Teil sehr heftig den Wunsch geäußert, von ihren Verpflichtungen entbunden zu werden. Aber da der Ausschuß eine wichtige und sehr umfangreiche Tätigkeit hatte und da er vom Parlament eingesetzt worden ist, ist es nicht mehr als recht und billig, daß er dem Parlament Bericht erstattet, ehe er von der Bildfläche abtritt. Dieser Bericht liegt uns noch nicht vor; er wird aber sehr wahrscheinlich in den allernächsten Wochen dem Parlament zugehen. Das Parlament wird sich mit diesem Bericht auseinanderzusetzen und an Hand dieses Berichtes zu entscheiden haben, was nun weiter geschehen soll.
    Es ist behauptet worden, der Ausschuß habe fortlaufend seine Zuständigkeiten überschritten und sich Kompetenzen angemaßt. Auch das ist unzutreffend. Es hat lediglich in einem einzigen Falle einmal eine Auseinandersetzung zwischen dem Bun-



    Merten
    desverteidigungsministerium und dem Ausschuß gegeben, ob bei einem ganz bestimmten Offizier auch die fachliche Qualifikation bei der Beurteilung der Persönlichkeit herangezogen werden sollte oder nicht; man ist damals zu einer Einigung gekommen. Im übrigen hat der Ausschuß niemals und zu keiner Zeit versucht, Kompetenzen an sich zu ziehen. Dazu bestand gar keine Möglichkeit, weil die Kompetenzen des Ausschusses gesetzlich sehr genau definiert waren.
    Herr Kollege Schneider hat dargelegt, er habe schon 1955 Bedenken gehabt, daß der Ausschuß keine Verpflichtung zur Auskunft gegenüber Dritten über die Fälle habe, in denen er abgelehnt hat. Tatsächlich ist diese Frage erst in der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt worden, die viel später erlassen worden ist, und es hat sich herausgestellt, daß es sehr gut war, dem Ausschuß eine Auskunftspflicht nicht aufzuerlegen, weil er sonst viele Auskünfte — insgesamt hat er 5000 Auskünfte eingeholt — ohne jeden Zweifel nicht erhalten hätte, wenn diejenigen, die Auskunft gegeben haben, damit hätten rechnen müssen, daß diese Auskunft auch Dritten noch bekanntgegeben würde.
    Ich glaube also, es ist ein einfaches Gebot der Fairneß, der Anständigkeit und der Dankbarkeit gegenüber diesem Ausschuß, daß zunächst einmal sein Bericht abgewartet wird und daß man dann an Hand dieses Berichtes gemeinsam mit dem Ausschuß überlegt, was geschehen soll, daß man ihm aber nicht einen schlichten Abschied erteilt, wie man es bei einem Gremium tut, das sich absolut nicht bewährt hat und dessen Dienste infolgedessen zum Besten des Staates nicht mehr in Anspruch genommen werden sollen. Ich bin der Auffassung, daß wir die Verdienste des Personalgutachterausschusses um den Aufbau ,der Bundeswehr innerhalb des demokratischen Staates gar nicht hoch genug einschätzen können. Der Weg des schlichten Abschieds wäre auf jeden Fall das Verkehrteste, was wir machen können.
    Aber auch aus formalen Gründen scheint es mir im Augenblick nicht möglich zu sein, diesen Ausschuß aufzulösen. Erstens besteht die Möglichkeit von Wiederaufnahmeverfahren in den rund 200 Fällen, in denen der Ausschuß abgelehnt hat. Hierfür muß, solange es keine andere gesetzliche Regelung gibt, die Möglichkeit einer Einschaltung dieses oder eines ähnlichen Ausschusses gegeben sein. Zweitens sind Prozesse anhängig, wie Herr Kollege Schneider schon erwähnt hat, und es muß natürlich jemand da sein, der als passiv legitimiert gilt, um in diesen Prozessen gegenüber denen, die sie vor den Verwaltungsgerichten angestrengt haben, auftreten zu können. Drittens besteht, glaube ich, die politische Gefahr, daß in dem Augenblick, in dem der Personalgutachterausschuß nicht mehr existiert, die Entscheidungen, insbesondere die negativen Entscheidungen, die er getroffen hat, nicht länger mehr respektiert werden; denn es ist in vielen Fällen so gewesen, daß die zurückgezogenen Anträge von ihm anders beurteilt worden sind als von den einreichenden Behörden. Wenn daher dieser Ausschuß nicht mehr existent wäre und die Durchführung seiner Beschlüsse nicht mehr überwachen könnte, bestünde selbstverständlich die Möglichkeit, daß derartige Entscheidungen später rückgängig gemacht würden und damit dem klaren Willen des Ausschusses entgegengehandelt würde.
    Außerdem glaube ich, daß die Auflösung des Ausschusses in der von der Deutschen Partei beantragten Form des schlichten Abschieds insbesondere jetzt nach den Wahlen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland politisch einen sehr schlechten Eindruck machen würde. Die Tätigkeit dieses Ausschusses ist gerade im Ausland ganz besonders positiv für die Bundesrepublik bewertet worden, und deswegen muß hier eine Form dafür gefunden werden, wie dieser Ausschuß seine Tätigkeit beenden bzw. auf einer anderen Basis fortsetzen soll, die der bisherigen Wertung entspricht.
    Alle diese sowohl formellen als auch politischen Gründe haben meine Fraktion bewogen, die Überweisung des Antrags an den Ausschuß abzulehnen Ich bitte Sie, sich diesem Votum anzuschließen.

    (Beifall bei der SPD.)