Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Wenn der Personalgutachterausschuß heute für einen kurzen Augenblick erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird, so geschieht das deshalb, weil wir vernommen haben, daß entgegen einer Mitteilung im amtlichen Bulletin der Bundesregierung vom 23. November 1957 — in der mitgeteilt war, daß der Auftrag erfüllt sei und daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit beendet habe — von einer Beendigung dieser Tätigkeit in Wirklichkeit nicht die Rede ist.
Ich möchte mich darauf beschränken, nur noch einmal ganz kurz an die sachlichen Bedenken zu erinnern, die meine Fraktion damals zum Gesetz über den Personalgutachterausschuß vorgetragen hat. Einmal war es die Tatsache, daß damit ein Gremium geschaffen war, das außerhalb der Exekutive und der Legislative stand, eine Tatsache übrigens, die damals auch bei den Beratungen des Rechtsausschusses eine entscheidende Rolle gespielt und diesen bewogen hatte, Bedenken zu äußern. Ich darf daran erinnern, daß vor kurzem auch der sozialdemokratische Bürgermeister von Bremen, Kaisen, in einem ähnlich gelagerten Falle vor dem bremischen Landtag diesbezügliche Verfassungsbedenken zum Ausdruck gebracht hat.
Wir haben außerdem damals festgestellt, daß das Verfahren bei der Auslese der höheren Offiziere, das der Personalgutachterausschuß anwenden sollte, mit den demokratischen Spielregeln nicht zu vereinbaren sei, da der Ausschuß über die Art und Weise der Erlangung von Unterlagen keine Auskunft an die Bewerber selbst zu geben brauche.
Dann haben wir uns damals dagegen gewandt, daß der Ausschuß die persönliche Eignung der Bewerber überprüfen sollte, eine Tatsache, die ich als ein Relikt aus dem Jahre 1945 bezeichnet habe.
Schließlich und letztlich — und das ist der springende Punkt für die heutige Debatte — haben wir Bedenken dagegen geäußert, daß kein Zeitpunkt für die Beendigung der Tätigkeit des Personalgutachterausschusses im Gesetz festgelegt worden ist. Gerade diese letzte Befürchtung ist angesichts der Mitteilung, daß der Ausschuß weiterzubestehen gedenke, eingetroffen, ganz abgesehen davon, daß auch die anderen von uns geäußerten Befürchtungen leider — muß ich sagen — teilweise Wirklichkeit geworden sind, u. a. dadurch, daß der Personalgutachterausschuß im Laufe seiner Tätigkeit, wie Ihnen allen bekannt ist, oftmals seine Kompetenzen überschritten hat, indem er beispielsweise nicht nur die im Gesetz vorgesehene persönliche Eignung der Bewerber feststellte, sondern auch ihre fachliche Eignung statuierte, ein Umstand, der zu erheblichen Spannungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem Ausschuß geführt hat.
Ich darf dann noch daran erinnern, daß der Personalgutachterausschuß außerdem die Forderung erhoben hat, auch diejenigen Offiziere zu überprüfen, die aus dem Bundesgrenzschutz in die Bundeswehr übernommen worden sind. Auch diese Tatsache war nicht dazu angetan, den Glauben zu erwecken, daß der Personalgutachterausschuß sich nun ausschließlich auf die ihm zugewiesene Aufgabe beschränken würde. Wir haben darin stets eine Desavouierung derjenigen Stellen gesehen, die vorher damit befaßt waren, die höheren Offiziere, die zum Bundesgrenzschutz gingen, zu überprüfen.
Ich will nur am Rande erwähnen, daß auch die Waffen-SS, die sich ja nicht gerade einer großen Beliebtheit erfreut, Federn lassen mußte und daß dem Verteidigungsausschuß noch heute ein unerledigter Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vorliegt, der sich mit dieser Frage befaßt.
Es entbehrt außerdem nicht einer gewissen Pikanterie, wenn man die Zielsetzung des Personalgutachterausschusses betrachtet, wie sie hier von allen Fraktionen in gutem Glauben und mit löblicher Absicht umrissen worden ist, und damit die Vorkommnisse in den vergangenen anderthalb Jahren mit verschiedenen höheren Offizieren vergleicht, die, mochten sie in Worten und in Handlungen auch nicht immer Anklang in diesem Hause und in der Öffentlichkeit finden, immerhin den Mut hatten, ihre eigene Meinung zu sagen oder in die Tat umzusetzen. Auch das ist ein Punkt, an dem sich die Geister einfach scheiden. Jedenfalls begrüßen wir es, daß diese Offiziere in diesem oder jenem Fall — ich will hier keine Beispiele anführen, um nicht einzelne Namen nennen zu müssen — überhaupt eine eigene Meinung zum Ausdruck gebracht haben.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 7, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Januar 1958 227
Schneider
Daß dies in der verflossenen Wehrmacht nicht der Fall war, ist ja auch in diesem Hause oftmals kritisiert worden.
Wir haben bei der Beratung des Gesetzes der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit, wenn wir ihm nicht ein Limit setzen, fortsetzen und weitere Aufgaben an sich ziehen werde. Dieser Tatbestand ist nunmehr eingetreten; denn es ist bekanntgeworden, daß der Personalgutachterausschuß tatsächlich nicht daran denkt, seine Aufgabe als erledigt zu betrachten und sich somit aufzulösen.
Ich stelle fest, daß die Aufgabe des Personalgutachterausschusses effektiv erfüllt ist, wie es auch im Bulletin der Bundesregierung vom 23. November festgestellt wird. Das heißt, die höheren Offiziere, die die Bundeswehr für ihren Aufbau brauchte, sind inzwischen vom Personalgutachterausschuß ausgewählt; auch die Richtlinien für die Einstellung aller Soldaten der Bundeswehr sind festgelegt. Somit besteht nach Auffassung der Fraktion der Deutschen Partei keine sachliche Berechtigung mehr für das Weiterbestehen des Ausschusses und schon gar nicht für eine weitere Etatisierung so hoher Mittel für diesen Ausschuß.
Auch das Argument, daß der Personalgutachterausschuß inzwischen verklagt worden sei und daß nun das Urteil des hohen Gerichts abgewartet werden müsse, bietet keinen ausreichenden Grund dafür, daß dieser Ausschuß weiterbesteht. Wir bitten Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, der fordert, daß der Personalgutachterausschuß nunmehr seine Tätigkeit einstellt.