Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht zu bestreiten, daß es gute, sachliche Gründe gibt, die eine Mitbeteiligung einer größeren Zahl von Ausschüssen, z. B. bei einer Materie wie dieser hier, rechtfertigen würden. Aber wenn wir einmal, worüber wir uns einig waren, von dem Prinzip herunterwollen, daß ein Gesetz an einen federführenden Ausschuß und an eine Fülle von Ausschüssen zur Mitberatung überwiesen wird, ist es sehr unzweckmäßig, diese neue Regel gleich zu Beginn zu durchbrechen. Letztlich wird es bei jeder Materie eine Vielzahl von guten Gründen geben, die eine Beteiligung auch anderer Ausschüsse rechtfertigen würden. Wir hatten im Ältestenrat darüber gesprochen, daß wir gemeinsam eine Lösung suchen wollen, die eine sinnvolle Beteiligung von Fachleuten auch aus den Ausschüssen sicherstellt, an die ein Gesetz nicht zur Mitberatung überwiesen worden ist.
Das Wort „Parlamentsreform", Herr Kollege Dr. Menzel, ist ein bißchen zu einem Schlagwort geworden, und man kann sich oft nicht allzu viel darunter vorstellen. Aber dieser Versuch, ein Gesetz nicht an sieben, acht oder neun Ausschüsse zur Mitberatung zu überweisen
— hier sind es vier, ich weiß; beim nächsten Male werden es fünf oder sechs sein; wir wissen das noch aus dem 2. Bundestag —, dieser Grundsatz: ein Ausschuß federführend, höchstens einer mitberatend, war so ein kleines Stück Parlamentsreform. Ich schlage vor, daß wir es dabei belassen und versuchen, wie wir es schon angestrebt haben, im Ältestenrat einen Weg zu finden, auch die Fachleute der anderen Ausschüsse im federführenden Ausschuß an der Beratung dieses Gesetzes zu beteiligen, und ich bitte zu überweisen, wie es der Ältestenrat vorgeschlagen hat.