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    Deutscher Bundestag 6. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1957 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Diel (Burg-Leyen), Nieberg und Frau Nadig 161 A Zur Tagesordnung: Erler (SPD) 161 B Dr. Bucher (FDP) 162 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 163 B Dr. Furler (CDU/CSU) 164 D Fragestunde (Drucksache 62) : Frage 1 des Abg. Schmitt (Vockenhausen): Benachteiligung von Rentnern des Saarlandes Blank, Bundesminister 166 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 167 B Frage 2 des Abg. Dr. Friedensburg: Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . . 167 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 168 A Frage 3 des Abg. Leonhard: Haftung bei Unfällen in deutschen Atomwerken Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . . 168 B Frage 4 des Abg. Dr. Kohut: Personalpolitik bei der Bundesmonopolverwaltung Hartmann, Staatssekretär 169 A Dr. Kohut (FDP) 169 C Frage 5 des Abg. Dr. Werber: Neugliederung des Bundesgebiets Dr. Schröder, Bundesminister 169 D Dr. Werber (CDU/CSU) 169 D Frage 6 des Abg. Ritzel: Rechtzeitige Freigabe von Haushaltsmitteln für Straßenbauarbeiten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . . 170 B Frage 7 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Bepflanzung der Grünstreifen auf Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . . 171 D Frage 8 des Abg. Lohmar: Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne Dr. Rust, Staatssekretär 172 C Lohmar (SPD) 173 A Frage 9 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Angebliche Schweigepflicht des Generalrichters a. D. Roeder im Schörner-Prozeß; Ermittlungsverfahren gegen Zeugen wegen Verdachts der Mittäterschaft Schäffer, Bundesminister 173 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 174 A Frage 10 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Ruhegehalt des früheren Oberreichsanwalts Lautz Dr. Schröder, Bundesminister 174 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 Frage 11 des Abg. Wittrock: Reform des Strafregisters Schäffer, Bundesminister 174 D Wittrock (SPD) 175 A Frage 12 des Abg. Wittrock: Vorlage von Ehescheidungsakten beim Bundesministerium für Verteidigung Dr. Rust, Staatssekretär 175 B Wittrock (SPD) 175 D Frage 13 des Abg. Dr. Mommer: Ausgabe von Carnets und Triptyks durch die Automobilklubs Hartmann, Staatssekretär 176 A Dr. Mommer (SPD) 176 C Frage 14 des Abg. Dr. Mommer: Rückgang der Unfälle im Straßenverkehr, Herabsetzung der Prämien in der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . 176 D Dr. Mommer (SPD) 177 A Frage 15 des Abg. Rohde: Berechnung der Rentenmehrbeträge für Wanderversicherte Blank, Bundesminister 177 B Rohde (SPD) 177 C Frage 16 des Abg. Dr. Werber: Beseitigung von Munition, Bomben u. dgl. Hartmann, Staatssekretär 177 C Dr. Werber (CDU/CSU) 177 D Wahl der Mitglieder des Wahlmännerausschusses (Drucksache 73), Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 74) Ergebnis 183 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 75) 171 B Wahl der Mitglieder des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG (Drucksache 50) . . . . 171 B Wahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 76) 171 C Wahl der Mitglieder des Bundesschuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 77) 171 C Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 78) 171 C Nachwahl von Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 56 [neu]) . . 171 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Durchführung des § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Drucksache 57) 178 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1958; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 65, 22) 178 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (SPD) (Drucksache 29) - Erste Beratung — Frau Strobel (SPD) 178 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 182 A Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) 183 C Frau Kalinke (DP) 184 B Dr. Stammberger (FDP) 185 D Entwurf eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin (CDU/CSU) (Drucksache 14) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 64, zu 64) — Zweite und dritte Beratung — Geiger (Aalen) (SPD), Berichterstatter 186 D Rohde (SPD) 187 B Arndgen (CDU/CSU) 188 A Frau Kalinke (DP) 188 B, 193 A Frau Krappe (SPD) 189 D, 194 A Horn (CDU/CSU) 190 C Dr. Will (FDP) 192 A Walpert (SPD) 195 B Büttner (SPD) 196 D Stingl (CDU/CSU) 197 C, 202 D Dr. Bärsch (SPD) 198 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (SPD) (Drucksache 31 [neu]) — Erste Beratung — Lange (Essen) (SPD) 203 B Dürr (FDP) 205 C Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) 206 D Entwurf eines Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (Drucksache 46) — Erste Beratung — Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 207 C Jacobi (SPD) 209 B Kraft (CDU/CSU) 210 D Dr. Winter (CDU/CSU) 211 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 III Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache 34) — Erste Beratung — 211 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 28. Juni 1955 mit dem Königreich Griechenland über Untersuchung und Überwachung von Wein (Drucksache 48) — Erste Beratung — 212 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 36) — Erste Beratung — 212 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. März 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung von Forderungen aus der Sozialversicherung (Drucksache 37) — Erste Beratung — 212 B Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (Drucksache 38) — Erste Beratung — . . 212 C Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung (Drucksache 39) — Erste Beratung — 212 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Drucksache 40) — Erste Beratung — 212 C Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache 41) — Erste Beratung — . . . 212 D Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Drucksache 42) — Erste Beratung — 212 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des internationalen Zuckerabkommens (Drucksache 43) — Erste Beratung — 212 D Entwurf eines Gesetzes über die Preisstatistik (Drucksache 44) — Erste Beratung — 213 A Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 31. Oktober 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze (Drucksache 45) — Erste Beratung — 213 A Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. Mai 1956 mit dem Königreich Belgien über Grenzabfertigungsstellen, Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Grenzverkehr (Drucksache 49) — Erste Beratung — 213 B Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung und Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 55) — Erste Beratung — Wittrock (SPD) 213 B Dr. Anders, Staatssekretär 214 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Abg. Lükker [München], Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 70) — Erste Beratung — 214 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Vorlage der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 mit Antrag auf nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 RHO (Drucksache 17) 214 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Umbenennung des 24. Ausschusses (Drucksache 67) 214 D Beschwerde des Hugo Büttner, LudwigshafenMaudach, u. Gen. vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Volksbegehrens auf Angliederung des Regierungsbezirks Pfalz an das Land Bayern; Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Drucksache 68) Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 215 A Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1) 215 B Kundgebung gegen Beschlüsse der sowjetzonalen Volkskammer: Erschwerung von Reisen in die Bundesrepublik, Knebelung der Freizügigkeit Vizepräsident Dr. Jaeger 215 C Nächste Sitzung 215 D Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten, Schriftliche Berichte, Änderungsanträge 217 ff. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 161 6. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1957 Stenographischer Bericht Beginn: 10.05 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 12. 12. Bauer (Wasserburg) 14. 12. Bauereisen 12. 12. Bauknecht 15. 12. Dr. Becker (Hersfeld) 18. 12. Berendsen 16. 12. Fürst von Bismarck 20. 12. Blachstein 12. 12. Brese 12. 12. Dowidat 12. 12. Dr. Elbrächter 14. 12. Gedat 14. 12. D. Dr. Gerstenmaier 23. 12. Dr. Gülich 14. 12. Heide 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 14. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 12. Dr. Huys 12. 12. Dr. Jordan 13. 12. Kalbitzer 13. 12. Dr. Knorr 13. 12. Kraus 12. 12. Kurlbaum 31. 12. Dr. Leverkuehn 14. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 12. 12. Dr. Pferdmenges 12. 12. Dr. Preusker 12. 12. Dr. Schild 14. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 12. Dr.-Ing. Seebohm 14. 12. Dr. Vogel 16. 12. Dr. Wolff (Denzlingen) 12. 12. Zühlke 31. 12. b) Urlaubsantrag Abgeordneter bis einschließlich Dr. Brönner 25. 1. Anlage 2 Drucksache 65 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (ÜberleitungsVerordnung) (Drucksache 22). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Außenhandelsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 4. Dezember 1957 mit den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Überleitungs-Verordnung) - Drucksache 22 - befaßt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zur Behandlung der Vorlage führte der Vertreter der Bundesregierung u. a. aus, daß, beginnend mit Januar 1958, seitens der Bundesregierung die durch die Vierte Konjunkturpolitische Zollsenkung eingetretenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen geprüft und hierüber dem Außenhandelsausschuß laufend Bericht erstattet werden soll. Von einer Seite wurde an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Wunsch herangetragen, bei der Anfang kommenden Jahres vorgesehenen Ausschußberatung zu erklären, inwieweit Waren der Agrarwirtschaft in die Vierte Konjunkturpolitische Zollsenkung einbezogen werden können. In diesem Zusammenhang regte der Vertreter der Bundesregierung an, daß zweckmäßigerweise die Mitglieder des Außenhandelsausschusses im Monat Januar 1958 ihre Anträge auf Ergänzung der Ausnahmeliste gemäß § 4 des Entwurfs der obigen Verordnung - Drucksache 22 - dem Bundesministerium für Wirtschaft einreichen, damit auch diese Anträge in die oben angekündigte Überprüfung des Bundesministeriums für Wirtschaft mit einbezogen werden können. Hiernach soll alsbald eine Behandlung im Außenhandelsausschuß anberaumt werden. Der Außenhandelsausschuß erklärte sich daraufhin bereit, von der Einzelbehandlung der bereits vorliegenden Anträge abzusehen; er stimmte dem Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Bonn, den 6. Dezember 1957 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 64 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin - SKAG Berlin (Drucksache 14). Berichterstatter: Abgeordneter Geiger (Aalen) I. Allgemeines Schon in der 2. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung den Entwurf des Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin eingebracht. Der Bundesrat hatte gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben, aber einige Änderungsvorschläge beschlossen. Auch der Bundestag hatte sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, konnte ihn aber wegen des Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr endgültig verabschieden. 218 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 Geiger (Aalen) Die Fraktion der CDU/CSU hat nunmehr in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf — Drucksache 14 — als Initiativantrag eingebracht. Der Gesetzentwurf deckt sich im wesentlichen mit dem in der 2. Wahlperiode eingebrachten Regierungsentwurf bzw. mit der vom Ausschuß erarbeiteten Fassung. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in 1. Beratung am 28. November 1957 behandelt und ihn nach Debatte an den Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen. In seiner Sitzung am 5. Dezember 1957 behandelte der Sozialpolitische Ausschuß dièses Gesetz. Der Gesetzentwurf will in seinem Ersten Abschnitt das im Bundesgebiet für Sozialversicherungsträger geltende Recht der Selbstverwaltung auf das Land Berlin ausdehnen. Da im Laufe des kommenden Jahres im Bundesgebiet Neuwahlen bei den Sozialversicherungsträgern stattfinden, bietet sich der gegenwärtige Zeitpunkt für die Einführung des Selbstverwaltungsgesetzes und die Ablösung der vom Senator für Arbeit und Sozialwesen aus den Kreisen der Arbeitgeber und Gewerkschaften berufenen Vorstände durch solche nach den Grundsätzen des Selbstverwaltungsgesetzes gewählten Organe an. Einem Antrag der Fraktion der SPD, dieses Gesetz nur in seinem Ersten Abschnitt zu verabschieden und die übrigen Teile bis zur gänzlichen Neuordnung der sozialen Krankenversicherung zurückzustellen, konnte die Mehrheit des Ausschusses nicht zustimmen. Der Zweite Abschnitt des Gesetzentwurfs gleicht das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin an das im Bundesgebiet geltende Recht an. Vor allem gilt dies für die Organisation der Versicherungsträger. Im Land Berlin werden künftig wieder alle Kassenarten tätig sein können. Unberührt bleibt das Leistungsrecht, soweit das Berliner Recht die Versicherten gegenüber dem Recht des Bundesgebietes begünstigt. Dieses Recht soll bis zur Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angetastet werden, schon um die Reform nicht in dieser oder jener Richtung zu präjudizieren. Der Dritte Abschnitt des Gesetzentwurfs enthält die für den Übergang zur gegliederten Krankenversicherung notwendigen Regelungen. Die nach dem 8. Mai 1945 stillgelegten Betriebs- und Innungskrankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Geschieht dies nicht, so werden die Krankenkassen aufgelöst. Die Treuhandschaft des Bundes und des Landes Berlin an dem Vermögen der stillgelegten Versicherungsträger und des stillgelegten Verbandes Berliner Ortskrankenkassen wird aufgehoben. Das Vermögen geht auf die früheren Vermögensträger über, wenn sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, auf die Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin, soweit sie aufgelöst werden. Die Krankenversicherungsanstalt Berlin wird in eine allgemeine Ortskrankenkasse mit der Bezeichnung „Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin" umgewandelt. Mit der Einführung des Ersten und Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung können auch die Ersatzkassen in Berlin ihre Tätigkeit in vollem Umfange wieder aufnehmen. Eine besondere Vorschrift sichert den freiwillig Weiterversicherten im Land Berlin, die im Zeitpunkt der Stillegung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse oder einer Ersatzkasse angehört haben, die Möglichkeit zu, zu ihrer alten Kasse zurückzukehren. Um bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin größere Schwierigkeiten zu vermeiden, die durch das Ausscheiden zahlenmäßig stärkerer Gruppen von Versicherten entstehen, soll das Land Berlin bis zur Neuregelung des Rechts der Krankenversicherung eine gewisse Garantie übernehmen. Der Vierte Abschnitt des Gesetzentwurfs enthält Angleichungen der Berlin-Klauseln anderer Gesetze an den durch dieses Gesetz geschaffenen neuen Rechtszustand. Der Fünfte Abschnitt enthält die Berlin-Klausel und bestimmt den Tag des Inkrafttretens. II. Einzelheiten Soweit der Ausschuß den Antrag der Fraktion der CDU/CSU gebilligt hat, wird hier von einer besonderen Begründung abgesehen. Es kann insoweit auch auf die Begründung des Gesetzentwurfs — Drucksache 3127 der 2. Wahlperiode —der damaligen Bundesregierung und den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik — Drucksache 3720 der 2. Wahlperiode — verwiesen werden. Zu § 1 Nr. 1 Der Ausschuß war der Ansicht, daß das Recht, Vorschlagslisten einzureichen, nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber auf die Organisationen beschränkt werden sollte, die im gesamten Geltungsbereich des Selbstverwaltungsgesetzes tätig sind. Die Gründe, die dafür maßgebend seien, bei Gewerkschaften und ständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung Tätigkeit im gesamten Geltungsbereich des Selbstverwaltungsgesetzes zu fordern, träfen auch für die Vereinigungen von Arbeitgebern zu. Der Ausschuß beschloß demgemäß, in der 3. Zeile der in Berlin künftig geltenden Fassung des § 4 Abs. 1 Satz 5 des Selbstverwaltungsgesetzes das Wort „und" durch ein Komma und in der 6. Zeile die Worte „sowie der" durch „und" zu ersetzen. Zu § 2 Da in der ersten Hälfte dieses Jahres Wahlen zu den Sozialversicherungsträgern stattfinden, erschien dem Ausschuß eine Vorschrift, die die erste Wahl im Land Berlin zugleich mit der zweiten Wahl im Bundesgebiet stattfinden läßt, entbehrlich. Die gleichzeitige Wahl ist durch die Erstreckung des Selbstverwaltungsgesetzes auf das Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 219 Geiger (Aalen) Land Berlin und durch die Berlin-Klausel in der Wahlordnung, die demnächst vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassen werden wird, gewährleistet. Dagegen erschien es erforderlich, die Amtsdauer der erstmals im Land Berlin gewählten Mitglieder der Organe der Amtsdauer der Organe im übrigen Geltungsbereich des Selbstverwaltungsgesetzes anzugleichen, da die Aufnahme der Tätigkeit der wieder zugelassenen Kassen im Land Berlin sich unter Umständen verzögern kann. Der Ausschuß beschloß dementsprechend, an Stelle des Vorschlages der Drucksache 14 die in der Zusammenstellung aufgeführte Fassung des § 2. Zu § 4 Die Neufassung des Ausschusses stellt bei im wesentlichen gleichem materiell-rechtlichem Inhalt eine redaktionelle Verbesserung dar. Zu § 7 Der Ausschuß beschloß, die für das Errichtungsverfahren von Innungskrankenkassen geltenden Grundsätze auch hinsichtlich der Wiederaufnahme der Tätigkeit stillgelegter Innungskrankenkassen im Land Berlin zur Anwendung zu bringen. Der im Gesetzentwurf genannte Termin des 31. Januar 1958 wurde, da er zu eng erschien, durch eine Frist ersetzt, die sich von der Verkündung des Gesetzes an errechnet. Zu § 7a Im Bereich der Postverwaltung des Bundesgebiets und von West-Berlin bestehen einheitliche Sozialeinrichtungen mit Bezirksstellen bei jeder Oberpostdirektion und bei der Landespostdirektion Berlin. Es erschien dem Ausschuß zweckmäßig, die Herbeiführung einer Einheitlichkeit auch hinsichtlich der Bundespostbetriebskrankenkasse zu ermöglichen. Da nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen vom 26. April 1957 (BGBl. I S. 397) Arbeitgeber der Arbeiter und Angestellten für den Bereich der Landespostdirektion Berlin das Land Berlin, im Bundesgebiet aber Arbeitgeber der Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundespost der Bund ist, stehen einer Erstreckung der Bundespostbetriebskrankenkasse auf die Postverwaltung in Berlin (West) §§ 245, 246 der Reichsversicherungsordnung entgegen. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich nämlich, daß eine Betriebskrankenkasse nur auf Betriebe desselben Arbeitgebers erstreckt werden kann. Um die Bildung einer einheitlichen Postbetriebskrankenkasse zu ermöglichen, beschloß daher der Ausschuß die Einfügung eines § 7 a, der die Zulässigkeit der Erstreckung an die Zustimmung der für die Bundespostbetriebskrankenkasse in Betracht kommenden Arbeitnehmer im Land Berlin und der Landespostdirektion Berlin bindet. Als fiktiver Arbeitgeber im Sinne der genannten Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung gilt insoweit die Bundesrepublik Deutschland. Einem Antrag der SPD, für die Errichtung der Postbetriebskrankenkasse wie in § 7 den Termin auf einen Monat nach Verkündung des Gesetzes festzusetzen, hat der Ausschuß nach der Erklärung des Vertreters der Bundespost, daß die Erstreckung der Betriebskrankenkasse der Bundespost auf das Land Berlin einen Monat nach Verkündung des Gesetzes abgeschlossen sei, nicht stattgegeben. Zu § 15 Der Ausschuß beschloß, das Wort „einzustellen" durch die Worte „zu übernehmen" zu ersetzen, um damit zu betonen, daß das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin, die zu den neu gebildeten Versicherungsträgern übertreten, fortgesetzt wird. Zu § 16 beantragt die CDU/CSU-Fraktion eine andere Fassung, da die Formulierung des § 16 im Initiativgesetz zu verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten führen könne. Dem Zwecke des Gesetzes entsprechend sollte die mit § 16 gegebene Garantie nur dazu dienen, eventuelle Schwierigkeiten der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin zu vermeiden, die sich aus der Abwanderung eines Teiles der Versicherten ergäben. Die Garantie sollte aber nicht dazu führen, daß ein allgemeines Risiko der Krankenversicherung auf die Garantieträger abgewälzt würde. Der Ausschuß war daher der Ansicht, daß unter Zugrundelegung der Verhältnisse bei den allgemeinen Ortskrankenkassen im Bundesgebiet Maßstab für die Garantie der durchschnittliche Beitragssatz der allgemeinen Ortskrankenkassen im Bundesgebiet sein solle. Die SPD beantragte demgegenüber für den § 16 die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung, die auch von dem Vertreter des Senats Berlin gefordert wurde, mit Ausnahme des letzten Satzes, der eine Einschränkung der Selbstverwaltung beinhaltet, zu übernehmen. Nach diesem Vorschlag sollte sich die Garantie des Landes Berlin für ein Jahr lang auf alle Ausgaben, die den Beitragssatz von 7 v. H. übersteigen, erstrecken. Nach einem Jahr sollte ebenso wie in der jetzt vom Ausschuß beschlossenen Fassung der durchschnittliche Beitragssatz aller Ortskrankenkassen im Bundesgebiet die Grundlage für die Garantie des Landes Berlin sein. Der Ausschuß stimmte in seiner Mehrheit diesem Antrag nicht zu. Der Ausschuß entschied sich schließlich gegen die Ausdehnung des Aufsichtsrechts auf Fragen der Zweckmäßigkeit für den Garantiezeitraum, da ihm dies mit den Grundsätzen des Selbstverwaltungsrechts nicht vereinbar schien. Die Aufsichtsbehörde soll lediglich die Möglichkeit haben, Erhöhungen der Leistungen durch Satzungsänderungen während des Garantiezeitraumes von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. 220 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 Geiger (Aalen) Zu § 17 Im Interesse einer elastischen Handhabung soll die Ermächtigung für die Regelung des vertrauensärztlichen Dienstes im Land Berlin nicht der Bundesregierung, sondern dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrates erteilt werden. Zu § 19 Nr. 3 Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 1958 verlängert, da der im Entwurf eingesetzte Termin zu kurz erschien. Zu § 20 Der Ausschuß beschloß, die Berlin-Klausel in der in der Zusammenstellung angegebenen Form zu ergänzen, um die Geltung bisher erlassener und zukünftig zu erlassender Rechtsverordnungen im Land Berlin sicherzustellen. Zu § 21 Der Ausschuß beschloß als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes den 1. Januar 1958. Bonn, den 7. Dezember 1957 Geiger (Aalen) Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 1 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Absatz 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Umdruck 2 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin (Drucksachen 14, 64). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 4 Satz 1 werden die Worte „§ 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Nr. 5, § 11 Abs. 1 und 3, § 12, § 13 Abs. 1 und 2, § 14, § 18 Abs. 1," gestrichen. Bonn, den 10. Dezember 1957 Frau Kalinke Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Umdruck 3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin (Drucksachen 14, 64). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die §§ 3 bis 19 werden gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrages unter Nummer 1: 2. In § 15 werden a) im Absatz 2 Satz 2 die Worte „nach Ablauf des sechsten Monats" durch die Worte „nach Ablauf des zwölften Monats" ersetzt; b) in Absatz 3 hinter den Worten „Absätze 1 und 2" die Worte „Satz 1" eingefügt. 3. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Soweit bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin sieben vom Hundert des Grundlohnes als Beiträge, jedoch ab 1. Januar 1959 der durchschnittliche Beitragsatz der Allgemeinen Ortskrankenkassen im sonstigen Bundesgebiet und das das gesetzliche Rücklagesoll übersteigende Vermögen nicht ausreichen, um die Aufrechterhaltung der nach den gesetzlichen Vorschriften und der Kassensatzung zulässigen Leistungen zu gewährleisten, hat das Land Berlin bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Neuregelung des Zweiten Buchs der Reichsversicherungsordnung die erforderlichen Zuschußbeträge aus Mitteln seines Landeshaushalts aufzubringen." Bonn, den 11. Dezember 1957 Ollenhauer und Fraktion 1. Antrag der Fraktion an den Ausschuß für der FDP Verkehr, Post- und Fernmeldewesen betr. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung und der StraßenverkehrsOrdnung (Abmessungen und Gewichte) — Drucksache 23 — 2. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft betr. Ernteschäden und Forsten (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern) — Drucksache 24 — Bonn, den 5. Dezember 1957 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 221 Umdruck 4 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin (Drucksachen 14, 64). Der Bundestag wolle beschließen: In § 16 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „Kalendervierteljahres" bzw. „Kalendervierteljahr" durch die Worte „Kalenderhalbjahres" bzw. „Kalenderhalbjahr" ersetzt. Bonn, den 12. Dezember 1957 Dr. Krone und Fraktion Umdruck 5 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin (Drucksachen 14, 64). Der Bundestag wolle beschließen: In § 15 werden a) im Absatz 2 Satz 2 die Worte „nach Ablauf des sechsten Monats" durch die Worte „nach Ablauf des zwölften Monats" ersetzt, b) in Absatz 3 hinter den Worten „Absätze 1 und 2" die Worte „Satz 1" eingefügt. Bonn, den 12. Dezember 1957 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, diese Frage ist in dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz vom 5. November 1957 geregelt. Danach trägt, wie ich soeben sagte, der Bund die Entmunitionierungskosten für ehemals reichseigene Munition. Eine weitergehende Regelung hatte das vom letzten Bundestag in der letzten Sitzung beschlossene allgemeine Kriegsfolgengesetz nicht getroffen.

    (Abg. Dr. Werber: Danke schön!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Die für die Fragestunde zur Verfügung stehende Zeit ist abgelaufen. Ich schließe die Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden in üblicher Weise schriftlich beantwortet werden. Die nächste Fragestunde wird in einer Plenarsitzung in der Woche vom 20. Januar 1958 ab stattfinden. Sperrfrist für eingehende Fragen ist Freitag, der 17. Januar 1958, 12 Uhr.
Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betreffend Durchführung der Bestimmung des § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Drucksache 57).
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1958 (Überleitungs-Verordnung) (Drucksachen 65, 22).
Es liegt der Schriftliche Bericht des Abgeordneten Dr. Löhr vor. Damit ist der Berichterstattung Genüge getan. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes (Drucksache 29).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Frau Abgeordnete Strobel.

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    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt Ihnen mit Drucksache 29 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes vor. Bei dieser Novelle handelt es sich um eine Erarbeitung des Ausschusses für Gesundheitswesen und des Unterausschusses für Lebensmittelrecht im 2. Deutschen Bundestag. Diese ist damals leider nicht mehr verabschiedet worden.
    Gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Bemerkungen zur Notwendigkeit der Reform des Lebensmittelrechts. Um diese Reform bemühen sich seit Jahren namhafte Kreise der Wissenschaft, insbesondere die Deutsche Forschungsgemeinschaft, es bemühen sich darum die Verbraucher, die Lebensmittelüberwachung, auch die Ernährungswirtschaft — also alles Kreise, die das Lebensmittelrecht in seiner heutigen Form kennen und wissen, daß es den gegenwärtigen Notwendigkeiten nicht mehr gerecht wird.
    Das Parlament hat, zum Teil auf sozialdemokratische Anträge hin, zum anderen Teil auf einen gemeinsamen Antrag aller weiblichen Bundestagsabgeordneten, wiederholt Anstrengungen unternommen, um zu dieser Reform zu kommen. Leider haben sie bis jetzt nicht zum Ziele geführt.
    Was ist das erste und wichtigste Anliegen dieser Reform? Der Auffassung Geltung zu verschaffen, daß die Nahrung ausschließlich der Gesunderhaltung dienen soll und nicht die Gesundheit gefährden darf. Es ist etwas umstritten, ob man dabei so weit gehen muß, wie es der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung, aus dem dann diese Ausschußvorlage hervorgegangen ist, beinhaltet.
    Es stellt sich in diesem Zusammenhang selbstverständlich die Frage: Warum hat eigentlich der 2. Deutsche Bundestag diese Ausschußvorlage nicht mehr verabschiedet? Ich möchte ganz deutlich sagen, daß nach unserer Auffassung der angegebene Zeitmangel dafür nur eine Ausrede war, daß in Wirklichkeit ein Teil des Hauses unter dem Eindruck der vielen falschen Auslegungen dieses Gesetzes die Courage zu dieser notwendigen Pioniertat im letzten Augenblick verloren hat und daß leider deswegen der Deutsche Bundestag dieses Gesetz nicht mehr verabschiedet hat.

    (Abg. Dr. Stammberger: Aber auch aus Ihrer Fraktion!)

    — Herr Dr. Stammberger, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß meine Fraktion den Antrag gestellt hat, das Gesetz noch zu behandeln, daß es darüber einen Hammelsprung gegeben hat, daß alle Sozialdemokraten und auch die FDP für die Behandlung des Gesetzes gestimmt haben und daß die Behandlung des Gesetzes an der CDU/CSU gescheitert ist. Das ist die Tatsache. Wenn man gewollt hätte, hätte man Zeit gehabt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Man hat sich zu anderen Gesetzen durchaus Zeit genommen. Ich möchte also den Standpunkt vertreten: das einzige Mittel, Zeit zu haben, ist, sich Zeit zu nehmen; und wenn einem die Sache wichtig genug ist, dann hätte man die Meinungsverschiedenheiten — die es zum Teil natürlich auch in der sozialdemokratischen Fraktion gegeben hat — hier ausdiskutieren können, wie man das ja auch bei anderen Gesetzen getan hat.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 179
    Frau Strobel
    Im übrigen darf ich auf etwas aufmerksam machen — etwas, was dem Hause nicht bekannt ist —, daß sich damals schon vorher die Herren und Damen der verschiedenen Fraktionen, die an dem Gesetz gearbeitet hatten, geeinigt hatten, einen Änderungsantrag einzubringen, der den umstrittensten Teil dieses Gesetzes aus der Debatte herausgenommen hätte. Wir waren damals ja schon bereit, in das Gesetz aufzunehmen, daß der private Haushalt ausgenommen ist. Alles andere waren, meine ich, mehr oder weniger Wünsche von Interessenten, über die wir uns in den Ausschüssen auseinandergesetzt haben und die wir auch hier hätten entsprechend behandeln können.
    In der Öffentlichkeit ist immer wieder behauptet worden, die Reformer übertrieben die Gefahren, welche der Gesundheit vom gegenwärtigen Zustand drohen. Nun, meine Damen und Herren, es ist möglich, daß da oder dort einmal, um die Dinge zu verdeutlichen, etwas drastisch ausgesprochen wird. Aber noch viel gefährlicher ist es, wenn man versucht, die Gefahren, die der menschlichen Gesundheit von den vielen Chemikalien in den Lebensmitteln drohen, zu bagatellisieren. Ich glaube, davor müssen wir uns genauso hüten wie vor den Übertreibungen.
    Dann ist der Vorwurf erhoben worden, daß dieses Gesetz zu perfektionistisch sei. Vor allen Dingen hat man das wegen der Einbeziehung des privaten Haushalts getan. Nun, Sie finden in diesem Entwurf den Vorschlag, daß das Gesetz für den privaten Haushalt nicht gelten soll. Wir sind der Auffassung, daß man sich darüber in den Ausschüssen sehr gründlich mit den Sachverständigen sowohl der Ernährungswissenschaft als auch der Rechtswissenschaft wird besprechen müssen, und man wird bestimmt eine angemessene Formulierung finden. Wenn man den privaten Haushalt hier ausnimmt, dann muß man in dem Gesetz zugleich eine Bestimmung schaffen, die verhindert, daß der Hausfrau die vielen kleinen Mittelchen, deren Verwendung der Ernährungswirtschaft in dem Gesetz verboten wird, weiter angeboten werden und daß man damit unlautere Geschäfte macht. Aber ich glaube, dieser Weg läßt sich in dem Gesetz finden.
    Es hat sich weiter herausgestellt, daß ein großer Teil der seriösen Industrie absolut damit einverstanden ist, daß man. die Positivlisten, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft für die Fremdstoffe aufgestellt hat, diesem Gesetz zugrunde legt, daß aber ein anderer Teil der Industrie sich gerade diese freiwillige Beschränkung der seriösen Industrie zunutze macht und daraus Vorteile zieht. Ich glaube, es liegt im Interesse der gesamten Ernährungswirtschaft, daß man dem entsprechend entgegentritt.
    Meine Damen und Herren! Aber auch wenn dieses Gesetz einmal verabschiedet sein wird, werden immer noch Mängel in der Gesetzgebung vorhanden sein, die nicht ausschließlich durch eine solche Novelle beseitigt werden können. Ich möchte das ganz deutlich aussprechen, damit hier nicht Hoffnungen entstehen, die der Bundestag nicht erfüllen kann.
    Da ist z. B. der Wunsch, daß die Lebensmittelüberwachung wesentlich weiter ausgedehnt wird, als sie heute möglich ist. Dieser Wunsch muß sich an die Länder richten. Die Länder müssen in ihren Haushalten sehr viel mehr Mittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stellen, wenn sie sinnvoll und effektiv sein soll. Jedoch auch an uns richtet sich dieser Wunsch insofern, als das Lebensmittelrecht aus einer Unzahl einzelner Spezialgesetze besteht, zu denen noch massenhaft Verordnungen, Erlasse usw. kommen, die zum großen Teil entweder aus dem vorigen Jahrhundert stammen und deswegen total veraltet sind oder in der Kriegs- und Nachkriegszeit ergangen sind und schon deswegen auf Grund ganz anderer Voraussetzungen geschaffen worden sind. Die Flurbereinigung des Lebensmittelrechts, die damals schon in dem Antrag der weiblichen Bundestagsabgeordneten gefordert worden ist, kann durch dieses Gesetz noch nicht erreicht werden. Es kann nur ein Anfang sein. Aber wir sind der Auffassung, daß dem Lebensmittelrecht jeweils die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Nutzen der Menschen zugrunde gelegt werden sollen, wobei der Vorteil der Menschen nicht darin bestehen kann, daß eine kleine Gruppe an der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln sehr viel verdient. Der Vorteil für die Menschen liegt vielmehr darin, daß ihre Gesundheit geschützt wird.
    Ich möchte darauf verzichten, Beispiele für die gegenwärtige Situation zu nennen. Erstens sind sie unzählig, und zweitens möchte ich das Urteil darüber den Sachverständigen überlassen. Aber gestatten Sie mir, einen der maßgebendsten deutschen Wissenschaftler, Herrn Professor Druckrey, zu zitieren. Professor Druckrey, der Präsident der Internationalen Kommission für Krebsforschung, ist Mitglied des Beratenden Ausschusses für Lebensmittelzusätze der Weltgesundheitsorganisation und Vorsitzender der Farbenkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Nach dem Stenographischen Bericht über die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 6. Februar 1957 in Bonn hat Herr Professor Druckrey gesagt:
    Es hat sich nämlich ergeben, daß es Giftwirkungen gibt, die auch dann auftreten, wenn kleinste Mengen über lange Zeit, womöglich ein ganzes Leben lang, aufgenommen werden. Das liegt im Wesen eines Lebensmittelzusatzes, und es ist schicksalhaft, daß ein solcher Zusatz von Jugend auf von Millionen von Menschen in dieser Weise aufgenommen wird. Darin liegt die Gefahr.
    Es hat sich weiter ergeben, daß die fortgesetzte Aufnahme kleinster Dosen sogar wesentlich gefährlicher ist als die seltene Aufnahme großer Dosen.
    Gerade diese Erkenntnis hat zu einer völligen Änderung der Einstellung zu den Lebensmittelzusätzen geführt.
    180 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957
    Frau Strobel
    Professor Druckrey hat weiter gesagt:
    Ich darf darauf hinweisen, daß im speziellen Teil der Farbstoffliste bereits 30 Farbstoffe als gesundheitsschädlich erscheinen, von denen 20 krebserzeugende Eigenschaften gezeigt haben. Auch bei anderen Farbstoffen finden Sie eine ganze Reihe, die diese verhängnisvolle Eigenschaft haben. Die Situation
    — so sagte Professor Druckrey, der als sehr maßvoller Wissenschaftler gilt —
    ist sehr viel ernster, als sie ursprünglich erschien, auch ernster, als ich sie ursprünglich angesehen habe.
    Meine Damen und Herren, muß uns das nicht unbedingt veranlassen, dafür zu sorgen, daß die Chemikalien, die in der Lebensmittelwirtschaft Verwendung finden, unter Kontrolle gebracht werden? Etwas anderes will dieser Gesetzentwurf gar nicht. Er will nicht, wie fälschlich behauptet wird, den Fortschritt hemmen. Es soll nur dafür gesorgt werden, daß die Zusätze, die sich als gesundheitsschädlich erwiesen haben, nicht mehr verwendet werden dürfen; es sollen nur noch die zugelassen werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und die für die Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln heute noch gebraucht werden.
    Wir wollen hier und auch im Ausschuß nicht darüber streiten, welche Zusätze das sind. Ich meine, das müssen wir der Wissenschaft überlassen, die sachverständig und dafür zuständig ist. Deshalb legen wir ja auch so großen Wert darauf, in diesem Gesetzentwurf zu verankern, daß bei den zu erlassenden Verordnungen in erster Linie die Wissenschaft gehört wird, aber auch die Sachverständigen aus der Lebensmittelüberwachung, die Ernährungswirtschaft, aber auch die Verbraucher.
    Allerdings müssen dann auch — das möchte ich sehr deutlich sagen — die Vorschläge der Wissenschaft Beachtung finden. Ich habe Anlaß, das zu sagen, weil ich festgestellt habe, daß z. B. für die Mehlbleichverordnung die Deutsche Forschungsgemeinschaft den Vorschlag gemacht hatte, daß von einem bestimmten Fremdstoff nur noch ein bestimmter winziger Zusatz für kurze Zeit Verwendung finden darf, in der Verordnung des Bundesernährungsministeriums dann aber das Doppelte des Quantums, das die Wissenschaft für möglich gehalten hat, zugelassen worden ist. Das muß man allerdings vermeiden, wenn die Beratung durch die Wissenschaft für den Gesundheitsschutz der Verbraucher einen Sinn haben soll.
    Wir sind der Auffassung, daß auch die etwa 20 Spezialgesetze geändert und dem Lebensmittelgesetz angepaßt werden müssen. Aber das ist dann der weitere Weg.
    Zu dem Gesetz im einzelnen darf ich folgendes sagen. Mit den Bestimungen in Art. 1 soll die Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Hygieneverordnung geschaffen werden. Wir halten das für unbedingt notwendig angesichts der Tatsache, daß es in manchen Ländern eine solche Hygieneverordnung überhaupt noch nicht gibt. Außerdem gehen heute die Lebensmittel von einem Land ins andere, und man sollte deswegen einheitliche Bestimmungen haben.
    In § 4 a ist der Passus aufgenommen: Das Verbot gilt nicht innerhalb des privaten Haushalts. Wir sind der Auffassung, daß man damit der Sorge, dieses Gesetz enthalte einen Schnüffelparagraphen, entsprechend entgegentreten kann.
    Der Ausschuß ist damals entgegen der Regierungsvorlage zu der Auffassung gekommen, daß man nicht nur Stoffe und Behandlungsverfahren in dieses Verbot einbeziehen muß, sondern daß z. B. auch die Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln oder auch die Verwendung oestrogener Mittel und vor allem die Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in dieses Verbot und die spätere Zulassung einbezogen werden müssen, weil sich herausgestellt hat, daß z. B. insbesondere bei der Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln erhebliche gesundheitliche Schäden auftreten können.
    In § 4c wird im Zusammenhang mit dem Verbot der Verwendung von Fremdstoffen auch die irreführende Werbung ausdrücklich verboten.
    In § 5a wird eine Ermächtigung ausgesprochen, auf Grund deren Stoffe zugelassen werden können, auf die man heute aus Gründen der Sicherstellung der Ernährung noch nicht verzichten kann und die für die Gesundheit unbedenklich sind.
    In § 5b ist gegenüber dem damaligen Vorschlag der Regierung, den Export in dieses Verbot einzubeziehen, eine Änderung erfolgt. Wir haben den Export von den Verboten dieses Gesetzes ausgenommen. Ich möchte darauf vor allen Dingen im Hinblick auf unsere Exportwirtschaft aufmerksam machen. Es ist nicht notwendig, daß die für den Export bestimmten Lebensmittel nach dem deutschen Recht hergestellt werden; ihre Herstellung muß vielmehr dem Recht des Landes entsprechend erfolgen, in das sie geliefert werden. Wir haben es für richtig gehalten, wenn für den Export eine einfache Meldepflicht eingeführt wird.
    Damit in Katastrophen- oder Krisenfällen keine Gefahren für die Versorgung der Bevölkerung entstehen, ist eine besondere Katastrophenklausel aufgenommen worden.
    Das Gesetz will auch der Lebensmittelüberwachung mehr Möglichkeiten zur Kontrolle geben, als sie heute hat. Dieser Passus ist von der Wirtschaft sehr angegriffen worden. In unserem Gesetzentwurf ist eine Änderung gegenüber der Regierungsvorlage auch bei der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher vorgenommen worden; sie soll sehr viel maßvoller vorgenommen werden und sich auf Fälle beschränken, wo dies unbedingt notwendig ist.
    Durch eine Änderung des bisherigen § 11 sollen die Strafbestimmungen auch bei Verstößen gegen die neuen Paragraphen dieses Gesetzes angewendet werden. Ich muß darauf aufmerksam machen, weil bei der Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit immer wieder der Eindruck entstanden ist, die ge-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957 181
    Frau Strobel
    genwärtigen Strafbestimmungen reichten nicht aus, um gewissenlose Lebensmittelfälscher entsprechend zu bestrafen. Diese Frage ist von uns sehr gründlich geprüft worden. Wir haben festgestellt, daß die gegenwärtigen Gesetze dafür ausreichten, wenn die Rechtsprechung davon Gebrauch machte. Es war also nicht notwendig, in diesem Gesetz verschärfte neue Strafbestimmungen zu schaffen.
    Noch eine andere wichtige Sache! Nach 1945 war zunächst keine gemeinsame Gesundheitsbehörde da. Deshalb haben die Länder auf Grund des bisher geltenden Rechtes eine Reihe Ausnahmen zugelassen. Die Ausnahmen führten dazu, daß z. B. bei der Wurstherstellung in manchen Ländern Phosphate verwendet werden dürfen, in anderen Ländern nicht. Nun wissen wir aber alle, daß z. B. die Wurst von Oldenburg auch nach Bayern geht. Dort ist die Phosphatverwendung verboten. Unsere bayerischen Verbraucher sind also vor der in Oldenburg unter Umständen mit Phosphaten behandelten Wurst nicht geschützt. Aus diesem Grunde wird in dem Gesetz angestrebt, daß in Zukunft Ausnahmen auf dem Gebiete des Lebensmittelrechts nur noch der Bund gestatten darf. Die entsprechende Bestimmung ist so gehalten, daß sich diese Ausnahmen auch nur auf ganz bestimmte Dinge beschränken, z. B. auf die Versuche.
    Weiter ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, daß auch die aus dem Ausland kommenden Lebensmittel unter allen Umständen den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen müssen. Heute ist es leider so, daß die importierten Lebensmittel erst in irgendeinem Laden kontrolliert werden können, z. B. bei Mutter Müller in München oder in Nürnberg. Wenn man dann feststellt, daß es sich um ein gesundheitsschädliches Lebensmittel handelt, ist dieses Lebensmittel längst im ganzen Bundesgebiet verkauft. Es ist also notwendig, dafür zu sorgen, daß solche gesundheitsschädlichen Lebensmittel erst gar nicht hereinkommen. Eigentlich wäre es selbstverständlich; aber die Lebensmittelüberwachung macht darauf aufmerksam, daß es, wenn die Kontrolle beim Import nicht gleich an der Grenze erfolgt, einfach unmöglich ist, diesen selbstverständlichen Grundsatz durchzusetzen.
    Man ist verschiedener Meinung darüber, wie das gemacht, auch wie es finanziert werden soll. Das ist sicher eine schwierige Hürde für dieses Gesetz. Aber wenn eine solche Sache notwendig ist, kann man auch den Weg dafür finden. Hier darf nicht gelten, daß die Politik die Kunst des Möglichen ist, sondern hier muß gelten, daß man das Notwendige möglich macht. Ganz abgesehen davon kann man auch vom Standpunkt der Wettbewerbsgleichheit der deutschen Wirtschaft nicht etwas verbieten, es aber denjenigen erlauben, die Lebensmittel aus dem Ausland verkaufen, ganz zu schweigen von der Gesundheitsschädigung für den Verbraucher.
    In Art. 5 des Gesetzentwurfs wird die „Flurbereinigung" vorgenommen; es werden eine Reihe von Verordnungen, Ausnahmen und Erlassen aufgehoben.
    In Art. 7 wird die Voraussetzung für die Vorbereitung und Herausgabe eines Lebensmittelbuchs geschaffen. Auch das ist ein Anliegen, das wir Sozialdemokraten sehr stark vertreten haben. Wir haben uns gefreut, daß es damals in dem Ausschußentwurf berücksichtigt worden ist. Gerade wenn man findet, daß die Rechtsprechung auf diesem Gebiet in den letzten Jahren oft nicht sehr glücklich gewesen ist, muß man gleichzeitig sagen, daß es der Rechtsprechung leider an Maßstäben für die Beurteilung gefehlt hat. Diese Maßstäbe müssen endlich geschaffen werden; das geschieht durch dieses Lebensmittelbuch.
    Der Art. 9 bringt Fristen, die für die Ernährungswirtschaft notwendig sind, damit sie sich auf die Änderungen einstellen kann.
    Bei der Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit um dieses Gesetz ist immer wieder die diffamierende Behauptung aufgestellt worden, diejenigen, die sich für das Gesetz so besonders einsetzten, wollten nur einen Naturschutzpark schaffen und den Fortschritt hemmen oder einzelne Industrien behindern, z. B. die Fischindustrie bei der Herstellung von Fischmarinaden. Wir sind der Auffassung, daß durchaus die Möglichkeit gegeben ist, die Frist für die Verwendung einzelner Fremdstoffe über diese hier gegebenen Fristen hinaus zu verlängern, solange man nicht auf diese Fremdstoffe verzichten kann.
    Abschließend möchte ich aber noch darauf hinweisen, daß dieses Gesetz, wenn es im Bundestag einmal angenommen ist, noch nicht die ideale Lösung auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts darstellt, wenn es nicht gelingt, die Lebensmittelüberwachung in den Ländern erheblich zu verstärken, wenn nicht exemplarische Strafen gegen skrupellose Lebensmittelfälscher ausgesprochen werden und wenn es vor allen Dingen nicht gelingt, die deutsche Forschung auf diesem Gebiet so auszubauen, daß sie ihrer Aufgabe, die Lebensmittelzusätze zu prüfen und festzustellen, welche davon gesundheitlich unbedenklich sind, auch wirklich gerecht werden kann. Wenn man sich vor Augen hält, was die Herren der Deutschen Forschungsgemeinschaft seinerzeit im Gesundheitsausschuß über den Zustand ihrer Einrichtungen, über ihre finanziellen und experimentellen Möglichkeiten berichtet haben, erschrickt man einfach. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders darauf hinweisen, daß es notwendig ist, für die Forschung — natürlich nicht nur auf diesem Gebiet, aber auch auf diesem Gebiet — wesentlich mehr Mittel bereitzustellen, als es bisher geschehen ist.
    Etwas anderes ist noch nötig, was man auch nicht durch dieses Gesetz erreichen kann: daß die Verbraucher, insbesondere die Hausfrauen, darüber aufgeklärt werden, was der Gesundheit nützt und was ihr schadet.
    In den letzten Tagen ist angekündigt worden, auch die Regierung komme mit einer Vorlage, mit einem neuen Entwurf zum Lebensmittelrecht. Wir Sozialdemokraten waren der Auffassung, daß man mit diesem Gesetzgebungswerk unbedingt rasch an-
    182 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1957
    Frau Strobel
    fangen müsse und keine Zeit mehr verlieren dürfe, weil die Gefahr, wie es die Wissenschaftler aufzeigen, wirklich sehr groß ist. Wir freuen uns, wenn durch unsere Initiative die Verwirklichung der Absichten der Regierung beschleunigt worden ist, und hoffen, daß das, was man in den letzten Tagen gehört hat, nun auch Wirklichkeit wird, damit der Ausschuß im nächsten Jahr möglichst bald mit der Beratung beginnen kann. Wir möchten aber darauf aufmerksam machen, daß wir uns gegen jedes Verschleppungsmanöver auf diesem Gebiet ganz kräftig zur Wehr setzen würden, weil es einfach nicht mehr vertreten werden kann, daß diese Reform weiter hinausgeschoben wird.
    Es war ein sehr langer Weg vom ersten sozialdemokratischen Antrag im Bundestag auf Reform des Lebensmittelrechts bis zu diesem Entwurf. Wir hoffen, meine Damen und Herren, daß diesmal der Anlauf wirklich zum Ziele führt, nämlich zu dem Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsschädigungen durch Lebensmittel ausreichend zu schützen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)