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ID0220808100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2208

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1957

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesaußenminister hat vorhin schon zu einer Reihe von Fragen Stellung genommen, die in Zusammenhang mit seinem Haushalt hier erörtert worden sind. Ich möchte sofort mit einzelnen Punkten beginnen, die nicht nur während der Beratung des Haushaltsausschusses eine Rolle gespielt, sondern das Hohe Haus schon seit geraumer Zeit bewegt haben.
    Lassen Sie mich zunächst auf die Äußerungen meines letzten Vorredners, Herrn Gille, eingehen, der ausführliche Darlegungen über die Ostabteilung gemacht hat. Das Problem der Ostabteilung wie das Problem der Organisation des Auswärtigen Amtes überhaupt beschäftigen uns seit geraumer Zeit. Aber ich möchte diese Fragen zusammen mit einem ausgedehnteren Problem als nur dem einer Ostunterabteilung behandeln.
    Der äußere Rahmen des Auswärtigen Amtes weitet sich von Jahr zu Jahr aus. Heute ist das
    Auswärtige Amt mit annähernd 5500 Bediensteten eine so gewaltige Behörde, daß sich hier automatisch Führungsprobleme schon rein von der Verwaltungsseite her einstellen müssen. Die Zeit des Aufbaues ist immer noch nicht vorbei. Sie werden in dem kurzen Bericht, den ich Ihnen vorlegen durfte, bereits gesehen haben, daß die Errichtung neuer Gesandtschaften, Botschaften und Konsulate zwar auf der anderen Seite vom Abbau einiger Auslandsmissionen begleitet wird; aber der Neuaufbau geht trotzdem noch weiter fort und er erfordert — überall da, wo es sich um neue Vertretungen handelt — alljährlich auch neue Kräfte.
    Wir haben allein für Auslandsmissionen — Kap. 3 — nicht weniger als 134 Bundesbedienstete in diesem Haushaltsjahr neu ausgebracht, obwohl wir auf der anderen Seite auch ganz erhebliche Einsparungen vorgenommen haben.
    Auch haben wir — und das möchte ich hier mit allem Nachdruck betonen — das Auswärtige Amt keinesfalls von der sehr scharfen Durchsicht ausgenommen, der wir alle Ressorts unterzogen haben; denn auch für das Auswärtige Amt, eine immer noch im Aufbau befindliche Behörde, gilt das Gesetz der Sparsamkeit — auch im Personal — wie für jedes andere Ressort.
    Nun komme ich zu der Gliederung dieses Amtes. Die seit Jahren anhängige Zusammenlegung der Abteilungen 2 und 3 ist schon angesprochen worden. Wir von der CDU/CSU hoffen, daß diese jetzt schon, soviel ich weiß, seit zwei Jahren als in Gang befindlich bezeichnete Angelegenheit dem Abschluß entgegengeführt wird. Ich wüßte nicht, was das Auswärtige Amt eigentlich gerade nach den jüngsten Ereignissen — auch im Zusammenhang mit dem vorhin behandelten Komplex Euratom und Gemeinsamer Markt — noch hindern sollte, diese beiden Abteilungen zu verschmelzen.
    Sie müssen auch Verständnis dafür haben, Herr Kollege Gille — das möchte ich Ihnen vor allen Dingen gesagt haben —, daß wir von seiten des Haushaltsausschusses von einer Behörde, die annähernd 5500 Bedienstete hat, verlangen müssen, daß sie neu auftauchende Sonderaufgaben innerhalb eines so großen Personalkörpers zu lösen imstande ist. Das muß von jedem Ressort verlangt werden, auch vom Auswärtigen Amt.
    Es ergeben sich neue Aufgaben; dafür treten aber auch andere Aufgaben zurück. Sie sprachen schon einige dieser zurücktretenden Dinge an, z. B. den Wirtschaftsdienst im Rahmen der auswärtigen Missionen, der sicherlich etwas zu stark ausgebaut ist. Hier ergeben sich Möglichkeiten; zum Teil sind sie schon genutzt. Aber es gibt noch ganz andere Möglichkeiten im Rahmen des Auswärtigen Amtes. Wir haben z. B. im vergangenen Jahr und in diesem Jahr diejenigen höheren und mittleren Beamten, die zwar für die Auslandsmissionen ausgebracht sind, aber aus irgendwelchen Gründen doch nicht sofort eingesetzt werden können, für den Dienst im Inland freigestellt. Das ist diesmal, wenn ich die Zahl richtig im Kopfe habe, eine Zahl von rund 70 Beamten, die sozusagen die ständige Einsatzreserve des Auswärtigen Amtes darstellen. Wenn Sie sich weiter aus meinem kurzen Bericht die jetzt neu hinzukommende Zahl der in der Ausbildung befindlichen Kräfte ansehen, so ist das eine weitere Reserve. Denn diese jungen Attachés sind zu einem großen Teil ausgebildete Referendare, zum Teil Assessoren; es befinden sich dar-


    (Dr. Vogel)

    unter auch Regierungsinspektoren, die übernommen worden sind. Sie sind alle nicht dermaßen ungeschult, daß sie nicht auch - wenigstens zeitweise
    — da und dort zur Verstärkung des allgemeinen Personals mit eingesetzt werden könnten. Und dann gibt es außerhalb der Ziffern, die Sie in meinem Bericht gesehen haben, noch die ungefähr 200 Angestellten, die über Geldtitel laufen, die in dem ordentlichen Haushalt gar nicht in Erscheinung treten.
    Um hier gleich auf einen Punkt hinzuweisen, der auch in der deutschen Öffentlichkeit Aufsehen erregt hat: Es ist uns — ich glaube, sehr zu Unrecht
    — im Haushaltsausschuß der Vorwurf gemacht worden, wir hätten keine Vorkehrungen getroffen, damit die Fälle der Wiedergutmachung bei den Auslandsmissionen beschleunigt behandelt werden. Jetzt ist ein entsprechender Geldtitel von 600 000 DM neu ausgebracht worden, der z. B. allein 42 neue Stellen für das Ausland ermöglicht.
    Nun aber die entscheidende Frage: Für die Unterabteilung Osten steht ein bestimmter Personalstab zur Verfügung. Sie haben ihn als zu gering bezeichnet. Ich möchte zunächst dahingestellt sein lassen, ob er — absolut betrachtet — zu gering ist. Mir scheint das Wesentlichste zu sein, daß es dem Auswärtigen Amt gelingt, aus der sehr geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Fachleute eine Persönlichkeit von sehr hohem Rang als Leiter dieser Unterabteilung zu gewinnen. Das scheint mir wirklich das Hauptproblem zu sein. Wir alle wissen, welche Sorgen wir überhaupt mit der Gewinnung von Fachleuten auf diesem Gebiet haben. Die Neuerrichtung der Botschaft in Moskau hat in diesem Punkt in der Inlandsabteilung einen Aderlaß herbeigeführt, der von uns in mancher Hinsicht beklagt wird, der aber unvermeidlich ist.
    Auf der anderen Seite wird vielfach übersehen, daß das, was früher, vor 1939 und auch vor 1933, innerhalb der Abteilung Osten im Auswärtigen Amt an Arbeit geleistet wurde, heute zu einem Teil in der Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geleistet wird. Als damals diese Auslandsabteilung von uns geschaffen wurde, wurden mit voller Absicht Beamtenstellen ausgebracht, um erstens eine Austauschbarkeit mit dem Auswärtigen Amt zu schaffen und um zweitens dem Auswärtigen Amt Arbeit abzunehmen, die nicht unbedingt in das Auswärtige Amt selbst gehört. Dem gleichen Zweck dient auch der sehr starke und, ich glaube, von allen Parteien des Hauses anerkannte Ausbau der vier oder fünf Osteuropa-Institute, die wir gegenwärtig in der Bundesrepublik haben. Die Kräfte, die im Amt selbst tätig sind, werden also schon in einem Ausmaße vorbereitetes Material erhalten, wie das früher nie der Fall war, und sie sind auch in die Lage versetzt worden, Aufträge zu erteilen und Forschungsarbeiten außerhalb des Hauses leisten zu lassen, zu denen sie früher auch nicht ohne weiteres in der Lage waren. Aber es bleibt das Problem, ich möchte einmal sagen, der Qualität. Die Quantität allein wird es sicherlich nicht tun.
    Nun, ich habe jetzt von diesen Aufgaben gesprochen. Ich möchte das eigentlich zentrale Problem nicht unangesprochen lassen. Ich sagte: eine Behörde von 5500 Köpfen wirft automatisch Führungsprobleme auf. Wir wissen, daß das Zeitalter der Konferenzen, das nach der zweiten Weltkriegskatastrophe angebrochen ist, die führenden Kräfte aller Regierungen in einer Weise beansprucht, die manchmal die Frage berechtigt erscheinen läßt-
    und zwar nicht nur in bezug auf den Außenminister, sondern generell —, ob der Aufwand an Konferenzen eigentlich noch in einem angemessenen Verhältnis zu deren Resultaten steht.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Das gilt nicht nur für die Minister, sondern das gilt heute, Gott sei's geklagt, auch für die Wissenschaftler. Ich. kenne Kultusminister und Universitätsrektoren genug, die lebhaft Klage führen über die Zahl der Konferenzen, zu denen gerade ihre wertvollsten Kräfte auch an den Universitäten dauernd reisen und während ihrer Abwesenheit schmerzlich entbehrt werden müssen.

    (Glocke des Präsidenten.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich möchte doch darum bitten, daß die Privatgespräche, wenn sie schon stattfinden müssen, in der Lautstärke so reduziert werden, daß man auch dem Redner zuhören kann.

(Beifall.)

Jeder Redner, der sich die Mühe gibt, bei so wichtigen Debatten zu sprechen, sollte darauf rechnen können, daß die Herren und Damen, die zuhören wollen, auch zuhören können.
Ich bitte fortzufahren.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke recht sehr.
    Ich war beim Führungsproblem. Lassen Sie mich angesichts der Tatsache, daß der Außenminister selber derart über Gebühr in Anspruch genommen ist und sein Stellvertreter, der Staatssekretär, mit ihm das Schicksal teilt, zu sehr vielen Konferenzen im Ausland weilen zu müssen oder im Inland durch Konferenzen gefesselt zu sein, einmal einen Vergleich mit der Besetzung der Spitze des Foreign Office ziehen. Sie sehen dort an der Spitze einen Außenminister, zwei Staatsminister, zwei parlamentarische Staatssekretäre und dann erst den sogenannten Permanent Secretary. Das ist die Position, die der unseres Staatssekretärs entspricht. Aber der Permanent Secretary übt eine reine Beamtenfunktion aus; das ist der Mann; der ständig dableibt, der für die Ordnung, die Stabilität und die Kontinuität im Hause sorgt. Wir haben an der Spitze den Außenminister und nur einen Staatssekretär, der aber praktisch die Funktionen ausübt, die in England von Staatsministern ausgeübt werden.
    Es wird also für uns automatisch das Problem akut, wie wir uns für die Zukunft das Auswärtige Amt in seinen Führungsstellen vorstellen. Ich glaube, es muß eine Lösung gefunden werden, die auch bei Abwesenheit von Außenminister und Staatssekretär eine konstante und feste Führung dieses großen und eminent wichtigen Apparats gewährleistet. Wie diese Lösung aussieht, ob man das Amt eines Staatsministers schafft oder ob man Unterstaatssekretäre schafft, ist eine Angelegenheit, die ich der Organisationskompetenz der Bundesregierung überlassen möchte. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier einen Beschluß darüber herbeizuführen. Aber ich glaube, es ist unsere Aufgabe, die Bundesregierung darauf aufmerksam zu machen, daß hier, ich möchte sagen, ein akuter Notstand eingetreten ist. Ich halte es nicht für gut, wenn das Amt von einem Vortragenden Legationsrat geführt wird, wie das in einer Zeit tagelang der Fall war, weil nicht nur der Minister und der Staatssekretär aus dringendem Anlaß im Ausland waren, sondern


    (Dr. Vogel)

    auch die Abteilungsleiter durch unzählige Verhandlungen — denken Sie doch nur einmal vor allem an die Rückgabe der Vermögen, an die Grenzverhandlungen und was alles an kleineren Problemen noch zu lösen ist — vom Hause abwesend waren. Wir müssen also besorgt sein, eine neue Lösung zu finden, und wir müssen der Bundesregierung dringend anraten, hier bald zu einem Beschluß zu kommen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Reihe von Problemen ansprechen, die mit der Kontrolle der Auslandsmissionen zusammenhängen, mit dem Funktionieren dieses großen Apparates, dem Austausch der Meinungen zwischen den Auslandsmissionen und dem Außenminister selbst, dem ständigen lebendigen Kontakt, der hier hergestellt werden muß. Es wird heute vielfach darüber geklagt, daß die Auslandsmissionschefs nicht im entferntesten mehr die Funktionen der Gesandten und Botschafter früherer Zeiten hätten, daß sie im Zeitalter der raschen Übermittlung durch den Funk im Grunde genommen nur noch Briefträger seien. Wer aber selbst draußen derartige Missionen gesehen hat — ich hatte im Laufe der letzten Jahre die Möglichkeit, bei ungefähr 30 Auslandsmissionen zu weilen; ich habe also auf einem Teilgebiet einen bestimmten Eindruck gewinnen können —, der wird ganz anderer Überzeugung sein. Ich kenne Botschafter der Bundesrepublik draußen, von denen eine so starke Ausstrahlung auf das betreffende Land ausgeht, daß wir nur erfreut darüber sein können, derartige tatkräftige, umsichtige und auch deutsches Wesen in das Ausland ausstrahlende Persönlichkeiten draußen zu besitzen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich möchte diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, gerade auch unseren Auslandsmissionen für ihre schwierige und häufig genug doch ihre Gesundheit und eigene Entschlußkraft sehr stark beanspruchende Arbeit hier den Dank meiner Freunde auszusprechen.

    (Erneuter Beifall in der Mitte.)

    Aber Funk und Telegraph können nicht das ersetzen, was das Fluidum des Kontakts zwischen dem Inlandsamt und den Auslandsmissionen nun einmal bedeutet. Aus diesem Grunde begrüße ich die Botschafterkonferenzen, die in der letzten Zeit stattgefunden haben. Eine fand in Südamerika statt, wir hatten eine für den vorderen Orient in Konstantinopel, eine in Tokio und die jüngste in Berlin mit den europäischen Botschaftern unter Hinzuziehung des Botschafters in den USA. Ich habe mir schildern lassen, wie glücklich gerade die Missionschefs darüber waren, nicht nur mit Außenminister und Staatssekretär hier einmal direkt sprechen zu können, sondern wie glücklich sie vor allen Dingen darüber waren, einmal untereinander ihre Meinungen über ein großes Problem austauschen zu können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich glaube, man sollte mit dieser erfolgreichen Praxis fortfahren.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich möchte auch wünschen, daß die Möglichkeiten, diesen Kontakt noch enger zu gestalten, verstärkt werden.
    Ich spreche damit auch das Problem der Umzugskosten und der Reisekosten generell an. Wir im Haushaltsausschuß waren nie sehr glücklich dar-
    über, daß fortgesetzt, beinahe periodisch wiederkehrend Nachforderungen für diese Zwecke kamen. Sicherlich läßt sich einiges durch eine größere Zurückhaltung bei den Versetzungen etc. lösen. Auf der anderen Seite darf man nicht verkennen, daß der Austausch von persönlichen Erfahrungen gerade für ein solches Amt unentbehrlich ist. Dias gilt vor allen Dingen für die Missionsspitzen. Man sollte hier lieber eine gewisse Freizügigkeit walten lassen, um dafür auf der unteren Ebene vielleicht ein wenig stärker als bis jetzt Versetzungen und auch Reisekosten einzuschränken.
    Wir hatten in der kleinen Kommission, der auch ich die Ehre hatte ,anzugehören, Gelegenheit, einmal einen Einblick in das interne Getriebe des Auswärtigen Amts zu nehmen. Nach zwei Sitzungen sind wir der Überzeugung, daß die Maßnahmen, die da besprochen worden sind, wohl mit dazu dienen werden, hier die notwendigen, von uns gewünschten Einsparungen zu erzielen.
    Damit komme ich zu einem weiteren Problem: warum hier Einsparungen notwendig sind und warum aber auch neue Ausgaben unvermeidlich sein wenden. Sie finden in dem Haushalt neue erweiterte Titel für die Einrichtung von Wohnungen für unsere Auslandsbediensteten. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß man nach Möglichkeit in den Tropen fertig eingerichtete Wohnungen mit tropenfesten Möbeln und Einrichtungen, die dem Tropenklima gewachsen sind, zur Verfügung stellen sollte und daß man diejenigen, die dorthin versetzt werden, nur einen Teil ihrer persönlichen Habe mitnehmen lassen sollte, vielleicht Teppiche, Bilder, Andenken und sonstige Ausstattungsgegenstände, mit denen sie eine persönliche Note in die Wohnung hineintragen können. Andere Missionen tun das auch unid haben das in den letzten Jahrzehnten mit großem Erfolg durchexerziert. Denn was nutzt es z. B. dem Konsulatssekretär X, der neulich bei mir war, wenn ihm das Auswärtige Amt erlaubt, für vielleicht 15 oder 20 000 DM mit seinen Kindern und seinen deutschen Möbeln in die Tropen zu ziehen, und er nach anderthalb Jahren entdeckt, daß die Termiten ihm seine guten deutschen Möbel kunstvoll bis aufs letzte ausgehöhlt haben und er keinerlei Ersatzansprüche stellen kann. Wir sollten das Personal vor derartigen Verlusten bewahren. Die Mittel, die dafür erforderlich sein werden, sind sehr hoch. Ich muß Sie im voraus darauf aufmerksam machen. Aber auf weite Sicht gesehen werden sie sich schnell ,amortisieren, weil dann nämlich bei den Umzugskosten ganz erhebliche Einsparungen gemacht werden können, dire bei einem Millionenbetrag von Umzugs- und Versetzungskosten schon ins Gewicht fallen. Lassen Sie mich nur an einem Beispiel dokumentieren, worum es hier geht. Der Konsulatssekretär Sowieso ist nach einer Hauptstadt Südamerikas versetzt worden. Der Umzug mit seinen Möbeln nach dorthin hat vielleicht 20-, 30 000 DM gekostet. Nach zwei Jahren wird er von dort nach Hinterindien versetzt. Die Umzugskosten betragen 30 000 DM. In diesem Fall, da er nach vier Jahren Tropenaufenthalt einen Rechtsanspruch darauf hat, wieder in ein gemäßigtes Klima zurückzukehren, ist abzulesen, daß er binnen zweier Jahre mit diesen Möbeln, die bereits jetzt 50 000 DM Umzugskosten im Minimum, ohne die Reisekosten, verschlungen haben, nun wahrscheinlich unter neuen 25 000 DM Kosten in der Heimat — hoffentlich mit dem Rest seiner Möbel — anlangen wird, und in der Zwischenzeit haben die Umzugskosten


    (Dr. Vogel)

    wahrscheinlich das Fünf-, Sechsfache von dem wirklichen Wert dieser Möbel verschlungen. Derartige Dinge müssen sehr sorgfältig überlegt und geplant werden, und dieses eine Beispiel zeigt Ihnen vielleicht die ganze Problematik der Personalverwaltung und auch der Versetzungen innerhalb des Auswärtigen Amtes auf.
    Nun lassen Sie mich ein weiteres Problem ansprechen, das auch schon in einer Reihe von Berichten erörtert worden ist, das Problem der Spezialisten innerhalb des Auswärtigen Amtes. Ist es in der Zukunft notwendig, wie bis jetzt Presseattachés aus der Presse herauszuholen, Kulturattachés aus den Kulturbereichen, Sozialattachés aus den Gewerkschaften oder aus anderen Bereichen und Agrarattachés nur aus der Landwirtschaft, oder wäre es nicht besser, hier auch innerhalb des Auswärtigen Amtes so vorgebildete Leute dafür zu gewinnen, daß sie später auch notfalls in anderen Zweigen eingesetzt werden können? Das Auswärtige Amt neigt zu der letzten Auffassung und arbeitet jetzt zielbewußt daran, an Stelle von Spezialisten Leute heranzubilden, die in all diesen Funktionen sattelgerecht sind und überall eingesetzt werden können. Es hat sich bemüht — ich glaube, mit gutem Erfolg —, die fähigsten Leute der Wirtschaftsabteilung, der Presseattachés und der Sozialattachés nach einer Auslandsperiode in das Inland zurückzuberufen, sie dort umzuschulen, ihnen die Möglichkeit zu geben, vor dem Bundespersonalausschuß zu erscheinen, um dann verbeamtet zu werden und in den allgemeinen Dienst überzutreten. Ich glaube, daß diese Praxis, wenn man sie konsequent betreibt, sicherlich ihre Früchte zeitigen wird. Ich bin andererseits auch der Überzeugung, daß in einigen großen Zentren das Auswärtige Amt auf Spezialkräfte niemals wird verzichten können.
    Eine ganz besondere Sorge machte uns in der diesjährigen Haushaltsberatung das völlig neue Problem der Militärattachés. Ich weiß, daß sehr viele Auslandsmissionen nicht gerade freudig überrascht waren, als sie eines Tages Telegramme auf den Tisch des Hauses bekamen, die ihnen kurz und bündig ankündigten, daß ihr Stab sich um soundsoviel Offiziere, Mannschaften und Begleitpersonal vergrößern werde. Das wirft für jeden Auslandsmissionschef zuerst einmal die Frage auf: Wo bringe ich die Leute unter? Wie schaffe ich Wohnungen für sie? Wird dadurch nicht der Personalaufbau und die Disziplin innerhalb meines eigenen Büros empfindlich gestört?
    Hier darf ich vielleicht gleich eine Zahl korrigieren. Herr Kollege Kahn-Ackermann hat vorhin die Zahl von 24 Militärattachés genannt. Es sind nur 16. Eine ganze Reihe sind den Anträgen, die ich gestellt habe, zum Opfer gefallen. Wir haben gerade hier eine sehr scharfe Sonde angelegt, und ich glaube, das, was wir hier an Kürzungen zustande gebracht haben, war eine sehr nützliche Arbeit; denn zunächst sollte man überall mit einem kleinen Stab anfangen und erst einmal zusehen, wie die Herren überhaupt beschäftigt werden können, die jetzt draußen ihre neuen Funktionen wahrzunehmen haben.
    Über eines haben wir allerdings keine Unklarheit gelassen: daß jeder Militärattaché draußen mit seinen Leuten dem Botschafter unterstellt ist und daß er Mitglied der betreffenden Auslandsmission ist und unter keinen Umständen etwa wieder eigene
    Politik, wie das einmal in der kaiserlichen Zeit der Fall war — Sie erinnern sich an die historischen Berichte des Marineattachés in London —, treiben darf. Wir haben auch durch einen Vermerk im Protokoll klargestellt, daß auch das Personal der Militärattachés dem Kanzler der betreffenden Botschaft oder Gesandtschaft unterstellt ist, um auch hier keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Wenn diese Dinge beachtet werden, dann kann der Militärattaché eine sehr wertvolle Stütze auch des Botschafters werden, und er kann ja schließlich auch Funktionen übernehmen, die nicht unbedingt nur zu seinem militärischen Bereich gehören. Wir glauben, daß in sehr vielen Ländern die Informationsmöglichkeiten des Botschafters erheblich wachsen werden, wenn der betreffende Militärattaché und seine Leute gut einschlagen.
    Ich möchte im Zusammenhang mit den sehr erheblichen baulichen Veränderungen, die mit der Vergrößerung der Gesandtschaften und Botschaften durch die Militärattachés eintreten, nicht nur zu den Neubauten an sich, sondern auch zu dem, was noch auf uns zukommt, ein Wort sagen. In diesem Zusammenhang kann ich eine Bemerkung nicht unterdrücken. Herr Bundesaußenminister, ich wäre sehr glücklich gewesen, wenn Sie in Verbindung mit den jüngsten Verhandlungen gerade mit Frankreich und mit England dem Haushaltsausschuß hätten mitteilen können, daß die früheren, noch im Regierungsbesitz befindlichen deutschen Missionen in London und Paris der deutschen Regierung wieder zurückgegeben worden seien. Meine Freunde hätten eine solche Mitteilung außerordentlich begrüßt

    (Abg. Dr. Gille: Es wird langsam Zeit!)

    und möchten auf das gute Beispiel der Vereinigten Staaten und anderer Länder hinweisen, die da, wo sie es nicht taten, wenigstens durch Zahlungen und durch Hergabe von Bauplätzen uns den Wiederaufbau von Auslandsmissionen wesentlich erleichtert haben. Aber hier ist noch eine Lücke. Ich glaube, es würde als Geste der engen Verbundenheit zwischen Frankreich, England und uns in Deutschland sehr gut aufgenommen werden, wenn diese Regierungen sich bald entschließen könnten, einmal eine solche Geste vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei dem GB/BHE.)

    Vorhin ist noch an der baulichen Gestaltung unserer Auslandsmissionen Kritik geübt worden. Ich glaube, es war Herr Kollege Kahn-Ackermann, der es getan hat. Nicht alle Gebäude finden auch meinen Beifall. Die meisten haben wir nur im Modell gesehen; sie wurden im Haushaltsausschuß vorgeführt. Ich habe neulich in Mailand das neue Schulgebäude sehen können. Es macht auf mich im Rohbau einen ganz ausgezeichneten Eindruck. Ich habe die Vorhaben in Stockholm sehen können. Auch dort entsteht, glaube ich, ein recht gutes Gebäude. Aber im allgemeinen möchte ich doch glauben, daß es nicht das Bestreben des Auswärtigen Amtes sein sollte, in eine Konkurrenz mit gewissen neuen amerikanischen Dienstgebäuden einzutreten. Ich kenne einen Platz, an dem das gesamte diplomatische Korps einen sehr modernen amerikanischen Bau die „amerikanische Großtankstelle" genannt hat. Ich möchte nicht, daß auch unsere neuen Dienstgebäude im Ausland mit ähnlichen Titeln von seiten anderer Auslandsmissionen bedacht werden. Wir sollten uns bemühen, lieber eine


    (Dr. Vogel)

    etwas konservativere Linie einzuhalten. Wir sollten den entschlossenen Versuch machen, etwas von dem, was wir in Deutschland an wirklich guter Baukunst aufzuweisen haben, im Ausland darzustellen. Es muß nicht immer der letzte Schrei eines phantasievollen Architekten sein, der dann als Ausdruck deutschen Bauwillens draußen in Erscheinung treten soll.
    Lassen Sie mich auch noch zu der hier bereits aufgeworfenen Frage der Verwendung unserer Kulturfonds ein Wort sagen, die einen sehr erheblichen Umfang angenommen haben. Ich möchte dazu gleich zwei Anträge begründen, die von meiner Fraktion ausgehen. Ich darf dem Herrn Präsidenten den einen Antrag sogleich überreichen. Er lautet auf Erhöhung des Tit. 302, des sogenannten allgemeinen Kulturfonds, um eine Million auf 18 Millionen DM mit der Maßgabe, daß diese Million zunächst gesperrt ist, bis über den Verwendungszweck besondere Verhandlungen stattfinden. Um diesen meinen Antrag gegenüber dem SPD-Antrag abzugrenzen, der auch eine Erhöhung um eine Million vorsieht, möchte ich ausdrücklich sagen, daß wir die Unterteilung dieses Betrags in dem SPD-Antrag nicht mitmachen können. Vielmehr ist diese Million dazu gedacht, um Instituten wie z. B. der Gesellschaft Inter Nationes neue Möglichkeiten zu erschließen, die jetzt schon zusammen mit dem Auslandsinstitut in Stuttgart und mit dem Goethe-Institut in München sehr nützliche Arbeit auf kulturellem Gebiet in engster Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt leisten.
    Ich möchte ferner einen zweiten Antrag kurz begründen. Bei dem Afrika-Institut soll der alte Regierungsbetrag von 150 000 DM wiederhergestellt werden. Der Antrag liegt Ihnen bereits im Umdruck vor. Angesichts der Debatte, die Sie gerade vorher in Anspruch genommen hat, braucht wohl nicht viel Zeit darauf verschwendet zu werden, noch näher darauf einzugehen. In der Zwischenzeit sind personelle Einsparungen vorgenommen worden, nachdem auch wir im Haushaltsausschuß die Besetzung zuerst beanstandet hatten, und ich glaube, in dieser neuen Gestalt könnte der Wirtschaftsplan der Afrika-Gesellschaft genehmigt werden. Denn es besteht tatsächlich — und dieses Argument hat mich überzeugt — ein starkes Interesse daran, neben der Regierung eine Institution zu haben, die parallel zu der Vergabe neuer großer Summen in Afrika eine gewisse Beratung ausübt, die Vorschläge machen kann und die von seiten der Wirtschaft und aller sonstigen beteiligten Forscher helfend der Regierung beistehen kann, damit sie dabei nicht allein auf französische Institutionen angewiesen ist.
    Was den hier berührten Studienaustausch anlangt, so geht dieses Problem in erster Linie das Innenministerium an. Ich habe mich im Ausschuß lebhaft für eine klare Kompetenzteilung, eine klarere, als es bis jetzt der Fall ist, zwischen Außenministerium und Innenministerium eingesetzt. Ich bin mit meiner Ansicht nicht ganz durchgedrungen, werde aber nicht nachlassen, auf eine solche Klärung der Kompetenzen zu dringen, weil ich glaube, es kann dem Ausland auf die Dauer nicht zugemutet werden, sich mit zwei deutschen Regierungsstellen auseinanderzusetzen, während alle anderen Länder nur ein Auswärtiges Amt haben, das derartige Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt des betreffenden anderen Landes führt. Das führt für die Studenten, die Professoren und die Betroffenen selbst zu unerquicklichen Auseinandersetzungen und zu einem Briefverkehr, den man einsparen könnte.
    Ich nehme an, daß die jetzt neu zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb des Bundesjugendplans — Herr Bundesaußenminister, das werden Sie wahrscheinlich gar nicht wissen — auch Mittel für den Bau von Studentenheimen enthalten, die solchen Zwecken dienen könnten, wie sie vorhin hervorgehoben worden sind. Ich bin auch der Überzeugung und glaube, daß wir als erste diese Notwendigkeit vor dem Hohen Hause ausgesprochen haben, daß wir mehr als bis jetzt dafür tun müssen, um den Auslandsstudenten, wenn sie schon zu uns kommen, eine wirkliche Heimat in Deutschland zu bieten. Wir sollten es nicht erleben, daß sie gerade den Kreisen in die Hände fallen, zu deren Vermeidung ihre Väter sie ausgerechnet in die Bundesrepublik geschickt haben.

    (Zustimmung.)

    Lassen Sie mich dazu ein zweites offenes Wort sagen. Eine solche Betreuungsarbeit wird niemals allein von der Regierung oder auch den Länderregierungen geleistet werden können. Hier geht der Appell an die Studenten selbst und an die Professorenschaft.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie müssen mehr als bisher tun, um den ausländischen Studenten eine Heimat zu geben. Es darf nicht sein, daß sich alle Gruppen abkapseln. Ich bin nicht müde geworden, wo ich Gelegenheit hatte, zu Studenten und Professoren zu sprechen, sie gerade auf ihre Pflicht in dieser Hinsicht kräftig hinzuweisen und die Universitäten aufzufordern, Dozenten für diese Arbeit mit freizustellen, und auch die Studenten zu ermuntern, sich mehr als bisher der Gäste aus dem Ausland anzunehmen; denn eine Freundschaft, die in Deutschland geschlossen worden ist, wirkt viel mehr nach als das in einer Vorlesung Gehörte oder das in einem Seminar Erprobte. — Damit möchte ich meine Ausführungen schließen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)