Rede:
ID0220807700

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2208

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1957

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 20:30 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 7 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Drechsel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Euler.
    Euler (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei (Freien Volkspartei) begrüßt die Europäische Atomgemeinschaft außerordentlich. Wenn auf irgendeinem Gebiet die engste Zusammenarbeit aller europäischen Staaten geboten ist, dann auf dem der friedlichen Anwendung und Entwicklung der Kernenergie.
    Es hat seine Ursache in den politischen Konfliktsituationen unserer Zeit, daß Euratom zunächst auf einen Teilnehmerkreis von sechs europäischen Staaten beschränkt ist und daß die Konstruktion einer supranationalen Gemeinschaft gewählt werden mußte. Aber wir halten auch gegenüber dieser Euratom die Betrachtungsweise für angebracht, die uns schon seit einigen Jahren geleitet hat: daß es verkehrt wäre, gar nichts zu unternehmen, wenn das Angestrebte nicht sofort in Idealform erreicht


    (Euler)

    werden kann. Wir müssen Europa eben Schritt für Schritt verwirklichen. Nur so wird man zu einem echten föderativen Europa gelangen, und dann werden eines Tages auch die Hilfskonstruktionen der Übergangs- und Entwicklungszeit entbehrlich sein.
    Wir danken den deutschen Unterhändlern, daß sie ihren ganzen Einfluß geltend gemacht haben, urn dem Vertragswerk einen weniger planwirtschaftlich-dirigistischen Charakter zu geben, als nach dem ursprünglichen französisch-belgischen Entwurf vorgesehen war. Für ¡das Funktionieren des Vertrages in der Zukunft war es außerordentlich wichtig, daß die Bezieher maßgebenden Einfluß auf die Bezugsverträge und die gesamte Geschäftspraxis der Agentur gewinnen können. Es ist ein wesentliches Verdienst der deutschen Delegation, daß die Initiative der Privatwirtschaft im europäischen Bereich weit mehr gestärkt worden ist, als das nach dem ursprünglichen Vertragswerk gedacht war.
    Wir befürchten nicht, daß Euratom in der Konstruktion, die schließlich vereinbart wurde, in Gegensätzlichkeit zu dem deutschen Atomgesetz stehen könnte. Ich bin überzeugt, die genaue Prüfung des Euratom-Vertragswerks und andererseits des deutschen Gesetzentwurfs in der kommenden Ausschußarbeit wird zu dem Ergebnis führen, daß wir keinen Anlaß haben, den Entwurf des Atomgesetzes zu ändern. Das Atomgesetz ist übrigens inzwischen in den beiden Ausschüssen, denen es zur Bearbeitung übertragen war, verabschiedet worden, und damit kann als gewährleistet angesehen werden, daß das Atomgesetz als wichtigste deutsche Rechtsquelle ,auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie fast zur selben Zeit gültig wird, wie die Euratom durch die Ratifikation in den verschiedenen europäischen Teilnehmerstaaten.
    Wir begrüßen es, daß das Vertragswerk eine Bestimmung enthält, von der wir hoffen, sie werde insbesondere dazu beitragen, der europäischen Entwicklung stärkere Impulse zu geben. Dias ist die Vorschrift des Art. 108 Abs. 3, die vorsieht, daß die Versammlung der Europäischen Atomgemeinschaft Entwürfe für allgemeine, unmittelbare Wahlen in allen Mitgliedstaaten nach einem einheitlichen Verfahren aufstellt. Wir hoffen, die europäischen Parlamentarier der sechs Mitgliedstaaten in der zukünftigen Versammlung werden bald von diesem ihnen statutgemäß verliehenen Recht Gebrauch machen, so daß wir möglichst schnell zu einer europäischen Versammlung im Rahmen von Euratom kommen, die auf unmittelbaren Wahlen beruht. Diese Versammlung hätte dar wohl auch die Aufgabe, die verschiedenen Parlamente in den supranationalen Gemeinschaften zu vereinheitlichen und zusammenzuführen, um von daher mit erweiterten Funktionen die Entwicklung zur europäischen Föderation zu betreiben.
    Besonders wesentlich ist noch: wenn sich die Entwicklung so durchsetzt, wie wir es hoffen, wenn sich also die Zusammenarbeit wirklich überzeugend gestaltet, wird auch ,die Bestimmung des Vertrags zum Zuge kommen, die anderen europäischen Nationalstaaten, die jetzt der Euratom noch nicht angehören, den freien Zutritt ermöglicht.
    Was das Gebiet des Strahlenschutzes anbelangt, wird man ohnehin mit besonderer Zielstrebigkeit daran festhalten müssen, daß die internationale
    Zusammenarbeit in einem größeren Kreise der europäischen Nationen sofort verwirklicht wird, also über die Gemeinschaft der Sechs von Euratom hinaus im Rahmen der OEEC.

    (Sehr gut! bei der DP [FVP].)

    Dort werden bereits Strahlenschutzmaßnahmen und Strahlenschutzverordnungen vorbereitet. Man braucht nur an die Inbetriebnahme des Schweizer Reaktors mit allen möglichen Gefährdungen nach dem deutschen Gebiet hin zu denken, um zu wissen, wie wesentlich unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes, des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung, die Zusammenarbeit über Euratom hinaus in dem größeren Kreise der OEEC ist. Ja, man wird es, wenn man an die Auswirkungen der Atomexplosionen denkt, für nötig halten müssen, die internationale Atomorganisation möglichst schnell zu verwirklichen, die mit der Weltagentur in Wien ein Instrument schaffen soll, das für die Abrüstung von größter Bedeutung wäre. Diese internationale Atomorganisation mit einer Weltagentur geht auf den Vorschlag des amerikanischen Präsidenten Eisenhower zurück, einen Atompool zu schaffen, der dafür Sorge trägt, daß alle zur Erzeugung von Kernenergie geeigneten Stoffe über die Agentur der kriegerischen Verwendung in nuklearen Bomben entzogen werden, um ausschließlich der friedlichen Verwendung unter internationaler Kontrolle zugeführt zu werden.
    Wir möchten der Erwartung Ausdruck geben, daß dieses Vertragswerk über die internationale Atomorganisation mit der Weltagentur möglichst schnell, nachdem es in der Bundesregierung verabschiedet worden ist, dem Bundestag zur Ratifikation zugeleitet wird. Es wäre von erheblicher Bedeutung, daß das Vertragswerk noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert wird, damit, wenn es zur Wiener Atomkonferenz im Rahmen der internationalen Organisation kommen sollte, was im Augenblick wohl davon abhängt, ob der amerikanische Kongreß dem Gesetz zustimmt, die deutsche Teilnahme nicht dadurch in Frage gestellt ist, daß der Bundestag das Gesetz nicht ratifiziert hätte. Wir sind der Auffassung, daß nur durch das allgemeine Streben nach engster, vertrauensvoller internationaler Zusammenarbeit das Jahrhundert der Entfesselung der atomaren Energie segensreich für die Menschheit werden kann. Nur den gemeinsamen Bemühungen aller Gutwilligen wird es gelingen, die Gefahren, die mit der Entfesselung der Kernenergie für die Menschheit gegeben sind, zu bannen, damit sie ausschließlich der produktiven Verwendung zugeführt werden kann.

    (Beifall bei der DP [FVP] und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Drechsel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Drechsel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ratzel ist wohl auch auf die Große Anfrage eingegangen, die meine Fraktion eingereicht hatte und die eigentlich gar nicht zur Debatte in diesem Hause gekommen ist, sondern nur eine schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs erfahren hat, die auch unserer Auffassung nach durchaus nicht befriedigend und etwa erschöpfend gewesen ist. Insofern stimme ich Herrn Kollegen Ratzel zu. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß ich zu diesem Fragenkomplex schon eingehende Ausführungen bei der Begründung


    (Dr.-Ing. Drechsel)

    dieser Anfrage am 21. März dieses Jahres in diesem Hause gemacht habe. Ich möchte mich heute auf die Stellungnahme beschränken, die ich im Namen meiner Fraktion zur ersten Lesung des Euratom-Vertrags selbst abzugeben habe.
    Am Beginn dieser Stellungnahme möchte ich mit vollem Ernst sagen, daß die Grundgedanken einer internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie von uns ohne allen Vorbehalt anerkannt werden. Zu den Aufgaben einer solchen Zusammenarbeit gehören zweifellos die Förderung der Forschung, ein vollkommener Erfahrungsaustausch, die Ausarbeitung von Sicherheitsnormen und eine Koordinierung der Aufgaben, die die Möglichkeiten eines Einzelstaates übersteigen. Diese Aufgaben müssen mit aller Sorgfalt zwischenstaatlich geregelt werden; wir halten eine solche Regelung, wie ich eingangs schon andeutete, für unerläßlich.
    In Verbindung mit dem jetzt vorliegenden Euratom-Vertrag ist nur die Frage zu stellen, ob die Basis, die mit den sechs Mitgliedstaaten gewonnen wird, nicht zu klein ist und ob ,es überhaupt notwendig sein wird, trotzdem auf dieser Basis zu beginnen, oder ob nicht von vornherein ein größerer Rahmen erreichbar gewesen wäre.
    In 'der Sitzung des Bundestages am 21. März, die ich bereits erwähnte, habe ich .darauf hingewiesen, daß schon eine Reihe internationaler Organisationen bestehen, die auf dem Gebiete der friedlichen Nutzung 'der Kernenergie tätig sind; im europäischen Raum wurden sie bereits umfassender gestaltet, und in einem Fall erstreckt sie sich über 81 Staaten der Welt.
    3) Die Probleme, die beim Zusammenschluß des Gemeinsamen Marktes bestehen, sind bei der Atomwirtschaft nicht vorhanden. Dort ist bereits die Bereitschaft der Staaten, die sich in diesen internationalen Organisationen zusammengeschlossen haben, herbeigeführt, die Zusammenarbeit auf den obengenannten Aufgabengebieten zu betreiben. Euratom würde in diese Entwicklung unserer Auffassung nach nur eine Unterorganisation bringen, die die geforderte internationale Zusammenarbeit im größeren Rahmen 'behindert. Es gibt bereits gemeinsame internationale Forschungstätigkeit in gemeinsam geschaffenen Institutionen. Hier wird durch Euratom keineswegs Neuland betreten, wie es vielleicht auf dem Gebiete des Gemeinsamen Marktes der Fall sein mag. Es dürfte nicht einfach sein, Mißstimmungen zu vermeiden, wenn Forscher der Partnerstaaten von Euratom ihre Erkenntnisse, die sie unter Mitwirkung anderer Staaten gefunden haben, vertragsmäßig der Euratom-Gemeinschaft offenbaren müssen. Von einem der Herren Vorredner ist schon auf die gemeinsame Forschungsstelle in Genf hingewiesen worden, bei der mehr als die sechs Partnerstaaten, die jetzt Euratom bilden, beteiligt sind. Überschneidungen beim Aufbau gemeinsamer Anlagen unter Betätigung der Wissenschaftler aus den verschiedensten Ländern in solchen Instituten werden dann im europäischen Bereich unvermeidbar und hinderlich werden.
    Die Vorteile, die die Bundesrepublik mit dem Euratom-Vertrag erhalten könnte, sind unserer Auffassung nach bisher nicht erkennbar geworden, jedenfalls nicht so deutlich, daß man eine Berechtigung sieht, auf diesem Gebiet die gleiche enge Basis zu wählen wie beim Gemeinsamen
    Markt. Bei den Beratungen über den Euratom-Vertrag muß diese grundsätzliche Frage gestellt und befriedigend beantwortet werden. Weder in der Begründung, die der Herr Bundesaußenminister heute bei der Vorlage der Vertragswerke gegeben hat, noch von einem der Herren Vorredner ist diese doch recht wesentliche Frage aufgegriffen und beantwortet worden.
    Im Euratom-Vertrag sind allerdings noch einige zusätzliche Aufgaben aufgenommen worden, so die Überwachung der Verwendung der Kernenergie,. die bis zum Eigentumsrecht an diesen Stoffen geht, die Bildung eines gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernkraft und die Förderung des Zugangs zum freien Kapitalmarkt. Hinsichtlich der letzten beiden Punkte ist zu prüfen, ob nicht die zweifellos notwendige Ausdehnung der Absatzmärkte durch andere Vereinbarungen, beispielsweise über die OEEC, kurzfristig ebenso gut erreichbar ist und ob die Gemeinschaft der Partnerstaaten gerade im Hinblick auf die in Zukunft voraussichtlich erforderlichen großen Kapitalmittel :auf dem internationalen Kapitalmarkt mehr Möglichkeiten hat als der einzelne Staat. Es dürfte von den Vertragspartnern kaum angenommen werden, daß die notwendigen Kapitalien in der Zukunft im eigenem Bereich aufgebracht werden können.
    Eine Überwachung der Verwendung der Kernbrennstoffe ist selbstverständlich in jeder Hinsicht erforderlich. Wir sind jedoch der Auffassung, daß man hier nicht so weit zu gehen braucht, Euratom das Eigentum an den besonderen Kernbrennstoffen zu übertragen. Der Sprecher der Fraktion der CDU/CSU hat in seinen Ausführungen hierzu ebenfalls Bedenken 'angemeldet und betont, was ich wiederholen möchte, daß mit der Frage des Eigentums an einem Stoff die notwendigen Sicherheits- und Schutzvorschriften, die bei der Verwendung eines solchen Stoffes erlassen werden müssen, durchaus nicht im Zusammenhang stehen. Es wurde gesagt, auch die CDU/CSU bedaure, daß hier eine Monopolagentur geschaffen worden sei, die so weit gehe, daß sie das Eigentumsrecht für sich in Anspruch nimmt, man tröste sich aber damit, daß diese Vorschrift nur für sieben Jahre geschaffen werde und man dann die Möglichkeit habe, diese Bestimmung mit einfacher Mehrheit wieder aufzuheben oder zu ändern. Das scheint mir ein recht magerer Trost für diese jetzt aufgenommene Bestimmung zu sein. Ich möchte sogar sagen, daß sie von einem übermäßigen Optimismus getragen wird. Denn ich bezweifle, daß es, wenn eine Bestimmung einmal für sieben Jahre in einem solchen Vertragswerk aufgenommen worden ist, leicht möglich sein wird, bei der dann vorgesehenen Abstimmungsmethode eine Änderung herbeizuführen. Dazu sollte man die Mentalität der Partnerstaaten, mit der sie an diese Frage herangehen, genau genug kennen.
    Wir sind der Auffassung, daß man bei derartigen Eingriffen in das Eigentum sehr vorsichtig sein muß. Denn einmal begonnen, haben sie die Neigung. sich auf andere Gebiete auszudehnen und das Grundrecht Ides Eigentums immer mehr auszuhöhlen. In letzter Konsequenz führt der Weg zum allmächtigen Staat, der die Produktionsmittel besitzt und die Menschen in immer größere Abhängigkeit von der Bürokratie und dem Funktionärstum bringt. In dieser Hinsicht unterscheiden wir uns absolut von der hier vorgetragenen Begrüßung der Eigentumsgestaltung über Euratom.


    (Dr.-Ing. Drechsel)

    Im einzelnen möchte ich noch einige recht bedenkliche Artikel erwähnen, die dringend der Klarstellung bedürfen. Auch von unserer Seite sei besonders auf den Artikel 84 Abs. 3 in Verbindung mit dem Artikel 52 hingewiesen. Nach dem Vertragstext muß Euratom besondere Kernbrennstoffe ohne Diskriminierung zuteilen, wenn der Verwendungszweck zulässig ist. Das bedeutet für einige Mitgliedstaaten, nicht für die Bundesrepublik, auch den Einsatz für militärische Zwecke. Dann gehen diese Kernbrennstoffe, wie bereits von anderer Seite erwähnt worden ist, aus der Kontrolle von Euratom heraus. Nun fallen solche besonderen Kernbrennstoffe wie Plutonium oder ähnliche hochwertige Stoffe auch beim Betrieb eines Reaktors an, der beispielsweise in der Bundesrepublik aufgestellt wird. Das ist ein zwangsläufiger technischer Prozeß, den man gar nicht ändern kann. Euratom hat dann das Options- und Eigentumsrecht an diesen besonderen Kernbrennstoffen und kann sie für militärische Zwecke in andere Mitgliedstaaten überführen, wo diese Verwendung statthaft ist. Wir würden also letzten Endes ohne unser Wollen unid ohne unsere Zustimmung der Lieferant von Kernbrennstoffen werden, mit denen in Partnerstaaten Atomwaffen aller Art hergestellt werden können.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Wir können uns nicht vorstellen, daß diese Bestimmung so bestehenbleiben kann. Wir erheben die Forderung, daß diese Frage ein besonderer Aussprachepunkt in dem zuständigen Ausschuß wird.
    Die Komplikationen, die dadurch entstehen, daß einzelne Partnerstaaten die Kernenergie für militärische Zwecke anwenden können, erstrecken sich auch auf die damit verbundene unterschiedliche oder beschränkte Offenbarung der wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse. Einige Partnerstaaten können dann, wenigstens zum Teil, dafür die Geheimhaltungsbestimmungen in Anspruch nehmen, worauf Herr Kollege Ratzel ebenfalls schon hingewiesen hat.
    In diesem Zusammenhang sei auf die Artikel 14 bis 22 aufmerksam gemacht, die sehr weitgehend in das geistige Eigentum an Patenten, vorläufig geschützten Rechten und Gebrauchsmustern eingreifen. Hier wird sich ebenfalls ,das Grenzgebiet zwischen den militärischen und .den friedlichen Zwecken gar nicht genau feststellen lassen; es wird immer Überschneidungen geben.
    Weiterhin möchte ich auf den Artikel 45 verweisen, der nach unserer Auffassung nicht genügend erkennen läßt, ob gemeinsame Unternehmen nur neu errichtet werden können oder ob auch schon bestehende durch Beschluß der entsprechenden Organe von Euratom in ein gemeinsames Unternehmen umgebildet werden können. Auch der französische Text läßt das nicht in aller Klarheit erkennen.
    Artikel 29 sagt, daß Abkommen oder Verträge, die die Unterzeichnung durch einen Mitgliedstaat erfordern, von der Kommission zu schließen sind. Demnach entgeht ein Partner, der eine nichtstaatliche Organisation einschaltet, diesen Verpflichtungen. Ich habe auf diesen Punkt bereits der Sitzung am 21. März hingewiesen. Ich weiß nicht, ob inzwischen eine Klarstellung vorgenommen worden ist; uns ist das nicht bekannt.
    Für die vogesehenen Institutionen gilt das gleiche wie für den Gemeinsamen Markt. Die
    Machtposition von Rat und Kommission ist erheblich, wobei eine parlamentarische Kontrolle praktisch völlig ausgeschaltet ist. Die immer wieder vorgesehenen Einriffsbefugnisse der Kommission lassen einen Dirigismus befürchten, der, verbunden mit einer entsprechenden Bürokratie, die Durchführung größerer Verarbeitungs- und Verwendungsprogramme nicht erleichtern wird. Dabei kann so weit gegangen werden, daß die Einrichtung von Anlagen und die Ausnutzung von Patenten auf dem weiten Gebiet der Atomwirtschaft — nicht etwa nur auf dem Gebiet der Kernbrennstofferzeugung oder der Kernbrennstoffverwendung — unter Beeinträchtigung ,der ,eigentlichen Entwicklung stärker gefördert und gelenkt wird.
    Es wird immer wieder als ein wesentlicher Vorzug von Euratom angesehen, daß die Beschaffung der erforderlichen Kernbrennstoffe für die Partnerstaaten besser gesichert sei, als wenn jedes Land sich selbst darum bemühen müßte. Man geht dabei von der wahrscheinlich richtigen Voraussetzung aus, daß in der näheren Zukunft diese Kernbrennstoffe nicht im Übermaß, ja nicht einmal zur Dekkung des notwendigen Bedarfs zur Verfügung stehen werden. In einigen Äußerungen wird sogar behauptet, daß ohne Euratom beispielsweise von den Vereinigten Staaten von Nordamerika der Bundesrepublik keine Kernbrennstoffe mehr zur Verfügung gestellt würden. Diese Behauptung ist nach unserer Auffassung durch nichts erwiesen, Der Herr Bundesminister für Atomfragen — leider ist er nicht anwesend — hat im März/April dieses Jahres eine Reise nach Großbritannien, Kanada, und ,den USA gemacht. Sein Bericht über die dabei gesammelten Erfahrungen beweist, daß die Annahme, die anderen Länder seien nicht bereit, uns Kernbrennstoffe zu liefern, es sei denn über Euratom, nicht zutreffend ist. Mit den Mengen, die wir nach bereits ,abgeschlossenen bilateralen Verträgen zur Verfügung gestellt bekommen, und den Mengen, die nach den bei dieser Reise getroffenen zusätzlichen Abkommen geliefert werden, ist nach den eigenen Worten des Herrn Ministers die Durchführung des beabsichtigten deutschen Programms der nächsten Jahre in vollem Umfang gesichert. Auch in dieser Beziehung würde man die Einschaltung von Euratom jedenfalls für die Bundesrepublik nicht nötig haben.
    Aufgaben, die vor uns stehen, müssen zweifellos zwischenstaatlich gelöst werden. Sie sollen von Euratom übernommen werden, sie gehören aber auch in das Aufgabengebiet anderer Organisationen, unid unserer Auffassung nach könnten sie in größerem Rahmen besser gelöst werden. Es erscheint uns sehr zweifelhaft, warum man Euratom überhaupt bilden muß. Wir werden diese Fragen im Ausschuß zu behandeln haben, und wir bitten, sie gründlich zu prüfen. Hinsichtlich unserer Bedenken gegen dieses Vertragswerk wünschen wir eine Klarstellung. Die nicht erkennbaren Vorteile des Euratom-Vertrags für die Bundesrepublik und die nach unserer Auffassung damit verbundenen Nachteile müssen in der Ausschußberatung einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Erst dann wird es meinen Freunden möglich sein, zum Euratom-Vertrag endgültig Stellung zu nehmen.

    (Beifall bei der FDP.)