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ID0220806500

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    6. Birkelbach.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegenden Verträge sind das Ergebnis jahrelanger und zäher Verhandlungen. Sie sind der Ausfluß des Willens der sechs Regierungen, trotz aller Rückschläge und Enttäuschungen in der Europapolitik an dem mit der Montanunion begonnenen Werk der europäischen Einigung weiterzuarbeiten und es wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet zu einer gewissen Vollendung zu führen.
    Die Verträge zeigen zunächst, daß man aus den Erfahrungen der europäischen Politik gelernt hat. Was diese Politik an hochfliegenden Plänen einbüßte, gewann sie an gründlicher, realistischer Arbeit. Wir wissen, daß man einen Kontinent, der sich Jahrhunderte hindurch auseinandergelebt hat, nicht von heute auf morgen zu einer wirtschaftlichen oder gar politischen Einheit zusammenfügen kann. Es entspricht daher einer realistischen Einstellung, die widerstreitenden Interessen nicht einfach zu leugnen, sondern sie als Faktoren, mit denen man rechnen muß, hinzunehmen. Wenn also der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine — kritisierte — Übergangszeit von 12 bis 15 Jahren vorsieht, so geschieht dies nicht, um den unvermeidlich auftauchenden Schwierigkeiten auszuweichen. Diese Frist soll allen Beteiligten den notwendigen zeitlichen Spielraum lassen, um die erforderliche Anpassung ihrer Wirtschaftsstruktur mit einem Minimum von Beeinträchtigung durchzuführen. Dasselbe gilt für die auch oft kritisierten Schutzklauseln und zeitlich begrenzten Ausnahmebestimmungen, die es jedem Land ermöglichen sollen, sofort der Gemeinschaft beizutreten und nicht erst, wenn alle von den einzelnen Wirtschaftszweigen für erforderlich gehaltenen Startbedingungen erfüllt sind. Denn wenn wir warten wollen, bis alle Wirtschaftszweige aller sechs Länder den richtigen Moment für den Gemeinsamen Markt für gekommen halten, würden wir den Zusammenschluß nie verwirklichen können.
    Was man den Verträgen als Mangel vorwerfen kann, ist genau betrachtet aus der Sorge um ihre realistische Gestaltung entstanden. Die Aufgabe bestand nicht darin, irgendein europäisches Idealgebilde zu entwerfen, sondern darin, aus dem, was wir an politischen, wirtschaftlichen und sozialen Realitäten in Europa vorfinden, das Bestmögliche zu machen. Eine Kritik der Verträge muß fairerweise von der Wirklichkeit, mit der wir es zu tun haben, ausgehen.
    Die Gegner der Wirtschaftsgemeinschaft stellen es oft so dar, als würden wir durch die Verträge auf eine Wirtschafts- oder Außenhandelspolitik festgelegt, die, einmal grob gesprochen, so definiert werden kann, daß das wirtschaftliche Tempo des Stärkeren innerhalb der Gemeinschaft auf den Rhythmus des Schwächsten herabgedrückt werden soll. Diese Kritik verkennt die Ziele der Gemeinschaft ebenso wie die Einstellung der beteiligten Staaten. Der Gemeinsame Markt soll ja überall wirtschaftliche Kräfte wecken und entwickeln. Es gibt innerhalb der Gemeinschaft sicherlich Partner, die über stärkere aktivierbare Reserven verfügen, als bei uns oftmals angenommen wird. Es ist durchaus nicht sicher, daß die Verhältnisse innerhalb der Gemeinschaft so bleiben, wie sie gegenwärtig sind. Während die Bundesrepublik im Augenblick auf eine sehr günstige Wirtschaftskonjunktur hinweisen kann, vermag Frankreich beispielsweise geltend zu machen, daß seine Wirtschaft, wie die Erfahrungen von 1929/1932 zeigen, bedeutend weniger krisenempfindlich ist als die deutsche, erst recht als die Wirtschaft der Bundesrepublik. Wenn eines Tages die von der Weltwirtschaft stark abhängige deutsche Wirtschaft unter allgemeinen Krisenerscheinungen leiden würde — wir hoffen, daß das nicht eintreten wird —, müßte sehr deutlich werden, welche positiven Momente in der inneren Kraft des gemeinsamen europä-


    (Dr. Furler)

    ischen Marktes liegen. Es ist nämlich sicher, daß große Wirtschaftsräume in der Überwindung von Rückschlägen über vielfältigere Möglichkeiten verfügen als ein isoliertes, fast einseitig auf Export angewiesenes Land.
    Ich will damit nur deutlich machen, daß es einfach unmöglich ist, den Vertrag über den Gemeinsamen Markt allein auf Grund dessen zu beurteilen, was im jetzigen Augenblick an wirtschaftlichen Aufgaben vorliegt. Der Vertrag bedeutet nur einen Anfang. Er befreit uns nicht davon, auch in Zukunft um wirtschaftspolitische Lösungen zu ringen; im Gegenteil, erst von der Wirtschaftspolitik, mit der wir den Vertrag ausfüllen, hängt sein Gelingen ab. Die Inkraftsetzung der Verträge schafft lediglich die Voraussetzungen dafür, die Wirtschaftspolitik der Zukunft in einem weiteren, großen Rahmen verwirklichen zu können.
    Es ist auch ganz deutlich, daß nicht an irgendwelche Blockbildungen oder Autarkiebestrebungen gedacht ist. Wir werden doch nicht mit so viel Mühe die Grenzen des nationalwirtschaftlichen Denkens, beseitigen, um dem Geist einer anderen Abkapselung zu verfallen. Die Wirtschaftsgemeinschaft hat ihren Platz in der Weltwirtschaft. Sie wird sich aber dort besser behaupten können als das einzelne europäische Land.
    In diesem Zusammenhang muß ich auch auf die Freihandelszone hinweisen. Wir wissen um die besonderen Rücksichten, die England den Ländern seines Commonwealth schuldet. Aber wir werden nicht müde werden, einen gangbaren Weg zu finden, der die Beteiligung Englands am Gemeinsamen Markt in der einen oder anderen Form ermöglicht. Wir sehen in der geplanten Freihandelszone eine wertvolle Ergänzung des Gemeinsamen Marktes und eine Verbindung zu dem, was die Europäische Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die OEEC, in den letzen Jahren über den Rahmen der sechs europäischen Länder hinaus an wirtschaftlicher Aufbauarbeit geleistet hat. Wir wissen aber auch, daß die Tätigkeit der OEEC Grenzen hat, die nur überschritten werden können um den Preis eines unwiderruflichen, auch institutionellen Zusammenschlusses in einer Gemeinschaft, wie ihn der vorliegende Vertrag vorsieht.
    Bei aller Betonung der Notwendigkeit der Freihandelszone unter möglichst großer Beteiligung europäischer Länder wollen wir nicht übersehen, daß die Bildung der Wirtschaftsgemeinschaft der Sechs in jedem Fall die Voraussetzung für das Entstehen dieser Freihandelszone darstellt. Nur der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft öffnet den Weg zu einer größeren Gemeinschaft. Auch hier müssen wir realistisch handeln und immer das Mögliche anstreben, es aber auch mit Geduld und Zähigkeit verwirklichen.
    Es sind gewisse Kritiken an den gemeinsamen Außenzoll geknüpft worden. Ich glaube nicht, daß die Verhältnisse eintreten werden, die man in Verbindung damit befürchtet. Zunächst beginnt der gemeinsame Außenzolltarif sich überhaupt erst nach vier Jahren zu entwickeln, und er wird erst am Ende der Übergangszeit in vollem Umfange in Kraft treten. In diesen Jahren haben die Wirtschaften der Länder die Möglichkeit, sich auf die neuen Tatsachen einzustellen. Die europäische Wirtschaft ist derart intensiv mit der Weltwirtschaft verbunden, daß die Außenzollpolitik der neuen Gemeinschaft geradezu zwangsläufig die
    Tendenz zu einer Senkung der Zölle haben wird, wenn sie den Notwendigkeiten der europäischen Wirtschaft gerecht 'werden soll. Wir dürfen nicht vergessen, daß es eines der ersten und wichtigsten Ziele des Gemeinsamen Marktes ist, durch einen größeren Raum eine Rationalisierung der Produktionen zu ermöglichen, so daß die Wettbewerbsfähigkeit steigt und ein Zollschutz immer weniger notwendig wird.
    Es ist nun — etwas sehr Wichtiges — vielfach gesagt worden, man hätte die wirtschaftliche Integration auf dem monetären Sektor beginnen oder mindestens ausreichend vorbereiten sollen. Sicherlich wäre es zu begrüßen gewesen, wenn zugleich mit der Herstellung der Zollunion eine Vereinheitlichung oder wenigstens eine Anpassung der Währungen der sechs Mitgliedstaaten hätte erfolgen können. Wir wissen aber, daß die wirtschaftlichen und vor allem die politischen Voraussetzungen für gewisse, an sich notwendige währungspolitische Maßnahmen im Augenblick nicht vorliegen. Wir sind jedoch davon überzeugt, ,daß der ständig enger werdende wirtschaftliche Zusammenschluß der Volkswirtschaften durch den Gemeinsamen Markt einen positiven Einfluß auf die Sanierung nationaler Währungen haben wird. Wir wollen nicht vergessen, daß die Wirtschaftsgemeinschaft nicht ein Kartell wohlhabender Staaten ist, sondern die Grundlagen schaffen soll, die Prosperität der europäischen Staaten zu stabilisieren und sie in steigender Tendenz dem Niveau der Vereinigten Staaten wenigstens anzunähern.
    Es wäre aber verkehrt, auf die Bildung der Wirtschaftsgemeinschaft zu verzichten, weil währungsmäßige Disparitäten bestehen. Wir sind uns über die hier gegebene Problematik völlig im klaren. Der Vertrag selbst nimmt sich dieser wichtigen Fragen in einem positiven Sinne an. Dort ist ausdrücklich festgelegt, daß jeder Mitgliedstaat eine Wirtschaftspolitik zu betreiben hat, die erforderlich ist, das Gleichgewicht seiner Zahlungsbilanz zu sichern und das Vertrauen in seine Währung aufrechtzuerhalten. Zur Verwirklichung des Ziels sollen die Wirtschaftspolitiken der verschiedenen Staaten koordiniert werden. Ein beratender Ausschuß entsteht. Von Hilfen wird gesprochen. Und was ich für sehr wesentlich halte, ist, daß ausdrücklich gesagt wird: Jeder Mitgliedstaat hat seine Politik auf dem Gebiet der Wechselkurse als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu behandeln. Man wird auf alle Fälle nicht leugnen können, daß die innerhalb der Gemeinschaft geschaffene Lage größere Möglichkeiten zur Überwindung gewisser währungspolitischer Schwierigkeiten bietet, als wenn die westeuropäischen Staaten völlig getrennt voneinander und ohne Rücksicht auf gemeinschaftliche Interessen handeln.
    Damit bin ich an einem sehr entscheidenden Punkt der Rechtfertigung des vorliegenden Vertragswerks, angelangt. Wenn nämlich das große Experiment des Gemeinsamen Marktes gelingt, dann hat Westeuropa den Beweis erbracht, daß Freiheit und Einzelinitiative sehr wohl mit einer gemeinschaftlichen Haltung zu vereinbaren sind. Wir wollen nicht vergessen, daß bei allem berechtigten Streben nach Rationalisierung und einer freien Entfaltung der Wirtschaft der tiefere Sinn unserer europäischen Politik darin besteht, die nationalen wirtschaftlichen und über sie die politischen Interessen in ein neues Verhältnis zu den Interessen der Gemeinschaft zu bringen.


    (Dr. Furler)

    Und nun einige wenige politische Gesichtspunkte. An erster Stelle steht für uns die Frage, ob die Einbeziehung in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Wiedervereinigung Deutschlands erschwert. Dies ist nach meiner Überzeugung nicht der Fall. Die von der Bundesregierung bei den Verhandlungen abgegebene und von den übrigen Vertragspartnern akzeptierte Erklärung beinhaltet eine klare Revisionsklausel. Darüber hinaus wirkt sich die nach allgemeinem Völkerrecht bestehende Entschließungsfreiheit des wiedervereinigten Deutschlands aus. Eine Zollgrenze wird innerhalb des gesamtdeutschen Gebiets nicht entstehen. Das System des Interzonenhandels ist in einem besonderen Protokoll ausdrücklich anerkannt. Weiterhin haben sich alle Vertragspartner bei der Unterzeichnung in Rom für die Unterstützung Berlins festgelegt. Wir sind davon überzeugt, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine die Wiedervereinigung fördernde Ausgangsposition schafft. Für die Deutschen in der Sowjetzone können wir nicht besser handeln als dadurch, daß wir zur Konsolidierung und zur wirtschaftlichen Stärkung Europas als eines Teiles der freien Welt beitragen. Und das geschieht unserer Überzeugung nach durch diese Wirtschaftsgemeinschaft.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Politisch von entscheidender Bedeutung ist weiterhin das Verhältnis der Gemeinschaft der Sechs zum übrigen Europa und zur gesamten freien Welt. Wie schon dargelegt, lehnen alle Vertragspartner es ab, die Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkt der Abschließung zu betrachten. Sie sind entschlossen, diese Gemeinschaft auf ganz Europa zu erweitern, aber hier realisierbaren Möglichkeiten nachzugehen. Ich habe schon gesagt, daß wir die besonderen Gründe verstehen, die England davon abhalten, dieser Gemeinschaft zu den gleichen Bedingungen beizutreten, wie sie für die sechs Staaten bestehen. Andererseits ist aber von maßgeblichen britischen Staatsmännern wiederholt — und erst jetzt wieder bei den gestrigen Verhandlungen durch den Premierminister Macmillan — versichert worden, daß Großbritannien gegenüber den europäischen Integrationsbestrebungen durchaus positiv eingestellt sei.
    Die Schaffung einer Freihandelszone brächte in der Tat die richtige Lösung. Gemeinsamer Markt und Freihandelszone würden das Europa der Sechs und die übrigen europäischen Staaten in eine organische und die besondere individuelle Situation berücksichtigende Verbindung bringen. Allerdings müssen wir hier, wie ich schon sagte, zunächst einmal die Verträge realisieren und dann ständig daran arbeiten, möglichst große Teile Europas in diese weitere Verbindung hineinzubringen. Und den ganz großen Zusammenhang stellt die freie Welt dar, innerhalb deren der Gemeinsame Markt nur ein Teilgebiet bildet, das durch die eigene Kräftigung einen Beitrag auch zur allgemeinen Entwicklung leisten will.
    Nun noch am Ende ein kurzes Wort zu den überseeischen Gebieten, die ja immer wieder im Vordergrund der Diskussion stehen. Die überseeischen Gebiete der Mitgliedstaaten sollen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziiert werden. Die hierdurch entstehenden Probleme sind naturgemäß noch nicht gelöst. Sie sind aber in einer Art und Weise gestellt, daß wir hoffen können, sie in demselben Geist lösen zu können, der die
    Wirtschaftsgemeinschaft beherrschen wird. Deutlicher kann man den Unterschied zur früheren Kolonialpolitik wohl kaum darstellen. Die Völker Afrikas befinden sich heute Europa gegenüber in einer abwartenden Haltung. Aber bereits die Ankündigung des Gemeinsamen Marktes hat in diesen Gebieten, wie wir hören, Hoffnungen geweckt. Wir dürfen diese nicht enttäuschen. Die mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingeleitete Entwicklung bildet einen konkreten Anfang, um die Probleme Afrikas im fortschrittlichen Sinne anzupacken. Schon heute zeigt sich in jenen Gebieten ein Wettlauf außereuropäischer Mächte. Wenn wir hier bestehen wollen, wenn wir Afrika als die natürliche Ergänzung des europäischen Wirtschaftsraums nicht verlieren wollen, wenn wir unsere politische und moralische Pflicht, an der Hebung des Lebensstandards jener Völker mitzuarbeiten, nicht vernachlässigen wollen, dann müssen wir auf dem Wege weitergehen, den wir zu beschreiten begonnen haben. Es wird allerdings — und das sage ich ganz deutlich — die Erfahrung der ersten Jahre für die weitere Gestaltung der Beziehungen zu den überseeischen Gebieten besonders entscheidend sein. Wir betreten hier Neuland, tun es aber in dem Bewußtsein, eine europäische Verpflichtung zu erfüllen, und mit dem Willen, dies im Sinne des großen Gedankens der Hilfe für solche Gebiete zu tun, deren eigene Kraft bisher nicht ausgereicht hat, diejenige wirtschaftliche und politische Stellung zu erhalten, auf die die große und freiheitliche Entwicklung der Welt einen Anspruch gibt.
    Der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bildet einen Ausgangspunkt für bedeutende Entwicklungen. Über sein endgültiges Schicksal entscheidet nicht die Ratifizierung, sondern das aus ihm hervorgehende Leben. Es wird ausschlaggebend sein, wie die Chancen genützt werden, die die Wirtschaftsgemeinschaft gibt. Wir müssen daher unsere ganze Kraft einsetzen, um zu guten Ergebnissen nach Inkrafttreten der Verträge zu gelangen. Unsere Haltung wird maßgeblich sein und der Geist, aus dem heraus die Gemeinschaft gestaltet wird. Wir wollen dies tun in dem festen Willen, die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen, entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu sichern, indem wir die Europa trennenden Schranken beseitigen, entschlossen, durch diesen Zusammenschluß der wirtschaftlichen Kräfte den Frieden und die Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an alle anderen Völker Europas, sich diesem Bestreben anzuschließen.
    Mit diesen Worten, entnommen der Präambel des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, und im Sinne dieser Grundsätze bitte ich im Namen der Fraktion der CDU/CSU, den Verträgen in erster Lesung zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Birkelbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Birkelbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ebenso wie mein Kollege Dr. Deist am 21. März möchte ich heute zum Ausdruck bringen, daß wir es sehr bedauern, keine Gelegenheit gehabt zu haben, als Parlament zu den vor-


    (Birkelbach)

    liegenden Verträgen Stellung zu nehmen, bevor I sie eine endgültige Form erreicht haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Debatte am 21. März war Anlaß, wenigstens in zwei Punkten gewisse Anregungen für eine Verhandlung aufzugreifen, die vier Tage später zum Abschluß kam. Das zeigt sehr deutlich, daß es im Interesse des deutschen Volkes und insbesondere auch im Interesse der arbeitenden Bevölkerung gewesen wäre, die Verhandlungsposition der Regierung auch früher ein wenig mehr zu beleuchten und dabei diese und jene Tönung etwas besser herauszuarbeiten. Vielleicht wäre dann die Verhandlungsposition insgesamt gesehen auch ein wenig besser geworden.
    Vor uns liegt ein Vertrag, der in Eile fertiggestellt worden ist, und wir haben zu ihm Stellung zu nehmen. Er ist im Augenblick nicht mehr zu ändern. Aber es ergeben sich als Konsequenz aus diesem Vertrag ohne Zweifel unmittelbar gesetzgeberische Notwendigkeiten in der Bundesrepublik, auf die ich nachher noch eingehen will. Wir werden angesichts der Entwicklungen, die dieser Vertrag in Gang setzen wird, auf einigen Gebieten Änderungen gewisser Gesetze ins Auge fassen müssen. Darüber hinaus wird Zug um Zug mit der Verwirklichung dieser Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Notwendigkeit bestehen, auch die Stellungnahmen, die jeweils im Ministerrat herbeizuführen sind, durch das Parlament zu beeinflussen. Es ist schon hier darauf hinzuweisen, daß das Parlament sich dieser Aufgabe nicht entziehen darf.
    Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat nicht erst nach dem zweiten Weltkrieg den Weg zu Europa gefunden. Sie hat schon immer die Auffassung vertreten, daß auf die Dauer nur ein vereintes Europa der freien, gleichen und gleichberechtigten Völker uns die Grundlagen für eine freiheitliche, rechtsstaatliche Ordnung geben kann. Es haben viele Gründe für den Zusammenschluß Europas gesprochen: die Beseitigung von Machtrivalitäten, die Herbeiführung eines Verhältnisses echter Freundschaft zwischen den Völkern, darüber hinaus die Auswertung gemeinsamer Hilfsquellen. Natürlich waren auch die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Völker jeweils in Rechnung zu stellen. Wirtschaftliche Maßnahmen, wirtschaftliche Vorhaben boten erste Lösungsmöglichkeiten.
    Wir haben uns insbesondere nach 1945, selbst in der Situation, als Deutschland noch am Boden lag, zur Solidarität der europäischen Völker bekannt. Wir haben anschließend alle Schritte unterstützt, haben alles getan, diese Solidarität auf der Basis der Gleichberechtigung zu untermauern. Ich erinnere an unsere Stellungnahmen zur OEEC, zur Entwicklung der Europäischen Zahlungsunion.
    Ich möchte dabei allerdings betonen, daß wir immer wieder die Frage gestellt haben: Darf eine Wirtschaftsentwicklung in Europa begünstigt werden, die unter Umständen zu einer Integration der Bundesrepublik mit dem Rücken zur Zone führt? Das war die Grundfrage, die immer wieder untersucht wurde. Wir wollten keine Bindungen eingehen, die uns Auflagen machten, die vielleicht auch für ein entstehendes Gesamtdeutschland eine Bindung und eine Festlegung sein könnten. Aus diesem Grunde haben wir bei verschiedenen Gelegenheiten auch gegen den Mißbrauch der Bezeichnung „Europa" und „Europäisierung" für sehr einseitige Zwecke protestieren müssen. Ich erinnere dabei nur an die langen und langwierigen Verhandlungen um die Zugehörigkeit des Saargebietes zur Bundesrepublik, zu Deutschland. Wir sind glücklich, daß nunmehr diese Frage ausgeräumt ist.
    Hier ist auch einiges zu der damaligen Idee des Schuman-Plans gesagt worden, zu der Zusammenfassung der Schwerindustrien und zu der Gestalt, die diese Idee in dem Vertrag über die Montan- union bekommen hat. Hier muß — um die Dinge richtig zu beleuchten — betont werden, daß es in der damaligen Zeit in den Bestimmungen des Schuman-Plans, wie sie nachher im Vertrag ihren Niederschlag fanden, immerhin eine gewisse Fortsetzung besatzungsrechtlicher Regelungen gab. So hätten sich insbesondere die Artikel 58 und 59 des Vertrags in bestimmten Situationen sehr schwerwiegend für die Kohlesituation in Deutschland auswirken können, und dies nicht nur in dem Sinn, daß die Kohle als eine Grundlage für eine eigenständige Wirtschaftsausweitung hätte von Bedeutung sein können, sondern auch in dem Sinn, daß die Kohle als ein Kompensationsobjekt — das spielte damals noch eine Rolle — in Handelsvertragsverhandlungen, in der Handelspolitik schlechthin einen bedeutenden Platz hatte.
    Ich darf gleich anfügen: Wir sind glücklich darüber, daß die allgemeine Wirtschaftskonjunktur uns alle davor bewahrt hat, die Montanunion dieser Belastungsprobe ausgesetzt zu sehen, jener Belastungsprobe, die sich bei Beantwortung der Frage ergeben hätte: Wo liegen denn noch Möglichkeiten für eine autonome Konjunktur- und Beschäftigungspolitik in Deutschland, wenn Kohle und Stahl aus der unmittelbaren Zuständigkeit einer deutschen Bundesregierung herausgenommen sind?
    Die Schwierigkeiten sind auch insofern überwunden worden — wir würden es heute deutlich spüren, wenn es nicht so wäre —, als durch die Europäische Zahlungsunion genügend Dollarmittel in die Kassen der Bundesrepublik geflossen sind. Daraus wird die Kohleeinfuhr finanziert, auf die unsere Wirtschaft heute angewiesen ist. Wenn sie auch zu höheren Preisen — Einstandspreisen — erfolgt, so ist immerhin dadurch eine echte politische Bewährungsprobe doch vermieden worden. In dem vorliegenden Vertrag sehen wir eine Möglichkeit, unter Umständen über diesen Engpaß hinaus-, aus dieser Situation herauszukommen. Wir werden das noch ein wenig näher untersuchen.
    Hier liegen die Verträge. Sie werden einerseits politisch mit der Notwendigkeit, die Nationalstaaten zu überwinden, begründet, andererseits ökonomisch in erster Linie damit, daß man einen wirtschaftlichen Großraum entstehen lassen müsse, der keine Grenzen und keine Beschränkungen für den Verkehr von Menschen, Gütern und Kapital kennt. Daraus ergebe sich eine verbesserte Arbeitsteilung, eine verbesserte Ausschöpfung der Hilfsquellen, und das führe zu einer Steigerung der Produktivität und damit zur Voraussetzung auch für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesem Bereich. So weit die ökonomische Begründung.
    Zur wirtschaftspolitischen Seite möchten wir allerdings herausstellen, daß allein das Beseitigen von Grenzen noch keine Lösung ist, sondern daß


    (Birkelbach)

    eine stetige Aufwärtsentwicklung auch auf wirtschaftlichem Gebiet nach unserer Auffassung durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der ständigen Beschäftigungsausweitung oder Beschäftigungssicherung und der Wohlstandshebung gewährleistet werden muß.
    Nun haben wir in der Präambel des Vertrags und auch an einigen anderen Stellen Hinweise und Willensbekundungen, die in diese Richtung deuten. Aber wir haben im Vertrag selbst nur schwache Ansatzpunkte für eine solche bewußte Wirtschaftspolitik, ausgerichtet auf die Beschäftigungssicherung und die Wohlstandssteigerung. Die Frage, die wir stellen und um deren eingehende Beantwortung wir in den Ausschüssen bitten, geht in die Richtung: Hat die Bundesregierung die Ansatzstellen für eine solche gemeinsame Wirtschaftspolitik — in erster Linie Konjunkturpolitik — gestärkt? Hat sie einen Beitrag dazu geleistet, daß hier wirklich ein Fundament geschaffen wird, oder hat sie im Gegenteil Anregungen, die von anderer Seite kamen, noch abgeschwächt und damit dazu beigetragen, daß überhaupt nur Bruchstücke übernommen worden sind? — Das ist die Grundsatzfrage, die im Wirtschaftspolitischen zu stellen ist, und wir wüßten gern, aus welchen verschiedenen Vorschlägen heraus die Kompromißlösungen entstanden sind, die wir jetzt vor uns haben.
    Wir haben schon vor Jahren die Rolle der OEEC und der Europäischen Zahlungsunion betont und haben herausgearbeitet, wie trotz ihres intergouvernementalen Charakters eine positive Arbeit geleistet werden konnte. Es hat dort zeitweise Situationen gegeben, die zu einer echten Solidaritätsbekundung einzelner Nationen geführt haben. Zeitweise war es nötig, dort auf die deutsche Wirtschaft besondere Rücksicht zu nehmen, und sie ist gewährt worden. Auf der anderen Seite hat es Situationen gegeben, in denen auch von der Bundesrepublik her gewisses entgegenkommendes Verhalten an den Tag gelegt werden mußte.
    So ist hier nun die Frage zu stellen: Wie kann man unter Auswertung der praktischen Erfahrungen dieser Institutionen und in engster Zusammenarbeit mit ihnen im Rahmen der neuen Gemeinschaft eine solche gemeinsame Wirtschaftspolitik entwickeln? Dabei interessieren uns in erster Linie die Mittel und Wege, die es gestatten sollen, die Arbeitnehmer nicht nur vor eventuellen ungünstigen Auswirkungen der jetzigen Strukturveränderung, sondern unter Umständen auch vor den ungünstigen Auswirkungen zu schützen, die aus einer Abschwächung auf dem Weltmarkt entstehen können.
    Ich möchte bei der ersten Lesung der Verträge nicht Einzelpunkte nacheinander vornehmen, sondern möchte Ihnen eine gewisse Vorstellung von den Kriterien vermitteln, die der sozialdemokratischen Fraktion dazu dienen werden, die Verträge zu beurteilen, und dann gewisse Schlüsse daraus ziehen. Dabei werden wir natürlich immer wieder die Frage stellen: Wird die Vereinigung Europas, wird eine Untermauerung auch des Lebens-. standards der freien Völker gesichert und gefördert, oder werden gewisse Entwicklungen durch diesen Vertrag vielleicht verbaut?
    Die überragende Aufgabe, die wir sehen, ergibt sich nach unserer Auffassung daraus, daß ein größerer Wirtschaftsraum nicht in sich automatisch und auf die Dauer nur Expansionstendenzen bringen wird. Es wird vielmehr die Frage sein, ob es hier nicht ein Zentrum geben muß, ob es hier nicht Wirkungen geben muß, die diese Expansion durch eine bewußte Politik sicherstellen.
    Ich möchte wieder betonen: wir stellen in Rechnung, daß auch die Weltkonjunktur nicht automatisch für alle Zeit gut sein wird. Vielleicht heißt es hier, die Sozialdemokraten sehen schwarz, deswegen bringen sie einen solchen Ton in die Debatte. Ob sich eine Regierung mit Arbeitslosigkeit, wenigstens einer Teilarbeitslosigkeit abfinden könnte, ist schlechthin die politische Grundfrage für freie Nationen. Diesen Möglichkeiten haben wir bereits in den jetzigen Arbeiten Rechnung zu tragen.
    Die Vereinten Nationen haben in „World Economic Survey" aus dem Jahre 1955 gesagt, es wäre töricht, anzunehmen, daß das Problem, ein angemessenes langfristiges Nachfragevolumen zur Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung und der vollen Ausnutzung der Hilfsquellen zu sichern, bereits für immer gelöst sei. Diese Frage wird hier also offen gestellt. Ich darf vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten auch eine Stellungnahme des Direktors des Ifo-Instituts in München, Herrn Dr. Langelütke, verlesen, die ebenfalls auf diese Frage als zentralen Punkt hinweist. Dort heißt es:
    So sind in der letzten Zeit von der einen Seite sehr optimistische Meinungen laut ,geworden, etwa wie die des Belgiers Baudhuin und bei uns die von Professor Meinhold. Sie rechnen mit einer Prosperitätsperiode von weiteren
    10 Jahren und mehr. Dieser Auffassung stehen pessimistische Beurteilungen gegenüber, wie die des bekannten amerikanischen Nationalökonomen Seymour E. Harris, von L. Albert Hahn und Colin Clark, sowie auch Paul Binder, der das Heraufziehen einer depressiven Phase nach seiner neuesten Schrift über „Die Stabilisierung der Wirtschaftskonjunktur" offenbar als bevorstehend oder wenigstens als möglich ansieht.
    Diese Grundfrage sollte von uns nicht leichthin beantwortet werden. Wir sind deshalb der Meinung, daß dann, wenn sich die Nationalstaaten in bezug auf ihre eigne Wirtschaftspolitik gewisser Instrumente begeben, die Frage zu klären ist: Wo werden diese Zuständigkeiten wahrgenommen? Gibt es die entsprechenden Vorkehrungen? Gibt es die Sicherungen, die es gestatten, dieses Risiko zu übernehmen? Gibt es wenigstens die Ansatzpunkte dazu?
    Vielleicht wäre eine wirklich durchschlagende Begründung dieser Wirtschaftsgemeinschaft zu finden, wenn man der Auffassung .stattgibt, aus einer solchen größeren Wirtschaftsgemeinschaft könnte doch dann, wenn gemeinsame Anstrengungen zur Konjunkturbeherrschung unternommen werden, ein viel stärkerer Impuls erwachsen, als von den einzelnen Nationalstaaten je ausgehen könnte. Es kommt nicht darauf an — darin sind sich die Wirtschaftswissenschaftler einig —, eine Konjunkturpolitik mit nachhaltigen Mitteln erst im Angesicht seiner Depression in Gang zu setzen, wenn sich schon gewisse Anzeichen dafür finden; man muß vorher, rechtzeitig vorher, die entsprechende Bereitschaft entwickeln, man muß die entsprechenden Methoden und auch die Maßnahmen soweit vorbereitet haben, daß sie alternativ jederzeit getroffen werden können.


    (Birkelbach)

    Dabei ist zu beachten, ,daß Wirtschaftsschwankungen nicht rein rational zu erfassenden Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Es gibt hier dien Zusammenhang mit der Labilität menschlicher Verhaltensweisen, den Neurosen. Es sind also, und zwar jetzt, Umstände zu schaffen und in der öffentlichen Atmosphäre Maßnahmen vorzubereiten, die ein solches Verhalten ausschließen. Man darf sich nicht damit trösten: „Wir verlassen uns ,auf unser gutes Glück" und „das wird ja so nicht eintreffen", sondern das, was man an Anstrengungen unternimmt, muß überall die Überzeugung wachsen lassen: Es gibt wirksame Mittel und Wege, sie sind vorbereitet, diese Mittel können jederzeit eingesetzt werden.
    Mein Vorredner, Herr Professor Dr. Furler, hat bereits betont, daß gerade die Bundesrepublik in dieser Beziehung eine durchaus labile Struktur hat, und angedeutet, wie schwierig es ist, für die Bundesrepublik allein auf diesem Stand des Beschäftigungsniveaus eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Ich möchte ,das unterstreichen, möchte sogar noch weiter &hen. Herr Mendes-France hat in der Debatte ,in Frankreich, die sich mit diesem Gegenstand befaßte, gesagt: „Sehen Sie, warum soll eigentlich Frankreich sich einer solchen Gemeinschaft anschließen? Wir, die Franzosen, sind in früheren Weltkrisen viel besser durchgekommen als die übrigen Industrieländer; deswegen haben wir kein Interesse daran, ein solches Risiko zu übernehmen." Ich glaube, Herr Mendes-France macht seine Rechnung nicht richtig auf. Wenn nämlich in den Nachbarländern Frankreichs — trotz eines gewissen Wohlstandes in Frankreich — eine Depression zur Verelendung führte, wäre es auch mit der politischen Stabilität Frankreichs in der Welt sehr schlecht bestellt.
    Weil es Überlegungen gibt, die in diese Richtung drängen, müssen wir uns alle ,die Frage vorlegen: Wo sind in diesem Vertrag ,die Ansatzpunkte? Und: Hat die Bundesregierung Beiträge dazu geleistet, diese Ansatzstellen zu verstärken, oder hat sie sich anders verhalten?
    Nun glaube ich, daß wir in Deutschland zwar vielleicht in den Jahren 1950, 1951 und 1952 noch gewisse Grundlagen hatten, um eine eigenständige Beschäftigungspolitik zu betreiben. Allerdings sind hier durch die Entwicklung der letzten Jahre Niveaustände erreicht worden, die uns im Hinblick auf die inzwischen weitergeführte internationale Wirtschaftsverpflichtung zwingen, dieser Abhängigkeit — in erster Linie von ,außen — Rechnung zu tragen und unseren Beitrag dazu zu leisten, daß diese Abhängigkeit durch gemeinsame Handlungen mit anderen ,an einer Stabilität interessierten reduziert werden kann.
    Ich sagte, die neue Gemeinschaft nimmt den nationalen Regierungen gewisse Instrumente. Ich verweise auf die Zollpolitik, auf die Handelspolitik, auf das Verbot der Subventionen, in erster Linie aber auch auf das Verbot der Diskriminierung. Das Verbot der Diskriminierung, das wir bejahen, hat zur Konsequenz, daß z. B. monetäre Mittel für eine Krisenbekämpfung in ihrer Wirksamkeit außerordentlich begrenzt worden sind und daß es deswegen ohne eine Abstimmung dieser monetären Politik überhaupt nicht mehr zu einer wirksamen Krisenbekämpfung kommen kann. Hier liegt nun wieder 'der Ansatzpunkt für die Frage: Wo ist im Vertrage die Verantwortung festgelegt?
    Wenn wir uns 'den Wortlaut des Vertrages ansehen und auch gewisse Vergleiche zwischen dem französischen und dem ,deutschen Text anstellen, kommen wir zu der Vermutung, daß hier gerade von deutscher Seite immer wieder unter der Vorstellung, es könne sich so etwas wie ein Dirigismus einschleichen, versucht wurde, nun ,aber auch jede Vorsicht walten zulassen und ja nichts in Gang zu setzen, was unmittelbare Verpflichtungen zur Aufstellung von Programmen und Schaffung von Institutionen mit sich bringen könnte. Hier ist also noch keine Vorarbeit ,auf lange Sicht geleistet. Ich darf im Namen meiner politischen Freunde sagen. damit keine Mißverständnisse aufkommen: Auch wir — die Sozialdemokratische Partei — rechnen mit dem Anhalten der guten Wirtschaftskonjunktur, aber wir wollen vorbereitet sein und wissen, daß die Verantwortlichen vorbereitet sind.
    Hier möchte ich die Stimme eines Herrn zitieren, die vor rund einem Jahr in Bad Godesberg erklungen ist, eines Herrn, den viele hier in ,diesem Saale doch etwas genauer kennen, des Herrn Dr. Günther Kaiser, der sich folgendermaßen geäußert hat — ich darf kurz zitieren —:
    Meine Damen und Herren, seien wir uns doch klar darüber: letztens ist ein solcher Zollunionsvertrag auch nur ein Stück Papier. Wenn die Zahlungsbilanz Frankreichs oder Deutschlands als Folge einer extremen Gestaltung ,des Güterstromes ernstlich in Unordnung gerät, wenn einem Land das Wasser am Hals steht, dann platzt dieser Vertrag in kürzester Zeit auf. Deswegen sehe ich mit großer Sorge, daß die Herren, die diesen Vertrag mit so viel Mühe und Sorgfalt gemacht haben, es dem Zufall, dem guten Willen und der Vernunft der 'beteiligten Regierungen überlassen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß dieser Vertrag funktionieren kann, nämlich dafür zu sorgen, daß das Preisniveau, daß die Löhne, daß das Spiel von Angebot und Nachfrage sich in den einzelnen Ländern mit einem gewissen Gleichklang entwickelt.
    Nun kann niemand entgegenhalten, daß gegen-
    über der damals ins Auge gefaßten Fassung des Vertrages eine Verstärkung in der Richtung, wie sie Herr Kaiser wünschte, erfolgt sei. Im Gegenteil: nach unseren Einblicksmöglichkeiten gab es sogar eine Rückwärtsentwicklung. Vielleicht bleibt -
    und wir würden hier einen eigenen Beitrag zu leisten haben — genügend Zeit, durch gemeinsame Arbeit auf internationaler Ebene das nachzuholen, was in diesem Vertrag noch nicht drinsteht. Nach unserer Auffassung erfordert das aber auf der deutschen Seite eine gewisse Veränderung der inneren Einstellung zu dem Gesamtproblem. Das ist außerordentlich wesentlich.
    Eine solche Einstellung. wie sie vorherrschte und wie wir sie nicht aufrechterhalten möchten, zeigt sich auch 'deutlich bei der Analyse der Konstruktion der Investitionsbank oder des damals in Aussicht genommenen Investitionsfonds. Aus der Bank heraus wird wohl eine gewisse europäische Solidaritätshandlung überhaupt nur unter sehr schwierigen Bedingungen möglich sein. Es müssen außerhalb des Vertrages, zusätzlich zum Vertrag Lösungen für die Probleme gefunden werden, 'die nach unserer Auffassung eine gemeinsame Anstrengung aller sechs Länder erfordern..


    (Birkelbach)

    Ich glaube, daß die Koordinierung von öffentlichen Großinvestitionen ein Beitrag zu einer Stabilisierung und auch zu einer Ankurbelung der Konjunktur sein kann. Wir zweifeln, ob es unter diesem Gesichtspunkt immer richtig ist, zu fragen: Wo kommen die Mittel her? Wer ist der Beitragspflichtige? Besteht nicht dabei vielleicht die Gefahr, daß die Bundesrepublik über Gebühr in Anspruch genommen wird? — In diesem Punkt glauben wir, daß die Gegenüberstellung von Heller und Pfennig bei Aufwand und Ertrag uns unter Umständen der Möglichkeit berauben würde, eine Gesamtausweitung ,der Wirtschaft durch gemeinsame Maßnahmen rechtzeitig in Gang zu bringen. Es kann hier Vorteile geben, ,die eben nicht in Heller und Pfennig festzulegen sind und die vielleicht gewisse Anreizfinanzierungen, gewisse zusätzliche Hilfen durchaus voraussetzen.
    Ich .habe das betont, weil ich glaube, daß hier auch außerhalb des Vertrags Lösungsmöglichkeiten bestehen. Ich möchte zudem darauf hinweisen, daß alle diese Dinge natürlich nicht eine unmittelbare Verpflichtung bedeuten, ,dies und das in materieller Hinsicht, in bezug auf die Durchführung von Programmen jetzt zu tun. Alles, was ich damit betonte, war, daß hier ein Bereitsein, ein Bereitmachen, ein Vorbereiten notwendig ist.
    Einen Punkt möchte ich noch hervorheben, nämlich ,die Notwendigkeit, sich auf Konsequenzen einzustellen, die — vielleicht auf kürzere Sicht — unmittelbar in Erscheinung treten werden. In erster Linie spielt da in unseren Vorstellungen die Möglichkeit eine Rolle, daß die Preisauftriebstendenzen in der Bundesrepublik gefördert werden könnten durch gewisse Entwicklungen infolge dieses Vertrages. Einfach deswegen, weil die Wechselkursrelationen nicht eindeutig und nicht realistisch sind. Wir sähen es gern, wenn in der Öffentlichkeit auch noch ein wenig näher die Frage diskutiert würde, ob die Schutzklauseln ausreichen, ob es nicht vielleicht überhaupt dazu kommen wird. daß am Anfang, wenn der Vertrag gerade in Gang kommt, der eine oder andere Partner schon gleich eine Ausnahmebestimmung anziehen und sich helfen muß. Ich denke vor allen Dingen an die Wirkung, die dabei von der inneren Einstellung zumindest der französischen Regierung ausgehen kann.
    Meine Kritik richtete sich dagegen, daß von der Bundesregierung in bezug auf das unmittelbar Positive, in bezug auf die institutionellen und die programmäßigen Voraussetzungen nicht genügend getan worden ist, daß im Gegenteil sogar reduziert worden ist, wo es zu reduzieren ging. Ich glaube, daß eine solche Einstellung bei der Bundesregierung auch vorgeherrscht hat, soweit es um sozialpolitische Dinge ging; lassen Sie mich das ganz offen ausprechen.
    Ich beginne mit der Behandlung des Sozialfonds. Hier war noch im sogenannten Spaak-Bericht die Vorstellung vorhanden: Wennschon durch diesen wirtschaftlichen Zusammenschluß gewisse Arbeitnehmergruppen zusätzlich Risiken auf sich zu nehmen haben, so ist damit Zug um Zug die Garantie zu schaffen, daß sie vor diesen Lasten unmittelbar und wirksam geschützt werden. Nun kann nicht bestritten werden: die Zollsenkungen, das Verbot von Beihilfen, das Verbot der Diskriminierung, das alles führt dazu, daß wenigstens in gewissen Gruppen von Unternehmungen Befürchtungen ,auftauchen werden, und manchmal werden sie sich als begründet erweisen.
    Nach den jetzigen Bestimmungen über den Sozialfonds ist es doch wohl so, daß eine 50%ige Hilfe erst dann gewährt wird, wenn sich die betroffenen Arbeitnehmer bereits sechs Monate in einem neuen Beschäftigungsverhältnis befinden oder sechs Monate an einem neuen Ort tätig sind. Die Frage ist also offen, wie die Arbeitnehmer in der Zwischenzeit wirksam geschützt werden. Das könnte durch die deutsche Gesetzgebung geregelt werden, wenn man der Auffassung ist — und offensichtlich hat Idle Regierung diese Meinung —, daß die Schaffung eines internationalen Fonds nicht zweckmäßig sei. Die deutsche Regelung kann sich aber, das möchte ich betonen, keinesfalls auf eine Verweisung auf die jetzige Regelung im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschränken. In den Ausschußberatungen muß das alles so weit vorgeklärt werden, daß den Arbeitnehmern Gewißheit gegeben ist.
    Meine Damen und Herren, hier gibt es politische Gefahren, die nicht nur daran zu messen sind, welche finanziellen Aufwendungen zu machen wären. Wir haben in der Montanunion einmal an Ort und Stelle die Auswirkungen solcher Umstellungsmaßnahmen geprüft. Die Ausführung war, obwohl in der Montanunion ein Anpassungsfonds vorhanden ist, sehr schlecht; die Arbeitnehmer mußten eine Lohneinbuße bis zu 40 % hinnehmen.
    Wir können uns auf keinen Fall solche Entwicklungen leisten, weil es sonst — wir haben es im Lyoner Becken erlebt — bei diesen Gruppen von Arbeitnehmern zu der Einstellung kommt: wenn das Europa ist, wenn es ,also auf unsere Kosten geht, wollen wir lieber nichts davon wissen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Weil wir diese politische Gefahr sehen, müssen wir noch einiges andere an Garantien auf sozialpolitischem ,Gebiet fordern. Infolge der Einstellung der Bundesregierung sind diese Garantien nicht oder nicht genügend in :den Vertrag eingebaut worden. Ich möchte erklären, daß jeder von uns die Herstellung der Konkurrenzfähigkeit ablehnen würde, wenn sie ,auf besonders niedrigen Löhnen und Sozialleistungen beruhen müßte. Es müßten im Zusammenhang mit dem Vertrag Instrumente entwickelt werden. die es ermöglichen, zu beurteilen. ob und wo das der Fall ist. Es müßten dann Mittel vorhanden sein, solchen Zuständen entgegenzuwirken.
    Im allgemeinen wird eingewendet, daß es selbst in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet wesentliche Lohnunterschiede gebe, ohne daß das zu besonderen Schwierigkeiten führe. Dazu kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung ein Beispiel sagen. Im Jahre 1948 vollzogen sich im Bereich von New York gewisse Abwanderungen der Textilindustrie nach dem Süden der Vereinigten Staaten, aber nicht deswegen, weil dort bessere Standortbedingungen gegeben gewesen wären, sondern weil im Süden keine funktionierende Gewerkschaftsbewegung vorhanden war. Es waren also Kapitalabwanderungen, die gar nicht mit wirklichen Standortvorteilen zusammenhingen, sondern sich aus einem sozialen Gefälle ergaben.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Wer hat Ihnen diese Gründe verraten?)

    — Ich war selbst dort und habe das geprüft. Ich habe feststellen können, daß die Unternehmer im Süden den unorganisierten Arbeitskräften Löhne zahlen konnten, die weit unter dem lagen, was zu zahlen ihnen an sich möglich gewesen wäre.

    (Erneuter Zuruf rechts.)



    (Birkelbach)

    Solche Verhältnisse kann man nur durch zusätzliche Industrialisierung ändern, wenn es einen Überschuß an Arbeitskräften gibt, oder aber durch eine Sozialgesetzgebung mit einer anderen Bewertung des „Kostenfaktors" Arbeit. Für Europa bestehen solche Möglichkeiten durchass, und ich stehe mit meiner Auffassung nicht allein.
    Die Überlegungen gehen sogar noch ein wenig weiter, und zwar in der Richtung, ob den Gebieten in Europa, deren Arbeitskräften man den Vorteil der Gemeinschaft zukommen lassen will, nicht gleichzeitig mit dem Abschluß des Vertrags Entwicklungshilfen gegeben werden sollten, damit sie wirtschaftlich gesund werden. Ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus einer Ausarbeitung von sechs Sachverständigen, die vom Internationalen Arbeitsamt beauftragt wurden, näher erläutern.
    In der Schrift „Soziale Aspekte der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit", Genf 1956, heißt es:
    Länder, die an struktureller Massenarbeitslosigkeit leiden, können deshalb mit Recht ihren Beitritt zu Plänen der Handelsliberalisierung von der Inangriffnahme einer internationalen Lösung des Problems der unausgenützten Arbeitskräfte in Europa abhängig machen.
    Ich glaube, das ist eine Verbindung, die durchaus logisch ist und die man zu bejahen hat.
    Nunmehr komme ich aber zu einem Teil der Erläuterungen, die die Bundesregierung diesem Vertragswerk beigegeben hat, gerade soweit sozialpolitische Bestimmungen eine Rolle spielen. Hier heißt es z. B.:
    Nicht zum wenigsten hat für eine Ablehnung einer sozialen Integration die Überlegung mitgesprochen, daß es in einem Raum mit so erheblichen Unterschieden des sozialen Lebens sehr schwierig sein würde, gemeinsame sozialpolitische Regelungen zu schaffen. Das Gewicht des sozial schwächsten Gliedes könnte für die übrigen Teile der Gemeinschaft den sozialen Fortschritt über Gebühr hemmen, so daß es nicht der Hebung des Lebensstandards großer Teile der Arbeitnehmerschaft dienen würde, wenn zu frühzeitig die Sozialpolitik zum Gegenstand einer gemeinsamen Politik der Sechs gemacht würde.
    Wir können uns mit dieser Abstinenz nicht abfinden. Hier muß eine positive Einstellung gewonnen werden. Der Ausgangspunkt muß bei dem Recht zur ausreichenden Information und Nachprüfung in bezug auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen liegen. Dieses Prüfungsrecht muß der internationalen Institution gegeben werden. Heute ist auf diesem Gebiet keine Sicherheit gegeben, daß wirklich vergleichbare Daten miteinander verglichen und daß überhaupt entsprechende Unterlagen mit Durchschlagskraft aufbereitet werden.
    Es wäre zweckmäßig gewesen, in diesen Vertrag eine Verpflichtung der Bundesrepublik mit hineinzunehmen, im Zuge der Verhandlungen den sogenannten Europäischen Sozialkodex anzuerkennen. Hier haben in den Beratungen, die die Sachverständigen bisher angestellt haben, aber immer die Tendenzen vorgeherrscht, ja nicht das Niveau durch Maßnahmen von uns aus in die Höhe zu treiben, sondern darauf hinzuwirken, daß eher eine möglichst weite Fassung gefunden wird, die den einzelnen Ländern genügend Spielraum läßt, statt auch hier auf die Einhaltung von Mindestnormen zu dringen, wie wir sie zu fordern hätten.
    Wir sind zwar nicht der Auffassung, daß ein solcher Zusammenschluß die vorherige Angleichung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, der Sozialbestimmungen, automatisch zur Voraussetzung haben müßte, aber man darf dies auch nicht nur dem Wirken des Marktes und vielleicht auch ein wenig der Koordinierung überlassen, sondern hier hat eine bewußte politische Gestaltung einzusetzen. Unseres Erachtens ist die Zusammensetzung des vorgesehenen Sozial- und Wirtschaftsrates nicht allzu überzeugend. Es ist nicht zu erkennen, wie stark die Arbeitnehmerinteressen berücksichtigt sein werden. Davon, wie man die Gruppierungen zusammenstellt, wird sehr weitgehend abhängen, ob hier ein wirksamer Antrieb für eine stetig in Richtung auf Wohlstandshebung und Sicherung der Arbeitnehmerrechte ,gehende Politik gegeben ist.
    Man hat zwar, als der Vertrag über die Montanunion in Kraft gesetzt wurde. die Auffassung vertreten, man könne auf dem Gebiet der Sozialpolitik nicht sehr viel tun. denn da sich dieser Vertrag nur auf Kohle und Stahl beschränke, würde das bedeuten, daß man die allgemeine Sozialpolitik im eigenen Lande sich desintegrieren läßt. Diese Auffassung ist sicher richtig. Aber wenn man nun zur Gesamtintegration übergeht. dann wäre doch die Schlußfolgerung, daß wenigstens einige Möglichkeiten, die sich hier anbieten, einige Forderungen bereits im Vertrag ihren Niederschlag zugunsten der Arbeitnehmer finden sollten.
    In bezug auf die langfristige Preisentwicklung ist es für uns natürlich entscheidend, ob die Freihandelszone zustande kommt oder nicht. Hier folge ich weitgehend den vorgebrachten Argumenten. Diese Freihandelszone wird erst dann kommen und sie wird nur dann kommen. wenn vorher die Zollunion als absolut gewiß hingenommen werden kann. Für diesen Gedanken gibt es eine gewisse Begründung. Aber das führt dazu, daß letzten Endes bei diesen Sechs auch die wirkliche Bereitschaft vorhanden sein muß, so mit den dritten Ländern zu verhandeln, daß ein Ergebnis erzielt wird und man nicht unter Umständen in der Gefahr verbleibt, daß sich verschiedene Gravitationszentren in Europa entwickeln, daß es dazu kommt, daß vielleicht einige Staaten versuchen, zunächst einmal unter sich gewisse Mindestforderungen aufzustellen, um dann auf diese Art und Weise mit den Sechs als Kollektiv zu verhandeln.
    Unser Interesse führt dahin, daß die Verhandlungen im Rahmen der OEEC geführt werden und daß es dabei zu einer Einstellung im Bereich der Sechs kommt, die eine Anpassung und eine Assoziierung der übrigen Länder erleichtert.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das ist doch die Grundlage des Vertrages!)

    — Ich glaube, daß das nicht ganz die Grundlage des Vertrages ist. Es gibt hier vielmehr die Möglichkeit, daß man sich sagt: Ob diese Freihandelszone kommt oder nicht, lassen wir dahingestellt sein; denn zunächst werden diese Sechs auf jeden Fall dies und jenes tun. Wir haben bei der Montanunion gesehen, wie sehr leicht eine neue Institution plötzlich auf ein sehr hohes Roß gerät, wenn es um gewisse Unterhandlungen geht. Aus diesem


    (Birkelbach)

    Grunde fordern wir die Festlegung, die Freihandelszone auch urn den Preis gewisser Zugeständnisse zu erreichen.

    (Abg. Dr. Reif: Was heißt „Festlegung"? Die Festlegung ist in dem Ratifizierungsgesetz!)

    — Ich bin der Auffassung, daß die Frage, ob das Ratifizierungsgesetz entsprechende Formen zu finden hat, ob wir entsprechende Maßnahmen einbauen können, noch durchaus offen ist. Man wird versuchen, eine entsprechende Regelung zu finden. Wir haben dazu noch eine Möglichkeit in den Ausschüssen, wenn diejenigen Warenströme ein wenig aufgedeckt werden und zu sehen sind, die hier beeinflußt werden könnten, für den Fall, daß eine zu lange Zeit zwischen dem Abschluß der Zollunion und der Errichtung der Freihandelszone verfließt.
    Es bleibt mir nicht genügend Zeit, wenigstens andeutungsweise etwas zur Agrarpolitik und zur Verkehrspolitik zu sagen. Wir wünschen für die Agrarpolitik einen Einfluß, der auch zur Auflockerung in Deutschland führt. Wir sind gewiß, daß die verkehrswirtschaftlichen Regelungen in jeder Weise dem Rechnung tragen müssen, was in Deutschland aus der gewordenen Wirtschaftsstruktur heraus erforderlich ist.
    Nun noch eine kurze Bemerkung zu der Frage, welche Rückwirkungen dieser Vertrag auf die deutsche Einheit haben kann. Zwar ist — der Herr Bundesaußenminister hat es bestätigt — durch gewisse Veränderungen im Protokoll klargestellt, daß der innerdeutsche Handel nicht berührt wird und daß auch keine Gefahr einer Zollgrenze für den Fall einer gesamtdeutschen Regelung vorhanden
    ist. Außerdem ist im Vertrag Vorsorge dafür getroffen, daß gewisse Beihilfen und Unterstützungen für die Zonenrandgebiete zulässig sind. Aber es kann nicht bezweifelt werden, daß die Zollunion wie überhaupt der Zeitablauf, die Entfernung von dem Zeitpunkt, als Deutschland noch ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet war, die Spaltung verstärkt und daß dabei eine gewisse Versteinerung Platz greift.
    Wir glauben allerdings, daß sich diese Regelungen nicht mit dem vergleichen lassen, was bei früheren Integrationsversuchen, in erster Linie bei den militärischen Integrationsversuchen, versucht wurde. Gleichwohl beschleicht auch uns ein gewisses ungutes Gefühl, wenn wir erkennen, daß eine solch intensive politische Aktivität in Richtung Westen entfaltet wird, während das Gegenstück auf der innerdeutschen Linie und unter Umständen auch in einem gewissen Sinne nach Osten durchaus fehlt.
    Wir wissen, daß ein Unterschied zu den Auffassungen der Bundesregierung besteht. Die Erklärung, die Herr Botschafter Ophüls zur Frage des Gebundenseins Gesamtdeutschlands abgegeben hat, genügt uns nicht. Wir hätten nach wie vor lieber gesehen, daß die Vertragsbestimmungen diesen Vorbehalt ausdrücklich enthalten hätten.
    Mit der Frage der Organe und mit dem, was dazu zu sagen ist, sollten wir unsere jetzige Debatte nicht allzusehr belasten. Die Gefahr einer Technokratie wird überall gesehen. Dabei ist allerdings ein Grundsatzproblem noch zu klären: ob dann, wenn der Ministerrat in Zukunft nicht einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit beschließt, überhaupt noch irgendwo auch nur der Schein einer parlamentarischen Kontrolle gegeben ist, da es auch auf dem Umweg über die nationalen Parlamente hier praktisch gar nichts mehr zu machen gibt. Das ist eine Frage, die wir noch näher zu untersuchen haben. Dabei müssen wir mit dahin wirken, daß, obwohl die geschriebene Verfassung, dieser Vertrag, in dieser Beziehung außerordentlich unbefriedigend ist, die öffentliche Meinung und die Tagesarbeit vielleicht auch des Parlaments doch eine Entwicklung begünstigen, die wiederum zu einer Unterordnung der höheren Bürokratie unter das Kontrollrecht des Parlaments führt.
    Die finanziellen Belastungen sollten auch angesichts der Haushaltsdebatte und der Hartnäckigkeit, mit der hier um gewisse Probleme gerungen wurde, Beachtung finden. Wir stecken in den Investitionsfonds für die überseeischen Gebiete allein im Laufe von fünf Jahren den Betrag von über 800 Millionen DM. Das mag eine Größenordnung sein, die wir als ein industrialisiertes Land im Verhältnis zu den in der Entwicklung befindlichen Gebieten in ihrer Gesamtheit durchaus für angemessen halten. Wir sind dabei durchaus der Auffassung: hier kann etwas zusätzlich getan werden. Aber es ist die Frage, ob nicht durch diese Bindung an die französischen Überseegebiete letzten Endes unsere Beziehungen zu den übrigen Teilen der Welt, wo auch etwas zu tun wäre, außerordentlich belastet werden, vor allen Dingen angesichts der Hartnäckigkeit, mit der um die bekannten 50 Millionen für die Entwicklungsländer gerungen wird.
    Allerdings ist das Wesentliche in diesem Zusammenhang noch nicht einmal die finanzielle Belastung, sondern das Wesentliche ist die politisch-psychologische Belastung, die sich daraus ergibt, daß vielleicht in den betroffenen Ländern — in Übersee, in erster Linie in dem Teil der Welt, wo es Völker gibt, die erst jetzt zur Selbständigkeit gefunden haben — der Verdacht entsteht, hier werde versucht, eine alte Machtordnung, eine alte Machtbeziehung mit neuen Methoden zu untermauern. Dieser Eindruck darf auf keinen Fall entstehen, und er darf nicht mit unserer Zustimmung entstehen. Deswegen sind wir auch der Auffassung, daß das, was hier geschieht, auf keinen Fall die Vorwegnahme einer endgültigen Lösung sein kann.
    Bei dieser Betrachtungsweise ist die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, daß über den Betrag, den wir einbringen, eine gewisse Verlagerung von Kosten stattfindet, die z. B. Frankreich auf Grund des Algerien-Konflikts zu tragen hat, eine Verlagerung insofern, als hier Lasten übernommen werden, die sonst Frankreich allein getragen hätte. Wir wollen deswegen auch hier alle Vorbehalte anmelden und neue Lösungen anstreben, die in erster Linie dahin führen müssen, daß die betroffenen und beteiligten Länder eine wirkliche Gleichberechtigung in den Beziehungen erfahren und daß keinerlei unmittelbare Bindung erfolgt, die eine Art Kompensation auf dem Rücken der in der Entwicklung zur Selbständigkeit befindlichen Völker sein könnte. Ich weiß, daß gerade diese Frage in den Verhandlungen, da sie erst sehr spät hineingebracht worden ist, von der Bundesregierung nicht sehr freudig aufgegriffen wurde. Aber vielleicht hat man sich auf der anderen Seite, bei den Franzosen, davon leiten lassen: der Herr Bundeskanzler wird sowieso inner-


    (Birkelbach)

    halb einer gewissen Frist unterschreiben, und deswegen konnte das nicht mehr mit der Sorgfalt behandelt werden, die es eigentlich verdient hätte.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Bei all diesen Hauptfragen ist jeweils zu untersuchen: Was steht im Vertrag? Wie ist die Kompromißlösung zustande gekommen? Welche Vorstellungen haben auf deutscher Seite eine Rolle gespielt und die Fassung des Vertrags, wie sie uns jetzt vorliegt, beeinflußt? Wir werden diese Unvollkommenheiten, Schwierigkeiten und Gefahren den unbezweifelbaren Vorteilen und der möglichen Dynamik gegenüberstellen. Dabei werden wir angesichts der Revidierbarkeit dieses Vertrags, d. h. angesichts der Möglichkeit, den Vertrag zu ergänzen, im Rahmen dessen, was dem Ministerrat an Zuständigkeiten überwiesen ist, auch dahin streben, Kräftekombinationen zum Zuge kommen zu lassen, die eine positive, wirklich solidarische europäische Entwicklung begünstigen. Wir werden uns daher mit den Einzelheiten noch eingehend befassen. Wir erwarten von den Ausschußberatungen eine Aufklärung, insbesondere in bezug auf die Haltung der Bundesregierung in den von mir betonten wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen.

    (Beifall bei der SPD.)