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ID0220806200

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    1524. treten,: 1
    1525. bald: 1
    1526. Früchte: 1
    1527. zeigen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich rufe Punkt II der heutigen Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440);
    b) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Euratom (Drucksache 3101).
    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.


Rede von Dr. Heinrich von Brentano
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung lege ich hiermit die Verträge über die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft dem Bundestag vor und bitte das Hohe Haus, diesen Verträgen zuzustimmen.
Lassen Sie mich daran erinnern, daß heute vor sieben Jahren der damalige französische Außenminister Robert Schuman den Vorschlag machte, die Europäische Montangemeinschaft zu errichten. Dieser Vorschlag eines weitblickenden europäischen Politikers war der Ausdruck der Erkenntnis, daß die Zeit vorüber war, in der zu klein gewordene europäische Nationalstaaten ihr Leben so gestalteten, daß sie ihre Interessen gegeneinander führten. Er war der Ausdruck einer neuen Bereitschaft, einer Umstrukturierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Welt Rechnung zu tragen. Darum war auch die Bundesregierung damals sofort bereit, sich diesem Appell nicht zu verschließen, sondern alles zu tun, um den darin enthaltenen wirklich neuen, ich möchte sagen, revolutionären Gedanken zu verwirklichen.
Es ist begreiflich, daß solche Erkenntnisse sich nicht an einem Tage durchsetzen. Es bedarf einer gewissen Entspannung, es bedarf einer Zeit des Umdenkens. Ich glaube, daß wir mit den Verträgen, die ich heute vorlege, einen Ansatzpunkt erreicht haben, von dem wir sagen können: Wenn diese Verträge ratifiziert werden — ich zweifle nicht daran, daß in allen sechs Ländern die Entschlossenheit dazu besteht —, dann wird damit der erste reale Ansatzpunkt für die Verwirklichung des Fernziels geschaffen, eine echte europäische wirtschaftliche u n d politische Gemeinschaft zu errichten.
Es war damals ein Schritt, der überall in der Welt Aufsehen erregte, ja auch Verstimmung weckte, als die Regierungen der Bundesrepublik, Frankreichs, Italiens, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs sich für die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl einsetzten. Man hat damals vorgesehen — es wurde später auch verwirklicht —, dieser neuen Gemeinschaft ein Verwaltungs- und Exekutivorgan in der Form der Hohen Behörde zu geben, das einem gemeinsamen Parlament — wenn auch nicht voll


(Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

und ganz — verantwortlich sein sollte. Der Zweck dieser Montangemeinschaft — ich darf daran erinnern — war die Schaffung eines großen Gemeinsamen Marktes ohne Zölle, ohne Diskriminierungen und ohne Beschränkungen, vorläufig ¡allerdings nur auf dem Gebiete von Kohle und Stahl.
Wenn die Bundesregierung damals diesem Gedanken zustimmte und alles tat, um ihn zu verwirklichen, geschah das nicht aus opportunistischen, nicht aus vorwiegend ökonomischen Erwägungen, obwohl die deutsche Grundstoffindustrie damals ja noch einer besonderen Kontrolle unterlag und ein solches Interesse legitim gewesen wäre.
Wir haben auch dem Schuman-Plan nicht zugestimmt, um gewisse technische Fortschritte in der Vereinheitlichung und Rationalisierung des europäischen Wirtschaftsprozesses zu erzielen. Auf diesem Gebiete hatte der im Jahre 1948 bereits gegründete Europäische Wirtschaftsrat sehr nützliche und in mancher Hinsicht vorbildliche Arbeit geleistet.
Für die Schaffung der Montangemeinschaft im Sinne des Vorschlags von Robert Schuman haben wir uns damals eingesetzt, weil wir in ihm eine Vorstufe des politischen Zusammenschlusses der europäischen Völker gesehen haben. Ich darf daran erinnern, daß uns in der Debatte, die wir seinerzeit in diesem Hause führten, auch von allen Rednern dieses Hauses gesagt wurde, es könne und dürfe nicht bei dieser Teilintegration bleiben. Sie habe nur Sinn und Aussicht, bestehen zu können, wenn ihr eine fortschreitende Integration auf anderen Gebieten, insbesondere wirtschaftlichen Gebieten, folge.
1 Nun, heute wissen wir, was es bedeutet hat, daß zu Beginn des Jahres 1953 der Gemeinsame Markt für Kohle und für Stahl errichtet worden ist. Es entstand — so wie wir das :erhofft und erwartet hatten — eingroßer, einheitlicher Wirtschaftsraum für die Grundstoffindustrien unserer sechs Länder, ein Wirtschaftsraum, dessen Stahlproduktion heute unmittelbar jener der Vereinigten Staaten folgt und 20 % der Weltproduktion umfaßt, ein Wirtschaftsraum, dessen Kohleproduktion nur noch von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion übertroffen wird.
Keine der zahlreichen pessimistischen Prognosen ist eingetreten, die damals eine Verkümmerung der europäischen Wirtschaftsinitiative und des europäischen technischen Fortschritts unter der neuen Integration voraussagten. Vielmehr hat sich erfüllt, was wir erhofft und erwartet hatten: eine unablässige Steigerung der Produktion in allen Bereichen, namentlich auch im Bereich der Schwerindustrie.
Wir waren uns damals in Deutschland und in den übrigen Staaten der Montangemeinschaft darüber im klaren, daß 'diese Teilintegration — ich sagte es schon — nicht für sich allein bleiben dürfe, sondern daß ihr ein umfassender Zusammenschluß folgen sollte. Ich darf daran erinnern, daß unmittelbar nach Inkrafttreten der Kohle- und Stahl-Gemeinschaft von parlamentarischer Seite aus, unter Beteiligung auch von Abgeordneten dieses Hauses, der Versuch unternommen wurde, ein Statut für eine europäische politische Gemeinschaft auszuarbeiten. Der darin vorgesehenen politischen Behörde sollten nicht nur die durch den Montangemeinschaftsvertrag und den damals noch nicht ratifizierten und später im französischen Parlament abgelehnten Vertrag über die Verteidigungsgemeinschaft vorgesehenen Organe eingegliedert werden, sondern diese Behörde sollte auch konkrete Vollmachten auf dem Gebiete der Außenpolitik, der Finanzen, der Wirtschaftspolitik und der Sozialpolitik erhalten.
Wir wissen, daß sich diese Vorstellungen nicht verwirklichen ließen. Aber ich kann mit Befriedigung feststellen, daß auch die Enttäuschung, die das Scheitern dieser Pläne und dieser Hoffnungen ausgelöst hatte, nicht dazu geführt hat, daß nun in den beteiligten Ländern die Verantwortlichen die Hände in den Schoß legten, sondern überall haben sich wieder die politischen Menschengefunden, die sagten, daß man dann auf anderem Gebiet, mit anderen Methoden und in anderen Formen diese Politik der europäischen Integration vorantreiben müsse.
Das wesentlichste Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit liegt Ihnen heute in Form der beiden Verträge vor. Vielleicht ist es für die Stabilität dieses Organismus, den wir schaffen wollen, ganz gut und vorteilhaft, daß dieser Zusammenschluß, dieser Gemeinsame Markt nicht einem Überschwange des Gefühls sein Entstehen verdankt, sondern seine Grundlage findet in einem mühsam ausgehandelten — aber, so glaube ich —, darum auch traigfähigen Kompromiß.
Ich kann nur, wenn ich an diese Arbeit denke, ein Wort der Dankbarkeit und der Anerkennung für denjenigen finden, der sich unermüdlich bemüht hat, diese europäische Zusammenarbeit zu verstärken, der sich unermüdlich bemüht hat, auch dann, wenn unüberwindliche Hindernisse im Wege zu stehen schienen, eine Verständigung zu suchen. Es ist der belgische Außenminister Paul Henri Spaak.

(Bravo! bei der CDU/CSU.)

Er war es 'auch — ich darf daran erinnern —, der in seinem Memorandum vom Frühjahr 1955, das er an die übrigen Mitgliedstaaten der Montanunion richtete, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums durch die Bildung eines großen Gemeinsamen Marktes, den Ausbau gemeinsamer Institutionen, die fortschreitende Verschmelzung der nationalen Wirtschaften und die allmähliche Angleichung ihrer Sozialpolitik forderte.
Daneben kam der Gedanke einer Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Atomforschung auf, jenem hochspezialisierten Gebiet wissenschaftlicher Arbeit und industrieller Fertigung, dessen Investitionskosten heute in allen seinen Bereichen schon so gewaltig sind, daß selbst die größten Weltmächte diese Aufwendungen nur mit Mühe zu tragen vermögen. Angesichts des unbestreitbaren Rückstandes der industriellen Entwicklung der Bundesrepublik in diesem Bereich war eine gemeinschaftliche Betätigung zusammen mit 'anderen Staaten besonders naheliegend.
Das sind, meine Damen und Herren, in kurzen Worten die wesentlichen Erwägungen, die die Bundesregierung veranlaßt haben, in die Vertragsverhandlungen über die Schaffung eines europäischen Gemeinsamen Marktes und einer Europäischen Atomgemeinschaft einzutreten.
Ich möchte vermeiden, das zu wiederholen, was in meiner Vertretung der Herr Staatssekretär Professor Hallstein in der 200. Sitzung des Deutschen


(Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

Bundestages am 21. März zu diesem Thema gesagt hat. Ich möchte mich vielmehr darauf beschränken, auf diese Erklärungen Bezug zu nehmen und darauf hinzuweisen, daß alle Beweggründe, die für die Bundesregierung bei dem Zustandekommen dieses bedeutungsvollen Vertrages maßgebend waren, dort angesprochen worden sind.
Die Debatte hier im Bundestag, die sich an diese Erklärung angeschlossen hat, war, ich darf das mit Dankbarkeit feststellen, wertvoll und fruchtbar, und sie hat Anregungen auch für die künftige materielle Ausfüllung des ganzen Vertragswerkes gegeben.
Ich möchte weiter Bezug nehmen auf die Begründung des Gesetzentwurfes, der Ihnen vorliegt. Sie finden darin auch detaillierte Erläuterungen zu jeder wesentlichen einzelnen Vertragsbestimmung.
Ich habe schon gesagt, es ist eine Unsumme von Kleinarbeit in diesen beiden Vertragswerken enthalten, und es mußten — ich leugne das nicht — zahlreiche Kompromisse zum Ausgleich der nun einmal widerstrebenden Interessen geschlossen werden. Wir dürfen ja nicht vergessen, daß die beteiligten Länder in Jahren und Jahrzehnten der Vergangenheit in einer nationalwirtschaftlichen, zum Teil mit der Vorstellung der Autarkie gewachsenen Wirtschaftsordnung sich gegenüberstanden und daß es schwer — aber möglich — war, diese widerstrebenden, zum Teil legitimen Interessen und Vorbehalte in diesem Vertragswerk miteinander in Einklang zu bringen.
Meine Damen und Herren! In der ersten Debatte hier im Bundestag ist von allen Rednern des Hauses eine grundsätzliche Zustimmung zu den Zielen und Vorstellungen dieser Verträge zum Ausdruck gebracht worden. Ich glaube deswegen, daß ich mich auf kurze grundsätzliche Bemerkungen beschränken darf.
Ich habe gesagt, daß diese Debatte wertvolle Anregungen gab, und möchte das noch einmal unterstreichen und auf zwei besonders wichtige Punkte eingehen.
Der deutsche Interzonenhandel hat in den letzten Besprechungen in Rom am 25. März unmittelbar vor der Unterzeichnung der Verträge eine Regelung gefunden, die den Anregungen entspricht, die in diesem Hohen Hause am 21. März vorgebracht worden sind. Es ist nunmehr ausdrücklich festgestellt, daß der Handel zwischen den deutschen Gebieten innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik und den deutschen Gebieten außerhalb dieses Geltungsbereichs Bestandteil des innerdeutschen Handels ist und daß die Anwendung des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Deutschland keinerlei Änderung des bestehenden Systems des Interzonenhandels nach sich zieht.
Die Regierungen der sechs vertragschließenden Staaten haben ferner in einer gemeinsamen Erklärung im Hinblick auf die besondere Lage Berlins die Notwendigkeit seiner Unterstützung durch die freie Welt ausdrücklich anerkannt und zugesagt, sich in der Gemeinschaft dafür einzusetzen, daß — ich zitiere — „alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die wirtschaftliche und soziale Lage Berlins zu erleichtern,

(Abg. Dr. Bucerius: Sehr gut!)

seine Entwicklung zu fördern und seine wirtschaftliche Stabilität zu sichern."

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich glaube, meine Damen und Herren, daß wir unseren Vertragspartnern doch Dank schulden für das Verständnis, das sie durch diese Erklärung diesem besonderen Anliegen unserer deutschen Politik entgegengebracht haben. Wieder ein Zeichen dafür, meine Damen und Herren, daß das Bewußtsein dieser europäischen Solidarität ständig im Wachsen ist und daß wir wirklich nur eine deutsche Aufgabe, eine Aufgabe der deutschen Politik erfüllen, wenn wir durch die Zustimmung zu diesen Verträgen diese Entwicklung fördern.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, der sich mit den Abänderungswünschen beschäftigt, die vom Bundesrat anläßlich seiner Zustimmungserklärung geäußert worden sind. Ich stelle zunächst mit großer Befriedigung fest, daß der Bundesrat sich entschlossen hat, diesen beiden Verträgen einstimmig zuzustimmen.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Ich begrüße das besonders, weil ich wohl weiß, daß diese Verträge auch in die Wirtschaft der Länder eingreifen und daß man mit Recht einmal gewisse Sorgen äußern kann. Sie sind auch angesprochen worden, aber der Bundesrat hat doch die politische und wirtschaftliche Bedeutung des Gesamtwerks, wie ich glaube, richtig erkannt und seine Bedenken zurückgestellt, als er — ich sagte es schon —diesen Verträgen einstimmig seine Zustimmung erteilte.
Die Wünsche des Bundesrates beziehen sich einmal auf die Beteiligung des Bundesrates bei der Bestellung der Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Gemeinschaft. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat zu dieser Frage, die, wie ich glaube, sehr sorgfältiger Prüfung bedarf, noch nicht materiell Stellung genommen. Aber ich möchte der Meinung Ausdruck geben, daß, wie auch die Entscheidung zu dieser Frage ausfällt, sie nur einheitlich für die verschiedenen europäischen parlamentarischen Versammlungen getroffen werden sollte. Ich darf mir vorbehalten, den Standpunkt der Bundesregierung bei der Beratung im Ausschuß noch zu präzisieren.
Der zweite Änderungsvorschlag des Bundesrates bezieht sich auf die Mitwirkung bei der Erteilung von Weisungen an die deutschen Regierungsvertreter im Ministerrat der Gemeinschaft. Die Bundesregierung wird der ihr schon durch das Grundgesetz aufgegebenen Informationspflicht gegenüber dem Bundesrat in weitestem Umfang nachkommen. Schon die Vertragsvorbereitungen haben die Nützlichkeit solcher gemeinsamen Beratungen von Bundesrat und Bundesregierung in Fragen, die die Länder unmittelbar berühren, ergeben. Ich verkenne auch in keiner Weise das berechtigte Interesse des Bundesrates, an einer solchen rechtzeitigen Unterrichtung, an einer, ich möchte sagen, laufenden Konsultation. Aber, meine Damen und Herren, ein unmittelbares Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei der Erteilung von Weisungen an die Mitglieder des Ministerrats scheint mir kaum denkbar, und ich weiß auch nicht, ob dieser Gedanke sich mit der verfassungsmäßigen Ordnung überhaupt in Einklang bringen ließe. Mitglieder des Ministerrats sind zunächst die Minister. Also ein Mitglied der deutschen Bundesregierung wird


(Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

in dem Ministerrat der Gemeinschaft die deutsche Bundesrepublik vertreten. Dieser Minister, dieses Mitglied der Bundesregierung, ist einmal an die Kabinettsbeschlüsse gebunden und zum zweiten dem Deutschen Bundestag verantwortlich. Ich glaube daher, ein mitbestimmendes Weisungsrecht des Bundesrates könnte hier unter Umständen zu Schwierigkeiten führen, die auch von dem, der die Weisungen auszuführen hätte, kaum gelöst werden könnten. Wenn auf der anderen Seite nicht ein Minister, sondern ein Beamter eines Ministeriums im Ministerrat oder in einem Ausschuß des Ministerrats tätig wird, dann erhält er seine Weisungen naturgemäß von dem Ressortminister. Ich kann mir auch nicht denken, daß eine Weisungserteilung durch eine dritte Stelle, durch den Bundesrat, gut und nützlich wäre.
Meine Damen und Herren, ich meine, daß wir auch diese Frage im Ausschuß in aller Offenheit diskutieren sollten. Denn ich bin durchaus bereit — und ich glaube, das auch im Namen der Bundesregierung sagen zu können; wie gesagt, wir haben diese Frage im Kabinett noch nicht diskutiert —, den von mir durchaus anerkannten und berechtigten verständlichen Wünschen der Länder in jeder Weise entgegenzukommen. Ich unterstreiche noch einmal, daß ich wohl verstehe und bereit bin, auch anzuerkennen, daß die Länder ein echtes Interesse an dieser Entwicklung haben und daß wir auch gemeinsam alles tun sollten, um nachteilige Einwirkungen der Entwicklung von dem einen oder anderen Lande fernzuhalten. Ich zweifele nicht, daß wir hier eine uns beide befriedigende Lösung finden werden.
Ich habe auf die politische Bedeutung dieser Verträge hingewiesen. Ich möchte aber auch noch ein Wort zu der wirtschaftspolitischen Bedeutung sagen. Ich möchte daran erinnern, daß der Anteil der sechs Länder der Gemeinschaft am Welthandel heute etwa 25 % beträgt. Die Bedeutung ihrer industriellen Produktion — wenn man sie zusammenfassen wollte — ist schwer abzuschätzen. Aber ich glaube, man darf sagen, daß ihre industrielle Produktion und ihre Leistungsfähigkeit nicht hinter der anderer großräumiger Wirtschaftsgebilde der Welt zurückstehen dürften. Die Handelsflotte dieser Gemeinschaft beträgt heute schon wieder 15 Millionen BRT und befindet sich in einem ständigen Ausbau. 162 Millionen Menschen leben in diesem Wirtschaftsraum, der über gesunde Rohstoffgrundlagen, Kohle, Erze und auch Öl, verfügt. Ich glaube doch sagen zu dürfen, daß auch in diesem Teil der Welt, in diesem europäischen Kontinent mit seinen 162 Millionen Menschen ungeheure noch unerschlossene Energien liegen und daß die Arbeitskraft, die Tüchtigkeit und das Wissen dieser Völker, wenn sie einmal zusammengeführt werden, nur dazu beitragen können, die gesamte Entwicklung nach oben zu führen und den Lebensstandard und damit die soziale und politische Sicherheit dieses Teils der Welt zu heben.
Ich möchte einer Vorstellung ausdrücklich begegnen, die oft geäußert wird, wenn über die wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Verträge gesprochen wird. Man hört oft, diese neue europäische Zollunion, durch die der Gemeinsame Markt nach außen in Erscheinung treten muß, könne die guten weltwirtschaftlichen Beziehungen der einzelnen Staaten der Gemeinschaft zur Außenwelt verschlechtern. Ich glaube, daß dagegen wirklich jede wirtschaftliche Erfahrung spricht. Große Wirtschaftsräume haben in sich die Tendenz zu gesteigerter eigener Produktion, zu steigendem Lebensstandard und damit auch zu einem verstärkten Warenaustausch mit der Außenwelt. Die Entwicklung in der Montanunion, von der ich vorhin sprach, hat, wie ich glaube, die Richtigkeit dieser These schon überzeugend bewiesen.
Es kommt aber noch eins hinzu: Die Bundesrepublik hat sich in dem Nachkriegsjahrzehnt tatsächlich im Welthandel wieder einen der vordersten Plätze erworben, und man wird uns glauben, man wird uns aber auch verstehen, wenn ich es ausspreche, daß wir alles tun werden, um diesen Vorsprung, der wirklich in bestem friedlichem Wettbewerb mit anderen Nationen errungen worden ist, zu halten und wenn möglich zu verbessern. Aber auch die anderen Länder der Gemeinschaft wie gerade Belgien und Holland, auch Frankreich und Italien sind auf einen steigenden Export angewiesen, und darum glaube ich auch, wir können ohne weiteres davon ausgehen, daß niemand in dieser Gemeinschaft für einen übermäßigen Protektionismus eintreten wird, der ja seiner eigenen Wirtschaft nachteilig wäre. Ich bin vielmehr überzeugt, daß die Erleichterung des Welthandels gerade durch die Schaffung des größeren Wirtschaftsraumes und durch die Beseitigung der Binnenzölle gegeben sein und dieser Vorgang sich ,für alle einzelnen Wirtschaften und für den Welthandel selbst nur positiv auswirken wird.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, weil es in mancher Darstellung mißverständlich interpretiert wird, daß der kommende gemeinsame Zolltarif der Gemeinschaft ja nur ein Ausgangspunkt, ein Ausgangstarif für die Verhandlungen sein wird und daß es an dem Ergebnis dieser Verhandlungen selbst liegen wird, welche Höchstzollsätze in der Gemeinschaft endgültig eingeführt werden. Ich glaube kaum darauf hinweisen zu müssen, daß wir im Rahmen der Gemeinschaft und in der Zusammenarbeit mit den anderen Partnern der Gemeinschaft alles tun werden, um unseren Partnern die Nützlichkeit einer Senkung der Zollsätze vor Augen zu führen. Das entspricht ja der Wirtschaftspolitik der letzten Jahre, deren Erfolg auch von unseren Partnern nicht bestritten werden kann.
Noch ein Weiteres. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, und ich möchte es auch hier betonen, daß die neuen Gemeinschaftsverträge keine Tendenz zur Ausschließlichkeit besitzen. Vielmehr stehen sie jedem anderen Staat in Europa offen, der ein Minimum an innerer und äußerer Homogenität mitbringt, jedem Staat, der bereit ist, durch seinen Beitritt in irgendeiner Form Rechte und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu übernehmen. Es gibt bei allen sechs vertragschließenden Staaten — das ist in den Beratungen, Gesprächen und Verhandlungen mit anderen Regierungen zum Ausdruck gekommen — keine Tendenz zu einer kleineuropäischen Blockbildung. Ich kann es darum nur begrüßen, daß die Verhandlungen, die jetzt in Paris über die Möglichkeit einer europäischen Freihandelszone geführt werden, die Unterstützung aller finden und daß diese Freihandelszone auch von einer Reihe von Ländern — ich erinnere insbesondere an Großbritannien — als ein nützliches und wichtiges Akzessorium zum Gemeinsamen Markt angesehen wird.
Sie werden dem Kommuniqué, das gestern zum Abschluß des Besuchs des englischen Premierministers und seines Außenministers veröffentlicht worden ist, entnommen haben, daß auch diese Frage


(Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

Gegenstand der deutsch-englischen Gespräche gewesen ist und daß wir uns mit der englischen Regierung voll und ganz darüber verständigt haben, daß die Ratifizierung der Verträge, so wie sie vorliegen, notwendig ist und möglichst schnell erfolgen soll; unser gemeinsames Bemühen soll aber darauf gerichtet sein, neben diesem Kern der europäischen Gemeinschaft, die den Gemeinsamen Markt bildet, einen erweiterten Bereich in der Freihandelszone zu schaffen.
Ich zweifle nicht daran, daß nicht nur Großbritannien, sondern auch andere Staaten bereit sind, sich dieser Freihandelszone anzuschließen. Ich erinnere an die Tendenzen in den skandinavischen Staaten, insbesondere Dänemark. Ich weiß aus persönlichen Gesprächen, die mit mir geführt wurden, daß auch andere Länder ein Interesse daran haben, sich in irgendeiner Weise zu assoziieren — es gibt ja sehr viele Möglichkeiten der Assoziation —: Österreich, unter Umständen die Schweiz, Portugal und vielleicht auch Staaten im Mittelmeerraum.
Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen: wir sind — und das kommt auch in dem gemeinsamen Kommuniqué von gestern zum Ausdruck — allerdings davon überzeugt, daß die Schaffung des Gemeinsamen Markts eine unerläßliche Voraussetzung für das Zustandekommen einer Freihandelszone ist, so daß wir also unsere erste Energie darauf verwenden müssen, diese Verträge zu ratifizieren, um dann um den Kern, wie ich schon sagte, diese Freihandelszone zu errichten.
Auch die ersten Diskussionen in dem großen weltwirtschaftlichen Gremium, dem GATT, die über den Gemeinsamen Markt geführt wurden, lassen erkennen, daß sich ein großer Teil der Handelspartner, die nicht dieser Gemeinschaft angehören, des Vorteils bewußt sind, den ihnen das vergrößerte Absatzgebiet und der Gemeinsame Markt der sechs in Zukunft einmal bieten können. Es ist das ein wirtschaftliches und ein politisches Interesse, wie es beispielsweise in der Politik der Vereinigten Staaten zum Ausdruck kommt. Sie wissen selbst — ich verrate damit kein Geheimnis, wenn ich das wiederhole —, daß die Regierung der Vereinigten Staaten entscheidendes Gewicht auf die fortschreitende Integrierung legt und der Ratifizierung der Ihnen heute vorgelegten Verträge eine außerordentliche Bedeutung beimißt. Sie glaubt — ich meine nicht mit Unrecht — aus der Entscheidung entnehmen zu können, ob sich Europa vielleicht in später Stunde auf sich selbst und seine eigenen Möglichkeiten besinnt oder ob es weiter in einer hoffnungslosen Zersplitterung Kostgänger und Unterstützungsempfänger anderer Teile der Welt sein und damit auch auf eine politische Einflußnahme verzichten will, die dem einzelnen europäischen Land heute schlechthin unmöglich ist.
Was ich über die Assoziation, über die Schaffung der Freihandelszone und über die Ausweitung des Welthandels sagte, gilt auch gegenüber unterentwickelten Ländern. Ich habe in meinen Gesprächen mit der indischen Regierung, wo ich mit Sorge gerade darauf angesprochen wurde, ob etwa die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und Indien auf den Gebieten, auf denen man unsere Unterstützung wünscht, unter dieser Entwicklung leiden könne, darauf hingewiesen, daß wir nicht die Absicht haben, diese Aufgaben hinter denen des Gemeinsamen Marktes zurücktreten zu lassen, sondern vielmehr der Überzeugung sind, daß uns die Stärkung unserer Wirtschaftskraft und die unserer
Partner noch mehr als seither in Stand setzen wird, einen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung in den unterentwickelten Ländern zu leisten.
Wir haben in den Verträgen auch der Tatsache Rechnung getragen, daß die Wirtschaft ihrer Struktur nach in unseren Ländern eine — ich möchte sagen — mittelständisch aufgebaute Volkswirtschaft ist. Wir haben es uns außerdem angelegen sein lassen — das ist auch in dem Vertrag zum Ausdruck gekommen —, die besonderen Interessen der Unternehmen sicherzustellen, die durch ihre geographische Lage unmittelbar an der Zonengrenze betroffen sein können. Die Verträge sehen ferner gemeinsame Bemühungen zur Erhaltung und Steigerung der Produktion der Landwirtschaft vor, und darüber hinaus ist der Vertrag über den Gemeinsamen Markt ein erster Versuch, eine sozialpolitische Aufgabe gemeinsam zu lösen. Denn es sind hier in der Tat Maßnahmen vorgesehen, um Unternehmen und Arbeitnehmern helfen zu können, sie vor den Folgen einer Umstellung zu schützen, wie sie durch die Schaffung des Gemeinsamen Marktes etwa notwendig werden kann. Ich glaube, daß dieses sozialpolitische Anliegen, das wir mit diesem Teil des Vertrages vertreten, gut ist und daß es auch für die Zukunft Schule machen könnte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte über den Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft hinzufügen. Er ist ja in vieler Hinsicht nicht mehr und nichtsanderes als die Fortsetzung und Erstreckung des Gemeinsamen Marktes auf ein besonders wichtiges spezialisiertes Gebiet unserer Volkswirtschaft. Der Grundgedanke, diese Atomgemeinschaft zu schaffen, ist der Erkenntnis entsprungen, daß die umwälzende Entwicklung der Kernenergie, ihre überaus kostspielige Erzeugung und ihre entscheidende Bedeutung für alle Zweige des wirtschaftlichen Lebens eben eine neue Form gemeinsamer zwischenstaatlicher Arbeit notwendig machen. Der Vertrag sieht eine solche gemeinsame Nutzung und die Schaffung von Anlagen, die der Erzeugung dienen, vor.
Es ist gewiß eine Lebensfrage für uns und für die anderen Partner, daß wir uns rechtzeitig in die Lösung der mit der Nutzung der Atomenergie verbundenen Fragen einschalten. Im letzten Jahre — wenn ich diese Zahl nennen darf — hat die Bundesrepublik etwa 5 % ihres Energiebedarfs vom Ausland beziehen müssen. Wir schätzen aber, daß in wenigen Jahren, etwa im Jahre 1965, das Energiedefizit bereits zwischen 15 und 20 % liegen wird. In den darauffolgenden Jahren würde es in einem Ausmaß anwachsen, daß wir überhaupt keine Möglichkeit mehr hätten, das Defizit auszugleichen. Mit eigener Kraft werden wir diesen Ausgleich nicht schaffen können; ,denn die Möglichkeiten sind beschränkt. Die Wasserkraft ist in Europa weitgehend ausgenutzt, und, soweit ich weiß, stehen hier keine erheblichen Reserven mehr zur Verfügung. Die Kohle als Grundlage der Energiegewinnung ist nicht nur teuer, es ist auch nicht die nötige Quantität vorhanden.
Zur Durchführung all der großen Forschungs- und Investitionsaufgaben, die mit der Entwicklung der Kernenergie nötig sind und die sich uns ja sehr plötzlich und ohne Vorbereitung stellen, fehlt es uns an Kapital, an Arbeitskräften und an Kenntnissen und Erfahrungen. Der Zusammenschluß der sechs Staaten wird es uns möglich machen, diese Forschungs- und Entwicklungsarbeiten voranzutreiben, um unsere Energieeerzeu-


(Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

gung zu steigern. Die Zusammenarbeit wird hier sicherlich von Nutzen für alle Partner sein.
Der Kern der beiden Verträge, die Ihnen vorliegen, ist — ich habe es schon ausgesprochen und möchte es zum Schluß noch einmal sagen — letztlich ein politischer, und die Ziele, die wir mit diesen Verträgen verbinden, sind naturgemäß politische. Wir hoffen und wünschen, daß diese Verträge mit dazu beitragen, die politische Einigung Europas voranzutreiben, die Solidarität der europäischen Völker zu stärken, gleichzeitig sie aber auch in ihrer Abwehrkraft zu stärken; Aufgaben, die uns gemeinsam sind.
Wir glauben auch — und auch das ist ein politischer Aspekt dieser Verträge —, daß ,dieses Europa gemeinsam mit dazu beitragen kann, mehr als jeder einzelne der Sechs, mehr auch als die Bundesrepublik allein, der Wiedervereinigung zu dienen. Denn das Europa, das hier entsteht, dieses Europa der Freiheit, das sich nach oben entwikkelt, wird seine anziehende Kraft ausüben und wird bei allen Menschen auch jenseits der Zonengrenze und bei ,allen Menschen jenseits des Eisernen Vorhangs in Europa das Gefühl stärken, daß man sich hier seiner Freiheit bewußt ist und sie auszubauen, zu erhalten und zu sichern wünscht, um sie denen, die noch auf sie warten müssen, zu vermitteln.
Meine Damen und Herren, ich habe schon gesagt, ich bin dankbar dafür, daß die Verträge in der ersten Debatte eine grundsätzliche Zustimmung aller Redner dieses Hohen Hauses gefunden haben. Sie werden jetzt in den Ausschüssen weiter beraten werden. Ich habe nur die Bitte an Sie, daran mitzuarbeiten, daß wir diese Verträge noch verabschieden können, bevor sich das Hohe Haus hier von der Arbeit trennt. Ich würde glücklich sein, wenn die Bundesrepublik ,der erste Staat wäre, der diese Verträge ratifiziert. Auch davon wird ein gewisser Einfluß ausgehen auf andere, die dieser Entscheidung vielleicht noch zögernd gegenüberstehen. Ich hoffe, wie gesagt, daß diese Verträge noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten, um sehr bald Folgen und Früchte zu zeigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Bundesregierung entgegengenommen. Die Große Anfrage der Fraktion der FDP wurde bereits in der 200. Sitzung begründet und beantwortet. Unter diesen Umständen hat der Ältestenrat vereinbart, daß jetzt getrennt zuerst die Aussprache über den Gemeinsamen Markt und dann die Aussprache über Euratom — sowohl Vertrag als auch Große Anfrage — durchgeführt werden.
    Wir treten damit in Idle Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ein. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Furler.