Ich hätte das nicht gesagt, wenn ich es nicht gemeint hätte.
Aber ich darf in meinen Ausführungen über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft fortfahren. Im Rahmen einer Zollunion liegt das ganze Instrumentarium der Handelspolitik bei den Organen der Gemeinschaft, d. h. eine Konjunkturpolitik mit dem Ziele der Ausweitung der Wirtschaft ist nur möglich, wenn die Zuständigkeit zur Konjunkturpolitik ebenfalls bei den Organen der Gemeinschaft liegt. Wer der Zollunion die Zuständigkeit zur Konjunkturpolitik vorenthält, verzichtet auf aktive Konjunkturpolitik und zerstört damit die Grundlagen für eine gleichmäßige Entwicklung der Wirtschaft, für eine Sicherung der Arbeitsplätze, zur Gewährleistung der Preisstabilität und zur Steigerung des Lebensstandards.
Meine Damen und Herren! Ich hätte diese Dinge nicht so stark in den Vordergrund gerückt, wenn mich nicht einige Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers — ich kann nur sagen: hämische Bemerkungen — über das Projekt des Gemeinsamen Marktes zu der Auffassung brächten, daß die Vorstellungen, die ich soeben kennzeichnete, wirklich die Vorstellungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat am 28. Februar vor den Finanz- und Wirtschaftsministern in Bonn ausgeführt, der Primat der Politik habe sich bei den Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt wieder einmal auf Kosten der wirtschaftlichen Überlegungen durchgesetzt. Am 10. März verglich er auf der Frühjahrsmesse in Frankfurt den Gemeinsamen Markt, wie ihn sich bestimmte Kreise vorstellten — Herr Bundeskanzler, ich habe den Eindruck, daß er damit nicht nur Sozialisten meinte —,
mit einem gepanzerten Automobil, das sich gegen alle Angriffe von außen schütze; im Innern erhalte jeder seinen Platz zugewiesen; das Auto verfüge über überdimensionale Bremsen und habe einen unterentwickelten Motor, der möglichst oft stehenbleibe.
Und am 15. März, also vor wenigen Tagen, erklärte der Herr Bundeswirtschaftsminister vor Pressevertretern in Bonn, er könne keine Begeisterung für den Vertrag heucheln; der Gemeinsame Markt sei ein volkswirtschaftlicher Unfug;
das Ergebnis sei europäische wirtschaftliche Inzucht.
Wir möchten gern wissen, ob das die Auffassung der Bundesregierung ist; denn wir sehen darin nicht nur eine Kritik an kritikbedürftigen Bestandteilen dieses Vertragswerks — diese Kritik üben auch wir, und das werde ich nachher noch tun —, sondern wir sehen darin eine Diffamierung jeder aktiven Wirtschaftspolitik und damit des sozialen Gehalts, der in diesem Vertrag enthalten sein könnte.
— Herr Professor Böhm, Sie schütteln mit dem Haupt; aber ich werde es Ihnen mit einigen Bemerkungen begründen.
In dem Vertragswerk ist ein Sozialfonds vorgesehen, aus dem für Arbeitnehmer im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit, zur Umschulung und dergleichen Beiträge geleistet werden sollen. Soweit ich weiß, war es ein Erfolg der Tätigkeit der Bundesregierung, daß die Zahlungen aus dem Sozialfonds auf ein Mindestmaß herabgedrückt wurden. In dem ursprünglichen Vertragsentwurf war ein Wirtschafts- und Sozialrat vorgesehen, ähnlich wie er sich bei der Montanunion in Gestalt des Beratenden Ausschusses bewährt hat. Dieser Beratende Ausschuß hat wichtige Beratungsfunktionen zu erfüllen und beruht auf dem Grundsatz, daß in ihm Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt vertreten sind. Die sämtlichen übrigen fünf Länder wünschten nach unseren, ich glaube, sehr zuverlässigen Informationen eine gleiche Konstruktion für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Die Bundesregierung hat eine solche fortschrittliche Einrichtung abgelehnt.
Zur Zeit ist nur ein unbedeutender Sozialausschuß zugestanden worden, bei dem die Gleichberechtigung zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern nicht mehr anerkannt ist.
Dann eine dritte Bemerkung, die ich für sehr ernst halte. Soweit wir unterrichtet sind, hat der Herr Bundeswirtschaftsminister die Anpassung der sozialen Leistungen im Gemeinsamen Markt — ich konzediere ihm, daß das ein schwieriges Problem ist, aber es handelt sich nicht nur um diese Frage, sondern auch um die Begründung — mit der Begründung abgelehnt, das koste die deutsche Wirtschaft einige Prozent Lohnerhöhung, die sie nicht zu tragen vermöge,
und das in gleichem Augenblick, in dem die Montanunion in einer umfangreichen Untersuchung feststellte, daß im Rahmen der sechs Montanunionstaaten der Reallohn der deutschen Stahlarbeiter an vierter Stelle und der Reallohn der deutschen Bergarbeiter an fünfter Stelle stehe.
In Besprechungen auf internationaler Ebene berühren uns derartige Mitteilungen immer wieder bitter. Wir müssen ihnen entnehmen, daß die Bundesregierung bei so wichtigen internationalen Problemen und Plänen die Seite des sozialen Rückschritts vertritt.
— Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich habe einiges an Begründungen vorgebracht, weshalb wir zu dieser Auffassung kommen müssen.
Dann bleibt für uns die Frage offen: Welche höheren politischen Ziele stecken denn in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wenn sie im Grunde genommen ein volkswirtschaftlicher Unfug ist und wenn die Bundesregierung in ihr kein Mittel zu starkem sozialem Fortschritt sieht? Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat uns dafür eine Andeutung gegeben. Er hat vor der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion eine Flucht in die Romantik angetreten und davon gesprochen, daß sich hier die ,,schicksalhafte Gemeinschaft Europas" dokumentiere, derselbe Bundeswirtschaftsminister, der gerade verkündete, er wolle nach den USA I fahren und den amerikanischen Romantikern einmal erzählen, welche Gefahren dieser Gemeinsame Markt in sich trage!
Nach Pressemeldungen hat der Herr Außenminister am 12. März 1957 in San Francisco davon gesprochen, daß diese Wirtschaftseinheit ein Gegengewicht gegen den Kommunismus darstelle, ja, daß sie die Niederlage des Kommunismus bedeute. Heute hat der Herr Staatssekretär Hallstein auch ähnliche Töne anklingen lassen, als er davon sprach, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sei die einzige Chance der alten europäischen Staaten, Europa im Konzert der Mächte seine alte Stellung zu wahren oder wiederzugewinnen. Mir scheint, das sind in diesem Zusammenhang unangemessene Worte, zumal ja nicht ganz unbekannt geblieben ist, daß sich die Weltgewichte im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte ein wenig verschoben haben.
Ich glaube, es sind auch falsche Töne, wenn davon gesprochen wird, es sei die letzte Chance des Überlebens und die letzte Möglichkeit der Sicherung unseres freiheitlichen Daseins. In diesen Worten, die auf eine selbstgenügsame Zusammenfassung der alten europäischen Staaten hinauslaufen, sehen wir das, was ich vorhin kennzeichnete; nämlich daß man sich in eine ideologische und in eine militärische Blockvorstellung verkrampft, die letzten Endes eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung unmöglich macht.
Wir möchten gern wissen, ob die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wirklich nur eine Schachfigur im weltpolitischen Spiel der großen Machtblöcke ist oder ob sie ein wirksames Instrument zu fortschrittlicher wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sein soll. Wir wären bereit, einem solchen Vertrage zuzustimmen, wenn solche fortschrittlichen Chancen in ihm enthalten sind.
Damit komme ich zu einigen Einzelproblemen. Das Wesen der Zollunion besteht darin, daß sie einen gemeinsamen Außenzoll hat. Leider sind im Außenministerium und im Bundeswirtschaftsministerium bisher keine konkreten Berechnungen und infolgedessen auch keine konkreten Vorstellungen darüber vorhanden, welche Auswirkungen dieser gemeinsame Außenzoll haben könnte. Sicher ist jedenfalls, daß die Tendenz bei den Verhandlungen unter französischem Druck die war, auf ein hohes Außenhandelszollniveau hinzuwirken. Das ist mit verschiedenen Mitteln geschehen. Insbesondere war die Anwendung ,des arithmetischen Mittels für ,die Errechnung des Außenhandelszolls geeignet, den Zoll in die Höhe zu schrauben, weil ja beim arithmetischen Vergleich der geringe Umfang der französischen Einfuhr mit hohen Zöllen genauso schwer wiegt wie die hohe deutsche Einfuhr mit verhältnismäßig niedrigem Zollniveau. Schließlich sind sowohl im Falle Frankreich als auch im Falle Italien fiktive Außenhandelszölle bei Ermittlung des gemeinsamen Außenhandelszolls zugrunde gelegt worden, während tatsächlich niedrigere oder gar keine Zölle erhaben werden.
Das Ergebnis ist, daß wir teilweise beträchtliche Zollerhöhungen für mehr als 50 % der Zollpositionen erhalten werden.
Meine Damen und Herren, das ist nicht unwichtig, wenn wir bedenken, daß Deutschland z. B. aus den Staaten des Gemeinsamen Marktes nur etwa 25 bis 30 % seiner Einfuhr bezieht, während 70 bis 75 % der Einfuhr aus ,den Staaten außerhalb des Gemeinsamen Marktes, also von dritten Staaten stammen. Unter diesen Umständen ist es sehr bedauerlich, daß die europäische Großraumwirtschaft ein protektionistisches Vorzeichen trägt.
In den Verhandlungen haben insbesondere die Niederländer gegen diese Tendenz der zu hohen Außenzölle heftigen Widerspruch erhoben. Herr Staatssekretär Hallstein hat diese Haltung der Niederländer in seinen Ausführungen auch anerkannt und hervorgehoben. Immerhin, die Teilnehmer an vielen Verhandlungen haben mit Bedauern festgestellt, daß die deutschen Unterhändler zwar in gelegentlichen privaten Gesprächen die Niederländer zur Aufrechterhaltung ihres Widerstandes aufgefordert haben, daß sie ihnen aber in den offiziellen Verhandlungen nicht mit dem gleichen Nachdruck beigetreten sind.
Das ist für ein Land, das auf freie Handelsbeziehungen mit dem Ausland Wert legt, außerordentlich bedauerlich.
Aus dieser unangemessenen Erhöhung des Außenhandelszollniveaus ergeben sich für Deutschland wesentliche Konsequenzen. Außerhalb des Bereichs des Gemeinsamen Marktes bleiben wichtige und große Fertigwarenkunden. Außerhalb des Breichs des Gemeinsamen Marktes bleiben außer Großbritannien insbesondere die drei nordischen Staaten, die Schweiz und Österreich, Staaten, die
mehr als 25 % unserer Fertigwarenausfuhr beziehen, also mehr als die Staaten des Gemeinsamen Marktes insgesamt, und die ein niedrigeres Zollniveau haben. Es steht zu befürchten, daß diese Staaten sich die Diskriminierung nicht lange gefallen lassen werden, die darin liegt, daß wir die Einfuhr von ihnen mit hohen Zöllen belegen, während aus den Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Ware ohne jede Zollbelastung hereinkommt. Ich hoffe sehr, daß dieser Druck in den weiteren Verhandlungen zu einer Senkung des überhöhten Außenhandelszollniveaus führt.
Darüber hinaus hat dieses hohe Zollniveau auch für die innerdeutsche Wirtschaft Auswirkungen. Ich glaube, ich sage nicht zuviel, wenn ich bemerke, daß sich daraus nicht unerhebliche Belastungen für Verbraucher in Deutschland ergeben werden. Ich habe den Eindruck, daß sich diese Formulierung nur im Akzent von der Formulierung des Herrn Staatssekretärs unterscheidet, der nämlich sagte, daß sich keine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltung für Deutschland ergäbe. Es scheint festzustehen, daß dieses hohe Zollniveau jedenfalls zur Erhöhung der Ausgaben für die Lebenshaltung und damit zu einer Beeinträchtigung des Lebensstandards in Deutschland führen muß. Die Ursache solcher Folgewirkungen ist die Tatsache, ,daß sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auf sechs Staaten beschränkt, in denen starke Tendenzen zu hohen Schutzzöllen vorhanden sind, die darüber hinaus die Gefahr der Blockbildung und der Abschließung gegenüber dem übrigen Weltmarkt mit sich bringen.
Wir haben es darum mit allen anderen begrüßt, daß Großbritannien den Vorschlag gemacht hat, diese Zollunion mit einer großen Freihandelszone möglichst aller Länder des Raumes der OEEC zu verbinden. Wir halten die Frage dieser Freihandelszone für ein entscheidendes Problem; denn nach Errichtung der Freihandelszone — wenn ihr alle Staaten der OEEC angehörten — würden etwa 70% unserer gesamten Einfuhr aus diesem inneren Raum kommen, so daß nur noch 30 % dem Verkehr mit dritten Staaten und damit dem Außenhandelszoll unterworfen wären.
Wir halten diese Frage für entscheidend. Wir begrüßen es, daß sich Herr Staatssekretär Hallstein auch an dieser Stelle positiv geäußert hat. Wir möchten sehr wünschen, daß die Bundesregierung bereit ist, auch gewisse Opfer zu bringen, gewisse Bestimmungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft anzupassen und vielleicht doch auf die eine oderandere liebgewordene Vorstellung zu verzichten; denn die Verbindung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit einer größeren Freihandelszone ist mehr als eine Messe wert.
Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Problem, dem Interzonenhandel. Ich glaube, man sollte sich nicht verhehlen, daß jede Zollunion — das ist ihr Sinn und ihr Zweck — zu einer engeren Zusammenarbeit, damit zu einer Veränderung der inneren Struktur und mit der Zeit zu einer gewissen Abschließung ,gegenüber den nicht zur Zollunion gehörenden Staaten führt. Die innere Geschlossenheit, die die Zollunion gewinnt, wird durch die Gefahr der Abschließung nach außen kompensiert.
Im Hinblick auf die Frage ,des innerdeutschen Verkehrs messen wir diesem Problem zur Zeit
keine entscheidende Bedeutung bei. Der langfristige Prozeß der Schaffung des Gemeinsamen Marktes, der sich über 12 bis 15 Jahre hinziehen wird, wird jedenfalls in den ersten Jahren keine entscheidenden Schwierigkeiten bereiten. Aber die Voraussetzung für eine Bejahung der Zollunion und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, daß die Zonengrenze nicht zur Zollgrenze wird,
daß der innerdeutsche Handel nicht den geringsten Beschränkungen unterworfen wird.
Ich bedaure, den Argumentationen des Herrn Staatssekretärs auf diesem Gebiet nicht folgen zu können. Ich bin der Auffassung, daß die bisher vorliegenden Formulierungen keineswegs als ausreichend angesehen werden können. Dort heißt es nämlich, daß es für die Inkraftsetzung des Vertrags weder einer Änderung der gegenwärtigen Vorschriften für den innerdeutschen Handel noch einer Änderung des gegenwärtigen Status dieses Handels bedarf. Meine Damen und Herren, für uns ist nicht entscheidend, ob es zur Inkraftsetzung des Vertrags irgendwelcher Veränderungen des gegenwärtigen Zustandes bedarf, sondern für uns ist entscheidend, daß nach Inkrafttreten des Vertrages keinerlei Beschränkungen für eine freie Entwicklung des Interzonenverkehrs in der Zukunft gegeben sein dürfen.
Bedenken, Herr Staatssekretär, ergeben sich auch aus dem Absatz 2 des Protokolls über den Interzonenhandel. Dort sind nämlich der deutschen Bundesregierung bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der Gestaltung des Interzonenhandels auferlegt worden. Die Maßnahmen der Bundesregierung dürfen danach den Interessen des Gemeinsamen Marktes nicht widersprechen oder die Interessen anderer Teilnehmerstaaten wesentlich beeinflussen. Das heißt, diesen anderen Staaten steht ein Urteil über die Angemessenheit der deutschen Maßnahmen im innerdeutschen Handelsverkehr zu. Dadurch besteht die Gefahr, daß darüber unter Umständen der Gerichtshof zu entscheiden hat. Ganz gleich, wie die juristische Auslegung sein mag, die Tatsache, daß verschiedene Auslegungen möglich sind, zwingt uns zu der Forderung, hier eine unzweideutige vertragliche Klarstellung zu treffen, aus ,der sich ergibt, daß die Entwicklung des innerdeutschen Handelsverkehrs, sowohl was seine Formen als auch was seinen Umfang anlangt, in der Bundesrepublik völlig frei ist und keinerlei Beschränkungen durch die Partner an dieser Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder von seiten der Organe der Gemeinschaft unterworfen sein darf. Die Entscheidung über diese Frage wird für uns von grundlegender Bedeutung für unsere Haltung zu dem Vertragswerk sein.
Lassen Sie mich nun noch einige Bemerkungen zu den überseeischen Gebieten machen. Ich möchte dazu zunächst zwei Feststellungen vorwegnehmen, über die meines Erachtens keine Diskussion stattzufinden braucht. Im Grunde genommen handelt es sich bei den überseeischen Gebieten um die französischen Einflußgebiete in Nord- und Mittelafrika. Wir wissen, daß Nordafrika durch seine Handelsbeziehungen, wegen seines Rohstoffreichtums und wegen seiner geographischen Lage für eine europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist. Auf lange Sicht würden wir wünschen, daß, wenn die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft einmal Wirklichkeit geworden ist. Nordafrika ein wesentlicher Bestandteil dieser Gemeinschaft sei, wenn die betroffenen Völker dies wünschen. Wir sind nämlich generell der Auffassung, den Rahmen dieser Wirtschaftsgemeinschaft so weit wie nur denkbar zu spannen.
Wir sind weiter mit Ihnen der Auffassung, daß das Schicksal dieser überseeischen Staaten den Industriestaaten Europas, insbesondere auch Deutschland, nicht gleichgültig sein kann. Ich darf daran erinnern, daß es meine Fraktion war, die zum ersten Male im vergangenen Jahre in diesem Bundestag beantragt hat, einen Betrag von 50 Millionen DM als Hilfe für unterentwickelte Gebiete in den Haushalt einzusetzen. Ich entsinne mich noch, daß seinerzeit dieser Betrag auf gewisse Bedenken in den Reihen der Koalition gestoßen ist. Heute unterliegt ein Betrag von 800 Millionen DM für fünf Jahre — das ist im Durchschnitt für ein Jahr ein Betrag von 170 Millionen DM — für den begrenzten Bereich von Nordafrika offensichtlich keinen entsprechenden Bedenken.
Wir sind unter drei Voraussetzungen auch bereit, schwere wirtschaftliche Opfer zu bringen, nämlich einmal unter der Voraussetzung, daß die betroffenen Völker eine solche Stützung als Wohltat und nicht als Mittel der Ausbeutung betrachten,
weiter unter der Voraussetzung, daß eine solche Stützung ein echter und wirksamer Beitrag zur Entwicklung der Selbstbestimmung dieser Völker ist, und drittens unter der Voraussetzung, daß die wichtigen und großen Entwicklungsländer in anderen Bereichen der Welt, an denen die europäischen Staaten ebenfalls ein Interesse haben, durch diese Hilfe innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht unangemessen benachteiligt werden.
Aber das Problem, um das es sich jedenfalls für uns handelt, ist ein ganz anderes. Praktisch ist doch die Situation so — wir sollten davor die Augen nicht verschließen —, daß die nordafrikanischen Staaten in einer großen Bewegung, zum Teil in Aufruhr gegen ihr Mutterland, nämlich Frankreich, stehen. Wir wissen, daß das eine außerordentlich schwierige Situation für Frankreich ist, die uns manchmal ausweglos erscheinen will. Wir sind weit davon entfernt, hämisch auf diese Entwicklung herabzublicken. Aber wir sollten doch auch nicht vergessen, daß die Entwicklung in Nordafrika Bestandteil einer weltumspannenden Bewegung ist, die den ganzen asiatischen, australischen und afrikanischen Kontinent erfaßt hat, einer Bewegung, die zur Lösung von jeder Art von Kolonialherrschaft und zur politischen Selbstbestimmung dieser Völker strebt.
Die entscheidende Frage ist doch wohl, ob die unterentwickelten Staaten, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diesen Weg an der Seite der freien Völker des Westens oder an der Seite kommunistischer Regierungen gehen. Der Ausgang dieses Prozesses ist entscheidend davon abhängig, ob die Großstaaten mit Kolonialbesitz einen Weg finden, um die Entwicklung dieser Völker zur Freiheit in Freundschaft zu fördern —und nicht als Unterdrücker aufstrebender Völker in Erscheinung zu treten —, und ob es all den Völkern, die durch ein gütiges Schicksal davor bewahrt wurden, in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in die Kolonialpolitik einbezogen zu werden, gelingt, sich in Zukunft von jeder Belastung und Identifizierung mit dieser Kolonialpolitik frei zu halten.
Mir scheint, daß die Völker ohne Kolonialbeteiligung und ohne Kolonialbelastung hier eine große weltpolitische Aufgabe haben.
Wenn ich mir nun die Konstruktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ansehe, stelle ich folgendes fest. Ungeachtet von Einschränkungen und Vorbehalten, die in diesem Vertrag ja reichlich vorhanden sind, werden die überseeischen Gebiete tatsächlich zwangsweise in den Gemeinsamen Markt eingeschlossen. Sie werden Mitglieder der Zollunion, in ihnen besteht ein Niederlassungsrecht für die Bewohner der sechs Staaten, die Organe der Gemeinschaft sind für diese Gebiete zuständig, und die Infrastruktur dieser Länder wird aus dem Entwicklungsfonds gespeist, den die beteiligten europäischen Staaten aufbringen. Die Folge dieser Konstruktion kann doch nur sein, daß die Verhandlungen über den Zollabbau — die nicht einfach sein werden — bzw. die Anpassung des Zollniveaus der überseeischen Gebiete auch unter Beteiligung von Deutschen vor sich geht, die innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft tätig sein werden. Die Folge wird doch sein, daß sich deutsche Firmen in jenen Gebieten niederlassen und an der Erschließung beteiligen. Für manche dieser Länder wird das — in ihren Augen — gleichbedeutend sein mit Ausbeutung. Ferner ist doch nicht zu vermeiden, daß an den Voruntersuchungen, an den Verhandlungen und an den Entscheidungen über Investitionsmaßnahmen ebenfalls Deutsche beteiligt sind und daß die ganze soziale und wirtschaftliche Infrastruktur unter Beteiligung deutscher Sachverständiger entwickelt wird.
Ich halte es für eine sehr unglückliche Sache, daß z. B. bereits am 15. März eine vom Herrn Bundeswirtschaftsminister zusammengestellte Kommission von deutschen Industriellen auf Einladung der französischen Regierung in diese Kolonialgebiete gefahren ist, — als wenn wir nicht schnell genug beweisen könnten, daß wir Partner dieser französischen Kolonialpolitik sind!
Ich halte das für eine gefährliche Entwicklung. Solange Frankreich keine Lösung des schwierigen nordafrikanischen Problems findet, wird alle Tätigkeit, die in diesen Gebieten entfaltet wird, als Beitrag zur Festigung der Kolonialherrschaft angesehen werden; ob das richtig ist oder nicht, ist dabei völlig gleichgültig.
Der Herr Staatssekretär Hallstein hat geglaubt, die Schwierigkeiten seien doch wohl zum Teil dadurch behoben — das steht im Bulletin vom 16. März —, daß der einheimischen Bevölkerung hei der Auswahl der Investitionsobjekte ein volles Mitbestimmungsrecht eingeräumt würde. Heute hat sich der Herr Staatssekretär zwar nicht ganz so prononciert, aber doch in ähnlicher Richtung geäußert. ich glaube, man soll die Dinge sehen, wie sie sind. Die Behauptung des Herrn Staatssekretärs ist in dieser Form zweifellos nicht zutreffend. Sie wird schon durch die Fassung der Konvention widerlegt, die nämlich in Artikel 2 besagt, daß die
Investitionsentscheidung im Einvernehmen mit den örtlichen Behörden oder der Vertretung der Bevölkerung des betreffenden Landes gefällt werden soll. Das ist schon eine viel vorsichtigere Formulierung. Wir alle kennen die Beschlüsse des französischen Parlaments, durch die eine gewisse regionale oder lokale Selbstverwaltung in den nordafrikanischen Gebieten eingeführt wird. Das ist sicherlich ein entscheidender Fortschritt. Aber diese lokalen Einrichtungen sind doch nicht das, was wir als ein volles Mitbestimmungsrecht bezeichnen könnten.
Meine Damen und Herren, bei dieser Konstruktion, die uns mit diesem Vertragswerk vorgelegt wird, könnte folgende Situation eintreten. Wir wissen — und wir bedauern das —, daß sich Frankreich, obwohl Mitglied der Euratomgemeinschaft, das Recht vorbehalten hat, Atomwaffen herzustellen. Es könnte sein, daß sich die europäische Zusammenarbeit in Nordafrika dadurch dokumentiert, daß Frankreich in der Sahara Atombombenversuche unternimmt, während nicht unweit durch deutsche Firmen und mit deutschen finanziellen Zuschüssen die sogenannte Infrastruktur Nordafrikas aufgebaut wird. Diese Möglichkeit sollten wir sehen, wenn wir uns mit diesem Vertrage befassen. Diese Regelung, die in dem Vertragswerk bezüglich der überseeischen Gebiete vorgesehen ist, ist weder im deutschen noch im europäischen und auch nicht im Interesse einer gesunden Entwicklung der gesamten Welt tragbar. Dieses Problem muß anders gelöst werden. Die Partner der europäischen Gemeinschaft müssen alles vermeiden, was sie mit dem Odium einer überholten Kolonialpolitik belasten würde. Auch die endgültige Lösung dieses Problems wird für unsere Haltung von wesentlicher Bedeutung sein.
Ich darf unsere Stellungnahme wie folgt zusammenfassen. Wir begrüßen eine Ausdehnung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit über Kohle und Stahl hinaus. Wir befürworten die Entwicklung einer echten europäischen Wirtschaftseinheit, die mit möglichst vielen europäischen Staaten in freiem wirtschaftlichem Verkehr, möglichst im Rahmen einer Freihandelszone, steht. Wir sehen darin große Möglichkeiten für eine fortschrittliche wirtschaftliche Entwicklung. Wenn das vorliegende Vertragswerk über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft solche Möglichkeiten in entwicklungsfähigem Ausmaße gibt, dann werden wir einer solchen Vertragsregelung zustimmen. Es liegt aber an Ihnen, die Bedenken — und ich weiß, daß ein großer Teil der Bedenken auch in Ihren Kreisen geteilt wird —, die ich hier vorgetragen habe, aus dem Wege zu räumen.