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ID0219801300

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    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Kalinke, bei dem gegenwärtigen Rechtszustand haben die Arbeiter im Bundesgebiet im Krankheitsfalle eine mindere soziale Sicherung ,als die Angestellten. Die Arbeiter erhalten niedrigere Leistungen, nämlich für die ersten sechs Wochen keinen Lohn, sondern nur Krankengeld. Bei der gegenwärtigen Regelung werden ,die Arbeiter dafür gewissermaßen noch zusätzlich bestraft, in dem sie höhere Beiträge als die Angestellten zu zahlen haben. Diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen. Wenn sie beseitigt ist, sind wir gern bereit, auch organisatorische Fragen zu regeln.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Gesetzentwurf versucht, organisatorische Fragen zu präjudizieren, ohne daß die Leistungsfragen geregelt werden. Das ist nicht nur eine wichtige Angelegenheit für Berlin, sondern auch eine Angelegenheit der Beziehungen Saarland- Bundesrepublik in bezug auf die Gestaltung der Sozialversicherung. Deshalb müssen zuerst — oder


    (Dr. Schellenberg)

    mindestens gleichzeitig — die Fragen der Leistungsgestaltung geregelt werden.
    Sowohl der Herr Bundesarbeitsminister wie Frau Kollegin Kalinke haben dargelegt, daß sie diesen Gesetzentwurf für besonders eilig halten. Das ist sehr merkwürdig. Die Frage der Selbstverwaltung wird nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Grantze erst zum Juni 1958 akut. Der neue Bundestag könnte also dieses Gesetz erst im Frühjahr des nächsten Jahres verabschieden. Sie haben aber offenbar ,die Befürchtung, daß es bei der Zusammensetzung des nächsten Bundestages keine Mehrheit ,für ein solches Gesetz geben wird.

    (Beifall bei der SPD. — Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Frau Kalinke: Wir können Sie beruhigen!)

    Unser Hauptanliegen ist die Gestaltung der Leistungen. In dieser Hinsicht haben wir berechtigte Sorgen. Was soll denn diese organisatorische Neugestaltung ,bezwecken? Sie soll für einen Teil der bisherigen Versicherten, die Mitglieder von Sonderkassen werden, Vorteile bringen, bessere Leistungen und niedrigere Beiträge. Aber es ist doch kein Wort darüber gesagt, woraus diese Besserstellung finanziert werden soll. Das ist der entscheidende Punkt.
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat vom sozialen Lastenausgleich gesprochen. Der Tatbestand ist, daß die Rentenversicherung des Landes Berlin im letzten Jahr rund 75 v. H. ihrer Aufwendungen im Wege des Gemeinlastverfahrens und durch Bundeszuschüsse erhalten hat.

    (Abg. Stingl: Das müssen Sie aber auch öffentlich in Berlin sagen, Herr Kollege Schellenberg!)

    Der Etat des Landes Berlin — wir wissen es alle — wird ungefähr zur Hälfte durch Bundeszuschüsse finanziert. Nun wollen Sie das Wunder vollbringen, den höheren Leistungsstand der Krankenversicherung in Berlin zu halten, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Meine Damen und Herren, wer das erreichen will, gibt sich einer Illusion hin. Wir sind gern bereit, im Ausschuß mit Ihnen darüber zu sprechen und Ihnen das nachzuweisen.
    Ein letztes Wort an den Herrn Bundesarbeitsminister. Der Herr Bundesarbeitsminister hat, als zum letzten Male über diese Frage diskutiert wurde, im Jahre 1952, laut Protokoll — ich darf zitieren — wörtlich erklärt:
    Weil wir aber auf idem Gebiet der Krankenversicherung keinen Lastenausgleich zwischen den Versicherungsträgern der Bundesrepublik und Berlin haben, glaubten wir, die Entwicklung in Berlin vor allem in der heutigen Zeit den Berlinern selbst überlassen zu sollen.
    So ist die Situation und nicht anders! — Der Herr Bundesarbeitsminister erklärte dann weiter:
    Man sollte nicht in Berlin durch übereilte Maßnahmen die Überzeugung entstehen lassen, daß man von der Bundesrepublik aus den Berlinern etwas aufzwingen wollte, was sie selbst nicht wollen.
    An diesem Tatbestand hat sich bisher nichts geändert. Denn weder das Abgeordnetenhaus noch der Senat des Landes Berlin haben eine Angleichung des Rechts der Krankenversicherung gewünscht. Im Gegenteil hat ,der Senat des Landes
    Berlin — in dem auch die Hauptregierungspartei, die CDU, vertreten ist — erklärt, daß er keine zwingende sachliche Notwendigkeit sieht, die Wiederzulassung der Sonderkassen mit der Regelung der Selbstverwaltung im Lande Berlin zu verbinden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das sind die Tatbestände.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Schellenberg war so liebenswürdig, auf eine Rede oder eine Erklärung von mir aus dem Jahre 1952 Bezug zu nehmen. Das, was er hier vorgetragen hat, ist in Wirklichkeit so gewesen: Wir haben damals mit den Vertretern des Berliner Senats, soweit sie bei mir im Ministerium waren, vereinbart, daß wir zuerst die Unfallversicherung und dann die Rentenversicherung aus dem einheitlichen Versicherungsträger herausnehmen, und haben es den Berlinern überlassen, auf dem Gebiete der Krankenversicherung von sich 'aus zu versuchen, eine Angleichung an das Recht, das wir in der Bundesrepublik haben, allmählich herbeizuführen. Seit der Zeit sind über drei Jahre vergangen, Herr Professor Schellenberg, und wir haben in Berlin keine Versuche gesehen, das Recht anzugleichen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Wir waren jederzeit bereit, die Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers zu erhalten; denn das ist bei der ganzen Angelegenheit letzten Endes das Entscheidende.
    Nun sagen Sie, es habe sich in der Zeitnichts geändert. Das Drängen der 'Berliner oder wenigstens weiter Kreise der Berliner Einwohnerschaft nach der Freiheit, sich einen Versicherungsträger aufzubauen oder sich einem anderen Versicherungsträger anzuschließen, kommt in einer derartigen Wucht ,auf uns zu, wie wir es kaum für möglich gehalten haben. Das darf ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: wir machen immer noch einen gewissen Unterschied 'zwischen einem politischen Gremium und ,der gesamten Bevölkerung.

    (Abg. Dr. Preller: Ach, tun Sie das auch mal in der Bundesrepublik!)

    — Herr Professor, ich glaube, daß das so ist. Es ist ja vorhin von Herrn Dr. Schellenberg gesagt worden, wir hätten vielleicht Angst, daß die Freiheit in einem kommenden Bundestag nicht mehr gegeben sei. Warten wir doch diese Wahlen ab,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Schellenberg: Warten Sie ab!)

    und Sie werden ganz bestimmt erleben, daß viele Ihrer Hoffnungen auf eine Neuordnung nicht erfüllt werden.

    (Abg. Dr. Preller: Wenn Sie so sicher sind, dann lassen Sie das Gesetz doch den nächsten Bundestag machen!)

    — Wenn man sagen wollte, daß man alles, was einem späteren Parlament übertragen werden könnte, zurückstellen sollte, dann wäre doch überhaupt keine gesetzgeberische Tätigkeit mehr möglich.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)



    (Bundesarbeitsminister Storch)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere es sehr, daß die Diskussion völlig von dem abgegangen ist, was im Gesetzentwurf enthalten ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Das Gesetz bringt eine organisatorische Neuordnung. Man kann sich darüber unterhalten, ob sie notwendig oder zweckmäßig ist. Daß man daran aber auf einmal das .Leistungsrecht der gesamten sozialen Krankenvensicherung aufhängt, ist für mich einfach unverständlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen, daß wir, wenn wir das Unfallversicherungsrecht neu geordnet haben, ob wir wollen oder nicht und ganz gleichgültig, wie die Wahlen ausfallen, zu der Neuordnung des Krankenversicherungsrechts und hier vor allem des Leistungsrechts kommen müssen. Warum konzentrieren wir uns denn nicht auf die Dinge, die heute zur Debatte stehen, sondern machen in dieser Debatte schon die Ausführungen, die vielleicht bei einer Neuordnung der Krankenversicherung notwendig sind?