Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Schneider :
— Er verzichtet. — Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Unstreitig ist die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als mitberatenden Ausschuß.
Wer außerdem für die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatenden Ausschuß ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung vor.
— Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbaugesetzes .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht als federführenden und den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen als mitberatenden Ausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 30. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Protokollen vom 10. März 1955 über die Änderung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und zu dein Abkommen vom 10. März 1955 über die Organisation für Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels sowie zu dem Protokoll vom 3. Dezember 1955 zur Berichtigung der drei Protokolle .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Küstenschiffahrt .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 3038).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden und an den Ausschuß für Geld und Kredit als mitberatenden Ausschuß vor.
— Es wird zusätzlich die Überweisung an den Außenhandelsausschuß als mitberatenden Ausschuß beantragt. Ich nehme an, daß gegen die Überweisung an alle drei Ausschüsse kein Widerspruch erfolgt. — Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen .
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2980).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Finckh. Ein Schriftlicher Bericht liegt vor*), so daß ein mündlicher Bericht nicht erforderlich ist.
Ich rufe in zweiter Beratung die Artikel 1, —2, — 3, — Einleitung und Überschrift auf. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich schließe die zweite Beratung und komme zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das
Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen?
— Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
*) Siehe Anlage 2.
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 2981, 2823).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Thieme. Es liegt ein Schriftlicher Bericht**) vor. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 2981 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Ohne Gegenstimmen. Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Punkt 27 der Tagesordnung:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ***).
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich unterstelle Beschlußfassung im Sinne des Antrags. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Punkt 28 muß ich zurückstellen, weil hier Aussprache vorgesehen ist.
Ich rufe Punkt 29 auf:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 28. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Untersuchung und Überwachung von Wein ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2950).
Es ist beantragt, den Gesetzentwurf sofort zurückzuverweisen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend -
und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Mitberatung. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, es wurde angeregt, auch die Punkte 5, 7 und 8 der Tagesordnung vorweg zu behandeln.
Hierzu erfolgt kein Widerspruch.
Dann rufe ich Punkt 5 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Aussetzungsbeschlüsse (Drucksache 3016).
Das Wort als Berichterstatterin hat Frau Abgeordnete Dr. Kuchtner.
Frau Dr. Kuchtner , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Handwerksordnung ist im 1. Deutschen Bundestag von sämtlichen heute im Hause vertretenen Parteien gebilligt worden. Sie ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Ausbildungsstand in
**) Siehe Anlage 3. Siehe Anlage 4.
der deutschen Wirtschaft. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat es deshalb für angezeigt gehalten, daß sich der Deutsche Bundestag äußert, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Handwerksordnung zu entscheiden hat. Ich darf im Namen des Rechtsausschusses das Hohe Haus um Zustimmung zu der Äußerung bitten, die Ihnen im Ausschußbericht Drucksache 3016 schriftlich vorliegt.