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ID0218205600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957 10103 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957. Begrüßungsworte des Präsidenten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1957 . . . . 10104 C Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10104 C Dr. Röder (CDU/CSU) 10106 B Mitteilung über die Wahl der Abgeordneten des Saarländischen Landtags Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz, Dr. Röder, Schreiner, Dr. Will (Saarbrücken), Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner, Wedel, Ruland, Schneider (Rotdorf) zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Begrüßung einer Delegation des Saarländischen Landtags 10106 A Unterbrechung der Sitzung . 10107 B Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten der Republik Osterreich Dr. h. c. Körner 10107 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Baur (Augsburg), Brese, Dr. Adenauer, Dr. Schranz und Pelster 10107 C Mitteilung über Aufnahme der Abg. Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz und Dr Röder in die Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schreiner und Dr. Will (Saarbrücken) in die Fraktion der SPD und der Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner und Wedel als Hospitanten in die Fraktion der FDP 10107 D Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 10108 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 10107 D Vorlage der Empfehlungen und eines Übereinkommens der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz an den Bundestag 10108 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 272, 294, 306, 307, 308, 309, 312, 313, 314 (Drucksachen 2609, 3029; 2850, 3051; 2944, 3032; 2949, 3031; 2956, 3042; 2961, 3053; 2999, 3071; 3017, 3070; 3019, 3072) 10108 B Vorlage der Berichte über Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädigten-Unternehmen (Drucksache 3052) und über die Länderzuweisungen zum Ausgleich finanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung (Drucksache 3060) 10108 C Geschäftliche Mitteilungen 10117 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448, Umdrucke 855 [neu], 880) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958) 10108 D, 10113 A Dr. Schranz (DP), Anfragender . . . 10108 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10110 C Schlick (CDU/CSU) 10111 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10111 D Margulies (FDP), Antragsteller . . . 10113 B Dr. Wahl (CDU/CSU) 10113 D Regling (SPD) 10114 C Dr. Atzenroth (FDP) 10116 A Überweisung der Anträge Umdrucke 855 (neu) und 880 und der Drucksache 2958 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 10116 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksachen 3013, 2080) 10117 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU): als Berichterstatter 10117 B Schriftlicher Bericht 10148 B Beschlußfassung 10117 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Dollinger, Dr. Pohle (Düsseldorf) u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung der Zahlung des Volkswagenwerks für das „Wirtschaftsbild" (Drucksache 2916) 10117 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 10118 A, 10129 D, 10144 C, 10145 C, 10146 B Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . 10120 C Wittrock (SPD): als Antragsteller . . . . 10123 B, 10127 B zur Geschäftsordnung 10128 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 10125 A Dr. Gülich (SPD) 10126 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10128 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . 10128 D, 10129 A, 10130 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 10130 B Dr. Deist (SPD) 10131 A, 10139 D, 10143 C, D, 10145 B, 10146 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 10139 A, D Petersen (GB/BHE) 10142 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10143 D Überweisung des Antrags Drucksache 2916 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 10128 C, D Weiterberatung vertagt 10146 D Nächste Sitzung 10146 D Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung 10146 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10147 A Anlage 2: Antrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Umdruck 855 [neu]) 10147 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Antrag Umdruck 855 (neu) (Umdruck 880) 10148 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (zu Drucksache 3013) 10148 B Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 10100 A Zeile 6 der Abstimmung 1: Schmitt (Vockenhausen) Ja Seite 10102 A Zeilen 1 und 6 der Abstimmung 1: Abgegebene Stimmen 410. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Altmaier 11. 1. Dr. Arndt 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. 1. Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brandt (Berlin) 10. 1. Dr. Bucerius 14. 1. Dr. Dehler 11. 1. Erler 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 10. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Dr. Furler 11. 1. Gerns 11. 1. Graaff (Elze) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Heiland 10. 1. Höfler 11. 1. Hoogen 10. 1. Jacobs 11. 1. Jahn (Frankfurt) 10. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Kopf 11. 1. Krammig 10. 1. Kriedemann 11.1. Kühlthau 11. 1. Kühn (Köln) 10. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Maier (Freiburg) 10. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Prennel 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Raestrup 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stauch 10. 1. Thieme 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. b) Urlaubsanträge Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 19. 1. Abgeordnete(r) bis einschl. Cillien 2. 3. Gockeln 2.3. Dr. Köhler 2. 2. Dr. Kreyssig 25 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Anlage 2 Umdruck 855 (neu) (Vgl. S. 10110 C, 10116 D) Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448). Der Bundestag wolle beschließen: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurt (Main), wird beauftragt, die gegen die ehemaligen amerikanischen und französischen Besatzungsmächte im Rahmen des Besatzungsbaus entstandenen unbefriedigten Forderungen deutscher Unternehmungen zu erfassen. Zu diesen Forderungen gehören die Ansprüche auf Vergütung für Sach- und Werkleistungen, auf Zahlung von Verzugszinsen und Erstattung von Verzugsschäden. Das Bundesamt hat alle, die derartige Forderungen geltend zu machen beabsichtigen, zur Meldung ihrer Forderungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufzufordern. Für die Anmeldung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen eine Ausschlußfrist bis zum 31. Januar 1957 zu setzen. Das Erfassungsverfahren wird im einzelnen durch einen Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Das Bundesamt hat gutachtlich zu den bei ihm angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen und eine Liste anzulegen, aus der sich Name und Anschrift der Anmeldenden, der Betrag der angemeldeten Forderung und der Betrag, der nach dem Gutachten des Bundesamtes voraussichtlich begründet ist, ergeben. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Behörden, die die Angemessenheit der angemeldeten Forderungen feststellen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft leitet zu diesem Zweck die Anmeldungen mit sämtlichen Unterlagen und seiner gutachtlichen Stellungnahme den für die Feststellung zuständigen Behörden zu. Das Ergebnis der behördlichen Feststellungen ist von der Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 30. April 1957 mitzuteilen. Bonn, den 4. Dezember 1956 Müller-Hermann Schlick Schmücker Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Regling Ritzel Mellies und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Schranz Dr. Brühler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 880 (Vgl. S. 10111 B, 10116 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Becker (Pirmasens), Dr. Weber (Koblenz), Kemper (Trier) und Genossen zum Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP (Umdruck 855 [neu]) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP (Drucksache 2448) betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag — Umdruck 855 (neu) — ist nach Absatz 4 folgender Absatz einzufügen: Soweit Aufträge für die ehemaligen französischen Besatzungstruppen in Betracht kommen und die Rechnungsbeträge bzw. Rest-und Nachforderungen über die Sonderbauämter und Landes-Bauabteilungen bereits nachgeprüft und festgestellt sind, wird das Bundesfinanzministerium ersucht, aus Haushaltsmitteln die Begleichung dieser anerkannten Rechnungsbeträge über die Sonderbauämter so rasch als möglich durchzuführen. Bonn, den 13. Dezember 1956 Schlick Becker (Pirmasens) Dr. Weber (Koblenz) Kemper (Trier) Brück Frau Dr. Gantenberg Gibbert Dr. Götz Hilbert Illerhaus Josten Knobloch Mayer (Birkenfeld) Richarts Frau Dr. Steinbiß Walz Anlage 4 zu Drucksache 3013 (Vgl. S. 10117 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080). Berichterstatter: Abgeordneter Brookmann (Kiel). Im Laufe des Jahres 1956 kamen etwa 21/2 Millionen Menschen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands als Besucher in das Bundesgebiet. Sie kamen, um Verwandte und Bekannte zu treffen, um mit Menschen zusammenzusein und Orte wiederzusehen, denen sie sich zugehörig fühlen und von denen sie ihr Leben, ihr Denken und Fühlen nicht willkürlich trennen und abschneiden lassen wollen. Solche Besuche waren lange Jahre fast unmöglich und sind auch heute noch mit Erschwernissen verbunden, die die seelische Widerstandskraft und den Unternehmungsgeist dieser Menschen stark belasten. Der Anlaß dieser Schwierigkeiten muß darin gesucht werden, daß das Regime der sowjetisch besetzten Zone ein tiefes Mißtrauen gegen das so natürliche und menschliche Bedürfnis hat, das diese Menschen das Zusammensein und das Wiedersehen mit dem anderen Teil Deutschlands suchen läßt, oder daß für die sowjetzonalen Machthaber die Begegnung der Menschen aus den beiden deutschen Landesteilen nur als politische Vokabel, als Instrument einer unaufrichtigen Propaganda Gültigkeit hat. Nach wie vor wird durch die Erteilung besonderer „Personalbescheinigungen" die Reise in den Westen Deutschlands aus der normalen Existenz in der SBZ ausgesondert und unter ein besonderes Licht gestellt. Jeder, der seinen Antrag zur Reise in die Bundesrepublik abgibt, weiß, daß er für die Zeit seines Besuches den gültigen Ausweis seiner unmittelbaren rechtmäßigen Heimat verliert; er weiß, daß sein Antrag den ganzen ihm bekannten Kontrollapparat des Regimes durchläuft und damit die Möglichkeit der verschiedensten Verdächtigungen gegeben wird, von der Kreispolizei, d. h. dem Sicherheitsdienst, angefangen bis hinab zum Hausvertrauensmann, der mit seinen Auskünften und Spitzeleien an dem Verfahren zur Erteilung der notwendigen Bescheinigung beteiligt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, wie das immer noch in einem Großteil der Fälle ;geschieht, hat der Betroffene begründeten Anlaß, 'anzunehmen, daß ihn eine ernste Verdächtigung bedroht. Ist andererseits alles glatt gegangen, bekommt er mit der Erteilung des Reisepapieresaber immer noch eine Frist gesetzt, die ihn nie vergessen läßt, daß es in seinem Dasein keine freie Entscheidung gibt und ihn der Argwohn des Regimes auch nicht verlassen hat, wenn der Trennungsstrich zum andern Teil Deutschlands überschritten wurde. Endlich — und das muß vielleicht als der Umstand angesehen werden, der den Entschluß zur Reise am meisten erschwert — wird es seine Sache bleiben, wie er es fertigbringt, zur gesetzten Frist in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, für ihn also nach Hause, zu seiner Familie und dem Ort seines Broterwerbs zurückzukehren: jegliche Mitnahme von Geldmitteln ist ihm untersagt und keine Möglichkeit gegeben, beim Antritt der Reise eine Rückreisefahrkarte zu lösen. Für den Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone kann über den Entschluß zur Reise in den westlichen Teil seiner Heimat nur der unerschrockene Mut und das Vertrauen entscheiden, das jeder der einzelnen Besucher in die Aufrichtigkeit und die Herzlichkeit setzen kann, mit der die Menschen drüben im Bundesgebiet ihr Bekenntnis zur Zusammengehörigkeit zu erfüllen bereit sind. Betrügen wir dieses Vertrauen nicht! Lassen wir uns in aller Klarheit eingestehen, daß jedes politische Bemühen um die Wiedervereinigung, daß alle Initiative und alles Ringen auf internationalem Feld nutzlos und vergeblich sein müssen, wenn die Überzeugung von der Zusammengehörigkeit unter uns nicht mehr Wirklichkeit ist und das Gefühl der inneren Gemeinschaft fehlt. Eine solche Gefahr aber muß entstehen, wenn der Landsmann von drüben, der uns besucht hat, enttäuscht nach Hause fährt, um sich dann erst recht ausgeliefert und verlassen zu fühlen. Die Antragsteller haben mit der Drucksache 2080 Empfehlungen vorgelegt, die alle Möglichkeiten einer öffentlichen Betreuung der Besucher von dem Augenblick an, in dem der Reisende das (Brookmann [Kiel]) Bundesgebiet betritt, bis zur besonderen Notlage, wie z. B. den Krankheitsfall, umfassen. Bevor ich auftragsgemäß berichte, wie der Ausschuß im einzelnen zu diesen Empfehlungen Stellung genommen hat, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß es — von dem vorliegenden Antrag abgesehen —bereits seit längerer Zeit Aufgabe des Ausschusses war, sich mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu befassen, die man für die Aufnahme und Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone sah, und daß hierbei in guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Gemeinden schon manches geschehen konnte, was im Geiste des vorliegenden Antrags der Aufnahme und Betreuung unserer Besucher aus dem andern Teil Deutschlands diente. Ich verweise auf die Erstattung von Rückreisekosten, die auf Grund von Richtlinien geschieht, die schon am 25. Februar 1955 erlassen wurden und die es den kommunalen Behörden ermöglichen, den Besuchern, ,die nicht allein und auch nicht mit der Hilfe ihrer Gastgeber in der Lage sind, die Fahrtkosten für die Rückreise aufzubringen, die Reise bis zu der nächstgelegenen Bahnstation hinter der Demarkationslinie zu bezahlen. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sich davon überzeugen konnte, daß die Richtlinien der Bundesregierung ausdrücklich eine großzügige Behandlung der entsprechenden Anträge empfehlen und daß der Ausschuß sich versichern ließ, keine der bearbeitenden Behörden sei befugt, die für diese Anträge vorgesehene Erklärung der Gastgeber, nicht zur Zahlung der Rückreisekosten in der Lage zu sein, zum Anlaß von Nachprüfungen zu nehmen. Ich verweise außerdem darauf, daß ein Antrag zum Haushalt des vergangenen Jahres, der im Rahmen ,dieses Ausschusses entstanden ist, Grundlagen zur Zahlung von allgemeinen Beihilfen bot, wie sie mit den Empfehlungen der Antragsteller zu Drucksache 2080 angestrebt wurden. An erster Stelle wurde die Bundesregierung mit diesem Antrag der Drucksache 2080 ersucht, auf Vereinbarungen hinzuwirken, Interzonenreisenden in beiden Richtungen die Möglichkeit zu geben, einen Betrag von 100 DM im Verhältnis 1 : 1 umzutauschen. Die Beratungen des Ausschusses mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bank deutscher Länder haben leider davon überzeugen müssen, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen die notwendigen Voraussetzungen für eine konkrete Empfehlung dieser Art fehlen; sei es, weil das in Frage kommende Verrechnungskonto 'im Rahmen des laufenden Interzonenhandelsabkommens — und zwar bis zur Höchstgrenze des in den Verhandlungen bisher durchzusetzenden Betrages — auf lange Zeit in Anspruch genommen ist; sei es, weil in der sowjetisch besetzten Zone ein prinzipielles Aus- und Einfuhrverbot für DM-Ost besteht und die Bank deutscher Länder keine Verwendungsmöglichkeiten für DM-OstNoten hat. Die Antragsteller versicherten im weiteren Verlauf der Ausschußberatungen, sich durch die Anzeichen gewisser Fortschritte bei der Regelung der interzonalen Zahlungsverpflichtungen veranlaßt zu sehen, dem Ausschuß vorzuschlagen, die Bundesregierung dennoch durch eine ausdrückliche Empfehlung zu ermutigen, in den weiteren Verhandlungen zur Frage des Zahlungsverkehrs auch die Frage des Reiseverkehrs zu berücksichtigen. Wie der erste Punkt der Ausschußempfehlung in Drucksache 3013 zeigt, hat der Ausschuß — übrigens einmütig — diesem Vorschlag entsprochen. In einem weiteren Punkt des Antrags der Drucksache 2080 wird vorgeschlagen, bis zur Verwirklichung des zunächst empfohlenen Umtauschabkommens die Bundesregierung zu veranlassen, unter Einschaltung der Städte, Kreise und Gemeinden eine Gutscheinaktion durchzuführen, durch die den Besuchern aus der SBZ die Möglichkeit gegeben werden soll, kleine persönliche Ausgaben selbst zu bestreiten. Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollten für den Gutschein jedes Einzelbesuchers aus Bundesmitteln nicht weniger als 10 DM beigesteuert werden. Zunächst hielten es alle Beteiligten für eine Vereinfachung, wenn statt der vorgeschlagenen Ausgabe von Gutscheinen 'unmittelbar die Zahlung eines Barbetrages vorgesehen würde. Gleichzeitig wurde, worauf an anderer Stelle ides Berichts bereits in Kürze hingewiesen werden konnte, im Rahmen dies Ausschusses die Initiative ergriffen, durch einen interfraktionellen Änderungsantrag zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956 ,durch den Ansatz von 5 Millionen DM unter dem Tit. 306 des Kap. 2701 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Besucher .aus der SBZ mit einem derartigen Barbetrag von 10 DM ausgestattet wird. Dieser Ansatz sollte zunächst gesperrt bleiben, bis die zuständigen Ressorts entsprechende Richtlinien für die Vergabe dieser Mittel erarbeitet hätten. In seinem Bericht auf Drucksache 3013 hat sich der Ausschuß der Lage entsprechend deshalb veranlaßt gesehen, zu beantragen, man möge die Bundesregierung ersuchen, solche Richtlinien in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen und beschleunigt vorzulegen, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß auch im Haushaltsjahr 1957 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Ich bin in der Lage, Sie davon zu unterrichten, daß dieser Empfehlung in der Zwischenzeit von der Bundesregierung weitgehend entsprochen worden ist. Die erforderlichen Richtlinien wurden dem Ausschuß vorgelegt. Die Freigabe der auf Grund des interfraktionellen Antrags im Haushaltsjahr 1956 vorgesehenen Mittel wurde vorgenommen. Die Antragsteller der Drucksache 2080 hatten unter einem besonderen Punkt ihrer Empfehlungen vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Städte, Kreise und Gemeinden erneut zu zusätzlichen Eigenleistungen aufzufordern. Auch der mitberatende Ausschuß für Kommunalpolitik hatte schon mit einem Schreiben vom 7. März 1956 dafür plädiert, die Bundesregierung zu ersuchen, praktikable Vorschläge für die ergänzende Eigeninitiative der Gemeinden und Gemeindeverbände unter Hinzuziehung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten. Die Vertreter der Bundesregierung wiesen während der Beratung des Ausschusses darauf hin, daß bei allen Besprechungen zur Frage der Bewilligung von Barbeihilfen ständige Fühlungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden gehalten worden sei. Den Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden sei bei jeder sich bietenden Gelegenheit verdeutlicht worden, wie dringend erforderlich die zusätzliche Eigenleistung dieser Körperschaften bei der Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone ist. Der Ausschuß erhielt darüber hinaus unter dem Datum vom 29. Februar des letzten Jahres von der (Brookmann [Kiel]) Bundesvereinigung einen Brief, in dem ausdrücklich die Bereitschaft erklärt wurde, die Vorstellungen dieser Art, wie sie auch von ihrer Seite wiederholt erhoben worden seien, den nachgeordneten Stellen gegenüber nochmals in Erinnerung zu bringen. Als einmütige Auffassung des Ausschusses darf festgestellt werden, daß jeder der Versuche zur Betreuung und zur Hilfe, wie sie in diesem Bericht aufgezeigt wurden, sinnlos sein wird, wenn nicht alle: der einzelne Gastgeber selbst, die zustandigen Stellen der Orte, in die der Besucher kommt, aie Länder und die Ressorts der Bundesregierung, in den Beweisen ihrer Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit wetteitern und zusammenwirken. Due Aufgabe, die sich uns allen hier unmittelbar und, solange die Trennung Deutschtands dauert, jeden Tag stellt, bleibt nur durch selbstverständliches menschliches Eintreten, das kein großes Aufheben von seinem Wirken macht, zu lösen. Verhängnisvoll wäre es, wenn sich einer der Beteiligten von bürokratischen Skrupeln leiten ließe und den Landsleuten, die von drüben zu uns kommen, nichts als einen Streit um Kompetenzen böte. Ich glaube aber, daß das im Grunde bisher von allen, die an der Betreuung unserer Besucher beteiligt sind, verstanden wurde. Der Ausschuß beschloß, sich bei der Empfehlung eines Berichtes in dieser Hinsicht darauf zu beschränken, dem Bundestag vorzuschlagen, nochmals zu betonen, daß die Ausarbeitung der Planungen für die Gewährung von Beihilfen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden soll und daß dabei ein wirksamer Anreiz für zusätzliche Eigenleistungen der Städte, Kreise und Gemeinden geboten werden muß. Der letzte Punkt in den Empfehlungen des Antrags der Drucksache 2080 bestand in dem Ersuchen an die Bundesregierung, Besuchern aus der sowjetisch besetzten Zone Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen zu gewähren, diese Leistungen als Auftragsangelegenheiten gemäß § 363 a RVO zu behandeln und die dazu erforderlichen Mittel vom Bund den Krankenkassen zu erstatten. Hierzu wurde von dem an den Beratungen mitbeteiligten Ausschuß für Sozialpolitik ein Abänderungsantrag gestellt, demgemäß lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, man möge die beantragte Krankenpflege einschließlich des Krankenhausaufenthaltes den Krankenkassen als Auftragsangelegenheit übertragen. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich bei seinen Beratungen davon überzeugt, daß die Krankenpflege schon jetzt in befriedigender Weise erfolgt und durch die notwendigen Mittel gewährleistet ist. Er hat sich die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung vorlegen lassen. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich dabei die Durchführung der Krankenhilfe durch die Landkreise und die kreisfreien Städte absolut bewährt. Soweit sich das überblicken läßt, wird sie von den beteiligten Dienststellen großzügig gehandhabt. Da die Antragsteller betonten, sie hätten mit der Formulierung, die für ihre Empfehlung gewählt worden sei, vor allem verhindern wollen, daß man die Bezirksfürsorgeverbände zusätzlich mit der Wahrnehmung dieser Aufträge belaste, hielt der Ausschuß es für richtig, es bei der bisherigen Durchführung dieser Betreuungsmaßnahme zu belassen. In seinem Antrag wurde darum lediglich nochmals grundsätzlich festgestellt, daß er es für richtig halte, den Landsleuten von drüben, die zum Besuch im Bundesgebiet sind, Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt zu gewähren. Auch die Empfehlungen, die der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mit diesem Bericht vorlegte, können nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten und Verantwortungen, die der Gesetzgeber hat, Ansatzpunkte für eine materielle Hilfestellung bei der Aufnahme unserer Besucher von drüben zu geben. Aber auch diese Bemühungen müssen fruchtlos bleiben, wenn der Besucher nicht in der Gewißheit zurückkehren kann, daß er zu uns gehört und daß wir ihn nicht verlassen. Lassen Sie uns versuchen, auch über das Materielle hinaus alles zu tun, was in unseren Kräften steht. Bonn, den 10. Januar 1957 Brookmann (Kiel) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben doch hier diesen Antrag mit Adjektiven bedacht, die in den ganzen Rahmen überhaupt nicht hineinpassen.

    (Zurufe von der SPD: Verdächtigungen?!)



    (Dr. Vogel)

    — Sie haben uns, obwohl der Antrag vom 5. Juli 1956 datiert ist, unterstellt, daß das ein Propagandaantrag wäre, wie es überhaupt eine beliebte Methode ist, alles, was von unserer Seite kommt, jetzt als Propaganda abzutun. So können wir doch nicht miteinander arbeiten!

    (Abg. Schoettle: Sie sind doch selber ganz groß in diesen Unterstellungen!)

    — Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schoettle: Sie haben hier einen Antrag vom 5. Juli vorliegen. Sie können sich doch wirklich vorstellen, daß es eine ganze Weile dauert, bis Sie überhaupt eine große Anzahl von Kollegen zusammenbekommen und sich dann gemeinsam schlüssig werden, wie Sie einen solchen Antrag formulieren wollen. Das können Sie doch nicht an einem Tag vornehmen, sondern Sie überlegen es sich. Sie können auch nicht bestreiten — Sie haben es zum Glück auch nicht bestritten —, daß im Grunde genommen gegen die einzelnen Bestimmungen nichts zu sagen wäre. Sie haben dann aber plötzlich die Gesamttendenz umgedreht und haben daraus Folgerungen gezogen, die Sie einfach nicht verantworten können.
    Nun lassen Sie uns doch einmal ganz nüchtern folgendes prüfen. Sie haben uns hier vor allen Dingen unterstellt — das haben Sie, Herr Kollege Deist, bewußt getan —, daß wir mit diesem Antrag nach außen hin — Sie sprachen sogar von Mäntelchen; ich weiß nicht, was das zu bedeuten haben soll

    (Zuruf von der SPD: Sagen Sie doch Mantel! — Abg. Dr. Hellwig: „Propagandistisches Mäntelchen"!)

    — „propagandistisches Mäntelchen", höre ich soeben —, Sie haben uns unterstellt, daß wir mit diesem Antrag nichts weiter wollten, als eine Form zu finden, die es uns gestatte, das Volkswagenwerk hintenherum in irgendeiner Weise zu verscheuern. Diese Unterstellung ist hier gemacht worden. Ich bitte darum, doch hier die Ernsthaftigkeit unseres Bemühens — Sie haben es selber am Anfang anerkennen müssen, daß hier alles getan worden ist, was überhaupt nach dem deutschen Aktienrecht getan werden kann, um das zu verhindern — wirklich nicht mehr zu negieren.
    Ich darf nun auf die einzelnen Punkte etwas näher eingehen. Es ist unbestreitbar — und, Herr Kollege Deist, darauf sind Sie leider mit keinem Wort eingegangen —, daß das Volkswagenwerk in Form einer GmbH mit einem Kapital von 60 Millionen DM auf die Dauer gar nicht weiterarbeiten kann. Wir sind uns völlig darüber einig, daß hier ein neuer Weg gefunden werden muß. Welcher Weg bietet sich hier an? Das Volkswagenwerk könnte sein GmbH-Kapital aufstocken, d. h. es müßte Bundesmittel aus dem Bundeshaushalt für eine sehr gewaltige Aufstockung in Anspruch nehmen. Wir sind uns wohl auch darüber einig, daß es sich angesichts des Kapitalbedarfs des Volkswagenwerks um Summen handeln würde, die vielleicht zwischen 300, 400, sogar 500 oder 600 Millionen DM liegen müßten. Das würde also bedeuten, daß wir zu diesem Zweck den Bundeshaushalt mit einer Summe von, sagen wir einmal, mindestens 300 oder 400 Millionen DM zusätzlich voll in Anspruch nehmen müßten. Wir fragen uns umgekehrt — und Sie müssen uns schon zugute halten, daß wir wirtschaftspolitisch eine andere Ansicht vertreten als Sie —, ob denn das der richtige Weg
    wäre, eine solche Kapitalaufstockung aus Steuergeldern vorzunehmen.

    (Abg. Ritzel: Wie war es denn gestern bei Krupp? — Abg. Jacobi: Wie ist denn der richtige Weg?)

    — Bitte, es ist einer der möglichen Wege, und wir fragen uns, ob wir nicht einen anderen Weg gehen können, der das gleiche Ziel erreicht und der dem Volkswagenwerk und seiner weiteren Ausdehnung dient, durch den aber auf der anderen Seite nicht erneut Steuergelder herangezogen werden. Wir haben uns bemüht, einen Vorschlag auszuarbeiten, der diesem Ziel näher kommt und von dem Sie selbst zugeben, daß er nach menschlichem Ermessen bei vernünftiger Anwendung zu diesem Ziel führen könnte.
    Ich muß noch eins sagen. Wenn hier tatsächlich ein solches Gesetz geschaffen werden würde — wir hoffen, daß es zustande kommt —, was würde dann geschehen? Zunächst ist doch der Bund einmal derjenige, der die Vergabe der Aktien zu kontrollieren hat. Wir haben vorhin — Sie haben uns da wieder etwas unterstellt — absichtlich gesagt: ganz oder teilweise. Ich bitte Sie wirklich, uns das abzunehmen, was Kollege Elbrächter vorhin sagte: daß dieses Gesetz dazu dienen solle, einen Anstoß zur Erörterung dieser Frage zu geben. Wir könnten uns natürlich viel präziser ausdrücken; das wäre durchaus denkbar. Aber wir haben absichtlich bestimmte Alternativen offengelassen, weil wir glauben, daß eine so eminent wichtige Frage in den Ausschüssen reiflich überlegt und nach allen Richtungen durchleuchtet werden sollte, damit man nachher zu einem vernünftigen Entschluß kommen kann. Wenn wir also gesagt haben: ganz oder teilweise, so gehen wir davon aus, daß es zunächst einmal der Bund ist, der die Prozedur einer Vergabe der Aktien zu bestimmen hat. Er hat es also in seiner Hand, hier etwas Vernünftiges zu tun.
    Sie haben darauf angespielt, daß die Investmentgesellschaften hier nicht hinreichend bedacht sind. Wir sind sofort bereit, die Investmentgesellschaften
    — falls sie dazu in der Lage sind — auch höher zu dotieren. Das ist eine reine Ermessensfrage. Bis jetzt haben wir uns jedenfalls meistens den Vorwurf anhören müssen, die Investmentgesellschaften in der jetzt bestehenden Form seien kapitalmäßig gar nicht in der Lage, hier über 25 % aufzunehmen. Gut, wenn mehr Investmentgesellschaften in Erscheinung treten sollten, sind wir gern bereit, 30, 40 und mehr Prozent hineinzutun. Warum auch nicht? Worauf es uns ankommt, ist, zu verhindern, daß hier tatsächlich Großaktionäre neu in Erscheinung treten. Wir glauben aber, nach menschlichem Ermessen alles getan zu haben, um ein solches Vorhaben zu verhindern. Sie wissen, das gleiche Ziel hatten wir damals bei der Reprivatisierung des Ufa-Vermögens im Auge.
    Unter Nr. 4 ist dann weiter gesagt, daß ein entsprechender Teil des Stammkapitals zur Vermeidung von Überfremdung als vinkulierte Namensaktien geschaffen wird. Auch wir sind uns natürlich der Gefahren bewußt, die immer mit Aktien, auch mit vinkulierten Namensaktien verbunden sind. Aber das deutsche Aktienrecht hat zunächst noch keine andere Möglichkeit als diese Form gefunden, und sie hat sich in einer ganzen Reihe von Fällen als überaus brauchbar erwiesen.
    Nun lassen Sie mich aber doch einmal vom Standpunkt der Vernunft aus untersuchen, warum


    (Dr. Vogel)

    wir zu diesem Antrag gekommen sind und welcher Weg voraussichtlich gegangen werden könnte. Der Bund ist also gezwungen — und davon gehe ich aus —, hier neues Kapital zu suchen. Wenn er auf dem normalen Weg auf den Kapitalmarkt in Form einer Aktiengesellschaft gehen würde, bestünden sicherlich solche Gefahren, wie Sie sie vorhin unterstellt haben. Aber wir gehen eben einen ganz besonderen Weg, und wir glauben, daß auf diesem Wege die Gefahren ausgeschaltet werden können. Wir glauben nämlich, daß auf diesem Wege auch völlig neue Käuferschichten herangeführt werden können.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas aussprechen. Wir haben von seiten der CDU/ CSU eine Reihe von Vorstößen unternommen, und Freunde von mir — ich nenne nur meine Freunde Arndgen und Häussler — haben auch bestimmte Pläne entworfen, um in irgendeiner Form dem Ziel näher zu kommen, an dem wir unbeirrbar festhalten: auch die Arbeiterschaft zu Eigentum zu bringen und durch eine weite Streuung des Eigentums auch den Arbeiter an den Fortschritten und an den Gewinnen der Unternehmungen mit zu beteiligen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir werden an diesem Ziel festhalten. Wir glauben, daß auch im Rahmen des Volkswagenwerkes durchaus eine Möglichkeit für eine solche Partnerschaft besteht. Warum wollen Sie dann diesen Gedanken völlig ausschalten? Er ist auch in diesem Entwurf drin, und wir haben ihn dabei keineswegs aus dem Auge verloren.
    Sie haben in einem geschichtlichen Rückblick die Entwicklung des öffentlichen Eigentums in Deutschland beleuchtet. Ich gebe Ihnen in manchen Dingen völlig recht. Die öffentliche Hand hat da und dort eingegriffen, und wir stehen absolut dazu, daß sie das auch in Zukunft da und dort und in dieser Form tut. Warum sollte sie es auch nicht machen? Wenn ich Ihnen meinen ganz persönlichen Standpunkt sagen darf: Nach der Diskussion der letzten Zeit wäre ich durchaus bereit, darüber zu sprechen, daß zumindest eine Sperrminorität von 26 % in der Hand des Bundes verbleibt, so daß er dann als der größte Aktionär auch einen Anteil hätte, der ihm praktisch die Fortdauer seines jetzigen Einflusses gewährleisten würde.
    Alle diese Dinge sind drin; aber wir müssen darüber miteinander sprechen. Ich hoffe sehr, Sie werden sich der Aufgabe nicht verweigern, daß wir in einer vernünftigen Form darüber sprechen, wie hier die Dinge zu steuern sind.
    In einem sind wir uns, glaube ich, völlig einig. Sie haben vorhin mit Recht auf den § 7 des Gesetzentwurfs, den Herr Kollege Atzenroth begründet und eingebracht hat, hingewiesen. Wir sind uns der Gefahrenlage dieses § 7 genauso bewußt und wir lehnen ihn genauso ab, wie Sie ihn ablehnen. Wir haben nicht die Absicht, hier in irgendeiner Form irgendeiner Interessentengruppe etwas zuzuschanzen, und wir haben das, glaube ich, auch hinreichend unter Beweis gestellt.
    Aber lassen Sie mich nun noch etwas zu den Argumenten sagen, die Sie hinsichtlich der beherrschenden Stellung einzelner Firmen auf dem Automobilmarkt vorgetragen haben. Es würde nicht sehr schwerfallen, mit den gleichen Argumenten, mit denen Sie die Unmöglichkeit unseres
    Gesetzentwurfs beweisen wollen, auch Ihnen genau das Gegenteil nachzuweisen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Aber ich möchte das hier nicht verbreitern, denn ich glaube, dieses Hohe Haus hat heute schon lange genug darüber diskutiert. Ich hoffe, daß wir uns im Ausschuß treffen werden. Dann werde ich Ihnen auseinandersetzen, warum mit den gleichen Argumenten bewiesen werden kann, daß eben hier eine Monopolstellung geschaffen worden ist — und zwar eine einzigartige Monopolstellung — und daß auf der anderen Seite durchaus zu erwägen wäre, ob hier nicht eben der bisherige rechtlich unerfreuliche Zustand in einen besseren umgewandelt werden könnte.
    Sie sind, glaube ich, mit uns darin einig, daß Sie sagen: Wir brauchen eine gesetzliche Neuordnung des Bundesvermögens überhaupt. Wir gehen darin völlig konform. Dieser Gesetzentwurf hierzu, den die Regierung beizeiten einbringen sollte, wäre in der Tat der erste Testfall, daß so etwas in einem großen Einzelfall möglich und daß es durchgeführt werden kann.

    (Zuruf des Abg. Dr. Atzenroth.)

    — Warum sollen wir es denn nicht an einem solchen großen Objekt zuerst versuchen, Herr Kollege Atzenroth?

    (Abg. Dr. Atzenroth: Ich sage: Der erste Testfall ist, was vorliegt!)

    Der große Nachteil Ihres Entwurfs ist leider der,
    daß Sie auf das Ganze gehen wollen, wo man im
    Augenblick wirklich nicht aufs Ganze gehen kann.
    Ich glaube, wir könnten uns mindestens einige Stunden lang darüber streiten, Herr Dr. Deist, ob der Preis des Volkswagens, sagen wir einmal, wirklich ein marktkonformer Preis ist und ob nicht nur mit Hilfe einer einzigartigen Monopolstellung derartige Investitionen möglich waren. Aber ob der Volkswagen heute nicht wesentlich billiger sein könnte, wollen wir dann lieber im Ausschuß weiter erörtern. Ich glaube, Sie sind auch in dieser Beziehung ganz anderer Ansicht. Wir sind jetzt vielleicht aus jener Epoche heraus, in der Gewinne in der Autoindustrie erzielt worden sind, die wohl in der Wirtschaftsgeschichte ziemlich einzigartig dastehen. Aber je schärfer jetzt eben auch der internationale Konkurrenzkampf wird, desto mehr, glaube ich, wird auch das Volkswagenwerk danach trachten müssen, seine Kapitalbasis in eine vernünftige Ordnung zu bringen, und dazu wollen wir ihm jetzt verhelfen.
    Es hat keinen Zweck, daß wir uns hier noch länger und ausführlicher über Einzelheiten unterhalten. Ich finde es sehr vernünftig, daß Sie dafür sind, in erster Linie diesen Antrag „Privatisierung des Volkswagenwerks" dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Mit Hilfe des Haushaltsausschusses haben wir die Möglichkeit, den Unterausschuß „Bundesvermögensbeteiligung" mit diesem Projekt zu befassen. Dort werden wir die Dinge gemeinsam miteinander klären können, und Sie dürfen vergewissert sein, daß es unser Ziel ist, hier zu versuchen, an einem Probefall zu ergründen, ob nicht auch die Arbeiterschaft mit an den Erfolgen eines solchen Werkes beteiligt werden kann, ob nicht auch weiter neue Käuferschichten in einem großen Ausmaß erschlossen werden können, und schließlich, ob nicht die hier zur Verfügung stehen-


    (Dr. Vogel)

    den gewaltigen Summen darüber hinaus dem gemeinsamen Anliegen der Förderung der Wissenschaft und ihres Nachwuchses und der Förderung von Anstalten, Fachschulen und Berufsschulen dienen können. Ich glaube, daß wir gemeinschaftlich die Aufgabe haben, danach zu trachten, auch außerhalb des Bundeshaushalts Mittel zu finden, um die Finanzierung dieser Zwecke zu ermöglichen. Wir bitten Sie aber dringend darum, dieses gemeinsame Anliegen nicht durch falsche Unterstellungen zu gefährden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    !Vizepräsident Dr. Schneider: Meine Damen und Herren, wir wollen heute aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht zu erörtern brauche, um 19.30 Uhr schließen. Ich darf die Herren Redner bitten, darauf Rücksicht zu nehmen, damit wir wenigstens diesen Punkt heute noch erledigen können.
    Das Wort hat der Abgeordnete Petersen.


Rede von Helmut Petersen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP strebt eine Regelung an, die dem Bund, den Ländern und den Gemeinden grundsätzlich die eigene Betätigung in der Wirtschaft, von Ausnahmen abgesehen, untersagt. Auch der Gesamtdeutsche Block/BHE verfolgt mit Besorgnis die steigende Allmacht des Staates in der Wirtschaft und bekennt sich zu dem Grundsatz, daß das private Unternehmertum nicht nur beiaht, sondern gegen die immer stärker werdende Wirtschaftshand des Staates geschützt werden soll. Das Anliegen des Antragstellers geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus und verkennt die wirtschaftspolitischen Gegebenheiten des Tages und die rechtlichen Grenzen, die dem Bund gegenüber den Ländern und Gemeinden durch Verfassung und Gesetz gezogen sind.
Zunächst einmal fällt auf, daß dieser Gesetzentwurf erst am 26. September vorigen Jahres eingebracht wurde, zu einer Zeit also, die nicht mehr erhoffen ließ, daß der mit dem Gesetz verfolgte Zweck noch gesetzgeberisch gefördert werden kann. Es besteht wohl Einmütigkeit darüber, daß dieser Entwurf keine wirkliche Chance hat, in den uns für die Gesetzesarbeit noch verbleibenden fünf bis sechs Monaten einer Lösung oder auch nur einer Entscheidung zugeführt zu werden. So wird dieser Gesetzentwurf nicht nur in der Ausschußschublade verschwinden, sondern am Ende zu dem Haufen gelegt werden müssen, der den Vermerk „Wahlanträge" trägt.
In seinem materiellen Inhalt ist der Entwurf zu unvollständig und zu unfertig, um dieses umfangreiche und so schwierig gewordene Wirtschaftsproblem einer gesunden Lösung zuzuführen.

(Abg. Dr. Atzenroth: Deswegen tut man lieber gar nichts!)

Er schafft in den Auflagen an den Bundestag und an die Ländervertretungen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für die wirtschaftlichen Unternehmen der öffentlichen Hand und in der Auflage an den Überprüfungsausschuß für die Überwachung der Veräußerung nicht nur erheblich störende Einwirkungen in die Exekutive, sondern er übersieht auch die Grenzen, die diesem Vorhaben formal haushaltsrechtlich, verwaltungsrechtlich, ja sogar verfassungsrechtlich gesetzt sind.
Von der Privatisierung der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand sollen nur die Bundesbahn, die Bundespost, die öffentlich-rechtlichen Banken, die Kreditinstitute, die Land- und Forstwirtschaft und die Arbeiten in den Strafanstalten ausgenommen sein. Dagegen sollen die Versorgungsbetriebe der Gemeinden für Gas, Wasser, Strom und Verkehr in die Privatisierung hineingenommen werden. Wer solches vorhat, übersieht nicht nur den kommunalgeschichtlichen Werdegang dieser Gemeindebetriebe in den letzten Jahrzehnten, ihren oft aus dem Nichts heraus mit vielen wirtschaftlichen Opfern und Schwierigkeiten geschaffenen heutigen Wirtschaftsstand, sondern gefährdet dadurch auch eine bisher gesicherte und sozial fundierte Versorgung der Bürger.
Der Entwurf läßt nicht erkennen, wie der Ankauf der zu privatisierenden Betriebe durch die ausländische öffentliche Hand verhindert werden soll. Es wäre ja nichts damit erreicht, daß wir die deutsche öffentliche Hand in der Wirtschaft ausschalten und der öffentlichen Hand des Auslandes dadurch neue Wege eröffnen. Bei dem zur Zeit herrschenden Kapitalmangel ist auch eine Überfremdung der zu privatisierenden Wirtschaft durch Auslandskapital zu befürchten. Der deutsche Kapitalmarkt ist nicht in der Lage, die Milliardensummen aufzubringen, die notwendig wären, um eine durchgreifende Privatisierung durchzuführen. Jede weitere Belastung des Kapitalmarkts ist deshalb unerwünscht. Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat erst vor wenigen Wochen an dieser Stelle ein Klagelied davon gesungen, daß er auf dem Kapitalmarkt kein Geld für den sozialen Wohnungsbau finden kann. Hier haben alle eine gute Chance, ihr Geld für einen guten Zweck anzulegen. Jede Mark, die dem Kapitalmarkt aber durch andere Belastungen entzogen wird, geht dem sozialen Wohnungsbau verloren.
Es ist nicht zu verstehen, warum der Antragsteller, wenn er so grundsätzlich gegen die Betätigung der öffentlichen Hand in der Wirtschaft vorgeht, gegenüber der Bundesbahn, Bundespost, den Bank- und Kreditinstituten, der Land- und Forstwirtschaft und für die Arbeiten in den Strafanstalten Ausnahmen zulassen will. Gerade gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand in den Strafanstalten sind immer wieder aus Kreisen der gewerblichen Wirtschaft verständliche Klagen vorgebracht worden. Warum will man hier nicht das gleiche anstreben? Bei der Bundesbahn und der Bundespost scheint man wohl das finanzielle Risiko zu scheuen, das diese beiden Unternehmen in sich tragen. Es kann aber nicht gutgeheißen werden, daß bei einer so grundsätzlichen Einstellung gegen die Betätigung der öffentlichen Hand nur dort privatisiert werden soll, wo es sich für den Erwerber rentiert, während Zuschußbetriebe der öffentlichen Hand und damit dem Steuerzahler gern überlassen bleiben.
Neben der Verkennung der zur Zeit gegebenen wirtschaftspolitischen Möglichkeiten sprechen auch eine ganze Reihe von rechtlichen Bedenken gegen diesen Entwurf. Die Bestimmungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, nach denen der Verkauf von Vermögen der öffentlichen Hand der Zustimmung der Volksvertretung bedarf, sollen nach § 10 auf Veräußerungen nach diesem Gesetz keine Anwendung finden. Das verstößt gegen Art. 109 des Grundgesetzes, der eine getrennte Etat- und Haushaltsführung von Bund und Ländern festlegt.


(Petersen)

Der Überprüfungsausschuß soll nach § 12 Richtlinien für Zeit, Art und Ausmaß der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen mit verbindlicher Wirkung für Regierungen und Verwaltungen erlassen und ihre Durchführung überwachen können. Das würde bedeuten, daß ein Ausschuß, der sich aus Mitgliedern des Bundestages, der Bundesregierung, des Bundesrats und der Bundesnotenbank zusammensetzt, auch gegenüber den Ländern und ihren parlamentarischen Vertretungen Weisungsbefugnisse erhält. Von den Gemeinden ist hier überhaupt nicht mehr die Rede. Das würde einen außerordentlichen Eingriff in die Eigenständigkeit der Länder und Gemeinden bedeuten und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auslösen.
Wir kommen also zu der Feststellung, daß dieser Entwurf in seiner ganzen Anlage unfertig ist und so sicher nicht zu dem gewünschten Erfolge führen kann.
Zu dem Antrag Drucksache 2614, der die Privatisierung des Volkswagenwerkes zum Gegenstand hat, möchte ich bei der vorgeschrittenen Zeit folgendes ausführen. Auch hier wundert uns das Eilbedürfnis, das diesem Anliegen unterstellt wird. Es besteht auch hier kein Zweifel, daß eine gesetzgeberische Regelung für eine Privatisierung des Volkswagenwerks in dieser Legislaturperiode nicht mehr erreicht werden kann. Die Bundesregierung wäre schlecht beraten, wenn sie ohne rechtliche Entscheidung über die ungeklärten Eigentumsverhältnisse beim Volkswagenwerk im Sinne der Antragsteller initiativ werden würde. Bemühen wir uns um die Verabschiedung des Kriegsfolgenschlußgesetzes, schaffen wir damit die Voraussetzung für eine Regelung aller alten Verbindlichkeiten des Bundes! Dann werden wir auch Möglichkeiten und bessere Grundlagen für eine Klärung der Eigentumsverhältnisse am Volkswagenwerk haben. Die ungeklärten Eigentumsverhältnisse dieses Werkes, aber auch die Tatsache, daß dieses Unternehmen einen markt- und preisregulierenden Charakter hat, sprechen dagegen, eine Privatisierung im gegenwärtigen Zeitpunkt gutzuheißen.
Zur Begründung der Anträge wird nun unter anderem angeführt, daß nach einer Überführung der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand in Privateigentum, insbesondere des Volkswagenwerks, die Wünsche der kleinen Leute nach sicherer Anlage ihrer Ersparnisse in Aktien gefördert werden könnten. Dem steht doch gegenüber, daß das Sparkapital laufend zurückgeht. Es scheint danach nicht so sehr das Sparkapital kleiner Leute nach sicherer Anlage zu drängen als hier und da auch Spekulationsgewinne, die, nach der Währungsreform erzielt, noch nicht gut und anlagesicher untergebracht werden konnten. Niemand könnte verantworten, daß Vermögensobjekte der öffentlichen Hand, also der Staatsbürger, freigegeben werden, um die Konsolidierung solcher Gewinne zu ermöglichen.
Eine Veräußerung des Bundesvermögens würde auch zu einer weiteren Entrechtung und Benachteiligung der Vertriebenen und sozial Schwachen führen. Ehe man eine neue Schicht von Besitzern schafft, muß erst einmal die Bildung neuen Eigentums durch einen gerechten Lastenausgleich für die Heimatvertriebenen im großen und ganzen abgeschlossen und eine sozial gerechte neue Lebensordnung für die Kriegsopfer geschaffen sein.
Der Zeitpunkt für eine mit diesen Anträgen verfolgte wirtschaftliche Neuordnung erscheint uns deshalb nicht gekommen. Es wird das Anliegen des Ausschusses sein, diese Dinge sehr ernsthaft zu überprüfen und die Notwendigkeiten zu berücksichtigen, die sich aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben.

(Beifall beim GB/BHE.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Deist.