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    2. Deutscher Bundestag — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957 10103 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957. Begrüßungsworte des Präsidenten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1957 . . . . 10104 C Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10104 C Dr. Röder (CDU/CSU) 10106 B Mitteilung über die Wahl der Abgeordneten des Saarländischen Landtags Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz, Dr. Röder, Schreiner, Dr. Will (Saarbrücken), Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner, Wedel, Ruland, Schneider (Rotdorf) zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Begrüßung einer Delegation des Saarländischen Landtags 10106 A Unterbrechung der Sitzung . 10107 B Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten der Republik Osterreich Dr. h. c. Körner 10107 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Baur (Augsburg), Brese, Dr. Adenauer, Dr. Schranz und Pelster 10107 C Mitteilung über Aufnahme der Abg. Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz und Dr Röder in die Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schreiner und Dr. Will (Saarbrücken) in die Fraktion der SPD und der Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner und Wedel als Hospitanten in die Fraktion der FDP 10107 D Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 10108 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 10107 D Vorlage der Empfehlungen und eines Übereinkommens der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz an den Bundestag 10108 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 272, 294, 306, 307, 308, 309, 312, 313, 314 (Drucksachen 2609, 3029; 2850, 3051; 2944, 3032; 2949, 3031; 2956, 3042; 2961, 3053; 2999, 3071; 3017, 3070; 3019, 3072) 10108 B Vorlage der Berichte über Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädigten-Unternehmen (Drucksache 3052) und über die Länderzuweisungen zum Ausgleich finanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung (Drucksache 3060) 10108 C Geschäftliche Mitteilungen 10117 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448, Umdrucke 855 [neu], 880) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958) 10108 D, 10113 A Dr. Schranz (DP), Anfragender . . . 10108 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10110 C Schlick (CDU/CSU) 10111 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10111 D Margulies (FDP), Antragsteller . . . 10113 B Dr. Wahl (CDU/CSU) 10113 D Regling (SPD) 10114 C Dr. Atzenroth (FDP) 10116 A Überweisung der Anträge Umdrucke 855 (neu) und 880 und der Drucksache 2958 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 10116 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksachen 3013, 2080) 10117 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU): als Berichterstatter 10117 B Schriftlicher Bericht 10148 B Beschlußfassung 10117 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Dollinger, Dr. Pohle (Düsseldorf) u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung der Zahlung des Volkswagenwerks für das „Wirtschaftsbild" (Drucksache 2916) 10117 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 10118 A, 10129 D, 10144 C, 10145 C, 10146 B Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . 10120 C Wittrock (SPD): als Antragsteller . . . . 10123 B, 10127 B zur Geschäftsordnung 10128 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 10125 A Dr. Gülich (SPD) 10126 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10128 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . 10128 D, 10129 A, 10130 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 10130 B Dr. Deist (SPD) 10131 A, 10139 D, 10143 C, D, 10145 B, 10146 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 10139 A, D Petersen (GB/BHE) 10142 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10143 D Überweisung des Antrags Drucksache 2916 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 10128 C, D Weiterberatung vertagt 10146 D Nächste Sitzung 10146 D Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung 10146 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10147 A Anlage 2: Antrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Umdruck 855 [neu]) 10147 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Antrag Umdruck 855 (neu) (Umdruck 880) 10148 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (zu Drucksache 3013) 10148 B Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 10100 A Zeile 6 der Abstimmung 1: Schmitt (Vockenhausen) Ja Seite 10102 A Zeilen 1 und 6 der Abstimmung 1: Abgegebene Stimmen 410. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Altmaier 11. 1. Dr. Arndt 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. 1. Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brandt (Berlin) 10. 1. Dr. Bucerius 14. 1. Dr. Dehler 11. 1. Erler 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 10. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Dr. Furler 11. 1. Gerns 11. 1. Graaff (Elze) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Heiland 10. 1. Höfler 11. 1. Hoogen 10. 1. Jacobs 11. 1. Jahn (Frankfurt) 10. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Kopf 11. 1. Krammig 10. 1. Kriedemann 11.1. Kühlthau 11. 1. Kühn (Köln) 10. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Maier (Freiburg) 10. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Prennel 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Raestrup 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stauch 10. 1. Thieme 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. b) Urlaubsanträge Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 19. 1. Abgeordnete(r) bis einschl. Cillien 2. 3. Gockeln 2.3. Dr. Köhler 2. 2. Dr. Kreyssig 25 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Anlage 2 Umdruck 855 (neu) (Vgl. S. 10110 C, 10116 D) Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448). Der Bundestag wolle beschließen: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurt (Main), wird beauftragt, die gegen die ehemaligen amerikanischen und französischen Besatzungsmächte im Rahmen des Besatzungsbaus entstandenen unbefriedigten Forderungen deutscher Unternehmungen zu erfassen. Zu diesen Forderungen gehören die Ansprüche auf Vergütung für Sach- und Werkleistungen, auf Zahlung von Verzugszinsen und Erstattung von Verzugsschäden. Das Bundesamt hat alle, die derartige Forderungen geltend zu machen beabsichtigen, zur Meldung ihrer Forderungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufzufordern. Für die Anmeldung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen eine Ausschlußfrist bis zum 31. Januar 1957 zu setzen. Das Erfassungsverfahren wird im einzelnen durch einen Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Das Bundesamt hat gutachtlich zu den bei ihm angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen und eine Liste anzulegen, aus der sich Name und Anschrift der Anmeldenden, der Betrag der angemeldeten Forderung und der Betrag, der nach dem Gutachten des Bundesamtes voraussichtlich begründet ist, ergeben. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Behörden, die die Angemessenheit der angemeldeten Forderungen feststellen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft leitet zu diesem Zweck die Anmeldungen mit sämtlichen Unterlagen und seiner gutachtlichen Stellungnahme den für die Feststellung zuständigen Behörden zu. Das Ergebnis der behördlichen Feststellungen ist von der Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 30. April 1957 mitzuteilen. Bonn, den 4. Dezember 1956 Müller-Hermann Schlick Schmücker Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Regling Ritzel Mellies und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Schranz Dr. Brühler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 880 (Vgl. S. 10111 B, 10116 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Becker (Pirmasens), Dr. Weber (Koblenz), Kemper (Trier) und Genossen zum Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP (Umdruck 855 [neu]) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP (Drucksache 2448) betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag — Umdruck 855 (neu) — ist nach Absatz 4 folgender Absatz einzufügen: Soweit Aufträge für die ehemaligen französischen Besatzungstruppen in Betracht kommen und die Rechnungsbeträge bzw. Rest-und Nachforderungen über die Sonderbauämter und Landes-Bauabteilungen bereits nachgeprüft und festgestellt sind, wird das Bundesfinanzministerium ersucht, aus Haushaltsmitteln die Begleichung dieser anerkannten Rechnungsbeträge über die Sonderbauämter so rasch als möglich durchzuführen. Bonn, den 13. Dezember 1956 Schlick Becker (Pirmasens) Dr. Weber (Koblenz) Kemper (Trier) Brück Frau Dr. Gantenberg Gibbert Dr. Götz Hilbert Illerhaus Josten Knobloch Mayer (Birkenfeld) Richarts Frau Dr. Steinbiß Walz Anlage 4 zu Drucksache 3013 (Vgl. S. 10117 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080). Berichterstatter: Abgeordneter Brookmann (Kiel). Im Laufe des Jahres 1956 kamen etwa 21/2 Millionen Menschen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands als Besucher in das Bundesgebiet. Sie kamen, um Verwandte und Bekannte zu treffen, um mit Menschen zusammenzusein und Orte wiederzusehen, denen sie sich zugehörig fühlen und von denen sie ihr Leben, ihr Denken und Fühlen nicht willkürlich trennen und abschneiden lassen wollen. Solche Besuche waren lange Jahre fast unmöglich und sind auch heute noch mit Erschwernissen verbunden, die die seelische Widerstandskraft und den Unternehmungsgeist dieser Menschen stark belasten. Der Anlaß dieser Schwierigkeiten muß darin gesucht werden, daß das Regime der sowjetisch besetzten Zone ein tiefes Mißtrauen gegen das so natürliche und menschliche Bedürfnis hat, das diese Menschen das Zusammensein und das Wiedersehen mit dem anderen Teil Deutschlands suchen läßt, oder daß für die sowjetzonalen Machthaber die Begegnung der Menschen aus den beiden deutschen Landesteilen nur als politische Vokabel, als Instrument einer unaufrichtigen Propaganda Gültigkeit hat. Nach wie vor wird durch die Erteilung besonderer „Personalbescheinigungen" die Reise in den Westen Deutschlands aus der normalen Existenz in der SBZ ausgesondert und unter ein besonderes Licht gestellt. Jeder, der seinen Antrag zur Reise in die Bundesrepublik abgibt, weiß, daß er für die Zeit seines Besuches den gültigen Ausweis seiner unmittelbaren rechtmäßigen Heimat verliert; er weiß, daß sein Antrag den ganzen ihm bekannten Kontrollapparat des Regimes durchläuft und damit die Möglichkeit der verschiedensten Verdächtigungen gegeben wird, von der Kreispolizei, d. h. dem Sicherheitsdienst, angefangen bis hinab zum Hausvertrauensmann, der mit seinen Auskünften und Spitzeleien an dem Verfahren zur Erteilung der notwendigen Bescheinigung beteiligt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, wie das immer noch in einem Großteil der Fälle ;geschieht, hat der Betroffene begründeten Anlaß, 'anzunehmen, daß ihn eine ernste Verdächtigung bedroht. Ist andererseits alles glatt gegangen, bekommt er mit der Erteilung des Reisepapieresaber immer noch eine Frist gesetzt, die ihn nie vergessen läßt, daß es in seinem Dasein keine freie Entscheidung gibt und ihn der Argwohn des Regimes auch nicht verlassen hat, wenn der Trennungsstrich zum andern Teil Deutschlands überschritten wurde. Endlich — und das muß vielleicht als der Umstand angesehen werden, der den Entschluß zur Reise am meisten erschwert — wird es seine Sache bleiben, wie er es fertigbringt, zur gesetzten Frist in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, für ihn also nach Hause, zu seiner Familie und dem Ort seines Broterwerbs zurückzukehren: jegliche Mitnahme von Geldmitteln ist ihm untersagt und keine Möglichkeit gegeben, beim Antritt der Reise eine Rückreisefahrkarte zu lösen. Für den Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone kann über den Entschluß zur Reise in den westlichen Teil seiner Heimat nur der unerschrockene Mut und das Vertrauen entscheiden, das jeder der einzelnen Besucher in die Aufrichtigkeit und die Herzlichkeit setzen kann, mit der die Menschen drüben im Bundesgebiet ihr Bekenntnis zur Zusammengehörigkeit zu erfüllen bereit sind. Betrügen wir dieses Vertrauen nicht! Lassen wir uns in aller Klarheit eingestehen, daß jedes politische Bemühen um die Wiedervereinigung, daß alle Initiative und alles Ringen auf internationalem Feld nutzlos und vergeblich sein müssen, wenn die Überzeugung von der Zusammengehörigkeit unter uns nicht mehr Wirklichkeit ist und das Gefühl der inneren Gemeinschaft fehlt. Eine solche Gefahr aber muß entstehen, wenn der Landsmann von drüben, der uns besucht hat, enttäuscht nach Hause fährt, um sich dann erst recht ausgeliefert und verlassen zu fühlen. Die Antragsteller haben mit der Drucksache 2080 Empfehlungen vorgelegt, die alle Möglichkeiten einer öffentlichen Betreuung der Besucher von dem Augenblick an, in dem der Reisende das (Brookmann [Kiel]) Bundesgebiet betritt, bis zur besonderen Notlage, wie z. B. den Krankheitsfall, umfassen. Bevor ich auftragsgemäß berichte, wie der Ausschuß im einzelnen zu diesen Empfehlungen Stellung genommen hat, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß es — von dem vorliegenden Antrag abgesehen —bereits seit längerer Zeit Aufgabe des Ausschusses war, sich mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu befassen, die man für die Aufnahme und Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone sah, und daß hierbei in guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Gemeinden schon manches geschehen konnte, was im Geiste des vorliegenden Antrags der Aufnahme und Betreuung unserer Besucher aus dem andern Teil Deutschlands diente. Ich verweise auf die Erstattung von Rückreisekosten, die auf Grund von Richtlinien geschieht, die schon am 25. Februar 1955 erlassen wurden und die es den kommunalen Behörden ermöglichen, den Besuchern, ,die nicht allein und auch nicht mit der Hilfe ihrer Gastgeber in der Lage sind, die Fahrtkosten für die Rückreise aufzubringen, die Reise bis zu der nächstgelegenen Bahnstation hinter der Demarkationslinie zu bezahlen. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sich davon überzeugen konnte, daß die Richtlinien der Bundesregierung ausdrücklich eine großzügige Behandlung der entsprechenden Anträge empfehlen und daß der Ausschuß sich versichern ließ, keine der bearbeitenden Behörden sei befugt, die für diese Anträge vorgesehene Erklärung der Gastgeber, nicht zur Zahlung der Rückreisekosten in der Lage zu sein, zum Anlaß von Nachprüfungen zu nehmen. Ich verweise außerdem darauf, daß ein Antrag zum Haushalt des vergangenen Jahres, der im Rahmen ,dieses Ausschusses entstanden ist, Grundlagen zur Zahlung von allgemeinen Beihilfen bot, wie sie mit den Empfehlungen der Antragsteller zu Drucksache 2080 angestrebt wurden. An erster Stelle wurde die Bundesregierung mit diesem Antrag der Drucksache 2080 ersucht, auf Vereinbarungen hinzuwirken, Interzonenreisenden in beiden Richtungen die Möglichkeit zu geben, einen Betrag von 100 DM im Verhältnis 1 : 1 umzutauschen. Die Beratungen des Ausschusses mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bank deutscher Länder haben leider davon überzeugen müssen, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen die notwendigen Voraussetzungen für eine konkrete Empfehlung dieser Art fehlen; sei es, weil das in Frage kommende Verrechnungskonto 'im Rahmen des laufenden Interzonenhandelsabkommens — und zwar bis zur Höchstgrenze des in den Verhandlungen bisher durchzusetzenden Betrages — auf lange Zeit in Anspruch genommen ist; sei es, weil in der sowjetisch besetzten Zone ein prinzipielles Aus- und Einfuhrverbot für DM-Ost besteht und die Bank deutscher Länder keine Verwendungsmöglichkeiten für DM-OstNoten hat. Die Antragsteller versicherten im weiteren Verlauf der Ausschußberatungen, sich durch die Anzeichen gewisser Fortschritte bei der Regelung der interzonalen Zahlungsverpflichtungen veranlaßt zu sehen, dem Ausschuß vorzuschlagen, die Bundesregierung dennoch durch eine ausdrückliche Empfehlung zu ermutigen, in den weiteren Verhandlungen zur Frage des Zahlungsverkehrs auch die Frage des Reiseverkehrs zu berücksichtigen. Wie der erste Punkt der Ausschußempfehlung in Drucksache 3013 zeigt, hat der Ausschuß — übrigens einmütig — diesem Vorschlag entsprochen. In einem weiteren Punkt des Antrags der Drucksache 2080 wird vorgeschlagen, bis zur Verwirklichung des zunächst empfohlenen Umtauschabkommens die Bundesregierung zu veranlassen, unter Einschaltung der Städte, Kreise und Gemeinden eine Gutscheinaktion durchzuführen, durch die den Besuchern aus der SBZ die Möglichkeit gegeben werden soll, kleine persönliche Ausgaben selbst zu bestreiten. Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollten für den Gutschein jedes Einzelbesuchers aus Bundesmitteln nicht weniger als 10 DM beigesteuert werden. Zunächst hielten es alle Beteiligten für eine Vereinfachung, wenn statt der vorgeschlagenen Ausgabe von Gutscheinen 'unmittelbar die Zahlung eines Barbetrages vorgesehen würde. Gleichzeitig wurde, worauf an anderer Stelle ides Berichts bereits in Kürze hingewiesen werden konnte, im Rahmen dies Ausschusses die Initiative ergriffen, durch einen interfraktionellen Änderungsantrag zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956 ,durch den Ansatz von 5 Millionen DM unter dem Tit. 306 des Kap. 2701 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Besucher .aus der SBZ mit einem derartigen Barbetrag von 10 DM ausgestattet wird. Dieser Ansatz sollte zunächst gesperrt bleiben, bis die zuständigen Ressorts entsprechende Richtlinien für die Vergabe dieser Mittel erarbeitet hätten. In seinem Bericht auf Drucksache 3013 hat sich der Ausschuß der Lage entsprechend deshalb veranlaßt gesehen, zu beantragen, man möge die Bundesregierung ersuchen, solche Richtlinien in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen und beschleunigt vorzulegen, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß auch im Haushaltsjahr 1957 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Ich bin in der Lage, Sie davon zu unterrichten, daß dieser Empfehlung in der Zwischenzeit von der Bundesregierung weitgehend entsprochen worden ist. Die erforderlichen Richtlinien wurden dem Ausschuß vorgelegt. Die Freigabe der auf Grund des interfraktionellen Antrags im Haushaltsjahr 1956 vorgesehenen Mittel wurde vorgenommen. Die Antragsteller der Drucksache 2080 hatten unter einem besonderen Punkt ihrer Empfehlungen vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Städte, Kreise und Gemeinden erneut zu zusätzlichen Eigenleistungen aufzufordern. Auch der mitberatende Ausschuß für Kommunalpolitik hatte schon mit einem Schreiben vom 7. März 1956 dafür plädiert, die Bundesregierung zu ersuchen, praktikable Vorschläge für die ergänzende Eigeninitiative der Gemeinden und Gemeindeverbände unter Hinzuziehung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten. Die Vertreter der Bundesregierung wiesen während der Beratung des Ausschusses darauf hin, daß bei allen Besprechungen zur Frage der Bewilligung von Barbeihilfen ständige Fühlungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden gehalten worden sei. Den Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden sei bei jeder sich bietenden Gelegenheit verdeutlicht worden, wie dringend erforderlich die zusätzliche Eigenleistung dieser Körperschaften bei der Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone ist. Der Ausschuß erhielt darüber hinaus unter dem Datum vom 29. Februar des letzten Jahres von der (Brookmann [Kiel]) Bundesvereinigung einen Brief, in dem ausdrücklich die Bereitschaft erklärt wurde, die Vorstellungen dieser Art, wie sie auch von ihrer Seite wiederholt erhoben worden seien, den nachgeordneten Stellen gegenüber nochmals in Erinnerung zu bringen. Als einmütige Auffassung des Ausschusses darf festgestellt werden, daß jeder der Versuche zur Betreuung und zur Hilfe, wie sie in diesem Bericht aufgezeigt wurden, sinnlos sein wird, wenn nicht alle: der einzelne Gastgeber selbst, die zustandigen Stellen der Orte, in die der Besucher kommt, aie Länder und die Ressorts der Bundesregierung, in den Beweisen ihrer Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit wetteitern und zusammenwirken. Due Aufgabe, die sich uns allen hier unmittelbar und, solange die Trennung Deutschtands dauert, jeden Tag stellt, bleibt nur durch selbstverständliches menschliches Eintreten, das kein großes Aufheben von seinem Wirken macht, zu lösen. Verhängnisvoll wäre es, wenn sich einer der Beteiligten von bürokratischen Skrupeln leiten ließe und den Landsleuten, die von drüben zu uns kommen, nichts als einen Streit um Kompetenzen böte. Ich glaube aber, daß das im Grunde bisher von allen, die an der Betreuung unserer Besucher beteiligt sind, verstanden wurde. Der Ausschuß beschloß, sich bei der Empfehlung eines Berichtes in dieser Hinsicht darauf zu beschränken, dem Bundestag vorzuschlagen, nochmals zu betonen, daß die Ausarbeitung der Planungen für die Gewährung von Beihilfen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden soll und daß dabei ein wirksamer Anreiz für zusätzliche Eigenleistungen der Städte, Kreise und Gemeinden geboten werden muß. Der letzte Punkt in den Empfehlungen des Antrags der Drucksache 2080 bestand in dem Ersuchen an die Bundesregierung, Besuchern aus der sowjetisch besetzten Zone Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen zu gewähren, diese Leistungen als Auftragsangelegenheiten gemäß § 363 a RVO zu behandeln und die dazu erforderlichen Mittel vom Bund den Krankenkassen zu erstatten. Hierzu wurde von dem an den Beratungen mitbeteiligten Ausschuß für Sozialpolitik ein Abänderungsantrag gestellt, demgemäß lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, man möge die beantragte Krankenpflege einschließlich des Krankenhausaufenthaltes den Krankenkassen als Auftragsangelegenheit übertragen. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich bei seinen Beratungen davon überzeugt, daß die Krankenpflege schon jetzt in befriedigender Weise erfolgt und durch die notwendigen Mittel gewährleistet ist. Er hat sich die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung vorlegen lassen. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich dabei die Durchführung der Krankenhilfe durch die Landkreise und die kreisfreien Städte absolut bewährt. Soweit sich das überblicken läßt, wird sie von den beteiligten Dienststellen großzügig gehandhabt. Da die Antragsteller betonten, sie hätten mit der Formulierung, die für ihre Empfehlung gewählt worden sei, vor allem verhindern wollen, daß man die Bezirksfürsorgeverbände zusätzlich mit der Wahrnehmung dieser Aufträge belaste, hielt der Ausschuß es für richtig, es bei der bisherigen Durchführung dieser Betreuungsmaßnahme zu belassen. In seinem Antrag wurde darum lediglich nochmals grundsätzlich festgestellt, daß er es für richtig halte, den Landsleuten von drüben, die zum Besuch im Bundesgebiet sind, Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt zu gewähren. Auch die Empfehlungen, die der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mit diesem Bericht vorlegte, können nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten und Verantwortungen, die der Gesetzgeber hat, Ansatzpunkte für eine materielle Hilfestellung bei der Aufnahme unserer Besucher von drüben zu geben. Aber auch diese Bemühungen müssen fruchtlos bleiben, wenn der Besucher nicht in der Gewißheit zurückkehren kann, daß er zu uns gehört und daß wir ihn nicht verlassen. Lassen Sie uns versuchen, auch über das Materielle hinaus alles zu tun, was in unseren Kräften steht. Bonn, den 10. Januar 1957 Brookmann (Kiel) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich darf doch um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Herrn Redner bitten.



Rede von Joseph Illerhaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Privatisierung stellt keine Enteignung im eigentlichen Sinne dar. Nach herrschender Lehre werden nur Einzeleingriffe als Enteignung bezeichnet. Das mag hier dahingestellt bleiben, da auch Enteignungsmaßnahmen gemäß Art. 74 des Grundgesetzes unter die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes fallen und die Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand verkauft werden sollen und somit keine entschädigungslose Enteignung vorläge: Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Da der Entwurf auch Verwaltungsinteressen der Länder berührt, die diese als eigene Angelegenheiten regeln, ist das Gesetz gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig, also ein Zustimmungsgesetz.
Nun zum Gesetz selbst. Trotz der grundsätzlich zu bejahenden Tendenz des Entwurfs, die öffentliche Hand aus der Wirtschaft herauszuhalten, um ihr die unparteiliche Stellung zu wahren, erscheinen die vorgeschlagenen Lösungen nicht geeignet, diesen Zweck zu erreichen.
Erstens: Eine nochmalige Betonung dessen, daß die öffentliche Hand wirtschaftliche Unternehmungen nur betreiben darf, wenn — das steht im § 1 des Gesetzentwurfs — ein dringender öffentlicher Zweck vorliegt und dieser Zweck durch private Unternehmen nicht ebensogut und wirtschaftlich erfüllt werden kann, erscheint überflüssig, da dieser Grundsatz sowohl in den Landesgemeindeordnungen als auch in § 48 der Reichshaushaltsordnung und in § 60 der Wirtschaftsbestimmungen für Reichsbehörden enthalten ist. Gemeinden dürfen keine eigenwirtschaftlichen Unternehmungen unterhalten, die ebensogut durch Private geführt werden können.

(Abg. Dr. Atzenroth: Hört! Hört!)

Für den Bund ergibt sich das gleiche Verbot mit Ausnahme der Monopolverwaltungen. Wenn diese ausdrücklichen Bestimmungen bisher nicht eingehalten worden sind, so besteht wenig Hoffnung, verehrter Herr Dr. Atzenroth, daß eine erneute Regelung mehr Erfolg haben würde.
Zweitens: Die Einschränkungen der Regiebetriebe — Betriebe zur Deckung des eigenen Bedarfs — der öffentlichen Hand erscheinen auf gesetzlichem Wege unmöglich. Die Zulassung einer Klage — etwa vor den ordentlichen Gerichten — gegen den Bund, die Länder und die Gemeinden seitens jeden privaten Unternehmers, der meint, die Arbeiten übernehmen zu können, ist meines Erachtens abzulehnen. Sie würde eine unerträgliche Einmischung in die öffentliche Verwaltung bedeuten und zu einer Überforderung der Gerichte führen.
Drittens: Die Veräußerung des Wirtschaftsvermögens der öffentlichen Hand nach der Umwandlung in Aktiengesellschaften oder andere juristische Personen, wie es in den §§ 6 ff. Ihres Entwurfs vorgeschlagen ist, würde auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen. Es scheint, daß sich der Verfasser des Entwurfs über die Größenordnungen des wirtschaftlichen Vermögens der öffentlichen Hand nicht im klaren gewesen ist. Aus den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und den eigenen Untersuchungen des Deutschen Industrieinstituts ist zu entnehmen, daß der effektive Wert der wirtschaftlichen Unternehmungen der öffentlichen Hand 4 bis 5 Milliarden
DM betragen dürfte. Nach den Allgemeinen Vorbemerkungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 — Vermögensnachweis — beträgt der Nominalwert des Bundesvermögens ohne Unterbeteiligungen 1,56 Milliarden DM.

(Abg. Dr. Atzenroth: Das sind doch nicht alle Betriebe!)

Bei Hinzurechnung der Reserven erhöht sich der buchmäßige Wert des eigenen Vermögens auf 1,8 Milliarden DM. Daß der effektive Verkaufswert z. B. des Volkswagenwerks oder der HowaldtWerke erheblich über dem Nominalwert liegt, ist schon daraus zu ersehen, daß die wirtschaftlichen Investitionen des Bundes seit der Währungsreform bis Ende 1954 3,5 Milliarden DM betragen haben.

(Abg. Dr. Atzenroth: Woher haben Sie denn diese Informationen?)

In den angegebenen Summen sind die Sondervermögen des Bundes wie Bundesbahn und Bundespost mit ihren zahlreichen Unterbeteiligungen nicht berücksichtigt.
Die wirtschaftlichen Vermögen der Länder haben folgenden Nominalwert — ich will nur einige große vorlesen —: Nordrhein-Westfalen: 115 Millionen DM, Bayern 160 Millionen DM, Baden Württemberg: 155 Millionen DM, Hamburg: 161 Millionen DM, Hessen: 110 Millionen DM, Niedersachsen: 101 Millionen DM, usw.

(Abg. Dr. Atzenroth: Das sind doch nur Teilwerte!)

Hinzu kommen noch die beträchtlichen Gemeinde-und Stadtvermögen — z. B. Frankfurt am Main: 148 Millionen DM, Bremen: 74 Millionen DM —, die hier jedoch außer Ansatz bleiben sollen, da ein Großteil dieser Anlagen Verkehrs- oder Energieunternehmen betreffen, die nicht unter die Privatisierung fallen. Der Anteil der Gemeinden an Verkehrs- und Energieunternehmen im Bund beträgt etwa 3,9 Milliarden DM.
Der Nominalwert des eigenen Vermögens von Bund und Ländern zusammen würde somit etwa 2,4 Milliarden DM ausmachen. Der effektive Wert kann auf 4 bis 5 Milliarden DM geschätzt werden. Der Einzelverkauf von Bundesvermögen ist bisher daran gescheitert, daß sich Käufer für derart große Objekte im Inland bisher nicht gefunden haben. Eine Umwandlung des Bundesvermögens in Aktiengesellschaften und der Verkauf dieser Aktien bis zum 30. Juni 1957 nach dem § 8 Ihres Entwurfs im Wege des Angebots von Aktien auf dem Börsenmarkt würde das Aufnahmevermögen der deutschen Börsen bei weitem übersteigen und die Kreditmöglichkeiten der Wirtschaft überspannen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Illerhaus, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Atzenroth?