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ID0218202400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957 10103 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957. Begrüßungsworte des Präsidenten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1957 . . . . 10104 C Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10104 C Dr. Röder (CDU/CSU) 10106 B Mitteilung über die Wahl der Abgeordneten des Saarländischen Landtags Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz, Dr. Röder, Schreiner, Dr. Will (Saarbrücken), Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner, Wedel, Ruland, Schneider (Rotdorf) zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Begrüßung einer Delegation des Saarländischen Landtags 10106 A Unterbrechung der Sitzung . 10107 B Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten der Republik Osterreich Dr. h. c. Körner 10107 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Baur (Augsburg), Brese, Dr. Adenauer, Dr. Schranz und Pelster 10107 C Mitteilung über Aufnahme der Abg. Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz und Dr Röder in die Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schreiner und Dr. Will (Saarbrücken) in die Fraktion der SPD und der Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner und Wedel als Hospitanten in die Fraktion der FDP 10107 D Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 10108 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 10107 D Vorlage der Empfehlungen und eines Übereinkommens der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz an den Bundestag 10108 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 272, 294, 306, 307, 308, 309, 312, 313, 314 (Drucksachen 2609, 3029; 2850, 3051; 2944, 3032; 2949, 3031; 2956, 3042; 2961, 3053; 2999, 3071; 3017, 3070; 3019, 3072) 10108 B Vorlage der Berichte über Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädigten-Unternehmen (Drucksache 3052) und über die Länderzuweisungen zum Ausgleich finanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung (Drucksache 3060) 10108 C Geschäftliche Mitteilungen 10117 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448, Umdrucke 855 [neu], 880) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958) 10108 D, 10113 A Dr. Schranz (DP), Anfragender . . . 10108 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10110 C Schlick (CDU/CSU) 10111 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10111 D Margulies (FDP), Antragsteller . . . 10113 B Dr. Wahl (CDU/CSU) 10113 D Regling (SPD) 10114 C Dr. Atzenroth (FDP) 10116 A Überweisung der Anträge Umdrucke 855 (neu) und 880 und der Drucksache 2958 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 10116 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksachen 3013, 2080) 10117 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU): als Berichterstatter 10117 B Schriftlicher Bericht 10148 B Beschlußfassung 10117 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Dollinger, Dr. Pohle (Düsseldorf) u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung der Zahlung des Volkswagenwerks für das „Wirtschaftsbild" (Drucksache 2916) 10117 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 10118 A, 10129 D, 10144 C, 10145 C, 10146 B Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . 10120 C Wittrock (SPD): als Antragsteller . . . . 10123 B, 10127 B zur Geschäftsordnung 10128 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 10125 A Dr. Gülich (SPD) 10126 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10128 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . 10128 D, 10129 A, 10130 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 10130 B Dr. Deist (SPD) 10131 A, 10139 D, 10143 C, D, 10145 B, 10146 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 10139 A, D Petersen (GB/BHE) 10142 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10143 D Überweisung des Antrags Drucksache 2916 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 10128 C, D Weiterberatung vertagt 10146 D Nächste Sitzung 10146 D Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung 10146 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10147 A Anlage 2: Antrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Umdruck 855 [neu]) 10147 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Antrag Umdruck 855 (neu) (Umdruck 880) 10148 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (zu Drucksache 3013) 10148 B Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 10100 A Zeile 6 der Abstimmung 1: Schmitt (Vockenhausen) Ja Seite 10102 A Zeilen 1 und 6 der Abstimmung 1: Abgegebene Stimmen 410. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Altmaier 11. 1. Dr. Arndt 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. 1. Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brandt (Berlin) 10. 1. Dr. Bucerius 14. 1. Dr. Dehler 11. 1. Erler 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 10. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Dr. Furler 11. 1. Gerns 11. 1. Graaff (Elze) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Heiland 10. 1. Höfler 11. 1. Hoogen 10. 1. Jacobs 11. 1. Jahn (Frankfurt) 10. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Kopf 11. 1. Krammig 10. 1. Kriedemann 11.1. Kühlthau 11. 1. Kühn (Köln) 10. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Maier (Freiburg) 10. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Prennel 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Raestrup 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stauch 10. 1. Thieme 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. b) Urlaubsanträge Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 19. 1. Abgeordnete(r) bis einschl. Cillien 2. 3. Gockeln 2.3. Dr. Köhler 2. 2. Dr. Kreyssig 25 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Anlage 2 Umdruck 855 (neu) (Vgl. S. 10110 C, 10116 D) Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448). Der Bundestag wolle beschließen: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurt (Main), wird beauftragt, die gegen die ehemaligen amerikanischen und französischen Besatzungsmächte im Rahmen des Besatzungsbaus entstandenen unbefriedigten Forderungen deutscher Unternehmungen zu erfassen. Zu diesen Forderungen gehören die Ansprüche auf Vergütung für Sach- und Werkleistungen, auf Zahlung von Verzugszinsen und Erstattung von Verzugsschäden. Das Bundesamt hat alle, die derartige Forderungen geltend zu machen beabsichtigen, zur Meldung ihrer Forderungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufzufordern. Für die Anmeldung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen eine Ausschlußfrist bis zum 31. Januar 1957 zu setzen. Das Erfassungsverfahren wird im einzelnen durch einen Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Das Bundesamt hat gutachtlich zu den bei ihm angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen und eine Liste anzulegen, aus der sich Name und Anschrift der Anmeldenden, der Betrag der angemeldeten Forderung und der Betrag, der nach dem Gutachten des Bundesamtes voraussichtlich begründet ist, ergeben. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Behörden, die die Angemessenheit der angemeldeten Forderungen feststellen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft leitet zu diesem Zweck die Anmeldungen mit sämtlichen Unterlagen und seiner gutachtlichen Stellungnahme den für die Feststellung zuständigen Behörden zu. Das Ergebnis der behördlichen Feststellungen ist von der Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 30. April 1957 mitzuteilen. Bonn, den 4. Dezember 1956 Müller-Hermann Schlick Schmücker Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Regling Ritzel Mellies und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Schranz Dr. Brühler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 880 (Vgl. S. 10111 B, 10116 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Becker (Pirmasens), Dr. Weber (Koblenz), Kemper (Trier) und Genossen zum Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP (Umdruck 855 [neu]) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP (Drucksache 2448) betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag — Umdruck 855 (neu) — ist nach Absatz 4 folgender Absatz einzufügen: Soweit Aufträge für die ehemaligen französischen Besatzungstruppen in Betracht kommen und die Rechnungsbeträge bzw. Rest-und Nachforderungen über die Sonderbauämter und Landes-Bauabteilungen bereits nachgeprüft und festgestellt sind, wird das Bundesfinanzministerium ersucht, aus Haushaltsmitteln die Begleichung dieser anerkannten Rechnungsbeträge über die Sonderbauämter so rasch als möglich durchzuführen. Bonn, den 13. Dezember 1956 Schlick Becker (Pirmasens) Dr. Weber (Koblenz) Kemper (Trier) Brück Frau Dr. Gantenberg Gibbert Dr. Götz Hilbert Illerhaus Josten Knobloch Mayer (Birkenfeld) Richarts Frau Dr. Steinbiß Walz Anlage 4 zu Drucksache 3013 (Vgl. S. 10117 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080). Berichterstatter: Abgeordneter Brookmann (Kiel). Im Laufe des Jahres 1956 kamen etwa 21/2 Millionen Menschen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands als Besucher in das Bundesgebiet. Sie kamen, um Verwandte und Bekannte zu treffen, um mit Menschen zusammenzusein und Orte wiederzusehen, denen sie sich zugehörig fühlen und von denen sie ihr Leben, ihr Denken und Fühlen nicht willkürlich trennen und abschneiden lassen wollen. Solche Besuche waren lange Jahre fast unmöglich und sind auch heute noch mit Erschwernissen verbunden, die die seelische Widerstandskraft und den Unternehmungsgeist dieser Menschen stark belasten. Der Anlaß dieser Schwierigkeiten muß darin gesucht werden, daß das Regime der sowjetisch besetzten Zone ein tiefes Mißtrauen gegen das so natürliche und menschliche Bedürfnis hat, das diese Menschen das Zusammensein und das Wiedersehen mit dem anderen Teil Deutschlands suchen läßt, oder daß für die sowjetzonalen Machthaber die Begegnung der Menschen aus den beiden deutschen Landesteilen nur als politische Vokabel, als Instrument einer unaufrichtigen Propaganda Gültigkeit hat. Nach wie vor wird durch die Erteilung besonderer „Personalbescheinigungen" die Reise in den Westen Deutschlands aus der normalen Existenz in der SBZ ausgesondert und unter ein besonderes Licht gestellt. Jeder, der seinen Antrag zur Reise in die Bundesrepublik abgibt, weiß, daß er für die Zeit seines Besuches den gültigen Ausweis seiner unmittelbaren rechtmäßigen Heimat verliert; er weiß, daß sein Antrag den ganzen ihm bekannten Kontrollapparat des Regimes durchläuft und damit die Möglichkeit der verschiedensten Verdächtigungen gegeben wird, von der Kreispolizei, d. h. dem Sicherheitsdienst, angefangen bis hinab zum Hausvertrauensmann, der mit seinen Auskünften und Spitzeleien an dem Verfahren zur Erteilung der notwendigen Bescheinigung beteiligt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, wie das immer noch in einem Großteil der Fälle ;geschieht, hat der Betroffene begründeten Anlaß, 'anzunehmen, daß ihn eine ernste Verdächtigung bedroht. Ist andererseits alles glatt gegangen, bekommt er mit der Erteilung des Reisepapieresaber immer noch eine Frist gesetzt, die ihn nie vergessen läßt, daß es in seinem Dasein keine freie Entscheidung gibt und ihn der Argwohn des Regimes auch nicht verlassen hat, wenn der Trennungsstrich zum andern Teil Deutschlands überschritten wurde. Endlich — und das muß vielleicht als der Umstand angesehen werden, der den Entschluß zur Reise am meisten erschwert — wird es seine Sache bleiben, wie er es fertigbringt, zur gesetzten Frist in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, für ihn also nach Hause, zu seiner Familie und dem Ort seines Broterwerbs zurückzukehren: jegliche Mitnahme von Geldmitteln ist ihm untersagt und keine Möglichkeit gegeben, beim Antritt der Reise eine Rückreisefahrkarte zu lösen. Für den Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone kann über den Entschluß zur Reise in den westlichen Teil seiner Heimat nur der unerschrockene Mut und das Vertrauen entscheiden, das jeder der einzelnen Besucher in die Aufrichtigkeit und die Herzlichkeit setzen kann, mit der die Menschen drüben im Bundesgebiet ihr Bekenntnis zur Zusammengehörigkeit zu erfüllen bereit sind. Betrügen wir dieses Vertrauen nicht! Lassen wir uns in aller Klarheit eingestehen, daß jedes politische Bemühen um die Wiedervereinigung, daß alle Initiative und alles Ringen auf internationalem Feld nutzlos und vergeblich sein müssen, wenn die Überzeugung von der Zusammengehörigkeit unter uns nicht mehr Wirklichkeit ist und das Gefühl der inneren Gemeinschaft fehlt. Eine solche Gefahr aber muß entstehen, wenn der Landsmann von drüben, der uns besucht hat, enttäuscht nach Hause fährt, um sich dann erst recht ausgeliefert und verlassen zu fühlen. Die Antragsteller haben mit der Drucksache 2080 Empfehlungen vorgelegt, die alle Möglichkeiten einer öffentlichen Betreuung der Besucher von dem Augenblick an, in dem der Reisende das (Brookmann [Kiel]) Bundesgebiet betritt, bis zur besonderen Notlage, wie z. B. den Krankheitsfall, umfassen. Bevor ich auftragsgemäß berichte, wie der Ausschuß im einzelnen zu diesen Empfehlungen Stellung genommen hat, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß es — von dem vorliegenden Antrag abgesehen —bereits seit längerer Zeit Aufgabe des Ausschusses war, sich mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu befassen, die man für die Aufnahme und Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone sah, und daß hierbei in guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Gemeinden schon manches geschehen konnte, was im Geiste des vorliegenden Antrags der Aufnahme und Betreuung unserer Besucher aus dem andern Teil Deutschlands diente. Ich verweise auf die Erstattung von Rückreisekosten, die auf Grund von Richtlinien geschieht, die schon am 25. Februar 1955 erlassen wurden und die es den kommunalen Behörden ermöglichen, den Besuchern, ,die nicht allein und auch nicht mit der Hilfe ihrer Gastgeber in der Lage sind, die Fahrtkosten für die Rückreise aufzubringen, die Reise bis zu der nächstgelegenen Bahnstation hinter der Demarkationslinie zu bezahlen. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sich davon überzeugen konnte, daß die Richtlinien der Bundesregierung ausdrücklich eine großzügige Behandlung der entsprechenden Anträge empfehlen und daß der Ausschuß sich versichern ließ, keine der bearbeitenden Behörden sei befugt, die für diese Anträge vorgesehene Erklärung der Gastgeber, nicht zur Zahlung der Rückreisekosten in der Lage zu sein, zum Anlaß von Nachprüfungen zu nehmen. Ich verweise außerdem darauf, daß ein Antrag zum Haushalt des vergangenen Jahres, der im Rahmen ,dieses Ausschusses entstanden ist, Grundlagen zur Zahlung von allgemeinen Beihilfen bot, wie sie mit den Empfehlungen der Antragsteller zu Drucksache 2080 angestrebt wurden. An erster Stelle wurde die Bundesregierung mit diesem Antrag der Drucksache 2080 ersucht, auf Vereinbarungen hinzuwirken, Interzonenreisenden in beiden Richtungen die Möglichkeit zu geben, einen Betrag von 100 DM im Verhältnis 1 : 1 umzutauschen. Die Beratungen des Ausschusses mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bank deutscher Länder haben leider davon überzeugen müssen, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen die notwendigen Voraussetzungen für eine konkrete Empfehlung dieser Art fehlen; sei es, weil das in Frage kommende Verrechnungskonto 'im Rahmen des laufenden Interzonenhandelsabkommens — und zwar bis zur Höchstgrenze des in den Verhandlungen bisher durchzusetzenden Betrages — auf lange Zeit in Anspruch genommen ist; sei es, weil in der sowjetisch besetzten Zone ein prinzipielles Aus- und Einfuhrverbot für DM-Ost besteht und die Bank deutscher Länder keine Verwendungsmöglichkeiten für DM-OstNoten hat. Die Antragsteller versicherten im weiteren Verlauf der Ausschußberatungen, sich durch die Anzeichen gewisser Fortschritte bei der Regelung der interzonalen Zahlungsverpflichtungen veranlaßt zu sehen, dem Ausschuß vorzuschlagen, die Bundesregierung dennoch durch eine ausdrückliche Empfehlung zu ermutigen, in den weiteren Verhandlungen zur Frage des Zahlungsverkehrs auch die Frage des Reiseverkehrs zu berücksichtigen. Wie der erste Punkt der Ausschußempfehlung in Drucksache 3013 zeigt, hat der Ausschuß — übrigens einmütig — diesem Vorschlag entsprochen. In einem weiteren Punkt des Antrags der Drucksache 2080 wird vorgeschlagen, bis zur Verwirklichung des zunächst empfohlenen Umtauschabkommens die Bundesregierung zu veranlassen, unter Einschaltung der Städte, Kreise und Gemeinden eine Gutscheinaktion durchzuführen, durch die den Besuchern aus der SBZ die Möglichkeit gegeben werden soll, kleine persönliche Ausgaben selbst zu bestreiten. Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollten für den Gutschein jedes Einzelbesuchers aus Bundesmitteln nicht weniger als 10 DM beigesteuert werden. Zunächst hielten es alle Beteiligten für eine Vereinfachung, wenn statt der vorgeschlagenen Ausgabe von Gutscheinen 'unmittelbar die Zahlung eines Barbetrages vorgesehen würde. Gleichzeitig wurde, worauf an anderer Stelle ides Berichts bereits in Kürze hingewiesen werden konnte, im Rahmen dies Ausschusses die Initiative ergriffen, durch einen interfraktionellen Änderungsantrag zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956 ,durch den Ansatz von 5 Millionen DM unter dem Tit. 306 des Kap. 2701 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Besucher .aus der SBZ mit einem derartigen Barbetrag von 10 DM ausgestattet wird. Dieser Ansatz sollte zunächst gesperrt bleiben, bis die zuständigen Ressorts entsprechende Richtlinien für die Vergabe dieser Mittel erarbeitet hätten. In seinem Bericht auf Drucksache 3013 hat sich der Ausschuß der Lage entsprechend deshalb veranlaßt gesehen, zu beantragen, man möge die Bundesregierung ersuchen, solche Richtlinien in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen und beschleunigt vorzulegen, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß auch im Haushaltsjahr 1957 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Ich bin in der Lage, Sie davon zu unterrichten, daß dieser Empfehlung in der Zwischenzeit von der Bundesregierung weitgehend entsprochen worden ist. Die erforderlichen Richtlinien wurden dem Ausschuß vorgelegt. Die Freigabe der auf Grund des interfraktionellen Antrags im Haushaltsjahr 1956 vorgesehenen Mittel wurde vorgenommen. Die Antragsteller der Drucksache 2080 hatten unter einem besonderen Punkt ihrer Empfehlungen vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Städte, Kreise und Gemeinden erneut zu zusätzlichen Eigenleistungen aufzufordern. Auch der mitberatende Ausschuß für Kommunalpolitik hatte schon mit einem Schreiben vom 7. März 1956 dafür plädiert, die Bundesregierung zu ersuchen, praktikable Vorschläge für die ergänzende Eigeninitiative der Gemeinden und Gemeindeverbände unter Hinzuziehung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten. Die Vertreter der Bundesregierung wiesen während der Beratung des Ausschusses darauf hin, daß bei allen Besprechungen zur Frage der Bewilligung von Barbeihilfen ständige Fühlungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden gehalten worden sei. Den Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden sei bei jeder sich bietenden Gelegenheit verdeutlicht worden, wie dringend erforderlich die zusätzliche Eigenleistung dieser Körperschaften bei der Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone ist. Der Ausschuß erhielt darüber hinaus unter dem Datum vom 29. Februar des letzten Jahres von der (Brookmann [Kiel]) Bundesvereinigung einen Brief, in dem ausdrücklich die Bereitschaft erklärt wurde, die Vorstellungen dieser Art, wie sie auch von ihrer Seite wiederholt erhoben worden seien, den nachgeordneten Stellen gegenüber nochmals in Erinnerung zu bringen. Als einmütige Auffassung des Ausschusses darf festgestellt werden, daß jeder der Versuche zur Betreuung und zur Hilfe, wie sie in diesem Bericht aufgezeigt wurden, sinnlos sein wird, wenn nicht alle: der einzelne Gastgeber selbst, die zustandigen Stellen der Orte, in die der Besucher kommt, aie Länder und die Ressorts der Bundesregierung, in den Beweisen ihrer Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit wetteitern und zusammenwirken. Due Aufgabe, die sich uns allen hier unmittelbar und, solange die Trennung Deutschtands dauert, jeden Tag stellt, bleibt nur durch selbstverständliches menschliches Eintreten, das kein großes Aufheben von seinem Wirken macht, zu lösen. Verhängnisvoll wäre es, wenn sich einer der Beteiligten von bürokratischen Skrupeln leiten ließe und den Landsleuten, die von drüben zu uns kommen, nichts als einen Streit um Kompetenzen böte. Ich glaube aber, daß das im Grunde bisher von allen, die an der Betreuung unserer Besucher beteiligt sind, verstanden wurde. Der Ausschuß beschloß, sich bei der Empfehlung eines Berichtes in dieser Hinsicht darauf zu beschränken, dem Bundestag vorzuschlagen, nochmals zu betonen, daß die Ausarbeitung der Planungen für die Gewährung von Beihilfen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden soll und daß dabei ein wirksamer Anreiz für zusätzliche Eigenleistungen der Städte, Kreise und Gemeinden geboten werden muß. Der letzte Punkt in den Empfehlungen des Antrags der Drucksache 2080 bestand in dem Ersuchen an die Bundesregierung, Besuchern aus der sowjetisch besetzten Zone Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen zu gewähren, diese Leistungen als Auftragsangelegenheiten gemäß § 363 a RVO zu behandeln und die dazu erforderlichen Mittel vom Bund den Krankenkassen zu erstatten. Hierzu wurde von dem an den Beratungen mitbeteiligten Ausschuß für Sozialpolitik ein Abänderungsantrag gestellt, demgemäß lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, man möge die beantragte Krankenpflege einschließlich des Krankenhausaufenthaltes den Krankenkassen als Auftragsangelegenheit übertragen. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich bei seinen Beratungen davon überzeugt, daß die Krankenpflege schon jetzt in befriedigender Weise erfolgt und durch die notwendigen Mittel gewährleistet ist. Er hat sich die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung vorlegen lassen. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich dabei die Durchführung der Krankenhilfe durch die Landkreise und die kreisfreien Städte absolut bewährt. Soweit sich das überblicken läßt, wird sie von den beteiligten Dienststellen großzügig gehandhabt. Da die Antragsteller betonten, sie hätten mit der Formulierung, die für ihre Empfehlung gewählt worden sei, vor allem verhindern wollen, daß man die Bezirksfürsorgeverbände zusätzlich mit der Wahrnehmung dieser Aufträge belaste, hielt der Ausschuß es für richtig, es bei der bisherigen Durchführung dieser Betreuungsmaßnahme zu belassen. In seinem Antrag wurde darum lediglich nochmals grundsätzlich festgestellt, daß er es für richtig halte, den Landsleuten von drüben, die zum Besuch im Bundesgebiet sind, Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt zu gewähren. Auch die Empfehlungen, die der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mit diesem Bericht vorlegte, können nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten und Verantwortungen, die der Gesetzgeber hat, Ansatzpunkte für eine materielle Hilfestellung bei der Aufnahme unserer Besucher von drüben zu geben. Aber auch diese Bemühungen müssen fruchtlos bleiben, wenn der Besucher nicht in der Gewißheit zurückkehren kann, daß er zu uns gehört und daß wir ihn nicht verlassen. Lassen Sie uns versuchen, auch über das Materielle hinaus alles zu tun, was in unseren Kräften steht. Bonn, den 10. Januar 1957 Brookmann (Kiel) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Alexander Elbrächter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich habe die Ehre, für die Unterzeichner des Antrags Drucksache 2614 hier die Begründung geben zu dürfen. Nach der ausführlichen Begründung, die Herr Kollege Atzenroth soeben zum Grundsätzlichen gegeben hat, kann ich mich sehr kurz fassen. Auch die Unterzeichner dieses Antrags sind der Auffassung, daß der Privatwirtschaft grundsätzlich der Vorrang vor dem Staat als Unternehmer gebührt. Zweitens steckt hinter diesem Antrag die politische Absicht, das politische Ziel, eine möglichst große Eigentumsstreuung herbeizuführen. Das sind die wesentlichen politischen Momente.
    Unsere privatwirtschaftlichen Vorstellungen kann ich vielleicht am besten mit einem Bild darstellen, das Herr Professor Röpke einmal gebrauchte, daß wir den Staat als Schiedsrichter sehen möchten, der die Regeln aufstellt und darüber zu wachen hat, daß sie innegehalten werden. Wir können uns aber nicht vorstellen, daß ein Schiedsrichter mitspielen darf. Das erscheint uns nicht fair.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Es ist eine betrübliche Feststellung: Unsere Bundesregierung hat sich zwar wiederholt zu diesen Zielen bekannt, aber zwischen diesem Bekenntnis und den Tatsachen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Insofern hat Herr Kollege Atzenroth in der Tat recht, der Bund ist heute de facto der größte Unternehmer geworden.
    Ich will bei der Begründung unseres Antrags nun nicht in eine Diskussion mit dem Kollegen Atzenroth eintreten; das kann nicht meine Aufgabe sein. Ich möchte nur sagen, daß ich persönlich etwas moderiertere Vorstellungen habe als Kollege Atzenroth. Ich bin in dieser Angelegenheit also nicht so sehr dogmatisch. Ich kann mir vorstellen,


    (Dr. Elbrächter)

    daß z. B. gerade im kommunalen Bereich Unternehmungen der öffentlichen Hand zweckmäßiger sind. Das gibt ja auch Kollege Atzenroth zu. Ich wünschte nur mit ihm, daß sie dann möglichst in privatwirtschaftlichen Formen betrieben werden, also als G.m.b.H., als Aktiengesellschaft usw., damit die Leistungen vergleichbar gemacht werden.
    Ich darf mich noch kurz mit einem anderen Grund auseinandersetzen, der immer wieder für die Berechtigung von Unternehmungen der öffentlichen Hand angeführt wird: daß sie nämlich die Aufgabe hätten, marktregulierend einzugreifen. Nun, ich bin diesem Argument gegenüber etwas skeptisch. Ich darf das Hohe Haus vielleicht daran erinnern, wie wenig marktregulierend sich vor, sagen wir, zwei Jahren der Forstfiskus bei der Gestaltung der Holzpreise verhalten hat. Er hat nämlich durch restriktive Maßnahmen ganz hübsch dafür gesorgt, daß der Holzpreis möglichst hoch blieb. Also, dieses Argument zieht, glaube ich, wenig.
    Meine Freunde und ich haben es aber besonders begrüßt, daß sich der Herr Bundeswirtschaftsminister in seiner Erklärung in der Konjunkturdebatte am 22. Juni des vergangenen Jahres zu der Privatisierung bekannt hat. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten seine Ausführungen wörtlich zitieren:
    Um der breiten Masse der Sparer neue, zusätzliche Sparanreize zu geben, hat die Bundesregierung die Absicht, dem Sparer über entsprechende Investment-Gesellschaften eine Beteiligung an Bundesunternehmungen durch Kauf von kleingestückelten Investmentpapieren zu ermöglichen.
    Diese Ausführungen waren für uns sozusagen das grüne Licht, nun ganz konkret ein Ersuchen einzubringen, damit wir den Herrn Bundeswirtschaftsminister beim Wort nehmen können.
    Nach diesen einleitenden Bemerkungen darf ich jetzt gleich zu dem Antrag kommen. Das Volkswagenwerk bietet sich, glaube ich, geradezu als Modellfall für ein solches Vorhaben an. Das Volkswagenwerk ist ungemein populär in Deutschland. Es gilt als eines der sichersten Unternehmen für die Geldanlage. Ich glaube daher, wenn wir die Gelegenheit hätten, morgen das Volkswagenwerk zu privatisieren und eine entsprechende Zahl von Aktien auszugeben, würden diese Aktien vom Markt sofort aufgenommen, und zwar gerade von der werktätigen Bevölkerung. Und das ist der Sinn unseres Antrags. Wir möchten gern, daß dem werktätigen Menschen eine moderne Form des Eigentums nahegebracht wird. Wir sehen keine Möglichkeit mehr, das Eigentum an Grund und Boden zu verbreitern; denn das ist eine feste Größe. Wir müssen, wenn wir in einer Industriegesellschaft überhaupt zu Privateigentum in größerem Umfang kommen wollen, den Besitz an den Industriewerken, an den Fabriken selber ermöglichen. Da ist, glaube ich, diese direkte Form, sich über Aktien zu beteiligen, besser als alle Mitbeteiligungen oder sonstige Konstruktionen.
    Aber dieser Antrag soll nicht etwa die etwas heiße Miteigentumsdebatte auslösen. Ich wollte nur sagen, daß es meine persönliche Grundvorstellung ist, daß es wünschenswert erscheint, in der modernen Industriegesellschaft den tätigen Menschen die Möglichkeit zu geben, über Aktienbesitz wieder ,zu Privateigentum zu kommen.
    Wir wollen uns gar nicht verhehlen, daß die Aktie im deutschen Volk etwas diskriminiert erscheint. Ich glaube, das liegt zum Teil auch an Vorgängen, die lange zurückliegen. Ich denke an die Diskriminierung der Aktie in den Gründerzeiten. Seit jener Zeit hat die Aktie in der öffentlichen Meinung der breiten Schichten in der Tat einen sehr schlechten Ruf gehabt. Der Aktie hing immer etwas Unsolides an, als ob das nur etwas für große Kapitalgruppen sei. Diese Vorstellung gilt es zu zerstören. Wir könnten auf dem Wege, den meine Freunde und ich vorschlagen, zu diesem Ziel kommen.
    Nun haben wir in der Einleitung von der Bundesregierung absichtlich gefordert, daß die Privatisierung ganz oder teilweise durchgeführt wird. Ich bin mir durchaus bewußt, daß es zeitlich einfach nicht zu bestimmen ist, wann man ein solches Unternehmen völlig privatisiert. Es ist besser, man wählt da die elastischere Form, macht keine bindenden Vorschriften, setzt auch keine Fristen, sondern überläßt das der Bundesregierung. Wir möchten durch unseren Antrag die Bundesregierung nur unter Druck setzen, daß sie dem Bundestag ein solches Gesetz vorlegt.
    Wir fordern in Ziffer 1, daß die Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Ich brauche das nicht weiter zu begründen. Wenn wir die Ziele, die ich einleitend dargestellt habe, realisieren wollen, dann müssen wir die Form der Aktiengesellschaft wählen. Die Aktiengesellschaft hat weiterhin den Vorzug, daß sie die Gesellschaftsform ist, die im Grunde genommen am durchsichtigsten für die Öffentlichkeit ist. Weiter haben wir dort einen Aufsichtsrat, so daß sich auch die Möglichkeit ergibt, selbst bei vollständiger Privatisierung Regierungsvertreter dorthin zu delegieren. Ich erkenne ohne weiteres an, daß es im öffentlichen Interesse liegt, wenn die Regierung erfährt, was in einem solchen Großunternehmen gespielt wird und gespielt werden soll.
    Nun zu Ziffer 2. Es sind Einwendungen dagegen gemacht worden, daß wir vorgeschlagen haben, die Aktien in so kleinen Stücken auszugeben. Es ist nicht zu Unrecht darauf hingewiesen worden, daß das technisch sehr schwierig ist. Ich darf aber daran erinern, daß unser Nachbar und Bruderland Österreich uns ein sehr gutes Beispiel gegeben hat. Ich las vor wenigen Wochen, daß man dort nunmehr ernstlich darangeht, die dem Staate gehörenden Betriebe ebenfalls in dieser Weise zu privatisieren, daß man sehr kleine Stückelungen bei der Ausgabe der Aktien vornehmen wird. Ich glaube also, es ist, wenn auch wir das Ziel einer möglichst breiten Eigentumsstreuung erreichen wollen, geboten, möglichst kleine Stückelungen vorzunehmen.
    Zu Ziffer 3. Wir fordern hier, daß bis zu 25 % des Stammkapitals an Investmentgesellschaften veräußert werden können. Daß überhaupt die Investmentgesellschaften eingeschaltet werden, erscheint mir selbstverständlich. Denn es entspricht gerade unserer Vorstellung in der Koalition, daß wir diese Form des Eigentums der breiten Masse wählen, damit das Eigentum möglichst risikolos ist.
    Nun ist in der Öffentlichkeit, in der Presse darüber diskutiert worden, daß die Zahl von 25 % im Widerspruch stehe zu dem zu erwartenden Gesetz, wonach einzelne Investmentgesellschaften nur bis zu 5 % der Anteile an einer Firma erwerben dürfen. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß das kein Widerspruch ist. Wenn ich recht unterrichtet


    (Dr. Elbrächter)

    bin, existieren zur Zeit fünf Investmentgesellschaften in der Bundesrepublik — ich glaube, es soll sogar noch eine sechste gegründet werden —, so daß wir diese gesetzliche Forderung ohne weiteres erfüllen können und trotzdem zu einer Zahl von 25 % kommen. Ich überlasse es dem Ausschuß, bei der Beratung unter Umständen noch andere Prozentsätze vorzusehen.
    Viertens. Die Forderung, vinkulierte Namensaktien zu schaffen, basiert auf dem Einwand, der immer wieder erhoben wird, bei einer Überführung in Aktien und bei einem freien Handel der Aktien an den Börsen könnte eine Überfremdung eintreten. Meine Damen und Herren, ich persönlich bin gar nicht so ängstlich, soweit sich das auf die Überfremdung durch ausländisches Kapital bezieht. Aber ganz gleich, ob das Kapitalgruppen aus dem Ausland oder aus dem Inland sind, durch die Schaffung von vinkulierten Namensaktien kann man mit Sicherheit eine solche Überfremdung verhindern. Nach der Einleitung, die ich gegeben habe, brauche ich nicht zu betonen, daß uns das am wenigsten vorschwebt. Wir möchten ja gerade, daß die Aktie in möglichst viele Hände kommt. Ich persönlich bin überzeugt, daß kein Arbeiter und kein Besitzer solcher Aktien sie so ohne weiteres und ohne Not wieder veräußern wird.
    Fünftens. Das ist der Punkt, der vielleicht am meisten Diskussion bringen wird. Es gibt eine ganze Reihe Vorschläge darüber, wie man den Verkaufserlös verwenden kann. Ich darf daran erinnern — so stellt, glaube ich, Kollege Atzenroth es sich vor —, daß man den Erlös aus dem Verkauf bundeseigener Unternehmen — das ist seine Vorstellung, nicht meine — den Gläubigern des Bundes bzw. des früheren Reichs zur Verfügung stellen kann.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das ist vorüber!)

    — Das ist vorüber! Ich freue mich, das von Ihnen zu hören.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Nicht gern!)

    — Es scheint mir vorüber zu sein, und darauf kommt es an.
    Man hat weiter daran gedacht, unter Umständen den Verkaufserlös gerade des Volkswagenwerks dem Straßenbau zuzuführen. Ich halte von diesem Vorschlag nicht viel; 'denn die Mittel sind meiner Meinung nach viel zu gering angesichts der gewaltigen Aufgaben des Straßenbaus, die auf uns zukommen. Wir haben uns noch vor wenigen Wochen
    — im Oktober — in diesem Hause darüber unterhalten. Ich glaube, daß das kein realisierbarer Vorschlag ist. Es gibt auch keinen logischen Zusammenhang dazu.
    Weiterhin ist erwogen worden, wegen der besonderen Notlage des Wohnungsbaus und der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt diesen Erlös dem Wohnungsbau zuzuführen. Für diesen Vorschlag gilt das gleiche, was ich soeben zum Straßenbau gesagt habe. Ich glaube, wir würden nicht gut daran tun, es so zu machen.
    Wir haben vorgeschlagen, daß der Verkaufserlös der Förderung der Wissenschaften und des Nachwuchses in jeder Form zugute kommt. Ich glaube auch, daß diese Forderung am leichtesten angenommen werden kann; denn wir sind uns inner- und außerhalb des Hauses wohl alle darüber einig, daß dieses Gebiet am meisten notleidend ist und daß dieses Problem am dringendsten von uns gelöst werden muß. Ich stelle mir persönlich vor, daß wir
    den Erlös vielleicht gar nicht einmal unmittelbar verbrauchen, sondern daß man ein Stiftungsvermögen entstehen läßt und nur die Zinsen verarbeitet. Man würde dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Man würde z. B. den Erlös des Volkswagenwerks dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen und nur die Zinsen für die Förderung der Wissenschaft verwenden. Das hätte den Vorzug, sehr kontinuierlich zu sein. Darüber werden wir uns im Ausschuß unterhalten müssen, ich will den Diskussionen dort nicht vorgreifen.
    Wir haben ferner die Bundesregierung ersucht, zur Erreichung dieses Ziels Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen aufzunehmen. Das ist deshalb erforderlich, weil, wie Sie alle wissen, es völlig unklar ist, wem dieses Werk eigentlich gehört. Wir haben hier den geradezu einzigartigen Fall, daß ein großes Werk mit wahrscheinlich Milliarden-Vermögen existiert, daß aber im Grunde genommen keiner weiß, wem das Werk gehört. Nach meiner Auffassung ist es selbstverständlich, daß der Bund an diesem Werk legitime Ansprüche hat, da es immerhin einmal ein öffentliches Vermögen gewesen ist, jedenfalls vom früheren Reich so gebildet worden ist, dessen Rechtsnachfolger der Bund ist. Wenn der Bund 1945 schon existiert hätte, wäre es, glaube ich, gar keine Frage gewesen. So aber sind damals die Beteiligungen zum Teil auf die Länder übergegangen, und daher die Forderung Niedersachsens. Ich meine, man sollte sich darüber verständigen können. Gerade wenn man den Verkaufserlös so einsetzt, wie wir es vorgeschlagen haben, dürfte das Land Niedersachsen billigerweise keinen Einspruch erheben.
    Zum Eigentum überhaupt: Von anderer Seite wird eingeworfen, daß wir nicht etwas privatisieren könnten, wo kein Eigentümer existiere. Nun, das ist gerade einer der Gründe, warum wir einen anderen Weg beschritten haben, als der Kollege Atzenroth vorschlägt. Wir haben diesen Weg des Sondergesetzes, der lex specialis deswegen gewählt, weil wir damit durch Bundesgesetz rechtskräftig machen würden, wer Eigentümer ist.
    Dem Einwurf, der von einer bestimmten interessierten Seite, von den Volkswagensparern, kommt, daß das nicht möglich sei, weil sie Rechtsansprüche hätten, die noch nicht ausgefochten seien, kann man nur entgegenhalten, daß der Verkaufserlös auf jeden Fall für den Zugriff zur Verfügung steht. Dies kann also kein effektiver Einwand gegen eine Privatisierung sein.
    Ich will hier nicht im einzelnen auf die grundsätzliche Frage: Lex specialis oder lex generalis? eingehen. Ich stimme im Grundsätzlichen mit dem Kollegen Atzenroth in den Zielen überein, halte aber den von ihm vorgeschlagenen Weg nicht für praktikabel. Gerade die Erfahrungen, die wir in dem seit langer Zeit ruhenden Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" gemacht haben, zeigen mir, daß es besser ist, wenn wir Fall für Fall herausgreifen. Wir haben dann den Vorteil, daß wir jede Lösung elastisch gestalten können. Wir schaffen keine nicht durchschaubaren gesetzlichen Fesseln, sondern können für jedes Werk eine Sonderlösung wählen. Ich glaube daher, daß es besser ist, von Fall zu Fall eine lex specialis zu machen.
    Ich möchte mich noch gegen eine Unterstellung wehren. Auch im Namen meiner Mitunterzeichner darf ich wohl sagen, daß uns nichts daran liegt, hier Bundesvermögern, wie es heißt, „zu verscheuern" oder anderen Leuten die Möglichkeit zu ge-


    (Dr. Elbrächter)

    ben, sich Bundesvermögen „unter den Nagel zu reißen". Diese Ausdrücke stammen nicht von mir, sondern sind in der öffentlichen Diskussion gefallen. Nichts liegt mir ferner! Im Gegenteil, das Ziel, eine möglichst weite Eigentumsstreuung, involviert ja gerade, daß einzelnen Leuten hier nichts geschenkt wird. Auf der anderen Seite müssen wir, wenn wir zu dem unter 5 angeführten Ziel: Förderung der Wissenschaft, kommen wollen, ein Interesse daran haben, einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen. Ich will daher auf den Streit, den der Herr Bundesfinanzminister vor einigen Monaten entfacht hat, wie groß der Wert dieses Unternehmens ist, gar nicht eingehen. Das läßt sich ja feststellen; dazu gibt es einwandfreie Methoden. Wenn das Vermögen, sagen wir, 400 Millionen DM beträgt und wir die Aktien zu einem Kurs von 250 % unterbringen — ich glaube, das wäre bei dem heutigen Aktienkurs keine Schwierigkeit; die Aktien würden mit Kußhand übernommen werden —, dann ist der vom Bundesfinanzminister genannte Betrag von 1 Milliarde erreichbar.
    Ich darf vielleicht noch ein letztes Wort zur Begründung dafür sagen, warum wir unsern Antrag in die Form eines Ersuchens an die Regierung gekleidet und keinen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich glaube, das ist in diesem Fall nicht möglich; denn hier sind so viele Vorverhandlungen zu führen, daß das nicht Sache der Abgeordneten sein kann, sondern Sache der Exekutive bleiben muß.
    Ich wäre Ihnen, meine verehrten Damen und Herren, sehr dankbar, wenn Sie unsern Antrag nicht dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß, wie bei dem Antrag des Kollegen Atzenroth, sondern dem Haushaltsausschuß überweisen wollten, allerdings mit der Bitte, daß der immer noch existente Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" die Bearbeitung übernimmt. Dieser Unterausschuß schläft zwar seit langem. Er schläft so sacht --- Herr Kollege Hellwig, jetzt hören Sie vielleicht einmal zu! —, daß er seit anderthalb Jahren noch nicht einmal einen Schnarcher gemacht hat. Es wird aber höchste Zeit, daß er wieder in Tätigkeit tritt.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zur Begründung des Antrags der Fraktion der SPD unter Punkt 2 c der Tagesordnung der Abgeordnete Wittrock!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag auf Drucksache 2916 ersucht die sozialdemokratische Fraktion die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß die Zahlungen, die das Volkswagenwerk zugunsten der Zeitschrift „Wirtschaftsbild" leistet, eingestellt werden. Der Antrag befaßt sich also mit dem Verhalten eines unter der Kontrolle der öffentlichen Hand stehenden Betriebes, das wir Sozialdemokraten als durchaus unerwünscht ansehen.
    Dieser Antrag hat eine nicht uninteressante Vorgeschichte, und ich möchte diese Vorgeschichte in Ihrer Erinnerung lebendig werden lassen. Am 28. September 1956 hat mein Fraktionskollege Helmut Schmidt an die Bundesregierung folgende Frage gerichtet:
    Entspricht es den Tatsachen, daß das Volkswagenwerk für monatlich 5000 DM Bezieher des CDU-Dienstes „Wirtschaftsbild" ist?
    Der Herr Bundesfinanzminister war aus sachlichen
    Gründen in der Sitzung des Bundestags, in der die
    Frage gestellt wurde, nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten. Er hat sie dann schriftlich beantwortet und dabei nicht bestritten, daß das Volkswagenwerk für monatlich 5000 DM Bezieher dieses Informationsdienstes ist. Der wesentliche Inhalt der schriftlichen Antwort besteht in erster Linie darin, daß insgesamt 100 Exemplare im Bereich des Volkswagenwerks einschließlich Verteilerorganisation und dergleichen von diesem Wirtschaftsdienst bezogen werden. Daraus ergibt sich eine interessante Zahl. Für ein Heft, das insgesamt 16 Seiten umfaßt

    (Abg. Dr. Gülich: Mit was für einem Inhalt!)

    — mit einem Inhalt, den Sie in jeder Zeitung, die sich mit Wirtschaftsfragen befaßt, ebenfalls nachlesen können, also mit einem nicht allzu ergiebigen Inhalt —, wird ein Betrag in Höhe von 50 DM gezahlt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Zahl spricht für sich allein.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat diesen Tatbestand zum Anlaß genommen, eine Kleine Anfrage 287 an die Bundesregierung zu richten. Diese Kleine Anfrage hat in ihrem hier interessierenden Teil folgenden Inhalt:
    Hat die Bundesregierung veranlaßt, daß die Zahlungen des Volkswagenwerks von jährlich 60 000 DM an den CDU-Bundesschatzmeister Bach für das „Wirtschaftsbild" eingestellt werden?
    Der Herr Bundesfinanzminister hat diese Frage mit Schreiben vom 6. November 1956 beantwortet, soweit man das, was auf der Drucksache 2833 steht, überhaupt als eine Antwort auf die gestellte Frage bezeichnen kann. Der Herr Bundesfinanzminister hat nämlich näher dargelegt, wie im Bereich der Verteilerorganisation des Volkswagenwerks die bezogenen Exemplare verteilt werden, und er hat weiterhin ausgeführt, diese Zeitschrift habe ein großes kaufmännisches Interesse.

    (Abg. Illerhaus: Bravo! — Zuruf von der SPD: Stimmt auch mit dem „kaufmännischen Interesse!" — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Das kaufmännische Interesse ist sicherlich vorhanden, aber wahrscheinlich weniger beim Volkswagenwerk als vielmehr bei denen,

    (Zuruf von der SPD: Bei der CDU!) die hinter diesem Informationsdienst stehen.


    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Gülich: Kaufmännisches Interesse der CDU!)