Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich habe die Ehre, für die Unterzeichner des Antrags Drucksache 2614 hier die Begründung geben zu dürfen. Nach der ausführlichen Begründung, die Herr Kollege Atzenroth soeben zum Grundsätzlichen gegeben hat, kann ich mich sehr kurz fassen. Auch die Unterzeichner dieses Antrags sind der Auffassung, daß der Privatwirtschaft grundsätzlich der Vorrang vor dem Staat als Unternehmer gebührt. Zweitens steckt hinter diesem Antrag die politische Absicht, das politische Ziel, eine möglichst große Eigentumsstreuung herbeizuführen. Das sind die wesentlichen politischen Momente.
Unsere privatwirtschaftlichen Vorstellungen kann ich vielleicht am besten mit einem Bild darstellen, das Herr Professor Röpke einmal gebrauchte, daß wir den Staat als Schiedsrichter sehen möchten, der die Regeln aufstellt und darüber zu wachen hat, daß sie innegehalten werden. Wir können uns aber nicht vorstellen, daß ein Schiedsrichter mitspielen darf. Das erscheint uns nicht fair.
Es ist eine betrübliche Feststellung: Unsere Bundesregierung hat sich zwar wiederholt zu diesen Zielen bekannt, aber zwischen diesem Bekenntnis und den Tatsachen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Insofern hat Herr Kollege Atzenroth in der Tat recht, der Bund ist heute de facto der größte Unternehmer geworden.
Ich will bei der Begründung unseres Antrags nun nicht in eine Diskussion mit dem Kollegen Atzenroth eintreten; das kann nicht meine Aufgabe sein. Ich möchte nur sagen, daß ich persönlich etwas moderiertere Vorstellungen habe als Kollege Atzenroth. Ich bin in dieser Angelegenheit also nicht so sehr dogmatisch. Ich kann mir vorstellen,
daß z. B. gerade im kommunalen Bereich Unternehmungen der öffentlichen Hand zweckmäßiger sind. Das gibt ja auch Kollege Atzenroth zu. Ich wünschte nur mit ihm, daß sie dann möglichst in privatwirtschaftlichen Formen betrieben werden, also als G.m.b.H., als Aktiengesellschaft usw., damit die Leistungen vergleichbar gemacht werden.
Ich darf mich noch kurz mit einem anderen Grund auseinandersetzen, der immer wieder für die Berechtigung von Unternehmungen der öffentlichen Hand angeführt wird: daß sie nämlich die Aufgabe hätten, marktregulierend einzugreifen. Nun, ich bin diesem Argument gegenüber etwas skeptisch. Ich darf das Hohe Haus vielleicht daran erinnern, wie wenig marktregulierend sich vor, sagen wir, zwei Jahren der Forstfiskus bei der Gestaltung der Holzpreise verhalten hat. Er hat nämlich durch restriktive Maßnahmen ganz hübsch dafür gesorgt, daß der Holzpreis möglichst hoch blieb. Also, dieses Argument zieht, glaube ich, wenig.
Meine Freunde und ich haben es aber besonders begrüßt, daß sich der Herr Bundeswirtschaftsminister in seiner Erklärung in der Konjunkturdebatte am 22. Juni des vergangenen Jahres zu der Privatisierung bekannt hat. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten seine Ausführungen wörtlich zitieren:
Um der breiten Masse der Sparer neue, zusätzliche Sparanreize zu geben, hat die Bundesregierung die Absicht, dem Sparer über entsprechende Investment-Gesellschaften eine Beteiligung an Bundesunternehmungen durch Kauf von kleingestückelten Investmentpapieren zu ermöglichen.
Diese Ausführungen waren für uns sozusagen das grüne Licht, nun ganz konkret ein Ersuchen einzubringen, damit wir den Herrn Bundeswirtschaftsminister beim Wort nehmen können.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen darf ich jetzt gleich zu dem Antrag kommen. Das Volkswagenwerk bietet sich, glaube ich, geradezu als Modellfall für ein solches Vorhaben an. Das Volkswagenwerk ist ungemein populär in Deutschland. Es gilt als eines der sichersten Unternehmen für die Geldanlage. Ich glaube daher, wenn wir die Gelegenheit hätten, morgen das Volkswagenwerk zu privatisieren und eine entsprechende Zahl von Aktien auszugeben, würden diese Aktien vom Markt sofort aufgenommen, und zwar gerade von der werktätigen Bevölkerung. Und das ist der Sinn unseres Antrags. Wir möchten gern, daß dem werktätigen Menschen eine moderne Form des Eigentums nahegebracht wird. Wir sehen keine Möglichkeit mehr, das Eigentum an Grund und Boden zu verbreitern; denn das ist eine feste Größe. Wir müssen, wenn wir in einer Industriegesellschaft überhaupt zu Privateigentum in größerem Umfang kommen wollen, den Besitz an den Industriewerken, an den Fabriken selber ermöglichen. Da ist, glaube ich, diese direkte Form, sich über Aktien zu beteiligen, besser als alle Mitbeteiligungen oder sonstige Konstruktionen.
Aber dieser Antrag soll nicht etwa die etwas heiße Miteigentumsdebatte auslösen. Ich wollte nur sagen, daß es meine persönliche Grundvorstellung ist, daß es wünschenswert erscheint, in der modernen Industriegesellschaft den tätigen Menschen die Möglichkeit zu geben, über Aktienbesitz wieder ,zu Privateigentum zu kommen.
Wir wollen uns gar nicht verhehlen, daß die Aktie im deutschen Volk etwas diskriminiert erscheint. Ich glaube, das liegt zum Teil auch an Vorgängen, die lange zurückliegen. Ich denke an die Diskriminierung der Aktie in den Gründerzeiten. Seit jener Zeit hat die Aktie in der öffentlichen Meinung der breiten Schichten in der Tat einen sehr schlechten Ruf gehabt. Der Aktie hing immer etwas Unsolides an, als ob das nur etwas für große Kapitalgruppen sei. Diese Vorstellung gilt es zu zerstören. Wir könnten auf dem Wege, den meine Freunde und ich vorschlagen, zu diesem Ziel kommen.
Nun haben wir in der Einleitung von der Bundesregierung absichtlich gefordert, daß die Privatisierung ganz oder teilweise durchgeführt wird. Ich bin mir durchaus bewußt, daß es zeitlich einfach nicht zu bestimmen ist, wann man ein solches Unternehmen völlig privatisiert. Es ist besser, man wählt da die elastischere Form, macht keine bindenden Vorschriften, setzt auch keine Fristen, sondern überläßt das der Bundesregierung. Wir möchten durch unseren Antrag die Bundesregierung nur unter Druck setzen, daß sie dem Bundestag ein solches Gesetz vorlegt.
Wir fordern in Ziffer 1, daß die Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Ich brauche das nicht weiter zu begründen. Wenn wir die Ziele, die ich einleitend dargestellt habe, realisieren wollen, dann müssen wir die Form der Aktiengesellschaft wählen. Die Aktiengesellschaft hat weiterhin den Vorzug, daß sie die Gesellschaftsform ist, die im Grunde genommen am durchsichtigsten für die Öffentlichkeit ist. Weiter haben wir dort einen Aufsichtsrat, so daß sich auch die Möglichkeit ergibt, selbst bei vollständiger Privatisierung Regierungsvertreter dorthin zu delegieren. Ich erkenne ohne weiteres an, daß es im öffentlichen Interesse liegt, wenn die Regierung erfährt, was in einem solchen Großunternehmen gespielt wird und gespielt werden soll.
Nun zu Ziffer 2. Es sind Einwendungen dagegen gemacht worden, daß wir vorgeschlagen haben, die Aktien in so kleinen Stücken auszugeben. Es ist nicht zu Unrecht darauf hingewiesen worden, daß das technisch sehr schwierig ist. Ich darf aber daran erinern, daß unser Nachbar und Bruderland Österreich uns ein sehr gutes Beispiel gegeben hat. Ich las vor wenigen Wochen, daß man dort nunmehr ernstlich darangeht, die dem Staate gehörenden Betriebe ebenfalls in dieser Weise zu privatisieren, daß man sehr kleine Stückelungen bei der Ausgabe der Aktien vornehmen wird. Ich glaube also, es ist, wenn auch wir das Ziel einer möglichst breiten Eigentumsstreuung erreichen wollen, geboten, möglichst kleine Stückelungen vorzunehmen.
Zu Ziffer 3. Wir fordern hier, daß bis zu 25 % des Stammkapitals an Investmentgesellschaften veräußert werden können. Daß überhaupt die Investmentgesellschaften eingeschaltet werden, erscheint mir selbstverständlich. Denn es entspricht gerade unserer Vorstellung in der Koalition, daß wir diese Form des Eigentums der breiten Masse wählen, damit das Eigentum möglichst risikolos ist.
Nun ist in der Öffentlichkeit, in der Presse darüber diskutiert worden, daß die Zahl von 25 % im Widerspruch stehe zu dem zu erwartenden Gesetz, wonach einzelne Investmentgesellschaften nur bis zu 5 % der Anteile an einer Firma erwerben dürfen. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß das kein Widerspruch ist. Wenn ich recht unterrichtet
bin, existieren zur Zeit fünf Investmentgesellschaften in der Bundesrepublik — ich glaube, es soll sogar noch eine sechste gegründet werden —, so daß wir diese gesetzliche Forderung ohne weiteres erfüllen können und trotzdem zu einer Zahl von 25 % kommen. Ich überlasse es dem Ausschuß, bei der Beratung unter Umständen noch andere Prozentsätze vorzusehen.
Viertens. Die Forderung, vinkulierte Namensaktien zu schaffen, basiert auf dem Einwand, der immer wieder erhoben wird, bei einer Überführung in Aktien und bei einem freien Handel der Aktien an den Börsen könnte eine Überfremdung eintreten. Meine Damen und Herren, ich persönlich bin gar nicht so ängstlich, soweit sich das auf die Überfremdung durch ausländisches Kapital bezieht. Aber ganz gleich, ob das Kapitalgruppen aus dem Ausland oder aus dem Inland sind, durch die Schaffung von vinkulierten Namensaktien kann man mit Sicherheit eine solche Überfremdung verhindern. Nach der Einleitung, die ich gegeben habe, brauche ich nicht zu betonen, daß uns das am wenigsten vorschwebt. Wir möchten ja gerade, daß die Aktie in möglichst viele Hände kommt. Ich persönlich bin überzeugt, daß kein Arbeiter und kein Besitzer solcher Aktien sie so ohne weiteres und ohne Not wieder veräußern wird.
Fünftens. Das ist der Punkt, der vielleicht am meisten Diskussion bringen wird. Es gibt eine ganze Reihe Vorschläge darüber, wie man den Verkaufserlös verwenden kann. Ich darf daran erinnern — so stellt, glaube ich, Kollege Atzenroth es sich vor —, daß man den Erlös aus dem Verkauf bundeseigener Unternehmen — das ist seine Vorstellung, nicht meine — den Gläubigern des Bundes bzw. des früheren Reichs zur Verfügung stellen kann.
— Das ist vorüber! Ich freue mich, das von Ihnen zu hören.
— Es scheint mir vorüber zu sein, und darauf kommt es an.
Man hat weiter daran gedacht, unter Umständen den Verkaufserlös gerade des Volkswagenwerks dem Straßenbau zuzuführen. Ich halte von diesem Vorschlag nicht viel; 'denn die Mittel sind meiner Meinung nach viel zu gering angesichts der gewaltigen Aufgaben des Straßenbaus, die auf uns zukommen. Wir haben uns noch vor wenigen Wochen
— im Oktober — in diesem Hause darüber unterhalten. Ich glaube, daß das kein realisierbarer Vorschlag ist. Es gibt auch keinen logischen Zusammenhang dazu.
Weiterhin ist erwogen worden, wegen der besonderen Notlage des Wohnungsbaus und der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt diesen Erlös dem Wohnungsbau zuzuführen. Für diesen Vorschlag gilt das gleiche, was ich soeben zum Straßenbau gesagt habe. Ich glaube, wir würden nicht gut daran tun, es so zu machen.
Wir haben vorgeschlagen, daß der Verkaufserlös der Förderung der Wissenschaften und des Nachwuchses in jeder Form zugute kommt. Ich glaube auch, daß diese Forderung am leichtesten angenommen werden kann; denn wir sind uns inner- und außerhalb des Hauses wohl alle darüber einig, daß dieses Gebiet am meisten notleidend ist und daß dieses Problem am dringendsten von uns gelöst werden muß. Ich stelle mir persönlich vor, daß wir
den Erlös vielleicht gar nicht einmal unmittelbar verbrauchen, sondern daß man ein Stiftungsvermögen entstehen läßt und nur die Zinsen verarbeitet. Man würde dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Man würde z. B. den Erlös des Volkswagenwerks dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen und nur die Zinsen für die Förderung der Wissenschaft verwenden. Das hätte den Vorzug, sehr kontinuierlich zu sein. Darüber werden wir uns im Ausschuß unterhalten müssen, ich will den Diskussionen dort nicht vorgreifen.
Wir haben ferner die Bundesregierung ersucht, zur Erreichung dieses Ziels Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen aufzunehmen. Das ist deshalb erforderlich, weil, wie Sie alle wissen, es völlig unklar ist, wem dieses Werk eigentlich gehört. Wir haben hier den geradezu einzigartigen Fall, daß ein großes Werk mit wahrscheinlich Milliarden-Vermögen existiert, daß aber im Grunde genommen keiner weiß, wem das Werk gehört. Nach meiner Auffassung ist es selbstverständlich, daß der Bund an diesem Werk legitime Ansprüche hat, da es immerhin einmal ein öffentliches Vermögen gewesen ist, jedenfalls vom früheren Reich so gebildet worden ist, dessen Rechtsnachfolger der Bund ist. Wenn der Bund 1945 schon existiert hätte, wäre es, glaube ich, gar keine Frage gewesen. So aber sind damals die Beteiligungen zum Teil auf die Länder übergegangen, und daher die Forderung Niedersachsens. Ich meine, man sollte sich darüber verständigen können. Gerade wenn man den Verkaufserlös so einsetzt, wie wir es vorgeschlagen haben, dürfte das Land Niedersachsen billigerweise keinen Einspruch erheben.
Zum Eigentum überhaupt: Von anderer Seite wird eingeworfen, daß wir nicht etwas privatisieren könnten, wo kein Eigentümer existiere. Nun, das ist gerade einer der Gründe, warum wir einen anderen Weg beschritten haben, als der Kollege Atzenroth vorschlägt. Wir haben diesen Weg des Sondergesetzes, der lex specialis deswegen gewählt, weil wir damit durch Bundesgesetz rechtskräftig machen würden, wer Eigentümer ist.
Dem Einwurf, der von einer bestimmten interessierten Seite, von den Volkswagensparern, kommt, daß das nicht möglich sei, weil sie Rechtsansprüche hätten, die noch nicht ausgefochten seien, kann man nur entgegenhalten, daß der Verkaufserlös auf jeden Fall für den Zugriff zur Verfügung steht. Dies kann also kein effektiver Einwand gegen eine Privatisierung sein.
Ich will hier nicht im einzelnen auf die grundsätzliche Frage: Lex specialis oder lex generalis? eingehen. Ich stimme im Grundsätzlichen mit dem Kollegen Atzenroth in den Zielen überein, halte aber den von ihm vorgeschlagenen Weg nicht für praktikabel. Gerade die Erfahrungen, die wir in dem seit langer Zeit ruhenden Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" gemacht haben, zeigen mir, daß es besser ist, wenn wir Fall für Fall herausgreifen. Wir haben dann den Vorteil, daß wir jede Lösung elastisch gestalten können. Wir schaffen keine nicht durchschaubaren gesetzlichen Fesseln, sondern können für jedes Werk eine Sonderlösung wählen. Ich glaube daher, daß es besser ist, von Fall zu Fall eine lex specialis zu machen.
Ich möchte mich noch gegen eine Unterstellung wehren. Auch im Namen meiner Mitunterzeichner darf ich wohl sagen, daß uns nichts daran liegt, hier Bundesvermögern, wie es heißt, „zu verscheuern" oder anderen Leuten die Möglichkeit zu ge-
ben, sich Bundesvermögen „unter den Nagel zu reißen". Diese Ausdrücke stammen nicht von mir, sondern sind in der öffentlichen Diskussion gefallen. Nichts liegt mir ferner! Im Gegenteil, das Ziel, eine möglichst weite Eigentumsstreuung, involviert ja gerade, daß einzelnen Leuten hier nichts geschenkt wird. Auf der anderen Seite müssen wir, wenn wir zu dem unter 5 angeführten Ziel: Förderung der Wissenschaft, kommen wollen, ein Interesse daran haben, einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen. Ich will daher auf den Streit, den der Herr Bundesfinanzminister vor einigen Monaten entfacht hat, wie groß der Wert dieses Unternehmens ist, gar nicht eingehen. Das läßt sich ja feststellen; dazu gibt es einwandfreie Methoden. Wenn das Vermögen, sagen wir, 400 Millionen DM beträgt und wir die Aktien zu einem Kurs von 250 % unterbringen — ich glaube, das wäre bei dem heutigen Aktienkurs keine Schwierigkeit; die Aktien würden mit Kußhand übernommen werden —, dann ist der vom Bundesfinanzminister genannte Betrag von 1 Milliarde erreichbar.
Ich darf vielleicht noch ein letztes Wort zur Begründung dafür sagen, warum wir unsern Antrag in die Form eines Ersuchens an die Regierung gekleidet und keinen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich glaube, das ist in diesem Fall nicht möglich; denn hier sind so viele Vorverhandlungen zu führen, daß das nicht Sache der Abgeordneten sein kann, sondern Sache der Exekutive bleiben muß.
Ich wäre Ihnen, meine verehrten Damen und Herren, sehr dankbar, wenn Sie unsern Antrag nicht dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß, wie bei dem Antrag des Kollegen Atzenroth, sondern dem Haushaltsausschuß überweisen wollten, allerdings mit der Bitte, daß der immer noch existente Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" die Bearbeitung übernimmt. Dieser Unterausschuß schläft zwar seit langem. Er schläft so sacht --- Herr Kollege Hellwig, jetzt hören Sie vielleicht einmal zu! —, daß er seit anderthalb Jahren noch nicht einmal einen Schnarcher gemacht hat. Es wird aber höchste Zeit, daß er wieder in Tätigkeit tritt.