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ID0218201600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957 10103 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957. Begrüßungsworte des Präsidenten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1957 . . . . 10104 C Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10104 C Dr. Röder (CDU/CSU) 10106 B Mitteilung über die Wahl der Abgeordneten des Saarländischen Landtags Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz, Dr. Röder, Schreiner, Dr. Will (Saarbrücken), Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner, Wedel, Ruland, Schneider (Rotdorf) zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Begrüßung einer Delegation des Saarländischen Landtags 10106 A Unterbrechung der Sitzung . 10107 B Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten der Republik Osterreich Dr. h. c. Körner 10107 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Baur (Augsburg), Brese, Dr. Adenauer, Dr. Schranz und Pelster 10107 C Mitteilung über Aufnahme der Abg. Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz und Dr Röder in die Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schreiner und Dr. Will (Saarbrücken) in die Fraktion der SPD und der Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner und Wedel als Hospitanten in die Fraktion der FDP 10107 D Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 10108 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 10107 D Vorlage der Empfehlungen und eines Übereinkommens der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz an den Bundestag 10108 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 272, 294, 306, 307, 308, 309, 312, 313, 314 (Drucksachen 2609, 3029; 2850, 3051; 2944, 3032; 2949, 3031; 2956, 3042; 2961, 3053; 2999, 3071; 3017, 3070; 3019, 3072) 10108 B Vorlage der Berichte über Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädigten-Unternehmen (Drucksache 3052) und über die Länderzuweisungen zum Ausgleich finanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung (Drucksache 3060) 10108 C Geschäftliche Mitteilungen 10117 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448, Umdrucke 855 [neu], 880) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958) 10108 D, 10113 A Dr. Schranz (DP), Anfragender . . . 10108 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10110 C Schlick (CDU/CSU) 10111 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10111 D Margulies (FDP), Antragsteller . . . 10113 B Dr. Wahl (CDU/CSU) 10113 D Regling (SPD) 10114 C Dr. Atzenroth (FDP) 10116 A Überweisung der Anträge Umdrucke 855 (neu) und 880 und der Drucksache 2958 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 10116 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksachen 3013, 2080) 10117 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU): als Berichterstatter 10117 B Schriftlicher Bericht 10148 B Beschlußfassung 10117 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Dollinger, Dr. Pohle (Düsseldorf) u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung der Zahlung des Volkswagenwerks für das „Wirtschaftsbild" (Drucksache 2916) 10117 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 10118 A, 10129 D, 10144 C, 10145 C, 10146 B Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . 10120 C Wittrock (SPD): als Antragsteller . . . . 10123 B, 10127 B zur Geschäftsordnung 10128 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 10125 A Dr. Gülich (SPD) 10126 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10128 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . 10128 D, 10129 A, 10130 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 10130 B Dr. Deist (SPD) 10131 A, 10139 D, 10143 C, D, 10145 B, 10146 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 10139 A, D Petersen (GB/BHE) 10142 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10143 D Überweisung des Antrags Drucksache 2916 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 10128 C, D Weiterberatung vertagt 10146 D Nächste Sitzung 10146 D Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung 10146 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10147 A Anlage 2: Antrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Umdruck 855 [neu]) 10147 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Antrag Umdruck 855 (neu) (Umdruck 880) 10148 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (zu Drucksache 3013) 10148 B Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 10100 A Zeile 6 der Abstimmung 1: Schmitt (Vockenhausen) Ja Seite 10102 A Zeilen 1 und 6 der Abstimmung 1: Abgegebene Stimmen 410. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Altmaier 11. 1. Dr. Arndt 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. 1. Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brandt (Berlin) 10. 1. Dr. Bucerius 14. 1. Dr. Dehler 11. 1. Erler 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 10. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Dr. Furler 11. 1. Gerns 11. 1. Graaff (Elze) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Heiland 10. 1. Höfler 11. 1. Hoogen 10. 1. Jacobs 11. 1. Jahn (Frankfurt) 10. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Kopf 11. 1. Krammig 10. 1. Kriedemann 11.1. Kühlthau 11. 1. Kühn (Köln) 10. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Maier (Freiburg) 10. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Prennel 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Raestrup 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stauch 10. 1. Thieme 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. b) Urlaubsanträge Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 19. 1. Abgeordnete(r) bis einschl. Cillien 2. 3. Gockeln 2.3. Dr. Köhler 2. 2. Dr. Kreyssig 25 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Anlage 2 Umdruck 855 (neu) (Vgl. S. 10110 C, 10116 D) Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448). Der Bundestag wolle beschließen: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurt (Main), wird beauftragt, die gegen die ehemaligen amerikanischen und französischen Besatzungsmächte im Rahmen des Besatzungsbaus entstandenen unbefriedigten Forderungen deutscher Unternehmungen zu erfassen. Zu diesen Forderungen gehören die Ansprüche auf Vergütung für Sach- und Werkleistungen, auf Zahlung von Verzugszinsen und Erstattung von Verzugsschäden. Das Bundesamt hat alle, die derartige Forderungen geltend zu machen beabsichtigen, zur Meldung ihrer Forderungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufzufordern. Für die Anmeldung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen eine Ausschlußfrist bis zum 31. Januar 1957 zu setzen. Das Erfassungsverfahren wird im einzelnen durch einen Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Das Bundesamt hat gutachtlich zu den bei ihm angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen und eine Liste anzulegen, aus der sich Name und Anschrift der Anmeldenden, der Betrag der angemeldeten Forderung und der Betrag, der nach dem Gutachten des Bundesamtes voraussichtlich begründet ist, ergeben. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Behörden, die die Angemessenheit der angemeldeten Forderungen feststellen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft leitet zu diesem Zweck die Anmeldungen mit sämtlichen Unterlagen und seiner gutachtlichen Stellungnahme den für die Feststellung zuständigen Behörden zu. Das Ergebnis der behördlichen Feststellungen ist von der Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 30. April 1957 mitzuteilen. Bonn, den 4. Dezember 1956 Müller-Hermann Schlick Schmücker Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Regling Ritzel Mellies und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Schranz Dr. Brühler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 880 (Vgl. S. 10111 B, 10116 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Becker (Pirmasens), Dr. Weber (Koblenz), Kemper (Trier) und Genossen zum Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP (Umdruck 855 [neu]) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP (Drucksache 2448) betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag — Umdruck 855 (neu) — ist nach Absatz 4 folgender Absatz einzufügen: Soweit Aufträge für die ehemaligen französischen Besatzungstruppen in Betracht kommen und die Rechnungsbeträge bzw. Rest-und Nachforderungen über die Sonderbauämter und Landes-Bauabteilungen bereits nachgeprüft und festgestellt sind, wird das Bundesfinanzministerium ersucht, aus Haushaltsmitteln die Begleichung dieser anerkannten Rechnungsbeträge über die Sonderbauämter so rasch als möglich durchzuführen. Bonn, den 13. Dezember 1956 Schlick Becker (Pirmasens) Dr. Weber (Koblenz) Kemper (Trier) Brück Frau Dr. Gantenberg Gibbert Dr. Götz Hilbert Illerhaus Josten Knobloch Mayer (Birkenfeld) Richarts Frau Dr. Steinbiß Walz Anlage 4 zu Drucksache 3013 (Vgl. S. 10117 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080). Berichterstatter: Abgeordneter Brookmann (Kiel). Im Laufe des Jahres 1956 kamen etwa 21/2 Millionen Menschen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands als Besucher in das Bundesgebiet. Sie kamen, um Verwandte und Bekannte zu treffen, um mit Menschen zusammenzusein und Orte wiederzusehen, denen sie sich zugehörig fühlen und von denen sie ihr Leben, ihr Denken und Fühlen nicht willkürlich trennen und abschneiden lassen wollen. Solche Besuche waren lange Jahre fast unmöglich und sind auch heute noch mit Erschwernissen verbunden, die die seelische Widerstandskraft und den Unternehmungsgeist dieser Menschen stark belasten. Der Anlaß dieser Schwierigkeiten muß darin gesucht werden, daß das Regime der sowjetisch besetzten Zone ein tiefes Mißtrauen gegen das so natürliche und menschliche Bedürfnis hat, das diese Menschen das Zusammensein und das Wiedersehen mit dem anderen Teil Deutschlands suchen läßt, oder daß für die sowjetzonalen Machthaber die Begegnung der Menschen aus den beiden deutschen Landesteilen nur als politische Vokabel, als Instrument einer unaufrichtigen Propaganda Gültigkeit hat. Nach wie vor wird durch die Erteilung besonderer „Personalbescheinigungen" die Reise in den Westen Deutschlands aus der normalen Existenz in der SBZ ausgesondert und unter ein besonderes Licht gestellt. Jeder, der seinen Antrag zur Reise in die Bundesrepublik abgibt, weiß, daß er für die Zeit seines Besuches den gültigen Ausweis seiner unmittelbaren rechtmäßigen Heimat verliert; er weiß, daß sein Antrag den ganzen ihm bekannten Kontrollapparat des Regimes durchläuft und damit die Möglichkeit der verschiedensten Verdächtigungen gegeben wird, von der Kreispolizei, d. h. dem Sicherheitsdienst, angefangen bis hinab zum Hausvertrauensmann, der mit seinen Auskünften und Spitzeleien an dem Verfahren zur Erteilung der notwendigen Bescheinigung beteiligt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, wie das immer noch in einem Großteil der Fälle ;geschieht, hat der Betroffene begründeten Anlaß, 'anzunehmen, daß ihn eine ernste Verdächtigung bedroht. Ist andererseits alles glatt gegangen, bekommt er mit der Erteilung des Reisepapieresaber immer noch eine Frist gesetzt, die ihn nie vergessen läßt, daß es in seinem Dasein keine freie Entscheidung gibt und ihn der Argwohn des Regimes auch nicht verlassen hat, wenn der Trennungsstrich zum andern Teil Deutschlands überschritten wurde. Endlich — und das muß vielleicht als der Umstand angesehen werden, der den Entschluß zur Reise am meisten erschwert — wird es seine Sache bleiben, wie er es fertigbringt, zur gesetzten Frist in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, für ihn also nach Hause, zu seiner Familie und dem Ort seines Broterwerbs zurückzukehren: jegliche Mitnahme von Geldmitteln ist ihm untersagt und keine Möglichkeit gegeben, beim Antritt der Reise eine Rückreisefahrkarte zu lösen. Für den Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone kann über den Entschluß zur Reise in den westlichen Teil seiner Heimat nur der unerschrockene Mut und das Vertrauen entscheiden, das jeder der einzelnen Besucher in die Aufrichtigkeit und die Herzlichkeit setzen kann, mit der die Menschen drüben im Bundesgebiet ihr Bekenntnis zur Zusammengehörigkeit zu erfüllen bereit sind. Betrügen wir dieses Vertrauen nicht! Lassen wir uns in aller Klarheit eingestehen, daß jedes politische Bemühen um die Wiedervereinigung, daß alle Initiative und alles Ringen auf internationalem Feld nutzlos und vergeblich sein müssen, wenn die Überzeugung von der Zusammengehörigkeit unter uns nicht mehr Wirklichkeit ist und das Gefühl der inneren Gemeinschaft fehlt. Eine solche Gefahr aber muß entstehen, wenn der Landsmann von drüben, der uns besucht hat, enttäuscht nach Hause fährt, um sich dann erst recht ausgeliefert und verlassen zu fühlen. Die Antragsteller haben mit der Drucksache 2080 Empfehlungen vorgelegt, die alle Möglichkeiten einer öffentlichen Betreuung der Besucher von dem Augenblick an, in dem der Reisende das (Brookmann [Kiel]) Bundesgebiet betritt, bis zur besonderen Notlage, wie z. B. den Krankheitsfall, umfassen. Bevor ich auftragsgemäß berichte, wie der Ausschuß im einzelnen zu diesen Empfehlungen Stellung genommen hat, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß es — von dem vorliegenden Antrag abgesehen —bereits seit längerer Zeit Aufgabe des Ausschusses war, sich mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu befassen, die man für die Aufnahme und Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone sah, und daß hierbei in guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Gemeinden schon manches geschehen konnte, was im Geiste des vorliegenden Antrags der Aufnahme und Betreuung unserer Besucher aus dem andern Teil Deutschlands diente. Ich verweise auf die Erstattung von Rückreisekosten, die auf Grund von Richtlinien geschieht, die schon am 25. Februar 1955 erlassen wurden und die es den kommunalen Behörden ermöglichen, den Besuchern, ,die nicht allein und auch nicht mit der Hilfe ihrer Gastgeber in der Lage sind, die Fahrtkosten für die Rückreise aufzubringen, die Reise bis zu der nächstgelegenen Bahnstation hinter der Demarkationslinie zu bezahlen. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sich davon überzeugen konnte, daß die Richtlinien der Bundesregierung ausdrücklich eine großzügige Behandlung der entsprechenden Anträge empfehlen und daß der Ausschuß sich versichern ließ, keine der bearbeitenden Behörden sei befugt, die für diese Anträge vorgesehene Erklärung der Gastgeber, nicht zur Zahlung der Rückreisekosten in der Lage zu sein, zum Anlaß von Nachprüfungen zu nehmen. Ich verweise außerdem darauf, daß ein Antrag zum Haushalt des vergangenen Jahres, der im Rahmen ,dieses Ausschusses entstanden ist, Grundlagen zur Zahlung von allgemeinen Beihilfen bot, wie sie mit den Empfehlungen der Antragsteller zu Drucksache 2080 angestrebt wurden. An erster Stelle wurde die Bundesregierung mit diesem Antrag der Drucksache 2080 ersucht, auf Vereinbarungen hinzuwirken, Interzonenreisenden in beiden Richtungen die Möglichkeit zu geben, einen Betrag von 100 DM im Verhältnis 1 : 1 umzutauschen. Die Beratungen des Ausschusses mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bank deutscher Länder haben leider davon überzeugen müssen, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen die notwendigen Voraussetzungen für eine konkrete Empfehlung dieser Art fehlen; sei es, weil das in Frage kommende Verrechnungskonto 'im Rahmen des laufenden Interzonenhandelsabkommens — und zwar bis zur Höchstgrenze des in den Verhandlungen bisher durchzusetzenden Betrages — auf lange Zeit in Anspruch genommen ist; sei es, weil in der sowjetisch besetzten Zone ein prinzipielles Aus- und Einfuhrverbot für DM-Ost besteht und die Bank deutscher Länder keine Verwendungsmöglichkeiten für DM-OstNoten hat. Die Antragsteller versicherten im weiteren Verlauf der Ausschußberatungen, sich durch die Anzeichen gewisser Fortschritte bei der Regelung der interzonalen Zahlungsverpflichtungen veranlaßt zu sehen, dem Ausschuß vorzuschlagen, die Bundesregierung dennoch durch eine ausdrückliche Empfehlung zu ermutigen, in den weiteren Verhandlungen zur Frage des Zahlungsverkehrs auch die Frage des Reiseverkehrs zu berücksichtigen. Wie der erste Punkt der Ausschußempfehlung in Drucksache 3013 zeigt, hat der Ausschuß — übrigens einmütig — diesem Vorschlag entsprochen. In einem weiteren Punkt des Antrags der Drucksache 2080 wird vorgeschlagen, bis zur Verwirklichung des zunächst empfohlenen Umtauschabkommens die Bundesregierung zu veranlassen, unter Einschaltung der Städte, Kreise und Gemeinden eine Gutscheinaktion durchzuführen, durch die den Besuchern aus der SBZ die Möglichkeit gegeben werden soll, kleine persönliche Ausgaben selbst zu bestreiten. Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollten für den Gutschein jedes Einzelbesuchers aus Bundesmitteln nicht weniger als 10 DM beigesteuert werden. Zunächst hielten es alle Beteiligten für eine Vereinfachung, wenn statt der vorgeschlagenen Ausgabe von Gutscheinen 'unmittelbar die Zahlung eines Barbetrages vorgesehen würde. Gleichzeitig wurde, worauf an anderer Stelle ides Berichts bereits in Kürze hingewiesen werden konnte, im Rahmen dies Ausschusses die Initiative ergriffen, durch einen interfraktionellen Änderungsantrag zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956 ,durch den Ansatz von 5 Millionen DM unter dem Tit. 306 des Kap. 2701 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Besucher .aus der SBZ mit einem derartigen Barbetrag von 10 DM ausgestattet wird. Dieser Ansatz sollte zunächst gesperrt bleiben, bis die zuständigen Ressorts entsprechende Richtlinien für die Vergabe dieser Mittel erarbeitet hätten. In seinem Bericht auf Drucksache 3013 hat sich der Ausschuß der Lage entsprechend deshalb veranlaßt gesehen, zu beantragen, man möge die Bundesregierung ersuchen, solche Richtlinien in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen und beschleunigt vorzulegen, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß auch im Haushaltsjahr 1957 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Ich bin in der Lage, Sie davon zu unterrichten, daß dieser Empfehlung in der Zwischenzeit von der Bundesregierung weitgehend entsprochen worden ist. Die erforderlichen Richtlinien wurden dem Ausschuß vorgelegt. Die Freigabe der auf Grund des interfraktionellen Antrags im Haushaltsjahr 1956 vorgesehenen Mittel wurde vorgenommen. Die Antragsteller der Drucksache 2080 hatten unter einem besonderen Punkt ihrer Empfehlungen vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Städte, Kreise und Gemeinden erneut zu zusätzlichen Eigenleistungen aufzufordern. Auch der mitberatende Ausschuß für Kommunalpolitik hatte schon mit einem Schreiben vom 7. März 1956 dafür plädiert, die Bundesregierung zu ersuchen, praktikable Vorschläge für die ergänzende Eigeninitiative der Gemeinden und Gemeindeverbände unter Hinzuziehung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten. Die Vertreter der Bundesregierung wiesen während der Beratung des Ausschusses darauf hin, daß bei allen Besprechungen zur Frage der Bewilligung von Barbeihilfen ständige Fühlungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden gehalten worden sei. Den Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden sei bei jeder sich bietenden Gelegenheit verdeutlicht worden, wie dringend erforderlich die zusätzliche Eigenleistung dieser Körperschaften bei der Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone ist. Der Ausschuß erhielt darüber hinaus unter dem Datum vom 29. Februar des letzten Jahres von der (Brookmann [Kiel]) Bundesvereinigung einen Brief, in dem ausdrücklich die Bereitschaft erklärt wurde, die Vorstellungen dieser Art, wie sie auch von ihrer Seite wiederholt erhoben worden seien, den nachgeordneten Stellen gegenüber nochmals in Erinnerung zu bringen. Als einmütige Auffassung des Ausschusses darf festgestellt werden, daß jeder der Versuche zur Betreuung und zur Hilfe, wie sie in diesem Bericht aufgezeigt wurden, sinnlos sein wird, wenn nicht alle: der einzelne Gastgeber selbst, die zustandigen Stellen der Orte, in die der Besucher kommt, aie Länder und die Ressorts der Bundesregierung, in den Beweisen ihrer Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit wetteitern und zusammenwirken. Due Aufgabe, die sich uns allen hier unmittelbar und, solange die Trennung Deutschtands dauert, jeden Tag stellt, bleibt nur durch selbstverständliches menschliches Eintreten, das kein großes Aufheben von seinem Wirken macht, zu lösen. Verhängnisvoll wäre es, wenn sich einer der Beteiligten von bürokratischen Skrupeln leiten ließe und den Landsleuten, die von drüben zu uns kommen, nichts als einen Streit um Kompetenzen böte. Ich glaube aber, daß das im Grunde bisher von allen, die an der Betreuung unserer Besucher beteiligt sind, verstanden wurde. Der Ausschuß beschloß, sich bei der Empfehlung eines Berichtes in dieser Hinsicht darauf zu beschränken, dem Bundestag vorzuschlagen, nochmals zu betonen, daß die Ausarbeitung der Planungen für die Gewährung von Beihilfen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden soll und daß dabei ein wirksamer Anreiz für zusätzliche Eigenleistungen der Städte, Kreise und Gemeinden geboten werden muß. Der letzte Punkt in den Empfehlungen des Antrags der Drucksache 2080 bestand in dem Ersuchen an die Bundesregierung, Besuchern aus der sowjetisch besetzten Zone Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen zu gewähren, diese Leistungen als Auftragsangelegenheiten gemäß § 363 a RVO zu behandeln und die dazu erforderlichen Mittel vom Bund den Krankenkassen zu erstatten. Hierzu wurde von dem an den Beratungen mitbeteiligten Ausschuß für Sozialpolitik ein Abänderungsantrag gestellt, demgemäß lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, man möge die beantragte Krankenpflege einschließlich des Krankenhausaufenthaltes den Krankenkassen als Auftragsangelegenheit übertragen. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich bei seinen Beratungen davon überzeugt, daß die Krankenpflege schon jetzt in befriedigender Weise erfolgt und durch die notwendigen Mittel gewährleistet ist. Er hat sich die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung vorlegen lassen. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich dabei die Durchführung der Krankenhilfe durch die Landkreise und die kreisfreien Städte absolut bewährt. Soweit sich das überblicken läßt, wird sie von den beteiligten Dienststellen großzügig gehandhabt. Da die Antragsteller betonten, sie hätten mit der Formulierung, die für ihre Empfehlung gewählt worden sei, vor allem verhindern wollen, daß man die Bezirksfürsorgeverbände zusätzlich mit der Wahrnehmung dieser Aufträge belaste, hielt der Ausschuß es für richtig, es bei der bisherigen Durchführung dieser Betreuungsmaßnahme zu belassen. In seinem Antrag wurde darum lediglich nochmals grundsätzlich festgestellt, daß er es für richtig halte, den Landsleuten von drüben, die zum Besuch im Bundesgebiet sind, Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt zu gewähren. Auch die Empfehlungen, die der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mit diesem Bericht vorlegte, können nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten und Verantwortungen, die der Gesetzgeber hat, Ansatzpunkte für eine materielle Hilfestellung bei der Aufnahme unserer Besucher von drüben zu geben. Aber auch diese Bemühungen müssen fruchtlos bleiben, wenn der Besucher nicht in der Gewißheit zurückkehren kann, daß er zu uns gehört und daß wir ihn nicht verlassen. Lassen Sie uns versuchen, auch über das Materielle hinaus alles zu tun, was in unseren Kräften steht. Bonn, den 10. Januar 1957 Brookmann (Kiel) Berichterstatter
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    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute hier zur Debatte stehenden ungeklärten Forderungen an die früheren Besatzungsmächte sind zwar auf freiwilliger Basis zustande gekommen, aber die Durchführung erfolgte teilweise doch nach Methoden, wie sie selbst während eines Krieges nicht vorkommen sollten. Es sind schon einige Beispiele dafür genannt worden; ich will sie nicht wiederholen. Es ist erstaunlich, daß die Bundesregierung es bisher trotz ihrer vielen Bemühungen — das ist bekannt, es sind Verträge, Vereinbarungen usw. getroffen worden — nicht für nötig befunden hat, auch für die Einhaltung der Verträge zu sorgen. Da ist z. B. eine Vereinbarung aus dem Februar 1954 zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem amerikanischen Hauptquartier, die besagt, daß alle amerikanischen Bauaufträge über deutsche Sonderbauverwaltungen durchgeführt werden sollen. In der Praxis aber hat sich nachher niemand danach gerichtet, oder es ist nur in so verschwindend kleinem Umfange geschehen, daß kaum noch die Rede davon sein konnte. Es wurde in der gleichen Weise weiter praktiziert, eine Praxis die in den vorhergehenden Jahren schon laufend zu den Mißständen führte.
    Ich will die Bemühungen des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich anerkennen. Aber die getroffenen Vereinbarungen sind nachher von den Besatzungsmächten nicht eingehalten worden. Da hätte es doch die Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, darauf zu dringen, daß die einmal getroffenen Vereinbarungen von den demnächst nicht mehr als Besatzungsmächten hier anwesenden Staaten — gerechnet von 1954 her — auch wirklich durchgeführt würden.
    Die Schwierigkeiten sind insbesondere entstanden, nachdem der 5. Mai 1955 uns die Souveränität gebracht hatte. Nun wußte in den ganzen damals ungeklärten Fällen niemand mehr genau, wer zuständig ist: die Besatzungsmacht als auftragvergebende Stelle oder nunmehr nach Rückgabe der Souveränität die deutschen Stellen. Darum geht der Streit auch bis zum heutigen Tage noch weiter trotz der Vereinbarungen vom 1. August, auf die ich noch komme.
    Es geht insbesondere auch darum, daß laufend Aufträge, die einmal auf Grund von öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen zustande gekommen waren, zu einem Pauschalsatz vergeben worden sind. Änderungen, die dann notwendig wurden, aber nicht auf das Verschulden der deutschen Bauunternehmungen zurückzuführen waren, mußten nach Ansicht der amerikanischen Dienststellen zu dem Pauschalpreis mitübernommen werden. Durch diese Streitigkeiten, bei denen es um große Summen ging, kamen die Betriebe gegen-


    (Regling)

    über ihren Unterlieferanten, gegenüber den kleinen Unternehmungen, den Lohnempfängern und den Sozialversicherungsträgern in Verzug. Sie alle mußten auf ihre Gelder warten, solange auch nur ein Punkt strittig war. Man behielt dann, wie hier schon angedeutet worden ist, große Beträge zurück und übte somit auf den deutschen Unternehmer einen Druck aus — weil dieser ja zu Betriebsmitteln kommen mußte — und verlangte von ihm, auf seine anderen, zu Recht bestehenden Forderungen zu verzichten; darum geht es doch!
    Alle strittigen Forderungen sollten zum mindesten noch einmal überprüft und die Rechtmäßigkeit sollte festgestellt werden. Ob alle diese Angaben, wie heute auch schon gesagt worden ist, zu Recht bestehen, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin muß alles, was uns laufend vorgetragen wird und auch den deutschen Dienststellen bekannt ist, einmal von irgendeiner deutschen Stelle untersucht und daraufhin kontrolliert werden, ob diese Forderungen zu Recht bestehen. Denn bisher ist das nur nach amerikanischem Recht — wenn man in diesem Zusammenhang überhaupt von Recht sprechen kann —, aber absolut nicht in ordentlicher und korrekter Weise jedenfalls nicht nach deutschen Gepflogenheiten geschehen. Nach amerikanischem Recht konnte im Falle einer Beschwerde eine Verwaltungsstelle in eigener Sache entscheiden, und diese Entscheidung bedurfte nur der Bestätigung des Kommandierenden Generals.
    Das Kuriose dabei ist, daß die Betriebe, die durch diese nicht beglichenen Forderungen in Schwierigkeiten, ja selbst vor dem Konkurs standen, von den Gerichten einen Konkurs nicht anerkannt bekamen unter Hinweis, daß ja noch eine nennenswerte berechtigte Forderung bestehe. Auf der andern Seite konnten diese deutschen Firmen, die zum Teil als Generalunternehmer auftraten, von den Unterlieferanten nach deutschem Recht verklagt werden. Daß der Generalunternehmer dadurch in große Schwierigkeiten kam, bedarf keiner weiteren Erwähnung. Ich darf aber einflechten, daß es sich bei allen diesen Fällen keineswegs um die vielleicht manchem hier im Hause noch bekannten Skandalfälle handelt. Diese meint keiner der Antragsteller, sei es bei den Einzelanträgen, sei es bei den gemeinsamen Änderungsanträgen.
    Später wurde das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft in Frankfurt teilweise gutachtlich gehört. Aber in den meisten Fällen wurde auch dessen Gutachten nicht beachtet. Die Meinung dieser Bundesanstalt ist eindeutig: Unhaltbare Zustände!
    Nun die Regelung, die auf Grund der Bekanntmachung vom 1. August 1956 getroffen werden sollte. Die Bekanntmachung über die Abwicklung von Beschwerdefällen aus amerikanischen Aufträgen durch deutsche Behörden schafft erneut zweierlei Recht: einmal für die Forderungen, die durch Entscheidungen bzw. Vergleiche — aber wohlgemerkt Vergleiche unter Druck, wie ja allgemein anerkannt wird — vor dem 5. Mai 1955 zustande gekommen sind — sie sollen als erledigt gelten —, und solche, die durch irgendeinen Umstand nicht mehr vor dem 5. Mai 1955 behandelt werden konnten; diese dürfen von deutschen Stellen abgewickelt werden.
    Wir sind der Meinung, daß alles das, was Herr Staatssekretär Hartmann ausgeführt hat, rechtlich in Ordnung sein mag. Aber wir haben gerade heute zu Beginn unserer Sitzung aus dem Munde unseres Präsidenten gehört, welchen Wert er auf die moralische Haltung der Völker untereinander legt. Auch hier bin ich der Meinung, daß man aus moralischen Gründen trotz aller Schwierigkeiten, die bestehen mögen, einen Weg zur Zufriedenheit aller finden muß. Denn es handelt sich in diesen Fällen eben nicht um die üblichen Verträge, sondern um Beschlagnahmeakte. Daß aber auch diese zu entschädigen sind, steht schon auf Grund der Haager Landkriegsordnung, Art. 52, fest. Nur legt die Haager Landkriegsordnung nicht fest, wer nun zahlt, die besetzende Macht oder das besetzte Land. Darüber besteht bis heute noch keine einmütige Meinung. Wir müssen aber den unverschuldet in Not geratenen Betrieben helfen und versuchen, aus diesem Dilemma herauszukommen.
    Der Antrag der FDP, der nun gleich eine zahlende Stelle einschalten will, mag sehr gut gemeint sein, aber in dem Gesetz gibt es Paragraphen, die erneut Fußangeln für diese Forderung bringen. Sie führen sie nicht an, sie müssen aber im Zusammenhang gesehen werden. Ich denke an die §§ 23 und 25, in denen nur von Härtefällen usw. gesprochen wird. Wir werden uns darüber im Ausschuß noch sehr eingehend unterhalten müssen.
    Mit dem Änderungsantrag Umdruck 880 soll eine möglichst sofortige Befriedigung der bereits nachgeprüften und in der Höhe festgestellten Forderungen erreicht werden. Damit sind wir im Prinzip einverstanden, aber auch dieser Antrag wird wohl im Ausschuß besprochen werden müssen.
    Noch ein paar Worte zu den Ausführungen von Herrn Staatssekretär Hartmann. Mit den Engländern bestehen keine Schwierigkeiten, mit den Franzosen nur bedingt, hier und da einige. Schwierigkeiten sind ausgerechnet mit der amerikanischen Besatzungsmacht am laufenden Band aufgetreten. Das zeigte doch gerade die Problematik besonders deutlich und deutet immerhin an ohne daß ich hier ein Urteil über die endgültige Schuldfrage fällen will —, daß hier irgend etwas nicht in Ordnung ist. Man bietet Darlehen und Kredite für die Fälle an, in denen besonders geholfen werden sollte. Schön, darüber kann man vielleicht, weil es in einigen Fällen wirklich sehr eilig ist und schnellstens geholfen werden muß, als Zwischenlösung reden, aber nicht als Endlösung. Da ist meiner Meinung nach ein Darlehen oder ein Kredit nicht am Platze, sondern hier sollte man die Forderungen prüfen und, wenn man sie für richtig erachtet, auch eine Stelle finden, die sie bezahlt, ob nun aus den Stationierungskosten oder nach dem Kriegsfolgenschlußgesetz oder was immer, das mag dahingestellt sein. In eiligen Fällen also meinetwegen mit Darlehen und Krediten, aber sonst muß ein Rechtsweg gefunden werden.
    Die Bundesregierung bemüht sich laufend um die Anerkennung deutschen Eigentums im Ausland. Warum interessiert sie sich nicht intensiver für das Vermögen, das auf deutschem Boden strittig geworden ist? Ich finde, die Aufgabe, die der Bundesregierung hier obliegt, ist zumindest ebenso groß. Unseres Erachtens muß auf jeden Fall dafür Sorge getragen werden, die Überprüfung aller Forderungen, auch der von amerikanischen Dienststellen bereits beschiedenen oder durch Vergleich geregelten, zu ermöglichen und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf Grund deren dann auch in den Fällen, in denen nachgewiesenermaßen unrichtige Entscheidungen ergangen oder unter Druck


    (Regling)

    Vergleiche abgeschlossen worden sind, eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Schadens erfolgen kann. Wir werden uns jedenfalls in den Ausschüssen bemühen, auf schnellstem Wege eine Lösung zu finden. Hoffentlich hilft uns dabei die Bundesregierung wie bisher beim Abschluß von Verträgen mit den Besatzungsmächten recht intensiv.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Das Thema, das hier zur Debatte steht, ist eigentlich eine Anklage gegen die abgeschlossenen Pariser Verträge. In diesen Verträgen hätte der Rechtsschutz für die deutsche Bevölkerung, der hier fehlt und der die Grundlage für die hier von allen Seiten des Hauses anerkannten Klagen bildet, mit verankert werden müssen. Die Vorfälle waren schon bekannt. Man hätte damals, als man mit den Besatzungsmächten diese Verträge in dem Gedanken abschloß, die deutsche Souveränität wiederherzustellen, schon auf diese Dinge eingehen und eine entsprechende Regelung treffen müssen. In die Verhandlungen zwischen den betroffenen Unternehmungen und den Besatzungsmächten sind sehr häufig deutsche Behörden eingeschaltet worden. Diese deutschen Behörden erklären heute, daß sie nur technische Hilfe geleistet, aber mit der rechtlichen Materie nichts zu tun gehabt hätten. Für den deutschen Unternehmer schien es aber immer so, als sei sein Kontrahent das deutsche Bauamt — ich weiß die Bezeichnung nicht genau —, das dazwischengeschaltet war. Der deutsche Unternehmer, der über die Rechtslage bei den internationalen Verträgen nicht Bescheid wußte, hatte das Gefühl: mein Kontrahent ist die deutsche Dienststelle. Daraus resultieren viele Schwierigkeiten und Streitigkeiten, die sich später ergeben haben. Kann man einem Intellektuellen wie dem bekannten Architekten Muthesius zumuten, daß er, als er seine Verträge mit den Amerikanern machte, sich nun überlegte und überprüfte: muß ich diesen Vertrag nach amerikanischem Recht abschließen, oder was muß ich hier zugrunde legen? Er hat sich an seine Aufgabe so herangemacht, als ob er für eine deutsche Behörde die Arbeit übernehme. Heute steht er da und ist fast mittellos, weil man ihm kein angemessenes Honorar für die sicher sehr wirkungsvollen Arbeiten zahlt, die er für die amerikanischen Truppen und indirekt für uns vollbracht hat; denn wir übernehmen diese Baulichkeiten jetzt oder später einmal.
    Wir wollen, Herr Professor Wahl, nicht den Personen helfen, die leichtfertig Verträge abgeschlossen haben und die nun mit diesen Verträgen nicht zurechtkommen. Dieser Personenkreis soll ausgeschaltet sein. Aber es sind auch Verträge abgeschlossen worden, die später von der Besatzungsmacht eigenmächtig, zum Teil unter Gewaltanwendung erweitert worden sind, und zwar nur in bezug auf die Forderung von Leistungen und nicht in bezug auf die Bezahlung. Einmal ist in einem solchen Falle sogar Waffengewalt angewandt worden. Meist geschah es unter dem Druck des finanziell Stärkeren, indem gesagt wurde: Wenn du nicht zustimmst, dann bekommst du gar nichts, und dann kannst du mal eine ganze Weile alle möglichen Instanzen anrufen; bis zur Entscheidung dieser Instanzen bist du gar nicht mehr in der
    Lage, dein wirtschaftliches Unternehmen weiterzuführen. Das sind im wesentlichen die Fälle, die wir hier im Auge haben, und diesen Personen wollen wir helfen.
    Wir sind — das ist erfreulich — in allen Parteien über den Grundsatz dessen einig, was wir erreichen wollen. Wie wir es erreichen wollen, darüber sind die Auffassungen vielleicht verschieden. Wir haben damals — es ist schon einen Monat her — den gemeinsamen Antrag mit unterschrieben. Aber inzwischen sind wir doch zu der Überzeugung gekommen, daß sich die Arbeit in der deutschen Bundesrepublik häufig sehr langsam vollzieht. Wir wollen die Dinge beschleunigen, indem wir nicht erst wieder eine deutsche Behörde einschalten und uns in einem Vierteljahr einen Bericht darüber erstatten lassen, was diese Behörde festgestellt hat, um dann den Versuch zu machen, eine gesetzliche Regelung zu finden. Wir wollen vielmehr jetzt Recht schaffen, und wir wollen sehr schnell ein Gesetz verabschieden, und dann sei es den deutschen Gerichten überlassen, festzustellen, wer nach diesem Gesetz einen Anspruch hat und wer keinen Anspruch hat.

    (Abg. Müller-Hermann: Herr Atzenroth, das dauert viel, viel länger!)

    — Aber ich bitte Sie, Sie müssen das Gesetz hinterher doch machen. Sie wollen das Gesetz erst nach einem Vierteljahr machen. Wenn Sie es nicht tun, dann müssen Sie die Anspruchsberechtigten wieder auf den Weg einer mehr oder weniger freiwilligen Leistung der Bundesrepublik verweisen. Damit geben wir uns nicht zufrieden. Wir wollen den Betroffenen — ich wiederhole noch einmal: nicht denen, die leichtfertig gehandelt haben, sondern denen, die durch Gewaltanwendung geschädigt worden sind — möglichst schnell einen Rechtsanspruch verschaffen. Selbstverständlich wollen wir in der Zwischenzeit solche Hilfen — nämlich der Kreditgewährung —, wie sie vom Herrn Staatssekretär für dringende Fälle angeboten worden sind, nicht ausschlagen; das braucht aber diese Verhandlungen auch nicht zu stören.
    Deswegen also haben wir uns von dem Antrag distanziert und den, wie wir glauben, schnelleren Weg einer gesetzlichen Regelung vorgeschlagen. Wir bitten Sie, ebenso wie die Anträge auch dieses Gesetz dem Ausschuß zur Behandlung zu überweisen. Wir hoffen, daß auch Sie, wenn wir uns in den Ausschüssen unterhalten, einsehen werden, daß die gesetzliche Regelung die schnellere für die betroffenen Kreise ist.

    (Beifall bei der FDP.)