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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957 10103 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1957. Begrüßungsworte des Präsidenten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1957 . . . . 10104 C Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 10104 C Dr. Röder (CDU/CSU) 10106 B Mitteilung über die Wahl der Abgeordneten des Saarländischen Landtags Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz, Dr. Röder, Schreiner, Dr. Will (Saarbrücken), Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner, Wedel, Ruland, Schneider (Rotdorf) zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Begrüßung einer Delegation des Saarländischen Landtags 10106 A Unterbrechung der Sitzung . 10107 B Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Präsidenten der Republik Osterreich Dr. h. c. Körner 10107 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Baur (Augsburg), Brese, Dr. Adenauer, Dr. Schranz und Pelster 10107 C Mitteilung über Aufnahme der Abg. Dr. Schaefer (Saarbrücken), Kratz und Dr Röder in die Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schreiner und Dr. Will (Saarbrücken) in die Fraktion der SPD und der Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken), Schwertner und Wedel als Hospitanten in die Fraktion der FDP 10107 D Begrüßung einer Delegation des englischen Unterhauses 10108 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 10107 D Vorlage der Empfehlungen und eines Übereinkommens der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz an den Bundestag 10108 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 272, 294, 306, 307, 308, 309, 312, 313, 314 (Drucksachen 2609, 3029; 2850, 3051; 2944, 3032; 2949, 3031; 2956, 3042; 2961, 3053; 2999, 3071; 3017, 3070; 3019, 3072) 10108 B Vorlage der Berichte über Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädigten-Unternehmen (Drucksache 3052) und über die Länderzuweisungen zum Ausgleich finanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung (Drucksache 3060) 10108 C Geschäftliche Mitteilungen 10117 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448, Umdrucke 855 [neu], 880) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958) 10108 D, 10113 A Dr. Schranz (DP), Anfragender . . . 10108 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 10110 C Schlick (CDU/CSU) 10111 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 10111 D Margulies (FDP), Antragsteller . . . 10113 B Dr. Wahl (CDU/CSU) 10113 D Regling (SPD) 10114 C Dr. Atzenroth (FDP) 10116 A Überweisung der Anträge Umdrucke 855 (neu) und 880 und der Drucksache 2958 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen und an den Haushaltsausschuß 10116 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksachen 3013, 2080) 10117 A Brookmann (Kiel) (CDU/CSU): als Berichterstatter 10117 B Schriftlicher Bericht 10148 B Beschlußfassung 10117 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Dollinger, Dr. Pohle (Düsseldorf) u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung der Zahlung des Volkswagenwerks für das „Wirtschaftsbild" (Drucksache 2916) 10117 D Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 10118 A, 10129 D, 10144 C, 10145 C, 10146 B Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . 10120 C Wittrock (SPD): als Antragsteller . . . . 10123 B, 10127 B zur Geschäftsordnung 10128 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 10125 A Dr. Gülich (SPD) 10126 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10128 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . 10128 D, 10129 A, 10130 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 10130 B Dr. Deist (SPD) 10131 A, 10139 D, 10143 C, D, 10145 B, 10146 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 10139 A, D Petersen (GB/BHE) 10142 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10143 D Überweisung des Antrags Drucksache 2916 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 10128 C, D Weiterberatung vertagt 10146 D Nächste Sitzung 10146 D Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung 10146 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10147 A Anlage 2: Antrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Umdruck 855 [neu]) 10147 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Antrag Umdruck 855 (neu) (Umdruck 880) 10148 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (zu Drucksache 3013) 10148 B Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 10100 A Zeile 6 der Abstimmung 1: Schmitt (Vockenhausen) Ja Seite 10102 A Zeilen 1 und 6 der Abstimmung 1: Abgegebene Stimmen 410. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. a) Beurlaubungen Altmaier 11. 1. Dr. Arndt 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. 1. Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brandt (Berlin) 10. 1. Dr. Bucerius 14. 1. Dr. Dehler 11. 1. Erler 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 10. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Dr. Furler 11. 1. Gerns 11. 1. Graaff (Elze) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Heiland 10. 1. Höfler 11. 1. Hoogen 10. 1. Jacobs 11. 1. Jahn (Frankfurt) 10. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Kopf 11. 1. Krammig 10. 1. Kriedemann 11.1. Kühlthau 11. 1. Kühn (Köln) 10. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Maier (Freiburg) 10. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Prennel 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Raestrup 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stauch 10. 1. Thieme 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. b) Urlaubsanträge Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 19. 1. Abgeordnete(r) bis einschl. Cillien 2. 3. Gockeln 2.3. Dr. Köhler 2. 2. Dr. Kreyssig 25 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Anlage 2 Umdruck 855 (neu) (Vgl. S. 10110 C, 10116 D) Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448). Der Bundestag wolle beschließen: Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurt (Main), wird beauftragt, die gegen die ehemaligen amerikanischen und französischen Besatzungsmächte im Rahmen des Besatzungsbaus entstandenen unbefriedigten Forderungen deutscher Unternehmungen zu erfassen. Zu diesen Forderungen gehören die Ansprüche auf Vergütung für Sach- und Werkleistungen, auf Zahlung von Verzugszinsen und Erstattung von Verzugsschäden. Das Bundesamt hat alle, die derartige Forderungen geltend zu machen beabsichtigen, zur Meldung ihrer Forderungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufzufordern. Für die Anmeldung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen eine Ausschlußfrist bis zum 31. Januar 1957 zu setzen. Das Erfassungsverfahren wird im einzelnen durch einen Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft geregelt. Das Bundesamt hat gutachtlich zu den bei ihm angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen und eine Liste anzulegen, aus der sich Name und Anschrift der Anmeldenden, der Betrag der angemeldeten Forderung und der Betrag, der nach dem Gutachten des Bundesamtes voraussichtlich begründet ist, ergeben. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Behörden, die die Angemessenheit der angemeldeten Forderungen feststellen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft leitet zu diesem Zweck die Anmeldungen mit sämtlichen Unterlagen und seiner gutachtlichen Stellungnahme den für die Feststellung zuständigen Behörden zu. Das Ergebnis der behördlichen Feststellungen ist von der Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 30. April 1957 mitzuteilen. Bonn, den 4. Dezember 1956 Müller-Hermann Schlick Schmücker Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Regling Ritzel Mellies und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Schranz Dr. Brühler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 880 (Vgl. S. 10111 B, 10116 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Becker (Pirmasens), Dr. Weber (Koblenz), Kemper (Trier) und Genossen zum Antrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Schlick, Schmücker, Dr. Vogel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP (Umdruck 855 [neu]) zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP (Drucksache 2448) betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte. Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag — Umdruck 855 (neu) — ist nach Absatz 4 folgender Absatz einzufügen: Soweit Aufträge für die ehemaligen französischen Besatzungstruppen in Betracht kommen und die Rechnungsbeträge bzw. Rest-und Nachforderungen über die Sonderbauämter und Landes-Bauabteilungen bereits nachgeprüft und festgestellt sind, wird das Bundesfinanzministerium ersucht, aus Haushaltsmitteln die Begleichung dieser anerkannten Rechnungsbeträge über die Sonderbauämter so rasch als möglich durchzuführen. Bonn, den 13. Dezember 1956 Schlick Becker (Pirmasens) Dr. Weber (Koblenz) Kemper (Trier) Brück Frau Dr. Gantenberg Gibbert Dr. Götz Hilbert Illerhaus Josten Knobloch Mayer (Birkenfeld) Richarts Frau Dr. Steinbiß Walz Anlage 4 zu Drucksache 3013 (Vgl. S. 10117 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 2080). Berichterstatter: Abgeordneter Brookmann (Kiel). Im Laufe des Jahres 1956 kamen etwa 21/2 Millionen Menschen aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands als Besucher in das Bundesgebiet. Sie kamen, um Verwandte und Bekannte zu treffen, um mit Menschen zusammenzusein und Orte wiederzusehen, denen sie sich zugehörig fühlen und von denen sie ihr Leben, ihr Denken und Fühlen nicht willkürlich trennen und abschneiden lassen wollen. Solche Besuche waren lange Jahre fast unmöglich und sind auch heute noch mit Erschwernissen verbunden, die die seelische Widerstandskraft und den Unternehmungsgeist dieser Menschen stark belasten. Der Anlaß dieser Schwierigkeiten muß darin gesucht werden, daß das Regime der sowjetisch besetzten Zone ein tiefes Mißtrauen gegen das so natürliche und menschliche Bedürfnis hat, das diese Menschen das Zusammensein und das Wiedersehen mit dem anderen Teil Deutschlands suchen läßt, oder daß für die sowjetzonalen Machthaber die Begegnung der Menschen aus den beiden deutschen Landesteilen nur als politische Vokabel, als Instrument einer unaufrichtigen Propaganda Gültigkeit hat. Nach wie vor wird durch die Erteilung besonderer „Personalbescheinigungen" die Reise in den Westen Deutschlands aus der normalen Existenz in der SBZ ausgesondert und unter ein besonderes Licht gestellt. Jeder, der seinen Antrag zur Reise in die Bundesrepublik abgibt, weiß, daß er für die Zeit seines Besuches den gültigen Ausweis seiner unmittelbaren rechtmäßigen Heimat verliert; er weiß, daß sein Antrag den ganzen ihm bekannten Kontrollapparat des Regimes durchläuft und damit die Möglichkeit der verschiedensten Verdächtigungen gegeben wird, von der Kreispolizei, d. h. dem Sicherheitsdienst, angefangen bis hinab zum Hausvertrauensmann, der mit seinen Auskünften und Spitzeleien an dem Verfahren zur Erteilung der notwendigen Bescheinigung beteiligt wird. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, wie das immer noch in einem Großteil der Fälle ;geschieht, hat der Betroffene begründeten Anlaß, 'anzunehmen, daß ihn eine ernste Verdächtigung bedroht. Ist andererseits alles glatt gegangen, bekommt er mit der Erteilung des Reisepapieresaber immer noch eine Frist gesetzt, die ihn nie vergessen läßt, daß es in seinem Dasein keine freie Entscheidung gibt und ihn der Argwohn des Regimes auch nicht verlassen hat, wenn der Trennungsstrich zum andern Teil Deutschlands überschritten wurde. Endlich — und das muß vielleicht als der Umstand angesehen werden, der den Entschluß zur Reise am meisten erschwert — wird es seine Sache bleiben, wie er es fertigbringt, zur gesetzten Frist in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, für ihn also nach Hause, zu seiner Familie und dem Ort seines Broterwerbs zurückzukehren: jegliche Mitnahme von Geldmitteln ist ihm untersagt und keine Möglichkeit gegeben, beim Antritt der Reise eine Rückreisefahrkarte zu lösen. Für den Deutschen in der sowjetisch besetzten Zone kann über den Entschluß zur Reise in den westlichen Teil seiner Heimat nur der unerschrockene Mut und das Vertrauen entscheiden, das jeder der einzelnen Besucher in die Aufrichtigkeit und die Herzlichkeit setzen kann, mit der die Menschen drüben im Bundesgebiet ihr Bekenntnis zur Zusammengehörigkeit zu erfüllen bereit sind. Betrügen wir dieses Vertrauen nicht! Lassen wir uns in aller Klarheit eingestehen, daß jedes politische Bemühen um die Wiedervereinigung, daß alle Initiative und alles Ringen auf internationalem Feld nutzlos und vergeblich sein müssen, wenn die Überzeugung von der Zusammengehörigkeit unter uns nicht mehr Wirklichkeit ist und das Gefühl der inneren Gemeinschaft fehlt. Eine solche Gefahr aber muß entstehen, wenn der Landsmann von drüben, der uns besucht hat, enttäuscht nach Hause fährt, um sich dann erst recht ausgeliefert und verlassen zu fühlen. Die Antragsteller haben mit der Drucksache 2080 Empfehlungen vorgelegt, die alle Möglichkeiten einer öffentlichen Betreuung der Besucher von dem Augenblick an, in dem der Reisende das (Brookmann [Kiel]) Bundesgebiet betritt, bis zur besonderen Notlage, wie z. B. den Krankheitsfall, umfassen. Bevor ich auftragsgemäß berichte, wie der Ausschuß im einzelnen zu diesen Empfehlungen Stellung genommen hat, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß es — von dem vorliegenden Antrag abgesehen —bereits seit längerer Zeit Aufgabe des Ausschusses war, sich mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu befassen, die man für die Aufnahme und Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone sah, und daß hierbei in guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Gemeinden schon manches geschehen konnte, was im Geiste des vorliegenden Antrags der Aufnahme und Betreuung unserer Besucher aus dem andern Teil Deutschlands diente. Ich verweise auf die Erstattung von Rückreisekosten, die auf Grund von Richtlinien geschieht, die schon am 25. Februar 1955 erlassen wurden und die es den kommunalen Behörden ermöglichen, den Besuchern, ,die nicht allein und auch nicht mit der Hilfe ihrer Gastgeber in der Lage sind, die Fahrtkosten für die Rückreise aufzubringen, die Reise bis zu der nächstgelegenen Bahnstation hinter der Demarkationslinie zu bezahlen. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sich davon überzeugen konnte, daß die Richtlinien der Bundesregierung ausdrücklich eine großzügige Behandlung der entsprechenden Anträge empfehlen und daß der Ausschuß sich versichern ließ, keine der bearbeitenden Behörden sei befugt, die für diese Anträge vorgesehene Erklärung der Gastgeber, nicht zur Zahlung der Rückreisekosten in der Lage zu sein, zum Anlaß von Nachprüfungen zu nehmen. Ich verweise außerdem darauf, daß ein Antrag zum Haushalt des vergangenen Jahres, der im Rahmen ,dieses Ausschusses entstanden ist, Grundlagen zur Zahlung von allgemeinen Beihilfen bot, wie sie mit den Empfehlungen der Antragsteller zu Drucksache 2080 angestrebt wurden. An erster Stelle wurde die Bundesregierung mit diesem Antrag der Drucksache 2080 ersucht, auf Vereinbarungen hinzuwirken, Interzonenreisenden in beiden Richtungen die Möglichkeit zu geben, einen Betrag von 100 DM im Verhältnis 1 : 1 umzutauschen. Die Beratungen des Ausschusses mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bank deutscher Länder haben leider davon überzeugen müssen, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen die notwendigen Voraussetzungen für eine konkrete Empfehlung dieser Art fehlen; sei es, weil das in Frage kommende Verrechnungskonto 'im Rahmen des laufenden Interzonenhandelsabkommens — und zwar bis zur Höchstgrenze des in den Verhandlungen bisher durchzusetzenden Betrages — auf lange Zeit in Anspruch genommen ist; sei es, weil in der sowjetisch besetzten Zone ein prinzipielles Aus- und Einfuhrverbot für DM-Ost besteht und die Bank deutscher Länder keine Verwendungsmöglichkeiten für DM-OstNoten hat. Die Antragsteller versicherten im weiteren Verlauf der Ausschußberatungen, sich durch die Anzeichen gewisser Fortschritte bei der Regelung der interzonalen Zahlungsverpflichtungen veranlaßt zu sehen, dem Ausschuß vorzuschlagen, die Bundesregierung dennoch durch eine ausdrückliche Empfehlung zu ermutigen, in den weiteren Verhandlungen zur Frage des Zahlungsverkehrs auch die Frage des Reiseverkehrs zu berücksichtigen. Wie der erste Punkt der Ausschußempfehlung in Drucksache 3013 zeigt, hat der Ausschuß — übrigens einmütig — diesem Vorschlag entsprochen. In einem weiteren Punkt des Antrags der Drucksache 2080 wird vorgeschlagen, bis zur Verwirklichung des zunächst empfohlenen Umtauschabkommens die Bundesregierung zu veranlassen, unter Einschaltung der Städte, Kreise und Gemeinden eine Gutscheinaktion durchzuführen, durch die den Besuchern aus der SBZ die Möglichkeit gegeben werden soll, kleine persönliche Ausgaben selbst zu bestreiten. Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollten für den Gutschein jedes Einzelbesuchers aus Bundesmitteln nicht weniger als 10 DM beigesteuert werden. Zunächst hielten es alle Beteiligten für eine Vereinfachung, wenn statt der vorgeschlagenen Ausgabe von Gutscheinen 'unmittelbar die Zahlung eines Barbetrages vorgesehen würde. Gleichzeitig wurde, worauf an anderer Stelle ides Berichts bereits in Kürze hingewiesen werden konnte, im Rahmen dies Ausschusses die Initiative ergriffen, durch einen interfraktionellen Änderungsantrag zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956 ,durch den Ansatz von 5 Millionen DM unter dem Tit. 306 des Kap. 2701 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Besucher .aus der SBZ mit einem derartigen Barbetrag von 10 DM ausgestattet wird. Dieser Ansatz sollte zunächst gesperrt bleiben, bis die zuständigen Ressorts entsprechende Richtlinien für die Vergabe dieser Mittel erarbeitet hätten. In seinem Bericht auf Drucksache 3013 hat sich der Ausschuß der Lage entsprechend deshalb veranlaßt gesehen, zu beantragen, man möge die Bundesregierung ersuchen, solche Richtlinien in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen und beschleunigt vorzulegen, gleichzeitig aber Sorge zu tragen, daß auch im Haushaltsjahr 1957 die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Ich bin in der Lage, Sie davon zu unterrichten, daß dieser Empfehlung in der Zwischenzeit von der Bundesregierung weitgehend entsprochen worden ist. Die erforderlichen Richtlinien wurden dem Ausschuß vorgelegt. Die Freigabe der auf Grund des interfraktionellen Antrags im Haushaltsjahr 1956 vorgesehenen Mittel wurde vorgenommen. Die Antragsteller der Drucksache 2080 hatten unter einem besonderen Punkt ihrer Empfehlungen vorgeschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Städte, Kreise und Gemeinden erneut zu zusätzlichen Eigenleistungen aufzufordern. Auch der mitberatende Ausschuß für Kommunalpolitik hatte schon mit einem Schreiben vom 7. März 1956 dafür plädiert, die Bundesregierung zu ersuchen, praktikable Vorschläge für die ergänzende Eigeninitiative der Gemeinden und Gemeindeverbände unter Hinzuziehung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auszuarbeiten. Die Vertreter der Bundesregierung wiesen während der Beratung des Ausschusses darauf hin, daß bei allen Besprechungen zur Frage der Bewilligung von Barbeihilfen ständige Fühlungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden gehalten worden sei. Den Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden sei bei jeder sich bietenden Gelegenheit verdeutlicht worden, wie dringend erforderlich die zusätzliche Eigenleistung dieser Körperschaften bei der Betreuung der Besucher aus der sowjetisch besetzten Zone ist. Der Ausschuß erhielt darüber hinaus unter dem Datum vom 29. Februar des letzten Jahres von der (Brookmann [Kiel]) Bundesvereinigung einen Brief, in dem ausdrücklich die Bereitschaft erklärt wurde, die Vorstellungen dieser Art, wie sie auch von ihrer Seite wiederholt erhoben worden seien, den nachgeordneten Stellen gegenüber nochmals in Erinnerung zu bringen. Als einmütige Auffassung des Ausschusses darf festgestellt werden, daß jeder der Versuche zur Betreuung und zur Hilfe, wie sie in diesem Bericht aufgezeigt wurden, sinnlos sein wird, wenn nicht alle: der einzelne Gastgeber selbst, die zustandigen Stellen der Orte, in die der Besucher kommt, aie Länder und die Ressorts der Bundesregierung, in den Beweisen ihrer Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit wetteitern und zusammenwirken. Due Aufgabe, die sich uns allen hier unmittelbar und, solange die Trennung Deutschtands dauert, jeden Tag stellt, bleibt nur durch selbstverständliches menschliches Eintreten, das kein großes Aufheben von seinem Wirken macht, zu lösen. Verhängnisvoll wäre es, wenn sich einer der Beteiligten von bürokratischen Skrupeln leiten ließe und den Landsleuten, die von drüben zu uns kommen, nichts als einen Streit um Kompetenzen böte. Ich glaube aber, daß das im Grunde bisher von allen, die an der Betreuung unserer Besucher beteiligt sind, verstanden wurde. Der Ausschuß beschloß, sich bei der Empfehlung eines Berichtes in dieser Hinsicht darauf zu beschränken, dem Bundestag vorzuschlagen, nochmals zu betonen, daß die Ausarbeitung der Planungen für die Gewährung von Beihilfen in Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen werden soll und daß dabei ein wirksamer Anreiz für zusätzliche Eigenleistungen der Städte, Kreise und Gemeinden geboten werden muß. Der letzte Punkt in den Empfehlungen des Antrags der Drucksache 2080 bestand in dem Ersuchen an die Bundesregierung, Besuchern aus der sowjetisch besetzten Zone Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt von den Krankenkassen zu gewähren, diese Leistungen als Auftragsangelegenheiten gemäß § 363 a RVO zu behandeln und die dazu erforderlichen Mittel vom Bund den Krankenkassen zu erstatten. Hierzu wurde von dem an den Beratungen mitbeteiligten Ausschuß für Sozialpolitik ein Abänderungsantrag gestellt, demgemäß lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, man möge die beantragte Krankenpflege einschließlich des Krankenhausaufenthaltes den Krankenkassen als Auftragsangelegenheit übertragen. Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen hat sich bei seinen Beratungen davon überzeugt, daß die Krankenpflege schon jetzt in befriedigender Weise erfolgt und durch die notwendigen Mittel gewährleistet ist. Er hat sich die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung vorlegen lassen. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich dabei die Durchführung der Krankenhilfe durch die Landkreise und die kreisfreien Städte absolut bewährt. Soweit sich das überblicken läßt, wird sie von den beteiligten Dienststellen großzügig gehandhabt. Da die Antragsteller betonten, sie hätten mit der Formulierung, die für ihre Empfehlung gewählt worden sei, vor allem verhindern wollen, daß man die Bezirksfürsorgeverbände zusätzlich mit der Wahrnehmung dieser Aufträge belaste, hielt der Ausschuß es für richtig, es bei der bisherigen Durchführung dieser Betreuungsmaßnahme zu belassen. In seinem Antrag wurde darum lediglich nochmals grundsätzlich festgestellt, daß er es für richtig halte, den Landsleuten von drüben, die zum Besuch im Bundesgebiet sind, Krankenpflege einschließlich Krankenhausaufenthalt zu gewähren. Auch die Empfehlungen, die der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mit diesem Bericht vorlegte, können nur versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten und Verantwortungen, die der Gesetzgeber hat, Ansatzpunkte für eine materielle Hilfestellung bei der Aufnahme unserer Besucher von drüben zu geben. Aber auch diese Bemühungen müssen fruchtlos bleiben, wenn der Besucher nicht in der Gewißheit zurückkehren kann, daß er zu uns gehört und daß wir ihn nicht verlassen. Lassen Sie uns versuchen, auch über das Materielle hinaus alles zu tun, was in unseren Kräften steht. Bonn, den 10. Januar 1957 Brookmann (Kiel) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Abgeordneten Röder im Namen des Hauses und unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr 45.

    (Unterbrechung der Sitzung: 14 Uhr 26 Minuten.)

    Die Sitzung wird um 14 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier wieder eröffnet.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich habe die Sitzung zu eröffnen mit einem Gedenken an den verstorbenen Bundespräsidenten unseres Nachbarlandes Österreich.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 4. Januar dieses Jahres verstarb der Bundespräsident Österreichs, Herr Dr. h. c. Theodor Körner. Unser Nachbarland Österreich hat mit diesem seinem zweiten Bundespräsidenten nach dem zweiten Weltkrieg einen Staatsmann verloren, der nicht nur in seinem Volk, sondern auch in Deutschland und im Ausland großes Ansehen genossen hat. Ich habe an den Herrn Präsidenten des Österreichischen Nationalrates folgendes Telegramm gerichtet:
Zum Tode Seiner Exzellenz des Herrn Bundespräsidenten Körner spreche ich Ihnen, Herr Präsident, und dem Österreichischen Nationalrat die aufrichtige Anteilnahme des Deutschen Bundestages aus. Der Deutsche Bundestag gedenkt des in die Ewigkeit gerufenen österreichischen Staatsmannes in Verehrung.
Der Präsident des Nationalrates hat telegraphisch geantwortet:
Für die herzliche Anteilnahme, die Sie anläßlich des schweren Verlustes bekundet haben, den Österreich durch das Ableben seines hochverehrten Bundespräsidenten erlitten hat, bitte ich, meinen und des Österreichischen Nationalrates aufrichtigen Dank entgegenzunehmen.
Dr. Hurdes
Präsident des Nationalrates.
Sie haben sich zu Ehren des verstorbenen Staatsmannes von den Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Glückwünsche zu Geburtstagen darf ich aussprechen dem Herrn Kollegen Baur (Augsburg) zum 65. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Kollegen Brese zum 60. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Bundestagsabgeordneten und Bundeskanzler Konrad Adenauer zum 81. Geburtstag,

(Beifall)

den Herren Kollegen Dr. Schranz und Pelster zum 60. Geburtstag.

(Beifall.)

Die Fraktion der CDU/CSU hat mir mit Schreiben vom 10. Januar 1957 mitgeteilt, daß sie die Abgeordneten Kratz, Dr. Röder und Dr. Schaefer als Mitglieder in ihre Fraktion aufgenommen habe. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 10. Januar 1957 mitgeteilt, daß sie die Abgeordneten Dr. Will und Schreiner als Mitglieder in ihre Fraktion aufgenommen habe, und die Fraktion der FDP hat mir mit Schreiben vom 8. Januar mitgeteilt, daß sie die der Demokratischen Partei Saar angehörenden Abgeordneten Dr. Schneider, Schwertner und Wedel als Hospitanten aufgenommen habe.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. bzw. 21. Dezember 1956 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954,
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Ober Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung,
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Artikels 106 des Grundgesetzes,
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft,
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Protokoll vom 10. Mai 1948 zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen,
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage,
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel,
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg,


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

Gesetz über den Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,
Gesetz über die Dauer des Grundwehrdienstes und die Gesamtdauer der Wehrübungen,
Wehrbeschwerdeordnung (WBO),
Gesetz über die Gewährung einer Vorschußzahlung in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenvorschußzahlungsgesetz — RVZG),
Gesetz zu dem Vertrag vom 4. November 1954 über die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran,
Gesetz über das deutschösterreichische Protokoll vom 1. Dezember 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden,
Gesetz zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände,
Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten,
Gesetz zur Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen, Gesetz über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956),
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1956),
Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juni 1954 über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr, dem Zusatzprotokoll vom 4. Juni 1954 hierzu betr. die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und dem Zollabkommen vom 4. Juni 1954 über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge,
Drittes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes,
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juli 1955 über die Gewährung der Meistbegünstigung und über gewerbliche Schutzrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay,
Gesetz über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes,
Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes.
Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat Ausführungen gemacht, die als Drucksachen 3020, 3025 und 3048 vervielfältigt sind.
Zum
Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen (Körperbehindertengesetz),
Gesetz Tiber die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz),
Ersten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden,
hat der Bundesrat verlangt, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 3049, 3050 und 3047 verteilt.
Auf der 38. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf vom 1. his 23. Juni 1955 sind die Empfehlung 99 betr. die berufliche Einaliederung und Wiedereingliederung der Behinderten, die Empfehlung 100 betr. den Schutz der Wanderarbeiter in unterentwickelten Ländern und Gebieten, das Übereinkommen 104 über die Abschaffung von Strafvorschriften gegen Arbeitsvertragsbruch durch eingeborene Arbeitnehmer angenommen worden. Die Bunderegierung hat diese Empfehlungen und das Übereinkommen nach Art. 19 Nr. 5, 6 und 7 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Bundestag am 21. Dezember 1956 vorgelegt. Sie werden als Drucksache 3044 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 15. Dezember 1956 die Kleine Anfrage 272 der Abgeordneten Dr. Mommer und Genossen betreffend Beseitigung der Trümmer von Bunkern und Festungsanlagen (Drucksache 2609) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3029 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten hat im Anschluß an seine Antwort vom 28. November 1956 (Drucksache 2927) die Kleine Anfrage 294 der Abgeordneten Albrecht (Hamburg) und Genossen betreffend Freigabe weiterer Weineinfuhr (Drucksache 2850) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3051 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 15. Dezember 1956 die Kleine Anfrage 306 der Abgeordneten Richarts, Kemper (Trier), Dr. Serres und Genossen betreffend Deutsch-Luxemburgische Grenzregelung (Drucksache 2944) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3032 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 14. Dezember 1956 die Kleine Anfrage 307 der Abgeordneten Kemper

(Trier), Richarts, Dr. Serres und Genossen betreffend Sozialabkommen mit Luxemburg (Drucksache 2949) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3031 verteilt.

Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 20. Dezember 1956 die Kleine Anfrage 308 der Abgeordneten Brück, Kramel, Even, Lulay, Gockeln und Genossen betreffend Überstundenvergütung für Beamte der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 2956) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3042 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 22. Dezember 1956 die Kleine Anfrage 309 der Fraktion der SPD betreffend Traubensaft (Drucksache 2961) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3053 verteilt. Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 8. Januar 1957 die Kleine Anfrage 312 der Fraktion der FDP betreffend Hagelschäden (Drucksache 2999) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3071 verteilt. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 9. Januar 1957 die Kleine Anfrage 313 der Abgeordneten Kroll, Morgenthaler, Dr. Wahl und Genossen betreffend Wohnungsbeschlagnahmungen (Drucksache 3017) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3070 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 8. Januar 1957 die Kleine Anfrage 314 der Fraktion der DP betreffend Kriegsverurteilte (Drucksache 3019) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3072 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 28. Dezember 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in der 173. Sitzung über die Maßnahmen zur Förderung und Festigung von Kriegssachgeschädinten-Unternehmen berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3052 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 30. Dezember 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in der 158. Sitzung über die Länderzuweisungen zum Ausfinanziell untragbarer Einnahmeausfälle der Gemeinden durch die Gewerbesteuersenkung berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3060 verteilt.
Meine Damen und Herren, ich habe die besondere Freude, heute eine Delegation des englischen Unterhauses in unserer Mitte willkommen heißen zu dürfen.

(Lebhafter Beifall.)

Ich begrüße die Herren Kollegen, die die Ehre haben, dem ältesten und würdigsten Parlament der Welt anzugehören.
Nunmehr kommen wir zur Tagesordnung. Ich rufe Punkt 1 auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der DP, FVP betreffend Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte (Drucksache 2448),
b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (Drucksache 2958).
Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat schlage ich vor, daß zunächst die Begründung der Vorlagen unter Punkt 1 a und 1 b erfolgt und daß dann die Aussprache über beide Punkte stattfindet.
Zur Begründung der Großen Anfrage hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Schranz.
Dr. Schranz (DP), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktionen der Deutschen Partei und der Freien Volkspartei habe ich die Große Anfrage Drucksache 2448, die die Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte zum Gegenstand hat, zu begründen. Bevor ich auf Einzelheiten eingehe, möchte ich darauf hinweisen, daß ich es für außerordentlich bedauerlich halte, daß das Bundesministerium der Finanzen bisher die unerledigt gebliebenen Forderungen noch nicht in einer für die Beteiligten zufriedenstellenden Weise geregelt hat und daß es erst des Drucks der öffentlichen Meinung und dieser Großen Anfrage bedurft


(Dr. Schranz)

hat, um einen Sachverhalt aufzuhellen, der schon seit langer Zeit hätte abschließend behandelt sein müssen.
Der der Großen Anfrage zugrunde liegende Sachverhalt ist folgender: Deutsche Personen oder Firmen haben für frühere Besatzungsmächte auf Grund von Requisitionen Leistungen erbracht. Die Forderungen, die sie infolge der erbrachten Leistungen hatten, wurden später nicht anerkannt und konnten infolge des Fehlens eines Rechtswegs auch nicht eingeklagt und im Falle des obsiegenden Urteils nicht eingezogen werden. Dadurch geriet eine große Anzahl von Firmen in Konkurs, oder sie mußten sich zum Vergleich entschließen. Soweit sie in Konkurs gerieten, wurden die letzten verbliebenen Vermögenswerte zu den ungünstigsten Bedingungen verschleudert.
Die genannten Personen oder Firmen haben rechtzeitig, und zwar seit dem Jahre 1952, dem Bundesministerium der Finanzen von dem Mißerfolg ihrer Bemühungen Kenntnis gegeben. Es erfolgte jedoch daraufhin nichts, und so sah sich die Fraktion der Deutschen Partei bereits zu Beginn des Jahres 1955 zu einer Kleinen Anfrage — Drucksache 1143 — veranlaßt, auf die der Bundesminister der Finanzen Ende April eine uns leider nicht befriedigende Antwort erteilte. Wir haben geglaubt, daß das Bundesministerium der Finanzen sich veranlaßt sehen würde, nunmehr eine Regelung zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werden würde.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde unter Ziffer 7 der Standpunkt vertreten, daß etwaige wirtschaftliche Schäden infolge der schleppenden Bearbeitung der rückständigen Forderungen auf Leistungen für die Besatzungsmächte zurückgehen und daß demzufolge nach völkerrechtlichen Grundsätzen diese verpflichtet seien, solche im einzelnen nachgewiesenen Schäden zu ersetzen. Mit dieser Feststellung zeigt das Bundesministerium der Finanzen seine grundsätzliche Einstellung zu dem Problem. Es kennt zwar die Schwierigkeiten, in die die deutschen Staatsbürger geraten sind; es weiß, daß von den früheren Besatzungsmächten Zahlungen nicht zu erwarten sind, strebte aber — wenigstens bisher — in Kenntnis dieser Sachlage keine vernünftige und vertretbare Abwicklung an. Dies ist um so erstaunlicher, als ja die durch die Tätigkeit der Personen oder Firmen erbrachten Leistungen dem Vermögen des Bundes zugewachsen sind oder noch zuwachsen. Diese Passivität veranlaßt uns zu der Großen Anfrage.
Um Ihnen, meine Damen und Herren, ein Bild davon zu geben, wie deutsche Personen oder Firmen von den früheren Besatzungsmächten bei der Geltendmachung ihrer Forderungen behandelt worden sind, gestatte ich mir, aus der Fülle des vorliegenden Materials einige wenige Beispiele anzuführen. So ist die Forderung einer deutschen Baufirma nach jahrelangem Bemühen von den amerikanischen Behörden mehrfach sowohl dem Grund als auch der Höhe nach anerkannt worden. Zu einem Zeitpunkt, zu dem erwartet werden konnte, daß die Auszahlung erfolgen würde, wurde ein sogenanntes amerikanisches Gericht, der Board of Requisition Demand Appeals, angerufen. Ein amerikanischer Oberst, der bereits 1951 und 1952 bei der Ausführung der betreffenden Leistungen entscheidend mitgewirkt hatte, wurde zur Sache im vorigen Jahr in den Vereinigten Staaten unter Eid vernommen. Seine unter Eid gemachte Aussage steht in direktem Widerspruch zu den in
den Jahren 1951/52 schriftlich zur Sache abgegegebenen Erklärungen. Trotzdem stützte der Board seine Entscheidung auf den Meineid dieses Offiziers und weist plötzlich die Forderungen der deutschen Firma ab. Diese hat zwar gegen den Offizier in den Vereinigten Staaten unverzüglich ein Strafverfahren einleiten lassen; die Entscheidung steht jedoch noch aus. Die Firma wehrt sich in der Zwischenzeit verzweifelt gegen den drohenden Ruin.
Ein weiteres Beispiel: Bei Köppern im Taunus wurde durch den damaligen Post-Engineer der amerikanischen Besatzungsmacht in Frankfurt ein Straßenbauprojekt mit Munitionshütten vergeben. Bei Öffnung der Angebote wurde eine Firma als billigst anbietende ermittelt; der Auftrag in Höhe von 973 000 DM wurde ihr zugeschlagen.
Schon wenige Tage nach Beginn der Arbeiten stellte sich heraus, daß das Projekt — eine Erfahrung, die nahezu bei allen Vorhaben gemacht wurde — unzulänglich und falsch geplant war. Die Pläne des Leistungsverzeichnisses haben mit der Örtlichkeit nicht übereingestimmt. Diese Sachlage wurde der amerikanischen Armee sofort zur Kenntnis gebracht, und gleichzeitig wurde darum gebeten, die Nachmessungen gemeinsam durchzuführen. Diesem Vorschlag wurde widersprochen; die Firma wurde gezwungen, die Arbeiten fortzusetzen. Die Leistungen überstiegen zum Teil das Fünf- bis Sechsfache der ursprünglich im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen. Der Verlust, der der Firma entstand, betrug nahezu 1 Million DM. In einer großen Anzahl von Besprechungen wurde die Bezahlung für jede erwiesene Mehrleistung mündlich zugesichert. Eine schriftliche Bestätigung war jedoch nicht zu erhalten.
Die Firma geriet in Konkurs. Nach Beendigung des Verfahrens hat sie die Angelegenheit wieder aufgegriffen und durch einen amerikanischen Anwalt durchgesetzt, daß eine Kommission der Regierung der USA die Forderungen überprüfte. Diese Kommission hat bis auf geringe Abstriche die Forderungen als gerechtfertigt bezeichnet. Die deutsche Preisprüfungsbehörde, die eingeschaltet wurde, kam zu dem gleichen Ergebnis. Daraufhin wurde dem Vertreter der Armee eine Abfindung in Höhe von 900 000 DM vorgeschlagen. Dieser Betrag sollte binnen zwei Monaten zur Auszahlung gelangen. Wider alles Erwarten und entgegen der völlig klaren Rechtslage hat der Board Einspruch erhoben, so daß Anfang 1956 erneut verhandelt werden mußte. Es war der Armee nicht möglich, auch nur einen Zeugen zu benennen, der die berechtigten Forderungen angezweifelt hätte. Alle von der deutschen Firma genannten Zeugen bestätigten unter Eid die Richtigkeit ihrer Angaben. Durch Entscheidung des Board wurde ein Betrag von 109 262,41 DM als endgültig festgesetzt —, gegenüber einer Forderung von nahezu 1 Million DM. Diese Einrichtung bietet völlig willkürliche Beträge, wobei erklärt wird, daß, wer diese nicht annehme, überhaupt nichts erhalte.
Ein weiteres Beispiel: Für eine Forderung der Deutschen Bundesbahn in Höhe von 300 000 DM wurden meines Wissens 112 000 DM geboten mit der Bemerkung, man möge sich mit diesem Betrag zufriedengeben, also auf den Rest verzichten. Falls eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben werde, könne auf Bezahlung nicht gerechnet werden. — Dies ist die Praxis des Board.
Die oben vorgetragenen Tatsachen müssen dem Bundesministerium der Finanzen bekannt sein.


(Dr. Schranz)

Trotz dieser Kenntnis wurde am 1. August 1956 mit der amerikanischen Botschaft eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der grundsätzlich die noch nicht entschiedenen Beschwerdefälle aus den vor dem 5. Mai 1955, 12 Uhr, erteilten amerikanischen Besatzungsaufträgen ab 1. August 1956 durch deutsche Behörden bearbeitet werden sollen. In Abs. 2 dieser Vereinbarung wird der in Abs. 1 aufgestellte Grundsatz durch Ausnahmen so stark eingeschränkt, daß von einer wirklichen Regelung solcher Beschwerdefälle nicht mehr gesprochen werden kann. So heißt es in Ziffer c:
Beschwerden, bei denen der Leistungspflichtige auf alle weiteren Vergütungsansprüche schriftlich verzichten müßte oder bei denen bereits eine endgültige schriftliche Entscheidung durch die zuständigen amerikanischen Stellen getroffen worden ist, werden nicht von den deutschen Behörden bearbeitet.
Nach Ziffer e sind die deutschen Behörden dann ausgeschlossen, wenn die Beschwerden vor Inkrafttreten der Vereinbarung vor dem Board zwar verhandelt wurden, aber eine Entscheidung noch nicht zugestellt worden ist.
Mir ist nicht klar, wie das Bundesministerium der Finanzen eine derartige Vereinbarung treffen konnte, und ich will hier im Augenblick nicht untersuchen, ob diese Vereinbarung rechtlich überhaupt bindend ist. Das Bundesministerium der Finanzen verfügt über eine Reihe von Sachkennern, die mit den Verhältnissen absolut vertraut waren, und es ist erstaunlich, daß sie ihre Zustimmung zu einer Vereinbarung gaben, durch die Unrecht mit Duldung eines deutschen Ministeriums verewigt wird. Die deutschen Personen und Firmen sehen sich in einer ausweglosen Situation. Sie haben keine Möglichkeit, sich einen Rechtsweg zu eröffnen, auf dem sie Forderungen nachprüfen lassen können. Die unglückselige Verquickung von Verwaltungs- und Rechtsprechungstätigkeit beim Board schließt für sie jede Möglichkeit aus, zu ihrem Recht zu gelangen.
Ähnlich liegen die Verhältnisse auch bei der früheren französischen Besatzungsmacht. Hier möge ein Beispiel genügen:
Eine deutsche Firma von Weltruf hatte einen Kontrakt auf Lieferung von Gerät auf Grund einer Aufforderung unterzeichnet. Mitten in der Ausführung der Arbeiten und nach Investierung erheblichen Kapitals wird der Kontrakt ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die Firma ist in schwerste Bedrängnis geraten. Ob sie sich die Möglichkeit zur Weiterarbeit erhalten kann, ist noch ungewiß.
Es ist keine Übertreibung, wenn ich feststelle, daß Hunderte von Firmen, und gerade solche des mittleren und Kleingewerbes, wegen der völlig willkürlichen Handhabung zugrunde gerichtet worden sind. oder vor dem Zusammenbruch stehen. Ihnen sollte in allererster Linie geholfen werden. Das Bundesministerium der Finanzen steht auf dem Standpunkt, es sei für die Abwicklung der Forderungen nicht zuständig; die Betroffenen mögen sich an ihre früheren Vertragspartner halten und dort versuchen, ihre Forderungen einzuziehen. Die früheren Besatzungsmächte dagegen beziehen sich auf den Überleitungsvertrag und erklären, es sei Sache der deutschen Behörden, die noch offenstehenden Forderungen zu bezahlen.
Die Fraktionen, die die Große Anfrage eingebracht haben, haben der Bundesregierung fünf Fragen vorgelegt, um deren Beantwortung sie bitten. Abgeordnete und Fraktionen dieses Hauses haben einen Antrag vorbereitet, den ich Sie bitte anzunehmen, um so die Möglichkeiten zu eröffnen, Unrechtstatbestände aus der Welt zu schaffen, die mit der Würde und dem Ansehen der Bundesregierung nicht vereinbar sind.

(Beifall rechts.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Ich schlage dem Hause vor, daß wir vor der Antwort der Regierung die Anträge auf den Umdrucken 855 (neu) und 880 hören. Sie sind versehentlich in der gedruckt vorliegenden Tagesordnung nicht aufgeführt; in der hektographierten Vorlage des Ältestenrates waren sie enthalten.
    Ich gebe das Wort zunächst zur Begründung des Antrags Umdruck 855 (neu) dem Herrn Abgeordneten Müller-Hermann.