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Metadaten
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    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation sieht dann natürlich anders aus. Kollege Lange will mit seinem Antrag erreichen, daß auch ab 1. Januar 1958 am ersten Samstag im Monat nicht offengehalten wird. Da möchte ich Sie doch einmal darauf hinweisen, welche Auffassungen im Ausschuß vertreten wurden. Wir haben ja — ich sage es noch einmal — versucht, zu einem echten Kompromiß zu kommen und zwischen den berechtigten Interessen der im Einzelhandel beschäftigten Menschen und den Interessen der Verbraucher abzuwägen, und haben gesagt, wir wollen den Ladenschluß im allgemeinen um 14 Uhr am Samstag, aber zur Befriedigung bestimmter Kaufbedürfnisse soll am ersten Samstag im Monat offengehalten werden. Insbesondere war an die Käufe, die die Familie gemeinsam tätigt, gedacht. Das war das Anliegen. Damit man uns wirklich nicht mit Berechtigung vorwerfen kann, wir würden Verbraucherinteressen ignorieren, meine ich, wir sollten bei dieser Regelung verbleiben. Ich würde also wirklich empfehlen, jetzt keine Änderung mehr vorzunehmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Illerhaus. — Erledigt. Abgeordneter Stücklen? — Erledigt.
Herr Abgeordneter Lange!

(Abg. Lange [Essen] : Augenblick, ich werde gleich den Antrag hinaufreichen!)

— Meine Damen und Herren, die Unterschriften können nachgereicht werden. Die Feststellung, wer den Antrag unterstützt, wird durch Handaufheben getroffen. — Das Haus ist einverstanden. — Ist eine hinreichende Unterstützung für den Antrag Lange vorhanden? — Ja, das reicht.
Ich darf Ihnen den Änderungsantrag der Abgeordneten Lange und Genossen — so darf ich ihn wohl bezeichnen — vorlesen:
Der Bundestag möge beschließen:
1. In § 3 Abs. 1 Ziffer 3 werden die Worte „am ersten Sonnabend im Monat ab 18 Uhr und am darauffolgenden Montag bis 13 Uhr"
— gestrichen, wird es wohl heißen, das Wort fehlt, ich darf es ergänzen —
gestrichen.
2. § 3 Abs. 2 wird gestrichen.
Herr Abgeordneter Kutschera, bringen Sie auch einen Antrag ein?

(Abg. Kutschera: Nein!)

— Sie bringen keinen ein.
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich darf über die beiden Ziffern zusammen abstimmen lassen? — Ja. Wer dem Antrag der Abgeordneten Lange und Genossen, den ich eben verlesen habe, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den gesamten § 3 mit den inzwischen beschlossenen Änderungen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; § 3 ist angenommen.

(Zurufe von der SPD: Enthaltungen!)

— Enthaltungen? Wenn Sie wollen, ja. Zur Feststellung der Mehrheit ist es nicht erforderlich. — Ich stelle fest, daß es zahlreiche Enthaltungen waren.

(Abg. Lange [Essen] : Wir legen Wert darauf!)

— Nicht immer wird Wert darauf gelegt; aber deswegen kam ich Ihrem Wunsche gern nach.
Meine Damen und Herren, ich darf zwischendurch folgendes bekanntgeben.
Die für heute, 16 Uhr, angesetzte Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung fällt aus.
Sodann: nach einer soeben im Ältestenrat getroffenen Vereinbarung werden die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — Drucksachen 1274, 2714 — für heute abgesetzt. Es wird gebeten, diese Drucksachen bei Schluß der Sitzung auf den Plätzen liegen zu lassen. Die Vorlage steht am Mittwoch, dem 14. November, 14 Uhr, erneut zur Beratung an, nachdem der Ältestenrat darüber Einverständnis erzielt hat, diese im Arbeitsplan vorgesehene Plenarsitzung entgegen zwischenzeitlichen Plänen nun doch abzuhalten.


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich rufe nunmehr den mit dem Umdruck 815*) Ziffer 2 beantragten § 3 a auf. Wird dazu das Wort gewünscht?

(Abg. Lange [Essen]: Ist doch schon begründet!)

— Ist schon begründet. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck 815 Ziffer 2, einen neuen § 3 a einzufügen. Wer diesem Antrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
Meine Damen und Herren, ich muß die Abstimmung wiederholen lassen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
Meine Damen und Herren, der Sitzungsvorstand ist sich nicht einig. Ich muß durch Auszählen abstimmen lassen und bitte, den Saal zu räumen.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

Ich bitte, den Saal beschleunigt zu räumen. Ich bitte die Schriftführer, sich an die Türen zu begeben. — Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 815 Ziffer 2 der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen auf Einfügung eines § 3 a über den Verkauf von Zeitungen. Ich eröffne die Abstimmung und bitte, die Türen zu öffnen.

(Wiedereintritt und Zählung.)

Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Abstimmung ist beendet.
Meine Damen und Herren, ich kann das Ergebnis der soeben vollzogenen Abstimmung bekanntgeben. Mit Ja haben 113 Mitglieder des Hauses gestimmt. Mit Nein 148. Enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ich rufe nunmehr auf den § 4 mit dem Änderungsantrag Umdruck 799.**)
Das Wort hat der Abgeordnete Wieninger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um eine Bagatellsache. Die Schließungspflicht, die die zuständige Verwaltungsbehörde unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen gewährleisten muß, entspricht der weitaus überwiegenden Rechtslage im Bundesgebiet. Ihr ist aus arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Gründen und zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis der Vorzug vor der Schließungsmöglichkeit zu geben. In den Fällen, in denen eine wechselweise Schließung der Apotheken von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet werden muß, ist sicherzustellen, a) daß in den Morgenstunden der Wochentage von 7 bis 8 Uhr eine Apotheke dienstbereit ist, b) daß andererseits die übrigen Apotheken nicht verpflichtet sind, in den Morgenstunden der Werktage von 7 bis 8 Uhr offenzuhalten. Die Sicherstellung zu a) wäre nicht gewährleistet, wenn alle Apotheken nur gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 geöffnet sein dürfen und nicht bestimmt ist, daß die jeweils zur Offenhaltung verpflichtete Apotheke auch in der
    *) Siehe Anlage 9.
    **) Siehe Anlage 5.
    Zeit von 7 bis 8 Uhr morgens dienstbereit sein muß. Auch die Klarstellung zu b) ist erforderlich. Bisher hat keine Verpflichtung bestanden, daß alle Apotheken auch in den Morgenstunden der Werktage von 7 bis 8 Uhr offengehalten werden. Für eine solche Offenhaltungspflicht liegt auch kein Bedürfnis vor. Sie würde nur zu arbeits- und tarifrechtlichen Komplikationen führen.
    Die in Vorschlag gebrachte Ergänzung, daß bei den Apotheken Dienstbereitschaft der Offenhaltung gleichsteht, ist zur Klarstellung erforderlich, da andernfalls die betreffende Apotheke geöffnet sein müßte. Es ist aber ausreichend, wenn entsprechend der bisherigen Übung und Rechtslage während der Ladenschlußzeiten die Apotheke dienstbereit ist, d. h. zwar geschlossen gehalten werden kann, aber dem arzneibedürftigen Publikum nach Betätigung der Nachtdienstglocke zur Verfügung steht.