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ID0217006100

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    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kroll hat soeben den Antrag Umdruck 826 für verschiedene Kollegen seiner Fraktion begründet. Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Anträge Umdruck 826 und Umdruck 815*) in der Ziffer 1 nicht unterscheiden, so daß wir hier eine gemeinsame Ausgangsgrundlage haben. Unser Antrag Umdruck 815 Ziffer 1 ist aber nicht zu verstehen, wenn man nicht gleichzeitig die Ziffer 2 sieht, in der die Einfügung eines § 3 a beantragt wird, wonach der Verkauf von Zeitungen durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt wird. Die meisten Mitglieder des Ausschusses sind bei der Beratung des Gesetzes davon ausgegangen,
    *) Siehe Anlage 9. daß die Rechtslage bezüglich des Straßenverkaufs von Zeitungen in jedem Fall sicher und dieser Straßenverkauf ohne Einschränkung möglich sei. Nun sind aber eine Reihe von Zweifeln aufgetaucht, und wir möchten deshalb zur Klarstellung diesen § 3 a einfügen.
    Meine Damen und Herren, über die grundsätzliche Frage der Informationsmöglichkeit durch die Tagespresse und über die Notwendigkeit, auch einen Straßenverkauf der Tagespresse insbesondere am Wochenende zuzulassen, brauche ich mich hier wohl nicht zu verbreiten.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Aber die armen Angestellten!)

    — Das sind ja keine Angestellten, verehrter Herr Kollege Atzenroth. — Ach, Sie wollen deshalb dagegen stimmen?

    (Abg. Dr. Atzenroth: Nein, ich habe denselben Antrag gestellt! Sie handeln nur nicht logisch!)

    Ich möchte Sie also bitten, im Interesse einer weiten Publizität der Zeitungen und der Möglichkeit, daß die Bevölkerung sich auf breiter Basis unterrichtet, unserem Antrag zuzustimmen. Im übrigen werden wir uns zu dem beantragten § 4 a gegebenenfalls noch besonders äußern, nachdem die Abstimmung über § 3 a erfolgt ist.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind' hier bei einer Frage angelangt, die zweifellos ein besonderes Interesse gefunden hat. Das zeigt sich in einer Reihe von Änderungsanträgen. Ich halte es aber für nötig, hier doch etwas über die Beratungen des Ausschusses zu sagen, damit nicht der Eindruck entsteht, das ganze Problem sei übersehen worden. In den letzten Tagen sind von Zeitungen und von Zeitschriftenverlegern Vorwürfe gemacht worden, man habe hier die echten Bedürfnisse des Verbrauchers im Hinblick auf Zeitungen und Zeitschriften ignoriert. Ich möchte dazu folgendes sagen. Die genannten Organisationen haben ihre Bedenken gegen dieses Gesetz erst sehr spät vorgetragen,

    (Hört! Hört! rechts)

    zu einem Zeitpunkt, als die Sachverständigenanhörung schon abgeschlossen war.

    (Hört! Hört!)

    Immerhin haben wir in diesem Hohen Hause doch ziemlich viele Vertreter der Presse; ich wundere mich, daß sie sich nicht rechtzeitig gerührt und ihr Anliegen vorgebracht haben. Das wäre uns zweifellos sehr wertvoll gewesen, und ich glaube, wir wären gern bereit gewesen, Anregungen soweit wie möglich zu folgen.
    Es wurde auch kritisiert, daß wir die Sachverständigen aus dem Zeitungshandel, dem Zeitschriftenhandel, dem Zeitungsgewerbe nicht gehört haben. Ich möchte dazu sagen: Man hat einen solchen Wunsch vorgetragen, als die Beratungen abgeschlossen waren. Ich habe diesen Wunsch dem Ausschuß bekanntgegeben; der Ausschuß war aber der Meinung, mit der Anhörung der Spitzenorganisationen sei das Notwendige geschehen, und es sei deren Sache, mit ihren angeschlossenen Verbänden


    (Sabel)

    diese Probleme zu diskutieren und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Das als Vorbemerkungen.
    Nun will ich kurz darauf hinweisen, welche Möglichkeiten nach diesem Gesetz für den Zeitungsverkauf bestehen. Es ist zunächst so, daß für die offenen Verkaufsstellen einschließlich der Kioske die allgemeinen Öffnungszeiten gelten, die in § 3 des Gesetzes festgelegt sind, wie Sie wissen, von 7 bis 18 Uhr 30 und an Sonnabenden von 7 bis 14 Uhr, mit Ausnahme des ersten Sonnabends im Monat. Der Sonntagsverkauf ist im § 11 geregelt. Hier soll eine nähere Regelung durch Rechtsverordnung erfolgen. Solange sie nicht vorliegt, bleibt es bei dem zur Zeit bestehenden Zustand. § 11 läßt eine ausreichende Regelung für einen Zeitungsverkauf an Sonntagen zu; sie geht sogar über das hinaus, was die interessierten Organisationen selbst wollen.
    Weiter darf ich daran erinnern, daß der Verkauf von Zeitungen in Bahnhofsverkaufsstellen unbegrenzt möglich ist. Dort können Zeitungen also zu jeder Zeit gekauft werden. Der ambulante Handel mit Tageszeitungen ist in § 18 geregelt. Er ist an Werktagen unbeschränkt zugelassen, an Sonntagen insoweit, als die ortsfesten Verkaufsstellen auf Grund der Sonderregelung des § 11 geöffnet sind.
    Vielleicht ist es gut, diese Regelung einmal mit dem geltenden Recht zu vergleichen. Würde das, was in der Ausschußvorlage enthalten ist — ohne Berücksichtigung der Anträge, die gestellt sind —, Gesetz werden, dann würde an den Samstagen mit Ausnahme des ersten Samstags im Monat die Verkaufszeit von 14 bis 19 Uhr und an den Werktagen die Verkaufszeit von 18 Uhr 30 bis 19 Uhr in Wegfall kommen. Im ambulanten Handel erfolgt keine Einschränkung. Der Zeitungsverkauf in offenen Verkaufsstellen ist bisher im Rahmen der Regelung des § 105e der Gewerbeordnung zugelassen. Auch hier bringt § 11 keine sachliche Änderung. Ich sagte schon, daß die in § 11 vorgesehene Regelung sogar günstiger zu sein scheint.
    Nun liegt eine Reihe von Änderungsanträgen vor, und ich möchte gerade zu den beiden Anträgen etwas sagen, die soeben begründet worden sind. Die Fraktion der CDU/CSU hat auf Umdruck 816 einen Vorschlag gemacht, der mir für das Gesetz besser zugeschnitten zu sein scheint. Ich darf Sie bitten, sich den Antrag Umdruck 816 einmal anzusehen. Wir machen den Vorschlag, in § 11, wo der Sonntagsverkauf der Zeitungen geregelt wird, auch Zeitschriften einzubeziehen. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, dieses Problem ausreichend zu regeln, sogar über das hinaus, was von dem Kollegen Kroll beantragt worden ist. Ferner soll nach unserem Änderungsantrag durch Einfügung eines § 14b der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen dergestalt geregelt werden, daß abweichend von der allgemeinen Ladenschlußregelung Zeitungskioske für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr, d. h. von 7 bis 19 Uhr geöffnet sein sollen.
    Der Kollege Kroll wünscht, daß ein § 4 a eingefügt wird, der besagt, daß Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an allen Werktagen durchgehend von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. In dieser Formulierung ist aber nicht von Zeitungskiosken die Rede, sondern es wird der allgemeine Begriff „Kioske" verwendet. Wenn sich also jemand drei Zeitungen zulegt, dann ist er von den übrigen Beschränkungen befreit. Sie müssen sich selbst ein Bild darüber machen, zu welchen
    Komplikationen das führen kann. Ich glaube, hier muß man schon von Zeitungskiosken reden.
    Weiter soll gesagt werden: an allen Werktagen von 6 bis 19 Uhr. Meine Damen und Herren, hier habe ich doch starke Bedenken. Es ist wiederholt gesagt worden, das Gesetz diene auch dem Arbeitsschutz und der Arbeitszeitbegrenzung. Sie würden mit einem solchen Vorschlag zu einer Regelung kommen, die schlechter ist als das zur Zeit bestehende Gesetz, Sie würden die Verkaufszeiten gegenüber dem zur Zeit bestehenden Gesetz noch ausweiten. Ich glaube, das kann man wirklich nicht verantworten.
    Ich habe hier also folgende Bedenken. Erstens scheint mir der allgemeine Begriff „Kiosk" nicht richtig zu sein; er muß begrenzter sein. Zweitens muß -- und das ist auch in der von uns vorgeschlagenen Regelung vorgesehen — die Zeit für Werktage von 7 bis 19 Uhr festgelegt werden. Ich glaube, das andere ist zu weitgehend.
    Der Kollege Schmitt hat den Antrag Umdruck
    815 begründet. Da heißt es: „Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt". Ich habe die Sorge, daß wir damit zu einer ganz generellen Freizügigkeit kommen, die eigentlich nicht gewollt ist. Das müßte vermieden werden; denn sonst könnte jeder, der sich ein paar Zeitungen zulegt, praktisch den übrigen Regelungen ausweichen. Nach der Systematik möchte ich meinen, daß der Änderungsantrag Umdruck 816 sich besser in das ganze Gesetz einordnen läßt und in der Tat den vorgetragenen Wünschen Rechnung trägt.