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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2170

  • date_rangeDatum: 9. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
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    Rede von Jeanette Wolff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist geradezu verwunderlich, daß sich bei der Beratung dieser Gesetzesvorlage die Herren am allermeisten aufregen, während die Frauen die Dinge mit etwas größerer Ruhe betrachten. Ich glaube, man muß die Probleme vom menschlichen Standpunkt aus betrachten und darf nicht immer darauf hinweisen, wie viele Mängel dieses Gesetz hat. Ich glaube, es ist nicht das erste Gesetz, das Mängel hat. Wir haben schon ganz andere verabschiedet. Ich erinnere nur an das Kindergeldgesetz. Ich glaube nicht, daß wir bei dem vorliegenden Gesetz so viele Änderungen nötig haben werden wie beim Kindergeldgesetz.
    Ich möchte die Dinge aber nicht nur von diesem Standpunkt aus betrachten, sondern möchte einmal aus den Erfahrungen des praktischen Lebens an das Problem des freien Sonnabendnachmittag herangehen. Sicherlich ist es ganz schön, zu sagen, wir sind alle für einen freien Nachmittag, ganz gleich, auf welchen Tag er gelegt wird, nur den Sonnabend wollen wir dafür nicht haben, weil sich das zum Nachteil der Unternehmer auswirken wird. Ich glaube, wir müssen die Dinge etwas anders sehen.
    Ich habe ein kleines Hobby, ich laufe sehr gern mal durch die Geschäfte, um zu beobachten, wie das Verhältnis des Käufers zum Verkäufer ist und wie sich überhaupt die geschäftlichen Dinge abspielen. Das rührt aus meiner Jugendzeit her. Als ich jung war, kannte man noch die Sonntagsarbeit; da mußten wir von Sonntagmorgen 7 Uhr bis nachmittags um zwei im Geschäft sein, um die Kunden zu bedienen, die an anderen Tagen nicht kommen konnten. Ich erinnere mich noch sehr genau der Aufregung, die es gab, als der Sonntagladenschluß kam. Man sprach direkt von einem wirtschaftlichen Weltuntergang, und auf dieser Ebene bewegten sich die ganzen Äußerungen.
    Wer ein langes Leben hinter sich hat und mit offenen Augen gesehen hat, wie sich die Dinge um


    (Frau Wolff [Berlin])

    ihn herum abspielen, weiß ganz genau, daß jede Neuerung alles auf den Plan ruft. Sogar die Wissenschaftler, die Herren Professoren beschäftigen sich zu allen Zeiten mit den sozialen Neuerungen; nur vergessen sie dabei oft — das möchte ich bei Gelegenheit der Beratung dieses Gesetzes auch sagen —, daß man nicht von den Dingen reden und Argumente vorbringen kann, bevor eine Sache in die Praxis umgesetzt ist.
    Es wird soviel von der Familienharmonie und von der Fürsorge für die Familie gesprochen. Im Einzelhandel sind auch viele verheiratete Frauen und Männer, die den freien Nachmittag vor dem Sonntag gern mit ihren Familien verbringen und die Vorbereitungen für den Sonntag treffen möchten. Von den gesundheitlichen Schäden durch das Stehen ist auch schon gesprochen worden. Der von mir sehr verehrte Herr Professor Böhm sagte, man müsse doch auch an die Sonntagsausflüge der Familie denken. Daran denke ich. Die berufstätige Frau hat ebenfalls ein Recht darauf, den Sonntag zu einem Ausflug zu benutzen und die Vorbereitung darauf am Sonnabend zu treffen, um einen wirklichen Sonntag zu haben. Herr Professor Böhm hat dann auch das Alte Testament angeführt, der liebe Gott habe den Leuten den Sonnabend oder Sonntag als Feiertag diktiert. Dazu möchte ich sagen: Herr Professor, denken Sie einmal daran, daß im Alten Testament auch steht: Du sollst deinen Tagelöhner am Nachmittag vor dem Feiertag so früh beurlauben, daß er noch die Vorbereitungen für den Sabbat oder, wie Sie sagen, für den Sonntag treffen kann.

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE.)

    Ich möchte aber hier folgenden Appell an Sie richten. Jede Neuerung — —

    (Unruhe.)

    — Seien Sie doch bitte ein wenig ruhig, wir haben ja auch Sie, die Gegner dieses Gesetzes sind, ruhig angehört.
    Wir wissen alle ganz genau, daß dieses Gesetz mit Mängeln behaftet ist, wie sie jedes Gesetz notwendigerweise hat, das nur eine Kategorie von Menschen betrifft. Aber können Sie es denn verantworten, daß eine Kategorie von Menschen den anderen gegenüber benachteiligt wird? Für jede Neuerung müssen Opfer gebracht werden, und wir sprechen immer soviel von der Opferbereitschaft.
    Viele haben hier von den Verheirateten geredet, die miteinander einkaufen gehen wollen. Nun, auch ich bin 35 Jahre verheiratet gewesen. Aber ich glaube, ich habe meinem Mann den besten Dienst getan, wenn ich meine Sonnabendeinkäufe allein gemacht habe und dann zurückgekommen bin und mich mit ihm noch eine Reihe von Stunden habe zusammensetzen können. Jeder Mann ist gar nicht so einkaufsfreudig!

    (Heiterkeit.)

    Ich hörte auch davon reden, daß man doch große Einkäufe nicht gut allein machen könne. Ja, welche großen Einkäufe? Möbel, Textilien, Kostüme und Mäntel können Sie an dem einen verkaufsoffenen Sonnabend im Monat genügend einkaufen. Dieser Bedarf läßt sich an dem verkaufsoffenen Sonnabend eindecken. Ich möchte denjenigen sehen, der jede Woche ein Schlafzimmer oder ein kleines Möbelstück kauft, oder denjenigen, der jeden Sonnabend Textilen einkaufen muß. Ich meine,
    auch in diese Einkaufsbereitschaft muß eine gewisse Ordnung hineingebracht werden. Man kann es sich ja auch einteilen. Andererseits glaube ich nicht, daß das Portemonnaie des Gros der Bevölkerung dafür ausreicht, jeden Sonnabend nach 14 Uhr mit Mann und Familie Textilien, Möbel, Kleidungsstücke, Bilder etc. pp. einkaufen zu müssen.
    Meine Herren und Damen, geben wir uns einmal einen Ruck und denken wir an die Tausende und aber Tausende kleiner Geschäftsleute und Angestellter im Einzelhandel, die kaum eine Freizeit für sich haben! Der kleine Einzelhändler und seine Frau stehen von morgens 7 Uhr bis abends im Laden, und dann muß noch geputzt werden. Die Frau hat außerdem die Verantwortung für den Haushalt. Sie ist doppelt belastet. Wir wollen zu einer Freizeit für Angestellte und Geschäftsleute kommen. Die großen Konzerne werden ihre Dividenden nicht zu verringern brauchen, wenn sie am Sonnabendnachmittag schließen müssen.
    Jede Geburt bringt Wehen mit sich. Auch die Erschütterung, daß wir am Sonnabend nach 14 Uhr nicht mehr einkaufen können, werden die Hausfrauen, die Berufstätigen und die Ehemänner verwinden.
    Deshalb bitte ich, dem Kompromißvorschlag, der in dem Ausschußantrag gemacht worden ist, zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD, dem GB/BHE und der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Meyer-Ronnenberg.

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    Rede von Rudolf Meyer-Ronnenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts des immer leerer werdenden Saales möchte ich keine langen Ausführungen machen. Ich hatte sowieso die Hoffnung, daß wir nach der zweiten Lesung, nach dem Kompromißvorschlag und nach der Einigung, die wir unter uns schon gefunden hatten, keine großen Debatten mehr nötig hätten. Aber was hier gesagt worden ist, veranlaßt mich, wenigstens einiges richtigzustellen.
    Zunächst muß ich auf das eingehen, was Herr A tz e n r o t h gesagt hat. Ich hatte schon Gelegenheit, in einem Zwischenruf kurz darauf einzugehen. Herr Atzenroth hat festgestellt, daß es hier nicht darum gehe, den Arbeitgeber zu schützen, sondern nur den Arbeitnehmer und Angestellten. Ich habe demgegenüber von vornherein betont, daß dieses unser Anliegen nicht ist. Wir wollen den kleinen Unternehmer mit einbeziehen. Aber auch dann, meine Damen und Herren, wenn wir das nicht tun, d. h. wenn wir dem kleinen Unternehmer diesen Anteil an dem sozialen Fortschritt nicht zubilligen wollen — und man könnte sich denken, daß man das guten Gewissens könnte, weil dieser kleine Unternehmer eben sein Risiko selber tragen sollte —, dann ergibt sich immer noch die zweite Frage: Wie sollen wir es denn mit dem Arbeitsschutz der Angestellten halten? 89 % der Einzelhandelsbetriebe haben nur bis zu vier Angestellte und können daher diese ganze Organisation des freien Nachmittags gar nicht durchführen. Wir sind also mittelbar und unmittelbar darauf angewiesen, eine einheitliche Regelung auf der ganzen Linie herbeizuführen. Ich muß immer wieder feststellen: gerade um diesen Punkt wird immer herumgeredet.


    (Meyer-Ronnenberg)

    Wir wollen ja gar nicht etwas tun, was wir nicht unbedingt tun müssen. Aber ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Wettbewerbsunterschiede gerade dann entstehen, wenn wir nichts tun. Wir wollen die Angestellten — die wir schützen wollen — nicht in die Großbetriebe abwandern lassen, sondern die Angestellten dem kleinen Betrieb erhalten.
    Wir müssen also — und das muß ich auch dem Herrn Professor Böhm sagen — endlich einmal den Mut haben, festzustellen, daß der Angestellte im Einzelhandel keineswegs ein geringeres Recht auf das Wochenende und auf die Wochenendlösung hat als jeder andere Mensch in unserem demokratischen Staate.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich sehe nicht ein, warum wir in einem Zeitalter, in dem man wirklich anerkennenswerterweise die sozialen Fortschritte für die großen anderen Gruppen immer weiter entwickelt, eine kleine Gruppe bewußt ausnimmt, und zwar nur aus Bequemlichkeitsüberlegungen.

    (Abg. Schneider [Hamburg] : Sehr richtig!)

    Ich habe eine 35jährige Einzelhandelserfahrung. Glauben Sie mir: die Bequemlichkeitsüberlegungen sind auch bei manchen Erwägungen in diesem Hause leider noch nicht abgeklungen.

    (Abg. Schneider [Hamburg]: Sehr wahr!)

    Seien wir uns doch endlich einmal darüber klar, daß es nicht angeht, auf der einen Seite das Dogma der Forderungen zu weit zu treiben, auf der andern Seite aber die Bequemlichkeitsüberlegungen weiterbestehen zu lassen.
    Wenn wir uns auf einer mittleren Linie einigen
    könnten, dann wäre der Zustand erreicht wie in Schleswig-Holstein, das ja als Musterbeispiel — als Musterland, möchte ich sagen — hier schon häufig erwähnt wurde. Aber gerade über Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren, ist einiges gesagt worden, was nicht stimmt. Da muß ich die Frau Kollegin Welter ,ansprechen, die behauptet hat, in Schleswig-Holstein habe man sich mit der Regelung des Sonnabendfrühschlusses um 14 Uhr, die dort seit zwölf Jahren besteht und nach wie vor eingehalten wird, nur „abgefunden". Das ist nicht richtig, Frau Kollegin Welter. Ich kann mit gutem Gewissen aus bester Kenntnis der Verhältnisse sagen — meine Kollegen aus Schleswig-Holstein werden es bestätigen können —: dort haben wir den Beweis, daß weder eine Beeinträchtigung der Umsätze noch eine Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse eintritt. Alles das, was hier als Befürchtung geltend gemacht wird, ist dort nicht eingetreten.
    Dieselben Überlegungen sind ja auch schon vor fünfzig oder sechzig Jahren bei der Diskussion über die Sonntagsruhe angestellt worden. Wenn Sie einmal in den Protokollen von 1906 nachblättern — ich habe mir die Mühe gemacht —, dann sind Sie eigentlich etwas erheitert, weil Sie feststellen müssen, daß dieselben Argumente, die heute gegen den Samstagfrühschluß angeführt werden, damals gegen die Sonntagsruhe angeführt worden sind.
    Wenn man sagt, 1956 seien die Verhältnisse anders, dann muß ich darauf erwidern: sie können doch höchstens besser sein! Sie müssen besser sein, weil wir ja inzwischen, in diesen fünfzig Jahren, auf ganz anderen Gebieten einen erheblichen Fortschritt in sozialer Beziehung gemacht haben.
    Man sollte diese Dinge doch endlich einmal sachlich und in aller Ehrlichkeit erörtern und nicht nur von Überlegungen ausgehen, die vielleicht in einem kleinen Ort oder einer kleinen Stadt ausschlaggebend sind, aber für die große Masse der Angestellten nicht ausschlaggebend sein können.
    37 % aller Betriebe im Einzelhandel haben zwei Angestellte, 89% bis vier Angestellte. Es ergibt sich doch sofort wieder die Frage: Was sollen und können diese Betriebe tun, um konsequent den freien Nachmittag durchzuführen? Aber auch dann, wenn sie sich Mühe geben — ich habe das in meinem Betrieb seit Jahren durchgeführt; ich war in der glücklichen Lage dazu, weil ich mehr als zehn Angestellte hatte —, ergibt sich immer noch dieselbe Feststellung: die Angestellten haben das Recht — und sie können sich hierbei auf den Gleichheitsgrundsatz berufen —, sich den Betrieb auszusuchen, in dem sie die gleiche Freizeit haben wie die übrigen Gruppen der Bevölkerung, also auch den Samstagfrühschluß. Sie werden also automatisch aus dem kleinen Einzelhandel abwandern.
    Das Argument, das hier von Herrn Professor Böhm angeführt worden ist, daß es doch eine Kleinigkeit sei, auf freiwilligem Wege den Samstag für jeden Angestellten festzulegen, wurde ausgerechnet von den Großbetrieben des Einzelhandels geliefert. Diese Großbetriebe des Einzelhandels wußten nämlich sehr genau, daß sie mit diesem Argument viele, die nicht genauer darüber nachdenken, zunächst hinters Licht führen können.

    (Abg. Franzen: Sehr gut!)

    Sie sind die Nutznießer einer solchen Regelung; denn sie können in ganz anderer Art reagieren. Sie sind in der Lage, höhere Löhne zu bezahlen und soziale Sonderleistungen zu gewähren, etwas, was der kleine Mann gar nicht kann.
    Ich bedaure also sehr, daß wir nach der gestern mühsam erreichten Klarheit wieder in eine endlose Debatte über Dinge geraten sind, die wir heute eigentlich aus dem Spiel lassen sollten. Ich habe gestern ,die Bereitschaft zu einem Kompromiß ganz unverhüllt zum Ausdruck gebracht, obwohl es auch in den Kreisen meiner politischen Freunde Kollegen gibt, denen diese Bereitschaft keineswegs angenehm war. Wir sollten den Kompromiß, der zwischen den beiden Gruppen gefunden wurde, nämlich eine Übergangslösung von 16 Uhr für ein Jahr, annehmen. Dann würden wir eine Voraussetzung dafür haben, daß sich der Verbraucher an diese Regelung gewöhnen kann, und würden wahrscheinlich keine Gefahr laufen, daß irgendwo auch nur eine Beanstandung erfolgt.
    Es gibt Bezirke in Deutschland, in denen ich, wenn ich dort eine Versammlung habe, mit den Worten verabschiedet werde: Kommen Sie nur nicht wieder, wenn nicht der Ladenschluß ab 14 Uhr am Sonnabend geregelt wurde! Es gibt andere Bezirke, in denen man nicht so denkt. Aber das eine muß ich einmal klar herausstellen, meine Damen und Herren: Im Laufe ,der letzten sechs Monate haben wir eine ganze Anzahl von großen Städten in die Reihe derjenigen gebracht, die diesen Ladenschluß freiwillig durchführen wollen. 65 maßgebliche Städte des Bundesgebietes führen den Samstagfrühschluß in der Zeit von 14 bis 16 Uhr bereits durch. Nun sollte man nicht glauben, daß das nichts wäre, sondern das ist der Beweis, daß man alles, was man auf freiwilligem Wege schon hat tun können, wirklich getan hat.


    (Meyer-Ronnenberg)

    Aber wenn wir den Schutz ,der Arbeitszeit für alle Angestellten erreichen wollen, dann bleibt uns nichts anderes übrig als eine generelle Regelung, und zwar eine Verpflichtung einzuführen, weil die wenigen Außenseiter genügen, das Gesetz zu durchlöchern. Ich bitte daher, sich bei allen weiteren Erwägungen auf den Kompromißvorschlag, den ich erwähnt habe, zu konzentrieren, und wir könnten uns schnell einigen.

    (Beifall bei Abgeordneten in der Mitte.)