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ID0217002600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2170

  • date_rangeDatum: 9. November 1956

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
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    Rede von Dr. Franz Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Sabel, das ist mir bekannt, und ich wollte gerade darüber sprechen. Ich bitte Sie, mir zu glauben, daß ich mir das, was ich zu sagen habe, wirklich sehr genau und sehr ernst überlegt habe und daß ich durch so einfache Fragen nicht zu kippen
    bin. Ich werde, weil Sie mich gefragt haben, diese Frage noch mehr vertiefen, damit Sie sehen, was Sie alles übersehen haben!

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und rechts.)

    Es ist mir bekannt, daß 90 °/o der Geschäfte im Einzelhandel Kleinbetriebe sind und daß nur ein sehr kleiner Teil Großbetriebe sind. Es ist mir aber auch bekannt, daß die Großbetriebe einen erheblichen Prozentsatz des Gesamtumsatzes haben, so daß es für den Einzelhändler, der etwa Sorge hat, daß das Gesetz umgangen wird, besonders wichtig ist, daß die Großbetriebe das Gesetz einhalten. Denn die Großbetriebe sind diejenigen, die ihm durch Gesetzesverletzung den Umsatz wegnehmen könnten. Durch die Gesetzesverletzung von seiten der Klein- und Kleinstbetriebe, die von einem Einzelhändler ,allein, vielleicht noch mit seiner Frau oder seiner Tochter geführt werden, wird niemand ernstlich in seinem Umsatz gefährdet. Vielmehr könnten die Einzelhändler nur durch eine Gesetzesverletzung der Großen gefährdet werden. Also ist es doch ganz inadäquat, die von mir bemängelte Bestimmung deshalb zu schaffen, damit auch jeder kleine E'inzelhändl'er überwacht werden kann, ob er das Gesetz einhält und einen halben Tag schließt.
    Nun komme ich zu den Kleinen. Wenn dieses Gesetz erlassen ist, wonach jeder Einzelhändler einen halben Tag zu schließen hat, dann passen alle Einzelhändler, die Angestellte haben und die es sich infolgedessen gar nicht leisten können, das Gesetz zu verletzen, wie die Schießhunde auf, daß auch die anderen es einhalten. Sobald in irgendeinem Ortsteil irgendein kleiner Krauter die ganze Woche durch offen hat, ohne einen halben Tag zu schließen, läuft sofort eine Anzeige gegen ihn ein. Außerdem gibt es ja die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften haben eine große Möglichkeit, die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmung zu überwachen. Diese Tätigkeit, nämlich aufzupassen und den Staatsbehörden beim Wachen über die Einhaltung dieses Gesetzes zu helfen, wäre eine sehr viel nützlichere und produktivere Arbeit, als, um sich diese produktive Arbeit zu ersparen, hier ein schlechtes Gesetz durchzudrücken, ein Gesetz, das mit Sozialpolitik gar nichts zu tun hat.

    (Abg. Baur [Augsburg] : Doch, sehr viel!)

    — Nein, es hat insofern mit Sozialpolitik gar nichts zu tun. Die beiden ersten Punkte sind sozialpolitischer Art; dagegen ist die Frage, an welchem Tage die Geschäfte geschlossen werden sollen, ob das gesetzlich geregelt oder freigelassen werden soll, keine sozialpolitische, sondern eine zunftmäßige Frage. Sie greift in die Gewerbefreiheit und in die Gewerbeordnung ein. Um das zu regeln, was wir sozialpolitisch regeln wollen, brauchen wir über diese Frage im Gesetz nichts zu sagen.
    Nun komme ich zu einer zweiten Frage. Es ist klar: in dem Augenblick, wo wir uns als Gesetzgeber die überflüssige und schwere Aufgabe auf den Hals laden, auch noch den Kalenderhalbtag zu bestimmen, an dem ,alle Geschäfte schließen müssen, erreichen wir zunächst einmal, daß den Betroffenen die eine Hälfte der Wohltat des freien Wochenhalbtags, nämlich daß sie an diesem freien Wochenhalbtag einkaufen können, aus einem ganz unerfindlichen Grunde genommen wird. Es gibt doch kein Naturrecht darauf, daß der freie Halb-


    (Dr. Böhm [Frankfurt])

    tag für alle der gleiche ist. Wenn ich das Recht auf den freien halben Tag nicht nur für die Unselbständigen, sondern auch für die Selbständigen im Einzelhandel anerkenne, so liegt dem ein großer sozialer Gedanke und ein sozialer Anspruch zugrunde. In dem Augenblick aber, wo ich anerkennen wollte, daß es darüber hinaus noch einen Anspruch aller, sowohl der Selbständigen wie der Unselbständigen, darauf gibt, daß dieser freie Halbtag erstens für alle gemeinsam der gleiche Halbtag und zweitens der Samstagnachmittag ist, stellte ich eine sozialpolitische Forderung auf, die meines Erachtens nicht abgewogen ist, bei der das Recht und der Anspruch derselben Leute, die insoweit nicht als Verteiler tätig, sondern Konsumenten sind, an diesem halben Tag einmal einkaufen zu können, nicht beachtet ist. So liegen doch die Dinge für Millionen und werden sie auch weiterhin liegen, daß in der Zeit, in der sie zu arbeiten haben, die Läden offen sind, und in der Zeit, in der sie feiern, in der sie ihre Arbeitsstätte verlassen, die Läden geschlossen sind. Das ist doch wirklich eine sehr unzweckmäßige und auch sozial unpraktische Regelung.
    Wenn wir die sozialpolitischen Forderungen so erfüllen können, daß die Leute über den freien Halbtag in der Woche gleichzeitig als Konsumenten verfügen können, so ist das eine sehr viel weisere Regelung. Sie steht außerdem mit der Freiheit in viel höherem Grad im Einklang; denn wenn die freien Halbtage sich über die ganze Woche verteilen, pendelt es sich ein, dann kommt ein Kompromiß zwischen den vielen diversen Interessen zustande, der viel feiner und viel gerechter ist als jeder Kompromiß, den wir uns hier etwa anmaßen, im Schweiße unseres Angesichts auf dem Verhandlungswege zustande zu bringen. Ich bin nicht der Meinung, daß die prästabilierte Harmonie perfekt arbeitet. Auch der Markt arbeitet sehr holprig. Aber auch der holprigste Markt auf diesem Gebiete steht in der Weisheit seines Ergebnisses turmhoch über jeder Bundestagsausschußarbeit.

    (Beifall in der Mitte.)

    Das ist verkannt worden. Die Herren haben geglaubt, sie könnten die richtige Regelung finden für das Interesse von Bockenheim, von Sachsenhausen und der Innenstadt von Frankfurt. In der Innenstadt von Frankfurt sind die Läden gegen den freien Samstag, und in den Vorstädten sind sie natürlich dafür, und zwar weil die Einzelhändler von Bockenheim und Sachsenhausen sich sagen: Wenn die Leute am Samstagnachmittag nicht in die Innenstadt kommen, kaufen sie vormittags in Bokkenheim und Sachsenhausen und nicht in der Innenstadt. Wir können die differenzierten Interessen und ihre möglichen Gegensätze einfach gar nicht übersehen. Wenn jemand hier in diesem Hause ist, der behauptet, er könne sie übersehen, er könne sie richtig ausgleichen, so befindet er sich in einem Irrtum. Auch die schlechteste Einpendelung des Marktes, wenn wir das frei lassen, erledigt diese Geschichte sehr viel besser als jedes Gesetz.
    Ich möchte nun zum Schluß kommen und noch folgendes sagen: Wenn wir den Samstagnachmittag frei machen, verlängern wir den Sonntag und verändern die Natur des freien Wochenhalbtags; wir machen ihn sozusagen zu einem Vollfeiertag, ohne zu bedenken, daß der Sonntag — ich möchte jetzt von jeder religiösen oder sakralen Bedeutung ab-
    sehen, sondern rein von der weltlichen Tatsächlichkeit ausgehen — durch Familienausflüge ins Grüne, wenn es irgend geht, durch Teilnahme an Sportfesten usw. gefeiert wird. Derentwegen müssen wir ja einen großen Teil unserer Mitbürger zur Sonntagsarbeit verurteilen, Kellner, Eisenbahnschaffner und alle möglichen Leute. Der freie Halbtag in der Woche aber sollte u. a. für den Einkauf zur Verfügung stehen.
    Da ist nun — nicht hier, sondern im Laufe der Beratungen — ein Argument gebraucht worden, das ich einfach abscheulich finde. Es ist gesagt worden: Genau derselbe Widerstand, wie er jetzt gegen den verkaufsfreien halben Samstag ist, war gegen den verkaufsfreien Sonntag, das spielt sich ein! — Meine Damen und Herren, selbstverständlich spielt sich das ein. Wenn wir das zum Gesetz machen, dann wird uns armen Konsumenten nichts anderes übrigbleiben, als sich damit abzufinden. Keiner der Abgeordneten, keine der Parteien wird im Wahlkampf deswegen Nachteile haben. Denn es ist das Merkwürdige, daß wir uns politisch und verbandsmäßig nur in unserer Eigenschaft als Produzenten organisieren. Als Konsumenten sind wir nicht organisiert und auch nicht organisierbar. Infolgedessen erlegen wir hier im Parlament als Gesetzgeber, als die Vereinigung der Produzenteninteressen unserer Mitbürger, uns selber in unserer Eigenschaft als Konsumenten ein gesetzliches Diktat nach dem andern auf, und wir wissen ganz genau, wir können uns das leisten, weil es uns in den Wahlen keine Verlegenheit schafft.
    Aus diesem Grunde fühle ich mich verpflichtet, für die hier nicht vertretenen und nicht organisierten Interessen, aber auch für die Freiheit der Händler und Verbraucher und für die Entlastung des Gesetzgebers zu sprechen. Es ist eine sehr schwierige Frage und eine überflüssige Frage. Hätten wir die zwei ersten Fragen allein gelöst, hätten wir den einzelnen freigestellt, wann sie den freien Halbtag machen wollen, dann wäre das an einem halben Tag oder wenigstens an einem Tag glatt über die Bühne gegangen, dann hätten wir das Gesetz längst verabschiedet. Aber diese schwierige und überflüssige Frage pfuscherisch und dilettantisch in das Spiel zu mischen und dann einen Ausschuß wie den Wirtschaftspolitischen Ausschuß, der so wichtige Arbeiten hat, wegen dieser Geschichten außerdem noch zu beanspruchen, das geht nicht. Das ist eine falsche Gesetzesmacherei, die wir hier treiben. Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber hat das nicht festzulegen. Der Gesetzgeber sollte nur für jeden Unternehmer einen halben Tag Ladenschluß festlegen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Auf welchen Tag der Unternehmer ihn legt, ist seine Sache. Das ist ein sozialeres, ein besseres und ein einfacheres Gesetz, entlastet die Herren von ihrer außerordentlichen Mühe und bringt ohne unsere Verhandlungskunst einen viel besseren Kompromiß aller beteiligten Interessen zustande als mit unserer Verhandlungskunst.

    (Beifall in der Mitte und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Als erster von noch acht Rednern, die auf der Rednerliste stehen, hat der Kollege Unertl das Wort. — Es wird Sie interessieren, daß nach dem derzeitigen Stand der


(Vizepräsident Dr. Becker)

Dinge nachher 31 Änderungsanträge zu bescheiden sind ohne die, die noch kommen!

(Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Unertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, die Debatte in der zweiten Lesung und die bisher in der dritten Lesung gehörten Redner haben uns davon überzeugt, daß wir in bezug auf das Ladenschlußgesetz den Laden schließen und aufhören sollten.

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte und rechts.)

    Unter den Damen und Herren, die hier an dieser Stelle gestanden haben, ist niemand gewesen, der nicht größte Bedenken gegen dieses Gesetz angemeldet hat.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist nicht wahr!)

    Ich erinnere mich bei dieser Debatte — ich bitte mich nicht falsch zu verstehen — an ein Gesetz, das die Mehrheit mit gutem Willen beschlossen hat, nämlich das Kindergeldgesetz, und ich erinnere mich an die Folgen dieses Gesetzes, die uns heute bereits dazu veranlassen, in weitgehendem Maße Änderungen vorzunehmen.

    (Beifall rechts.)

    Mit diesem Gesetz werden wir das gleiche erleben.
    Es ist interessant, daß wir die schwierigsten Fragen ausklammern und ihre Regelung den Länderparlamenten überlassen, daß wir die Landtage, in denen auch gewählte Volksvertreter sitzen, ermächtigen, die Ausnahmen zu beschließen, die wir eigentlich selber beschlossen haben wollen. Wozu dann, frage ich mich, das ganze Gesetz?
    Wir haben alles Verständnis für die tariflichen Fragen und Sorgen; sie sind aber in Tarifverträgen zu regeln. Dazu haben wir in der Gewerkschaft genug Ansätze; sie werden von uns allgemein bejaht. Was kommt aber bei der ganzen gesetzlichen Regelung heraus? Herr Professor Böhm hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Es wird draußen so sein, daß diejenigen, die von dem Gesetz am schwersten betroffen werden, die kleinen und kleinsten Unternehmer, die Einzelhändler auf dem Dorfe sind. Wir erleben das in der Praxis bereits heute. Wir haben jetzt schon Ladenschlußzeiten. Aber was nützen die Schlußzeiten der Läden, wenn die Käufer auf dem Lande, die Bauern, über die Zeit hinaus arbeiten müssen — für sie gibt es keine Arbeitsschlußzeit — und erst nach Feierabend zum Einkaufen kommen?

    (Beifall rechts.)

    Das sind alles Dinge, die wir gesetzlich nicht regeln wollen und nicht regeln können.

    (Abg. Lange [Essen] : Einen Ausgleich gibt es dann im Winter!)

    — Im Winter, Herr Kollege Lange, kann man sich nicht für den Sommer eindecken. Gewisse Bedarfsartikel müssen auch im Sommer gekauft werden.

    (Abg. Lange [Essen] : Es gibt einen Arbeitszeitausgleich im Laufe des Jahres!)

    — Sie werden doch nicht sagen wollen, daß der Bauer im Winter Zeit hat zum Schlafen und daß er sich im Sommer totarbeiten soll. Hoffentlich ist das nicht so gemeint.
    Es ist so, wie Herr Professor Böhm sagte, daß das Gesetz, wenn es in der Form kommt, wie der Entwurf vorliegt, dazu beiträgt, daß der Polizeistaat in neuer Form ersteht, daß der Neid und die Konkurrenz draußen auf dem Lande wachsen.

    (Lachen links.)

    Wir erleben es ja alle. Wir auf dem Lande wissen, daß heute die kleinen Geschäftsleute größere Sorgen als die Großunternehmer haben. Ich sehe hier eine Gefahr, daß wir die Möglichkeit für einen Denunzianten schaffen, der zum Kadi läuft.

    (Lachen und Zuruf von der SPD: Die Demokratie ist in Gefahr!)

    Wenn die Verhältnisse in bezug auf den Ladenschluß so wären, wie es einer der Kollegen meinte, dann wären die Meinungen über den Ladenschluß hier im Hause nicht so grundverschieden. 31 Änderungsanträge sind gestellt, sagt der Herr Präsident. Bitte, meine Damen und Herren, machen wir es uns einfach: Lehnen wir das ganze Gesetz ab — dann haben wir mit dem Laden Schluß gemacht— und wenden wir uns wichtigeren Aufgaben zu!

    (Beifall in der Mitte.)