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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2170

  • date_rangeDatum: 9. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1956 9347 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1956. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9372 D, 9375 A, 9376 C, 9382 D Änderungen der Tagesordnung 9348 B Überweisung des Nachtrags zur Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (zu Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß . . 9348 C Überweisung des Entwurfs des Ersten Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 1549, zu 1549) zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß 9348 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 287 (Drucksachen 2799, 2833) . . 9348 D Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . . 9348 D, 9383 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, daß § 6 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Drucksache 2845) 9348 C, 9349 A Dritte Beratung des von den Abg. Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461, Umdrucke 796, 798 (berichtigt), 799, 805, 806, 809, 810, 815, 816, 819, 823 bis 828) . . . 9349 B Sabel (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 9349 C zur Sache 9351 C, 9356 B, 9367 B, 9368 C, 9371 D, 9372 B, 9373 D, 9375 A, 9376 D, 9379 B Vizepräsident Dr. Becker . . 9349 D, 9352 B Ludwig (SPD) 9349 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9350 B Dr. Atzenroth (FDP) 9352 C, 9354 D, 9355 A, 9375 B, 9378 A, 9379 A, 9381 D, 9382 A Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . . 9354 D, 9359 D, 9365 D, 9366 B, 9374 A, 9377 C, 9381 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9355 B, 9356 B Unertl (CDU/CSU) . 9358 A, 9380 C, 9381 C, 9382 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 9358 C Kutschera (GB/BHE) . . . . 9361 A, 9371 C Mensing (CDU/CSU) 9362 C Lange (Essen) (SPD) 9363 A, 9371 B, 9372 A, 9377 D, 9379 B, 9380 D, 9381 C Fassbender (DP) 9364 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . 9365 A, 9366 B, D Dr. Miessner (FDP) 9365 C Kroll (CDU/CSU) . 9367 C, 9369 D, 9370 A, 9373 D, 9374 D, 9375 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 9368 B, 9369 D, 9370 A Stücklen (CDU/CSU) 9372 A Wieninger (CDU/CSU) 9373 B Storch, Bundesminister für Arbeit 9374 C, 9381 A Metzger (SPD) 9375 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 9376 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9377 A Eickhoff (DP) 9378 C Illerhaus (CDU/CSU) 9380 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9380 B Vizepräsident Dr. Jaeger 9382 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Schriftliche Erklärung zur Schlußabstimmung) 9388 C Abstimmungen 9367 B, 9370 B, 9372 C, 9373 A, B, 9374 A, 9376 C, D, 9377 D, 9378 A, 9379 C, 9381 D, 9382 C Nächste Sitzung 9382 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9382 B Anlage 2: Einspruch des Abg. Dr. Dehler gegen den ihm in der 168. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck 820) . . . 9383 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 796) 9383 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 798 [berichtigt]) . . . . 9384 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Wieninger, Geiger (München) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 799) 9384 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 805) 9384 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 806) 9384 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr Kopf, Hilbert, Dr. Furler u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 809) 9385 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 815) 9385 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 816) 9385 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Eickhoff, Holla, Stiller, Günther u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 819) 9386 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hellwig u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 823) 9386 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 824) 9386 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kroll u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 825) 9387 A Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Kroll, Bausch u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 826) 9387 B Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Mensing u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 827) . . 9387 C Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Krone, Illerhaus, Lücke u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß (Umdruck 828) 9387 D Anlage 18: Schriftliche Erklärung des Abg. Spies (Emmenhausen) über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß . . 9388 C Anlage 19: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß 9388 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Arndgen 30. 11. Behrisch 10. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Brandt (Berlin) 9. 11. Brockmann (Rinkerode) 9. 11. Dr. Bucher 10. 11. Cillien 15. 12. Corterier 9. 11. Dr. Dehler 9. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 17. 11. Faller 9. 11. Feldmann 20. 11. Dr. Franz 30. 11. Dr. Friedensburg 9. 11. Frühwald 9. 11. Fuchs 9. 11. noch a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Gantenberg 9.11. Geritzmann 9.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. Gleissner (München) 9. 11. Dr. Greve 10. 11. Hahn 9.11. Dr. Hammer 17.11. Dr. Hellwig 9. 11. Dr. Horlacher 10. 11. Huth 9.11. Jacobi 9.11. Kahn-Ackermann 17.11. Keuning 9.11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30.11. Krammig 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Ladebeck 9. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Lenz (Trossingen) 10. 11. Dr. Leverkuehn 9.11. Lotze 9.11. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. 11. Margulies 9.11. Massoth 9.11. Mattick 28.11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 9. 11. Dr. Menzel 30.11. Dr. Mocker 10. 11. Dr. Mommer 30.11. Morgenthaler 9.11. Frau Nadig 9.11. Neubauer 30.11. Odenthal 17.11. 011enhauer 15.12. Dr. Pferdmenges 9.11. Pöhler 9.11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 17.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Samwer 9. 11. Scheel 22.12. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Dr. Schöne 10. 11. Schoettle 30.11. Seither 11. 11. Stahl 9.11. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 30.11. Stierle 9. 11. Wagner (Ludwigshafen) 10. 11. Dr. Weber (Koblenz) 9.11. Wehr 9.11. Dr. Welskop 9.11. Wullenhaupt 9.11. b) Urlaubsanträge Abgeordneter Grantze Anlage 2 Umdruck 820 (Vgl. S. 9348 D) Abgeordneter Dr. Dehler Bonn, den 8. November 1956 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages im Hause Betr.: Einspruch gegen einen Ordnungsruf Sehr verehrter Herr Präsident! Der Herr Amtierende Präsident hat mir in der heutigen Sitzung des Plenums einen Ordnungsruf erteilt, weil ich Herrn Abgeordneten Scharnberg als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet habe. Herr Abgeordneter Scharnberg hat mit erregten Zurufen und übertriebenen Gesten, die das Gefühl der Verachtung ausdrückten, während meiner Rede gegen mich Stellung genommen. Ich habe ihn als „Totengräber der Demokratie" bezeichnet, weil er der Urheber und ,der Betreiber des tückischen, eine gesunde Demokratieausschließenden Graben-systems für das Wahlrecht war. Die Bezeichnung „Totengräber der Demokratie" enthält eine gerechtfertigte politische Wertung, stellt aber keine formale Beleidigung dar. Ich lege daher gegen den mir erteilten Ordnungsruf Einspruch ein und beantrage, ihn aufzuheben. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Dehler Anlage 3 Umdruck 796 (Vgl. S. 9377 A, D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd), Frau Welter (Aachen), Frau Dr. Brökelschen, Sabel und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ,den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwischen dem 10. und 23. Dezember" durch die Worte „zwischen dem 8. und 21. Dezember" ersetzt. Bonn, den 7. November 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Brökelschen Sabel Bausch Dr. Böhm (Frankfurt) Frau Brauksiepe Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Graf Henckel Horn Frau Dr. Jochmus Dr. Kihn (Würzburg) Leibing bis einschließlich 22. 12. Frau Niggemeyer Frau Pitz Rasner Frau Rösch Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Anlage 4 Umdruck 798 (berichtigt) (Vgl. S. 9370 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 erhält Nummer 3 folgende Fassung: 3. sonnabends bis sieben Uhr und ab vierzehn Uhr, am ersten Sonnabend im Monat und an den Sonnabenden vor den verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten gemäß § 12 Abs. 1 ab achtzehn Uhr und am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr, Bonn, den 8. November 1956. Franzen Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Barlage Caspers Frau Ganswindt Frau Dr. Gantenberg Günther Harnischfeger Dr. Hesberg Horn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Massoth Frau Niggemeyer Schlick Frau Dr. Steinbiß Teriete Frau Welter (Aachen) Winkelheide Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 799 (Vgl. S. 9373 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Geiger (München) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, daß während der allgemeinen Ladenschlußzeiten (§ 3), und darüber hinaus montags bis sonnabends von sieben bis acht Uhr, abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muß. An den geschlossenen Apotheken ist an sichtbarer Stelle ein Aushang anzubringen, der die zur Zeit offenen Apotheken bekanntgibt. Dienstbereitschaft der Apotheken steht der Offenhaltung gleich. Bonn, den 7. November 1956 Wieninger Geiger (München) Brand (Remscheid) Demmelmeier Dr. Gleissner (München) Höcherl Klausner Frau Dr. Kuchtner Lang (München) Dr. Moerchel Dr. Oesterle Schütz Frau Dr. Steinbiß Wacher (Hof) Wittmann Anlage 6 Umdruck 805 (Vgl. S. 9374 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird der Wortlaut der Vorlage wiederhergestellt und folgender neuer Abs. 2 angefügt: (2) Für die vor den Sperren und in den Bahnhofshallen liegenden Verkaufsstellen erläßt der Bundesminister für Verkehr besondere Vorschriften mit der Maßgabe, daß jeweils nur eine Verkaufsstelle aus den für die echte Reisebedarfsdeckung in Frage kommenden Fachzweigen (Lebens- und Genußmittel, Körperpflegeartikel, Tabakwaren, Bücher und Zeitschriften, Blumen) außerhalb der Ladenschlußzeiten dieses Gesetzes geöffnet sein darf. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Goldhagen Illerhaus Holla Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Wieninger Anlage 7 Umdruck 806 (Vgl. S. 9379 D, 9380 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810; 1461). Der Bundestag wolle beschließen: § 19 in der Fassung der Vorlage wird wieder eingefügt. Bonn, den 8. November 1956 Meyer-Ronnenberg Blöcker Bock von Bodelschwingh Brookmann (Kiel) Burgemeister Diedrichsen Engelbrecht-Greve Giencke Holla Illerhaus Dr. Kliesing Kortmann Lenze (Attendorn) Menke Mensing Regling Teriete Wieninger Anlage 8 Umdruck 809 (Vgl. S. 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Hilbert, Dr. Furler und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „in unmittelbarer Nähe der Bundesgrenzen" durch die Worte „in der Nähe der Bundesgrenze" ersetzt. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Kopf Hilbert Dr. Furler Dr. Czaja Frau Dietz Funk Gibbert Dr. Gleissner (München) Dr. Höck Frau Dr. Jochmus Kemper (Trier) Kroll Leibing Leonhard Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Rümmele Schlick Schüttler Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Anlage 9 Umdruck 815 (Vgl. S. 9368 B, 9370 D, 9373 A, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten MeyerRonnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Es wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Verkauf von Zeitungen Der Verkauf von Zeitungen wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 3. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. 4. In § 18 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „, sowie für das Feilhalten von Tageszeitungen an Werktagen" gestrichen. Bonn, den 8. November 1956 Schmitt (Vockenhausen) Birkelbach Frau Albertz Heiland Dr. Kreyssig Klingelhöfer Koenen (Lippstadt) Kurlbaum Lange (Essen) Hufnagel Ludwig Marx Müller (Erbendorf) Peters Pöhler Regling Reitz Stümer Pohle (Eckernförde) Frau Strobel Anlage 10 Umdruck 816 (Vgl. S. 9367 D, 9378 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 11 Abs. 1 sind in der vorletzten Zeile statt der Worte „Blumen und Zeitungen" die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" zu setzen. 2. Es wird folgender neuer § 14 b eingefügt: § 14 b Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Werktagen Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 dürfen Zeitungskioske an Werktagen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften bis 19 Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Sabel Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 (Vgl. S. 9378 C, 9379 B, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff, Holla, Stiller, Günther und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag. wolle beschließen: § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: „Bäckerei- und Friseurbetriebe" b) Absatz 1 a wird wie folgt gefaßt: (1 a) Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Betriebe des Bäckerhandwerks sonnabends bis sechzehn Uhr und des Friseurhandwerks bis achtzehn Uhr geöffnet sein; die Betriebe des Friseurhandwerks müssen statt dessen am Montagvormittag bis dreizehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 8. November 1956 Eickhoff Holla Stiller Günther Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bender Demmelmeier Dr. Dollinger Fuchs Geiger (München) Frau Geisendörfer Höcherl Huth Kahn Kramel Lermer Meyer (Oppertshofen) Dr. Oesterle Schmücker Unertl Dr. Winter Wittmann Anlage 12 Umdruck 823 (Vgl. S. 9371 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1958. Bis dahin müssen Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechzehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein." Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Illerhaus Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Kemper (Trier) Dr. Leiske Lenz (Brühl) Dr. Leverkuehn Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Siebel Stücklen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 13 Umdruck 824 (Vgl. S. 9367 D, 9373 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hellwig, Dr. Blank (Oberhausen) und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sieben Uhr bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Hellwig Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dollinger Finckh Geiger (München) Huth Dr. Leiske Lenz (Brühl) Leonhard Dr. Leverkuehn Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pohle (Düsseldorf) Rösing Dr. Serres Siebel Schulze-Pellengahr Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Berg Anlage 14 Umdruck 825 (Vgl. S. 9374 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. an jährlich höchstens zweiundzwanzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden, 2. sonnabends bis spätestens neunzehn Uhr verkauft werden dürfen. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Gedat Wieninger Demmelmeier Stiller Höcherl Seidl (Dorfen) Lermer Dr. Kopf Meyer (Oppertshofen) Wolf (Stuttgart) Wacker (Buchen) Leonhard Hilbert Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Graf Henckel Anlage 15 Umdruck 826 (Vgl. 9367 C, 9370 D, 9373 D, 9376 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kroll, Bausch und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen 1. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Milch, Bäckerwaren und Zeitungen" durch die Worte „Milch und Bäckerwaren" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: § 4a Zeitungen und Zeitschriften Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften 1. an allen Werktagen durchgehend von sechs bis neunzehn Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen von elf Uhr bis dreizehn Uhr geöffnet sein. 3. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Blumen, Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Blumen und Zeitungen" durch die Worte „Frischobst und Blumen" ersetzt. Bonn, den 9. November 1956 Kroll Bausch Demmelmeier Gedat Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Jahn (Stuttgart) Klausner Dr. Kopf Lermer Meyer (Oppertshofen) Stiller Wacker (Buchen) Wolf (Stuttgart) Anlage 16 Umdruck 827 (Vgl. S. 9370 C, 9376 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Mensing und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Bäckerwaren" die Worte „Fleisch- und Wurstwaren" eingefügt. Bonn, den 9. November 1956 Mensing Bauereisen Blöcker Brookmann (Kiel) Dr. Dollinger Illerhaus Klausner Lenze (Attendorn) Meyer (Oppertshofen) Frau Niggemeyer Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Stücklen Thies Held Anlage 17 Umdruck 828 (Vgl. S. 9370 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Dr. Krone, Illerhaus, Lücke und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Schneider (Hamburg), Odenthal, Lange (Essen), Eberhard, Frau Finselberger, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 2810, 1461). Der Bundestag wolle beschließen: Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 gelten ab 1. Januar 1959. Bis dahin müssen die Verkaufsstellen sonnabends bis sieben Uhr und ab sechszehn Uhr und montags bis zehn Uhr geschlossen sein. Bonn, den 9. November 1956 Stücklen Dr. Krone Illerhaus Lücke Dr. Hesberg Wacher (Hof) Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Brökelschen Majonica Etzenbach Hoogen Blöcker Frau Dr. Maxsein Brand (Remscheid) Lermer Bauereisen Richarts Frau Geisendörfer Stiller Unertl Dr. Dollinger Gibbert Anlage 18 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spies (Emmenhausen) zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Zur Schlußabstimmung über das Ladenschlußgesetz gebe ich zu Protokoll, daß ich das Gesetz im ganzen ablehne, weil ich die Zuständigkeit den Ländern zuerkenne. Bonn, den 9. November 1956 Josef Spies (Emmenhausen) Anlage 19 (Vgl. S. 9382 B) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß. Ich habe in der Schlußabstimmung gegen den Gesetzentwurf über den Ladenschluß — Drucksache 1461 — gestimmt, da ich eine bundesgesetzliche Regelung nicht für notwendig und die vorgesehene Regelung in entscheidenden Punkten für verfehlt halte. Bonn, den 9. November 1956 Dr. Richard Jaeger
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nicht aus Aachen, sondern aus Fulda, gerate aber trotzdem nicht in die Gefahr, dieses Problem aus der örtlichen Perspektive zu sehen, und auch nicht in die Gefahr, es nur aus der Perspektive eines Personenkreises zu betrachten. Es ist wirklich notwendig, einmal zu überlegen: Wie kann man zu einem Kompromiß kommen, der allen Beteiligten einigermaßen zuzumuten ist?
    Ich glaube, die Schwierigkeit des Problems ist uns schon bei der gestrigen Diskussion sehr klargeworden. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß quer durch das ganze Parlament die verschiedensten Meinungen in den einzelnen Fragen vertreten werden. Ich darf Ihnen die Schwierigkeit auch noch durch den Hinweis deutlich machen, daß es der Regierung weder im 1. noch im 2. Bundestag gelungen ist, die angeforderte Regierungsvorlage zu unterbreiten. Also anscheinend waren große Schwierigkeiten nicht nur in diesem Hohen Haus, sondern auch in der Regierung vorhanden. Das ist die Situation.
    Dem Kollegen Ludwig möchte ich folgendes sagen. Ich bin dafür dankbar gewesen, daß man im Ausschuß so verständigungsbereit war. Man hat die Probleme lange diskutiert. Wir haben uns dann aber zu einer breiten Mehrheit zusammengefunden, wobei der eine oder andere höchstens einmal gegen eine einzelne Bestimmung war. Was Ihnen als Vorlage des Ausschusses unterbreitet wurde, ist von einer breiten Ausschußmehrheit getragen. Entnehmen Sie daraus, daß man Argumente auch wirklich gegeneinander abgewogen hat. Die Auffassungen waren von vornherein nicht einheitlich.
    Gestern ist schon einmal gefragt worden: War es überhaupt notwendig, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, oder hätte man die Regelung nicht den Ländern überlassen können? Meine Damen und Herren, es wäre zweifellos das Bequemste für uns gewesen, zu sagen, das mögen die Länder ordnen. Aber ich glaube, man kann im politischen Bereich nicht immer den bequemsten Weg gehen, sondern man muß den vernünftigsten Weg beschreiten. Sollen wir diesen Streit auch noch in sämtliche Länderparlamente verlagern? Glaubt man wirklich, daß man dort mit dem Problem leichter fertig wird? Ich glaube es nicht. Die Regelung muß ja einigermaßen auf alle Länder


    (Sabel)

    zugeschnitten sein. Deswegen halte ich eine bundeseinheitliche Regelung, soweit sie möglich ist, für richtig. In dem Gesetz werden ja bestimmte Vollmachten erteilt, die Dinge differenziert zu regeln, die differenziert geregelt werden müssen. Darüber ist gestern schon etwas gesagt worden.
    Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Welter hat soben von der Rücksichtnahme auf den Verbraucher gesprochen. Ich werde dazu noch etwas sagen. Wir dürfen auch die Rücksichtnahme auf die Menschen im Einzelhandel nicht vergessen.

    (Abg. Frau Finselberger: Sehr richtig!)

    Damit meine ich nicht nur die Arbeitnehmer im Einzelhandel, sondern auch die Geschäftsleute, die Geschäftsinhaber, die unbestrittenermaßen heute eine Arbeitszeit haben, die wesentlich über der durchschnittlichen Arbeitszeit liegt. Diese Tatsache kann man nicht leugnen. Daher muß auch die andere Seite auf diese Gruppe von Menschen Rücksicht nehmen. Ich glaube, auch das muß deutlich gesagt werden.
    Es sind weitergehende Wünsche geäußert worden, als sie in diesem Gesetz verwirklicht sind. Die weitergehenden Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden, weil die Rücksichtnahme auf den Verbraucher auch eine gewisse Grenze im Entgegenkommen an die andere Seite vorschreibt. Wir haben gerade mit Rücksicht auf den Verbraucher manche Wünsche nicht erfüllen können. Ich glaube, daß in der Zukunft niemand gehindert wird, seine Kaufbedürfnisse zu befriedigen, und zwar sie ordentlich zu befriedigen, d. h. auch die Zeit zur Auswahl der Dinge zu haben, die er kaufen will.
    Hier geht es wirklich darum, die Interessen der beiden Gruppen gegeneinander abzuwägen: auf der einen Seite Einzelhandel und Einzelhandelsangestellte, auf der anderen Seite Verbraucher.
    Frau Kollegin Welter hat auf das sogenannte rollierende System hingewiesen, das im Antrag Kühlthau enthalten ist. Der Ausschuß war einmütig der Auffassung, daß dieses System für uns deshalb nicht paßt, weil eine ausreichende Überwachung unmöglich ist und weil es auch für den Verbraucher gewisse Unsicherheiten enthält. Der Verbraucher weiß ja nicht, wann dieses oder jenes Geschäft geöffnet oder geschlossen ist.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit der Versicherung schließen, daß wir uns sehr ernsthaft um diesen Kompromiß bemüht haben. Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir dieses Gesetz heute in einer guten Form verabschieden könnten. Wir werden bei Gott nicht allüberall Beifall finden. Aber die Materie muß ja einmal vom Tisch weg, es muß hier eine Ordnung erfolgen, und ich glaube, daß man sich draußen dann verhältnismäßig schnell beruhigen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, es stehen noch sieben Redner zur Generaldebatte auf der Liste. Ich darf wohl im allgemeinen Interesse den Wunsch aussprechen, daß das, was wir alle schon einmal gehört haben, wenn es noch einmal zu sagen ist, vielleicht in sehr prägnanter Form vorgetragen wird.
Ich bitte weiter alle diejenigen, die sich zum Wort melden, dies in der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Weise zu tun. Es ist oft nicht möglich,
zu sehen, ob ein erhobener Finger eine Wortmeldung oder eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung sein soll.
Das Wort hat der Abgeordnete Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Aus der sehr heftigen Debatte in der zweiten Lesung und, wie wir annehmen können, auch in der dritten Lesung hat sich gezeigt, welch großes Interesse diese Materie in allen Teilen dieses Hauses findet. Deswegen sehe ich keine schlechte Sache darin, daß sich so viele Redner zum Wort gemeldet haben. Wir haben es bei so vielen anderen Fragen nicht auf die Zeit ankommen lassen können und dürfen es hier auch nicht tun.

    (Abg. Pelster: Richtig!)

    Dieses Gesetz ist nach unserer Meinung eines der schlechtesten Gesetze, die dieser Bundestag verabschiedet hat,

    (Oho-Rufe in der Mitte)

    und er hat schon viele schlechte Gesetze gemacht.

    (Abg. Sabel: Warum haben Sie denn nicht im Ausschuß mitgewirkt? Sie sind doch Mitglied des Ausschusses! Warum waren Sie denn nicht da?)

    — Herr Sabel, ich bin ja von Anfang an gegen dieses Gesetz,

    (Abg. Sabel: Aber deshalb hätten Sie doch im Ausschuß erscheinen können! Für diese Enthaltsamkeit habe ich kein Verständnis!)

    weil es in der Grundlage ein schlechtes Gesetz ist.

    (Abg. Pelster: Und deshalb haben Sie gar nicht mitgearbeitet!)

    — Herr Pelster, den Einwand „Deshalb haben Sie nicht mitgearbeitet" muß ich zurückweisen. Meine Ausführungen werden Ihnen noch beweisen — ich glaube, die Öffentlichkeit kann das kontrollieren —, daß ich in der Sache bewandert bin. Sie können mir nicht den Vorwurf machen: „Sie haben nicht mitgearbeitet!" Das ist ein völlig abwegiger Vorwurf, gerade mir gegenüber.

    (Abg. Sabel: Aber es stimmt!)

    Die Erfahrungen des 1. Bundestages sollten uns davon abschrecken, diesen Fragenkomplex gesetzlich regeln zu wollen, der so vielgestaltig ist und sich praktisch tatsächlich einer gesetzlichen Regelung entzieht.
    Herr Kollege Sabel hat immer wieder vorgetragen: Diese Frage muß angepackt werden. Er hat aber niemals gesagt, warum sie angepackt werden muß. Er hat die Schwierigkeiten selber aufgezeichnet, aber nicht die sich logisch daraus ergebende Folgerung gezogen, daß man eine so schwierige Materie eben nicht auf der Bundesebene gesetzlich regeln darf.
    Die Formulierung des Gesetzes beweist deutlich: es besteht zum großen Teil aus Ausnahmen. Viele Fragen werden erst auf dem Verordnungswege gelöst werden können. Es ist also, kurz gesagt, der Torso eines Gesetzes und kann auch nichts anderes sein. So wie fast alle Gesetze, die in der letzten Zeit aus dem Bundesarbeitsministerium kommen, ist es im Aufbau und auch in der sprachlichen Gestaltung überaus mangelhaft. Es


    (Dr. Atzenroth)

    trägt darüber hinaus in stärkstem Maße dirigistische Züge.

    (Abg. Pelster: Das Gesetz kommt ja gar nicht aus dem Arbeitsministerium!)

    — Ressortmäßig kommt es aus dem Arbeitsministerium.

    (Abg. Pelster: Sie haben es wohl noch gar nicht gelesen?)

    Es muß hier einmal mit aller Deutlichkeit ausgesprochen werden, daß diese Tendenz, diese Abkehr von der Marktwirtschaft einer der Gründe für unseren Austritt aus der Koalition gewesen ist, in die wir damals gemeinsam zur Durchführung der Sozialen Marktwirtschaft gegangen sind.
    Wenn der Herr Kollege Schmidt (Hamburg) gestern die von ihm erstrebte künftige Bundesregierung zitiert hat, so möchte ich dazu sagen, daß diese, wenn sie so kommt, wie er sie sich vorstellt, ihre helle Freude an diesem Gesetz haben wird.
    Es ist in der Debatte schon mehrfach herausgestellt worden, daß in diesem Gesetz zwei Fra-genkomplexe miteinander verbunden werden, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Doch, sehr!)

    Die Arbeitszeit der Angestellten ist ein sozialpolisches, ein arbeitsrechtliches Problem, die Öffnungszeit der Ladengeschäfte ist eine absolut wirtschaftliche Frage. Die Verbindung ist nur gewaltsam hergestellt. Aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit ergibt sich deutlich, daß die arbeitspolitischen Fragen bei ihm im Vordergrund gestanden haben.

    (Abg. Hansen [Köln] : Mit Recht!)

    — Selbstverständlich, das ist zu verstehen. — Deshalb ist es besonders bedauerlich, daß der für die andere Seite verantwortliche Ausschuß nicht die Zeit gehabt hat, sich ausführlich mit dieser Materie zu beschäftigen.

    (Abg. Pelster: Für das Handelskammergesetz hat er schnell Zeit gehabt!)

    — Der Vorsitzende ist von Ihrer Fraktion gestellt. Also den Vorwurf der Verschleppung sollten Sie nicht machen.

    (Zuruf.)

    — Verzeihung, es war Herr Dr. Schöne: er war in dieser Zeit Vorsitzender.

    (Abg. Hansen [Köln] : Die letzten Wochen! Abg. Pelster: Anderthalb Jahre!)

    — Seit dem Tode von Herrn Naegel.

    (Erneuter Zuruf von der CDU/CSU: Anderthalb Jahre!)

    Es scheint auch beim Arbeitsministerium selbstverständlich die Tendenz gewesen zu sein, gerade arbeitsrechtliche Fragen hier in den Vordergrund zu stellen. Wie aber der Bundeswirtschaftsminister, der Verteidiger der Marktwirtschaft, der sein Kartellgesetz so zäh verteidigt, diesem Gesetz seine Zustimmung geben kann, ist mir unerfindlich. Dieses Gesetz greift, wirtschaftlich gesehen, in stärkstem Maße in die Wettbewerbsverhältnisse ein. Man kann es geradezu als ein Zwangskartell bezeichnen. Die Unternehmer werden gezwungen, unwirtschaftlich zu arbeiten. Sie können ihre Dispositionen nicht so einrichten, wie sie sich aus ihrer wirtschaftlichen Vernunft ergeben, sondern sie

    (' wird zu starken Wettbewerbsverschiebungen kommen. Andere Vertriebsund Verteilungsformen werden sich bilden oder da, wo sie sich schon gebildet haben, sich verstärken; denn das praktische Leben findet immer wieder Mittel und Wege, schlechte Gesetze zu neutralisieren. Diese Mittel werden sich dann wahrscheinlich aber vor allem gegen den Mittelstand, gegen den kleinen und schwächeren Unternehmer richten. Gerade deswegen sind die Anträge meiner Fraktion gestellt worden. Die Haltung derjenigen Kreise, die immer bekunden, daß sie für den Mittelstand eintreten, ist uns unverständlich. Der große Unternehmer kann und wird ausweichen, auch wenn ihm das Gesetz an vielen Stellen Fesseln anlegt. Der kleine Unternehmer dagegen kann das im allgemeinen kaum, und man sollte ihm — gerade ihm! — deswegen seine Bewegungsfreiheit und seine Verfügungsfreiheit nicht einschränken. Die Maßnahmen dieses Gesetzes richten sich daher in erster Linie, zumindest in ihrer Wirkung, gegen den kleinen und kapitalschwächeren Unternehmer. Die schwerwiegenden Einwände, die vom Standpunkt der Verbraucher gegen das Gesetz zu erheben sind, will ich nicht vortragen, dazu wird meine Kollegin bei der Begründung unserer Anträge noch einmal sprechen. Ich halte also diese Einwände nicht für geringfügig; sie gehören vielmehr zu den wichtigsten und durchschlagendsten. Nun zu dem eigentlichen Anliegen des Ausschusses für Arbeit, dem Schutz der Angestellten im Einzelhandel. Dieser Schutz ist auch unser Anliegen, und wir verwahren uns dagegen, wenn von dem Kollegen Schneider Vorwürfe in dieser Richtung gegen uns erhoben werden. Wir wollen dem Angestellten im Einzelhandel im ganzen Umfange dieselben arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen zugestehen wie jedem anderen Arbeitnehmer. (Abg. Schneider [Hamburg] : Fragt sich nur, auf welchem Wege!)

    Zunächst einmal müssen wir überlegen, welche Schutzvorschriften schon gesetzlich verankert sind, und wenn wir das tun, dann können wir feststellen, daß es in hohem Maße bereits der Fall ist. Einer der Kollegen — ich glaube, es war Herr Meyer-Ronnenberg — hat davon gesprochen, daß in einzelnen Geschäften des Einzelhandels bis zu 76 Stunden gearbeitet wird.

    (Abg. Meyer-Ronnenberg: 57!)

    — Wir wollen es im Protokoll nachlesen. (Abg. Meyer-Ronnenberg: Herr Schneider!)

    — Dann war es Herr Schneider. — Wenn das der Fall ist, dann ist es doch eigentlich ein Beweis, daß die bestehenden Gesetze übertreten worden sind und daß der Gesetzgeber entgegen seiner Pflicht die Augen zugemacht hat. Meine Damen und Herren, wollen Sie das damit ändern, daß Sie nun ein neues Gesetz machen? Wird dann die Regierung anders handeln? Das anzunehmen ist doch eine Utopie! Wir sollten uns also zunächst einmal vornehmen, den bestehenden Gesetzen Nachdruck zu verleihen und neue Gesetze nur insoweit zu schaffen, als es erforderlich ist, wenn wir erkennen, daß in der bestehenden Gesetzgebung noch Lücken vorhanden sind.


    (Dr. Atzenroth)

    ) Ich habe schon in der zweiten Lesung ausgeführt, daß man es einfach nicht verantworten kann, zu fordern, daß alle Menschen in Deutschland zur gleichen Zeit arbeiten. Es ist ja auch nicht das echte Anliegen aller Angestellten im Einzelhandel, ihre Freizeit unbedingt an den Samstagnachmittagen zu haben. Die Angestellten wären zum großen Teil sehr froh, wenn sie sich aussuchen könnten, an welchem Tage sie ihre Freizeit erhalten, und nicht gezwungen wären, an einem Tag, der möglicherweise für ihre Dispositionen völlig ungeeignet ist, von der Arbeit fernzubleiben.
    Sodann ist der Einwand gemacht worden, daß ein Nachwuchsmangel im Einzelhandel eintreten würde, wenn man dieses Gesetz nicht schaffen sollte.

    (Abg. Stücklen: Meine Meinung!)

    — Das war Ihre Meinung, Herr Stücklen. Ich will Ihnen da etwas erwidern. Es ist gleichzeitig gesagt worden, daß die Regelung, die hier unter gesetzlichem Zwang vorgeschrieben werden soll, freiwillig an anderen Stellen — es wird Schleswig-Holstein genannt — durchgeführt worden ist. Wenn Sie vergleichen, ob der Einzelhandel in Schleswig-Holstein einen besseren Zugang an Nachwuchs hat als etwa Nordrhein-Westfalen, werden Sie selbst feststellen, daß davon gar keine Rede sein kann. In den Jahren, in denen sich dieses System, das hier mit Zwang durchgesetzt werden soll, angeblich bewährt hat, hat sich in der Nachwuchsfrage durchaus kein Unterschied ergeben. Es liegen genau die gleichen Verhältnisse vor.

    (Abg. Stücklen: In Schleswig-Holstein können die Leute mehr ausweichen!)

    — Es ist nicht allein Schleswig-Holstein. Ich habe nur Schleswig-Holstein genannt, weil mir im Moment nicht alles einfällt, was Herr Meyer-Ronnenberg hier vorgetragen hat. Es sind auch noch andere Bezirke genannt worden.
    Aber noch ein Wort zu dem hier angeführten Beispiel. Man sagt, wenn es sich irgendwo bewährt habe, dann könne es kein schlechtes Gesetz sein. Das ist eine Milchmädchenrechnung. Wenn es sich auf freiwilliger Basis bewährt hat, dann — so folgere ich jedenfalls daraus — braucht man kein Gesetz, dann wird es sich überall dort durchsetzen, wo es notwendig ist und wo es die Menschen wollen und für zweckmäßig erachten.

    (Abg. Schneider [Hamburg] : Tugend will ermuntert sein! — Weitere Zurufe von der Mitte und von der SPD.)

    — Ja, das ist eigentlich eine Auffassung, die in Ihrer Richtung liegt. Aber wenn man die Tugend erst ermuntern muß, dann ist es nur noch eine halbe Tugend.

    (Abg. Hansen [Köln] : Aber besser als gar keine!)

    Dem Anliegen der Angestellten, ihnen einen Schutz zu gewähren, würde am besten dadurch gedient, daß man dem Vorschlag des Kollegen Kühlthau beipflichtete. Er müßte allerdings, wie ich schon ausgesprochen habe, dahingehend überprüft werden, ob er nicht Maßnahmen enthält, die schon gesetzlich festgelegt sind. Man müßte sich auf eine Ergänzung der bestehenden Gesetze beschränken. Damit wäre dem echten und von uns allen anerkannten Anliegen der Angestellten im Einzelhandel in vollem Umfang Rechnung getragen, und wir brauchten kein Gesetz, das nun auch andere Kreise unter Zwang stellt und mit dem man — ich werde noch kurz darauf eingehen; ich glaube, auch Herr Kollege Ludwig hat das in seiner Begründung noch einmal erwähnt, zumindest hat es aber Herr Lange ausgeführt — auch einen gewissen Schutz des Unternehmers selbst bezweckt. Meine Damen und Herren, wenn Sie die Arbeitszeit des Unternehmers gesetzlich regeln wollen, dürfen Sie nicht hiermit Schluß machen, dann müssen Sie auch festlegen, wann der Arzt, wann der Rechtsanwalt und wann der freischaffende Künstler arbeiten darf.

    (Zurufe von der SPD.)

    Aus der Begründung geht doch hervor, daß Sie dem Unternehmer, der selbständig sein will und eben nicht im Angestelltenverhältnis arbeitet, der Initiative entfalten will, Fesseln anlegen wollen, indem Sie sagen: du darfst nur um die und die Zeit arbeiten, in der anderen Zeit darfst du nicht arbeiten.

    (Zurufe von der Mitte und von der SPD.)

    Das sind Maßnahmen, die sich mit unserer Marktwirtschaft nicht vertragen und die wir unter allen Umständen ablehnen.

    (Abg. Sabel: Mit Ihrer Marktwirtschaft, nicht mit unserer!)

    — Dann fragen Sie einmal Ihren Minister Erhard, wie er zu dieser Marktwirtschaft steht!

    (Abg. Sabel: Wie wir sie verstehen! Wir verstehen sie ein bißchen anders!)

    — Sie verstehen die Marktwirtschaft anders als Ihr Herr Minister?

    (Abg. Sabel: Als Sie! — Weitere Zurufe.)